Nr. 36443. Jahrg. Ausgabe A nr. 187
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Donnerstag, den 5. August 1926
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Die Schuld des Dr. Gürtner.
Die Mörderzentrale in der Landesleitung der Einwohnerwehr. Einwohnerwehr.- Die Staatsanwälte im Auto der Mörder.
gehalten, d. h. München verlaffen ,,, um sich die Untersuchungshaft zu sparen".( Das alles, ehe in München überhaupt bekannt war, daß Hartung ermordet jei!)
Das bayerische Staatsministerium der Justiz, gezeichnet Dr.| Fall völlig geklärt erscheint und daher seine Anwesenheit vor-| feinen Begleitern getrennt. Er habe sich dann einige Tage verborgen Schmitt, Staatsrat, hat der Preffe eine Erklärung zum Falle läufig nicht mehr nötig scheint. Gürtner zugehen lassen. Wir haben diese Erklärung in Nr. 358 abgedruckt. Das bayerische Justizministerium scheint Wert darauf zu legen, daß seine Erklärung. der Berliner Presse nicht entgeht.
Diese Erklärung, wir wiederholen es, geht um die entscheidenden Bunfte herum. Der Sachverhalt spricht so laut, daß feine Ausrede die Anklage gegen Dr. Gürtner entfräften
fann.
Wir geben nochmals, unter Hinzufügung bisher unerwähnten Einzelheiten, eine Darstellung des Sachverhalts. Der uns ange drohte Prozeß, den wir mit mehr Ruhe entgegensehen als der Kreis der Wissenden in Bayern , wird Gelegenheit zur Erweiterung und Bertiefung geben.
11. März mittags:
Auf Grund einer Reihe schwerwiegender Indizien begann die Abteilung VI der Polizeidirektion München, die bisher den Mord an Hartung untersucht hatte, die Täter festzunehmen. Diese Indizien waren u. a. der Oberleutnant Braun war am 1. März, zwei Tage vor dem Tode von Hartung erpreßt worden, bas Automobil, in dem Hartung ermordet worden war, gehörte der Einwohnerwehr. Die Stelle, an der die Leiche gefunden wurde, fonnte nur einem einheimischen Täter bekannt gewesen sein. folcher Einheimischer war Beurer. Daß die Ermordung Hartungs in der Nacht vom 3. zum 4. in einem Automobil erfolgt war, stand fest. Braun war am 10. März morgens freiwillig bei der Polizei erschienen: er war von dem Oberamtmann Frid davon in Kenntnis gesetzt worden, daß der Verdacht sich gegen Braun und Konforten wende. Auf Grund dieser und einer Reihe anderer Indizien wollte die Abteilung VI zugreifen.
11. März abends:
Ein
Der Polizeipräsident Böhner griff ein, nahm der Abteilung NI gegen deren heftigen Widerspruch, weil die Sache ja fast geflärt sei, die weitere Bearbeitung weg und übertrug sie auf die Abteilung I, die gleichfalls heftig widersprach, mit einer Sache betraut zu werden, die bisher von einer anderen Abteilung geführt worden war. Pöhner blieb fest und ordnete die Uebertragung
a n.
12. März:
Die Abteilung I beginnt die Untersuchung nochmals. Sie fommt zu demselben Resultat wie die Abteilung VI. Es kommt aber noch folgendes hinzu.
13. März mittags:
Der Student Brandt, von Neunzert und Beurer als Mitfahrer bei der Mordfahrt bezeichnet, wird vorgeführt. Er erklärt: er sei nicht mit von der Fahrt gewesen; vielmehr habe ihm Beurer am 9. oder 10. März gesagt, er solle, gefragt, sich als Mitfahrer an Stelle Berchtolds nennen. Berchtolds Name dürfe nicht fallen, da er schon in die anderen Mordsachen verwickelt sei.
13. März am frühen Nachmittag:
1 Uhr:
Ankunft des Staatsanwalts Krick in Augsburg . Er begibt sich nach dem Amt, legt dort die Akten ab und begibt sich nach Hause. Ankunft dort etwa 1.20 Uhr. 1.30 Uhr:
Der Staatsanwalt will eben zu essen beginnen, als Dr. Gadeim mitgebrachten Automobil nach München ins Justizministerium mann erscheint mit dem Auftrag, der Staatsanwalt habe sich sofort zu begeben. Der Staatsanwalt bittet, ihn doch erst essen zu lassen. Man verabredet Treffpunkt 2 Uhr vor dem Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft. Dr. Gademann will inzwischen den Oberstaatsanwalt Kraus auffuchen, der gleichfalls mitzufahren habe; Staatsanwalt krid muß noch einmal in das Dienstgebäude, um wieder die Aften an sich zu nehmen.
