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Nr. 34843. Jahrg. Ausgabe A Nr. 179

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Dienstag, den 27. Juli 1926

Bayerische Justizverwaltung.

Schwere Anklagen gegen den Justizminister. - Verteidigung der Haftentlassung Schweikarrs.

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In der München Augsburger Abendzei-| Gürtnerische Vorgehen in seiner ganzen Bedeutung be­tung", dem deutschnationalen bayerischen Organ, hat der griffen zu haben. Ich kann der bayerischen Regierung die Namen deutschnationale Reichstagsabgeordnete Dr. Schaeffer, Mit- nennen; sie sind übrigens aus den Akten ersichtlich. berichterstatter des Femeausschusses des Reichstags, einen Bei­trag zur Hege gegen den Femeausschuß, besonders gegen den Berichterstatter des Ausschusses, Genossen Dr. Levi, geliefert. Dr. Schaeffer wirft dem Genossen Levi vor, er habe ohne Auftrag und Kenntnis des Femeausschusses Anzeige gegen Schweif art erstattet.

Zu diesem Angriff von einem Mitglied des Femeaus schusses gibt uns Reichstagsabgeordneter Genosse Dr. Paul Levi die folgende Darstellung:

,, Der Reichstagsabgeordnete, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Scha e f- fer, hat seine Anwesenheit in München zum Zweck des Studiums der Akten dazu benutzt, in der Deffentlichkeit sich mit mir zu beschäf tigen. Ich konnte erwarten, daß er, der die Dinge kennt, der ver= logenen Heze entgegentreten werde, die in einem Teil der bayerischen Presse gegen mich eingefeßt hat. Er tut das Gegen­teil und zwingt daher, er, der Mitberichterstatter, mich, den Bericht erstatter, in der Deffentlichkeit die Dinge auf den entscheiden. den Punkt zurückzuführen.

Bei Durchsicht erst der Aften Sandmeyer, dann der Aften Gareis ergab sich, daß in diesen letzten Atten sich ein pfeudo nymer Brief befand, den die Polizei seinerzeit völlig unbeachtet zu den Akten genommen hatte und den ich als von der Hand Schwei­

farts herrührend, an der Handschrift, wie an dem gewählten Bleu­donym erkannte. Dieser Brief, in dem sich der Schreiber als Täter bekannte, und die Polizei auf eine falsche Fährte nach der kommu­ nistischen Seite hinzu locken versuchte, ergab zweierlei: Wenn nicht die Täterschaft unmittelbar, so doch mindestens das persönliche Interesse des Schreibers an der Verwischung der Spuren einesteils, andernteils den bestimmten Nachweis, daß der Schreiber Schwei­

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fart in den Tagen der Ermordung von Gareis in München ge­mesen ist, was er bisher selbst unter Anerbieten von Zeugnissen be­stritten hatte.

Mir blieben angesichts dieser Erkenntnis zwei Möglichkeiten. Die eine: diese Dinge im Ausschuß vorzutragen, fie durch das Telegraphen bureau verbreiten zu lassen, den Beschuldigten entfliehen und mir dann von den Münchener Behörden sagen zu lassen: Hättet ihr uns das Material rechtzeitig gegeben, so würden wir den Beschuldigten gefaßt haben.

Die andere Möglichkeit, die ich gewählt habe: den zuständigen bayerischen Behörden meine Beobachtungen als Privatmann mitzu­teilen und ihnen die Entschließungen zu überlassen, die ihnen und nur ihnen zustehen und obliegen.

Ich konnte und mußte diesen Weg um so eher wählen, als der Reichstagsausschuß andere Aufgaben hat als die, Strafverfolgungen durchzuführen und somit seine Aufgaben mit denen der bayerischen Behörden gar nicht in Kollision geraten konnten. Ich habe übrigens diesen Schritt nicht etwa hinter dem Rücken des Ausschusses getan, sondern nach Unterredung mit seinem Vorsigenden, der mir auch gestattete, die erforderlichen Atten der Staatsanwalt schaft in München zu überlassen. Daß mein beabsichtigter Schritt nicht vom Ausschuß zuvor gebilligt wurde, geschah aus zwei Grün­den. Der erste: siehe oben. Der zweite: mir würde eine Straf­verfolgung auf Beschluß des Ausschusses als ein für gewisse bayerische Empfindlichkeiten viel schwerer erträglicher Schritt erschienen sein.

