fofort Stammrollen unter Feststellung der derzeitigen Beschäftigung aufzustellen.
Die Aushebung zum öffentlichen Dienst ist unabhängig von der Fertigstellung der Stammrollen und geschieht bis auf weiteres nach freiem Ermessen der Amtsverweser je nach dem örtlichen Bedürfnis.
Die Aushebung zum Hilfspolizeidienst bat sofort zu erfolgen, und zwar derart, daß jedem Amtsverweser innerhalb fürzester Frist ein die Ordnung und Ruhe des Bezirks sichernder Dienst zur Ver fügung steht. Unbegründete Dienstpflichtverweigerung wird mit dem Tode bestraft.
§ 9.
leber das gesamte Reichsgebiet wird der Belagerungszustand verhängt, auf deffen Durchführungen die Bestimmungen des Preußis ichen Gefeßes vom 1. Juni 1851( GS. 1851 G. 451 ff.) finngemäß Anwendung finden. Für Bayern wird der Kriegszust an b erflärt. Außer den in diesem Gefek verfügten Beschränkungen sind bis auf weiteres Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnung DOR Haus fachungen und Beschlagnahmen, sowie Beschränkung des Eigentums außerhalb der gefeßlichen Grenzen zulässig.
$ 10.
Bis zum Erlaffe besonderer Verordnungen ist den Landes- und Umisverwesern die Ausführung des Belagerungszustandes übertragen.
Die Amtsverwefer haben insbesondere die zur Durchführung des Belagerungszustandes und zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Standgerichte fofort zu beftellen. Standgerichte find nach dem freien Ermessen der Landes- und Amtsverweser in der erforderlichen Anzahl einzurichten.
Jedes Standgericht besteht aus brei unbejcholtenen Personen männlichen Geschlechts, die über 30 Jahre alt fein müssen. Den Vorfih führt ein affiver ober in Ehren verabschiedeter Offizier ober eine rechtskundige Person. Der Ungeschuldigte hat das Recht, einen Beiftand zu verlangen. Das Standgericht hat innerhalb 24 Stunden nach Ergreifung des Angeschuldigten zu entscheiden. Das Urteil fann nur auf Todesstrafe oder Freisprechung lauten. Rechtsmittel finden nicht statt. Es ist durch Erichießen, im Falle ehrlofer Gesinnung durch Erhängen
zu vofireden.
§ 11.
Bis auf weiteres ift die Preffefreiheit aufgehoben. Beitungs. 1.nternehmungen und Unternehmungen von Druckereierzeugnissen jeder Art, von denen nach ihrer bisherigen Betätigung anzunehmen ist, daß sie der Neuordnung der Dinge entgegentreten, find sofort au schließen, Ihre Einrichtungen sind im Interesse der Allgemein. heit zu beschlagnahmen.
Für die durch diese Bestimmung nicht betroffenen Beitungen,
Zeitschriften und Berlagsanstalten wird bis auf weiteres verordnet, daß jede der Regierung und ihren Maßnahmen abträgliche Aeußerung neben der Bestrafung ber verantwortlichen Personen mit entscha digungsloser Enteignung des Berlages geahndet werden wird.
§ 12.
Das Vereins- und Versammlungsrecht ist bis auf weiteres aufgehoben. Alle Parteien und alle politischen Bereine, auch solche, die hinter anderen Zweden politische verbergen, sind aufgelöst. Ihre Bermögen find befchlagnahmt.
Alle Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sind aufgelöft. Ihre Bermögen find beschlagnahmt. § 13.
Jede Aussperrung feitens des Arbeitgebers und jede Elastellung der Arbeitnehmer wird mit dem Tode bestraft. Wee Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mündlich, schriftlich oder durch Handlungen fonffiger Art zu Aussperrungen oder Arbeitseinstellung auffordert, wird mit dem Tode bestraft.
