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Abendausgabe

Nr. 38143. Jahrgang Ausgabe B Nr. 188

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10 Pfennig

Sonnabend

14. August 1926

Vorwärts=

Berliner   Dolksblatt

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands  

Das deutsch  - französische Abkommen. Der unerwünschte Steuerzettel.

Im Reichstagsausschuß angenommen.

Der handelspolitische Ausschuß des Reichstages beschäftigte sich heute vormittag mit dem vom Reichsrat bereits angenommenen Handelsabkommen zwischen Deutschland   und Frankreich  . Ministerialdirektor poffe vom Reichswirtschaftsamt gab einen Bericht über die Verhandlungen, der für vertraulich erklärt wird. Ueber das Ergebnis der Verhandlungen selbst führte er aus, daß besonders auf dem Gebiet der Woll- und Baumwollindustrie erhebliche 3ugeständnisse erreicht worden seien, die die deutsche Industrie in Frankreich   wieder fonkurrenzfähig machen würden. Auch auf die Industrien, die eine besonders starke Arbeits­Tofigkeit hätten, wie die Maschinenindustrie und die chemische Industrie, sei besondere Rücksicht genommen worden. Das werde sich voraussichtlich im kommenden Winter auswirken. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Frankreich   blieben allerdings unsicher, man wisse noch nicht, ob es Poincaré   gelingen werde, den Franken zu ftabilisieren, was ja nur dann möglich sei, wenn sich die Franzosen mit der Tatsache abfänden, daß sie einen ganz erheblichen Teil ihres Vermögens schon verloren hätten.

Nach dem Schlußprotokoll soll ein Monat, nachdem die

französische   Zolltarifnovelle zustandegekommen ist, in neue Berhand­lungen über den definitiven Bertrag eingetreten werden und erst dann, wenn auch die französische   Inflation überwunden sei, werde man zu dauernd geordneten Verhältnissen kommen.

Thomsen( Dnat.) beantragt Bertagung der Verhandlungen bis Mittwoch, da seine Fraktion noch nicht genügend Gelegenheit gehabt habe, sich mit der Materie vertraut zu machen. Ministerialdirektor Rifter, Wiffel( S03.) und Cremer( D. Bp.) widersprechen. Sie weisen darauf hin, daß das Abkommen schon am 21. August in Kraft treten soll und daß doch nur ein Ja oder Nein möglich sei. Dazu bemerkt v. Stubendorf  ( Dnat.), es sei für ihn und feine Freunde eine harte Zumutung, jezt schon mit einem Ja oder Nein zu antworten. Die Bertagung wird darauf mit allen gegen die Stimmen der Deutschnationalen abgelehnt.

Reichert( Dnat.) nennt das Abkommen ein großes Wagnis. Man miffe nicht, wie sich die französische   Wirtschaft weiter entwickeln werde. Unser Interesse an einem Abschluß fei gar nicht so groß. England und die Vereinigten Staaten   würden von Frankreich   besser behandelt als Deutschland  . Die deutsche   Handels­bilanz Frankreich   gegenüber sei paffiv. Was werde mit der 26prozentigen Ausfuhrabgabe? Was aus dem Nieder­

Gürtners Klage.

