Gewerkschaftsbewegung
Wer hat die Front erdolcht?
Jade voll friegt. Gewiß, das soll nicht sein, es ist straf= bar und die Gewerkschaften bemühen sich auch, Gewalttätigkeiten zu verhindern, aber sie haben nicht alle ihre Leute so in der Hand, um jede Ausschreitung der über die Arbeitsaufnahme der Streit brecher erbitterten Streifenden zu verhindern.
Bor Gericht stellte sich nun heraus, daß sich die Klägerinnen hinsichtlich der Lohnzusicherung in einem tatsächlichen Jrrs tum befanden. Es handelte sich um Affordarbeit, deren Preis der Packmeister den Mädchen bei der Einstellung genannt hatte. Auf bei verdienen würden, hatte
Es handelt sich hier nicht um die Hindenburgftent vom Jahre bredh längeren Beremben murde die Klage abge der Fadmeiſter geantwortet, fie könnten die Stunde 45 B
1918, sondern um die Front der englischen Arbeiter beim Generalstreit im Juni 1926. Man wird sich erinnern, daß die Frage nach den Schuldigen in der Roten Fahne" binnen 24 Stunden nach dem Abbruch des englischen Generalstreits beantwortet worden war. Es waren die„ reformistischen" Führer in England, die die Front des Generalstreits von hintenher erdolcht, es waren die„ Reformisten " in Deutschland , die nicht sofort auch bei uns den Generalstreif proflamiert haben. Nun aber fommt ein Führer der Kommunistischen Partei Deutschlands oder einer, der es bis gestern war und sagt: An den Zusammenbruch des englischen Generalstreifs war die Kommunistische Partei Englands schuld. Es ist Urbahns, der in tausend Artikeln und hundert Aufrufen gefeierte Barrikadenheld des Hamburger Putsches vom Ofteber 1923. Dieser Urbahns hat der Zentrale der KPD . Thesen unterbreitet, die er als Kollektivarbeit bezeichnet und einige Fragen und vorläufige Bemerkungen zum englischen Generalstreif" nennt. Die kommunistische Presse hat dieses Schriftstück wohlweislich nicht veröffentlicht, auf dem Berliner Parteitag hat es eine gewisse Rolle gespielt, indem man es durch einen englischen Delegierten widerlegen ließ, den Inhalt selbst aber der Deffentlichkeit nicht mitteilte.
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miesen mit der Begründung: Wer bei einem Streif Arbeit annimmt, der muß mit Behinderungen rechnen. Es ist nach Lage der Verhältnisse nicht möglich, daß die Kläger wochenlang behindert gewesen wären, den Betrieb zu betreten. Wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis Ansprüche herleiten wollen, dann hätten sie die Arbeit aufnehmen müssen. Das haben sie nicht getan. Sie sind also mit der Erfüllung des Arbeitsvertrages in Verzug geraten und haben deshalb keine Ansprüche an die Beklagte.
Zum Kampf um die Sonntagsruhe.
Die Angestellten im Einzelhandel führen seit län gerer Zeit einen hartnäckigen Kampf um die Sonntagsruhe. Während in vielen Ländern unseres Reiches die vom Zentralverband der Angestellten eingeleiteten Aktionen mit Erfolg für die Sonntagsruhe geworben haben, ist das gleiche in Bayern nicht gelungen. Dort hat das zuständige Ministerium als Antwort auf die Bestres bungen der Angestellten, die Sonntagsruhe zu sichern, Verord nungen und Ausnahmebestimmungen erlassen, die die Sonntagsruhenahezu il! usorisch in diesem Musterland machen.