Das gesamte bewegliche und unbewegliche Bermögen der in Deuifchland aufhältlichen Angehörigen des jüdischen Boltstums ist beschlagnahmt.
Das gesamte bewegliche und unbewegliche Bermögen offenfunbiger oder nachweislicher Bucherer und Schieber ist beschlag nahmt. $ 15.
Ber Bermögen oder Vermögensanteile, die nach dieser Berordnung zugunsten der Allgemeinheit beschlagnahmt sind, zu ver. heimlichen, zu verbergen, zu verschieben oder sonstwie beiseite zu bringen und der Beschlagnahme zu entziehen fucht und wer hierzu Hilfe leistet, wird mit dem Todz bestraft.
Tragödie des Alltags.
Von Mar Spanier.
Karl fam nach Haus. Barf feinen Schal ab, schmiß seine Müße in die Stubenecke und fluchte. Spudte durch's offene Fenster in ben Hof:„ Und jetzt?" Sets hungrige Gefichter saßen um den Tisch und starrten ihn an. Auch bu?" Auch bu?" Fragt nicht! Warum ich nicht, wo doch alle."
-
Ein leibhaftes Wesen stieg aus dem Dunkel, fegte sich zu ihnen on den Tisch. Sein Atem umfäufelte fie, daß ihre Stirnen sich sent ten und ihre lugen sich trübten. Seine Stimme( prach lauter. Sie vernahmen deutlich seine Prophezeiung. Die Flamme, die aus dem Herde schlug, malte das Graufige blutigret. Und die Nacht, die vor dem Fenster die Welt verbarg, gähnte wie ein Grab.
Noch ist der Vater da," tröstete die Mutter lächelnd, um Mut zu zeigen, obwohl sie selbst hoffnungslos war, in ihrem Leibe der Schmerz sich groß fraß.
Und dann nach Wochen- tam der Bater. Sie hörten's an
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-O
§ 16.
Das nach dieser Berordnung beschlagnahmte Bermögen verwaltet bis auf weiteres der örtlich jeweils zuständige Amtsverweser als Treuhänder des Reiches.
§ 17. ( Ift gestrichen.) § 18.
Bis auf weiteres wird die allgemeine Berkehrssperre angeordnet. Der gesamte Eisenbahn. Luft, Kraft, Post, Bosttelegraphen- und Telephonperlehr wird eingestellt, soweit er für den Bedarf der Reichs- und Staatsgewalt und für die lebensnotwendigen Erforder niffe nicht aufrechterhalten bleibt. Sämtliche Kraftverkehrsmittel nebst den Betriebsstoffvorräten sind beschlagnahmt. Die Amtsverweser treffen sofort Bestimmungen darüber, wohin die Abliefe. rung der beschlagnahmten Verkehrsmittel zu erfolgen hat. Anträge auf Freistellungen oder Rückgabe find nach freiem Ermessen sofort zu erledigen. Nicht abgelieferte Kraftverkehrsmittel werden ent Schädigungslos enteignet. Im übrigen bleibt Regelung des Ersages aus öffentlichen Mitteln vorbehalten. § 19,
Bis auf weiteres wird die allgemeine Bankenfperte angeordnet. Der gesamte Bantenverfehr untereinander und mit den Kunden wird eingestellt. Auszahlungen finden nur zum Zwecke der Dedung von Haushaltskosten und Löhnen statt. Die Amtsverweser treffen nähere Anordnungen über Zulässigkeit, Höhe und Nachweis der Erhebungsberechtigung. Der Befehr an den Börsen ist bis auf weiteres gefchloffen.
§ 20.
Die Veräußerung beweglichen und unbeweg lichen Bermögens, auch im Wege der Schentung, ist bis aut weiteres verboten. Dieses Berbot erstreckt sich insbesondere auf Afte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des notariellen Verkehrs und solche Entscheidungen von Gerichts- und Berwaltungsbehörden, auf Grund deren llebertragungen von Gegenständen oder Rechten erfolgen.