lassungsrecht prattisch werden wird, ist zweifelhaft. Wie ist es mit der Beschlnagnahme des deutschen   Vermögens auf Grund des der Beschinagnahme des deutschen   Vermögens auf Grund des Versailler   Vertages? Ist diese Gefahr ausgeräumt? Unflar und auslegungsfähig ist auch Artikel 3, der Deutschland   vor willkürlichen 301lerhöhungen bei neuen Frankenstürzen schützen soll. Wissell( Soz.): Wir können die handelspolitischen Bindungen mit Frankreich   nicht entsprechend den Wünschen der Deutschnatio­nalen bis dahin vertagen, bis die französischen   Finanzen stabilisiert sein werden. Das Handelsabkommen bietet wenigstens eine Grund­lage für ersprießliche wirtschaftliche Be= ziehungen. Eine Zollerhöhung von französischer Seite könnte erst im Herbst eintreten und die Bestimmungen des Artikels 3 scheinen mir durchaus klar. Werden die Tariffäße nur um 30 Broz. erhöht, so berührt uns das überhaupt nicht, werden sie aber etwa 50 Proz. erhöht, dann, steigern sich die Zölle, die wir zu bezahlen haben, von 100 auf 120 Broz. Eine weitere Erhöhung iſt nur möglich, wenn der Inder um weitere 20 Broz. steigt. ( Ministerialdirektor Posse bestätigt die Richtigkeit dieser Darlegung.) Das scheint mir doch eine ganz erträgliche Regelung. Es ist auch zu bedenken, daß jede Milliarde Export Beschäftigung für 300 000 bis 400 000 deutsche Arbeiter schafft. Für freie Ausfuhr aus dem Saargebiet nach Deutschland   sind wir unter allen Umständen, weil die Saar   doch eigentlich deutsches Gebiet ist. Wir werden aus diesem Grunde sowohl dem deutsch   französischen   Han detsabkommen wie auch dem Abkommen über das Saargebiet unsere Zustimmung geben.

Steuerrebellion nach Muster Berncastel.

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In den letzten Wochen sind allerorts den Einkommen steuerpflichtigen mit Ausnahme der Landwirtschaft und der Gewerbetreibenden, deren deren Geschäftsjahr Geschäftsjahr spätestens. am 30. Juni 1925 endete die Steuerbescheide zugegan­Einkommen des Kalenderjahres 1925. Sie stellen somit die gen. Diese Steuerbescheide beruhen auf dem festgestellten Rückkehr zu dem seit vielen Jahren bestehenden Prinzip der deutschen   Einkommensbesteuerung dar. In der Zeit der Not war dieses Prinzip verlassen worden. Auch die Einkommensteuer wurde nach dem Umfaz oder nach dem Vermögen bemessen, die Höhe des Einkommens blieb unberücksichtigt. Das führte Minderbelastung, entsprach selten der wirklichen Leistungs­in manchen Fällen zur Ueberbelastung, in anderen zur fähigkeit und konnte daher nur solange ertragen werden, als eine beſſere Grundlage für die Steuerleistung nicht gegeber

war.

Die jetzt ergangenen Steuerbescheide entsprechen daher weit mehr den tatsächlichen Einkommenso re hältniffen der Steuerpflichtigen als die nach rohen Merkmalen festgesetzten Borauszahlungen, wie sie bisher zu leiſten waren. Troß alledem wird an diesen Steuer bescheiden in zahlreichen Fällen heftige Kritif geübt. Es hat den Anschein, als ob sie den großen Vorteil, der in der Bemessung der Steuerleistung nach dem wirklichen Einkom men liegt, mißachte. Das ist verständlich, soweit es sich um Rosenberg( Komm.) fündigt die Ablehnung der Vorlage Bescheide handelt, deren Höhe mit Recht angefochten werden durch seine Partei an, da das Abkommen nur Interessentengruppen fann. Diese Fälle aber sind zweifellos viel weniger jahíreich Extraprofite zuschanze, aber der Allgemeinheit nicht diene. Dem Ge­banten einer mitteleuropäisch n Wirtschaftsgemeinzahlungen zu niedrig waren, so daß Nachzahlungen als diejenigen Fälle, in denen die bisher geleistete Boraus­fchaft stimmt er im Prinzip zu.

Ministerialdirektor Ritter   äußert sich vertraulich über die 26pro­zentige Ausfuhrabgabe und über den§ 18 des Versailler Vertrages, der von der Beschlagnahme deutscher Bermögen handelt. Bezüglich der Zulassung in den Kolonien habe Frankreich   Deutschland   größere Bugeständnisse gemacht, als bisher den anderen Ländern.

