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Kommunale oder private Gasversorgung?

Gasmonopol der Ruhrzechen?

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Die Frage der Ferngasversorgung wird für die Industriebezirke des Rheinlandes und Westfalens und die am Ober rhein liegenden Länder von Tag zu Tag aktueller. Das Privat­kapital wird durch die Kohlenkrise gezwungen, die bei der Kohlen verwertung, bei der Kofserzeugung gewonnenen Nebenpro dukte möglichst gewinnbringend und restlos abzusetzen. Schon bemühen sich die Zechen unter Führung des Thyffen Ron zerns, die Kohle möglichst restlos zu vergasen, ein Ziel, das durch die neuen technischen Einrichtungen erreicht worden ist und gleich­

zeitig alle durch Ferngasversorgung erreichbaren Städte mit Bechengas zu beliefern. Sie stoßen dabei auf die Regiebetriebe

der Städte, die durch einen

Tonzentrischen Angriff des Grubenkapitals und seiner Parteigänger beseitigt werden sollen, und sie finden dabei

auch in zahlreichen bürgerlichen Stadtverordnetenmehrheiten und bei privatkapitalistischen Direktoren dieser Regiebetriebe starte Unter­stügung.

fahren

Es ist nötig, die Oeffentlichkeit mehr als bisher auf die Ge­Gasmonopolisierungsbestrebungen hinzuweisen. Schon in der Vortriegszeit versuchte das Ruhrkapital, die Ferngasversorgung bis zum Oberrhein auszudehnen, scheiterte aber damals an dem Widerstande der sozialdemokratischen Stadtverord­netenfraktion von Mannheim  . Die erste Ferngasversorgung in Deutschland   ging von den Gaswerfen Lübeck   und Heidelberg   aus, und seit dem Jahre 1903 hat diese Form der Gasbelieferung immer größere Kreise gezogen. Im Rheinland   ging sie zunächst von den Gaswerken der Städte Krefeld   und München- Gladbach aus, die ihr Absatzgebiet auf die benachbarten Gemeinden ausdehnten. Sehr bald löfte das Privatkapital die Regiebetriebe in der Fern­gasversorgung ab.

Durch Thyssen und Stinnes   und das RWE. wurde die Ferngas versorgung immer mehr ausgebaut,

so daß im rechtsrheinischen Teil der Rheinprovinz   von Benrath  bis zur holländiſen Grenze nur noch wenig Eigenbetriebe der Kommunen zu finden sind. Essen, Mülheim   a. d. Ruhr, Münster  , Hamborn  , Barmen und zahlreiche andere Städte mit annähernd fünf Millionen Einwohnern werden heute aus zahlreichen Kofereien mit Ferngas versorgt. Der Krieg störte zunächst auch diese Er­parfion, aber schon zwei Jahre nach Friedensschluß ging das Ruhr­tapital aufs Ganze und versuchte, das Rheintal von Düssel­ dorf   bis Mannheimin seine Gewalt zu bekommen. Man wollte Rofereien längs des Rheins errichten, so in der Nähe von Mannheim  , bei Bonn   und in Schierstein  . Diese Kofereien sollten mit den neuen geplanten Hafenbauten in Verbindung gebracht werden, scheiterten aber, als diese Hafenbauten nicht zur Aus­führung famen. Da rückte die Stadt Köln   mit ihrem großen Hafenumbau und Hafenerweiterungsplan heraus, bei dem Thyssen ein Gelände von 300 Morgen mit gewaltigen industriellen Anlagen für den Absatz und die Verwertung seiner Kohle bebauen wollte. Das Schicksal dieses Unternehmens ist auch heute noch nicht ent­schieden; noch heute hofft Thyssen, die Stadt Köln   mit seinem Gas zu versorgen und im Hafen von Köln   eine große Koferei, eine moderne Düngerfabrik und technische Anlagen zur Ausbeutung der Nebenprodukte errichten zu können.

