Nr. 388 43.Jahrgang
1. Beilage des Vorwärts
Vordem Gewerbegericht
Das Gewerbegericht hat die Aufgabe, Streitfälle zu schlichten, die sich aus dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Die Fälle, die hier zur Verhandlung fommen, liegen meistens so, daß der Arbeiter als Kläger auftritt. Grundlose Entlassung, Nichtzahlung des zustehenden Lohnes, Urlaubsverweigerung oder Nicht einhaltung der Kündigungsfristen sind die Gründe für die Klage. Bei den Verhandlungen selbst ergibt sich dann allerdings oft ein ganz anderes Bild. Hin und wieder kommen aber auch Fälle vor, die von dieser Regel ganz erheblich abweichen. Sie machen ein größeres Zeugenaufgebot zotwendig und beschäftigen das Gericht in mehreren Sigungen. Durchschnittlich gelangen aber vor dem Gewerbegericht in der Zimmerstraße täglich etwa 80 Fälle zur Verhandlung; aus dieser reichen Fülle hier einige Einzelfälle.
Ein Maler flagt gegen ein Lichtspieltheater auf Zahlung von 230 M., denn der Besizer meigert sich, ihm den Arbeitsverdienst auszuzahlen. Der Maler war in einem Kino beschäftigt, das feinen Be fizer wechselte. Auf Zureden des ersten Besizers, der ein anderes King übernahm, ließ er sich von diesem als Plakatmaler engagieren. In dem neuen Kino waren aber Ausbesserungen notwendig, die längere Zeit dauerten. Inzwischen konnte der Maler nicht beschäftigt werden. Als die Spielzeit begann, erklärte der Befiher plötzlich dem Maler, daß er ihn nicht mehr brauche. Energisch streitet nun der Rinobefizer seine Aussage ab. Da aber der Maler den Eid darauf leistet, wird der Beklagte zur Zahlung der 230 m. verurteilt. Unter lautem Fluchen und Schimpfen verläßt der Arbeitgeber den Verhandlungsraum.
Zwei jugendliche Tänzerinnen flagen auf Zahlung von 150 M. Sie waren für einen Monat nach auswärts verpflichtet. Die Gage betrug fünf Mart. Eines Abends aber find fie plötzlich nach der Vorstellung entlassen worden. Als Grund wird angegeben, sie hätten, als eine Sängerin auftrat, in der Garderobe, hinter der Bühne Lärm gemacht. Ja, der Lärm soll so groß gewesen sein, daß er sogar die Borstellung gestört habe. Die Klägerinnen streiten nichts ab. Aber sie hätten in der Notwehr geschrien. Sie wären von einer älteren Kollegin, die mit dem Direktor ein Verhältnis unterhalte, geschlagen worden, und nur deshalb hätten sie geschrien. Das Gericht stellte fich in diesem Falle merkwürdigerweise auf den Standpunkt, daß die beiden Tänzerinnen aus diesem Grunde nicht berechtigt gewefen feien, Lärm zu schlagen, sie hällen bis nach der Vorstellung warten jollen. Ihre Klage wird abgewiesen.
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Ein Kellner flagt auf Wiedereinstellung und Zahlung des entgangenen Arbeitsverdienstes. Er war Betriebsrat, und ist fristlos entlassen worden, weil er, wie das beklagte Restaurant angibt, im Reftaurationsraum geschlafen hat. Der Kellner erwidert, er habe fich lediglich zu einer Zeit, als feine Gäfte im Lofal waren, in einer Ede an einen Tisch herangesetzt. Seine Entlaffung fei erfolgt, weil er Betriebsrat ist. Nach kurzer Beratung wird der Restaurateur zur Wiedereinstellung und Zahlung von 220 m. verurteilt.
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Die Figurantin.
Roman eines Dienstmädchens von Léon Frapié .) Autorisierte Uebersetzung aus dem Französischen von Kunde- Grazia. Frau Coqueho beeilte sich, mit einem Lächeln, das ihre mütterlichen und etwas spöttischen Augen mit Wasser füllte, zu beantworten, sie hatte immer ein drolliges Abenteuer auf Borrat: es gehörte zu ihrer Begabung, die Zuhörerinnen zum Lachen zu bringen, um ihnen leichter Billen aufzuschwaßen oder die Karten zu legen oder sie zu einem einzelnen Herrn zu bringen.
