Abendausgabe
Nr. 207 43. Jahrgang Ausgabe B Nr. 102
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10 Pfennig
Dienstag
4. Mai 1926
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Dem Volksentscheid entgegen.
Im Rechtsausschuß alles abgelehnt.- Dritte Lesung im Reichstag bevorstehend.- Volksentscheid voraussichtlich Mitte Juni.
Der Rechtsausschuß des Reichtags hat heute morgen das Boltsbegehrensgesetz und die zum Gesetz gestellten Abänderungsanträge der Demokraten und des Zentrums beraten. Am Schluß der Beratung wurden sowohl das Volks begehrensgesetz als auch die beiden Anträge abgelehnt, das Volksbegehrensgesetz mit 10 gegen 17 Stimmen, der demokratische Antrag mit zwei gegen alle übrigen, der Zentrumsantrag mit 6 gegen 21 Stimmen. Die Arbeit des Rechtsausschusses ist damit erledigt. Der Regierungsentwurf, der heute im Reichstag beraten wird, hat mit dem Bolfsentscheid nichts zu tun.
Die dritte Lesung des Volksbegehrensgesetzes im Plenum des Reichstags ist nun in kürzester Frist zu erwarten. Das Ergebnis der Beratung wird, wie vorauszusehen ist, die Ablehnung des Boltsbegehrensgesetzes sein.
Damit ist die Bahn frei für den Bolts entscheid. Als Termin für den Voffsentscheid kommt voraussichtlich Mitte Juni in Betracht.
Die Sitzung des Rechtsausschusses. Der Rechtsausschuß des Reichstags trat unter Vorsiz des Abg. D. Dr. Kahl( D. Bp.) wiederum zufammen, um die Fürstenabfinbungsfrage zu beraten.
Vor Eintritt in die fachliche Beratung erklärte Abg. SchulteBreslau( 3tr.), es erscheine erwünscht, zunächst über die aufgetauchten verfassungsrechtlichen Fragen eine Aussprache im Ausschuß und eine Stellungnahme der Reichsregierung herbeizu führen. Neben das durch das Boltsbegehren verlangte Gesetz seien durch die Anträge der demokratischen Frattion und des Zentrums zwei abändernde Gefeßesvorschläge gestellt worden. Bevor in die materielle Beratung dieser Gesetzesvorschläge eingetreten werde, empfehle es sich die Frage zu flären, mit welchen Mehrheiten diese abändernden Geseze angenommen werden müßten, um neben das Boltsbegehrensgefeß gestellt werden zu können. Insbesondere sei es erwünscht, daß seitens der Reichsregierung erflärt würde, wie sie sich zu diesen verfassungsrechtlichen Fragen stelle. Er bäte also, zunächst eine Aussprache über diese Fragen zu beschließen.
Abg. Dr. Haas( Dem.) schloß sich diesen Ausführungen des Zentrumsredners an.
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Genoffe Rosenfeld erklärt, daß nach der Auffassung seiner Freunde weder der Gesezentwurf des Volksbegehrens noch die Gegenvorschläge des Zentrums und der Demokraten verfassungsändernden Charakter trügen, infolgedessen auch nur ein fache Mehrheit zur Gegenüberstellung der 3en trums und demokratischen Anträge gegenüber dem Voltsbegehren erforderlich sei. Die Regierung aber und die bürgerlichen Parteien seien anderer Meinung. Wenn also wirklich diese Anträge die Verfassung änderten, sei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, um sie dem Boltsentscheid entgegen zustellen.
Die Vertreter der Demokratischen Partei und des 3entrums vertraten den entgegengesezten Standpunkt. Für die Regierung erklärte Ministerialdirektor Brecht , daß, wenn die Abänderungsanträge einen verfassungsändernden Charat ter trügen, was die Regierung annehme, dann auch nach seiner die Reichsregierung habe noch nicht Stellung geAuffassung die Reichsregierung habe noch nicht Stellung ge nommen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, wenn außer dem Gesetz zum Volksbegehren noch Anträge anderer Art zur Boltsabstimmung gestellt werden sollten.
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Dieselbe Auffassung vertrat auch Ministerialrat Keisenberg, der auf Grund des Gefeßentwurfs zum Volksentscheid dieselbe Auffaffung hat.
