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Gewerkschaftsbewegung

Unternehmer gegen Angestellte. Heimtüdische Beschränkung der Freizügigkeit.

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Schon seit längerer Zeit bemühen sich der Af A Bund und die ihm nahestehenden Parteien im Reichstage, ein Gesetz heraus­zubringen, das die älteren Angestellten vor Ent­laffungen schützen soll. Ebenso um die Einführung der Be­nuzungspflicht der paritätischen Arbeitsnachweise unter Beseiti. gung der chiffrierten Stellenangebote. Wie not wendig derartige Forderungen sind und mit welchen- in seiner Aus­wirtung- brutalen Mitteln einzelne Arbeitgeberverbände vorgehen, zeigt ein Auszug aus den Satzungen des Verbandes deut icher Schulmöbelfabrikanten e. V., Siz Franten­thal( Pfalz ), den wir der Deffentlichkeit und im Interesse der An­gestellten nicht vorenthalten wollen. Er lautet:

§ 16. Einstellung von faufmännischen und technischen Angestellten. Es ist den Verbandsmitgliedern verboten, faufmännische oder technische Angestellte und Monteure ohne Einverständ­nis der Mitgliedsfirma, bei welcher der Angestellte oder Monteur vorher beschäftigt war, einzustellen.

Diefer Baragraph beweist eindeutig, daß ein Angestellter, der jeine Stellung wechselt, freiwillig oder gezwungen( letzteres mohl jezt in den meisten Fällen), auf Gnade und Ungnade feinem früheren Chef ausgeliefert ist. Wehe dem Angestellten, der sich vielleicht ge= werkschaftlich oder politisch betätigt, was nicht im Sinne seines Unternehmers liegt, oder gar versucht, Gehaltserhöhung zu fordern, der wird entlassen und die 3ustimmung zur Beschäfti. gung in einem anderen Mitgliedbetriebe des Verbandes ver. weigert. Er fann dann während seiner Stellenlosigkeit darüber nachdenken, daß der in der Reichsverfaffung veranferte befondere Schuß der Arbeitstraft für die Herren Arbeitgeber als nicht geschaffen gilt.

Was würden diese Unternehmer sagen, wenn die Ge­werkschaften ähnlich gegen sie verfahren würden? Gegen solchen Terror" würde man sofort nach dem Staatsanwalt rufen. Trotzdem scheinen die deutschen Schulmöbelfabrikanten fich untereinander selbst nicht zu trauen, denn es könnte doch viel leicht einer unter ihnen sein, der etwas fozial denkt, und bei Ein­stellungen das Einverständnis nicht einholt.

Dem muß ein Riegel vorgeschoben werden; und aus diesem Grunde schuf man den nachfolgenden§ 18, der da lautet:

Zuwiderhandlungen gegen die Sahungen. Verbandesmitglieder, welche den Satzungen, Ausführungs­bestimmungen oder den Beschlüssen wissentlich oder fahrlässig zu­widerhandeln, find, abgesehen von einer entsprechenden Straf­zahlung an die Verbandskasse, jedem verlegten oder geschädigten Mitgliede in vollem Umfang ichadenersaßpflichtig.

Jedes Mitglied des Verbandes ift gehalten, eine ihm bekannt werdende Zuwiderhandlung anderer Mitglieder unverzüglich zur Kenntnis der Geschäftsstelle zu bringen, die die Namen der Meldenden möglichst geheimzu

halten hat.

Gesez un abdingbar sei. Selbst wenn sich der Kläger mit dem niedrigeren Lohn einverstanden ertlärt haben sollte, so habe er das getan, um eine Notlage abzuwenden. Der Be­tlagte, der diese Notlage ausnutte, habe damit gegen die guten Sitten verstoßen, er müsse also die Differenz nach zahlen.