Sie verfuhr gerade umgekehrt wie Herr Benoit, der die Dienstmädchen einschüchterte, um sich sein Geschäft zu er
leichtern.
Und sie hatte in reichem Maße das Glück gehabt, in voller Wirklichkeit auf Personen zu stoßen, die eigens dazu geschaffen schienen, eine endlose Folge gesprochener Feuilletons zu liefern. Wenn man Virginie in die Kategorie der Phänome reihen konnte, dann mußte man gestehen, daß Fumeron und seine Eltern auch nicht gerade gewöhnliche Individualitäten verförperten.
Während Virginie ihr männerlockendes Schmarozer dasein längs der Avenue des Gobelins führte, lebte der 23jährige Fumeron behaglich mit den Händen in der Hosen tasche: eine ziemlich seltene Eigenschaft in dem Quartier, mo man sonst mit erhobenen Fäusten vom 17. bis 25. Jahre schwer zu kämpfen hat. Er, Fumeron, hielt sich abseits von allem: von der Arbeit mie vom Militärdienst, denn er sah fich als Deserteur, ohne es zu wollen, ganz unschuldig: auf Ehrenmort!
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Beweis: Fumeron, vom 20. Jahre der Refrutierung von Paris zugehörig, wurde in ein öftliches Regiment, in Toul , eingestellt. Nach sechs Monaten war er mit einem Urlaub von vierzehn Tagen heimgekommen und, wahrhaftig ohne schlimmen Borsaz, doch nie wieder dahin zurückgekehrt.
Der Fahrpreis, der vierte, Teil der gewöhnlichen Karte, nach Toul beträgt 7 Franken. Dreimal zeigte Fumeron den guten Willen, zu reisen; er hatte sich ganz verständig nach dem Ostbahnhof, mit dem nötigen Geld versehen, auf den Weg gemacht, und dreimal war er auf Veranlassung von Kameraden, infolge von Begegnungen, Zufällen und Weinstuben, an dem Schalter ohne Geld für sein Billett angelangt.
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Im nächsten Falle flagt ein Schlosser auf Nachzahlung von 21 M. Er habe immer nur Affordarbeit zugewiesen bekommen, bei der er nicht einmal den Mindestffundenlohn verdient hätte. Die Frage, ob ihm der Mindestſtundenlohn garantiert worden sei, der neint er. Der Borsitzende belehrt ihn, daß er dann zwecklos flage, er handle besser, wenn er die Klage zurückziehe.
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Dann wird einer der typischen Fälle verhandelt. Ein Transport arbeiter flagt gegen feine frühere Firma auf Wiedereinstellung. Längere Zeit war er frant gewesen, als er die Arbeit wieder aufnehmen wollte, erklärte man ihm, daß er entlassen sei. Unverständlicherweise hat er dann bei seinem Austritt einen Schein unterschrieben, den er nicht gelesen hat, auf dem aber steht, daß er mit seiner Entlaffung einverstanden ist und feine Ansprüche an die Firma mehr zu ftellen hat. Dieser Schein sei ihm, so betont er, so zugeschoben wor den, daß er ihn nicht lesen fonnte. Doch darauf legt das Gericht feinen Wert: Er habe eben zu lesen, was er unterschreiben soll. Die Klage wird abgewiesen.
Der Betriebsrat ist entlassen worden. Als Grund gibt die Firma an, er hätte in seiner Eigenschaft als Betriebsrat in einer Betriebsversammlung die Arbeiter aufgefordert, weniger zu arbeiten. Ins= besondere soll er die Affordarbeiter ermahnt haben, nicht zu schnell zu arbeiten, da sonst die Sätze erniedrigt werden, wenn die Betriebsleitung einen relativ hohen Verdienst feststellt. Der Betriebsrat streitet ab zur Wenigerarbeit aufgefordert zu haben. Was die Firma behaupte, sei ihr von einem Zuträger hinterbracht worden, der sich aber verhört haben muß. Beide Parteien nennen Zeugen, die zum nächsten Termin geladen werden.
