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Nr. 258 43. Jahrg. mollognade

Ausgabe A nr. 132

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Sozialdemokrat Berlin "

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutfchlands

Redaktion und Verlag: Berlin SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292-297.

Freitag, den 4. Juni 1926

Vorwärts- Verlag G.m.b. H., Berlin SW. 68, Lindenstr.3

Bostichedtonto: Berlin 37 536

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Banktonto: Bank der Arbeiter, Angestellten unb Beamten, Wallstr. 65; Diskonto- Gesellschaft, Depofitenkasse Lindenstr. 3.

Schwarzrotgold gerichtlich verboten. Verbrecherisch hohe Löhne!"

Die Reichsflagge polizeilich entfernt.

Bochum , 3. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Der Hauswirt Stratmann des im zweiten Stock des Hauses Roßftr. 43 woh­nenden Apothekers Gerstorff hatte gehört, daß sein Mieter während der Kolonialfagung Schwarz rotgold flaggen würde. Der Hauswirt erklärte daraufhin seinem Mieter, daß er aus dem Fenster der Mietswohnung eine fchwarzweißrote Fahne hängen würde! Als sich der Mieter diesem Berlangen widersetzte, erwirkte der Hauswirt eine einstweilige Verfügung des Amts gerichts Bochum, gezeichnet Amtsgerichtsrat Drieffen, daß der Mieter unter Androhung einer Strafe von 50 m. der Forderung des Hauswirts staffzugeben habe unter der Be­gründung, daß der Mieter nur mit Genehmigung des Hausbesitzers einen Fahnenhalter anbringen und die Fahne heraushängen könne. Die schwarzrotgoldene Fahne sei demnach sofort zu ent­fernen. In Abwesenheit des Mieters wurde von einem Ge­richtsvollzieher mit einem Polizeioberwachmeister und einem Schlosser die Wohnung gewaltsam geöffnet, die schwarzrotgoldene Fahne beseitigt und auf den Boden gelegt. Gemäß der einstweiligen Verfügung wurde der Mieter zur Zahlung einer Strafe von 50 m. verurteilt. Wie wir hören, hat der Rechisbeistand des Mieters Beschwerde an das Justizministerium erhoben.

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fassungswidrig. Ob der Richter Driessen diese Er­wägungen angestellt hat, wissen wir noch nicht. Vielleicht wird die Justizverwaltung Feststellungen darüber treffen und sie dann auch der Deffentlichkeit mitteilen? Es wäre ja doch ziemlich wissenswert für die Bürger der deutschen Republit, ob ihnen der Hauswirt mit gerichtlicher, polizeilicher und eventuell schlofferlicher Hilfe das Hissen der Reichsfahne verwehren fann. Schade eigentlich, daß die Verfügung des Herrn Driessen nicht den vorgedruckten Kopf trägt: Im Namen der Republik!" Aber, wer weiß, vielleicht steht da rauf: ,, Königliches Amtsgericht". Es lebe die Verfassung und ihre eidestreuen, unabsehbaren Schüßzer!

Stölzzel bleibt verurteilt.

Weil er dritter Klaffe fuhr! Braunschweig , 3. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Am Donnerstag wurde im Stölzel- Prozeß nach zweistündiger Beratung folgendes

iirteil verkündet:

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird zurüd gewiesen. Der Berufung des Angeflagten wird statt gegeben, sofern es sich um die Dienstreisen mit Frei fahrschein nach Berlin handelt, die angeblich zu Privatzwecken erfolgt sein sollten. Wegen der übrigen Bergehen wird er zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt. Dagegen ist die Aberkennung der Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von zwei Jahren, die der Vorderrichter aus gesprochen hatte, fallen gelaffen worden. Das vorinstanzliche Urteil hatte auf zwei Monate Gefängnis gelautet.

Es ist immerhin möglich, daß der Mietsvertrag in jenem Hause zu Bochum den Mietern verbietet, ohne zu ftimmung des Hauswirts Fahnen auszusteden. In diesem Falle ließe sich die Verfügung des Richters ebenfalls juristisch Falle ließe sich die Berfügung des Richters ebenfalls juristisch rechtfertigen obschon man sich vielleicht auch auf den Standpunkt stellen fönnte, die Reichsverfassung stehe über einer Mietsvertragsklausel und die äußerliche Bekundung der Verfassungstreue fönne ein Hausbesitzer seinen Mietern nicht verbieten. Aber die Androhung des Hauswirts, aus des Mieters Wohnung die Butschistenfahne zufängnis und dreijährige Aberkennung der Befähigung zur Bekleidung hiffen, zeigt deutlich genug, daß es diesem Hauswirt nur darauf ankommt, seine Front nicht durch die Reichsfarben geschändet" zu sehen. Selbst wenn ihm etwa ein formales Recht zur Seite stünde, wäre dessen Ausnutzung der

Rudolf Geser gestorben.

