Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 178.
Freitag, den 2. August 1895.
liegt, wenn in Anwesenheit ihrer Vertreter die Begründung der gefällten Urtheile, die ja nur kurz sein brauchte, lediglich unter lassen wird, weil die Parteien nicht vertreten find.
12. Jahrg.
Ein flares Bild von den Resultaten dieser öffentlichen Rechtsprechung| zeige der angeblich falschen Aussage gegen den Heinze, den Amtsdurch die Presse, die berufsmäßige Vertreterin der Deffentlichkeit, vorsteher Schulze zu Französisch Buchholz und den Knecht Käding Majestätsbeleidigungs- Prozek. zu bekommen. Hoffentlich genügt unser Hinweis auf das er ebenda, ein. Am 4. Juli 1895 erging darauf nachfolgender Wegen Majestätsbeleidigung stand der Schloffer wähnte öffentliche Bedürfniß, um Abhilfe zu schaffen. Es sei Bescheid: Auf die am 28. Mai 1894 bei dem Herrn Ersten Liesegang am Mittwoch zum zweiten Male vor der Straf - nur noch daran erinnert, welche Nichtachtung der Presse darin Staatsanwalt des tönigl. Landgerichts II eingereichte, am fammer des Landgerichts II , nachdem das Reichsgericht ein 25. Juni d. J. an mich zum zuständigen Befinden abgegebene Urtheil desselben Landgerichts, das ihn mit zwei Monaten GeAnzeige wider den Knecht Justus Käding, den Amtsvorsteher Schulze fängniß bestrafte, aufgehoben hatte. Liesegang war im Jahre in Französisch- Buchholz und den Gendarm Heinze wegen Mein 1894 in dem fönigl. Feuerwerks- Laboratorium in Die Geschäftslage der Berliner Konfektion für Herren habe. Der Erste Staatsanwalt am Landgericht I. Von dem eides benachrichtige ich Sie, daß ich das Verfahren eingestellt Spandau beschäftigt. Dort arbeitete auch als Schreiber und bekleidung, welche bereits im Jahre 1898 als ungünstig ge- Oberst und Brigadier der dritten Gendarmeriebrigade, v. Kalks Hilfsauffeher ein gewisser Richter, der übrigens inzwischen zum schildert war, hat sich im Jahre 1894 noch weiter verschlechtert. Oberst und Brigadier der dritten Gendarmeriebrigade, v. KalkSchuhmann in Charlottenburg avancirt ist. Als Das Sommergefchäft fiel, wie in dem soeben von den Aeltesten reuth, wurde G. unterm 5. Juni dieses Jahres benach2. im Mai 1894 1894 mit anderen Arbeitern wurde, äußerte er sich vor seinen Rollegen unmuthig über Handel und Industrie zu lesen steht, infolge der un: gänzlich unbegründet zurückgewiesen wird". Inzwischen war entlaffen der Berliner Kaufmannschaft ausgegebenen Jahresbericht für 1894 richtigt, daß die Anzeige, welche von der Staatsanwaltschaft an das Kommando abgegeben sei, nach eingehender Prüfung als darüber, weil er geglaubt hatte, bei seiner längeren günstigen Witterung und der frühzeitigen Feiertage nicht Dienstzeit eine beffere Räcksicht zu erfahren. Richter hörte vortheilhaft aus und der milde Winter konnte natürlich das eine neue Anzeige an die Militärbehörde abgegangen; auf diese diese Aeußerungen lachend mit an, und steht die Antwort noch aus. G. will das Wiederaufnahme- Vers Geschäft auch nicht beleben. denunzirte den 2. am nächsten Tage bei der Direktion, daß Die Preise sowohl für die fertigen als auch für die auf Be- fahren durchsetzen. er sich einer Majestätsbeleidigung schuldig gemacht stellung anzufertigenden Kleidungsstücke, so heißt es, find in Das Verhalten des Amtsvorstehers Schulze zu Französischs hätte. Liesegang, der dies entschieden bestritt, wollte in der An- fortwährendem Weichen begriffen, weil namentlich die Konkurrenz Buchholz war in der ganzen Angelegenheit recht sonderbar. Die zeige eine Rache dafür sehen, daß er furz vorher es abgelehnt der großen Bazare immer stärker wird, welche oft die Anzeige, die G. ihn betreffend beim Staatsanwalt eingereicht hätte, dem Richter 