In diesen Absichten wird er durch die im Jahre 1922 gegründete Studiengesellschaft zur Erforschung der Gasfernversorgung des Rheinlands"

bestärkt, und es ist recht bezeichnend, daß an der Spitze dieser Studiengesellschaft der Generaldirektor der städtischen Werke in Köln  , Herr Dr. Brenger, steht. Bei näherem Zusehen zeigt sich, daß die Ziele diefer Studiengesellschaft mit denen der Thyssen Werte identisch sind. In einer ausführlichen Denkschrift über

Die Reorganisation der deutschen   Zündholzindustrie. Ueber die kürzlich erfolgte Sanierungsaktion in der Zündholz­industrie wird uns von gut unterrichteter Seite geschrieben:

Die Grundlage für die Gesundung der deutschen   Zündholzindu­strie bildet die am 12. Juli d. J. erfolgte Gründung der Deutschen  Zündholzvertriebs- 2. G. zu Berlin  , die die Aufgabe hat, die Produktion von Zündhölzern in Deutschland   dem wirklichen Verbrauch jeweils anzupassen. Der Vertriebsgesellschaft sind

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die schwedische Gruppe, die freien deutschen   Fabrikanten und als Bertreterin der ihr angeschlossenen Konsumvereine die Großeinkaufs gesellschaft Deutscher Konsumvereine in Hamburg   beigetreten. Sie hat cin Aktienkapital von 1 Million Mart, von dem die Hälfte von der schwedischen Gruppe, die andere Hälfte von den deutschen   Interessenten, und zwar unter diesen in der Mehrheit von der Reichs Kredit Gesellschaft Attiengesellschaft, Berlin  , übernommen worden ist. Der gesamte Bedarf der Konsumvereine in Zündholzern wird von der GEG. aus ihren eigenen Fabriken unbeschränkt gedeckt werden; in die Versorgung des sonstigen Marktes, die ausschließlich durch die Vertriebsgesellschaft geschieht, teilt sich die schwedische Gruppe und die Gruppe der freien deutschen Fabrikanten im Verhältnis von 65 Pro3.: 35 Pro 3. Die Unterverteilung der auf die deutschen   Fabrikanten entfallenden 35 Broz. auf die einzelnen Betriebe ist Sache der deutschen   Gruppe, die dafür einen allgemein anzuwendenden Schlüssel vereinbart hat. Die Vertriebsgesellschaft betreibt auch den Export deutscher Zünd­hölzer auf dem Weltmarkt.

Da der Vertrag auf 25 Jahre abgeschlossen worden ist, mußten besondere Maßnahmen zur Sicherung der deutschen   Konsu mentenintereffen getroffen werden. Die Reichsregie= rung hat deshalb einen entscheidenden Einfluß auf die Ge­staltung der Preise, die im übrigen durch den Aufsichtsrat der Vertriebsgesellschaft nach der jeweiligen Martilage und den durch­schnittlichen Produktionskosten festgesetzt werden. Die Aktien der Vertriebsgesellschaft dürfen auf Grund besonderen Vertrages nur mit 6 Proz. Dividende bedacht werden.

Damit eine reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppen gewährleistet ist, sind alle nicht in den Händen der schwedi schen Gruppe ruhenden Aktien in einer Aktienverwaltungs­G. m. b. 5. zusammengeschlossen. So wird erreicht, daß die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Wahl des unparteiischen Vorsitzenden des Aufsichtsrates immer im gegenseitigen Einverständnis erfolgen müſſen.

Dem ersten Aufsichtsrat gehören unter dem Vorsitz des Herrn Direktor Hans Kraemer  , Mitglied des Reichswirtschaftsrats, noch 10 Herren an, davon die Herren Generaldirektor Ivar Kreuger  , Ver­treter der Schwedengruppe, und Herr Fabrikant Mag Langbein, Riesa  , Bertreter des Vereins Deutscher Zündholzfabrikanten, als stellvertretende Borsigende. Die anderen Herren find: Dr. Wilhelm Regendang, Berlin  , Generalkonsul Walter Ahlström, Stockholm  , In­genieur Otto Hallström, Berlin  , Direktor Thomas Schlyten, Berlin  , fodann Herr Franz Hamberger, Rosenheim  ( Bayern  ), Herr Josef Bodden als Vertreter der GEG. und die Herren Bankdirektor Samuel Ritscher   und Geheimrat Felix Heimann, als Vertreter der. Reichs- Kredit- Gesellschaft Aktiengesellschaft.

Zu Geschäftsführern der Bertriebsgesellschaft mit gleichen Rechten Find Dr. A.Südefum, Berlin  , und Generaldirektor Adolf Nau, Hamburg  , ernannt worden.

