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Urteil im Plauener   Hitler  - Prozeß. Genosse Fritsch zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt.

Blauen, 16. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Am Freitag mittag fand unter starkem Andrang von Zuhörern die Verfündung des Urteils in dem Prozeß des Schriftstellers Adolf Hitler München gegen den Redakteur der Plauener Boltszeitung", Genossen Fritsch, statt, der am 9. Juli vor dem Amtsgericht Blauen zur Berhandlung tam. Genosse Fritsch wurde wegen Beleidigung nach§§ 186 und 200 zu 150 Mart Geldstrafe und den er­Das Urteil ist zwei wachsenen notwendigen Kosten verurteilt. Wochen nach Erlangung der Rechtskraft eine Woche lang im An schlag des Amtsgerichts und des Rathauses in Plauen   zum Aushang schlag des Amtsgerichts und des Rathauses in Plauen   zum Aushang zu bringen. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, daß der Angeklagte schuldig sei, den Privatfläger Hitler   dadurch beleidigt zu haben, daß er in einer Stadtverordnetensizung behauptet habe, Hitler  habe 32000 französische Franken erhalten. Der Wahr­heitsbeweis sei durch den aufgebotenen Zeugen Jäger nicht er­bracht worden, vielmehr habe dieser erklärt, daß Hitler fein fran­zösisches Geld in Empfang nehmen würde. Auch wenn als nach­gewiesen angesehen werden könne, daß Lüdecke dem Weber fran­zöfifches Geld angeboten hätte, so sei noch nicht bewiesen, daß Hitler davon gewußt und die Empfangnahme gebilligt habe. Die Abwürgung der weiteren Beweisanträge würde mit der gleichen Deduktion begründet. Durch die Zeugenaussage wurde als fest­gestellt angesehen, daß Fritsch seine Behauptung persönlich auf Hitler   gemünzt habe. Er habe sogar seine Behauptung wieder­holt. Auch wenn der Angeklagte nicht habe behaupten wollen, daß Hitler   das Geld für sich persönlich verwandt habe, so sei das für den Privatkläger ehrenrührig. Das Gericht habe dem Angeklagten den Schutz des§ 193( Wahrung berechtigter Inter. effen) nicht zubilligen tönnen, weil es sich bei dem Angriff des Stadtverordneten Wolff, der behauptet hatte, die sozialdemokratische Stadtverordnetenfrattion sei nur deshalb gegen ihren Antrag auf Ausweisung der Polen  , weil die Sozialdemofra­tische Partei von den Ostjuben unterstützt werde, um eine tollet tiv beleidigung handelt. Dabei hatte selbst der gegnerische Anwalt bei dem Prozeß dem Genossen Fritsch den§ 193 augebilligt. Auch Der§ 199 täme nicht in Frage, weil der Angeklagte nicht von dem Privatfläger beleidigt worden sei. Als mildernde Umstände werde dem Angeklagten lediglich die Erregung zugebilligt, in der er sich bei seiner Erwiderung befunden habe. Der Genosse Fritsch gab nach der Berfündung des Urteils die Erklärung ab, daß er Berufung einlegen werde..

Rebellion in der KPD  .

