an den Fürsten Salm- Horstmar 60 000 m., an den Fürsten zu Wied 40 000 217., an den Herzog von Arenberg 40 000 m., an den Herzog von Croy 16 000 m.
mehr von der Krone Forderungen insofern erhoben, als Teile diefer Jahresrenten für frühere reichsfreie Fürsten | leifte für den Gedanken des Gebundenfelns des deutschen Güter in der Zwischenzeit zugunsten des Staates verkauft und die stehe. So habe man Erlöse zur Tilgung der Schulden verwendet waren.( Hört! hört! links.) Auch diese Forderungen sind auf Anordnung der Krone zugunsten der Krone erledigt worden.( hört! hört! lints.) Diese Mittel, d. h. der Erlös aus dem Verkauf von staatlichen Gütern, die verkauft waren, um Staatsschulden zu bezahlen, sind der Krone wieder zugeflossen und haben den Grundstock der Kapitalienfonds der Krone gebildet.( Sehr richtig! links.)
Der ganze Streit wäre nicht in die Erscheinung getreten, wenn die Krone den Standpuntt eingehalten hätte, den Friedrich der Große einnahm und der in den Bestimmungen des allgemeinen Landrechts festgelegt ist.( Sehr richtig! links.)
Danach ist das gesamte unbewegliche Vermögen Eigentum des Staates, und dem König steht nur zur Ausübung seiner Repräsentationsverpflichtungen das Nuhungsrecht gewiffer Teile dieses Vermögens zu.
gezahlt. Aus welchen Titeln seien diese Summen bezahlt worden und welche rechtliche Grundlage bestehe dafür? Den Bor. wurf, daß es den Sozialdemokraten an nationalem Gefühl mangele, weist Abgeordneter Baentig zurüd. Unter der Monarchie habe es dagegen leider an iozialem Gefühl gemangelt. Die Behauptung des Abgeordneten Rohr, es handle fich beim Volksentscheid um einen Abrutsch vom Rechtsstandpunkt zum Standpunkt der Gewalt, sei unzutreffend. Die Umstellung der Krongutsverwal tung sollte zweckmäßig bis zur endgültigen Regelung der Abfindungsfrage vertagt werden. Der Redner tritt für eine baldige Konzentration der heute noch sehr zersplitterten preußischen Bauverwal tung ein. Wichtige Bauangelegenheiten seien vom Finanzministe= rium als Fragen behandelt worden, zu denen der Landtag sich eigent
( die Deutschnationlen rufen im Chor: Das ist doch feine Enteignung!) Das ist der grundsägliche Standpunkt des Allgemeinen Landlich nur zustimmend zu äußern habe. rechts, wie er auch vom Freiherrn von Stein vertreten worden ist, als die Frage erörtert wurde, ob ein Teil der Domänen verkauft werden dürfe, um die Schulden des Staates aus den Befreiungsfriegen zu decken. Das ist der grundsägliche Standpunkt, der auch von den späteren Justisministern und Finanz ministern in den Auseinandersetzungen mit der Krone vertreten worden ist.
Der Rechtsstandpunkt des heutigen preußiIchen Staates ist im Rechtsgutachten dargelegt, das im Jahre 1922 vom Finanzminifterium ausgearbeitet worden ist. Nach diesem Rechtsgutachten ist
Flatow- Krojanke zu Unrecht der Krone zugefallen, Schwedt- Bierraden zu Unrecht der Krone zugefallen, Wusterhausen zu Unrecht der krone zugefallen.
( Sehr richtig! links. Große Unruhe rechts, Glocke des Präsidenten.) Ich muß weiter an den Verkauf des Akademieviertels erinnern. Das Akademieviertel ist seinerzeit als Eigentum der Krone betrachtet worden. Der Staat hat es im Tauscher. worben und man hat außerdem der Krone noch mehr als acht Millionen dafür gegeben.( hört! hört! links.) Nachher hat sich das Staatsministerium auf den Stand. punft gestellt, daß man zu Unrecht das Akademieviertel als Privateigentum betrachtet habe. Auch dieses Geschäft ist zu Unrecht erfolgt, und auch hier hat die Krone Vorteile erworben, die ihr nicht gebühren.( hört! hört! links, lebhafte zurufe rechts. Blode des Bräsidenten.) Wenn die Kabinettsorbers jetzt noch Anwendung finden sollten, so tann auf diese Weise der Jahrhunderte alte Streit zwischen Krone und Staat nicht gerecht beendet werden.( Großer Lärm rechts und Zurufe: Diebstahl!)