3 M. zu borgen, weil diefer öfter Waaren zu Schleuderpreisen, nur um einen Umsatz zu erzielen, hatte, gründete sich auf die Zeugenaussagen Schulze's in dem Gelb borgte als zurückgab. Obgleich sämmtliche losschlagen. Auch macht sich unter dem Publikum das Bestreben, Prozeß. Schulze soll den Angeklagten als arbeitsscheuen" Arbeiter, die bei dem Vorfalle anwesend gewesen waren, be- nur billige Waare zu kaufen, immer mehr geltend, so daß die Menschen bezeichnet und sich in seinen Angaben, ebenso wie fundeten, daß Liesegang die Worte nicht gesprochen hatte, ver- mittelfeinen Waaren in den Hintergrund treten. Seitens vieler Heinze und Käding, öfter widersprochen haben. Einer der urtheilte das Landgericht II ihn am 25. Februar d. J. doch zu Fabrikanten werden zu hohe und zu lange Kredite bewilligt, Beugen gab seinem Zweifel an der Glaubwürdigkeit des 2 Monaten Gefängniß, indem es der beschworenen unter welchen der gesammte Umfang der Fabrikation und ihr Amtsvorstehers in drastischer Weise Ausdruck; bis heute Aussage des Richter glaubte und annahm, daß Kundenkreis zu leiden haben, da das Risiko des Fabrikanten in hat Schulze den Zeugen für seine an Gerichtsstelle gethanen die anderen Zeugen die Worte wohl überhört haben tönnten. einem recht ungünstigen Verhältniß zu seinem Gewinn steht und Aeußerungen noch nicht zur Rechenschaft gezogen. In FranzöſiſchDas Reichsgericht- hob dies Urtheil wegen eines zufälligen die Kunden ihr Kapital im Lager festlegen, welches nach beendeter Buchholz ist man mit der Amtsführung der Exekutivorgane überFormfehlers im Protokolle auf. In der erneuten Ber- Saifon infolge des jetzigen raschen Wechsels der Mode meist sehr lichen Organe öfter mehr als nöthig den" Beamten " heraushaupt vielfach unzufrieden. Man hört Klagen, daß die amthandlung am 31. Juli gestaltete sich die Sache wesentlich anders entwerthet ist. Unter diesen Umständen gehen die Außenstände kehren. Auch hat eine Frau R. gegen einen dortigen Amtsdiener als in der ersten Instanz.( Durch neue Zeugen konnte genau immer langsamer ein, und die Verluste an ihnen werden immer
festgestellt werden, an welchem Blaze jeder der Anwesenden ge- größer. Das Engrosgeschäft des Inlands war sehr still und die Strafantrag gestellt, weil dieser sich ihr in einer Weise, die sich standen hatte, und da ergab sich dann, daß Richter ein zahlreichen Akkorde waren am meisten geeignet, die Unter- hier nicht gut andeuten läßt, genähert habe. ganzes Stüd weiter weg gewesen war, als die nehmungsluft einzuschränken. Das Exportgeschäft, welches Der Fall Ziethen", so schreibt ein Berichterstatter, ist jetzt anderen, die beſt i m mt bekunden konnten, daß Liesegang an Umfang hinter dem des Vorjahres zurückblieb, leidet spruchreif geworden. Das Material für die Herren Reichstags= in ihrer Gegenwart die ihm zur Last gelegten Worte nicht unter den in sehr vielen Ländern errichteten Bollschranken; Abgeordneten, welche sich in der nächsten Session mit der ungefagt hätte. Es war also unmöglich, daß Richter auch der Handelsvertrag mit Rußland hat keinen Einfluß schuldigen Verurtheilung des Barbiers Albert Ziethen beschäf etwas gehört hatte, was den anderen entgangen auf die Konfektion für Herrenbekleidung bisher ausgeübt. Unter tigen werden, ist jetzt fertig gestellt und wird den Abgeordneten wäre. Dazu kamen über Richter noch allerhand Dinge diesen Verhältnissen sind die Fabrikanten immer mehr genöthigt, in den nächsten Tagen zugesandt werden. Die Beweise für die zu tage, die nicht gerade für ihn sprachen: Er hatte ihre Fabrikate auf den deutschen Markt zu bringen und sie mit Unschuld des zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Befehr viele