Kampf aller gegen alle in Württemberg  . Stuttgart  , 16. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) In der Kommu­niftischen Partei Württembergs wird das Drunter und Drüber von Tag zu Tag größer. Der Ausschluß Hans Stetters und feine Veröffentlichungen in der Schwäbischen Tagwacht" haben auf einen großen Teil der fommunistischen Mitgliedschaft eine ungeheure Wirkung ausgeübt. Die ganze Partei in Württemberg   befindet sich in einem hoch grabig en Fiebe rzustand, da sich ber 3er fall nicht mehr verheimlichen läßt. Das Stuttgarter Kommunisten blatt fieht sich genötigt, feitenlange Berichte und Dußende von Ent. fchließungen aus allen Teilen des Landes zu veröffentlichen, aus denen letzten Endes nur hervorgeht, daß der Kampf aller Sen alle eingesetzt hat. Am schlechtesten schneidet die Be airfsleitung ab, die eigenmächtig den Ausschluß Stetters aus ber Partei vollzog. Ihr wird unkommunistisches Verhalten vor­geworfen und an sie das Verlangen gestellt, innerhalb der Partei Demotratie und Distufftonsfreiheit zu gewähren. Die Mitglieder des Stadttells Stuttgart- Ost verlangten, daß fämtliche Funktionäre des Bezirks im Interesse der Parteigesundung ihre Aemter zur Verfügung stellen. Die Cannstatter Partei mitglieder hatten in einer einstimmig angenommenen Entschließung der Bezirksleitung das schärffte Mißtrauen ausgesprochen und die Einsetzung einer Untersuchungskommiffion, bestehend aus Kommu­nisten der Betriebe, beantragt. Die Ortsgruppe Fellbach   fordert ein Schiedsgericht und verurteilt sowohl das Berhalten Stetters wie das der Bezirksleitung gegenüber der Mitgliedschaft. Gegenüber diesem Ansturm weiß sich die Bezirksleitung nicht mehr zu helfen. Sie gibt einige ihrer Fehler zu und bemerkt: Die Genoffen, die unter Billigung des Ausschlusses von Stetter den gleichzeitigen Rück tritt der Bezirksleitung fordern, legen damit nur ein Lippen. betenntnis für den Ausschluß ab; in Wirklichkeit aber ver­urteilen sie den Beschluß."

Es ist als sicher anzunehmen, daß der Rampf innerhalb der Kommunistischen Partei Württembergs nun erst recht be­ginnt. Es hat sich eben zuviel Unrat angesammelt. Auf das Ende ist die gesamte württembergische Arbeiterschaft außerordentlich gespannt.

Der Braunschweiger Stahlhelmkonflikt.

Rebellion gegen die Bundesleitung. Braunschweig  , 16. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Jm Braun schweiger Stahlhelm herrscht jetzt offene Rebellion. Trog dem der Bundesleitung Magdeburg   die Berfehlungen des Landes verbandsführers Uhlenhaut. Braunschweig   bekannt gegeben worden sind, hat die Bundesleitung sich hinter den Landesverbands­führer gestellt. Sie hat jetzt einen Oberstleutnant a. D. mit der Führung der Bezirksgruppe Braunschweig  - Stadt beauftragt. Alle Mitglieder sollen einen Schein unterschreiben, in dem sie die Ent scheidung der Bundesleitung anerkennen. Darauf haben die 1600 Mitglieder der Stahlhelmortsgruppe ihre abgelegten zwanzig Kameradschaftsführer wieder gewählt. Außerdem veröffentlichen sie heute folgende Anzeige in den bürger­lichen Blättern der Stadt Braunschweig  :

Der Bundesführer Seldte hat enfchieden. Uhlenhaut   ift nach Ansicht des Bundesführers ein Borwurf auf Grund der von den Kameradschaftsführern der Bezirtsgruppe Braunschweig  - Stadt eingereichten Beschwerden nicht zu machen. Er bleibt im Amte, trozdem die Beschwerdeschrift 47 Bunkte enthält, die durch Eid von den Zeugen bewiesen werden und durch Atten und Geschäftsbücher belegt sind. Der Stahlhelmgedante steht zu hoch, als daß man es ruhig hinnehmen darf, wenn Personen über die Sache ge­stellt werden. Der Sache fann man nur dienen, wenn Ordnung, Sitte und Ehre in den eigenen Reihen herrschen. Wir ertennen deshalb die Entscheidung des Bundesführers nicht an und können für diese Entscheidung Berständnis nicht aufbringen. Nach wie vor treten wir vor jedem Richter den Wahrheitsbeweis für jeden der 47 Punkte der Beschwerde an, die in folgende Haupt­abschnitte eingeteilt war: 1. Eigenmächtige Handlungsweise gegen die Interessen des Stahlheim, 2. wirtschaftliche Schädigung des Stahlhelm, 3. Unwahrhaftigkeit und Untreue, 4. Berstöße gegen Ehre und Gewissen.