Berbotswidrige Beräußerungsgeschäfte find nichtig. Das aus folchen Geschäften Geschuldete fällt der Reichstaffe zu.
Ausgenommen von diesem Verbot find alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, soweit sie nicht der Lurussteuerverordnung nach der bisherigen Gesetzgebung unterliegen würden, an jedem Teilnehmer mit dem Tode bestraft. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in Abs. 1 werden
§ 21.
Alle bisherigen Preisvereinbarungen und Preisverab.
rebungen find aufgehoben und bis auf weiteres verboten,
8 22.
Das Nähere hierzu verordnen je nach den örtlichen Verhältnissen die Alle Lurusstätten und Lurusbetriebe find zu schließen,
Amtsverweser,
§ 23.
Sämtliche Waffenhandlungen find zu schließen und fiehen zur Verfügung der öffentlichen Gewalt. Unbefugter Waffen besig wird mit dem Tode bestraft.
§ 24.
In Gewerbebetrieben aller Art, die durch Ausführung dieser Berordnung ihren Unternehmer oder Betriebsleiter verlieren, hat, fofern feine anderweitige Regelung erfolgt, ber dienstälteste Direktor, Profurift oder Handlungsbevollmächtigte unter Berant. wortlichkeit gegenüber der öffentlichen Gewalt die Geschäftsleitung Amtsverweser zu erstatten. zu übernehmen. Anzeige hierüber ist an den örtlich zuständigen
$ 25.
Außer den in dieser Berordnung genannten Bergehen( 8 3 Abs. 2,§ 4 Abs. 3 und§ 4 Abj. 6, 8 8 2161. 6,§ 13,§ 15,§ 17 Abs. 3 und 4,§ 19 261. 3.§ 20 2bf. 3,§ 23 261.2,§ 24 Abs. 2) werden mit dem Tode veftraft:
1. alle Verbrechen und Vergehen gegen die Person des Reichs verwefers und der Mitglieder der von diefen ernannten Reichsregie. rung, der Landesverweser und der Mitglieder der von diesen ernannten Landesregierungen sowie der Amtsverweser;
2. alle Unternehmungen, welche auf Verhinderung. Umfturz oder gewaltfame Aenderung der neuen Statasordnung gerichtet sind; 3. Landesverrat;
Da schrie jemand laut, und sie horchten auf. Die Zeitungsfrau war's mit dem Abendblatt. Da stand unter Tagesneuigkeiten, fettgedruckt. Der Bater las vor: In der Kurzgasse wurden heute früh der Hilfsarbeiter Knod mit seiner Frau und seinen fünf Kindern tot aufgefunden. Der Gasschlauch
Die Köpfe sentten sich stumm zueinander. Neun Stimmen schau. ten andachtsvoll ins Licht. Auch der fremde Gast in ihrer Mitte richtete sich auf. Ihre Augen umarmten sich brüderlich, und ihre Hände vereinten sich, um beieinander Kraft und Troft zu finden. Die Sirene einer fernen Fabrit zerriß die Stille. Der Bater stand auf, und feine Söhne folgten ihm. Aus ihren Leibern brach ein Wort und ballte sich zu einem Willen: Nein und nein.
Aus der Geschichte der Nordpolflüge.
seinem schleichenden Schritt, lasen's aus seinen verweinten Augen, von den wutverzerrten Lippen. Seine geballte Fauft schlug Schmetternd auf den Tisch:„ Auch ich!"-„ Auch du?" Die um den Tisch erschraten, horchten nach der Tür, als müffe der Heiland ein. treten und sprechen: Ich sättige euch. Und jetzt? Der Bater hielt sich die Ohren zu, um nichts zu hören, Gretel nähte ihrem Goldröschen cin neues Kleidchen aus alten Läppchen. Abolf hockte am Bensterbante, daß die Polarforschung ihre Aufmerksamkeit auf den Luft
und brütete Phantasien.