Das Schicksal der Regiebetriebe.

die Gasfernversorgung des Rheintales wurde zunächst mit Recht darauf hingewiesen, daß die Kommunen heute nicht mehr auf die Erzeugung am eigenen Orte angewiesen seien, durch Kompression des Gases könne heute das Gas unter hohem Drud auf weite Ent­fernungen geleitet werden. Wenn dann aber in der Denkschrift weiter behauptet wurde, daß darum die Gassernversorgung des Rheintales von Düsseldorf   bis Mannheim   spruchreif geworden sei, fo vergessen die Herren denn doch, daß der

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Gasbezug mit wachsender Entfernung sich verteuert.

Zur Aufwertung der Fabrik- und Werkkaffer.

Die Durchführungsverordnung über die Guthabenaufwertung bei Fabrik- und Werkkassen, über die wir fürzlich berichteten, läßt folgende Gesamtregelung erkennen: Bis höchstens 25 Broz. wer den aufgewertet Guthaben aus Fabrik- und Werkkassen, wenn es sich um freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers han­delt und wenn das Vermögen vom Betriebsvermögen getrennt verwaltet wurde. Nicht an die Grenze von 25 Pro3. gebunden ist die Aufwertung von Guthaben, die von Arbeitnehmern ein­gezahlt sind und die vom Betriebsvermögen nicht getrennt ver­waltet wurden. Als freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers find Leistungen anzusehen, die ohne rechtliche Verpflichtung, ohne Gegen­leistung und ohne Verkürzung der den Arbeitnehmern gewährten

Leistungen erfolgt sind und die tatsächlich oder buchmäßig der Kaſſe ugeführt wurden. Das gilt auch für Schenkungen und Stiftungen. Gine getrennte Verwaltung wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Kaffenvermögen dem Unternehmen in nicht erheblichem Umfang oder nur verhältnismäßig turze Zeit als Betriebsmittel zugeflossen ist".

Außerdem ist es nicht recht ersichtlich, warum diese Ferngasversor. gung unbedingt in die Hände des Ruhrkapitals gelegt werden soll, wo doch technisch vorzüglich ausgebaute Gaswerte in Frankfurt  , Mainz   und Köln   bestehen, die diese Funktionen ebenso gut über, nehmen können. Es kann sich also nur darum handeln, daß sie die Gaserzeugung und den Gaspreis in die Hände des Ruhrfapitals monopolisieren wollen. Im August 1925 versuchte die Gasfernversor­gungs G. m. b. 5. zusammen mit dem Kölner   Oberbürgermeister Dr. Adenauer, auch die Städte Mainz   und Wiesbaden   für die private Ferngasversorgung zu erwärmen. Da es sich aber auch in diesen Besprechungen bald zeigte, daß eine ergiebige Ferngas­versorgung höchstens vom Ruhrgebiet   bis nach Bonn   reicht, wintten die Städte Mainz   und Wiesbaden   ab. Seitdem fonzentriert sich das Interesse des Ruhrkapitals hauptsächlich auf die Stadt Köln  , wo um diese Frage noch heftige Kämpfe entbrennen werden, da der technische Leiter der städtischen Werke und der Kölner   Oberbürger meister innerlich mit der privatkapitalistischen Kofserzeugung und Gasproduktion sympathisieren. Wir wollen nicht verkennen, daß das Ruhrkapital mit diesen Expansionsbestrebungen einen giften 3- lich. Rückständige Zinsen gelten als erlassen, soweit Zinsen gut­Der Aufwertungsbetrag ist bis zum 1. Januar 1925 unverzins­fampf verficht, der mit dem geschrieben sind, bleibt es dabei. Ab 1. Januar 1925 beträgt der Zinssatz drei, ab 1. Januar 1928 fünf Prozent.

Rüdgang der schwarzen Kohle zugunsten der Elektrizität, der Braunkohle und des Dels