Die Bezirksgruppe Braunschweig   Stadt hat sich außer halb des Landesverbandes und der Bundesleitung gestellt. Sie hat

Die Fonds der Reichsregierung.

Kein Geld für soziale Aufgaben.

Am 1. Februar 1923 gab die Reichsregierung im Reichsrat die gemeine Bedeutung haben, standen 200 000 m. zur Verfügung. Erklärung ab, daß sie über die Verwendung der von der Reichs. Der Fonds zur Förderung der auf die gesundheit.  regierung verwalteten Fonds, an deren Berteilung die liche Hebung des Boltes, insbesondere der Jugend,& e= Länder ein Intereffe haben, dem Reichsrat alljährlich eine Ueber- richteten Bestrebungen, soweit sie allgemeine Bedeutung ficht vorlegen wird. In Verfolg dieser Zusage ist fürzlich als Reichs. haben, war mit 2% Millionen Mark dotiert. Hieraus wurden für ratsdruckfache die Uebersicht für das Rechnungsjahr 1925 dem mede der hygienischen Volksbelehrung, im besonderen der Reichs. Reichsrat zugegangen. Aus dieser bisher nicht bekanntgewordenen gesundheitswoche, 322 690 m. verausgabt. Die Länder erhielten zur Uebersicht, die ein allgemeineres Intereffe haben dürfte, machen wir Förderung gesundheitlicher Aufgaben für die nichtversicherten Be­nach einer von uns gefertigten Zusammenstellung die folgenden völkerungsfreije 1 500 000 m., darunter Preußen 622 000 m., Angaben: Bayern   212 000 M., Baden   7500 M., Hessen   146 000 M., Oldenburg  In der Uebersicht wird Rechenschaft über die Berwendung von 11 300 m. 3ur Bekämpfung des Alkoholismus und 21 verschiedenen Fonds im Gesamtbetrage von der mit dem Altoholismus zusammenhängenden 57 433 000 m. gelegt. Von diesen entfallen: ein Fonds auf Gesundheitsschäden waren 1440 000 m. vorgesehen. Sur das Reichsarbeitsministerium mit 40 000 m., zwei Förderung der Erforschung und Bekämpfung auf die Allgemeine Finanzverwaltung mit 21 892 000 menschlicher Krankheiten waren einmalig 160 000 Mart, a cht auf das Reichsministerium des Innern mit Mart ausgeworfen und als einmaliger Beitrag zu den Unter­6014 000 m. und zehn auf das Reichsministerium für haltungskosten der Reichsanstalt zur Betämpfung der Ernährung und Landwirtschaft mit 29 487 000 m. Säuglings- und Kleinkindersterblichkeit in Char­Gliedert man die Fonds nach ihrer Zweckbestimmung, so lottenburg war eine Summe von 120 000 m. vorgesehen. fommen auf soziale Aufgaben drei mit einem Gesamtbetrag Nach der Reichsverfassung obliegt die Pflege der Kulturauf. Don 21 932 000 m. Dieser Betrag ist aber im Rechnungsjahr 1925 gaben den einzelnen Ländern. Die Reichsregierung hat sich bisher nicht voll ausgegeben worden. Berausgabt wurden nur 15 967 000 denn auch zur Unterstützung solcher Aufgaben nur bereitgefunden, Mart, der Rest von 5 965 000 m. wurde auf 1926 übertragen. wenn und soweit die betreffenden Bestrebungen allgemeine Bedeu­Ueber die Gründe, die zu dieser befremdlichen Zurückhaltung geführt tung haben und über den Bereich eines Landes hinausgreifen. haben, schweigt die Denkschrift sich aus. Zwar sind im Gegensay Aber selbst mit dieser Einschränkung und unter voller Berücksich zu fast allen anderen Fonds die für soziale Zwecke zur Verfügung tigung der gespannten finanziellen Lage des Reichs wird man eine stehenden Mittel nur als einmalige Ausgaben" bewilligt. Ausgabe von 6 Millionen für Kulturzwecke bei einem Reichsetat Allein dieser Grund dürfte für die Zurückhaltung eines Reftbetrages von rund 5,5 Milliarden, wie wir ihn im Jahre 1925 hatten, als von rund 6 Millionen Mart nicht maßgebend sein. Es unterliegt geradezu minimal bezeichnen müssen. Für die einzelnen Unter­feinem Zweifel, daß der Reichstag   im Bedarfsfalle die betreffenden stützungszwecke kommen, wie aus den obigen Einzelangaben her­Fonds auch im Rechnungsjahr 1926 ausreichend dotiert haben vorgeht, nur Bagatellbeträge in Frage. würde, und daß, als im Jahre 1925 die einmaligen" Mittel zur Verfügung gestellt wurden, jedermann annahm, daß die Beträge auch in voller Höhe benötigt würden. Es fommt hinzu, daß das Rechnungsjahr 1925 gerade in sozialer Hinsicht sich weit ungünstiger gestaltet hat, als bei der Veranschlagung und Bewilligung dieser Fonds anzunehmen war. Die Sparsamkeit gerade an dieser Stelle ist also in jeder Hinsicht unverständlich.