Andere Fälle sind sofort erledigt. Weder Kläger noch Beklagte sind erschienen, Manchmal tommt nur der Kläger oder der Beflagte und teilt mit, daß man sich geeinigt habe. Dann wieder erlebt man erregte Auseinandersetzurgen, die Parteien stürzen aufeinander los und werfen sich Lug und Betrug vor. Es ist hin und wieder nicht leicht, Ruhe zu schaffen. Andere begrüßen sich vor dem Richtertisch mit einem Händedruck und führen unter sich eine Einigungsverhandlung, wobei dem Vorsitzenden in der Regel die Rolle des Vermittlers zufällt. Gewerkschaftlich organisierte Arbeiter bringen fich oft einen Vertreter aus ihrer Gewerkschaft mit. Die Praris lehrt, daß fie gut daran tun, denn jede Gewerkschaft hat einen oder mehrere Angestellte, die sich bei ihren ständigen Vertretungen auf den Gewerbegerichten eine gute Kenntnis der gewerbegericht lichen Gepflogenheiten und Rechtsprechungen angeeignet haben.
Obwohl vielfach der Arbeiter als Kläger auftritt, so ist er aber feineswegs immer der Gewinner des Prozesses. Ein erheblicher Teil der angestrengten Klagen wird abgewiesen, weil der Kläger sich im Unrecht befindet. Es hält schwer, ihm das klar zu machen, aber die Dinge liegen oft tatsächlich sehr ungünstig für den Kläger. In vielen Fällen hat der Arbeiter ungelesen irgendeinen Zettel unterschrieben, der ihm den Verlust aller Ansprüche bringt. 3u spät wird die Torheit bemerkt. Vereinbarungen, die mündlich getroffen wurden, streitet der Arbeitgeber meistens ab. Es wäre gut, wenn die Arbeiter bei allen solchen Dingen die Augen ein wenig offener hielten, sie würden sicherlich weiter dabei kommen.
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Das erstemal würde er gerade am Ende seines Urlaubs wieder eingetroffen sein, das zweitemal hätte er eine nicht| beträchtliche Verspätung gehabt und das drittemal wäre er gerade noch dort gewesen, ehe man ihn als Deserteur erklärte. Als die letzte Frist verstrichen, wurde es jedermann flar, ebenso seinen Eltern wie der Virginie, daß er ganz ruhig in Paris bleiben mußte. Er war ein regelrechter Deserteur, fein Fall blieb allerorten der nämliche: zwecklos sich vom Fleck zu rühren, nichts zu machen gegen ein Unglüd von überlegener Gewalt.
Er hatte seinen Militäranzug abgelegt und war wieder wie vorher der Pächter genannter Virginie geworden, ohne sich zu verbergen oder die Wohnung zu wechseln, ohne aufzuhören, die Eltern zu besuchen. In zwei Jahren hatte die Militärgewalt ihn nicht gefapert, so undurchdringlich äußerte sich die im Quartier bestehende Solidarität.
Etliche Sicherheitsagenten fannten Fumeron; sie hüteten fich auf Grund einer flugen Schlußfolgerung sehr, ihn festzunehmen: ,, Das ist ein Mann, der Hoffnungen erweckt; er ist schon Deserteur, also abwarten; er wird sicher noch etwas Folgenschwereres begehen. Man muß mit seinen Erwartungen haushalten." Der Polizeikommissar war von der nämlichen Idee geleitet:
In ganz unbeschränkter Weise," sagte er ,,, muß man das sich entwickeln lassen. Die Festnahme eines Deserteurs ist magere Ausbeute, der Kriminalpolizei unmürdig... und Jeder seinen außerdem geht das die Gendarmerie an. Dienst... Fumerons Eltern waren seit fünfzehn Jahren in dem nämlichen Hause, auf der Rue de Gobelins, Portiers; überflüssig zu erwähnen, daß sie sich der allgemeinen Achtung erfreuten.
Die Mutter war ein Artistenkind" gewesen; sie hatte einst auf den Brettern als Kunstreiterin, Chanteuse ,,, utilitee" paradiert, und das aus dieser glorreichen Epoche eine festgewurzelte Komödianterie beibehalten, die übertriebene Sprechweise des Melodrams, ein Bedürfnis nach theatralischen Posen, die jedesmal durchbrachen, wenn sie zu zahlreich Traubenbranntmein getrunken.