In der Handelswacht", dem amtlichen Organ des Deutschnatio nalen Handlungsgehilfenverbandes, Nr. 12 vom 30. Juni d. J. er: fahren wir aus einem Bericht über den Münchener Verbandstag, baß den Verhandlungen vorausging ein Frühstück mit bayerischen Machthabern"( Ministern, Bürgermeistern, Regierungsräten u. a.). Das Blatt findet für den Wert eines solchen Frühstücks„ auch für solche Standesgenossen, die nicht dabei sein konnten", diesen Ausdruck:
Mit solchen Ministern, Bürgermeistern usw. fann man reden und streiten, man fann Wünsche äußern und begründen, man hat das Gefühl, daß ein vernünftiges Wort einen guten Ort findet und daß eine solche Aussprache mehr wert ist als ein halbes Dutzend langer Eingaben."
Neuerdings bringt aber die Prawda", das Zentralorgan der russischen Kommunisten- Partei, einen ellenlangen Artikel gegen Urbahns. Man erfährt daraus, daß nach der Behauptung des deutschen Kritikers die englischen Kommunisten mit dem Be richt der Kohlentommission einverstanden gewesen seien, daß sie aus diesem Grunde den„ revolutionären" Kampf auf stecken und die Führung des Generalstreits dem Generalrat der britischen Gewerkschaften überlassen mußten. Diese Taktik der englischen Kommunisten ist direkte Unterſtügung, ift indirefte Unterstügung der Rechten, ist Berrat an der ganzen europäFrühstück verstrichen. Bis heute ist aber nichts darüber bekannt geEs sind nun mittlerweile schon mehrere Wochen seit diesem ischen Arbeiterflaffe". Urbahns führt ferner aus: worden, ob die bayerischen Regierungsstellen etwas zur Revision ihrer Maßnahmen in der Sonntagsruheangelegenheit unternommen haben. Oder sollten die würdigen Vertreter des DHB. ganz und gar vergessen haben, bei dem Frühstück diese heifle Frage mit den bayerischen Machthabern zu erörtern? Die Standesgenossen, die nicht dabei sein konnten, sind begierig zu wissen, ob das Frühstück auch nach dieser Richtung hin etwas wert gewesen ist.
Die englischen Kommunisten entdecken an dem Bericht der Rohlentemmission außer den Vorschlägen auf Lohnabbau, daß er, ungenügend sei, daß er nur einige Schritte mache, furz und gut, daß mit Ausnahme des Lohnabbaues zwar noch große, die wesentlichen Fragen nicht berührende, aber doch auch nur Schön heitsfehler vorhanden sind.... Die englische Arbeiterschaft hat sich gesammelt und zusammengeschlossen. Wer hat gesammelt? Die KPE.? Leider ist davon nirgends auch nur eine Andeutung zu finden.... Es wurde mobilisiert für den unvermeidlichen Kampf. Wer hat mobi lisiert? Ronnte man irgendetwas lesen über die politische Mobilisation der Arbeiterschaft durch die KPE? Nein! Der Kampf ist ausgebrochen. Und was sehen wir? Wir sehen von den Kommunisten nichts.
Der englische Delegierte auf dem Berliner Parteitag hat auf die Frage nach dem Verbleib der Kommunistischen Partei Englands während des Generalftreifs geantwertet, daß fie im ganzen eine Mitgliedschaft von 5000 bis 6000 Mann habe, gegenüber einem Heere von 5 Millionen streikender Arbeiter. Man kann also verstehen, daß man während des Generalstreits von den englischen Kommunisten nichts
gemerkt hat.
