Gewerkschaftsbewegung
( JGB.)
Internationale Hilfsaktionen.
Bei gewerkschaftlichen Kämpfen.
Die Internationalen Gewerkschaftskonferenzen von Budapest und Zürich haben betreffend Bornahme internationaler Hilfsaftionen nachstehende Bestimmungen aufgestellt, die heute noch in Kraft sind:
1. Handelt es sich um eine größere Bewegung eines ein zelnen Berufes, so ist das betr. Internationale Berufsfefretariat die zuständige Stelle, um die ihm angeschlossenen Organisationen zur Unterſtügung auf zufordern. Ein Recht, über diesen Kreis hinaus Sammlungen vorzunehmen, steht den Internationalen Berufssekretariaten nicht zu.
2. Sind die eigenen Berufsgenossen nicht imftande, eine Be
wegung allein zu unterstützen, und wünschen sie eine Unter.
stüßung der gesamten internationalen Arbei. terschaft, so ist ein darauf bezüglicher Antrag von der Landeszentrale des in Betracht kommenden Landes beim Vorstand des JGB. zu stellen.
3. Im allgemeinen sollen internationale Unterstügungsaftionen nur dann eingeleitet werden, menn gleichzeitig mehrere Berufs oder Industrieverbände in wirtschaftliche Kämpfe verwickelt sind. Nur in Ausnahmefällen foll auch dann eingegriffen werden, wenn nur ein einzelner Beruf in Frage kommt.
Auf den englischen Bergarbeiterstreit übertragen bedeutet dieses, daß die Unterstügungsaktion für die englischen Bergarbeiter die Aufgabe des Internationalen Sekretariats der Bergarbeiter ist, wobei es sich in den im§ 1 gezogenen Grenzen zu halten hat. Soll darüber hinaus eine allgemeine internationale Aktion unternommen werden, so muß dieses von der englischen Landeszentrale beim Internationalen Gewerkschaftsbund beantragt werden. Falls ein solcher Antrag beim JGB. einläuft, hat dieser die Pflicht, die Unterstützungsaktion einzuleiten und wird selbstver= ständlich dieser Pflicht gerne nachkommen.
Die Unterstügungsaktion, die für den englischen General Streit eingeleitet wurde, war mit dessen Abschluß zu Ende. Ueber das Ergebnis dieser Aktion wird wie üblich nach Eingang der legten Beträge öffentlich Rechnung gelegt werden, wobei sich herausstellen wird, daß alle Länder, die dazu irgend imftande maren, ihre Solidaritätspflicht in glänzender Weise erfüllt haben.
Reichskonferenz der Süßwarenarbeiter.
Abwehr von Tarifverschlechterungen.
Daß diese Entlaffung als unbiilige ärte anzufehen ift, fann gar nicht zweifelhaft sein. Die Firma hätte also verurteilt werden müssen, die Klägerin entweder weiter zu beschäftigen, oder ihr eine nach der Dauer ihrer Beschäftigung im Betriebe zu bemessende Entschädigung zu zahlen. Aber die Kammer 1 unter Borsiz des Magistratsrats Dr. Tecklenburg hielt es nicht für erforderlich, zu prüfen, ob eine unbillige ärte vorliege, sondern die Klage wurde abgewiefen, weil die Klägerin erst neun Monate im Betriebe der Beklagten beschäftigt war. Die Rammer glaubt ihr abweisendes Urteil auf den Wortlaut des§ 87 des Betriebs. rätegesetzes stüßen zu können, welcher unter anderem sagt: " Die Entschädigung bemißt sich nach der Zahl der Jahre, während derer der Arbeitnehmer in dem Betrieb ins. gesamt beschäftigt war, und darf für jedes Jahr bis zu
13.- 18. Sept.: Jnternationale gewerkschaftl. Agitationswoche
19. September:
Bierteljahrhundertfeier der internation.Gewerkschaftsbewegung
einem 3wölftel des letzten Jahresarbeitsper. dienstes festgesezt werden, jedoch im ganzen nicht über sechs 3wölftel hinausgehen."