Im einzelnen wurden für soziale 3 we de verwendet: Für den Verband der Rechtsauskunftsstellen, den Deutschen   Verein für öffentliche und private Fürsorge, das Archio für Wohlfahrtspflege, das Bureau für Sozialpolitik, die Internationale Bereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz und die deutsche Gesellschaft für Gewerbe­hygiene im ganzen 40 000 m. Die Kreditgemeinschaft gemein­nüßiger Selbsthilfeorganisationen Deutschlands   zur Unterstügung allgemeiner Einrichtungen der Arbeitsfürsorge für Erwerbs. beschränkte und Selbsthilfeeinrichtungen für hilfsbedürftige Bolts. freise erhielt 900 000 m., die Anstalten und Einrichtungen der pri­vaten. Wohlfahrtspflege durch die Spitzenverbände 8 220 000 m., die nicht organisierten Anstalten und Einrichtungen der privaten Wohl­fahrtspflege durch die Länder 329 000 m., für die Entsendung von Rindern zum Heil- und Erholungsaufenthalt wurden 2300 000 m., zur Bekämpfung der Tuberkulose unter dem Anstaltspflegepersonal 800 000 m. verausgabt usw.

Ernährung und Landwirtschaft bedacht worden. Am freigebigsten ist das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft bedacht worden. Ihm standen zehn verschiedene Fonds im Gesamtbetrage von 29% Mil­lionen Mark zur Verfügung. Der erheblichste Teil dieser Mittel war nach der Zweckbestimmung zu verwenden zur Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung und Unter ftüßung wissenschaftlicher, technischer und ähn. der allgemeiner Bestrebungen auf dem Ge. biete der Landwirtschaft. Es fonnten ferner gewährt werden Beihilfen zur Förderung der bäuerlichen Wirtschafts. beratung und zur Einrichtung von Versuchsringen, sowie zur Ab­haltung von Fortbildungstursen für Landwirtschaftslehrer, Ber­fuchsringleiter, Tierzuchiinspektoren, Saatzuchtinspektoren, sonstige Landwirtschaftsberater, landwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte. Sur Förderung der Binnen und der Seeschiffahrt standen 45 000 bzw. 2 114 000 M. zur Verfügung. Zur Behebung der not des Winzerstandes waren bereitgestellt 18 249 500 m. Hiervon wurden gezahlt an Preußen 2738 000 m., an Bayern  3 153 000 m., Sachsen 84000 M., Württemberg 1789 500 m., Baden 2 168 500 M., Thüringen   30 800 m., Hessen   2183 000 m.

