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Staats- Theater Barnowsky- Bühnen

Opernhaus

Theater

a. Platz d.Republ. Königgrätz.Str.

61/2: Cavaller. rusti- T.:Hasenheid.2110 cana- Bajazzo

Schauspielhaus

8 Uhr:

8: Kyritz Pyritz Der Garten Eden

Schiller- Theater

Geschlossen

Sonnabd. z.1.Male

Zweimal Oliver

Städtische Oper Komedienhaus

Charlottenburg

72 Uhr: Geschl. Vorstellung

Die Zauberflöte

Deutsches Theater

Norden 10334-38

Tel.: Norden 6304 Täglich 8 Uhr

Herr v. Saint- Obin

Saltenburg- Bühnen

Deutsches

Manchester- Anzüge Sportjoppe ganz ge- 30.­

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CHARELL REVUE

SERÖFFNUNG Von Mund zu Mund

,, CLOU"

( GESELLSCHAFTS- ABENDE)

der Wintersaison und der Nachmittags- Kaffee­Konzerte mit großem Orchester bei freiem Eintritt

Mittwoch, den 1. September 1926 Abends unter Mitwirkung des   Berliner Lehrer- Gesangvereins Leitung: Prof.   Hugo Rüdel

Konzertkapelle

Männecke 2 Kapellen

Donnerstag, 2. Sept. Künstl.- Theater   Berliner Theater

72 Uhr

Zum ersten Male Androklus

und der Löwe Von Bernard   Shaw Regie:   Erich Engel Heute geschlossen.

8 Uhr:

Veronika Th. a. Kurfürstendamm  

8 Uhr:

Yvonne

Kammerspiele Lustspielhaus

Norden 10334-38

72 Uhr:

Zum ersten Male

8 Uhr:

Kukuli

Und Pippa tanzt... Voranzeige! v. Gerh. Hauptmann Lessing- Theater Regie: Heinz   Hilpert 4. d. Mts. 7 Uhr:

Premiere

Die Komödie Cromwell

Bismarck 2414, 7516

8 Uhr

Zum letzten Male

Die fleißige Leserin

Preise: 2, 4, 6 Mk Freitag d.3, 72 U.: Zum ersten Male

Die Gefangene

Von Bourdet Regie: M. Reinhardt

SCALA

Kurfürst 6456 Täglich 8 Uhr:

Singers Midgets Revue u. Toto

Theater des Westens Telephon: Steinpl. 931 Täglich 8 Uhr: Die Revue

8

Uhr: MiB Amerika

Residenz Theat. 8 Uhr:

Das goldene Kalb

Martin Kettner

Tägl. 8 Uhr

Theater im Admiralspalast  Riesenerfolg

Haller- Revue

An u. Aus

Preise von 2-16 M. Vorverkauf ununterbr.

Apollo- Theater

Dir. Otto Kreimeyer Friedrichstr. 218 Tel. Hasenheide 1806 Mittwoch, den 1. Septbr., 8 Uhr: Das große

Eröffnungs- Varieté- Programm

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Der Zug nach Rennen zu   Hoppegarten

dem Westen

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Theaterkasse  , Wertheim etc.

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Kleines Theater Ab Mittwoch. 1. 9. Täglich 8 Uhr:

Die fleißige Leserin

Kleines Theater

8 Uhr:

Casino- Theater

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Reichshallen- Theater

Allabendlich 8 Uhr und Sonntag nachmittags 3 Uhr:

Stettiner Sänger Singende Bäume

Nachmittgs. halbe Preise, volles Programm!

Eine Revue mit Handlung, Humor und guter Musik Ein Ensemble mit

ALMA BARNES, ERIKA GLASSNER CLAIRE   WALDOFF, WILH  . BENDOW  CURT BOIS,   LOUIS DOUGLAS, HANS  WASSMANN MARION PALFI MIT IHRER TANZ­MUSIKALISCHE BERNARD   ETTÉ

LEITUNG:

GRUPPE und 400 Mitwirkende

migung d. Staatsoper SELMAR  

MEYROWITZ dirigiert mit Geneh­Ettés Jazz- Symphoniker- 45 Solisten Die gesamte Bühnenausstattung   ERNST STERN

unter Ettés persönlicher Leitung

entwarf und leitete: 150  

DEUTSCHE GIRLS 150 DIESE REVUE in nur 18 Bildern ERIK   CHARELL

wurde verfasst und inszeniert von HANS  

REIMANN steuerte witzige HERMANN Bühnenbild. ERNST STERNS WALTER TRIER

Dialoge bei DAREWSKI und andere Komponisten schrieben die Musik. Ausser den wurd. Bilder und Kostüme von

und A. ZIG ausgeführt. LOUIS   DOUGLAS studierte die modernen Tänze ein. Die technische Bühneneinrichtung besorgt FRANZ DWORSKY. Gesamtausstattung BARUCH& Co.