Der Minister legt dann den bekannten Rechsstandpunkt der preußischen Staatsregierung fomie die Gründe dar, die zu den ergebnislojen Verhandlungen im Reichstag führten: Es war Aufgabe des Reichstags, eine gerechte Entscheidung herbeizuführen, und, daß ich bei den entsprechen. den Berhandlungen verfucht habe, den preußischen Rechts standpunkt zu wahren, wird mir niemand verargen tönnen. ( Lebh. Beifall links und in der Mitte; anhaltendes Bischen und Burufe: Diebstahl!)
Früher entschied der König durch Kabinettsorders, die dann für die Richter verbindlich waren, zugunsten der Krone. Heute entscheidet das Bolt durch sein Botum, wie es in der Verfaffung vorgesehen ist. Wie diese Entscheidung auch ausfallen möge, man fann fie nicht Raub nennen.( Lebh. Beifall bei den Regierungsparteien. 3ischen und Lärm rechts.)
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Die Ausführungen des Minifters blieben in dem großen Lärm der Rechten und der Gegenfundgebungen der Linken auf den Tribünen größtenteils unverständlich.
Abg. Dr. Waentig( S03.)
begrüßt die Ausführungen des Finanzministers, die den, Beweis lieferten, daß man vom Rechtsstandpunkt aus in der Abfindungsfrage zu ganz anderen Ergebnissen tomme als die Deutsch nationalen. Mit dem formalen Recht sei in der Ubfindungsfrage überhaupt nichts anzufangen. Schon ein alter römischer Rechtsgrundsatz ſage: Summum jus, summa injuria. Das heißt: Formales Recht tann höchstes faktisches Unrecht sein. Bei der Besprechung des Etats des Finanzministeriums richtet Abgeordneter Waentig an das Finanzministerium die Frage, wie es mit den seit Anfang des Etatsjahres 1924 fortgefeßt gezahlten
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In den Straßen der Stadt gab es einen fleinen Auflauf, als ein Zug Kinder Burschen und Mädels mit roten Fahnen anmarschierte. Hell flangen aus den jungen Kehlen die Internationale und die weihevolle Hymne Brüder zur Sonne". Der Gefang übertönte den Großstadtlärm, das Geräusch und Geflingel der Straßenbahn, das Gehupe der Autos und alles, was mit dem tosenden und lärmenden und hastenden Großstadtleben zufammenhängt.
Viele blieben stehen und befahen den sonderbaren und dem Stadtbilde so fremben Zug. Andere aber, die über ihre Zeit frei ver fügten, liefen mit freudestrahlenden Zügen nebenher. Und wieder andere blickten mürrisch und höhnisch auf die Schar.
Was veranlaßte all die vielen Gemüter, sich so zu offenbaren? Die Berliner Kinderfreunde hatten etwa 200 Kinder zu einer mehrtägigen Ferienfahrt gesammelt. Das Motorschiff Baldur" brachte sie nach Stettin . Dort wurde Sehenswertes besichtigt und auf einem Sportplate gespielt und getollt.
Als das Schiff anfam, staunten und schauten die Leute, die in Geschäften oder so am Anlegeplaße vorübereilten und standen auch wohl still. Ferner staunten die biederen alten Marktfrauen und die Bauern und Bäuerinnen, die Gemüse in die Stadt brachten und all die Händler, die es verkaufen wollten.
Sogar die Kinder mit roten Fahnen! Rot flatterten die Fahnen.
Sie verfündeten Hoffnung und Erfüllung. Manch einer der alten, durch viele Schläge schon gebeugten Arbeiter faßte neuen Mut, als er die Fahnen, die Fahnen, die Symbol seines Lebenskampfes waren, in jungen Fäusten sah. Er dachte an seine Kindheit, an all die harte Arbeit in jungen Jahren und den falschen Schulunterricht. Und an das Ringen um die Idee. Das war ein Erlebnis.