Weniger höflich sind die Herren in der Pramda". Sie nennen Urbahns einen Berleumder, dessen„ verbrecherische Erklärung" auf Grund der gröbsten Lügen und Fälschungen gemacht morden sei. Das Schriftstück von Urbahns und Genossen ftelle eine Arbeit dar, die sich der Leistung ihrer neuesten Bundesgenoffen Baldwin, Macdonald würdig zur Seite stellen fann" Wir wollen uns in diesen Streit nicht mengen und nur das eine feststellen: Wenn die Kommunisten sich gegenseitig des Verrats und der Lüge, des Verbrechens und der Unfähigkeit beschuldigen, so ist die Behauptung der„ Roten Fahne", daß die„ Reformisten " den„ Dolch
stoß" verübt hätten, nech nicht einmal von der humoristischen Seite zu nehmen. te
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,, Die Deutschen Orthopädischen Werke." Unter Bezugnahme auf§ 11 des Preßgesezes erhielten wir die folgende Berichtigung zu unserer Notiz in Nr. 316 des
Borwärts":
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Bei der Veränderung der Affordsäge in unserem Berliner Betriebe handelt es sich nicht um schematische Herabsehung der zur Auszahlung gelangenden Löhne. Die bisher geltenden Akkordfäße find vielmehr lediglich darauf nachgeprüft worden, ob ihre Höhe unter den heutigen Produktionsverhältnissen des Betriebes ange. messen waren. Es sind im Laufe der Zeit von uns technische Verbefferungen im Betriebe vorgenommen worden, und außerdem war bei der bisherigen Höhe der Affordsäge zugunsten der Arbeiterschaft berücksichtigt worden, daß die Akkordarbeit in der orthopädischen Fabritation eine bisher unbekannte Neuerung war. Bei einer Anfeinesfalls bei allen!- hat sich nun zahl von Akkordpofitionen die Notwendigkeit herausgestellt, diese Affordpreise den veränderten Arbeitsbedingungen anzupassen. Wir sind angesichts der heutigen Wirtschaftsverhältnisse nicht länger in der Lage, die Vorteile der Rationalisierung des Betriebes ausschließlich der Arbeiterschaft zu gute tommen zu laffen, und ebenso entsprach, nachdem die Afford arbeit in unserer orthopädischen Fabrikation jest zwei Jahre lang besteht, die Rücksicht auf das ungewohnte der Affordarbeit nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Die Arbeiterschaft vermag bei dieser Sachlage auch mit den veränderten Akkordpreisen denselben Verdienst zu erzielen wie bisher. Vor allem aber vermochten wir die Vorteile der verbesserten Arbeitsverhältnisse auch deshalb nicht voll der Belegschaft zugute fommen zu lassen und die Affordpreise in der heute ungerechtfertigten Höhe nicht länger aufrecht zu er halten, weil wir uns angesichts der allgemeinen Wirtschaftslage zu einem beträchtlichen Preisabbau gegenüber den Reichsversorgungsbehörden entschließen mußten, zumal wir vorzüglich den Reichsfiskus beliefern und dieser daher durch einen Preisabbau bei der Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen Hilfsmitteln wesentlich entlastet wird. Wir haben damit zugleich im wohl verstandenen eigenen Interesse unserer Belegschaft gehandelt, da die Sicherung eines ausreichenden Auftragsbestandes heute die ernſteſte Die Aeußerung Sorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet. des Vertreters der Hauptverwaltung ist aus dem Zusammenhang geriffen und unvollständig. Deutsche Orthopädische Werke, G. m. b. 5.