PREMIERE: MITTWOCH, 1. September

Beginn pünktlich 8 Uhr

Ende 11 Uhr Gute Sitzplätze von Mark 1.- an im größten und schönsten Theater Deutschlands  . Vorverkant von 10-7 Uhr ununterbrochen. Sonntag nachm. 3 Uhr unverkürzte Vorstellg. zu kleinen Preisen. GROSSES SCHAUSPIELHAUS  

Theater a. Kottb. Tor|

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Gastspiel der  

Magdeburger Elite- Sänger

Ab 1. 9. Wiederauf treten ber

Elite- Sänger mit Schorsch  Ruselli einem Pro­

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Dir.: Karl Rosen.

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Großes Feuerwerk

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Letzter Tag! ENRICO   RASTELLI das Wunder der Jonglierkunst, u. der Glänzende August- Spielplan! Rauchen gestattet! Mittwoch, d. 1. Sept.: Neues Programm!

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( Saal u. Gart.): Varieté- Konzert- Tanz

bringt ERFOLG!!

Oeffentliche Aufforderung

des Vorwärts und trotzdem

Rose- Theater zur Abgabe der Steuererklärung für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer für 1925/1926

8 Uhr:

Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Rörperschaftssteuer und Olaf, Tragödie umfassteuer sind in der Zeit vom 1. bis 15. September 1926 unter Benugung der vorgeschriebenen Bordrude wie folgt abzugeben: eines Sportlers

Olaf

Gartenbühne:

5 Uhr: Konzert und Bunter Tell 18 U.: Sein Herzensjunge

Deutscher Metallarbeiter- Berband Achtung! Funktionäre Achtung!

Mittwoch, den 1. September, abends 7 Uhr, in den ,, Germania- Sälen", Chauffeeftr. 110

Funktionärversammlung

aller im Deutschen Metallarbeiter- Verband organisierten Bertrauensleute und Betriebsräte. Tagesordnung: Die Internationale Gewerkschafts­bewegung und ihre Auswirkung auf die Arbeiter der ein­zelnen Länder". Referent: Kollege Schulze, Mitglied des Vor­standes des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes  .

Die Konferenz ist als Information für die Funktionäre zur internationalen Werbewoche gedacht. Es ist deshalb Pflicht jedes Funktionärs, in der Konferenz anwesend zu sein, um in den Befiß des Materials zu gelangen, welches für die Werbetätigkeit des ein zelnen Funktionärs unbedingt notwendig ist.

Zutritt nur gegen Vorzeigung des Mitgliedsbuches und der Vertrauensmänner- oder Betriebsräte- Legitimationstarte.

Zur Beachtung! Die Bezirks- Vertrauensmännerfonferenzen fallen in diesem Monat aus.

Die Monatsberichte für die Vertrauensleute werden in der allgemeinen Funktionärtonferenz ausgegeben. Donnerstag, den 2. Septbr., abends Donnerstag, den 2. Septbr., abends ZUhr, imparterrefaal des Verbands- 7 Uhr, im Verbandshause, Linien­hauses, Linienftr. 83/85 ftraße 83/85:

Versammlung Branchenversammlung der Lehrlinge aus den Bau- und der Einrichter und Revisoren. Geldschrankschlossereien. Tagesordnung: 1. ie tellen fich Tagesordnung: 1. Bericht des die Kollegen zur Attordarbeit? 2. Dis Gesellenausschusses über die Regelung des fuffion. Urlaubs der Lehrlinge. 2. Berschiedenes.

Mitgliedsbuch legitimiert.

Alle Lehrlinge aus den Bau- und Geld- Es ist Pflicht eines jeden Rollegen, in Schrankschloffereten müssen   diese Ber- dieser Bersammlung anwesend zu sein. fammlung befuchen. Die Ortsverwaltung.!

A) Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

I.

8ur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer find verpflichtet: 1. Steuerpflichtige( Landwirte, Forstwirte, Gartenbautreibende usw.), deren Einkommen im Wirtschaftsjahr 1925/1926 den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat;

2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist. II.

8ur Abgabe einer Steuererklärung für die Rörperschaftssteuer sind verpflichtet: 1. fteuerpflichtige Erwerbsgesellschaften;

2. alle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Bermögensmassen bes bürgerlichen Rechts.

III.

Ohne Rüldficht auf die Höhe des Gewinnes ist eine Einkommenserklärung abzugeben bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus

a) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerb. licher Bodenbewirtschaftung;

b) einem Gewerbebetrieb, 3. B. einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.

IV.