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Eine genauere Betrachtung der Gesamtübersicht über die Ber­wendung der von der Reichsregierung verwalteten Fonds, an deren Berteilung die Länder ein Interesse haben", ergibt also bas folgende Bild: Dem Reichsarbeitsministerium, d. h. dem Ministerium, das in erster Reihe mit sozialen Aufgaben befaßt ist, steht ein Fonds von 40 000 M. zur Verfügung. Zwei weitere foziale" Fonds, die der Verwaltung des Finanzministeriums unter stehen, find nur zu einem Teil verausgabt. Rund 6 von rund 22 Millionen wurden für das nächste Jahr erspart". Die Fonds für fulturelle Zwede machen ungefähr 0,1 Prozent des Etats aus. Nur dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehen für die Zwecke, die es zu betreuen hat, besondere Fonds zur Verfügung. Die übrigen Ministerien müssen ohne solche Fonds austommen. Die Gesamtübersicht" ist vom Finanzministerium ficherlich als eine rein fachliche, gänzlich unpolitische gedacht und zufammengestellt. Eine aufmerksamere Lettüre läßt auch in ihr das Bild unserer politischen Zustände und der Zusammenfegung des

Der Förderung von Kulturbestrebungen im all. gemeinen dienten acht Fonds im Gesamtbetrage von 6014 000 Mart. Im einzelnen standen für wiffenschaftliche und tünstlerische 3 wede 1010 000. zur Verfügung. Hiervon wurden verausgabt für das Institut für ausländisches, öffentliches und Bölferrecht 270 000 m., zur Förderung der Theaterkultur 250 000 M., zur Förderung der fünstlerischen Handwerkskultur 40 000 m., für wissenschaftliche Zwecke 247 900 m., für fünstlerische Swede 202 000 m. Schule und Erziehungswesen wurde durch das Reich mit 151 100 M., das Boltsbildungswesen mit 32 900 M. gefördert. Die Bestrebungen zur Förderung des Turn- und Sportwesens wurden mit 400 000 m. unterstüßt. Aus diesem Betrage erhielt die Zentralfommission für Arbeitersport und Körperpflege 35 000 M. Zur Förderung der auf fittlicher hebung des Boltes, insbesondere der Jugend, gerichteten Bestrebungen, soweit sie all- Parlaments erscheinen.

Morgen wird die Debatte fortgesetzt, während die endgültige Ab. stimmung am Montag oder Dienstag stattfindet. Das für heute angesetzte Exposé des Premierministers ist auf eine der nächsten zehn Sigungen verschoben worden. Augenscheinlich hat die Re­gierung feine Luft, ihre Pläne frühzeitig zu offenbaren.

ihre Führer, die man durch Ausschluß auszuschalten versuchte,| Sympathie gegenüber, da es sich um dieselben Rechte wiedergewählt. Dieses ist der Bundesleitung mitgeteilt worden. Die handele, die von den Deutschen   in Polen   verlangt werden. Bundesleitung hat die Folgerungen hieraus jedoch nicht gezogen. Im Gegenteil. Herr Uhlenhaut   versucht seit Wochen, einzelne Personen zu sich herüberzuziehen, um durch eigene Darstellungen die Einheit in der Bezirksgruppe Braunschweig  - Stadt zu zertrümmern. Wir geben nicht zu, daß die Arbeit langer Jahre durch 3ersplitterungsbestrebungen zerschlagen wird. Wir fämpfen für Ehre, Wahrheit und Recht. Im Auftrag der zwanzig wiedergewählten Führer der Bezirksgruppe Braun­fchweig. gez. Rudolph."

In dieser Erklärung wird also dem Führer des Stahlhelm des Landesverbandes Braunschweig unwahrhaftigkeit und Un­treue nachgesogt. Der Bundesführer Seldte foll übrigens mit dem Landesverbandsführer Uhlenhaut   eng liler t fein. Auf die weitere Entwicklung des Stahlhelmkonflikts in Braunschweig   darf man mit Recht gespannt sein.