Streikbrecher kontra Beamtenwirtschaftsverein. Vor dem Gewerbegericht wurde eine Episode vom Streit der Bäcker beim Beamtenwirtschaftsverein erörtert, und das fam fo: Der Direktor des genannten Vereins hatte durch den Arbeitsnachweis des gelben Bundes der Bäcker und Konditoren eine Anzahl Streitbrecher zugewiesen bekommen. Am 17. Mai follten sie in der Bäckerei in Tempelhof zur Arbeit erscheinen. 3wei von diesen gelben Bundesbrüdern traten nun vor dem Gewerbegericht als Kläger gegen den Beamtenwirtschaftsverein auf. Sie behaupteten, als sie am 17. Mai vom Bahnhof Tempelhof nach der Bäckerei gingen, seien sie von Streifenden überfallen und verprügelt worden. Es sei ihnen deshalb nicht möglich gewesen, in den Betrieb hineinzukommen. Auch später hätten sie aus Furcht vor den Streifenden nicht gewagt, nach der Bäckerei zu gehen. Sie feien also an der Aufnahme der Arbeit verhindert worden. Da zwischen ihnen und dem Beamten wirtschaftsverein ein Arbeitsvertrag zustandegekommen sei, so müsse ihnen der Verein den Lohn für zwei Wochen der gesetzlichen Kündigungsfrist bezahlen. Direktor Matthies vom Beamtenwirtschaftsverein war in eigener Person erschienen, um sich gegen die Forderung der klagenden Streifbrecher zu mehren. Er sagte, so gut wie die anderen Arbeits willigen hätten auch die Kläger in den Betrieb gelangen fönnen, denn der Weg vom Bahnhof nach der Bäckerei sei durch Polizeibeamte gesichert gewesen. Der Mann, den sie als Schläger bezeichneten, sei nach der Polizei gebracht Hungerlöhne jugendlicher Arbeiterinnen. worden, es habe aber nicht festgestellt werden können, daß er geschlagen habe. Uebrigens hätten doch die Kläger später versuchen können, die Arbeit aufzunehmen. Die anderen feien täglich aus und eingegangen, ohne daß fie belästigt worden wären, denn die Polizei hatte ja den Weg gesichert. " Wir sind aber geschlagen worden", jammerte der Kläger . Wir haben an den nächsten Tagen versucht, in den Betrieb zu gelangen, aber wir wollten uns doch nicht noch einmal verprügeln lassen." " Das war ihr persönliches Bech", erwiderte Direktor Matthies. Es sei den Klägern ja gesagt worden, daß es sich um einen Streit handelt, sie mußten also wissen, daß es Schläge gibt, wenn die Sache schief geht. Der Vorsitzende bemerkte hierzu: Wer bei einem Streit Arbeit annimmt, muß damit rechnen, daß er die
Die Tatsache der Kürzung der Attfordpreise bei einer Anzahl von Affordpofitionen" wird zugegeben und die Behauptung, daß die Firma ihre Aufnahme in den VGMI. nachgesucht hat, wird nicht bestritten. Man will die Vorteile der verbesserten Arbeitsverhältnisse nicht länger mehr ausschließlich der Belegschaft zugute fommen lassen, erklärt aber, die Arbeiterschaft könne trotz dem, trotz der gekürzten Affordpreise, auch mit den veränderten Akfordpreisen denselben Verdienst erzielen wie bisher." Das reimt sich nicht recht Bei verschlechterten Affordpreisen könnte aber dann nur derselbe Berdienst wie bisher erreicht werden, wenn die Arbeiter entweder entsprechend längere Zeit arbeiten oder aber weit intenfiver als bisher. Die Schlechterstellung der Arbeiter wird zu erklären versucht, damit aber wird sie nicht besser.
Vor dem Gewerbegericht traten neun Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren als Klägerinnen auf gegen die Firma „ Surgopit", Fabrit chemischer Präparate. Die Klägerinnen hatten Erzeugnisse der Fabrik in Schachteln zu verpacken. Nach ihrer Angabe ist ihnen bei der Einstellung ein Wochenlohn von 20 m. zugesichert worden, aber feine von ihnen hat diesen Lohr erhalten. Sie gingen mit einem Wochenverdienst von 3, 5, 7 m. nach Hause und glaubten in ihrer Unerfahrenheit, in der nächsten Woche würden sie mehr erhalten. Aber darin hatten sie sich getäuscht. Sie verrichteten ihre Arbeit, aber der Lohn wurde nicht höher. Als dann nach drei bis vier Wochen die Arbeit zu Ende war, klagten die Mädchen auf Nachzahlung der Differenz zwischen dem erhaltenen und dem ihnen nach ihrer Meinung versprochenen Lohn.
also die Woche etwa 20 m. verdienen. Daß der tatsächlich erzielte Akkordverdienst so weit hinter dem in Aussicht gestellten Verdienst zurückblieb, das lag zum Teil daran, daß die Arbeiterinnen oft stundenlang stillsigen mußten, weil es an Arbeitsmaterial fehlte. Die genannte beklagte Firma, die wie immer auf ihrem Schein bestand, und sich zu keiner Nachzahlung bereit finden wollte, ließ sich schließlich durch das Gericht zu einem Vergleich be wegen, wonach den Klägerinnen soviel nachgezahlt werden soll, daß sie auf einen Stundenlohn von 25 Pf. fommen. Spielen denn die paar Groschen, um die es sich hier handelt, für die Firma, Surgovit" cine so große Rolle, daß sie es deswegen zu einem Prozeß fommen lassen mußte?