Arbeiter angeborgt, ftand aber in dem Umgehung des Zwischenhandels oftmals an fleine Schneider und gnadigten sind so erschöpfend, daß es keinem Zweifel Rufe, daß von ihm sehr schwer Geld wiederzu auch an Private auf langes Ziel durch Agenten ausbieten zu mehr unterliegt, eine Freisprechung zu erzielen. Die betommen sei. Er hatte einmal einen Arbeiter Biachnick lassen. Diese Entwickelung muß sich selbst überlassen bleiben; fämmtlichen Momente des Thatbestandes werden in fälschlich wegen Arbeitsverfäumniß denunzirt und unter den Wünschen derjenigen, welche die Bewegungsfreiheit nächster Zeit in einer Broschüre dargestellt erscheinen, Umständen, die einen bloßen Irrthum auf seiner Seite des Geschäfte 3 durch Gesetze einengen wollen, muß mit Eut- welche in der Auflage) von einer Million im Deutschen Reiche nicht gerade wahrscheinlich machten. Auch Piachnick schiedenheit gegenüber getreten werden. ihre Verbreitung finden soll. Der hiesige Restaurateur Biethen glaubte dies damit in Zusammenhang bringen zu dürfen, daß er Die Opfer dieses schlechten Geschäftsganges sind natürlich die in Alt- Moabit ist in der vergangenen Woche von einer längeren dem Richter kurz vorher ein Darlehn abgeschlagen Arbeiter und Arbeiterinnen, die man nunmehr noch ärger bis Reise zurückgekehrt. Auf dieser hat er den Thatort besichtigt, hatte. aufs Blut auszubeuten versuchen wird. Das angenehme Leben sowie verschiedene Recherchen zu Elberfeld angestellt, welche sehr Eine Schwierigkeit bot es noch, daß ein wichtiger Ent der Großkonfektionäre wird sich auch in Zukunft gewiß nicht zu gunsten Biethen ausgefallen find. Bu gleicher Zeit machte er lastungszeuge namens Holle inzwischen gestorben war, und weniger angenehm gestalten, und unter den Maßnahmen, welche hierbei einen Besuch im Zuchthause zu werden, welches ein daß feine Aussage in der vorigen Verhandlung nicht die Bewegungsfreiheit des Geschäfts" einengen, verstehen die ehemaliges Kloster ist. Zum ersten Male wurde es den beiden protokollirt worden war. Der Vertheidiger, Rechts- Großfapitalisten selbstverständlich auch jeden, felbft den be- Brüdern vom Direktor des Zuchthauses gestattet, näher anwalt Heine, der damals die Aussage in seine Akten scheidensten Versuch, die Lage der Arbeiter und Arbeiterinnen um mit einander zu sprechen, während sie bei den sonstigen Besuchen notirt hatte, erbot sich unter diesen Umständen als Zeuge dafür ein geringes erträglicher zu gestalten. durch eine Barrière weit von einander getrennt standen. Eraufzutreten, was Holle gesagt hatte. Das Gericht vernahm ihn auch sofort. Auch wußte der eine der anwesenden Zeugen zu be In der von dem Vorstande des Vereins für Feuer- greifend und unbeschreiblich war es für beide, nach 12 Jahren mit Genehmigung bestattung zu Berlin des Magistrats mal wieder an einem Tische zusammen zu sitzen. Mehrere funden, daß ihm der Verstorbene noch auf dem Todtenbette versichert hatte, die Richter'sche auf dem Gemeindefriedhofe bei Friedrichsfelde errichteten Stunden des Vormittags, sowie am Nachmittage durften beide Columbarium Halle zur Aufnahme von Leichenbrandresten Aussage wäre unwahr. sich aussprechen und infolge dessen hat der inbastirte Bruder auf Der Staatsanwalt beantragte troh alledem wieder sind im Verwaltungsjahr 1894/95 16 neue Urnen mit Leichen- 8 eng geschriebenen Seiten das ganze Material noo er einen genauen Alibibeweis führt, zwei Monate Gefängniß gegen den Angeklagten, das brand aufgestellt, sodaß im ganzen bis jetzt in dieser Urnenhalle zusammengesetzt, worin er nicht der Mörder gewesen sein kann. Dieser Gericht schloß sich aber dem Antrage des Vertheidigers an und 86 Urnen Aufstellung gefunden haben. In