Wirtschaft
Schlechte Bilanz bei Hüffenwerke C. Wilh. Kayser u. Co., A- G., Berlin . Die Berliner Hüttenwerte von C. W. Kanser werden be fanntlich saniert. Ihre Abschlußbilanz zum 31. Dezember 1925 ver rät darüber aber noch nichts Günstiges. Im Gegenteil; sie ist denkbar schlecht unter allen Gesichtspunkten. Der Dorjährige Gewinn von 179 000 m., der noch eine Dividende von 6 Broz. ers möglichte, hat sich in einen Verlust von 365 000 m. verkehrt, der ohne den Vortrag vom Vorjahr mit 53 000 m. noch entsprechend höher wäre. Allerdings braucht es sich nicht notwendig um echte Betriebsverluste zu handeln; denn Unternehmungen, die faniert werden, weisen gern Bilanz verluste aus, um das Kapital leichter herabsezen zu fönnen. Immerhin ist von dem guten Borsaz des Geschäftsberichts, die Kosten zu senten, für 1925 noch nicht
piel au merken. Obwohl der Betriebsgewinn'( 741 000 m.) um
260 000 m. niedriger ist( 1925: 1,03 Millionen), sind die Handlungsunfosten und Steuern um 90 000 m. gestiegen. Die ge zahlten 3insen find mit dem enormen Betrag von 475 000. ( über ein Fünftel des Aktienkapitals) ausgewiesen und gegen das Vorjahr fast verdoppelt. Die Abschreibungen sind sogar von 174 000 auf 152 000 m. gesenkt. Die Berschuldung ist start gewachsen; von 2,75 auf 5,35 Millionen. Entsprechend ist der Wert der Waren und Borräte von 2,19 auf 3,50 Millionen, der Gebäude. und Maschinenwert um rund 720 000 m. erhöht. In die Bilanz Reorganisation des Lünener Wertes mag Geld fosten; wenn die neu eingesetzt wurden Lizenzen im Betrag von 100 000 m. Die Berwaltung aber so weiter wirtschaften wird, wie 1925, ist faum ab. zusehen, wann der neue Aufwand sich rentieren soll.
schuß noch etwas schlechter abgeschloffen als im Vorjahr. Auch der ausgewiesene Reingewinn mit 6400 m. ist fleiner( 27 300 m.). Der Reingewinn wird wie im Vorjahr vorgetragen. Immerhin waren noch Abschreibungen möglich in so reichlicher Höhe, daß nicht nur die Neuzugänge voll, sondern auf Maschinen noch reichlich 10 Broz. abgeschrieben wurden. Im neuen Jahr wurde ein Grund. ftüd vertauft, wodurch eine erhebliche Senfung der aufgenommenen Kredite eintreten wird. Die für 1925 verausgabten Zinsen sind mit über 30 000 m. angegeben.
Weil in diesem Paragraphen von der Zahl der Jahre der Beschäftigungsdauer die Rede ist, folgert die Kammer des Magistrats: rats Dr. Tecklenburg, daß Arbeitnehmer, die weniger als ein volles Jahr in einem Betriebe beschäftigt waren, überhaupt nicht berechtigt find, Einspruch gegen ihre Entlassung auf Grund von§ 84 zu erheben. Franz Seiffert u. Co., A.-G., Berlin . Die Armaturen- und Diese Ansicht beruht auf einem unbegreiflichen Rechts Apparatefabrit Franz Seiffert u. Co., A.-G., hat nach ihrem Ge irrtum.§ 87 gibt lediglich einen Maßstab für die Befchäftsbericht für 1925 mit 1,22 gegen 1,25 millionen Geschäftsüber. meffung der Entschädigung, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, wenn er die Beiterbeschäftigung, auf die das Gericht grundsätzlich erfannt hat, ablehnt. Hätte der Gesetzgeber das Einspruchsrecht gegen Entlassung nur den Arbeitnehmern geben wollen, die länger als ein Jahr im Betriebe beschäftigt sind, dann hätte er das im § 84 ausgedrückt, der von dem Recht des Einspruchs und von den Voraussetzungen desselben handelt. Weder in diefem noch in sonst einem Paragraphen des Betriebsrätegeseges ist die Rede davon, daß das Einspruchsrecht von einer gewissen Dauer der Beschäftigung abhängig fein soll. Die Auslegung, welche die Kammer dem§ 87 gibt, wider. spricht dem Sinne des§ 84, der ja die Arbeitnehmer gegen willkürliche Entlassung schüßen will. Dieser Schutz würde ja für die meisten Arbeiter illusorisch sein, wenn der Standpunkt der Kammer 1 als richtig anerkannt würde. Er. freulicherweise steht das Urteil der Kammer 1 aber ziemlich ver. einzelt ba. Andere Kammern des Gewerbegerichts menden das Betriebsrätegesetz durchaus zutreffend an, indem sie
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licht auf die Beschäftigungsdauer des Entlassenen prüfen, und wenn auf Beiterbeschäftigung oder Entschädigung er. fannt wird, die lettere auch bei fürzerer Beschäftigung als ein Jahr in entsprechender Abstufung festlegen.