2 Uhr:
Automobil und sämtliche Herren am Treffpunkt. Kraus und Dr. Gademann haben später behauptet, es sei gar nicht besprochen worden, warum die Reise nach München . Die Staatsanwälte haben auch von dem ihnen völlig Unbekannten feinen Ausweis, fein Schriftstüd nichts verlangt. Staatsanwalt Krid gibt zu, daß davon gesprochen worden sei, daß die Reise wegen des Mordes Hartung erfolge. Deswegen habe er sich ja die Atten wieder geholt.
Krid und Kraus besprechen sich. Kraus will sofort gesagt haben, vielleicht habe man doch nicht die Richtigen. absolut lückenlosen Beweises und trotz der Verdunkelungsversuche Trotz des des Beurer.
3 Uhr:
Ankunft im Justizministerium. Die Herren werden fofort empfangen.
Von Dr. Gürtner. Gürtner war über den Zweck ihres Kommens bereits unterrichtet.
Einstündige Unterredung, in der Krick das gesamte Aftenmaterial vorgetragen hat mit den völlig schlüssigen Beweisen, mit den Berdunkelungsverfahren des Beurer. Entscheidung mit Billigung des Dr. Gürtner: Aufhebung der Haftbefehle.
4 Uhr:
Staatsanwalt Krid begibt sich nach der Polizeidirek tion, ordnet die Aufhebung der Haftbefehle an mit der Maßgabe, daß die Täter vorzuführen, zu vernehmen, aber dann zu entlaffen seien. Er bleibt bei der Anordnung trotz eindringlicher Vorhalte des leitenden Polizeibeamten.
Er bleibt bei der Anordnung, obgleich die Polizeibeamten melden, daß sich alle Verdächtigen verborgen halten.
5 Uhr:
Beurer wird entlassen. Er werde, sagt er, dafür sorgen, daß sich die anderen bei der Polizei zur Vernehmung
Der Staatsanwalt rid erläßt aftbefehl gegen Beurer, einfinden!! Neunzert, Bally , Schlesinger, Berchtold, Braun.
Die Intervention des Polizeipräsidenten Pöhner war also an der Pflichterfüllung feiner Untergebenen gescheitert.
13. März nachmittags:
Beurer wird festgenommen. Er räumt ein, die anderen Mit fahrer bestimmt zu haben, falsche Aussagen zu machen, den Brandt an Stelle des Berchtold zu benennen, weil Berchtold schon in der Mordsache„ Dobner" benanut sei. Beurer bleibt in Haft.
14. März morgens: Haussuchungen bei Neunzert und Beurer. U. a. wird gefunden bei Beurer eine Pistole 7,65, bei Neunzert ein Autoschild mit gefälschter Nummer.
14. März vormittags:
Die sämtlichen Täter halten sich verborgen. Die Polizei sucht fie. Der Staatsanwalt trid ist morgens auf der Polizeidirektion. 14. März miftags:
Der Polizeitommissar Lint berichtet, der Gauhauptmann der Einwohnerwehr, Lorenz, habe sich geäußert, bei dem Mord halfe alles zusammen, damit nichts heraustomme. Lorenz wird nicht als Zeuge vernommen.
14. März 12 Uhr:
Die Intervention Gademann- Gürtner hatte Erfolg gehabt.
15. März vormittags:
Bally erscheint bei der Polizei. Es wird von Staatsanwalt ihm als Brandl vorgestellt worden. Staatsanwalt Krick hält ihm Krid vernommen. Er lügt von neuem. Behauptet, Berchtold jei vor, daß das unwahr sei; Beurer habe schon gestanden. Bally gibt jetzt zu, daß er gelogen habe. Er habe von Beurer ( vor dessen Berhaftung) einen Brief erhalten, er folle so aussagen. Darauf erklärt der Staatsanwalt dem Bally , daß der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und er entlassen sei. 15. März:
Der Polizeirat v. Merz macht eine ausführliche Aktenbemerkung, in der er alle für die Schuld der Angeklagten sprechen
Es sei ihm auch bekannt gewesen, daß der Name Brandl an die Stelle seines Namens gesetzt werde, weil Beurer annahm, daß, wenn der richtige Name genannt werde ,,, die Bresse das ausschlachte". 18. März:
Daraufhin wird Berchtold wieder entlassen. Es wird festgestellt, daß der Student Schwefinger fofort nach der Tat unter Abbruch seines Semesters nach Saarbrücken ( Ausland!) entwichen ist.