Das Gericht sprach dem Kläger nur die auch vom Vertreter des Beklagten anerkannte Forderung für die beiden legten och en seiner Beschäftigung zu, weil er den Empfang des Lohnes für diese Zeit unter Berbehalt quittiert hatte. Mit dem übrigen, weitaus größten Teil seiner Forderung wurde der Kläger abgemiesen, weil er in jener Zeit ohne Vor. behalt quittiert hatte. Das Urteil wurde damit begründet, daß nach der ständigen Juditatur ein Berstoß gegen das Tarifgefeß nicht vorliege, wenn der Klager frei. willig" auf den Tariflohn verzichte. Der Beklagte habe auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, denn der Kläger habe ja ge­beten, zu dem niedrigen Lohn weiterbeschäftigt zu werden. Dem Betlagten stand als Vertreter ein juristischer BMJ. habe seine Mitglieder angewiesen, in Angestellter des VBMJ. zur Seite, der versicherte, der teinem Falle untertarifliche Löhne zu zahlen, sondern Arbeitnehmer, die den Tariflohn nicht verdienen, zu ent­laffen.

Die Sachlage ist demnach so: Der Beklagte hat als Mitglied des VBMI. einen gröblichen Verstoß gegen die Anordnung seiner Organisation begangen. Troßdem aber hält sich der BBMI. für verpflichtet, fein tarifbrüchiges Mitglied durch Stellung eines Prozeß vertreters vor der Nachzahlung des Tariflehnes zu schüzen, was einer Begünstigung des tarifwidrigen Verhaltens gleichkommt.

Das Lehrlingshalten im Friseurgewerbe.

In diesem Gewerbe war die Lehrlingszüchterei fo rüdsichtslos betrieben worden, daß fich endlich eine Einschränkung auf Betreiben der Gehilfenorganisation erreichen ließ. Nach der ersten Verordnung des preußischen Handelsministers durfte in einem Betriebe nurje, ein Lehrling gehalten werden, in gemischten Betrieben ein zweiter Lehrling nur dann, wenn dieser ausschließlich im Damen­frisieren auszubilden war.

Ab 1. Juli tritt nun auf Anordnung des Handelsministers eine Aenderung zugunsten der Arbeitgeber insofern ein, als ein zwei­ter Lehrling eingestellt werden darf, wenn der erste das zweite Lehrjahr vollendet hat; in gemischten Betrieben aber( Herren- und Damenfriseurgeschäften) ein driter Lehrling, wenn einer der beiden das zweite Lehrjahr vollendet hat.

Da die meisten Herrenfriseurgeschäfte sich mit auf das Damen­fach umgestellt haben und diese Umstellung noch weiteren Umfang nimmt, ist damit zu rechnen, daß von der neuen Berechtigung, drei Lehrlinge zu gleicher Zeit zu halten, reichlich Gebrauch gemacht wird. Wenn nicht ein Teil der Selbständigen einsichtig genug wäre, den Aft auf dem sie figen nicht abzufägen, dann müßte die alte Lehrlingszüchterei sich bald wieder breit machen.

Auch in der neuen Verordnung fehlt jegliche Anpassung der Lehrlingsziffer an die Zahl der beschäftigten Gehilfen. Die Ge= hilfeniffer aber bietet den einzig brauchbaren Maßstab für geheimzu- hilfeniffer den Bedarf an beruflichen Nachwuchs. Ausschlaggebend darf nicht das Verlangen der Meister nach Lehrlingen sein, sondern der bei drei Lehrlingen gehalten werden muß, dann ist der Lehrlings­Bedarf an Gehilfen. Wenn nicht ein einziger Gehilfe züchterei Tür und Tor geöffnet.

Bir glauben, daß durch die Strafbestimmung die Kasse des Berbandes deutscher Schulmöbelfabrikanten nicht allzu sehr gestärkt wird, daß vielmehr die Leidtragenden die Angestellten der genannten Industrie find.

Ein Gutes hat auch diese Teufelei. Die Angestellten er­kennen daraus, daß sie sich mehr denn je in ihrer Drganisation zu­fammenschließen müssen, um so den Machtdüntel der sich als Gtlaven­halter fühlenden Unternehmer zu brechen.

Bei Borsig.

Ein Beitrag zur Fluktuation.

