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Vle private« flktiengeselljchafien in SowjetruKlanö. Nach dem Gesamtkapital der Aktiengesellschaf- ten der RSFSR . unter dem Gesichtspuntt der Äapitalquellen be­trachtet ergibt sich folgendes Bild über die Kapitalbeteiligungsver- höltnlss« in der heutigen russischen Wirtschast: LtaalStapital............. 68.g Proz. GenvssenschaftSkapital.......... 4,2. Gewertschaslen und Parteiorganisationen... 0,6, PrivatkaPttal........... 26,1, Gemischte Gesellschaften......... 0.1, >:«bestimmt............ 0.2

100,0 Proz. Die Zahl der privaten Aktiengesellschaften in der UdSSR , zeigt ein ununterbrochenes Wachstum. Es entstanden neu: Jahr gahl der Sesellschajten Akliealapital 1922 2 352 500 Rbl. 1922 4 790 000, 1024» 8 1 700 000, 1926 19 2 695 000. Seit 1024 ist die Wirtschaftspolitik des Volkskommissariats für Innenhandel, wie in Nr. 14 derAolkswirtschajt der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken" weiter mitgeteilt wird, darauf gerichtet, das P r i v a t k a p i t a l von den reinen chandelsunter- nehmungen abzulenken und solchen industriellen Gesell- s ch a f t e n zuzusühren, die sich mit der Herstellung von Waren beschästiaten, die von der Staatsindustrie nicht in genügende Maße oder überhaupt nicht produziert werden. Von 32 privaten

98 800 Rbl. beteiligt. Das Verhältnis zwischen eigenen und fremden Mitteln der privaten Aktiengesellschaften zeigt folgendes Bild: eigene Mittel 20 Proz., fremde Mittel 80 Proz. Soweit da» private Aktienkapital sich in Handel und Industrie betätigt, verteilt es sich u. a. auf einzelne Warengruppen wie folgt: Textilwaren............ 19,0 Proz. Nahrungsmittelgewerbe...... 18.9, Lederwaren............. 13,1 0 Galanteriewaren.......... 10,0, Die Zulassung privaten Kapitals in Aktienform hat nach Auf- fasiung der für den inneren Handel zuständigen Behörden der RSFSR . im allgemeinen günstigere Resultate gebracht, um so mehr, als die Verpflichtung der Aktiengesellschaften zu öffent- licher Rechnungslegung die allgemeine Kontrolle und die Verfolgung der Entwicklung auf diesem Gebiete erleichtert.

Die Karlellierung in der deutschen Zementindustrie, die seit der Kündigung des legten Kartellvertrag» infolge der Krise und der Umgruppierung in diesem Gewerbezweig auf erhebliche Schwierig- leiten stieb, scheint nun doch wieder zustondezukommen. Die R a t i- f i z i e r u n g der zwischen dem Westdeutschen Zementverband, dem Süddeutschen Zementverband, dem Norddeutschen Zementverband und dem Hüttenzementoerband in Düsseldorf abgeschlossenen Kartell- Verträge wird, lautKonjunktur-Korrespondenz*, in der aller­nächsten Zeit erfolgen. Die seit Beginn dieses Jahres geführten Verhandlungen haben eine fast vollständige Lösung aller Meinung?. «erschiedenheiten gebracht. Die Abmachungen regeln die Grenzen der Erzeugungs- und Absatzgebiete, über die bisher vielfach Differenzen entstanden waren. Voraussichtlich werden die neuen Kortellabmachungen rückwirkend ab 1. Januar 1926 in Kraft treten. Reue Stillegungen der koliindustrie. Der B u r b a ch- Konzern kündigt Stillegungen des Kaliwerks Becnbera und des Kalischachts Bartensleben an. Die Maßnahme wird durch stockenden Absatz be- Sründet. Vor kurzer Zeit wurde aus dem Lager der Kaliindustriellen hon mit Stillegungen gedroht, falls die Preisforderungen der Kaliindustrie nicht bewilligt werden. Vielleicht dürfte man auch die Stillegung im Burbachkonzcrn nach dieser Richtung hin unter- suchen. Industrie und Bankkapilal. Wie sehr die Macht de» deutschen Bankkapitals gegenüber der Industrie in dauerndem Steigen begrisfen ist, davon gibt nn deutscher Banksachmann in der jüngst erschienenen nkrundschau desManchester Guardian Cammer-