Am Donnerstag nachmittag, furz nach 5 Uhr, verstarb in feiner Dienstwohnung der Generaldirektor der Deutschen Reichs bahn A.-G. Dr. Ing. h. c. Rudolf Defer im Alter von 67 Jahren an den Folgen eines langwierigen Leidens.

Der Staatsanwalt hatte in der Borinstanz a cht Monate Ge­öffentlicher Aemter beantragt. Das Urteil überraschte sämtliche Prozeßbeteiligten, da man nach der Beweisaufnahme und den vor­züglich aufgebauten Plaidoyers der Rechtsanwälte End und Klee­Berlin mit einem Freispruch sicher gerechnet hatte.

ohne Geschick und Erfolg durchzusetzen vermochte. Was in der Reichs. bahn an arbeiterfeindlichen Handlungen geschah, ist daher viel weniger auf das persönliche Kento Defers, als auf das Konto jener deutschen Industriellen zu sehen, die ihre Position im Ber. waltungsrat der Reichsbahn als einen Vorposten der sozialen Kampffront der Unternehemer ansahen.

Die Sozialdemokratie wird des Verstorbenen gern und ehrend als eines aufrechten Demokraten gedenken, der auch in einer Beit servilsten Höflingstums den alten Bürgerstolz zu wahren wußte.

Wer wird der neue Leiter der Reichsbahn?

Als Generaldirektor der Reichsbahngesellschaft hat der jetzt Ver­storbene sehr viele Maßnahmen mit seinem Namen decken müffen, obwohl er sie innerlich ablehnte. Er ist dadurch auch in den Kreisen der Beamten und Arbeiter der Reichsbahn scharf umkämpft worden. Aber die zeitweilige Enttäuschung, die er so manchem bereitete, darf nicht an einer objektiven Würdigung seiner Persönlichkeit hin­Es ist natürlich noch zu früh, bestimmte Bermutungen über dern. Eine solche Würdigung wird immer anerkennen müssen, daß die Persönlichkeit des Nachfolgers Defers in der Leitung der Reichs­Defer sein ganzes Leben hindurch ein aufrechter Demotrat bahn anzustellen. Die Sazung der Deutschen Reichsbahngesellschaft war und als solcher auch auftrat, als noch wilhelminischer Talmi- schreibt vor, daß der Generaldirektor und die Direktoren Deutsche glanz weite Kreise des Bürgertums blendete. Deser begann seine fein müssen. Der Generaldirektor wird vom Verwaltungs Tätigkeit im öffentlichen Leben als Journalist. 25 Jahre lang ge= rate mit einer Dreiviertelmehrheit auf drei Jahre ernannt, und hörte er der Redaktion der demokratischen Frankfurter Zeitung " feine Wahl muß vem Reichspräsidenten bestätigt werden. Biele An cn. 1902 wurde er als Freifinniger in den preußischen Landtag ge- zeichen sprechen dafür, daß die Industrievertreter im Berwaltungs­wählt, 1907 bis 1912 gehörte er auch dem Reichstage an. Ein gründ- rat der deutschen Reichsbahn unter allen Umständen versuchen wer­licher Renner der wirtschaftlichen Zusammenhänge, war er schon da­den, eine ihnen absolut ergebene Persönlichkeit auf den mals zugleich scharfer Kritiker der großen Unternehmerverbände. In verantwortungsvollen Posten zu berufen, den die Leitung des größten seinen Reden und Schriften zeigte er immer jene geistige Freiheit, deutschen Verkehrsunternehmens darstellt. Man spricht bereits davon, die während des Kaisertums so sehr verhaßt war. das der bisherige Reichskanzler Dr. Luther eine solche Ber trauensperson darstelle.