Aber nicht alle dachten so. Da waren Herren, feine Herren, die ihr Lebtag noch nicht gearbeitet hatten, mit ihren Damen, feinen Damen, die ebenfalls noch nie mit der Arbeit in nähere Berührung gekommen waren, die schimpften: Kommunistenpad mit roten Feßen. Für sie waren also die Arbeiterkinder, die sich einige Tage erholen sollten und die in einem neuen Geifte erzogen wurden, einem Geiste, der stärker und größer als ihre schwarzweißrote Grenzpfahl. gefinnung war: Bad.
Doch diese Ueberflüffigen werden abtreten müssen, wenn der Geist, zu deffen Trägern bald jene Jungen gehören werden, fiegt. Truzig wehten die roten Fahnen und froh stiegen die bekannten Lieber aus den Mündern empor.
Frei Heil" und Freundschaft" riefen die Kinder. Und Frei Heil" riefen pie Menschen der fremden Hafenstadt.
Abg. Dr. v. Richter( D. Vp.) wirft der Regierung Illoyalität vor, weil sie sich nicht mit aller Kraft hinter den Vergleich gestellt habe. Man müsse Einspruch dagegen erheben, wenn jemand einen Bertrag, mit dessen Durchführung der Vertragsgegner rechnet, zerschlagen laffe. Zu bedauern sei auch die politische Betätigung des Finanzministers, vor allem sein Eintreten für das Reichs.
banner.
Abg. Kasper( Komm.) wirft der preußischen Regierung vor, daß sie offen oder versteckt die Intereffen der Fürsten und Kapitalisten vertrete!
Abg. Falf( Dem.) bezeichnet die Ausführungen des Deutschnationalen v. Rohr als höchste Demagogie und bedauert die ungewöhnlichen Angriffe v. Richters gegen den Finanzminister, dem man Dank für seine schwere Arbeit schulde.( Beifall i. d. Mitte.) Der Vergleich mit der Hohenzollern war abgeschlossen worden vorbebaltlich der Zustimmung des preußischen Landtags.
Glauben Sie, Herr v. Richter, daß fich für diesen Vergleich eine Mehrheit im Landtage gefunden hätte?( Abg. Dr. v. Richter schüttelt verneinend den Kopf.) Dann aber fann man dem Finanzminifter nicht den Vorwurf der 3lloyalität machen. Er persönlich könne nicht für den Bolfsentscheid stimmen, aber die Demokraten im Lande würden uns die Gefolgschaft verweigern, wenn wir sie auf einen bestimmten Standpunkt feftnageln wollten. ( Gelächter rechts. Buruf bei den Dem.: Ihre Anhänger tun dasfelbe.) Wenn der Volksentscheid scheitern sollte, wird es Aufgabe des Reichstags sein, eine annehmbare Lösung zu finden, und dabei rechnen wir auf die Mitwirkung sowohl der Deutschen Volkspartei wie der Sozialdemokraten.( Beifall in der Mitte.)
Abg. Müller- Franken( Wirtschaftl. Vg.) hält unter dem Ge lächter der Linken eine Rede mit dem Grundton: Die Fürstenenteignung ist der Anfoug der allgemeinen Expropriation.
Finanzminister Dr. Höpfer- Aschoff erklärt, daß die viel be prochenen Sevresvasen von der Kronpringeflin Herrn Abg. Dr. v. Richter zur Fürstenabfindung haben meine Berjegt zurückgegeben worden seien. Die Ausführungen des wunderung hervorgerufen, weil Dr. v. Richter als früherer Finanzminiffer doch eingehend über die Derhältnisse unterrichtet ist. Er weiß also, wie anfechtbar viele Forderungen der krone find. Mit einem Eingriff des Reichs war seinerzeit nicht zu rechnen. Die richterliche Entscheidung in den Auseinandersetzungsfragen war ebenfalls unzwed mäßig. Die Urteile in Thüringen haben dem Faß den Boden ausgeschlagen. Das erst brachte die Abfindungsfrage im Reich ins Rollen. Auch die Boltspartei hat im Reichstag den Gedanken einer reichs gefeßlichen Regelung der Auseinandersetzung vertreten. Da verstehe ich den Borwurf des Herrn Abg. v. Richter nicht, daß ich mich um eine solche reichsgefeßliche Regelung bemüht habe. Wenn eine vernünftige Lösung nicht gelungen ist, jo liegt die Schuld daran nicht bei der preußischen Staatsregierung und auch nicht bei mir persönlich( Zustimmung in der Mitte.).