Auf eine Anfrage des Genossen Landsberg erwiderte Mini sterialdirektor Brecht, daß eine Veröffentlichung des vom Reichstag be. fchloffenen Gegengesetzes im Reichsgefegblatt nicht zu erfolgen habe. Abg. v. Richthofen erklärt, daß nach dieser Auffassung der Reichsregierung eine weitere Erörterung überflüssig fei, es fäme nur in Frage, das Gesez für den Volksentscheid dahin zu ändern, daß eine einfache Mehrheit ausreiche.
Ministerialdirektor Brecht erwiderte, daß eine Aenderung des Gefeßes wünschenswert sei, da die von ihm auf Grund des geltenden Gesezes vertretene Ansicht nicht befriedigen könne.
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Der Ausschuß wendet sich dann der Frage zu, ob bei einer Abstimmung über zwei Entwürfe die Wahlberechtigten für beide Entwürfe ftimmen fönnten. Nach dem Vortrag entgegengesetzter Auffassungen durch die Vertreter der verschiedenen bürgerlichen Barteien erklärt Ministerialrat Keyfenberg, daß eine Eventualabstimmung nicht zulässig sei, die Wähler könnten entweder nur für den einen oder den anderen Gesetzentwurf stimmen. Nunmehr tritt der Ausschuß in die sachliche Beratung der Anträge ein. Der Gefeßentwurf des Boltsbegehrens wird von 17 Stimmen aller bürgerlichen Parteien gegen die 10 jozialdemokratischen und kommunistischen Stimmen abge= lehnt. Für den demokratischen Antrag, der den Fürsten eine angemessene Abfindung geben will, stimmen nur die beiden Demottaten. Der Zentrumsantrag auf Einsetzung eines Gerichtes, das eine angemessene Auseinandersehung vornehmen soll, findet nur die Zustimmung des Zentrums und der Demokraten. Der Antrag wird mit 21 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Damit hat der Rechtsausschuß entschieden, daß nur der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zur Boltsabstimmung gelangt.
Schließlich soll der Ausschuß noch sich gutachtlich darüber äußern, ob der Gesetzentwurf des Volksbegehrens verfassungsändernden Charakter habe. Genosse Rosenfeld beantragt, die Vorlegung eines Rechtsgutachtens des Reichsministers Preuß, in welchem dieser ausgesprochen hat, daß die Enteignung der Fürsten ohne Berfassungsänderung durchgeführt werden könne. Die Regierung erflärt fich bereit, das Gutachten vorzulegen.
Bei der Abstimmung spricht sich der Rechtsausschuß mit 14 gegen 12 Stimmen dahin aus, daß der Gefehentwurf verfaffungsändernden Charakter habe. Damit find die Beratungen des Rechtsausschusses beendet. Der Gefeßentwurf des Boltsbegehrens gelangt nunmehr zur Vornahme der zweiten und dritten Lejung an das Plenum des Reichstags.
Der Generalstreik durchgeführt.
Abbruch aller Verhandlungen- Völlige Verkehrsruhe im Lande.
London , 4. Mai. ( Eigener Drahtbericht.) Schlag Mitternacht stellten die Omnibusse und Untergrundbahnen ihren Dienst ein und wurden ordnungsgemäß, entsprechend den Weifungen Abg. Dr. Rosenfeld( Soz.) der Streifleitung, in ihre Depots zurückgebracht. Die Gewerkerklärte namens seiner Fraktion: Die sozialdemokratische Fraktion hat der Ueberweisung des schaft der Eisenbahner hat angeordnet, daß um Mitternacht Gefeßentwurfs für das Volksbegehren und der von den Demokraten der gesamte Zugverkehr eingestellt wird. Auf der Eusten- Eisenbahnund dem Zentrum zu diesem Gesetzentwurf gestellten Abänderungs- station, die den Berkehr mit dem Norden vermittelt, beendeten die anträge an den Rechtsausschuß lediglich deshalb