Dem Zuge der Zeit" folgend, hat auch der Arbeitgeber verband der Süßwarenindustrie( Siz Dresden) den Reichs= tarif zum 31. August gekündigt, um wesentliche Berede Einspruchstlage gegen Entlassung ohne Rüd schlechterungen durchzusehen: die 54- Stundenwoche statt 48stündige, obendrein sechs Mehrstunden wöchentlich, Kürzung der Zuschläge für lleberstunder, Sonntags- und eventuelle Nachtarbeit, Fortfall der Feiertagsbezahlung( sechs Tage im Jahr), Ferienfürzung auf die Hälfte, Wiedereinführung des Prämien- und Zwischenmeistersystems und was sonst noch alles an Benachteiligung der Arbeiter erdentlich mar.
Die Arbeitnehmervertreter der Branche waren am 27. Juni in Samburg mit dem Verbandsvorstand und den Bezirksleitern des Deutschen Nahrungs- und Genußmittelarbeiterverbandes zu einer Konferenz zufammengekommen, um sich mit dem Vorstoß der Internehmer zu beschäftigen. In vier Referaten wurden die Dinge, um die es sich hier dreht, geklärt.
Die Aussprache führte zu dem Ergebnis, die Pläne der Unternehmer entschieden zurückzuweisen. Es wurde als geradezu frandalos empfunden, daß in der noch gut gehenden Schoto Iadenindustrie der Achtstundentag beseitigt, die Ferien abgebaut, und die sozialen Bestimmungen des Tarifs beseitigt werden follen. Dem Verbandsvorstande und den Zentralausschußmitgliedern murde sogar der Vorwurf gemacht, tets zu nachgiebig gegen die Unternehmerscharfmacher und ihre Syndizis gewesen zu sein. Ebenso wurde denr Verbandsvorstand vorgeworfen, daß er nicht bedeutend weitergehende Gegenanträge über einen neuen Tarif der Konferenz norgelegt, sondern sich darauf beschränkt habe, neben einigen unbedingt notwendigen Verbesserungen den alten Bertrag zu ver teidigen. Es wurden in diesem Sinne mehrere Forderungen aufgestellt.
Die Konferenz tam zu dem festen. Entschluß, falls der„ Dabu" ( Arbeitgeberbund) an seinen Absichten festhalten sollte, fich auf einen Stampf einzustellen. Die Entschließung verwarf das Lohndiktat des Dabu" und fordert zum lückenlosen Ausbau der Organisation auf, um zu gegebener Zeit den Unternehmern die gehörige Antwort zu geben.
Keine Rußlanddelegation des ADB.
Bir werden um folgende Feststellung ersucht: Die Rote Fahne " brachte in Nr. 146 vom 26. Juni in Fettdruck folgende Rotiz:
Rußlanddelegation. Der Drtsausschuß des AD B. Berlin schidt feinen 1. Vorsitzenden nach Rußland .
In Berlin wurde der 1. Vorsitzende des Ortsausschusses des 2lgemeinen Deutschen Beamtenbundes, der Kollege Rörber, einstimmig von seiner Organisation beauftragt, an der Rußland delegation teilzunehmen. Der Kollege Körber ist ein altes, lang jähriges Mitglied der freien Gemertschaften und der SPD . Die Allgemeine Deutsche Postgewerkschaft, Mitgliedschaft im Deutschen Verkehrsbund, hat den Kollegen Körber nicht beauftragt, an einer Rußlanddelegation teilzunehmen.