Polens   Verfassungskampf. Polnische und deutsche Sozialisten gegen Regierungs: borlage.

Warschau  , 16. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Die heutige Blenar sigung des Sejm   wurde durch den Referenten des Berfaffungs­ausschusses eingeleitet, der die Vorlage der Verfassungsänderung und der Bollmachten für die Regierung begründete. In der Diskussion ergriff Abgeordneter Genosse Widiankowski von der Bolnischen Sozialistischen Partei das Wort und führte u. a. aus: Das vorliegende Projekt hat zum Zweck, die Schwächung der parlamentarischen Demokratie. Polen   steht gegen wärtig vor zwei Wegen, dem des demokratischen Parlamentarismus oder dem der ständigen Revolutionen und Staatsstreiche. Die polnischen Sozialisten stehen auf dem Standpunkt, daß der schmerzloseste Weg, dem Sozialismus zum Siege zu verhelfen, der parlamentarische Demokratismus ift. Abg. Kronig( Deutsche Sozia­liftische Arbeitspartei) führte namens der deutschen   Bereinigung aus, daß diefe Partei als Folge des Maiumsturzes nicht die Aende rúng, sondern die Berwirklichung der Verfassung erwartete. Durch die beabsichtigte Veränderung wurde nur der Reaktion die Möglichkeit gegeben, ihre Pläne zu verwirklichen. So ist die Abschaffung des propertionellen Wahlrechts gegen die minder. heiten gerichtet. Auf einen Zuruf erflärte Kronig: Er stehe dem Rampf der Polen   in Deutschland   um ihre Rechte mit voller

Ein übergelaufener Gesandter.

Der Fall Birk. Der Reichsdienst der deutschen Presse" schreibt:

Die baltische Presse beschäftigt sich feit geraumer Zeit sehr ein­gehend mit dem Berhalten des bisherigen est ländischen Ge. sandten in Mostau, Birf, der sich weigerte, dem Ruf der eftländischen Regierung, von seinem Posten nach Estland   zurückzu­fehren, Folge zu leisten. Schon sehr früh tauchten Vermutungen auf, daß der Gesandte Staatsgeheimnisse an Rußland Derraten habe, dann wieder wollte man wissen, daß es sich um Liebesabenteuer handele. Jetzt wird nun ein Brief des ehemali­gen Gesandten in der Iswestija" veröffentlicht, in dem der Gesandte behauptet, daß der estländische Generalstab seine Leute beauftragt tabe, auf ihn ein Attentat zu verüben. Des ferneren erflärt Herr Birt, daß er bei seiner Politik, die auf den Abschluß eines Garantievertrages mit Rußland   hingezielt habe, auf Widerstand beim estländischen Außenminister und bei dem Generalstab gestoßen wäre. Der" Revaler Bote" gibt dieses Schreiben unter der Ueber. schrift Die Maske fällt" wieder und bemerkt in seinem Kom­mentar, daß nunmehr kein Zweifel mehr daran bestehen könne, daß Birt zu den Kommunisten übergegangen sei. Das Blatt stellt dabei fest, daß es leider nicht der erste Beamte der eftländischen Vertretung in der Sowjetunion   sei, der zu den Kommunisten übergehe, woraus man ersehen könne, wie außerordent­lich gefährlich der Boden in Moskau   sei und wie gewandt die tom­munistische Propaganda arbeite. Der Vorfall hat im Baltikum eine starte Erregung hervorgerufen, die Rigasche Rundschau  " zählt ihn zu einem der größten diplomatischen Standale der Geschichte, so daß er nicht mehr als interne Angelegenheit Estlands   angesehen werden könne, sondern als gemeinsame Angelegenheit der baltischen Staaten, die insgesamt an der reftlosen Liquidierung interessiert seien, betrachtet werden müsse.