Seit zwei Jahren spielte sie in den Stunden, wo sie an geheitert, eine glänzende, rührende, deklamatorische Rolle: fie war die Mutter des Deserteurs"! Man mußte sie sehen, hören, in der Loge, im Hausflur, vor den Geschäften: sie
Donnerstag, 19. August 1926
Der Hilferuf.
Kleinigkeiten legen manchmal wie leuchtende Scheinwerfer die Seele einer ganzen Zeit bloß. Es gibt Dinge, denen man begegnet, auf Schritt und Tritt, und die doch in uns kein Echo meden, weil wir müde und apathisch hindämmern, bis irgendein Ruck plötzlich tiefsten Nachhall weckt.
In der Potsdamer Straße , nahe dem Potsdamer Platz , hängt an einem Baum, zerknittert und sehr unbeholfen beschrieben, ein Zettel folgenden Inhalts: Tischler , lange arbeitslos, sucht auf diesem Wege Existenzmöglichkeit, gleich welcher Art, da fein Geld mehr zum Inserieren vorhanden." Der Zettel ist nicht von gestern. Er ist wohl schon Wochen alt. Tausende eilen vorüber, hie und da streift den Hilferuf der flüchtige Blick eines Menschen, dem Zeit Geld ist und dem die Möglichkeit abgeht, sentimental" zu sein. Dieser arbeitslose Tischler, der Schutz vor dem Hungertode sucht, ist nicht der einzige, dem die Not an der Gurgel sitzt. Er ist ein winziges Teilstück in einem unendlichen Drama. Aber das ist es ja, was den Einzelfall so tragisch und den Zettel in der Potsdamer Straße so erschütternd macht: Spiegelbild einer verhärteten Zeit.
Menschen eilen an der Klage des Hungers vorüber. Autos, Straßenbahnen, Omnibusse, dicht besetzt... Es geht ihnen allen, die da fahren und gehen, nicht gut. Und doch sehr gut wiederum. Daß einer so still und so tödlich gewiß ohne viel Lärm verreckt, erfahren sie erst durch eine Dreizeilennotiz der Tageszeitungen. Und bedauern es wohl. Aber dann hasten sie weiter. Zum nächsten Fall, der wahrscheinlich im Schicksalsmeer der Millionenstadt ebenso spurlos versinken wird, wie die Geschicke hunderttausend anderer Kleinen und Unbekannten.
Das Perlenhalsband der Kaiserin Zita .
,, Die unglückselige Perlenkette."
Ein merkwürdiges Schicksal hatte eine Perlentette, die den Gegenstand. stundenlanger Erörterungen vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte bildete. Als sich im Verlauf der Verhandlung ein Sachverständiger über diese Kette äußerte, war das Schlußergebnis seines Gutachtens ungefähr folgende Feststellung:
Der Wert alter Bilder, Möbel, Teppiche oder Brillanten steigert fich für den Verkauf, wenn die Gegenstände aus altem gräf lichen oder fürstlichen Besi stammen. Ihre Richtigkeit beweist die auffallende Tatsache, daß die Kette von einer gerichtfie aus dem Nachlasse des Grafen Alexander von lich vereidigten Tagatorin auf 32 000 Mart geschätzt wurde, meil Gersdorf stammen sollte, und schließlich statt dieses Liebhabermertes nur einen Realwert von 4000 mart hatte. Ihren Kreislauf unter allen möglichen für den Verkauf in Betracht fommenden Juwelieren hatte die Perlenkette von einer Gräfin von Gersdorf aus begonnen. Ihre Herkunft gestaltete sich dann immer interessanter und vornehmer. So wurde sie zuletzt als ein Berlen= follier der bekannten Hofdame der früheren Kaiserin, der Gräfin Gersdorf, mit der jedoch die erwähnte Gräfin feineswegs verwandt mar, oder sogar als ein Perlenhalsband der Kaiserin Zita angepriesen. Trotzdem mißlang der Verkauf immer und immer wieder, so daß das ruhelos wandernde Schmuckstück schließlich unter den Berliner Händlern den Beinamen erhielt:„ Die unglückselige Perlen= fette". Endlich wurde die Gräfin an