der Erde sind außer daß dem 11 Urnen beigesetzt. Die von den Gemeindebehörden be: Schriftsab wird zugleich mit der neuen Broschüre erscheinen. sprach den Angeklagten frei, weil die Sache nicht zu absichtigte Einführung der fakultativen Feuerbestattung ist noch Der Verurtheilte, welcher von Profession Barbier iſt, wurde feinen Ungunsten aufgeklärt sei. Man mag als allgemeine Lehre aus diesem Falle ent: in der Schwebe begriffen. Im Laufe des angegebenen Ver- bis vor kurzer Zeit mit der Anfertigung von Schuhwaaren benehmen, einmal wie nöthig es ist, eine gute Berufung 3- waltungsjahres hat der Magistrat einem für Anlage von Ver- schäftigt, wobei er täglich ein bestimmtes Bensuun liefern mußte; brennungsöfen bewährten Ingenieur Auftrag zur Anfertigung jetzt hat er eine angemessenere Beschäftigung erhalten, indem er instanz gegen die Urtheile der Strafkammern einzuführen, eines bezüglichen Projekts und Kostenanschlages ertheilt. Diese die Inhajtirten des Zuchthauses rafirt, wobei er sich freier bedamit es nicht Don einem seltenen feltenen Bufalle abhängt, Arbeiten sind angefertigt und auch der städtischen Bandeputation wegen fann." ob eine neue Nachprüfung einer Sache möglich Obiger Bericht scheint uns etwas optimistisch gefärbt. Für ist. Ferner beweist der Fall, daß es unbedingt nöthig ist, alle nicht erhoben hat. Inzwischen sind eine Menge von neuen die Gerichte ist der Fall Ziethen leider noch nicht spruchreif. zur Begutachtung vorgelegt worden, welche Bedenken hiergegen Beugenaussagen zu protokolliren. Wenn die ReichsThatsachen, welche seither noch nicht zur Erörterung gezogen Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist in Deutschland so außerregierung ihren Entwurf zur Abänderung der Straf- Prozeßordnung werden konnten, bekannt geworden, die den Magiftrat ver- ordentlich erschwert, daß im Fall Biethen bisher alle Versuche, wieder vorlegt, werden unsere Genossen im Reichstage solche anlaßt haben, die früher abgelehnte Bitte um Genehmigung die Wiederaufnahme zu erwirken, gescheitert sind. So viel wir Fälle als überzeugende Beweise für unsere Forderungen geltend zur Einführung der fakultativen Feuerbestattung bei dem Minister wissen, handelt es sich jetzt hauptsächlich darum, das Material des Innern, wenn auch mit Einschränkung zu wiederholen. Zu vor das Publikum zu bringen, und die öffentliche Meinung für Was wird nunmehr aber aus dem Denunzianten diesen Thatsachen gehören nämlich: a) die Abgabe vieler zu einen, nach dem Urtheil der meisten mit den Einzelheiten des werden, dem föniglich preußischen Schuhmann Richter in Charlottenburg , der eine vom Gericht für flinischen und pathologischen Unterrichtszwecken, sowohl an die Falles Vertrauten unschuldig Verurtheilten zu gewinnen. falsch erkannte Aussage mit seinem Eide beschworen gl. Anatomie als für militär- chirurgische Operationen an das fgl. In der Ferienfrage hat der Vorwärts" schon mehrfach hat? Dumme Frage! Was ist aus dem in ähnlicher Lage behat? Tumme Frage! Was ist aus dem in ähnlicher Lage be- Kriegsministerium erforderlichen Leichen, b) die im medizinischen das Interesse der hartgeplagten Post- Interbeamten wahr findlich gewesenen föniglich preußischen Gendarm Interesse, auch in den Krankenhäusern mehrfach nothwendige nehmen müssen. Heute wird uns das folgende berichtet:„ Die Höppner in Rixdorf geworden? Er ist noch immer anatomische Zergliederung und Untersuchung Verstorbener, c) die Post- Unterbeamten haben bekanntlich in diesem Jahre, wohl aus beiden Ursachen und infolge des Heilverfahrens er- wesentlich dank der Anregung der sozialdemokratischen Reichstags töniglich preußischer Sicherheitsbeamter!
machen können.
gesetzt hat!