Am 25. März 1919 wurde Deser preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten. Hier hatte er Gelegenheit, an der Ueberführung der Staatsbahnen und der Wasser­

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der Berliner Metallindustriellen.

der

Der Verband Berliner Metallindustrieller hat den Schiedsspruch für die Hilfs- und Transportarbeiter, den der Schlichtungsausschuß Groß- Berlin am 26. März 1926 gefällt hatte, deshalb abgelehnt, weil er gegen die von den Löhne abgegeben wurde. Der Schlichter für Groß- Berlin gem ünschte Herabsezung hat dann diesen Schiedsspruch für verbindlich erklärt. Nun haben die Herren vom Verband Berliner Metallindustrieller den Tarifvertrag zum 6. Juni gekündigt. In der Ver­handlung, die auf Grund der Kündigung von Organisation zu Organisation geführt wurde, forderten die Unternehmer wieder die herabsehung der Löhne. Zur Begründung dieser Forderung gaben sie an: Die Industrie befinde sich in einer furchtbaren Lage und die Löhne seien gerade­zu verbrecherisch hoch." Infolgedessen müßte bei den Hilfsarbeitern ein Lohnabzug von mindestens 10 Proz. durchgeführt werden.

Die verbrecherisch hohen Löhne" betragen für einen Arbeiter über 21 Jahre in der Klasse 5 64 Pf. pro Stunde, in der Klasse 4 66 Pf, pro Stunde. Die Arbeife­die Arbeiter von 18 bis 21 Jahren erhalten den fürstlichen Lohn rinnen über 18 Jahre bekommen 44 Bf. pro Stunde, von 50 refp. 55 Pf. die Stunde. Also diese minimalen Löhne, die nach Ansicht der Unternehmer verbrecherisch hoch" sind, soll nun der Schlichtungsausschuß auf Verlangen der Arbeitgeber noch um 10 Proz. herabsetzen!

"

Die Arbeitgeber erklären: Diese Löhne sind die Eck­löhne und darauf bauen sich die Löhne der übrigen Metall­arbeiter auf. Durch die hohen Löhne" der Hilfsarbeiter werden die übrigen Arbeiter in Mitleidenschaft gezogen. Die Gewaltigen vom Verband Berliner Metallindustrieller be­haupten in Uebereinstimmung mit der Vereinigung der Ar­beitgeberverbände, daß die heutige Krise mit dem heutigen hohen Lohnniveau" überhaupt nicht zu beheben sei. Die Löhne müßten deshalb wesentlich niedriger werden, wenn die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Welt­markt wieder hergestellt werden soll.

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Die Unternehmervertreter verstiegen sich sogar zu der Drohung, daß sie andere Mittelanwenden" würden, falls der Arbeitsminister und seine Herren im Amt ihrem Verlangen nach Herabsetzung der Arbeiterlöhne etwa Widerstand leisten sollten.

Es dreht sich für die Unternehmer selbstverständlich nicht nur um die Löhne der Hilfs- und Transportarbeiter. Diese Jollen nur zunäst abgebaut werden, weil hier der geringste Widerstand gegeben erscheint. Sind erst die niedrigsten Löhne abgebaut, dann sollen nach Meinung der Unter­nehmer auch die übrigen Arbeiter daran glauben.

industrie ist den Unternehmern zu hoch. Um nun die Möglich­Das Lohnniveau der gesamten Arbeiter in der Metall­feit zu schaffen, auch bei den anderen Kategorien von Ar­beitern, wie Werkzeugmachern, Drehern, Schlossern und wie die übrigen Gruppen alle heißen, den Lohn zu fürzen, deshalb muß der niedrige Lohn der Hilfsarbeiter noch weiter herab­gesezt werden. Zur Stunde zögern die Arbeitgeber noch, den gelernten Arbeitern und angelernten Arbeitern den Lohn der Hilfs arbeiter anzubieten. Allein unter dem Drud der großen Arbeitslosigkeit, unter der furchtbaren Krise haben die Industriellen die Löhne der Gelernten und Angelernten für deren Gruppen fein Tarif besteht- in fast allen Betrieben bereits um 20 bis 30 Broz herab gedrückt. gedrückt. Und diese gekürzten Löhne wollen sie noch weiter herabsetzen, und zwar so weit, daß ein gelernter Arbeiter höchstens 85 bis 90 Pf. pro Stunde verdienen kann!

Die Berliner Metallarbeiter haben alle Ur­sache, sehr wachsam zu sein. Heute soll der Schlichtungs ausschuß unter dem Borsitz des Gewerberats Körner zu­sammentreten. Herr Körner steht bei einem großen Teil der Berliner Arbeiter nicht im besten Lichte, da er den

ſtraßen auf das Reich tatkräftig mitzuarbeiten. 1921, nach seinem Grenzlandkundgebung des Reichsbanners. Wünschen der Arbeitgeber zu oft und leicht nachgegeben hat.