zugeftimmt, weil Eisenbahner ordnungsgemäß die Nachtschicht, doch meldete sich die Beratung im Ausschuß von zwei großen Fraffionen des Reichs- niemand zur Frühschicht. Auf der Waterloo- Station tags gewünscht wurde, nicht aber, weil uns eine Beratung im Aus- gingen, nach einer um 1,30 Uhr eingegangenen Mitteilung, die Züge schuß aus fachlichen Gründen als geboten erschien. Der Gese- regelmäßig ab, bis die Eisenbahner ihre Arbeitsschicht beendet entwurf des Voltsbegehrens ist als sozialdemokratischer hatten. Der Nachtdienst der Straßenbahnen, der um 7 Uhr morgens Abänderungsantrag zum Kompromißvorschlag der Regierungsparendet, ist durchgeführt worden. Von den Londoner Morgenblättern teien bereits in zwei Lesungen eingehend beraten waren bis zwei Uhr morgens„ Daily Graphic",„ Daily News"," Westworden, so daß eine neue Beratung im Ausschuß neue Gesichtspunkte nicht mehr zutage fördern kann und daher zwecklos erscheinen minster Gazette" und das Arbeiterblatt Daily Herald" herausgekommen zum Teil mit eingeschränkter Seitenzahl. Von„ Daily muß. Mirror" und„ Daily Telegraph " wurden nur einige Egemplare ausgegeben, die im nächsten Augenblid vergriffen waren. In den frühen Morgenstunden erschienen weiter„ Daily Chronicle", tast eingeschränkter Blätterzahl. Dally Expreß"," Times" und„ Morning Post", zum Teil mit
Auch der materielle Inhalt der von den Demokraten und dem Zentrum gestellten Abänderungsanträge ist in allen Sigungen des Rechtsausschusses durchgesprochen worden, Die Fraktionen der Demokraten und des Zentrums fordern außer so daß auch die Ausschußberatung dieser Anträge überflüssig ist. dem in der Form von Abänderungsvorschlägen so weitgehende Aenderungen des Volksbegehrens, daß durch sie das Volksbegehren auf Enteignung der Fürstenvermögen in einer Weise umgestaltet werden würde, die den Wünschen der 12% Millionen Wähler und
Wählerinnen, die das Boltsbegehren gefordert haben, in feiner Weise entsprochen würde.
Der demokratische Antrag läuft darauf hinaus, aus der Enteignung der Fürstenhäuser eine bloße Abfindung derselben zu machen. Der Zentrumsantrag bringt feine endgültige Entscheidung, sondern lediglich die Verweisung der Entscheidung an ein Gericht, eine Regelung, die unsere Zustimmung nicht gefunden hat, fondern immer von uns bekämpft worden ist.
Es kommt hinzu, daß das Volksbegehren der schleunigsten Behandlung bedarf und daß es, nachdem fast ein Drittel des deutschen Volkes die Abstimmung über den Gefezentwurf des Voltsbegehrens gefordert hat, geboten erscheint, zu nächst der Durchführung des Volksbegehrens freien Lauf zu lassen. Bei dieser Sachlage werden meine Freunde sich bei der Beratung des Rechtsausschusses die äußerste Beschränkung auferlegen, in der Debatte nur eingreifen, wenn irgendwelche unvorhergesehene Erörterungen stattfinden sollten, und alles tun, um so schnell wie möglich die Beratung des Ausschuffes zu Ende zu führen und das Bollsbegehren durchführen zu lassen.
Auch die Vertreter der übrigen Parteien stimmten darin über ein, daß jetzt mit allergrößter Beschleunigung be= raten werden müßte und langwierige Verhandlungen vermieden werden müßten.
Freiherr v. Richthofen( Dem.) wünscht eine Klärung der Frage, ob zur Gegenüberstellung eines Gesezentwurfs gegenüber dem Bolksbegehren cine einfache Mehrheit des Reichstages ausreide. Der Ausschuß tritt alsdann in die Erörterung dieser Frage ein.