den Fabrikanten Otto Steinborn verwiesen, der ihr auch die Kette für 14 500 Mark abfaufte, aber nur, 2000 Mark darauf anzahlte, die er sich von einem Von dem Rest zahlte er nach gewissen Bodede geborgt hate. längerem Drängen auch nur einige Hundert Mart. Das Ende vom Liede war, daß die Gräfin sich betrogen fühlte, und auch der Etaatsanwalt nahm an, daß Steinborn mit Hilfe des Bodecke von vornherein darauf ausgegangen sei, die Verkäuferin um den Rest des Kaufpreises zu bringen, da er nie in der Lage gewesen sei. mehr als das geborgte Geld abzuzahlen. In der Verhandlung er flärte donn die Gräfin Gersdorf, die inzwischen einen vefannten Richter geheiratet hat, daß die Kette an einen hiesigen bekannien Industriellen für 9000 Mart verkauft worden ist, von dem sie nur 300 Mart außer der Anzahlung erhalten hatte. Auch dieser hat 311viel bezahlt, weil die Kette in Wahrheit gar keinen Liebhabermert befizt. Es stellte sich nämlich in der Verhandlung zur allgemeinen leberraschung heraus, daß das Berlenhalsband weder der Kaiserin 3ita noch der Gräfin Gersdorf gehört hat, sondern einer gut bürgerlichen Freundin der Gräfin, die, ohne daß es der Mann merken
stellte dar, stand auf der Szene im ,, Ambigu ", ihr tragisches Organ erflomm die höchsten Töne, ihr großartiges Mienenspiel fam zur Entfaltung:
,, Das Herz einer Mutter ist so zart! Für mich gibt es feine Ruhe, fein Glüd mehr, alles ist aus. Ich bin die in Tränen aufgelöfte Mutter, die Tag und Nacht zittert. Denken Sie doch, sich hoffnungslos sagen zu müssen: mein Sohn ist Deserteur! Ueberall, im Berborgenen, in der Deffentlichkeit, auf der Straße, in meinem Schlummer höre ich cine verhängnisvolle Stimme, die mir ins Ohr schreit: Deserteur! Deserteur! Und dann fürchte ich beständig, daß er ergriffen, denunziert, verurteilt wird: er ist so leicht erkennbar durch seine Schramme an der rechten Wange, die Chauffeurmüze, feinen fastanienbraunen Samtanzug, und weil er drei Minuten von hier wohnt, in Nr. 185 der Avenue, fünfter Stock, die Tür gegenüber, und alle Tage um 11 Uhr hierher kommt, uns zum Frühschoppen zu besuchen! Ach, ich wüßte ihn trog meiner weißen Haare zu verteidigen! Man soll nur kommen, ihn suchen!... Nein, mein Herr, nein, meine Dame, nichts wird mich zwingen, mein Kind zu verleugnen! Ich werde weiter mein Leben ihm zum Opfer bringen, mie ich jetzt tue. Mein Leben wird in Heroismus endigen! Um so mehr, als, von seiner Desertion abgesehen, mein Sohn lauter gute Eigenschaften hat: es gibt feinen anständigeren Menschen, fast niemals prügelt er seine Frau, die Virginie, die trotzdem nicht ohne Fehler sein soll... wenn das bloß ihre Gefräßigkeit wäre... Und begabt ist er! so, daß er betrunken noch viel entzückender ist, als nüchtern! Da ist er so, meine Dame, daß man ihn die ganze Zeit betrunken haben möchte!... Und Sie sollen sehen, mein Mutterherz leistet so vielen Qualen Widerstand!"
Selbst der Bater, ein ehemaliger Maschinist, erhob sich, menn er etwas zuviel Traubenbranntwein hirter die Einde gegoffen hatte, bis zu moralischer und bürgerlicher Größe: er wurde antike Persönlichkeit, der alte Römer, der fähig war, seinen Sohn mit eigenen Händen auf dem Altar des Baterlandes zu opfern.
Frau Fumeron- Mutter war eine sehr gute Freundin der Coqueho; sie beteiligte sich an deren pharmazeutischen und mahrsagerischen Kniffen, und mit oder ohne Wissen lieferie fie Beiträge für die humoristische Zeitung, die die dienende Kundschaft so schätzte.
( Fortsetzung folgt.)