halbjährlichen Bantrundschau desManchester Guar cial die folgende Darstellung:Es kann heute ohne- >t werden, daß die Banken einen gewaltigen aus die deutsche Industrie besitzen. Sie haben die Stellung, die Se o o r d e m Kriege innehatten, wieder gewonnen, so aber, sie nur sehr selten als Gründer oder Teilhaber erscheinen, viel- mehr aus die Gewährung von Krediten einen Einfluß ausüben, der aber nicht weniger wirksam ist. Durch ihre ditgewährung sind die Banken in der Lage, bei den allermeisten Industrieunternehmungen über Sein oder Nichtsein zu bestimmen. Daß große und weltberühmt« Konzerne ihr« Unabhängigkeit dadurch aufrechterhalten haben, daß sie Kredite " in. zeigt Masse elbstverständlich

zwar indirekt, deshalb Entscheidung über die Kreditgewährung sind die

im Ausland ohne Vermittlung deutscher Banken erhielten, zeigt nur gro ß e M a s s c der rftai

noch deutlicher die Lage, in welcher sich die deutschen Jndustrieunternchmungen befindet. suchen die mittleren und kleineren Unternehmungen neue Weg« zur Lösung de» Kreditproblem» ohne Hilfe der Banken. Zum Teil ver- suchen sie. Spezialbanten zu gründen, die den Anforderungen der einzelnen Industrien angepaßt sind. Aber diese Banken sind nicht zu irgendwelcher Bedeutung gelangt, nur in besonderen Fällen, so in der Textil- und Brauinmistrie. wurden Erfolge erzieU, besonders wenn die Spezialbant durch irgendeinen großen Konzern gestützt wurde. In der Automobilmdustrie erlangten die Spezialinstiwt« Bedeutung, indem sie mit Hilfe fremden Kapitals versuchten, das Abzahlungsgeschäft zu finanzieren. So oft die Banken sich in Kreditgeschäfte nicht einlassen wollen, und so oft Kredichilfe vom Ausland nicht zu erhalten ist, wenden sich die Unternehmungen an da» Reich, an die Einzelstaaten oder an Gemeinden. So war es besonder» bei der Eisen-, Maschinen-, Lokomotiven- und Schiffsbau- industrie, welch« außerordentlich schwer unter der Wirtschaftskrise leiden. Wahrscheinlich wirb der festvercmkerte Einfluß der Banken in Zukunft noch zunehmen, weil nämlich, sobald eine wirtschaftliche Neubelebung eintritt, der Kapitalbedarf in einer großen Anzahl von Industrien stark wachsen wird. Dann wird zur Kreditgewährung noch die Ausgabe neuer Anteilscheine hinzukommen, wa» sich in der weiteren Stärkung der Machtstellung der Banken auswirken wird."