1. Die Erklärungen für die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer find abzugeben;

a) von den Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Landwirtschaft, Forst. wirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirt­schaftung bezogen haben, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1925 bis zum 30. Juni 1926; bet reiner Weidewirtschaft und reiner Vieh­zucht statt deffen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Mai 1925 bis zum 30. April 1926;

b) von den Steuerpflichtigen, die Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgeseßbuchs zu führen verpflichtet sind oder, ohne dazu verpflichtet zu sein, Handelsbücher nach den Vorschriften des Handels gefegbuchs tatsächlich führen, für das Wirtschaftsjahr, für das sie regelmäßige Abschlüsse machen, sofern es in der ersten Hälfte des Ralenderjahres 1926 geendet hat.

2. Die Erklärungen für die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer find bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die zu I bezeichneten Steuerpflichtigen   ihren Wohnfig oder dauernden Aufenthalt, die zu II und III bezeichneten Steuerpflichtigen   den Ort der Leitung haben. Für die Entgegennahme der Steuererklärungen und die Veranlagung der Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Attien, Berggewert schaften, sowie derjenigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die entweder zu einem Konzern gehören oder bei denen das Stammkapital nach der Goldmarkeröffnungsbilanz mindestens 100 000 RM. beträgt, ist  für Berlin das Zentralfinanzamt, C. 2, Jüdenstraße 58/60, zuständig. 3ft im Inland weder ein Wohnfik, noch ein dauernder Aufenthalt, noch ein Ort der Leitung vorhanden, so ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in deffen Bezirk das Unternehmen betrieben oder ständig vertreten wird oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder Bermögensgegenstände sich befinden.

B) Umsatzsteuer.

1. Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Umsatzsteuer find verpflichtet: a) Steuerpflichtige, die Umfäße aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung eraielt haben, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1925 bis aum

30. Juni 1926; bei reiner Weidewirtschaft und reiner Biehzucht statt dessen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Mai 1925 bis zum 30. April 1926; b) Steuerpflichtige, die Handelsbücher nach den Vorschriften bes Handels. gefeßbuchs zu führen verpflichtet sind oder, ohne dazu verpflichtet zu fein, Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgefeßbuchs tat­fächlich führen, für das Wirtschaftsjahr, für das fie regelmäßige Abschlüsse machen, sofern es in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1926 geendet hat.

2. Ausgenommen sind:

a) die Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und anderen Umfaz­steuerpflichtigen, die nach§ 57 Durchf.- Beft. UStG. zu Anzahlungen und zur Führung des Steuerheftes verpflichtet_find;

b) die nichtbuchführenden Landwirte, die ihre Vorauszahlungen nach den jeweils geltenden Umsatzsteuerdurchschnittssägen geleistet haben, es sei denn, daß die Einnahmen aus Großviehverkäufen und der Bert des in der eigenen Wirtschaft verwendeten Saatguts im gesamten Wirtschaftsjahr 1925/1926 fich auf mehr als 1000 RM. belaufen hat. 3. Die Erklärung für die Umsatzsteuer ist bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die Umsatzsteuerpflichtigen,

a) soweit sie wegen einer gewerblichen Tätigkeit, einschließlich der Urerzeugung, steuerpflichtig sind, das Unternehmen betreiben. Bei mehreren Niederlassungen oder Geschäftsstellen eines rechtlich in einer Hand befindlichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unter­nehmens maßgebend;

b) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit fteuerpflichtig sind, thren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Jst weder ein Betriebsort noch ein Ort der Leitung, weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben, fo ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk das Unternehmen ständig vertreten oder Die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder das Unternehmen seinen Sig hat. C) Gemeinsames.

I.

Steuerpflichtige mit mehreren Wirtschaftsjahren, von denen ein Wirtschafts. jahr in der zweiten Hälfte des Ralenderjahres 1926 endet, sind auch dann nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ein Wirtschaftsjahr in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1926 endet. Diese Steuerpflichtigen werden vielmehr erst nach Ablauf des Kalenderjahres 1926 zu einer Steuererklärung aufgefordert werden. II.

Die nach A und B zur Abgabe einer Steuererklärung Berpflichteten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Bordrud nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert werden. Die nichtbuchführenden Landwirte mit einem Einkommen von weniger als 8000 RM. haben auf besonderen Fragebogen die für die Anwendung der Durchschnittssäge erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Bordrude können bei dem nad) A IV bzw. B zuständigen Finanzamt innerhalb der Erklärungsfrist unentgeltlich bezogen werden, soweit sie ben Steuerpflichtigen nicht von Amts wegen zu Beginn der Frist zugesandt find.

III.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung verfäumt, fann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch tann ihm ein Buschlag bis zu 10 v. H. der festgesezten Steuer auferlegt werden. IV.

Die Sinterziehung oder der Versuch einer Sinterziehung der Einkommen. steuer, Rörperschaftssteuer oder Umsatzsteuer sowie fahrlässige Bergehen gegen die Steuergefege( Steuergefährdung) werden bestraft  . Berlin, den 25. August 1926.

Der Präsident des Landesfinanzamts   Berlin.