Aus dem Bericht der Betriebstrantentaffe für 1925 entnehmen mir, baß am 1. Januar 1925 bei Borlig 5896 männliche, 491 meib liche, usammen 6287 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Im Laufe bes Jahres 1925 war ein Zugang von 4647 männlichen, 200 weib lichen, zusammen von 6847 Kranfenfaffenmitgliedern zu verzeichnen. Tiefem Zugang steht ein Abgang gegenüber von 5807 männ­lichen, 221 meiblichen, zusammen von 6028 Versicherten, so daß am Jahresschlusse 1925 4736 männliche und 470 weibliche, zusammen 5206 Berficherte gezählt wurden.

Es find also 4647 männliche Arbeitnehmer neu eingestellt und bei einer Gesamtzahl von 5896 am Jahresbeginn beschäftigten männ lichen Arbeitnehmern nicht weniger als 5807 entlassen worden, d. h. nur 89 weniger als die gesamte Zahl der beschäftigten männlichen Arbeitnehmer.

Man spricht in solchen Fällen von starker Fluktuation, während der zungenfertige Bolfsmund gleich von Taubenschlag redet. Obwohl es bemerkenswert ist, daß gerade in dem Betriebe, dessen einer der Inhaber in der Unternehmerorganisation die Hauptrolle spielt, ein so starker Wechsel vorkommt, handelt es sich hier für uns weniger um den einzelnen Betrieb, als um eine wertvolle Anregung.

Aus allen Berliner Großbetrieben müßte auf Grund der Mitgliederbewegung der Betriebskrankenkassen einmal festgestellt merden, wie groß die Fluftiation insgesamt im letzten Jahre war. Das Material müßte dem Ortsausschuß des ADGB . zur Zusammen­stellung übermittelt werden. Der einzelne Betrieb interessierte nur infoweit, als er erheblich unter dem Durchschnitt des Bechsels bleibt ober ihn wesentlich überschreitet. Bei regelmäßiger alljähriger Feft­stellung ließe sich eine gute Uebersicht über die Fluktuation in den Betrieben gewinnen, die die geringe Mühe reichlich lohnte.

Entlohnung unter dem Tarif.

Bom BBMJ. verboten, aber geschützt. Ein Mitglied des Verbandes Berliner Metallindustrieller, Fabri­tant Böge, beschäftigte einen jungen Mann als Bureauboten gegen einen Wochenlohn von 11 M. Nach einiger Zeit wurde bem jungen Mann bekannt, daß er nach dem Tarif 18 M. Wochenlohn zu beanspruchen habe. Als er den Tariflohn for­derte, erhielt er von seinem Vorgesezten die Antwort, er werde entlassen, denn der Tariflohn fömme ihm nicht be milligt werden. Um den Leiden der Arbeitslosigkeit zu ent­gehen, fand sich der junge Mann bereit, für 11 M. weiferzuarbeiten. Nach Angabe des Borgesetzten soll er sogar gebeten haben, ihn für den alten Lohn weiter zu beschäftigen. Als dann nach einigen Menaten das Arbeitsverhältnis gelöst war, flagte der junge Mann beim Gewerbegericht auf Nachzahlung von wöchent lich 7 M. von da ab, wo er den Tariflohn gefordert hatte. Der Vertreter des Klägers berief sich darauf, daß der Tarif nach dem

Das ,, Prinzip" gegen den Betriebsrat.

Die Arbeiterinnen der Firma Dewitt u. Herz, Fabrit von Chirurgieartikeln, unterbreiteten dem Betriebsrat eine auf ihr Arbeitsverhältnis bezügliche Beschwerde. Der Borsigende des Betriebsrats untersuchte die Beschwerde pflichtgemäß an Ort und Stelle, was einen 3eitaufwand von einer halben Stunde erforderte. Für diese halbe Stunde versäumter Arbeits­zeit zog die Firma dem Betriebsratsporfikenben den Lohn im Be­trage von 65 Pf. ab, die bann durch Klage beim Gewerbegericht ge forbert wurden. Der Vertreter der Firma erklärte, es handele fich für ihn um eine prinzipielle Entscheidung, denn der Kläger hätte nicht nötig gehabt, die Beschwerde während der Arbeitszeit zu erledigen, er hätte das auch nach der Arbeitszeit oder in seiner Sprechstunde hun fönnen.