GewerMastsbowegung Vas Knglo-NuMche Komitee. Wie der russische Teil den englischenerzieht". Da morgen in Berlin eine Sitzung des englisch -russischen Komitees stattfindet, dürfte es besonders angebracht sein, die gegen- seitigen Beziehungen zwischen Moskau und London zu wür» digen. Und zwar an Hand einer am 12. August 1926 einstimmig gefaßtenResolution des Plenums des Zentralen Gewerkschaftsrate» der Sowjetunion über die Pariser Tagung des Anglo-Russischen Komitees", auf Grund des Referats von Andrejew, Vorsitzender der Sowjet- dclegation auf der Pariser Konferenz., Die englische Delegation der Bergarbeiter hatte es abgelehnt, auf der Pariser Konserenz des Landesorganisations- komitees die von der russischen Seite als einzigen Punkt der Toges- ordnung vorgeschlagene Frage der Unter st ützung der eng- lischen Bergarbeiter zu erörtern. In der Sache war über- Haupt n i ch t s z u b e r a t e n. da die Moskauer Unterstlltzungsaktion bereits im Ganeg war und das Komitee über eine Unterstützungs- aktion des Internationalen Gewerkschaftsbundcs oder irgendeiner anderen Körperschaft nicht zu befinden und nichts zu beschließen hatte. Der Punkt sollte deshalb erörtert werden, weil Moskau , gestützt auf seine Unterstützungsgelder, sowohl eine Attacke gegen die englischen Gewerkschaften reiten wollte wie auch gegen den IGB. Der englische Generalrat sollte unter Mitwirkung seiner Vertreter in dem famosen Komiteee n t- larvt* werden. Weil die englischen Vertreter dieses Spiel nicht mit- machen wollten, erklärt der ZGRSU. in seintr Resolution ihr Verhaltensowohl der Form als auch dem Wesen nach als f a l s ch". Formell, da der Gcneralrat sich nicht vorher gegen die von Moskau vorgeschlagene Tagung gewandt habe. Dem Wesen nach ist das Verhalten der englischen Delegation die Fortsetzung jener Linie der Kapitulation und der Sabotage de» Kampfe» der Arbeitermasien und vor allem des Kampfes der englischen Bergarbeiter, durch die die Führer des Generalrats während des Generalstreiks der Arbeiterbewegung großen Schaden zufügten." Für Moskau ergibt sich daraus die Schlußfolgerung: Das Plenum des ZGRSU. stellt lest, daß die Weigerung der englischen Delegation, die Frage der Hilfsaktion für die britischen Bergarbeiter zu erörtern, und die Verhüllung dieser Weigerung durch die Forderung nach Zurücknahme der gerechten Deklaration des ZGRSU. faktisch einen großen Schritt zur Sprengung de» Anglo-Russischen Komitee», einen Versuch zur Sprengung der internationalen Hilfsaktion für die britischen Bergarbeiter darstellen. ... während die Arbeitermasien(?) dem Anglo-Russischen Komitee immer mehr und mebr Sympathien entgegenbringen, übernehmen die Führer der englischen Trode-Unions die Initiative für die ersten Schritte zur faktischen Sprengung des Angls- Russischen Komitees." Doch trotz des so zensurierten Verhaltens der englischen Vertreter in dem Moskauer Komitee hält Moskau sich für verpflichtet, die Idee der Einheit der Gewerkschaftsbewegung unterseinerDiktatur mit allen Mitteln zu verteidigen. Die Aufrechterhallung des Komitees seiim Interesie de» internationalen Proletariats" not- wendig und die Engländer dürften nicht länger mehr die Kapitalisten indirekt unterstützen. Die Resolution betont die Notwendigkeit der völligen Freiheit der gegenseitigen Kritik innerhalb des Komitees und stellt dann als Zweck der Uebung zurEinheit der Gewerkschaftsbewegung" mit Entrüstung das abscheuliche streikbrecherische Verhalten der Amsterdamer Internationale und der Führer der Berufs- Internationale"(Bergarbeiter u. a.) fest." Wer nicht an die Unfehlbarkeit Moskaus glaubt, wird von ihm infamiert. Den sogenanntenLinken" Pucell und Hicks wird außer- dem in derPrawda" das Kompliment gemacht, sie hätten in der Trade Union Unity"(dem englisch -russischen Einheitssront-Organ) einen Artikel gebracht, um«die Spuren de» Verrats des englischen Generalrats, der die Taktik seiner Delegation auf der Pariser Tagung des Komitees billigte, zu verwischen." Vor zwei Iahren wurden die Reformisten des englischen Generalrats unter dem Druck der breiten Schichten der englischen Arbeiter gezwungen, an der Schaffung des Anglo-Russischen Einhcitskomitees mitpiwirken. Derselbe Druck... zwingt sie jetzt über das Anglo-Russische Komitee schöne Worte zu sprechen." Diese Proben dürften genügen, um auch die Engländer erkennen zu lassen, in welches Verhältnis sie hineingeraten sind. Entweder sie tanzen morgen wie Moskau pfeift oder siesprengen" das russisch -englische Komitee, wenn sie die ihnen darin von Moskau zugedachte Rolle als Marionetten nicht länger spielen wollen.

die Arbeitslosigkeit in Rußland . Sie ist ia ständiger Zunahme. Trud" vom 8. August 1926, Nr. 180. schreibt: Beim Arbeitskommissariat hat eine Konferenz stattgefunden, an der Vertreter aller Bundesrepubliken teilgenommen haben und Bericht über die Lage des Arbeitsmarkts und die Ar- beitslosenunterstützuna erstattet worden ist. In der Rusi. Soz. Föd. Sowjetrepublik ist die Arbeitslosigkeit im Wachsen begriffen. Im Oktober 1925 zählten die Arbeitsbörsen 600 000 Ar- beitslose, am 1. April 1926 761 000. am 1. Mai 815 000, von denen vom Lande .. zu erwarten. _ Zahl von Arbeitskräften ausnehmen wird. Desgleichen ist nicht damit zu rechnen, daß der Zustrom vom Land« nachlassen wird. Don der Gesamtnachsrage befriedigen die Arbeitsbörsen nur ungefähr 30 Prozent. Auf den Notstandsarbeiten beträgt der Durchschnittsverdienst 55 Rbl. 53 Kop. Im Jahre 1925/26 sind s ü r Notstands-