Schließlich wird das deutschfranzösische Handelsabkommen gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Kommunisten

angenommen.

sozialen Fürsorge einen Notstand geschaffen, wie er sich schlimmer überhaupt nicht denken laffe. Dabei handele es sich bei all diesen von der Saarregierung getroffenen Maßnahmen keines wegs um die Durchführung vertraglicher Bestimmungen, fendern um die vertragswidrige systematische Ab trennung des Saargebiets auf allen Gebieten vom deutschen   Mutterlande in der politischen Absicht, jegliche Verbindung zwischen Saargebiet und übrigem Deutschland   zu zerschneiden, um damit die für 1925 vorgesehone Volksabstimmung im französischen  Sinne zu beeinflussen. Troß Locarno   sei

Ein Erfolg des Offenen Briefes  ". München  , 14. Auguft.( Eigener Drahtbericht.) Von der amt­lichen Bayerischen   Bressestelle wird folgende Antwort auf den Offenen Brief der Genossen Levi und Geŋer veröffentlicht: Der Staatsminister Gürtner hat den Strafantrag gegen Levi und Geyer am 30. Jult unterzeichnet. Der Antrag wurde mit einer Sachdarstellung alsbald nach Berlin   abgegeben. In dem Begleitschreiben vom 3. Auguſt wurde ausdrücklich betont, daß für den Herrn Staatsminister mit Rücksicht auf die maßlos ausfälligen Beschimpfungen in einem Teil der deutschen   Presse das allergrößte Interesse an der beschleunigten Durchführung des Ber­fahrens bestehe, daß zwar die beschleunigte Berfolgung des Abgeordneten Levi durch die Vorschrift des Artikels 37 der Reichsverfassung gehindert werde, daß aber fein Hindernis gegeben sei, das Verfahren gegen Geyer sofort und unabhängig von dem Strafverfahren gegen Levi zu betreiben. Abgeordneter Levi weiß, daß die Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn von der Genehmigung des Reichstages abhängig ist. Es wird dem Staatsanwalt in Berlin   trotz der von Levi in dieser Richtung in Aussicht gestellten Geschäftigkeit nicht möglich sein, die Genehmigung vor dem Zusammentritt des Reichstages zu erwirten. Aus dieser Tatsache, die sich mit zahlreichen Unterlagen belegen Auch vor einer Berzögerung des Strafverfahrens gegen Gener läßt, ergibt sich die dringende Notwendigkeit, daß das gejante fann schon nach dem ordentlichen Gesetzesgange feine Rede sein. deutsche   Bolt in der Forderung der Liquidierung der Saar­Im übrigen besteht kein Anlaß, auf den Sachverhalt, dessen Verfrage nicht nachläßt und ohne Unterlaß den Kampf um die Deutsch­erhaltung des Saargebietes unterstütze.

drehung unverkennbar ist, näher einzugehen."

Der Offene Brief hat also die Wirkung erzielt, die mit ihm beabsichtigt war. Wir erfahren endlich, daß der Strafantrag tat­sächlich gestellt ist und freuen uns, daß endlich ein außer= bayerisches Gericht über die bayerischen Justizzustände unter Gürtner zu urteilen haben wird.

Tagung der Saarvereine. Köln  , 14. August.( Mtb.) Auf dem Begrüßungsabend der Saartagung sprach der Geschäftsführer Th. Bogel Berlin   über die weltpolitischen Gefahren der Saarfrage. Er sagte unter anderem: Wie richtig die Gefahren der in Versailles   von Frankreich   verfolgten Saarpolitik selbst von Wilson und Lloyd George   erfannt worden sind, ergebe sich aus dem Ausspruch Lloyd Georges im Viererrat 1919: Lassen Sie uns feine neuen Cljas- Lothringer schaffen." An den Zielen der französischen  Besatzung habe sich nichts geändert, gleichgültig, welche Regierung den außenpolitischen Kurs in Baris bestimme. Die Saar  - Frage sei auch außenpolitischen Kurs in Baris beſtinime. Die Saar  - Frage sei auch heute noch nicht im Geiste von Locarno   erledigt. Für die Saarbevölkerung gebe es nicht einmal ein mit bestimmungsrecht, viel weniger ein Selbstbestimmungsrecht. Man müsse sich die fran. zosische Besatzung gefallen lassen, obwohl sie einen Bruch des Berjailler Vertrages darstellt, müsse ausländische Beamte über sich regieren laffen, müsse jeit