zu erklären ist. Nur ist immer wieder unbegreiflich, warum sich die technische Konzentration in den Händen des Privat­fapitals ballen soll. Die Gemeinden müssen vor der Abhängig feit von privaten Unternehmungen dringend gewarnt werden. Die Monopolisierung der Gasfernversorgung würde den Kommunen nicht nur wertvolle Einnahmequellen nehmen, sondern auch steigende Breise der Kohle und ihrer Nebenprodukte bringen. Immer wieder wird behauptet, daß die Eigenerzeugung viel teurer zu stehen komme als die Belieferung mit Zechengas. Aber man wählt sich dabei bezeichnenderweise Vergleichsziffern aus mittleren oder veralteten Werfen aus, Biffern, die einige Jahre zurückliegen, so daß sie kein Bild von der wirklichen Leistungsfähigkeit größerer kommunaler Werke geben können. Die modernen Schrägofen: bautechnik eröffnet für die Kommune die Möglichkeit rentabler Erzeugung und befähigt sie, aus eigener Kraft fleinere, weniger leistungsfähige Gemeinden mit fommunalem Gas zu beliefern. Diese Möglichkeit muß noch mehr als bisher ausgebeutet werden. Aber noch mehr als das Gas selbst haben die bei der Verkokung ge­wonnenen Nebenprodukte, vor allem auch die Abwärme, die für die Elektrizitätserzeugung verwertet werden kann, ihre Zukunftsbedeutung.

Darum begrüßen mir den energischen Widerstand, den die in den Gasbetrieben beschäftigten Arbeiter den Privatisierungs­bestrebungen des Ruhrtapitals entgegensezen. Sie haben einen Gemeindevertreter von Rheinland, Westfalen   und Hessen  , die sich in unentbehrlichen Bundesgenoffen gefunden: die sozialdemokratischen einer Ronferenz einmütig auf den Standpunkt stellten, daß alle Gasbetriebe der privatkapitalistischen Ausbeutung entzogen und durch öffentlich rechtliche Rörperschaften be­trieben werden müssen. Natürlich dürfen sich aber in feinem Falle fleinere Gemeinden aus lofalem Patriotismus der Ver forgung durch rentablere Großgaswerte der großen Kommunen verschließen. 5. 5.

ihre Tätigkeit beginnen. Für die Zwischenzeit sind freie Berein­Boraussichtlich wird die Vertriebsgesellschaft am 15. Auguft d. J. barungen zwischen den Beteiligten getroffen worden.

Die Stellung der Konsumvereine.

Die Berechnung der aufzuwertenden Guthaben erfolgt auf fol gende Beise: Stichtag für die Berechnung ist der 15. Juni 1922. Auszahlungen vor diesem Datum werden zum Nennwert( Bapter. mart) angerechnet. Diese Auszahlungen werden auf die letzte Gutschrift vor dem 15. Juni angerechnet. Guthaben, Ein- und Aus. zahlungen am 15. Juni und nach dem 15. Juni 1922 werden in Gold umgerechnet und angerechnet. Wer sein Guthaben nach dem 15. Juni 1922 ausbezahlt erhielt und dem Betriebe nicht mehr angehört, muß seine Forderung bis zum 31. Dezember 1926 beim Schuldner( Werk) anmelden.

Ueber die Höhe der Aufwertung entscheidet im Streitfall die Aufwertungsstelle, die von jedem Unternehmer und jedem Kaffen­gläubiger angerufen werden kann. Die Anrufung der Aufwertungs­stelle ist zu veröffentlichen und im Betrieb auszuhängen. Die Ent­scheidungen der Aufwertungsstelle gelten einheitlich für alle Gläu­biger. Abgeschloffene Bergleiche fönnen für alle Gläubiger einer Kasse verbindlich erklärt werden. Das Verfahren ist in der Durch­führungsverordnung ausführlich geregelt.

Bis zu einem Aufwertungsbetrag von 50 M. fann drei Monate nach Rechtskraft der Entscheidung der Aufwertungsstelle die Aus­zahlung der Summe und der Zinsen verlangt werden. Grund­fätzlich ist es mit der Auszahlung aber so, wie bei der übrigen Aufwertung: die Auszahlung kann von dem 1. Mai 1932 nicht ver­langt werden. Unter Berücksichtigung der Lage des Schuldners kann die Auswertungsstelle aber anordnen, daß die Aufwertungs. beträge ganz oder zum Teil schon ab 1. Januar 1927, oder erſt nach 1932, spätestens jedoch bis 31. Dezember 1935 zu zahlen find.