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fation noch immer als eine ,, geistige Bewegung". Es sei dahingestellt, ob es dieser Bewegung mehr an Geist oder an Charkter fehlt. Bei allem Farbenvorrat, den sie aufgespeichert hat, bleibt ihre Grund­farbe nationalistisch, hervorgegangen aus dem Antisemitismus.

Die Wirtschaftskammern im Hessischen Landtage.

Die Gewerkschaften aller Richtungen führen seit längerer Zeit einen Kampf um die Parität der Berufs- und Wirtschaftskammern. zur Unterstützung dieser berechtigten Forderungen stellte die sozial­demokratische Fraktion des Hessischen Landtages folgenden Antrag: ,, Die Regierung zu ersuchen, bei der Reichsregierung zu er­wirken, daß ein Gefeßentwurf über die Herbeiführung der paritätischen Wirtschaftsvertretungen gemäß Artikel 165 der Reichsverfaffung alsbald den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt wird."

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Für den Antrag stimmten Deutschnationale, Zentrum, Demokraten, Sozialdemokraten und Kommunisten. Die Parteien der Arbeitgeber, der Arbeitgebervertreter der Demokraten ftimmten dagegen. Die die Deutsche Volkspartei und der Bauernbund, fomie Regierung stellte sich auf den Boden des Antrages. Die Ar­beitgebervertreter im Hessischen Landtag empfahlen die Er­richtung reiner Arbeitnehmerfammern.

und Angestellten an der Errichtung reiner Arbeiter. Die Gewerkschaften haben wiederholt erklärt, daß die Arbeiter hatte es feither an jeder Initiative zur Einführung der wirtschaftlichen tammern fein Interesse haben. Die Reichsregierung Bleichberechtigung der Arbeitnehmer fehlen lassen. Deshalb find Willensäußerungen, wie die des Hessischen Land­tages und der hessischen Regierung von besonderer Be­deutung. Die Reichsregierung erklärte wiederholt, daß das Berufsfammerwesen dem Landesrecht unterliege. Sie er­wartet scheinbar die Initiative der Länder. Die Gefahr einer vielgestaltigen zersplitterten Regelung verbietet diesen Beg.

Die Arbeitnehmer erwarten daher endlich die Umge= staltung der Klassenfammern des Unternehmer­tums in Gemeinschaftsfammern. Es wäre erwünscht, wenn der Drud von allen maßgebenden Stellen zu einer baldigen Erfüllung des Verlangens der Arbeitnehmer führen würde.

W. L.

schaftskunde. Herausgeber: Theodor Leipart. 3. Jahrgang, Heft 6, Die Arbeit", Zeitschrift für Gewerkschaftspolitik und Wirt­1926. Berlagsgesellschaft des Allgemeinen Deutschen Gewerkschafts­ bundes . Preis 1 M.

" Die Arbeit" hat schon im ersten Jahrgang in Aufsätzen von Sinzheimer und Nörpel darauf hingewiesen, daß das in der Ver­fassung gegebene Versprechen, ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen, nur einzulösen ist, wenn auch der Aufbau von Arbeits­behörden nach einem einheitlichen Plan erfolgt. Clemens Nörpel nimmt diesen für die Gewerkschaften und für den Ausbau der frzialen Demokratie außerordentlich wichtigen Fragenkompleg in einem Aufsatz Arbeitsbehörden" wieder auf und entwickelt einen Blan für einen einheitlichen Aufbau der Arbeitsbehörden. Der Aus­faz wird ohne Zweifel eine rege Diskussion auslösen. Zur ,, Dr g ani­sation der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit" Reihe von positiven Borschlägen, die die besondere Aufmerksamkeit macht der Leiter der Berliner Gewerkschaftsschule Friz Fricke eine derer verdienen, die sich mit den Problemen des gewerkschaftlichen Bildungswesen beschäftigen.