infolge der vertragswidrigen Einführung der französischen  Währung eine zweite Inflationstatastrophe durchmachen, die den größten Teil der Saargebietsbevölkerung an den Bettelstab bringe. Die Los reißung von der deut fchen Sozialversicherung habe auf allen Gebieten der

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die vom Völkerbund bestellte Regierungskommiffion nichts anderes als ein Organ französischer Annegionspolitit. die Gaarbevölkerung in ihrer Gesamtheit sich ihnen entgegenstellte, Benn diese Bestrebungen auch feinen Erfolg gehabt hätten, weil so bedeute das dennoch nicht, daß die Gefahren für das Saargebiet endgültig beseitigt sind. Die jüng ft en Bergänge in der Be­Jagungsfrage laffen das Gegenteil befürchten. Der franzöfifche Ein­fluß in der Saarregierung sei troz Ersetzung des französischen   Saar präsidenten Rault durch den Kanadier Stephens vorherrschend ge­blieben, so daß alle Entscheidungen der Saarregierung auch in Zukunft von französischen   Interessen diktiert sein

würden.

Fall Graff   liquidiert.

Unschuldig Verurteilte begnadigt.

Wie man sich erinnert, hat das Kriegsgericht der belgischen Besatzungsarmee am 27. Januar 1923 wegen Ermordung des Leutnants Graff   vier Angeklagte, nämlich Reinhardt,

Klein, Grabert und Riebe zum Tode verurteilt, die arbeit, Dömland zu 15 Jahren Zwangsarbeit, Elisabet Hed weiteren Angeklagten Tormöhlen zu 20 Jahren 3wangs­mann zu 5 Jahren Zuchthaus, Noad und Klimas zu drei Jahren Gefängnis. Kurz danach bezichtigten sich die drei deutschen   Polizei­beamten Engeler Kaws und Schwirrat vor deutschen  Behörden des Mordes. Das Schwurgericht in Stettin   verurteilte am 8. Juli 1924 Saws und Engeler zum Tode und sprach Schwirrat frei. Die Klärung der Schuldfrage wurde durch ein im November 1925 abgeschlossenes Abkommen einem deutsch  - belgischen Schiedsgericht übertragen. Das Gutachten dieser Instanz tommt zu urteil Rams und Engeler das Berbrechen begangen haben; dem Schluß, daß im Gegensatz zu dem belgischen Militärgerichts­diese hätten in Begleitung von Schwirrat die Straßenbahn bestiegen, in der sich Leutnant Graff   befand und die tödlichen Schüsse abgegeben. Angesichts dieser Schlußfolgerung der Internationalen Juristen­tommission hat der belgische König auf Vorschlag des Justizministers und in lebereinstimmung mit dem Ministerrat Reinhardt und Ge­nossen begnadigt. Die deutsche Regierung hat der belgischen Diegierung die Versicherung gegeben, daß sie über die gerechte Sühne des Verbrechens wachen werde, dessen Kams und Engeler durch das Stettiner Schwurgericht für schuldig erflärt worden sind.

erforderlich sind, damit die gesetzliche Steuerleistung erfüllt ist. Außerdem aber gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen die Steuerbescheide Erstattungsansprüche feststellen, wo also der Steuerpflichtige bisher zu viel gezahlt hat und mun Rüd­zahlung beanspruchen fann.

