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Gewerkschaftsbewegung

Der Reichstarif für die Maßschneiderei in Kraft. Die ftrittigen Punkte find noch zu regeln.

Der Deutsche   Bekleidungsarbeiterverband teilt uns mit: Der Reichstarifvertrag für das Maßschneidergewerbe Deutsch­ lands   ist angenommen worden und damit am 1. August in Kraft getreten. Nunmehr haben an den einzelnen Orten die Ver­handlungen zu beginnen über diejenigen Punkte, die im Reichstarif nicht enthalten sind, oder vor dem 1. August höher als nach dem Reichstarif entlohnt worden sind. Die Ortsgruppenleitung des Arbeitgeberverbandes in Berlin   ist jedoch zurzeit nicht verhand­lungsfähig, da der erste Vorsitzende es vorgezogen hat, anstatt zu verhandeln in Urlaub zu gehen. Somit bleiben alle Bosi tionen, die bisher höher als im Reichstarif bezahlt worden sind, strittig. In Frage kommen in der Hauptsache in Berlin   die leberstundenbezahlung, der große Black, die fünfte Tasche und die Westenprobe. Wir erfuchen, alle zu wenig gezahlten Summen genau zu notieren, damit dieselben nach Fertigstellung des Tarifes nach verlangt werden können.

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Tarifftreitigkeiten im Großhandel. Unbezahlte Ueberstunden!

Der Berliner   Arbeitgeberverband des Großhandels hatte zum 30. Juni sämtliche mit ihm abgeschlossenen Manteltarife für die Angestellten gekündigt. In den direkten Verhandlungen verlangten fie u. a. die unentgeltliche Leistung von Ueber stunden(!), eine Kürzung des Urlaubs um etwa 3 Tage und die Aufnahme einer Bestimmung, wonach für alle Angestellten lediglich die monatliche Kündigungsfrist in Frage kommen follte, trotzdem schon zu der Zeit im Reichstag das Gesetz zum Schuhe der älteren Angestellten beraten wurde. Weiter sollten die An­gestellten verpflichtet sein, sich im Falle der Erkrankung durch einen Bertrauensarzt des Arbeitgebers untersuchen zu lassen. Ebenso sollte während einer Krankheit, die in die Kündigungszeit fallt, fein Gehalt gezahlt werden.

Diese Verhandlungen scheiterten. Der Schlichtungsausschuß fällte dann am 26. Juli für den Tegt ilgroßhandel einen Schieds: spruch, der für geleistete Ueberstunden eine Bezahlung erst von der 51. Stunde vorfieht und den bisherigen Urlaub mit geringen Ab änderungen bestehen läßt. Bei einer Krankheit von länger als drei Lagen ist der Angestellte verpflichtet, sich auf Verlangen und auf Koften des Unternehmers von einem beamteten Arzt( nicht einem Bertrauensarzt der Firma) untersuchen zu lassen. Sehr bedenklich ist die Bestimmung des Schiedsspruches über die Gruppierung. In zu

funft sollen für diesen Teil des Manteltarifvertrages die Kündi­gungsfristen des Gehaltsabkommens gelten.

Erozdem der Schiedsspruch den Wünschen der Unternehmer in vielen Punkten entgegenkommt, haben diese ihn abgelehnt. Die Angestelltenorganisationen haben den Schiedsspruch trotz seiner Mängel angenommen und die Verbindlich fettserflä rung beantragt. Die Berhandlungen darüber finden am Dienstag statt.

Für den Elektrogroßhandel wurde in freier Verein barung das bisherige Gehaltsabkommen bis zum 30. September verlängert. Für den Glas, Keramik- und Tapeten großhandel wurden am 5. August Schiedssprüche gefällt, durch die sich die Manteltarisbestimmungen dem Schiedsspruch im

Tertilgroßhandel angleichen. Die Gehaltssäge haben in diesen beiden Gruppen eine Minderung erfahren. Für den Ledergroßhandel wurde ein Schiedsspruch gefällt, nach dem das bisherige Gehaltsabkommen bis zum 31. Oktober unverändert bestehen bleiben soll. Da für diese Schiedssprüche die Erklärungs­frist erst am 12. August abläuft, liegt bis jetzt eine Entscheidung der Angestelltenorganisationen noch nicht vor.