Das vor furzem erschienene Buch Amerikareise deutscher Ge= werffchaftsführer findet in einem Auffah von Fritz Naphtali eine aufschlußreiche fritische Würdigung. Das Problem der Aus­wanderung wird in umfassender Weise erörtert von einem der beften Sachfenner auf diesem Gebiete, Dr. Ernst Berger.

Lothar Erdmann setzt seine grundsäglichen Betrachtungen 3um Problem der Arbeitsgemeinschaft" fort und behandelt por allem die besonderen Funktionen der Gemertschaften im Ber­feilungsprozeß, unter besonderer Betonung der gesamtwirtschaftlichen.. Tendenzen der Gewerkschaften.

Die Rundschau bringt außer einer Uebersicht über die Ergeb niffe der Arbeitswissenschaft" insbesondere die Sozialpolitische Chronik" und eine reichhaltige Schriftenübersicht.

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Die Betriebe

Das Gericht billigte das Prinzip der beklagten Firma nicht, sondern erklärte ihr Berhalten für fleinlich und die Forderung des Klägers an sich für be= rechtigt. Aber es mußte wie der Borsigende bemerkte mit Bedauern auf Abweisung der Klage ertennen, weil die Firma eine vom Kläger unterschriebene Quittung vorlegte, welche Fr. Baarmann, Oberbaumstraße 1 und Wrangel- Ede Cuvry­den Baffus enthält, daß er den Empfang des Lohnes unter An­erfennung der Richtigkeit der Abrechnung" bescheinigt.

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Gesperrte Gastwirtsbetriebe. Wie uns der Zentralverband der Hotel, Restaurant- und Café- Angestellten mitteilt, find folgende Gaft­wirtsbetriebe für organisierte. Arbeitnehmer gesperrt: Deut= scher Hof, Inh. Krumrey, Lucauer Straße. Restaurant Bum Eisbär, Inh. Jocksch, Köpenicker Straße 38. straße. Prälaten des Ostens, Inh. Wnud, Große Frank­furter Straße 16.- Restaurant Rüdert, Frankfurter Allee 1. Löwen- Böhmisch, Syring u. Jaede, Elbinger Straße, Ede Landsberger Allee . Schultheiß- Bazenhofer, Inh. Arthur Franz , Kaiserstraße 47/48. Restaurant Rosenthaler Bla", Jnh. Helgoland" bei Rahnsdorf , Inh. Fröhlich. Gohtes vorm. Schenke, Elsasser Straße 97. Restaurant Neu­Restaurant Prin- Schloß Weißenfee", Inh. Ullrich, Weißenfee. Rübezahl ", Inh. Ostar Müller, Am Müggelsee.- Restaurant

Der Kläger hatte diese Quittung unbedenklich unterschrieben in der Meinung, er bescheinige damit nur, fo und so viel Mart und Pfennige richtig erhalten zu haben ohne damit auf eine weitere be­rechtigte Forderung zu verzichten. Durch diefen formalen Irrtum des Arbeiters hat die Firma zwar einen materiellen Erfolg von fünfundfechzig Pfennigen erzielt, aber in ihrem Bipienfampf gegen den Betriebsrat ift fie unterlegen.

Auch eine geistige Bewegung".

Aus München wird uns geschrieben: Der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, der jüngst im Bürgerbräufeller zu in der Nacht vom 8. zum 9. November 1923, seinen Verbandstag München , der historischen Stätte der Hitlerschen Hanswurstiade abhielt, hat offenbar das Chamäleon als sein Vorbild profla miert. Der Hauptvorsitzende Bechly fennzeichnete die Stellung des DHB. dahin, daß der Verband parteipolitisch neutral bleibe, daß er aber von Fall zu Fall im Dienste seiner Ziele seinen politischen Einfluß in die Wagschale werfen müsse. Der Verband jei demokratisch, aber nicht parteidemokratisch, deutschnational, aber nicht parteideutschnatio nal, pöltisch, aber nicht parteivoltisch, nicht monarchisch, aber auch nicht republitanisch, nicht schwarzweißrot, aber auch nicht schwarzrotgold. Der Verband sei als etwas Eigenes entstanden, aus deutschem Blut für sich erzeugt. Der Bericht verzeichnet an dieser Stelle ,, Beb­hafte Zustimmung". Die führenden Persönlichkeiten dieser Gänsefüßchen- Gewerkschaft find Parlamentarier in der Deutschnationalen ,, Volkspartei", Deutschen Boltspartei", im 3entrum und in der Deutsch­pöltischen Freiheitspartei", Interessengruppen, die auf ihre Fahne den Schutz des Besizes und die Anerkennung und Festi gung der fapitalistischen Gesellschaftsordnung geschrieben haben und den Menschen weit hinter die Dividendenpolitik sezen. Die Mannen des DHB. bezeichnen trotzdem ihre nationale"( natürlich!) Organi­