Was das Reichsbanner angeht, so sehe ich in ihm nicht eine Parteiorganisation, fondern eine Organisation, in der die Liebe zur deutschen Republik gepflegt werden soll.( Lachen und Widerspruch rechts.)
Auf die Dauer kann die deutsche Republik nicht bestehen, wenn die große Masse der deutschen Staatsbürger nicht mit Liebe zu ihr halte. Wenn heute die große Masse sich zu ihr bekenne und ein starfer nationaler Wille dabei zum Ausdruck tommt, so verdankt man das nicht zuletzt auch dem Reichsbanner, weil es Arbeit
Die Krähenfchar.
Von Emil Rath.
Ich wanderte durch deutsche Flur, Da ging auf breitem Acker Ein Mann auf tauburchtränkter Spur Und müht und plagt' fich wader. In rauher Hand hält er den Sterz, Er pflügt seit grauem Morgen;
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Er fann nicht singen, denn sein Herz Ist schwer von tausend Sorgen. Doch hinter ihm, da tänzelt es: Die graue Schar der Krähen,
Da frächst es und da schwänzelt es, Bon jenen, die nicht säen. Sie fäen nicht, fie ernten doch, -fie Sie kennen gut die Pläge:
Spannt sich der Pflüger in sein Joch, Gibt es für Krähen Schäze.
Droht seine Fauft, dann hüpfen fie Just zwei, drei Schritte weiter, Und pflügt er fort, dann schlüpfen sie Dahin und fressen weiter.
Die Bande wird ihr Lebtag nicht Berhungern und verbürsten. Die Krähen tragen das Gesicht
Der" armen" deutschen Fürsten.
Eine Bibliothet, bei der das Enfleihen strafbar ist. Die größte Bücherei der Welt, die Bibliothek des Britischen Museums, ist eine Bräfenzbibliothet, bei der es als strafbare Handlung gilt, ein Buch zu entfernen. Auf diese Weise tann jedes Buch jedem Besucher auf Das schnellste zugänglich gemacht werden; es bedarf aber einer ftrengen Unterordnung des einzelnen unter das Gemeinwohl, um diese Einrichtung durchzuführen. Wie Georg Schwideßty in einem Eduard VII. als Kronprinz ein Buch in seine Wohnung haben. Der Aufsatz des Buchhändler- Börsenblattes erzählt, wollte einmal Direktor legte den Wunsch der Kuratoren vor, und diese beschloffen auf Antrag des Erzbischofs von Canterbury die Ablehnung dieser ungefeßlichen Forderung. Kein Beamter des Britischen Museums darf ein Buch mit nach Hause. nehmen; selbst zum Binden fommt fein Wert aus dem Hause heraus; die Buchbinderwerfftatt ist auf dem Grundstück selbst untergebracht. Nur eine einzige Ausnahme gibt es von diesem Gefeß: Kriminalgerichte fönnen ein Buch einfordern, wenn es für einen Strafprozeß unbedingt notwendig ist; es wird dann von einem Beamten in den Gerichtssaal gebracht, vorgelegt und fofort wieder mit zurückgenommen.
Fünf Quadratspannen Menschenhaut gesucht. Auf einen pathe tischen Aufruf englischer Zeitungen, in dem für die Heilung eines armen, bei einem Motorradunfall in furchtbarer Weise verbrannten Angestellten aus Bristol mehrere größere Stücke Menschenhaut ge
erflärt, der Abg. Müller- Franken habe sich bewußt vor den Wagen der Reaktion spannen lassen. Die Rechtsparteien hätten die ganze Frage politisch aufgezogen. Die Anhänger der entschädigungslosen Enteignung fäßen aber nicht nur links, sondern auch in den Reihen der rechtsgerichteten Kreise. Es handle fich letzten Endes nur darum, den Fürsten das wieder abzunehmen, was sie dem Bolke auf Grund ihrer persönlichen Machtstellung widerrechtlich genommen haben.( Zustimmung fints. Zuruf des Abg. Dr. v. Richter( Dop.): Sie wollen aber den Fürsten alles nehmen!)