,, Ueberflüssiges Geschrei!"
Sinnwidrige Auslegung des§ 87 des BRG.
Die Großwäscherei Gerhard Fröhlich, Rolmarer Straße, entließ eine Arbeiterin, meil sie sich weigerte, auf den ihr nach dem Tarif zustehenden Urlaub zu verzichten. Die Arbeiterin focht ihre Entlassung auf Grund von§ 84 des Betriebsrätegesetzes( unbillige Härte) durch Klage beim Gewerbegericht an.
in
Das Skel
Reichshallen- Theater
Abends 8 Uhr
Stettiner Sänger
Neu!
Urteil des Landgerichts I aus dem Jahre 1922 und ein Magistratsrat Dr. Tedlenburg beruft sich auf ein Urteil des Kaufmannsgerichts Berlin pon 1924, die den von ihm vertretenen Standpunkt zum Audrud bringen. Nun, das find eben Fehlurteile, die man sich nicht zum Muster nehmen darf, weil sie dem Sinne des Betriebsrätegesezes nicht gerecht
werden.
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Industrieverband der Lebensmittelarbeiter. Borläufiges Ergebnis der Abstimmung.
Verband der Lebens. mittel- u. Getränke arbeiter
Deutscher Nahrungsund Genußmittelarbeiterverband Zentralverband der Fleischer.
Alle drei Verbände zusammen
Mitglieder bestand
davon haben geftimmt: file gegen ben Zusammenschluß
unt
gültig
68 145
32.990
14 970
181
50 161
16 900
12460
6651
1 841 171
13
130 946
56 541
16 482
144
Die Mehrzahl. der Mitglieder der drei Berbände hat sich also für die Verschmelzung erklärt. Aufallend ist die schwache Beteiligung der Mitglieder der Nahrungs- und Genußmittelarbeiter an der Abstimmung, auch die ziemlich starte. Minderheit im Berbande der Lebensmittel- und Getränkearbeiter, dessen Ergebnis jedoch noch nicht vollständig ist.
Der Streik der Antwerpener Hafenarbeiter. Antwerpen , 5. Juli( Eigener Drahtbericht.) Im Antwerpener Hafen brach am Sonnabend ein Teilstreit aus, der sich innerhalb 24 Stunden auf den ganzen Hafen erweiterte. In Anbetracht der weltwirtschaftlichen Bedeutung des Antwerpener Hafens ist damit vorläufig ein großer Teil der Einfuhr und Ausfuhr brachgelegt. Die Ursache des Streits besteht in der Ablehnung einer Forderung der Doder um 5 Franken. Infolge des englischen Rohlenstreits herrscht im Antwerpener Hafen schon seit Wochen eine außerordent lich rege Tätigkeit, und um die Kohlentransporte zu beschleunigen, sahen sich die betreffenden Reeder veranlaßt, ihren Dodern eine tägliche Lohnerhöhung von 5 Franten zu bieten. Von den übrigen Reedern wurde das für alle Doder abgelehnt, und als dann die Gewerkschaften legten Endes auch mit Rücksicht auf die starke Entwertung des Franten die längst angebrachte Forderung offiziell aufnahmen, ohne daß die Schiffsbefizer darauf eingingen, kam der Streit zum Ausbruch. Am Dienstag soll sich eine Schiedskommission mit der Angelegenheit befassen.
"
Aufgehobene Sperre. Im Schloß Weißensee" sind die zwischen dem Inhaber Ulrich und der Organisation der Gastwirts. gehilfen entstandenen Differenzen beigelegt und die Sperre auf gehoben worden.