O ja," höhnte Karl und redte sich. Der Himmel wird uns
ichon helfen."
Rirgendwo gibt es Arbeit."
Wenn ich Geld hätte, würde ich eine Bäderei anfangen." Wir müssen uns mit Rußland verbünden," meinte Theodor. „ Das fann uns retten."
Der glücklich gelungene Flug des amerikanischen Fliegers Kapitän Byrd über den Nordpol verwirklicht endlich eine Sehnsucht der Menschheit, die schon mehr als 2000 Jahre alt ist. Ist doch der Grieche Pytheas der erste gewesen, der ums Jahr 325 v. Chr. nach der ultima Thule" aufbrach, um nach dem nördlichsten Punkt unseres Erdballs zu gelangen. Freilich ihm ebensowenig wie den zahllofen anderen fühnen Forschern, die nach ihm tamen, ist es beschieden gewesen, dies Ziel zu erreichen. Die Schwierigkeiten, die fich austürmten, waren so riefengroß, daß fie die menschlichen Sträfte überftiegen, und es bedurfte erst der Eroberung der Luft durch den Menschen, bevor das Ziel der Erreichung des Nordpols in greifbare Nähe gerüdt wurde. Es war ein naheliegender Geweg richtete, um auf ihm die Eroberung des Bols durchzusetzen. Sind doch die Bolarreisen stets die am längsten dauernden und die anstrengendsten gewesen. Man hat mit derartigen Bersuchen nicht gewartet, bis sich im lentbaren Luftschiff und im Flugzeug wirklich brauchbare Apparate darboten, sondern der ungeduldige Eifer der Menschen hat schon früher mit unzulänglichen Mitteln derartige Versuche unternommen, Der bekannteste unter diesen " Bieder Krieg anfangen; eher wird's nicht besser." Borläufern des Bolarfluges war der schwedische Profeffor André, Früher war's doch so schön.... Kemmt der Kaiser nicht bald ber vor brei Jahrzehnten die Welt durch den Plan in Aufregung perfepte, mit einem Freiballon von Spizbergen aus nach Alasta wieber?" fragte Gretel. zu gelangen und dabei ben Norbpol zu überfliegen, Die schwer " Du bist wohl gang dämlich," schnauzte der Bater. Sifche Regierung intereffierte fich für diefes Unternehmen; andere " So einen Gemüseladen wie die Nachbarin.... Besser als bifche Regierung interessierte sich für dieses Unternehmen; andere Länder sagten ihre Unterstützung zu, und so traf dieser fanatische nichts," meinte die Mutter. Apostel der Polareroberung jeine Borbereitungen. André war ein Gelehrter, der die theoretischen Grundlagen der Polarforschung beherrschte, aber er war fein Brattiker, und sein Plan war so phantaftija, baß er von einfichtigen Männern schon damals zum Scheitern verurteilt wurde. Die Neile, die André im Freiballon Dann wäre uns allen geholfen." durchführen wollte, erstredie fich auf mehr als 3000 Ritometer, Warum gerade wir?" Der Bater richtete sich steil auf. Ich während noch niemand vorher damit mehr als 300 Kilometer zurüdgelegt hatte. Als er daher 1897 den Aufstieg von der Nordbin unschuldig. Und du, und du, und du? weftede Spißbergens unternahm, wurde von ihm und seinen beiden Begleitern nichts mehr gehört, und die verschiedenen ausgesandten Bis wir trepieren. Der stämmige Karl warf sich über das Rellungsexpeditionen fonnten nur dürftige Spuren der Berscholle Bett, jchlug mit den Händen und Schluchate, nen entheden.
Ja, wenn wir Geld hätten!"
„ Ich würde mir ein Photo faufen und die schönen Leute in den Restaurants photographieren. Das wäre etwas für mich," träumte bol.
B
" Auf was warten wir?