Die Stabilität der Erwerbslosenziffer. In der zweiten Junihälfte ist die Zahl der männlichen Hauptunterſtüßungsempfänger nach Mitteilung des Reichsarbeitsministeriums von 1 419 234 auf 1409 724 gesunken, mithin um 9510, dagegen die der weiblichen von 330 775 auf 332 843 a e= stiegen, das ist um 2008. Insgesamt hat eine Abnahme von 1 750 009 auf 1742 567, d. h. um 7442, also um 0,4 Proz.. stattgefunden.
Der„ beleidigte" Meister.
Im Fräsenwert von Siemens- Schudert hat man ohne 3ust immung des Betriebsrats ein Mitglied des selben entlassen. Als der Entlassene vor dem Gewerbegericht flagte, behauptete der Vertreter der Firma, das Fräsenwert sei soweit abgebaut, daß dort nur noch Reparaturen ausgeführt werden, es handele sich also um eine Stillegung, deshalb könnten auch Betriebsratsmitglieder ohne Zustimmung entlassen
werden.
durch, denn das Gericht hielt eine Stiflegung nicht für Mit diesem Einwand drang die Firma nicht vorliegend. Nun machte die Firma geltend, die Entlassung rechtfertige sich aus Gründen, die nach der Gewerbeordnung Anlak zur fristlofen Entlassung geben. Der Kläger habe sich der beharrlichen Arbeitsverweigerung schuldig gemacht, er habe sich widerspenstig gegen Anordnungen seiner Borgesetzten gezeigt, und er habe seinen Meister be leidigt.
In der sehr eingehenden Beweiserhebung fonnte aber nichts weiter festgestellt werden, als daß der Meister die Arbeiten des Klägers öfter als fehlerhaft getadelt hat, und daß der Kläger bei den Auseinandersehungen, die deswegen erfolgten, gesagt hat, er wisse, wie er zu arbeiten habe, und er werde es so machen, wie er es für richtig halte.
Wie man sich auch zu diesem Verhalten des Klägers stellen mag, ein Grund, der nach der Gewerbeordnung zur friſtloſen Entlassung berechtigt, ist es nicht. Also war die Firma auch mit diesem Einwand abgefallen. Nun blieb noch die angebliche Beleidigung des Meisters durch den Kläger übrig. Damit verhält es sich so:
Es gab wieder einmal eine Auseinandersetzung zwischen dem Meister und dem Kliger wegen eines Lohnabzuges wegen fehlerhafter Arbeit. Bei dieser Gelegenheit hat der Kläger - was er bestreitet nach der eidlichen Zeugen aussage des Meisters zu diesem gesagt:„ Sagen Sie mal, Sie
sind wohl ein bischen dämlich.
Diese Aeußerung mußte ja nach der beschworenen Zeugenaussage als festgestellt gelten. Damit ist aber nicht gesagt, ob fie als grobe Beleidigung im Sinne der Gewerbeordnung anzusehen ist. Es scheint aber, daß die Mehrheit des Gerichts der Ansicht war, es liege eine zur fristlosen Entlassung Anderenfalls hätte ja die berechtigende grobe Beleidigung vor. Forberung des Klägers: Festzustellen, daß sein Arbeitsverhältnis Forderung des Klägers: Festzustellen, daß sein Arbeitsverhältnis fortbesteht und ihm sein Lohn weiter zu bezahlen ist, anerkannt werden müssen. Der Borsigende riet aber nach der Beratung des Gerichts zu einem Vergleich, der dann auch dahin ab=
geschlossen wurde, daß der Kläger mit einer Entschädigung von 75 Mart abgefunden wird.