So habe ich meinen Vortrag dem Staatsanwalt in München persönlich und als Privatperson erstattet; im Gegensatz zu meinem staatsanwaltschaftlichen Mitberichterstatter bin ich der Meinung, daß jedermann, auch ein Reichstagsabgeordneter, das Recht hat, Beobachtungen über strafbare Handlungen, die er macht, der zuständigen Behörde, dies ist der Staatsanwalt in München, vorzutragen, auch als" Privatperson". Es fommt auf die zugrundeliegenden Tatsachen an, nicht darauf, ob der Anzeigende fich zuvor ein amtliches Siegel hat auf den Poder drücken lassen, was der Staatsanwalt Dr. Schaeffer für das entscheidende zu halten

scheint.

Ich habe diese Anzeige erstattet ohne alle Illu­fion über den Ausgang des Verfahrens. Ich glaube auf Grund meiner ziemlich genauen Kenntnis der Aften jagen zu können: die unteren Organe, auch bei der Polizei, haben im all­gemeinen gut und willig gearbeitet. Man soll sich überhaupt nicht vorstellen, daß das Bayern von 1921 ein einheitlicher Sumpf der Korruption gewesen sei. Daß keine der Mordtaten zur Sühne ge­langte, lag an oberen Stellen und an dem Einfluß eines Kreises von höchstens zwanzig Leuten, die die Mörder deffen.

Leider ist der gegenwärtige bayerische Justizminister Dr. Gürtner dem Einfluß dieser Leute unterlegen. Er, in feiner damaligen Eigenschaft als Oberregierungsrat im Juffiz­minifterium, ist am 14. März 1921 dem Staatsanwalt in den Arm gefallen; er hat bewirkt, daß die Mörder des Kellners Hartung zum Teil identisch mit denen der Sand­nicht der verdienten Strafe zugeführt werden konnten.

meyer

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Es gibt in München Beamte genug, die in jenen schred­Lichen Jahren sich Ehre und Anstand genug gewahrt haben, um das

Dieser Justizminister befindet sich seitdem in der Hand der mörder, bzw. ihrer Hintermänner. Sie sind jederzeit in der Lage, das Zustandekommen der damaligen Interventio­nen" des Oberregierungsrats Gürtner zu enthüllen, den von dem gegenwärtigen Justizminister geleisteten Eid durch ihr Zeugnis wirt. fam zu ergänzen und damit den gegenwärtigen Justizminister wegen schwerster Berbrechen mit auf die Anklagebank zu bringen. Nur unter diesem Gesichtspunkt ist für mich der Erlaß des bayerischen Justizministers vom 11. Juni d. J. von Interesse. Er verstößt gegen Artikel 34 der Reichsverfassung und ist nicht erlaffen, um gegen die Reichsverfassung zu verstoßen, sondern um ganz allgemein den bayerischen Justizbehörden den Wint zu geben, wie die" Berliner" Schritte zu beurteilen sind. Er schließt sich zeitlich an meinen Vortrag beim Münchener Staatsanwalt am 16. Mai an. Er ist die versteckte Intervention im Verfahren gegen Schweikart; ob es daneben noch verdeckte gibt, weiß ich nicht. Ein Resultat ist jedenfalls erreicht: die Freilassung des Schweikart.

Die friminalistische Erledigung der in Bayern be­gangenen Morde ist wie gesagt allein die Aufgabe der bayerischen Behörden, die ihnen niemand verfümmern will, und um die sie selbst niemand beneidet.

Der Beginn aber jeder kriminalistischen Erledigung wird immer fein müffen, den gegenwärtigen bayerischen Justizminister megen feiner am 14. März 1921 begangenen Infervention zu­gunsten der Beurer, Neunzert, Berchhold, Bally, d. h. der Mörder

des Hartung neben den Mördern auf die Anklagebant 3 zu bringen, sei es nach§ 346 StGB., sei es wegen schwererer

Delifte."

Eine Erklärung Gürtners.

München, 26. Juli .( WTB.) Die Korrespondenz Hoffmann meldet halbamtlich: Die Nachricht von der Entlassung Schweifarts aus der Untersuchungshaft nimmt ein Teil der Preffe zum Anlaß, die bayerische Justiz maßlos anzu. greifen. Das war vorauszusehen. Denn dieser Teil der Presse hat von Anfang an den Sachverhalt entstellt, Tatsachen als fest stehend bezeichnet, die keineswegs festgestellt waren, und eine Be­richtigung von amtlicher Seite unbeachtet gelassen oder mit hä­mischen Bemerkungen versehen.