arbeiten 4MillionenRubel bewilligt worden, gegen nrnd 9,3 Mill. im Jahre 1924/25. Die finanzielle Lag« der Genosien- schaften der Arbestslosen kann man al» gefestigt betrachten. Die Arbeitslosigkeit in der U k r a i n e ist im letzten Jahre um 18 Prozent gewachsen. Gegenwärtig zählt man auf den ukrai- nischen Arbeitsbörsen 200 000 Arbeitslose. Nur 32,8 Prozent der Arbeitsvermittlung ist von den Arbeitsbörsen ausgegangen. Mit Not- standsarbeiten sind insgesamt 8000 Arbeitslose be- schäftigt, davon 22,8 Prozent Frauen. In den Genosienlchasten der Arbeitslosen sind etwa 28 000 Personen beschäftigt. Eine Umschulung von Arbeitslosen ist in der Ukraine noch gar nicht vorgenommen worden. In Weihrußland werden zurzeit 220 157 Arbeitslose gezählt, davon 42 Prozent Gewerkschaftsmitglieder, 6000 arbeiteten am 1. April in den Genossenschaften der Arbeitslosen. Der Durch- schnittsarbeitslohn betrug daselbst 38 Rbl. 88 Kop. im Monat. Eine Arbeitslosenunterstützung erhalten 43,2 Prozent aller Arbeitslosen. Die Arbeitsbörsen in Weißrußland arbeiten sehr'schlecht. Die meisten örtlichen Stellen leisten gar nicht». Das leitend« Personal ist längst nicht auf der Höhe und die Räumlichkeiten der Börsen sind fast überall ungenügend..." Aus diesen längst überholten Zahlen geht hervor, daß in Ruß- land kaum die Hälfte der Arbeitslosen Unter st ützung erhält, daß für N o t st a n d s a r b e i t e n im ganzen Jahre nu r vier Millionen Rubel bewilligt wurden, und daß die ständig wachsende Arbeitslosigkeit den Leitern des Sowjetstaat» als ch r o- n i s ch e s und vorläufig unheilbares Uebel erscheint. Wirtlich ideale Zustände! DieSlote Fahne" überschlägt sich in unflätigen Ausdrücken, weil wir unsere Notiz über die Arbeitslosigkeit in Lenintzrad be» richtigt haben. So etwas erscheint ihr geradezu unanständig. Wir hatten nämlich sestgestellt, daß von den nach amtlicher Fest- st e l l u n g im ganzen Leningrader Gouvernement vorhandenen 213 000 Arbeitern und Angestellten 144 359, also rund zwei Drittel arbeitslos sind. Der Genauigkeit wegen haben wir nachträglich unsere Mitteilung ergänzt. Bei diesen 213 000 Ar- beitern und Angestellten handelt es sich um solche, die In I n d u st r I e und Handel beschäftigt sind. Das riesige Beamtenheer, die freien Berufe und was sonst noch irgendwie beruflich tätig ist. ist in diesen Zahlen nicht einbegriffen. Alle aber unterliegen der gewerkschoft- lichen Zwangsorganisation. Wie hoch der Prozentsatz der Angestellten und Arbeiter unter den Arbeitslosen ist, ging aus der Meldung nicht hervor. Es liegt aber auf der Hand, daß sie die erdrückende Mehrheit darunter sind. Sonach dürfte unsere Schlußfolgerung. daß zwei Drittel der Arbeiter und Angestellten(nicht der Berufs- tätigen) arbeitslos sind, der Wahrheit ziemlich nah«, kommen. Es versteht sich von selbst, daß die angeblichedeutsche Arbeiter. delegation" von den amtlich ermittelten 144 O0O Arbeitslosen, die nur teilweise unterstützt werden, nichts gesehen haben. Bei den festlichen Empfängen und wohl vorbereiteten Besichtigungen hat man natürlich die Arbeitslosen nicht eingeladen.