Ich erinnere daran, wie die Schad- Galerie in den Besih Wilhelms I. tam. Sie hat Wilhelm nur die Verleihung des Grafentitels gekostet!( Abg. Dr. v. Richter( Dvp .): Damit iſt fie doch aber auch Eigentum des Kaisers geworden!) Nein, denn was würden Sie, Herr Dr. v. Richter, fagen, wenn ein Beamfer feine Stellung zur Erlangung persönlicher Vorteile benutzen würde. Ich nenne das einfach Bestechung.
Ist es denn recht, wenn man einem medlenburgischen Prinzen, der während des Krieges ein russisches Armeeforps gegen Deutschland geführt hat, Millionen zuschanzt? spricht es für vaterländische Gesinnung der deutschen Fürsten , wenn eine Prinzessin den Bersailler Vertrag gegen Deutschland ausspielt, um 14 Millionen zu erlangen? Fürst Bismard hat im alten Abgeordnetenhause als sich die Agitutio
gegen die Blfenenteignung, bemerkbar machte, erklärt: über juristische Zwirnsfäden wird die fönigliche Regierung nicht stolpern, fich bis ins Abgeordnetenhaus hinein Leute fänden, die gegen dieſe wenn es zum Besten des Vaterlandes geht. Er hat gegeißelt, daß Enteignung aufträten. Es hat sich seitdem nichts geändert. Genau wie damals finden sich auch heute noch Vertreter solcher Fürsten , die ihr Land im Augenblick der Gefahr verlassen haben, um ihrer persönlichen Sicherheit willen. Der Volksentscheid wird zeigen, daß das deutsche Volt seine Rechte zu wahren versteht. Die Rechtsparteien fordern, daß die Fürsten nicht anders behandelt werden wie Meyer, Müller, Schulze. Zu diesem Zweck beruft man sich auf die Berfassung, die man sonst herunterreißt. Die Rechte will das angebliche Vermögen Wilhelms II. retten. Der Deserteur von Doorn hat bereits viel mehr verloren als fein Vermögen. Der Deserteur hat seine Ehre eingebüßt. In der Desertionsfrage plädiert die Rechte nicht dafür, daß der frühere Kaifer ebenso behandelt werde wie Meyer, Müller, Schulze. Die gewöhnlichen Deserteure wurden erschoffen. Das Urteil des Bolkes über die Hohenzollern ist längst gesprochen. Wir sind nicht bange um den Ausgang des Volfsentscheids. Die Stunde der Bergeltung ist ge
tommen.
Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Mursch( Dnat.) und Kafper( Komm.) vertagt das Haus die Weiterberatung auf Freitag 12 Uhr. Außerdem Steuernotverordnung. Schluß 4 Uhr 30 min.
Armer Wilhelm!
Keiner will ihn wiederhaben!
In der gestrigen Abendausgabe einer weit verbreiteten Berliner Zeitung lesen wir folgende Depesche:
Geistesgestört?
Drahtbericht unseres Korrespondenten.
v. H. Paris, 2. Juni. Einer Meldung des„ New York Heralb" zufolge hat Prinz Louis von Bourbon, der gestern an Bord der Majestic" in New York eintraf, die läppische Behauptung aufgestellt, er werde in den nächsten Tagen erflären, wie der frühere deutsche Kaiser demnächst wieder den Thron in Deutschland besteigen werde. Es handele sich lediglich um eine Frage von 3 bis 5 Monaten, bis die Restauration in Deutschland vollendet sei.
Also so erledigt ist der arme Wilhelm, daß die Behauptung, er fönne den Thron seiner Väter wieder besteigen, geradezu„ läp pisch" befunden wird! So abgetan ist dieser einst umschmeichelte und umwedelte Gottesgnadenmann, daß nur ein Geiftes. gestörter" an seine Rückkehr glauben fann!