Man braucht garnicht zu bestreiten, daß bei der Durch führung der Veranlagung Fehler und Mängel sichtbar geworden sind. Dabei darf man aber auch nicht die Umstände vergessen, unter denen die Finanzämter gegenwärtig zu arbeiten haben. Es muß gleichzeitig Einkommensteuer, Ber­mögenssteuer und Erbschaftssteuer veranlagt werden. Auch ist das Reichsbewertungsgesetz, das der Berschiedenheit der Bewertung von Vermögensgegenständen ein Ende macht, zum erstenmal anzuwenden. Da für alle diese Aufgaben nur kurze Fristen zur Verfügung stehen, sind die Finanzämter in einem Maße überlastet, das der Qualität ihrer Arbeit sicherlich nicht förderlich ist. Besonders schwierig liegt die Sache aber bei der Einkommensbesteuerung. Sie ist stets eine große Aufgabe gewesen. Diese Aufgabe ist jetzt seit langen Jahren wieder zum erstenmal zu lösen. Daraus ergeben sich besondere Schwierigkeiten. Soweit die Steuerpflichtigen  Bücher führen, kann aus den Ergebnissen eines Jahres natur­gemäß nicht mit derselben Sicherheit auf ihre Leistungsfähig­über mehrere Jahre vorliegen. Bei den kleinen Steuerpflich keit geschlossen werden, als wenn erst einmal die Unterlagen tigen ober, die feine Bücher führen, müssen in diesem Jahr wie auch früher Schäzungen an die Stelle individueller Er­mittlung des tatsächlichen Einkommens treten. Auch für dieje Schägur.gen müssen erst Erfahrungen gesammelt gebaut werden können, daß sie die individuelle Einkommens­ermittlung voll ersetzen können. Eine sorgfältige und genaue Einkommensteuerveranlagung kann niemals nur die Sache eines Jahres sein, sondern fann nur in der Arbeit von Jahrzehnten allmählich durchgeführt werden.

Vielfach wird versucht, in der Durchführung der Ver­anlagung einen Gegensatz zwischen Finanzministe rium und Finanzämtern zu fonstruieren, als ob die Bragis der einzelnen Finanzämter allzu fiskalisch eingestellt fei. Für eine solche Beurteilung fehlen zunächst die Anhalts­punkte. Im Gegenteil hat das Finanzministerium gerode in letzter Zeit bei den Finanzämtern auf strengere Durchführung der Veranlagung drängen müssen. So hat der Reichsfinanz­minister in einem Erlaß vom 26. Juni erneut auf die Mög lichkeit hingewiesen, Steuerpflichtige, die, trotzdem sie über ein erhebliches Vermögen verfügen, nur ein ganz geringes

Einkommen deklariert haben, zur Veranlagung nach dem Verbrauch heranzuziehen.

Schließlich kommt noch hinzu, daß die Neigung der Steuerpflichtigen zu wahrheitsgemäßen Angaben viel zu wünschen übrig läßt. Daß infolgedessen die Finanzänter den Angaben der Steuerpflichtigen häufig mißtrauisch gegenüber­stehen, wird man wohl bedauern, aber auch begreifen müssen. Dieses Mißtrauen der Finanzämter gegen die Steuerpflich tigen wird durch die Art der Tätigkeit gewisser Unternehmer­organisationen und politischer Parteien gefördert. Diefe sehen ihre Aufgabe vielfach darin, den Gegensatz zwifchen Finanz­letzteren begreiflich zu machen, daß das verarmte Reich auf verwaltung und Steuerpflichtigen zu verschärfen, statt den den pünktlichen Eingang der Steuern zwingend angewiesen ist. Auf dem Parteitag der Deutschen   Wirtschafts­partei 3. B. ist eine Entschließung angenommen worden, die die Finanzämter beschuldigt, willkürlich Umsatz und Ein­tommen höher einzuschäßen als sie es tatsächlich sind. Das ist ganz offensichtlich eine ungerechtfertigte Uebertreibung. Jedermann weiß, daß gegen solche Willfür in der eid's abgabenordnung weitgehende Schutzbestimmungen ür den Steuerpflichtigen enthalten sind, deren Anwendung mühelos