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Solche Fälle, wo eine vermeintliche Beleidigung eines Wertmeisters als Entlassungsgrund gesehen wird, kommen beim Gewerbegericht ziemlich oft vor. Sie werden fast immer rein schematisch und ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt. Die Gewerbeordnuna will ja den Arbeitgeber und seinen Vertreter vor Beleidigun gen schüßen. Aber welchem Arbeiter kommt es denn zum Bewußtsein, daß der in einem Fabriksaal tätige Meister als autoritativer Vertreter des Arbeitgebers anzusehen und ebenso zu behandeln ist, wie etwa der Fabrikdirektor oder der Fabrikbesitzer. Der Meister war doch selbst vielleicht noch vor furzer Zeit Arbeiter und gleichgestellter Kollege seiner jezigen Untergebenen". Deshalb ist der Meister für die Arbeiter kein großes Tier", sondern ein ihnen gesellschaftlich Gleichgestellter, mit dem sie in ihren Um gangsformen verfehren, was natürlich keine salonfähigen Formen find. Man sollte sich also, wenn es sich um vermeintliche Beleidigungen handelt, nicht nur an den Wortlaut der betreffenden Aeußerung halten, sondern prüfen, ob die Absicht der Beleidigung vorlag. Das wird zu verneinen sein in Fällen von Auseinander. fegungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Hier handelt doch der Arbeiter in Verteidigung seiner Rechte und in wahr. nehmung berechtigter Interessen. An sich beleidigende Aeußerungen, die bei solcher Gelegenheit fallen, sind nach§ 193 des Strafgesetzbuches straffrei, wenn nicht die Absicht der Be= leidigung festgestellt wird. Es ist schwer zu verstehen, daß A e uß e- rungen, die in einem Beleidigungsprozeß vor dem Schöffen gericht straffrei bleiben würden, in der gewerblichen Rechtsprechung als ausreichend angesehen werden, um Arbeiter mit der Entlassung zu bestrafen.
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Landsberger Blak: Jugendheim Diestelmenerstr. 5. Humoristischer Abend. Freie Gewerkschaftsjugenb. Seute, Dienstag, 7% Uhr, tagen die Gruppen: Frankfurter Allee: Jugendheim Tilſiter Str. 4/5, 1 Tr. Friz Reuter, etwas aus seinem Leben und seinen Werken. Lichtenberg: Jugendheim Doffeftr. 22. bruchstr. 53/54. Luftiger Tiroler Abend. Bortrag: Die Aufgaben der Gewerkschaften". Treptow: Jugendheim Wilden. Spandau: Jugendheim Lindenufer 1. Spielabend. Oberschöneweide und Röpenid: Spielabend auf dem Motofreifes treffen sich um 17 Uhr Amruner Ede Afrikanische Straße. BadeMetallarbeitersportplaz an der Oberspree. Nordkreis: Alle Mitglieder des abend auf dem Wassersportplatz Blößensee.
Berantwortlich für Bolitik: Ernst Reuter: Wirtschaft: Artur Saternus: Gewerkschaftsbewegung: Fr. Chlorn; Feuilleton: Dr. John Schikowski; Lokales Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruderet und Sonstiges: Frik Karstädt: Anzeigen: Tb. Glode: fämtlich in Berlin. und Berlaasanstalt Baul Ginaer u. Co. Berlin GB 68. Sinbenftcake S. Sieran 1 Beilage und Unterhaltung und wiffen".
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MAGGIS
Fleischbrüh Würfel
MAGGIs Fleischbrühwürfel
sind mit bestem Fleischextrakt und feinsten Gemüseauszügen auf das sorgfältigste hergestellt. Man achte beim Einkauf auf den Namen MAGGI und die gelb- rote Packung.
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