enn man infolge Leberarbeitung, Krankheit, Nervosität zc. Bedürfnis Kräftigung Auffrischung verspürt, dann versuche man das wohlschmeckende Biomalz. Es gibt wohl kein einfacheres, bequemeres und an­genehmeres Mittel; teines erfreut sich einer gleich großen und uneingeschränkten Beliebtheit wie Biomalz. Neben der Hebung des Kräftegefühls tritt fast immer eine auffallende Besserung des Aussehens ein. Man fühlt sich geradezu verjüngt.

Was Bebinis nach einer gründlichen staffgung unt

Man verlange nur das echte Biomalz, nichts anderes angeblich Ebensogutes". Achte genau auf das Etikett.

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Die englische Gesetzgebung gegen die Bergarbeiter.

Den englischen Bergarbeitern soll der Achtstundentag unter Tage, außer der Zeit für Ein- und Ausfahrt, anstatt des Siebenstundentages durch Gesetz aufgezwungen werden. Das Unterhaus verhandelt jezt über den Gefeßentwurf der Re­gierung. Auf fünf Jahre" nur" ist die Schichtverlängerung um eine Stunde vorgesehen, doch die Bergarbeiter wissen, wenn sie erſt einmal die Siebenstundenschicht verloren haben, dann wird es sehr schwer sein, sie wieder zu erringen.

teiten Herr werden, die die Verfassung des Bergbaubetriebes bietet, Die Regierung will auf diese Weise mit Gewalt der Schwierig während die Arbeiterpartei mit Recht darauf hinweist, daß dadurch die Schwierigkeiten nur vergrößert und verlängert werden.

Jugendgruppe bes 8bA. Heute, Dienstag, 7% Uhr, allgemeine Mitglieder. versammlung der Jugendgruppe im Ortsbureau, Belle- Alliance- Str. 7/10, Roter Gaal.. airfe 1-18, Bez. 20 Reukölln, 26 Schöneberg , 27 Wilmersdorf , 28 Charlotten Zimmerer! Heute, Dienstag, 7 Uhr, für die Innenbezirke Berlins , Be­burg und 31 Bantom große Versammlung im großen Gaal des Gewertschafts­hauses. Engelufer 24/25, Verbandskameraden, agitiert für restloses Erscheinen!

Der Vorstand.

Berantwortlich für Bolitik: Ernst Renter: Wirtschaft: Artur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Entorn: Feuilleton: K. S. Dicher: Lokales

und Sonstiges: Frik Raritädt: Anzeigen: Tb. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlaa G. m. b. S., Berlin , Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlaasanstalt Baul Singer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstvage 3. Sierau 2 Beilagen unb..Unterhaltung und Biffen".

Biomalz- Schokolade, je 100- Gramm- Tafel 60 Pf. und Biomalz- Bonbons, bestes Linderungsmittel bei Husten und Heiserkeit, vorzüglicher Geschmack, je Beutel 30 Pf., Dose 50 Pf. Erhältlich in Apotheken, Drogenhandlungen und ein­schlägigen Geschäften. Preis einer Dose Biomalz 1.90 m., mit Eisen( zur Stärkung für Blutarme und Bleichsüchtige) 2.20 m., mit Ralf extra( zur Stärkung für Lungenleidende) 2.50 M., mit Lebertran 2,50 M., mit Lecithin 5 M. Druck­schriften auf Wunsch umsonst und postfrei.

Gebr. Patermann, Teltow Berlin 10.