Ablösung der deutschen   Länder- und Gemeindeanleihen. Alle dern, Gemeinden und Gemeindeverbänden festgelegt, daß zwischen Länder haben für die Ablösung der Papiermartanleihen von Län­dem 2. August und dem 1. November dieses Jahres die Anmel Ablösung geltend gemacht werden muß. Für den Staat Preußen bung der betreffenden Anleihen erfolgen und der Anspruch auf fommen dabei nur Inflationsanleihen( 1921-1923) in Betracht, da die Borfriegsanleihen auf das Reich übergegangen sind, wie bei allen Ländern mit vordem eigenen Eisenbahnen. Für die Ab­lösung gelten folgende Säge des Goldwerts:

5 Prozent für die fünfprozentigen Schazanweisungen von 1921 12% Prozent im Falle des Altbesizes oder im Falle des Um und 1922. tausches gegen den gleichen Betrag der Schahzanweisungen von 1917 bam. 1918.

12% Prozent des Goldmartwertes der 7-15prozentigen Schatz­anweisungen von 1923.

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Die Barablösung erfolgt ohne Rücksicht auf die Größe des Be sizes, insbesondere auch an solche Inhaber, deren Befiz 500 Gold­inart nicht erreicht. Zinsen werden nicht vergütet. Im Nenn wert ausgedrückt gelten folgende Ablösungssäge: 500 Mark Nenn­eingelöst mit 1,75 Reichsmart; im Falle des Altbefizes oder im Falle des Umtausches gegen Schahzanweisungen von 1917 mit 4,35 fungen von 1922 werden eingelöst mit 0,35 Reichsmart; im Falle Reichsmart. 500 Mart Nennwert der fünfprozentigen Schazanwei­des Altbefizes oder im Falle des Umtausches gegen den gleichen Betrag von Schaganweisungen von 1918 mit 0,90 Reichsmart. Fünfzigtausend Mark Nennwert der 7-15prozentigen Schaganwei­fungen von 1923 werden einheitlich eingelöst mit je 1,15 Reichs­marf. Der Einlösungs betrag ist das Zweifache bzw. Fünffache der Ablösungsf ch ul d. Bei der Ablösung der auf Mart lauten­den Schuldsche in darlehen können Altbefizer, die von der Bar. ablösung feinen Gebrauch machen wollen, zwischen dem 2. Auguſt leihe und Gewährung von Auslosungsrechten geltend machen; und und 1. November einen Anspruch auf Umtausch in Ablösungsan­zwar unmittelbar bei der preußischen Staatsschuldenverwaltung in Berlin  . Es muß jedoch ein Altbesißwert von 500 Gold mark vor. handen sein. Außerdem kommen infolge der Zinszahlung nur die Sätze der Ablösungs schuld in Frage.

Zu der Beteiligung der Konsumvereine an der Verkaufsgesell- wert der fünfprozentigen Schazanweisungen von 1921 werden schaft der Zündholzindustrie schreibt uns die Großeinkaufs gesellschaft Deutscher Konsumvereine, Hamburg  : Die Belieferung von Zündhölzern an die uns angeschlossenen Organisationen erfolgt wie bisher unmittelbar und für die Zukunft ausschließlich durch uns. Hinsichtlich der Preispolitit fonnte jede Bindung, sowohl für die GEG. bezüglich des Großhandelspreises, als auch für die Vereine betreffend Festsetzung des Kleinverkaufs­preises vermieden werden. Die Versorgung aller uns angeschlossenen Bereine, die nunmehr ohne Ausnahme durch uns zu erfolgen hat, wird sichergestellt dadurch, daß der GEG. bei steigendem Bedarf sowohl der Ausbau und die Vergrößerung der bestehen den Betriebe, als auch die Errichtung oder der Ankauf weiterer Fabriken gestattet ist. Alle diese Rechte sind vertraglich fest gelegt. Die Gründung der Zündholz- Bertriebs- A.- G. machte sich notwendig, um einer Ueberfremdung der deutschen   Industrie durch ausländisches Kapital wirksam entgegenzutreten. Eine Nichtbeteili­gung seitens der GEG. hätte wahrscheinlich eine Zwangssyndizierung oder dergleichen im Gefolge gehabt. Die GEG. nimmt innerhalb der neugegründeten Zündholzvertriebs- A.- G. eine Sonderstellung ein, die es ermöglicht, ihrer bisherigen Bedeutung entsprechend auch weiterhin für die Bedarfsdedung der organisierten Berbraucher günstig und ungehindert zu wirken.