Und wer ist es, der über die letzten Legitimisten, die lezten wahrhaft Königsgläubigen und dann über Wilhelm selbst ein so hartes Urteil fällt? Das ist das ehemalige Hof- und Leibblatt Seiner Majestät, der Berliner Lokalanzeiger".
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"
sucht wurden, haben sich mehr als hundert Personen gemeldet. Die Aerzte erklärten, daß sie ihn nur dann wiederherstellen könnten, wenn es gelänge, beträchtliche Stücke fremder Menschenhaut auf seinen ver brannten Körper zu verpflanzen. Sie brauchten mindestens fünf Quadratspannen( Spanne Handbreit) Haut. Daher der erwähnte Aufruf durch die Presse. Genau 120 Angebote trafen daraufhin im Krankenhaus zu Bristol ein. Unter denen, welche ihre Haut anboten, befanden sich Personen aller Gesellschaftsschichten: Geschäftsleute aus der City und beschäftigungslose Bergleute, Männer und Frauen, alte und junge Leute. Die Hautlieferung fann infolge des großen Angebots, als überreichlich bezeichnet werden. Den ersten Hautteil wird die Gattin des verunglückten Mannes hergeben, den zweiten sein Bruder, dann sollen etwa vierzig Personen aus Bristol mit Hautopfern folgen...
Neue wichtige Foffilienfunde. Erstaunliche Entdeckungen von Fossilien vorgeschichtlicher Tiere sind in den berühmten Höhlen von Wellington auf Neuseeland gemacht worden. Der Direktor des australischen Museums in Sydney , Dr. C. Anderson, erkannte die Ueberrefte eines zu den Beuteltieren gehörenden Löwen . Das war ein Lier, das die Beuteltasche des Känguruhs mit den allgemeinen Eigenschaften des afrikanischen Löwen verband. Bisher sind nur wenige Beispiele dieser Gattung Beuteltiere gefunden worden. Dem Anatomen Prof. Owen gelang es aber auf Grund neuer Funde, diefen Känguruh Löwen als eines der gefährlichsten Raubtiere der Urzeit festzustellen. Andere neue Fossilien aus diesen Stalagmithöhlen wurden als die Ueberreste des Diprotodons erfannt, eines Tieres vom Känguruhtypus, dessen Körper viel größer war als der eines ausgewachsenen Rhinozeroffes. Da das Diprotodon niemals ein Höhlenbewohner war, sondern im Freien lebte, so ist es merkwürdig, wie die Fossilien in die Höhle famen. Man nimmt an, daß einige dieser Tiere durch irgendeinen Zufall, vielleicht durch eine Erderschütterung, in den Höhlen eingeschlossen wurden. Aus den Fossilien läßt sich auch ein Lier erschließen mit einem ungeheuer großem Kopf und dickem starken Raden, von außerordentlicher Größe, mit meißelartigen Zähnen und gut ausgebildeten Fingern und 3ehen. Diese Tiere müssen Baumfletterer gewesen sein, denn die große Behe steht fast in einem rechten Winkel zu den übrigen, war also ein ausgebildeter Kletterfuß.
Ein Bildwerk Lederers für den Friedrichshain . Die Stadt Berlin bat von Brof. Hugo Lederer eine neue überlebensgroße Bronzefigur erworben, eine laufende Diana. Das Bildwerk ist eine Neugestaltung des Bewegungsmotives, das federer schon in der Diana am Liebensee angeschlagen hat. he die Figur in den Anlagen am Friedrichsbain Aufstellung findet, soll es ermöglicht werden, sie, etwa durch eine vorläufige Ausstellung Unter den Linden , der Allgemeinheit vorzuführen.
Die Galerie 3. Casper , Kurfürstendamm 233, eröffnet am 6., 12 Uhr, die neue Ausstellung mit einer Rollektion von Aquarellen von Ernst Honigberger. Berlin umb einer fleinen Sammlung von Delbildern von
Deutschen Sängerbundes befaßte fich auf seiner Tagung in Schwäbisch Gmünd Zum 10. Deuffchen Sängerfest in Wien 1928. Der Gesamtausschus des mit der Ausgestaltung des 10. Deutschen Sängerfentes, das im Juli 1928 in Bien stattfinden wird. Der Mufitausschuß hat das Programm für die beiden Hauptaufführungen bereits fertiggestellt.