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Lohnsteuer und Erwerbslosigkeit.

Die Einwirkung der Wirtschaftskrise.

Die lange Dauer und der große Umfang der Erwerbs­losigkeit haben den Ertrag der Lohnsteuer starf geschmälert. Die Lohnsteuer erreichte während der Krise im Monat Oftober 1925 mit 121,2 Millionen Mark ihren höchsten Ertrag, mit 78,6 Millionen Mark im Monat März 1926 ihren bisher niedrigten Ertrag. In den ersten sechs Mo­naten des Kalenderjahres 1926 hat die Reichskasse an Lohn­steuer den Betrag von 516,5 Millionen Mark vereinnahmt. Davon entfielen auf den Januar 105,4 Millionen, auf den Februar 81,4, auf den März 78,6, auf den April 79,4, auf den Mai 82,5 und auf den Juni 88,8 Millionen Mart. Gegen­über der Vorausschätzung im Reichsetat ist das ein Rückgang von 83,5 Millionen Mark. Gegenüber den tat­sächlichen Einnahmen in der entsprechenden Zeit des Vorjahres sogar ein Rückgang von 255 Millionen Mark, der allerdings zum Teil durch die Erhöhung der Freigrenze auf 100 Mart monatlich verursacht ist.

Das ist das Bild bei der Betrachtung des Rein ertrags der Lohnsteuer. Der Reinertragaberist geringer als der Rohertrag. In Wirklichkeit ist nämlich der Ertrag der Lohnsteuer im ersten Halbjahr 1926 um 43,3 Mil­lionen höher gewesen als oben angegeben Dieser Betrag ist nämlich seit dem 1. Januar 1926 an zuviel gezahlter Lohnsteuer für die Erstattungsansprüche aus dem Jahre 1925 zurüdgezahlt worden Infolgedessen waren die tatsächlichen Einnahmen aus der laufenden Lohnsteuer um diese Summe höher. Aber selbst, wenn man diesen besonderen Ausfall berücksichtigt, bleibt der Rückgang des Ertrags der Lohnsteuer infolge der Arbeitslosigkeit recht erheblich.

Im Rechnungsjahr 1925, für das auch der Ertrag der. fteuer 1367 Millionen Mark gebracht. Wie wird sich Lohnsteuer auf 1200 Millionen geschäßt war, hat die Lohn­steuer 1367 Millionen Mark gebracht. Wie wird fich das Doraussichtliche Ergebnis des Rech­nungsjahres 1926 gestalten? Die Wirtschaftskrise wirft in zweifacher Weise auf den Ertrag der Lohnsteuer ein. Erstens nämlich durch den direkten Minderertrag, der laufend Monat für Monat feststellbar ist und der auf der Erwerbslosigkeit, der Kurzarbeit und der Senkung der Löhne beruht. Zweitens aber durch die nachträglichen Erstattungen von zuviel gezahlter Lohnsteuer infolge Verdienstausfall durch Erwerbslosigkeit, Krankheit usw. Der Ausfall aus diesem letzteren Grunde tritt erst mit dem 1. Januar 1927 in Erscheinung, da die Erstattungsansprüche erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden können.

Aus den eingehenden Erörterungen des Falles in der Presse Wie hoch dieser Ausfall sein wird, läßt ist bekannt, daß der Verdacht geçen Schweifart ausschließlich auf Indizien beruht. Welche Vorwürfe werden gegen die sich gegenwärtig nur schäzen. Wahrscheinlich aber Justiz erhoben, wenn ausnahmsweise einmal ein Urteil, das in wird er wesentlich höher sein, als die Reichsfinanzverwaltung der gründlichsten und sorgfältigsten Weise auf einem Indizienbeweis bisher angenommen hat. Sie hat auch die Erstattungen für aufgebaut war, sich nachträglich als Fehlurteil erweist? Der größte das Jahr 1925, die endgültig etwa 60 Millionen Mark Widerspruch ist es auch, wenn ein richterlicher Spruch, der betragen werden, wesentlich niedriger eingeschätzt, weil sie die einen Saftbefehl aufhebt, weil die Vorausseßun. 3ahl der Erstattungsansprüche nur auf einige Hunderttausend gen dafür nach dem geltenden Recht nicht mehr schätzte, während allein die geltend gemachten Erstattungs­vorliegen, von der gleichen Seite angegriffen wird, die immer ansprüche zwischen drei und vier Millionen betragen haben. und immer wieder den Gerichten vorwirft, sie mache von der Unter- Entscheidend ist deshalb auch für das Jahr 1926 die fuchungshaft zu viel Gebrauch, und die Einschränkung der Unter- Frage: Wieviel Lohn- und Gehaltsempfänger haben Lohn­fuchungshaft für eine so dringliche Aufgabe betrachtet, daß im Reichssteuer entrichtet, obwohl ihr Jahreseinkommen niedriger ist tage ein Initiativantrag zur Abänderung vor der allgemeinen Re- als die Freigrenze, die für den Ledigen 1200 M., für den form des Strafrechts eingebracht wurde. Berheirateten ohne Kinder 1320 M., für den Berheirateten mit einem Kind 1440 M., für den Verheirateten mit zwei Rindern 1680 M. beträgt, usw.?