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Kolonifierung des Fernen Offens. Die Sowjetregierung plant eine weitgehende Rolonisation des Fernen Ostens. In den östlichen Gebieten der Sowjetunion liegen noch 18,7 millionen Hettar unausgenugten Bodens. Durch eine Kanalverbindung zwischen Amur und Dzean, durch den Ausbau der Häfen Nikolajewst, Da- Kastra, Olga usw., durch Eisenbahnen zwischen Lena und nach den Goldbezirken von Jafutft soll eine wirtschaftliche Erschließung und Besiedlung des Landes ermöglicht und befördert werden. Freilich wird vorläufig noch der Mangel an verfügbaren Mitteln die Durch führung dieser großzügigen Pläne hinausschieben.
ihren Diskontfaz um 1% auf 5% herab. Der Brivatdiskont Distontherabjegung in Dänemart. Die Nationalban! fezt wird ab morgen in gleichem Maße auf 5-6% 5erabgesezt werden.
Sport.
Rennen zu Hoppegarten am Sonntag, den 4. Juli.
1. Rennen. 1. Mistral( 2. Barga ), 2. Nettelbed( D. Schmidt), 3. Fehrbellin ( Haynes). Toto: 22:10. Blaz: 12, 13, 13:10. Ferner liefen: Engadin , Konradin , Bodargos, Sallust, Nutria.
2. Rennen. 1. Narses( Haynes), 2. Dptimat( D. Schmidt), 3. Hochftapler( W. Tarras). Toto: 36: 10. Plaz: 15, 17, 14:10. Ferner Itefen: Graburg, Galantuomo, Gigilbert, Regina II, Barnaß, Lump, Brimas. Infolge Gewitter wurden die Rennen abgebrochen, da die Bahn unter Baffer steht. Der Blik schlug im Union- Gestüt ein.
Die deutschen Kampfspiele in Köln . Die Stadt im Schmud von Schwarzrotgold. Sölu, 5. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Am Sonntag nahmen hier die zweiten deutschen Rampfipiele ihren Anfang. Aus ganz Deutschland waren etwa 10 000 auswär tige Sportler eingetroffen. Die Stadt prangt in Flaggenschmud. Ueberall leuchten die neuen Reichsfarben fchwarzrotgold, während die alten monarchistischen Farben faft faum noch zum Vorschein kommen. Bemerkenswert ist, daß auch viele auswärtige Rampfspielteilnehmer unter schwarz rotgoldener Fahne und mit schwarzrotgoldenen Abzeichen aufmarschierten. Die offizielle Eröffnung erfolgte am Sonntag nachmittag im Kölner Stadion mit dem Einmarsch der Teilnehmer an den Wettkämpfen, der ein imposantes Bild bot. Von den anwesenden Vertretern der Behörden begrüßte der Reichsinnenminister Dr. Rülz die Kampfspielteilnehmer. Außer ihm sprachen noch Oberbürgermeister Dr. Adenauer- Köln und der Borsigende des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen Lewald Begrüßungsworte. Als einziger Verband glaubte der Deutsche odey Verband beim Einmarsch der Kampfteilnehmer ins Stadion die schwarzweißrote Fahne zeigen zu müssen. Das sportliche Programm wurde zunächst durch die Deutsche Tur nerschaft bestritten, von der rund 1800 Personen zu Maffenfreiübungen aufmarschierten. Die Turnerinnen zeigten ebenfalls Freiübungen und lebungen am Barren. Den Schluß des Sonntags bildete das Fußballmettspiel um den deutschen Kampfspielpokal, zudem sich in den Vorwettbewerben am Sonnabend in Rheydt und Effen die Repräsentatiomannschaften des Westdeutschen Spielverbandes und des Süddeutschen Verbandes qualifiziert hatten. Das Spiel bot ausgezeichneten Sport. In den kommenden Tagen werden die Wettkämpfe im Kölner Stadion und auf anderen Sportplägen weiter geführt. Sie finden ihren Gipfel in den großen leichtathletischen Rämpfen am tommenden Sonnabend und Sonntag im Kölner Stadion.
Berantwortlich für Bolitik: Craft Reuter: Wirtschaft: Artur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: Ft. Chlorn; Feuilleton: Dr. John Schilowski: Lokales Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. 5., Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruderet und Sonstiges: Frik Raritädt: Anzeigen: Th. Glode: fämtlich in Berlin . und Berlagsanftalt Baul Ginger u. Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3.
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