Das ist der Sachverhalt, nüchtern, tommentarlos, auch feines Kommentares bedürftig.
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Und nun beruft sich Herr Dr. Gürtner darauf, daß er den Staatsanwälten, als sie zu ihm tamen, feine besondere Anweisung gegeben habe. Damit widerlegt er etwas nach bekannter Taktik was niemand behauptet hat. Es ist richtig, er hat den Staatsanwälten keine direkte Anweisung gegeben, er hatte das gar nicht nötig: Dr. Gademann hatte vorgearbeitet. Nicht darin liegt die Schuld des Dr. Gürtner, sondern in einem andern.
Als die Staatsanwälte famen, war Dr. Gürtner in den 3 med ihres Rommens bereits eingeweiht. Wer hat das besorgt? Doch offensichtlich dieselbe Stelle, die den Dr. wurden zwei Herren bemüht. Dr. Gademann, der die StaatsGademann nach Augsburg entsandte: von dieser Stelle aus
anwälte holen, ihnen beibringen sollte, wie man in München über die bevorstehenden Verhaftungen dächte, Dr. Gürtner, der gewissermaßen dann das Siegel und Blazet setzen sollte unter die hiernach zu verändernde und veränderte Anschauung der Staatsanwälte. Nicht das, was er den Staatsanwälten gesagt hat, ist das Entscheidende, sondern das Entscheidende ist, er hat unter Einsetzung seines Ansehens und seiner Stellung die Staatsanwälte in ihrer pflichtwidrigen Haltung bestärkt. Und das, obgleich ihn stukig machen mußte die Person, die ihn in Bewegung fezte:
Wer ist die Person, die Stelle, die Gademann und Gürtner in Richtung auf die Statsanwälte in Marsch gesetzt hat?
Dieser Punkt ist so entscheidend, daß das eintritt, was bei den Münchener Zeugen immer eintritt, wenn die Sache brenzlicht wird: niemand kann sich erinnern. Dr. Gademann weiß nicht mehr, wer ihn gesandt, Dr. Gürtner nicht, wer das Justizministerium in Bewegung gesetzt hat.
Wir wollen versuchen dieses Rätsel zu lösen, soweit es mit mann selbbritt nach München fuhren, da fragte Oberstaatsanwalt unseren simplen Mitteln geht. Als Kraus und Krick und Gade
raus, wem wohl das schöne Auto gehöre, in dem sie führen. Und Dr. Gademann sagte: das gehört dem Oberforstrat Escherich.
Escherich ist darüber später befragt worden: er sagte, er habe nie ein Auto besessen; das Auto müsse wohl ein Auto der zur Verfügung hatte,( von denen sie das eine hergab zur Ermor Landesleitung der Einwohnerwehr gewesen sein, die etwa sechs Autos bung der Sandmeier, das andere zur Ermordung des
Hartung).
Wo aber standen diese Autos der Landesleitung? Bei der Wirtschaftsabteilung der Landesleitung.
Wer aber war der Vorstand der Wirtschaftsabteilung und mer verfügte über die Autos? Der Oberleutnant Braun. Wer aber ist der Oberleutnant Braun? Ei, das ist
den Momente zusammenträgt und sich aktenmäßig gegen die Haft- derselbe, gegen den der Staatsanwalt Krid 20 Stunden zuvor entlassung unter folchen Umständen verwahrt.
16. März:
Polizeirat Merz wird in das Zimmer des Polizeidirektors
Rahmer berufen und dort vom Oberstaatsanwalt Kraus und Polizeidirektor Rah mer genötigt, den Aktenvermerk wieder zurück
zunehmen.
17. März:
Berchtold wird vernommen. Er gibt an: er habe sich am Der Staatsanwalt& rid perläßt München , weil ihm der 4. März bei der Rüdtunft von Ulm am Hauptbahnhof München von
den Haftbefehl erlassen hatte wegen Anstiftung zum Mord und den die Münchener Polizei jetzt eben suchte.
Das wäre nun freilich der Gipfel, wenn der Mörder die Staatsanwälte in seinem Auto dem Justizminifterium zugsführt hätte, damit fie dort„ Bericht erstatten".
Vielleicht überlegt sich Herr Dr. Gürtner das alles ganz genau, daß er nicht sich auf Gedächtnisschwäche zu berufen braucht, wenn er in Berlin als Zeuge vernommen wird.