Lokales.
Da dies
einmal
Man vergleiche mit dieser schonenden Behandlung eines des folgte Amputation und Abgabe einzelner Körpertheile zur Be- mitglieder, insoweit eine kleine Aufbesserung ihres DienstMeineides oder Falscheides dringend verdächtigen Beamten erdigung, d) die schon jetzt in der chirurgischen Klinik und in verhältnisses bescheert bekommen, als ihnen ein achttägiger die Aktion, welche die Staatsanwaltschaft in Dortmund der Frauenklinik stattfindende Verbrennung amputirter Störper- Urlaub gewährt wird. Eine Ausnahme wird nur auf dem gegen die zur Zeit im Untersuchungsgefängniß schmachtenden theile und Leibesfrüchte, sowie älterer, nicht mehr zweckent- Postamte 8, Taubenstr. 17, gemacht, weil dort angeblich die Bergarbeiter Schröder und Genossen in Szene sprechender Leichname in Gestalt von Präparaten. im Prinzip nichts anderes ist, als was der Magistrat nunmehr Bahl der Post- Unterbeamten zu gering und die Arbeit zu überfür den städtischen Dienst beabsichtigt, so hat er den Minister häuft ist, als daß den Post- Unterbeamten acht Tage Ferien gewährt werden könnten. Ersatzkräfte werden diesem Postamt von gebeten, ihm fortan die Erlaubniß zu ertheilen: 1. die Körper- der Oberpostdirektion nicht überwiesen." Wir können nicht recht theile, welche theils von lebenden, theils von verstorbenen glauben, daß bei einem einzigen Postamte eine Ausnahme in der Menschen herrühren und von den königlichen und städtischen Ferienfrage gemacht werden soll und nehmen daher an, daß die Vom Reichs Versicherungsamt. Urtheilspublikationen Behörden und von den Kliniken und Krankenhäusern, sowie den Bostbehörde für entsprechende Aufklärung sorgen wird. ohne Anführung der maßgebenden Gründe sind beim höchfien Anatomien, 2. desgleichen diejenigen Leichname, welche sezirt aus Die Stadtbahnschaffuer haben zu wenig Arbeit! Die Gerichtshof in Unfall- und Invaliditätssachen nichts Seltenes, ben ad 1 genannten Instituten der Stadtgemeinde Berlin zur und zwar bietet dazu die vielfache Abwesenheit beider Parteien Bestattung übergeben werden, auf dem städtischen Gemeinde- Passagiere der Stadt- und Ringbahn führen oft Klage darüber, respektive ihrer Vertreter die willkommene Gelegenheit. Hiermit Friedhof der Feuerbestattung zu unterwerfen. Eine Entscheidung daß sich bei starkem Verkehr die Perrons gewöhnlich sehr langsam soll jedoch des Ministers auf diese Vorstellung ist noch nicht ergangen; leeren, weil nur ein Billetſchaffner am Ausgange steht. Diese nicht gesagt sein, daß in jebem der Fälle, beide Parteien nicht vertreten sind, öffentlich unsere Orthodoxie wird schon dafür sorgen, daß aus der Leichen- Klagen werden nun sicher verstummen, wenn das Publikum von der neuesten Verfügung der Direktion der Stadtbahn Kenntniß teine Gründe gegeben werden. Eine Reihe von Genate verbrennung auch in dieser bescheidenen Form nichts wird. erhält. Diese Verfügung ordnet nicht etwa an, daß die Zahl präsidenten, darunter die Geheimen Regierungsräthe Pfarrius, Ter beleidigte Gendarm. Die in der Nr. 173 unter der der Schaffner vermehrt wird, im Gegentheil, den Schaffnern Kries, Hoffmann, Kaufmann, Stolzmann 2c., gedenken für vorstehenden Spigmarke wiedergegebene Gerichtsverhandlung hat wird mehr Arbeit gegeben. Nach Meinung der höheren Beamten gewöhnlich des Umstandes, daß es auch noch Vertreter der Presse eine Vorgeschichte, welche weitere Kreise interessiren dürfte. haben die Schaffner mit dem Durchlochen der Fahrscheine und der im Saale gebe, die gern die Gründe für besonders Wegen Jagdvergehens wurde der Sattlermeister G. aus Abnahme derselben nicht ausreichende Beschäftigung, um sich vor wichtige, die weiteste Deffentlichkeit inter- Französisch- Buchholz vom Schöffengericht am 21. April 1894 ver- Ermüdung zu schüßen, wenn auch alle 2-3 Minuten ein Zug effirenden Urtheile eben dieser Deffentlichkeit unter- urtheilt. Das Urtheil fand Bestätigung durch den Entscheid der ankommt und abfährt. Die Schaffner sollen daher von jetzt ab breiten möchten. Sie laffen sich deshalb durch das Fehlen der Ferienstraffammer voni 1. September, weil als erwiefen an auch die Billets sortiren, die 10 Pf.