Konflikt in der Bilderrahmenbranche.

Die Unternehmer wollen die Löhne abbauen. Die Arbeitgeber vereinigung der Goldleisten- und Bilderrahmenindustrie teilte unter dem 3. Auguft dem Deutschen   Holzarbeiterverband als Vertrags­partei mit, daß der bisher gültige Lohn von 1,04 m. mit Wirkung vom 7. August auf 90 Pf. abgebaut wird. Diese Verfügung fei in einer Versammlung der Arbeitgeber am 30. Juli beſchloſſen worden. Durch diesen Beschluß verpflichtet die Arbeitgebervereini­gung ihre Mitglieder, die neuen Lohnjähe unbedingt zu be­achten und sie den Arbeitern durch Anschlag in den Betrieben bekanntzugeben. Die Berliner   Ortsverwaltung des Holzarbeiterverbandes ließ der Arbeitgebervereinigung wissen, daß dieses Diktat des Lohnabbaues das Signal zum offenen Kampf sei und die Arbeiter schaft mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zur Gegen­wehr schreiten werde.

In einer Vertrauensmännersammlung am 4. August nahmen auch die Branchenangehörigen zu diesem Anschlag der Unternehmer Stellung. Die eingehende Aussprache fand in folgender einstimmig angenommenen Entschließung ihren Niederschlag:

" Die am 4. August 1926 tagende Vertrauensmännerversamm­lung der in der Goldleisten- und Bilderrahmenbranche beschäftigten Funktionäre erblickt in dem von der Arbeitnehmer- Berhandlungs­fommission bei der offiziellen Lohnverhandlung gemachten Vergleichs­vorschlag, wonach die Tariflöhne auf eine bestimmte Zeit hin ver= langert werden sollten, die geeignetste Grundlage zu einer Ver­ständigung. Die Berhandlungskommission wird beauftragt, nur auf dieser Grundlage ein Tarifabkommen abzuschließen. Jede Kurzung der Tariflöhne ist mit allen Mitteln abzu wehren. Die Organisation, hat die Pflicht, unverzüglich die vor­bereitenden Kampfmaßnahmen zu treffen."

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| daraufhin vom Deutschen   Verkehrsbund bei der Firma um Ber­handlungen nachgesucht wurde, um den Versuch einer Beilegung des Konflikts zu machen, ist dieses Angebot brüst abgelehnt werden. Die Kündigungen wurden erst zurückgenommen, als durch diesen Druck die Unterschriften geleistet wurden.

Der Deutsche   Verkehrsbund ist nicht gewillt, eine derartige Handlungsweise hinzunehmen. Er hat sich bereits mit dem Ortsaus­schuß des ADGB.  , der für die Verhängung eines Bontotts zu= ftändig ist, in Verbindung gefeßi. Der Deutsche   Verkehrsbund ist entschlossen, die Oeffentlichkeit aufzurufen und die ihm zur Verfügung stehenden Machtmittel anzuwenden, um auch der Firma Wertheim flar zu machen, daß die gewerkschaftliche Ber tretung der Arbeiterschaft bei Lohnstreitigkeiten nicht ausgeschaltet

werden kann.

Anmerkung der Redaktion: Zu dieser Zuschrift des Deutschen Verkehrsbundes müssen wir bemerken, daß wir es für außer­ordentlich bedauerlich halten, wenn gerade im Einzelhandel und insbesondere ein großes Kaufhaus, das auf den Maſſenkonsum an­gewiesen ist, versucht wird, einen Lohnabbau durchzusetzen. Gerade der Einzelhandel hat alles Interesse daran, die Kaufkraft der Ar­beitnehmerschaft zu stärken und bei den Löhnen und Gehältern mit gutem Beispiel voranzugehen.

Ausdehnung des Streiks in Lodz  .