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4. Diebffaht(§§ 242 ff.) und Hochverrat(§ 258b);
5. alle Fälle des Wuchers(§§ 302a bis 302d des StGB.); 6. Beamtenbestechung(§§ 331 bis 335 StGB.) und der Amts unterschlagung( S 350 ff. StGB.), Teilnahme, Verfuch und Be günftigungen werden wie Täterschaft bestraft.
Alle mit dem Tode bedrohten Verbrechen und Bergehen werden standgerichtlich abgeurteilt( vgl.§ 10).
In jedem Falle der Berurteilung zur Todesstrafe erfolgt Ein. ziehung des gesamten beweglichen und unbewegLichen Bermögens des Verurteilten zur Reichstaffe. Wegen Verwaltung dieses Vermögens gilt bis auf weiteres das in§ 16 Angeordnete.
Amnestien und Verjährung find wirkungslos, frühere Ver. urteilungen sind aufgehoben. § 27. Mer vom Reichsverweser in Reichsacht getan wird, genießt in Deutschland feinen Rechtsschutz. Wer in Reichsacht Erklärten Hilfe leistet, wird mit dem Tode bestraft.
§ 28.
Alle mit der Durchführung von Ruhe und Sicherheit beauf tragten Personen, Beamten, Angestellten und zugezogenen Hilfs von der Waffe Gebrauch zu machen. fräfte find berechtigt und verpflichtet, jedem Widerstand gegenüber
§ 29.
3m übrigen bleiben die bisherigen Gesetze in Kraft, soweit fie nicht dieser Verordnung und den nachfolgenden Erlaffen widersprechen oder aufgehoben werden.
Die Träger der Staatsgewalt, Reichsverweser und Landesverwejer, tönnen alle Afte der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, die seit dem Novemberverbrechen des Jahres 1918 ergangen find, nachprüfen und abändern. Sie find durch die Rechtskraft von Entscheidungen nicht ge$ 30. Diese Verordnung tritt unter dem heutigen Tage mit ihrer Ver. fündigung in Kraft.
bunden.
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Umfassende Gegenaktion der Behörden. Weitere Hauss Auflösung putschistischer Verbände. suchungen im Rheinland.- Hugenberg, Clak, Nicolai, Kirdorf verdächtig.
Ueber die Schritte der Behörden und das Ergebnis der Durchfuchungen wird mitgeteilt:
Bei dem preußischen Ministerpräsidenten Braun fand heute eine Besprechung ftatt, an der Polizeipräsident Grzesiniti und der Leiter der Abteilung la des Polizeipräsidiums, Regierungs
auf seinem fechswöchigen Urlaub außerhalb Berlins . direktor Windisch, teilnahmen. Minifter Severing ist zurzeit
Das bei den umfangreichen Durchsuchungen von der politischen Polizei gefundene Material hat die preußische Regierung ver. anlaßt, die fofortige Auflösung der völkischen Sportschließen. Das Auflösungsdekret wird voraussichtlich noch heute vereinigungen" Werwolf, Witing und Olympia zu be.
unterschrieben werden und in Kraft treten.
Der Führer der Olympia , Oberst von Cud, wurde die ganze Nacht hindurch auf dem Polizeipräsidium vernommen und dann vorläufig in haft behalten. Er befindet sich im Polizeigefängnis am Alexanderplatz . Der bei ihm beschlagnahmte Aufmarschplan gegen Berlin ist von einem Mitglied der Olympia ausgearbeitet worden.
Heute vormittag find eine ganze Reihe von weiteren Hausfuchungen vorgenommen worden, und zwar bei im politischen Leben fehr bekannten Persönlichkeiten, deren Jamen im Interesse der Untersuchung noch nicht genannt werden fönnen.