Oberschlesische Tagung in Gleiwit.

Ausscheiden aus der Regierung, wurde er Landeshauptmann der Provinz Sachsen . Aber schon im Jahre darauf wurde ihm das Reichsministerium des Innern übertragen und am 13. August 1923, blat vor dem Zusammenbruch des Ruhrkrieges, banner Schwarz- Rot- Gold hält am Sonnabend und übernahm er das Reichsverfehrsministerium. Als die Sanierung der deutschen Währung und die Regelung der Repara­tionsfrage durch den Dames- Blan vorbereitet wurde, lag es Defer ob, in den Berhandlungen den Standpunkt der deutschen Regierung durchzusetzen, wonach das Eigentum an den Reichsbahnen dem Reiche erhalten blieb. Das ist bekanntlich trotz der schweren Belastung des größten deutschen Verkehrsunternehmens gelungen. Als man ihn zum leitenden Beamten der Reichsbahngesellschaft machte, legte er fein Bandtagsmandat nieder, um sich ganz der neuen Aufgabe widmen zu tönnen. Mit der grausamen Pflicht der Repara tionszahlungen begann jene Beriode schweren wirtschaftlichen Rampfes für die Reichsbahn, den die Bureaukratie zu einem guten Teil auf Kosten der Arbeiterschaft durchzusetzen suchte. Deser selbst, nicht mehr auf der Höhe feiner Kraft, fonnte gegen den Ansturm der großindustriellen Scharfmacher nicht mehr die sozialen Butereffen der Bedrängten jo perteidigen, wie er das früher nicht

Breslau , 3. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Das Reichs­Sonntag in Gleiwit die erste große Grenzland fund gebung in Oberschlesien ab. Als Redner sind unter anderem Reichskanzler Marg und doberschlesische Reichstagsabgeordnete Genosse Stelling vorgesehen. Politisch bemerkenswert ist, daß außerdem sowohl der dem Zentrum angehörende Oberpräsi­dent wie der gleichfalls als Zentrumspolitiker bekannte Glei­wiger Oberbürgermeister Begrüßungsansprachen halten werden. Außerdem ist hervorzuheben, daß sämtliche oberschlesischen Reichstags- und Landtagsabgeordneten des Zentrums ohne Ausnahme und ebenso der Oberpräsident und des Landes­hauptmann im Namen des Zentrums den Aufruf für diese Reichs­bannerfundgebung unterschrieben haben. Man wird nicht fehlgehen, menn man feststellt, daß die letzten Putschdrohungen der Rechtsradikalen und ihre Deckung durch die Rechtsparteien die Zentrumspartei auch in Schlesien neuerdings wieder an ihre Pflicht als Hüterin der republikanischen Staatsform gemahnt haben.

Dennoch gab er als Vorsitzender des Schlichtungsausschusses zu dem Schiedsspruch vom 26. März folgende Begründung: Wenn auch nicht verkannt werden kann, daß die auf den Export angewiesene Berliner Metallindustrie im Interesse der Wett­bewerbsfähigkeit ihrer Betriebe auf dem Auslandsmarkt unbedingt eine Senfung der Preise ihrer Erzeugnisse und dazu eine Berminde­rung ihrer Selbstkosten erreichen muß, erscheint doch eine Senkung der Löhne der unter das Lohnabkommen fallenden Arbeiter­gruppen unter den augenblicklichen Verhältnissen nicht durch­führbar. Die Wochenlöhne betragen bei einer 48stündigen wöchentlichen Arbeitszeit nach Bornahme sämtlicher Abzüge bei einem jugendlichen Arbeiter von 17 bis 18 Jahren etwa 18 M., bei einer jugendlichen Arbeiterin im gleichen Ater 16 M., bei einer Hilfs arbeiterin über 21 Jahre 20 m. und bei einem Transportarbeiter über 21 Jahre etwa 28 M. Bei dem augenblicklichen Stande der Lebenshaltungskosten fann mit diesen Verdiensten schon jetzt kaum mehr als das zum Leben Notwendigste bestritten werden. Anderer­seits ist die künftige Gestaltung der Preise auf dem Warenmarkt nicht zu übersehen.. Es erscheint daher gerechtfertigt, die Entwid. lung der wirtschaftlichen Berhältnisse in der nächsten Zeit abzu