London , 4. Mai, vormittags.( Eigener Drahtbericht.) Die Straße bietet das bei Verkehrsstreits gewohnte Bild einer endlosen Bolterwanderung von Angestellten, die den Weg zu ihren Arbeitsplätzen zu Fuß zurücklegen. Es verkehrt kein Omnibus, feire Trambahn, feine Hoch- oder Untergrundbahn; dafür fieht man viele private Motorfahrzeuge, wobei die ältesten Wagen wieder in Dienst gestellt wurden. Convent Garden, das Zentrum für die Gemüse- und Obstversorgung Londons , bietet einstweilen das gewohnte Bild, jedoch sind die Preise um 50 Pro 3. gestiegen, froh der Festsetzung von Höchstpreisen". Die Milchverforgung geschieht noch zu 50 Proz., die übrige Milch ist nach der von der Regierung eingerichteten Zentrale für die Milchversorgung im HydePark geschafft worden. Der Eisenbahnerverband sowie fämtliche übrigen Verbände, in denen Eisenbahnbedienstete organisiert sind, haben an sämtliche Ortsgruppen noch am Montag nacht die Weijung ausgegeben, teinerlei 3üge zu fahren. Diese Weisung ist durchweg befolgt worden. Die Bahnhöfe find gesperrt. Die 3eitungen wurden in der Nacht zwar noch größtenteils gedruckt, aber nicht mehr ausgegeben. Der Verband der Seher hatte für seine Mitglieder folgende Weifung ausgegeben: Die Tagarbeiter beenden ihre Arbeit am Montag abend, die Nachtarbeiter zur normalen Stunde am Dienstag früh, die Schichtarbeiter arbeiten zuletzt die am Montag nacht beginnende Schicht. Aehnlich laufende Inftruffionen find von den Gewerkschaften der Eisen- und Stahlindustrie, der Metall- und chemischen Industrie, ferner für die Arbeiter des Baugewerbes und der Erzeugung von Elektrizität und Gas für Kraft ausgegeben worden, Soweit fich die Cage am Dienstag morgen übersehen läßt, find die Weisungen der Gewerkschaften
durchweg befolgt worden. Millionen von Arbeitern haben erst heute früh von dem tatsächlichen Inkrafttreten des Generalstreifs Kenntnis erhalten.
Allgemeine Stillegung im ganzen Lande. Condon, 4. mai.( WTB.) Reuter verbreitet folgende Mitfeilung: Es bestehen zurzeit feineneuen Anzeichen für eine wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Gewerkschaftskongreß.
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Aus dem ganzen Lande wird die allgemeine Stillegung lebenswichtigen Betriebe der gemeldet. Insbesondere Manchester und Südwales ruht der Eisenbahn- und Straßenbahnverkehr vollkommen. Wo noch Verkehrsmittel in Betrieb find, wird der Dienst von Freiwilligen geleistet.
Aufforderung zum Streifbruch.
Condon, 4. Mai. ( Eigener Drahtbericht.) Die Regierung erließ durch Rundfunk einen dringenden Appel an die Buchdruder und Seher, sich an bestimmten Sammelplähen zur Berfügung zu ftellen. Sie garantiert den Streifbrechern Schuh, fowie Sicherstellung ihrer Zukunft.
Das Unterhaus billigt den Ausnahmezustand. Entgegen dem gestern eingetroffenen Bericht über die Unterhaussigung, wonach Macdonald zu frank gewesen sei, um zu sprechen, wird ergänzend mitgeteilt, daß der Führer der Arbeiter. partei doch gesprochen hat. Macdonald erwärte: Benn Unternehmer und Arbeiter sich selbst überlassen bleiben und die Lohnfrage lösen folien, wird es nicht zu einer Einigung kommen. Solange es in der Kohlenwirtschaft feine Gleichberechtigung der Interessen gibt, so lange ist auch keine Einigung möglich. Wenn sich die Bergarbeiter mit einem Wiederaufbauprogramin einverstanden erklären sollen, das eine Verminderung der Löhne enthält, so müssen die Bergarbeiter erst das Wiederaufbauprogramm sehen. 3um Schluß erklärte Macdonald, er nehme teine seiner früheren Aeußerungen zurück, in denen der Generalstreit verurteilt wird(?).
Die Debatte selbst endete damit, daß Baldwin die Proklamation des Königs, die den Ausnahmezustand verhängt, zur Kenntnis brachte und den Antrag stellte, eine Adresse an den König zu beschließen, in der das Barlament das Vorliegen des Notstandes anerkennt und die Proklamation nachträglich billigt. Die Adresse wurde mit 308 gegen 108 Stimmen bei 200 Stimmenthaltungen angenommen. Die hohe Zahl der Stimmenthaltungen ist auf die Liberalen und eine Menge Konserva tiver zurückzuführen gewiß jene, die in Arbeiterbezirken gewählt sind.
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Der Aussprache im Unterhaus wohnte aud) der Herzog von York, der zweite Sohn des Königs, sowie eine Abordnung der