Mit der Aufklärung des Mordes an dem Abge ordneten Gareis ist der Femeausschuß des Reichs. tages befaßt. Als die Verhaftung Schweifarts befannt wurde, wurde sie als ein Erfolg diefes Ausschusses gebucht. Jetzt wird die Entlassung Schweifarts aus der Untersuchungshaft als ein Streich gegen den Femeausschuß gedeutet und mit der Nachprüfung durch den Femeausschuß gedroht. Die bayerischen Gerichte ar beiten weder für noch gegen den Femeausschuß. Sie haben aber auch dessen Untersuchungstätigkeit nicht zu fürchten. Gerade die Möglichkeit, daß nach Abschluß des ge­richtlichen Verfahrens gegen Schweikart der Femeausschuß die Aften über das Verfahren einsehen kann, müßte die objektiven Beurteiler davon abhalten, voreilig zu der Behand­lung des Falles durch die Justizbehörden Stellung zu nehmen.

Statt der parteimäßigen dürftigen Polemik hätte sich das bayerische Juſtizministerium darauf beschränken können, die Gründe für die Haftentlaffung Schweifarts mitzuteilen. In diesem Punkte begnügt es sich mit dem for­malen Sag, daß nach dem geltenden Recht die Boraus setzungen für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nicht

mehr vorliegen.

Die Untersuchung aber wird laut amtlicher Erklärung fortgesetzt. Die Untersuchung: gegen Schweif art? Oder hat man gegen Schweikart das Berfahren eingestellt und untersucht gegen Unbekannt?

Wird sie gegen Schweikart weitergeführt, warum find dann die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Haft­befehls nicht mehr gegeben? Besteht kein Fluchtverdacht mehr, feine Berbuntlungsgefahr mehr?

Einen wichtigen Anhaltspunkt für die Zahl der Erstattungsfälle bieten die 3iffern der Erwerbslosen und Kurzarbeiter. Da die Erwerbslosigkeit nicht in jedem Fall ein volles Jahr dauert oder die Kurzarbeit nicht das ganze Jahr hindurch dazu führt, daß der Lohn unter die steuerfreie Grenze fintt, so zahlen bei dem gegenwärtigen Lohnsteuersystem die vorübergehend Er­ werbslosen oder Kurzarbeiter Lohnsteuer, sobald sie wieder in Arbeit getreten sind.

Ueber die Größe der Fluftuation auf dem Arbeitsmarkt hat hat der der Reichsarbeitsminister Dr.

Brauns am 28. Juni im Reichstag bemerkenswerte An­gaben gemacht. Danach waren von den 473 000 Arbeitslosen am 15. November 1925 sechs Monate später, also am 15. Mai 1926 noch 186 000 in der Erwerbslosenunterstützung, d. h. nicht ganz 40 Proz. Noch größer war die Fluktuation in der neueren 3eit. Von den 1062 000 Hauptunterstützungs­empfängern, die am 15. Dezember gezählt wurden, waren ein halbes Jahr später, am 15. Juni, nur noch 276 000 in der Unterstützung, also nur noch etwas mehr als 25 Proz. Aus diesen und aus anderen Zahlen der Reichsarbeitsverwaltung tann man folgern, daß innerhalb eines halben Jahres minde­stens die Hälfte der Erwerbslosen ausgeschieden und durch andere Erwerbslose ersetzt sind. Im allgemeinen dürfte das auch bei den Kurzarbeitern der Fall sein.

Legt man diese Anhaltspunkte zugrunde, so dürfte man ziemlich richtig greifen, wenn man die Zahl der Er­stattungsfälle auf etwa das Dreifache der