Unter den Führern der rechtsradikalen Kreise, die geffern den überraschenden Besuch der Polizei erhielten, befindet sich auch der durch seine Tätigkeit in und nach dem Kriege vielgenannte Oberst Nicolai; nach den dem Polizeipräsidenten zugegangenen Jnformationen sollte er im Putschfalle die Verteilung der Waffen an die Wehrverbände übernehmen.
Die Hausfuchung bei ihm förderte jedoch feinerlei belastendes Material zutage. Wie wir weiter erfahren, ist die Polizei bei
Seitdem ist der Plan, den Nordpol durch den Flug zu er reichen, nicht mehr zur Ruhe gefommen. Der nächste Bersuch des Amerifaners Bellman, der einen Lenkballon Don fehr mangel. hafter Konstruktion benußte, wurde mit mehr Reklame als Each fenntnis unternommen. Aber seine Anstalten, die von 1906 bis biesen Gedanken der Menschheit nahezubringen. Es war Belmans 1909 die Welt in Atem erhielten, haben doch viel dazu beigetragen, Blüd, daß er bei seinen Aufstiegen ftets Mißgeschick hatte, fonst wäre er sicherlich dem Schicksal Andrés nicht entgangen. Unterdeffen gestatteten die Fortschritte der Flugtechnit, den Blan auf wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern. Die bedeutendsten Arbeiten in diefer Hinsicht sind von dem Grafen Zeppelin in gemeinsamer Arbeit mit dem Meteorologen Hergefell geleistet worden. Die beiden unternahmen 1910 eine Studienreise nach Spizbergen, um die Witterungsverhältnisse zu erforschen, und wenn auch die Ausführung ihrer Absichten durch den Krieg verhindert wurden, So haben doch die eingehenden Denkschriften, die von der Berliner Gesellschaft für Erdkunde ausgearbeitet wurden, erst die Grundlage geschaffen, auf der nach dem Kriege weitere Nordpolflugver suche unternommen werden konnten. In den letzten Jahren war hauptsächlich Amundsen der Träger dieses Gedankens, und sein Name wird in der Geschichte des Nordpolfluges stets an erster Stelle genannt werden, wenn es auch nun freilich einem anderen gelungen ist, als erster diefes fo fange umfämpfte und ersehnte Ziel zu erreichen.
Gegen die körperliche Züchtigung in der Erziehung wendet sich der Bund entschiedener Schulreformer" nochmals in bildung. Hierin wird nochmals verwiesen auf eine Eingabe vom einem Schreiben an den Minister für Wissenschaft, Kunst und BoltsApril 1922 an die Volksbildungsministerien jämtlicher deutscher Länder, in der die Stellungnahme des Bundes entschiedener Schulreformer zu den Schulstrafen eindeutig festgelegt ist:„ Soweit Strafen" unerläßlich erscheinen, müffen fie in unmittelbarem fachlichen Zusammenhang mit dem Erlebnis stehen, die Wiedergutmachung eines Fehlers bezwecken oder einen Persönlichkeitsmangel des Jugendlichen( am besten durch Selbsterziehung) zu beseitigen fuchen. Bo fein Schaden entstanden oder teine Wiederholung zu befürchten ist, ist Strafe" ein Unfinn. Keine Strafe wirft erzieherisch, menn nicht der Schüler den Bufammenhang zwischen der Strafe" und seinem Bergehen einsteht, das Berfahren als unvoreingenommen anerkennt und fich innerlich unterwirft. In thm muß also der durch Erfahrungen erworbene Glaube lebendig sein, daß sein Lehrer gütig und gerecht ist, und daß die Schule seinem sittlich- menschlichen Wachstum und Wohlergehen dient. Dazu muß fie mehr mit Geboten als mit Berboten, mehr helfend als firafend welten. Das schließt nicht aus, daß die Gewalttat eines mit Bewußtsein gemaltfam vorgehenden Menschen durch Gewalt paralyfiert wird, törperliche, geistige oder Jeelische 3üchtigung jedoch ist unter allen Umständen zu verwerfen.
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