KrkFSbeschädißte und Streik. Der Beamtenwirtschaftsvercin hatte einen in seiner Bäckerei beschäftigten Schwerbeschädigten M. unmittelbar nach dem Ausbruch des Bäckerstreiks entlassen. M., der seine Entlastung für unberechtigt hält, forderte durch Klage beim Ge- werbegericht Zahlung seines Lohne » vom Tage der Entlassung ab. Der Beklagte begründet die Entlassung mit Arbeitsverw»i- g e r u n g des Kläger », der sich nach dem Ausbruch des Streits nicht zur Arbeit gemeldet habe. Der Kläger war ohne Zweifel berechtigt, Arbeit in der Bäckerei abzulehnen, denn dos Gesetz bestimmt, daß den Schwerbeschädigten nicht zugemutet werden darf. Streikbrecherarbeit zu oerrichten. Der Be- klagte sagt aber, der Kläger hätte seine Dienste anbieten müsten, denn er hätte ja mit anderen Arbeiten beschäftigt werden können. Der Kläger behauptet, er habe das auch versucht, aber aus Furcht vor den Streikposten habe er nicht gewagt, den Betrieb zu betreten. Er habe sich deshalb durch einen im Betriebe beschäftigten Fahr- sruhlführer beim Backmeister entschuldigen lassen. Da nicht nachgewiesen werden konnte, daß die Entschuldigung zur Kenntnis des Backmeisters gekommen ist, zotz der Kläger die F o r- derung auf Lohnzahlung für die Streikzeit zu- rück, beharrte aber auf dem Verlangen der Lohnzahlung vom Ende des Streits(28. Juni) bis zum Tage der Urteilsverkündung. Diese Forderung stützt sich auf die Bestimmung des Schwerbeschädigten- gesetzes, daß Schwerbeschädigte, die au» Anlaß eine» Streiks frist» los entlasten wurden, nach Beendigung de» Streit» weiterbeschäftigt werden müssen. Der Kläger hatte sich am 27. Juni zur Arbeit gc- meldet, ist aber nicht eingestellt worden. Der Beklagte sagt, die Meldung sei zu svät erfolgt, der Streik sei schon am 17. Mai beendet gewesen, an diesem Tage habe sie den Betrieb mit 40 Bäckern wieder eröffnet.M i t Streikbrechern, die die christliche Gewerkschaft, entgegen ihren sonstigen Gepflogen- heiten bei Wirtschaftskämpsen, gestellt hatte," sagte der den Kläger vertretende Sekretär des Lebens- und Genußmittelarbeiterverbande«. Dadurch sei der Streik für diesen Verband noch nicht beendet ge» wesen. Das Gericht erkannte an. daß ein Streik nur durch die Organisation, welche ihn führt, al» beendet er» klärt werden kann, nicht aber durch eine am Streit gar nicht be» teiligte Körperschaft. Nun behauptete der Beklagte, dann müste der Streik am 12. Juni als beendet gelten, denn an diesem Tage Hab« der Leben»- und Genußmittelarbeiterverband den Bezirksämtern mitgeteilt, daß er die Streikunterstützung einstelle. Der Verbandssetretär be­richtigte das dahin, daß der Hauptvorstand de» Verbandes aller- dings am 12. Juni die Streikunterstützung eingestellt habe, daß ober die Lokalkasse noch bis zum 26. Juni Unterstützung, auf die die Streitenden keinen Rechtsanspruch hatten, gezahlt habe. Erst am 2 6. Juni sei der Streik durch Beschluß des örtlichen Vorstandes als beendet erklärt worden. Der Kläger habe sich also rechtzeitig zur Wiederaufnahme der Arbelt gemeldet. Hiernach erkannte das Gericht die Forderung de» Klägers al« berechtigt an und verurteilte den Beamten» Wirtschaftsverein, ihm den Lohn vom 28. Juni bis zum Tage der Urteilsverkündung 348,50 M. zu zahlen./

»«N«id»»g»ar»«it»,.Z!>ae»d. Juaendversammlinia am vomieret«, fcen ».«unuft, in de»«ersammlungerümnen de» Dcullch-n verieidunqzorbeiier- vecbondes, Sebaftionftr. 8738, Hof port. Vortrag Uder dl, deutschen S«» wertschaften. arscheinen aller Jugendlichen lg Pflicht. Di« Iugendkmimisgou. (Gewertschaftliches sieh« auch 4. S«ite Hauptblatt.)

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