- Karten, die 20 Pf.- Karten, Parteien bezw. deren Vertreter nicht davon abhalten, Gründe zu genommen wurde, daß er durch den Gendarm Heinze, damals in die Vorortsfarten und alle sonstigen Variationen von Fahr geben, wenn auch manchmal in sehr inapper Form. Diese Blankenburg stationirt, an einem Oktoberabende des Vorjahres scheinen besonders legen, verpacken und abliefern. Bisher wurden anerkennenswerthe Würdigung eines öffentlichen Bedürfnisses, und beim Wildern betroffen sei. Auf die Zeugen, welche bekundeten, die abgenommenen Fahrkarten ohne weiteres in einen großen das liegt vor, lassen leider andere Vorsitzende vermissen. Unter daß sich. zur fraglichen Zeit im Dorfe aufgehalten Kafen geworfen. Revidirt werden die Karten ohnehin später im ihnen sticht besonders hervor der jüngste Geheime Regierungs - habe, legte das Gericht anscheinend gar femen Werth. Direktionsbureau, dort könnten dieselben wohl auch sortirt werden. rath des Gerichts, Herr Greif; der erst vor wenigen Tagen in Gendarm, der eigentliche Belastungszeuge, hatte beschworen, daß Der Dienst der Schaffner dauert 10-11 Stunden täglich und ist einer an sich ganz bedeutsamen Sache durch Unterlassen jedes er den G. an dem( trüben) Oktoberabend auf eine größere Ent- der Verkehr start, dann haben dieselben kaum Beit, sich einmal begründenden Wortes verhinderte, daß den intereffirten Berufs- fernung deutlich erkannt babe. Der„ Genosse" des Beschuldigten, die Nase zu schneuzen. Und nun sollen fie obendrein noch die freisen durch die Presse von der für viele einschlägigen Fälle ein Arbeiter V., der beim Wildern abgefaßt wurde, hatte bei Fahrkarten fortiren! Das gehört alles zur königlich preußischen maßgebenden Anschauung des hohen Gerichtshofes Kenntniß seinem späteren Berhör und im Termin angegeben, daß G. sich Sozialreform! wurde. Natürlich liegt es uns fern, von dem Gericht zu ver- nicht in seiner Gesellschaft befunden habe. Dieser Angeklagte langen, daß es die Interessen der in Frage kommenden wurde zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, als er Von der Berolina. Der auf der nördlichen Seite des Berichterstatter berücksichtige. Was uns zur Erörterung Gerichtsstelle erklärte, daß Gendarm Heinze ihn durch Be. Alexanderplates belegene Epringbrunnen, sowie ein Theil der der festgestellten Gepflogenheit einzelner Senatsvorsitzenden st e chung habe veranlassen wollen, Senatsvorsitzenden ste chung habe veranlassen wollen, den G. als Thäter Anlagen um denselben wird jetzt abgetragen, da an dieser Stelle verbüßt gegenwärtig der betreffende bewegt, ist das moralische Recht der vielen tausende anzugeben; die die von Hundrieser geschaffene Berolina zur Ausstellung kommen von näheren Interessenten unserer sozialpolitischen Rechtsprechung, ihm dieferhalb zudiktirte Strafe. She das Urtheil rechtskräftig wird. Die Arbeiten zur Legung des Sockels der Statue werden mit welchem dieselben verlangen können, ein übersichtliches, geworden war, reichte G. schon bei der Staatsanwaltschaft An- bereits in dieser Woche vorgenommen werden. Viel passender
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