Lodz  , 7. August.  ( Eigener Drahtbericht.) Die streifenden Arbeitnehmer sind entschlossen, am Montag den Generalstreit auszurufen, wenn die Arbeitgeber bis dahin ihren Forderungen nicht entsprochen haben. Die Regierung hat bisher jede Vermittlung abgelehnt, obwohl bereits 10 000 Arbeiter im Streik stehen.

Zur Ausführung des§ 61 des Betriebsräfegesetzes vom 4. Fe­bruar 1920 hat das Preußische Staatsministerium unter dem 21. Juli 1926 eine Verordnung herausgegeben, der der Preußische Miniſter für Handel und Gewerbe unter dem 24. Juli Ausführungsbestim­mungen für die Betriebsratswahlen bei den ihm unterstellten Behörden, Schulen und Anstalten folgen läßt. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist in Nr. 15 des Ministe rialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung", des amtlichen Publi­fationsorgans des Preußischen Handelsministeriums, einzusehen.

Achtung! Stein- und Kalfträger! Der Konflikt bei der Firma­Großmann, Kaiserdamm Ecke Fridericiastraße, ist beigelegt. Die Sperre ist deshalb aufgehoben.

Deutscher   Baugewerksbund, Baugewerkschaft Berlin  . Freie Vereinigung der Akkordsteinträger. Die Zahl der englischen Arbeitslosen in der am 2. August endenden Woche beirug 1 605 500. Das sind 25 768 Personen weniger als vor einer Woche und 407 869 mehr als vor einem Jahre.

Am 5. August nahmen die bevollmächtigten Organisationsver­treter beider Parteien noch einmal Fühlung, um zu erwägen, ob nicht noch in letzter Stunde ein Ausweg aus dieser fritischen Situation zu finden sei. Diese Aussprache ergab schließlich, daß beide Parteien ihren Mitgliedern empfehlen wollen, den Schlich­tungsausschuß anzurufen, um damit zu beweisen, daß auch die legte Verhandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen worden ist. Bis zum Abschluß dieses Verfahrens darf weder von den Arbeit­gebern noch von den Arbeitnehmern an den zurzeit bestehenden Lohnverhältnissen eine Aenderung vorgenommen werden. Die Unter­nehmer werden zu Beginn dieser Woche zu diesem Vorschlag Stellung nehmen. Die Arbeiter werden das Schlichtungsverfahren A.-G., Berlin  , Wallſtr. 65, iſt täglich mit Ausnahme von Sonnabend abwarten und danach in einer Mitgliederversammlung ihre Ent­scheidung treffen.

Der Tariffonflikt der Handelshilfsarbeiter. Bom Deutschen Verkehrsbund wird uns geschrieben: Während bei sämtlichen Firmen des Einzelhandels der Konflikt, der sich durch den Lohnabbau als Folge des letzten Schiedsspruches entwickelte, sich beizulegen scheint, da die Firmen nicht auf die Anerkennung des Schiedsspruchs bestehen, hat es die Firma Wert­heim für notwendig gehalten, die Dinge auf die Spitze zu treiben. Sie hat allen Handelshilfsarbeitern, die sich weigerten, den Lohn­abbau durch ihre Unterschrift anzuerkennen, gekündigt. Als

Die Sparkasse der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten von 9-3 Uhr und 5-7 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet.

Freigewerkschaftliche Jugend. Spieltreffen des Nordkreises auf dem Metall­arbeiter- Sportplak Baumschulenweg, Beginn 2 Uhr nachmittags. Im Pro­gramm find vorgesehen: Ballspiele, Rämpfe der Mädels und der Burschen, Hindernisläufe, Boltstänze, Buntes Treiben. Die Gruppen der anderen Kreise find herzlichst willkommen. Fahrgelegenheit bis Bahnhof Baumschulen. weg, von hier Uebersetzen über die Spree.

Verantwortlich für Politif: Dr. Curt Geyer  ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Verlag: Vorwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin  . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin   SW 68. Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen ,,, Unterhaltung und Wissen", Aus der Filmwelt" und Blick in die Bücherwelt".

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