Leichte Besserung in der Maschinenindustrie.  

schrieben:

Noch feine allgemeine Entspannung. Bom Verein Deutscher Maschinenbau- Anstalten, dem Spizenverband der deutschen   Maschinenindustrie, wird uns ge­letzte Monat des ersten Halbjahres 1926 nichts Wesentliches. Der An der Lage der deutschen   Maschinenindustrie änderte auch der seit Beginn des Jahres beobachtete Verlauf der Wirtschaftsfurven letzte sich in gleicher Weise fort: Der Beschäftigungsgrad bewegte sich während des ganzen Halbjahres auf einer mittleren Monate brachten in regelmäßigem Wechsel fleine Abweichungen nach Linie von etwa 60 Pro 3. der Normalbeschäftigung. Die einzelnen unten und oben, wobei der Monat Juni etwas über dem Durchschnitt lag. Die Inlandsanfragen nahmen auch im Be­richtsmonat wieder ein wenig zu. Die Anfragetätigkeit der Auslands­fundschaft erfuhr im Juni fogar eine stärkere Belebung als in den Bormonaten und erreichte damit einen seit Mitte vorigen Jahres nicht mehr beobachteten Stand. Dagegen ließen die im Juni zustande gefommenen Abschlüsse eine stärkere Geschäftsbelebung noch nicht er­fennen. Der Auftragseingang aus dem Ausland bewegte sich zwar weiter auf der leicht nach oben gerichteten Linie, der Stand des Inlandsgeschäftes blieb aber unverändert.

in der Maschinenindustrie auch am Ende des ersten Halbjahres 1926 Von einer allgemeinen Entspannung der Lage fann noch nicht gesprochen werden. Den Stimmen, die etwas hoff­mungsvoller von den Zukunftsaussichten reden, steht eine Reihe anderer gegenüber, bie von unverändertem Tiefstand oder weiterer Berschlechterung der Lage berichten.

Mittwoch wurde in Bern   der deutsch  - schweizerische Handelsvertrag Unterzeichnung des deutsch  - schweizerischen Handelsvertrages. durch die Bevollmächtigten der beiden Staaten unter Ratifikations­vorbehalt unterzeichnet.

Infernationale Automobilausstellung in Köln  . Die Verhand lungen zwischen der Stadt Köln   und dem Reichsverband der Deut­schen Automobilindustrie wegen der Veranstaltung einer Internatio­ nalen Automobilausstellung   in Köln   sind jetzt zum Abschluß ge= fommen. Nach dem Abkommen wird der Reichsverband der Deut­schen Automobilindustrie in Verbindung mit dem Messeamt Köln Lasttraftwagen und Spezialfahrzeuge in Köln   ver im Frühjahr nächsten Jahres eine Internationale Ausstellung für anstalten; vorgesehen ist die Zeit vom 10. bis 20. März 1927. Die Kölner   Ausstellung, die in Zukunft jedes Jahr wiederkehren soll, wird die erste internationale in Deutschland   sein.

Der Zementabsatz hat sich im zweiten Bierteljahr 1926 aber­mals gegenüber dem ersten Vierteljahr um 10 Broz. vermindert, nachdem bereis das erste Quartal 1926 einen erheblichen Absatz­Bierteljahr 1925 rund 1,8 Millionen Tonnen zum Berfand ge rückgang gegenüber dem Vorjahr gebracht hat. Während im zweiten langten, waren es 1926 nur 1,6 Millionen Tonnen. Dabei ist, wie in anderen Industrien, die Beobachtung zu machen, daß der Export gegenüber dem Vorjahr sich nicht vermindert hat. Der Abfahrück­gang liegt durchaus in den Verhältnissen des Binnenmarktes be­gründet. Diese Erscheinung beweist die seit langem von uns betonte Tatsache, daß die Dauertrife in Deutschland   der Ausdrud einer bedenklichen Entwicklung ist, die stark unter dem Eindruck einer verkehrten Wirtschaftspolitit steht.

Die Gefrierfleischeinfuhr. Wie von amtlicher Stelle mitgeteilt wird, war für das dritte Quartal 1926 im Juni die Einfuhrbewilli gung für 21 000 Tonnen zollfreies Gefrierfleisch gegeben worden. Im August soll für den Monat September die zollfreie Einfuhr von weiteren 10 000 Tonnen bewilligt werden. Ab 1. Sep­tember werden dann monatlich, wie in dem bekannten Vorschlag des Reichsernährungsministers vorgesehen ist, 10 000 Tonnen Ge frierfleisch zollfrei eingeführt,