Straflose Fahrlässigkeit.lt
Sowada.
Eine Lücke im Aktienrecht.
Staatsanwalt Schröder, Mainz , schreibt uns:
Ein Aktienstrafrecht, das den modernen Wirtschaftsanforderungen entspricht, besigen wir nicht. Die Aktiengesellschaft ist eine intensive Form der Kapitalsmaffierung und birgt daher an sich eine Gefährdung gleichmäßigen Volkswohlstandes in sich. Naturgemäß ist die Gefahr der Erschütterung des sozialen Gleichgewichts um so größer, je bedeutender der Kapitals. zusammenschluß ist. Dies kommt besonders zum Ausdruck bei den modernen Konzernbildungen, den Kartellen und den Trusts ameritanischen Musters, denen wir entgegenzugehen scheinen. Preisdiktat für die Ware und Lohndiktat für die Arbeit sind erfahrungsgemäß oft die Folgen, obwohl eine Zusammenlegung von Betrieben an sich nicht als voltswirtschaftlich schädlich anzusehen ist.
Generaldirektoren
falt und Uebung nachgewiesen werden konnten. Die Aufsichtsräte pflegen ohne Ausübung des ihnen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsrechts alles gutzuheißen, was ihnen Vorstand und geschäftstüchtige" vorlegen. Die Straf bestimmungen des Handelsrechts müßten deshalb durch einen weiteren Baragraphen ergänzt werden:„ Wer die in den§§ 312 bis 314 genannten Taten aus Fahrlässigkeit begeht, wird bestraft
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Auch die Entwicklung der Aktiengesellschaften und anderer Gesellschaftsunternehmungen in den Formen ihrer Zusammenschlüsse ( Konzerne, Kartelle, Trusts) zwingt zu vorbeugenden Strafdrohun gen. Anläßlich der kürzlich im Sand verlaufenen Preissenfungs der Kartellverordnung vom 2. November 1923 vorgesehen; aftion der Regierung hatte man scharfes Einschreiten auf Grund es blieb bei der Absicht. Durch das Gesetz über Steuermilderungen Das einzige nach der herrschenden Staatsauffassung anwendbare vom 31. März 1926 ging man in neuem Kurs fogar dazu über, er? same Mittel, der Allgemeinheit gefährliche Auswüchse nach Mög- durch Milderungen auf dem Gebiet der Gesellschafts-, der GrundAichkeit zu unterbinden, besteht in der gesetzlichen Strafandrohung. erwerbs, Wertzuwachs-, Vermögens- und Körperschaftssteuer den Zunächst müßte wirksamer Schutz bei dem Ursprung der Unter- Zusammenschluß zu Intereffenverbänden zu begünstigen. Schwer ist nehmung, der Gründung und Geschäftsführung der Attiengesellschaft, einsehen. Kriegs und Nachkriegsverhältnisse Auswüchse zu bekämpfen, ohne den Gang der Wirtschaft zu er es, unter herrschendem tapitalistischem Regime typische fapitalistische haben der Kaufmannschaft unzuverlässige Kräfte zugeführt und ehe- schweren. Es soll deshalb auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten der mals anständige Kaufleute verdorben. In der Tat haben sich die genannten Kartellverordnung und die dort angegebenen Selbsthilfe Fälle gehäuft, in denen durch leichtfertige Gründungen möglichkeiten recht zweifelhaften Wertes nicht eingegangen werden. große wirtschaftliche Schäden verursacht wurden. Ein großer Teil Die einzige wesentliche Strafbestimmung(§ 18) will lediglich einzelne der Bevölkerung hat während und nach der Inflation ihr Bermögen Außenseiter vor Bontotthandlungen ber Startelle in Aktien angelegt. Darunter befinden sich zahlreiche Kleinaktionäre, Lohn- und Gehaltsempfänger, die ihre Ersparnisse vor Entwertung Schüßen. Ein Schutz der Allgemeinheit vor ungerechtfertigtem retten wollten. Leichtfertige Aktiengesellschaftsgründungen schädigen Preis- oder Lohndiktat findet sich jedoch nirgends. Dieser Mangel nun all diese Aktionäre und damit einen großen Teil der Bevölke wird heute um so empfindlicher bemerft, als ein Preisschutz durch rung. Aber die Schäden entstehen nicht allein auf diesem Gebiet. Die bekanntlich aufgehobene Preistreibereiverordnung nicht mehr Die mit großem Reklamegeschrei in die Welt gesetzten unsoliden möglich ist. Gründungen ziehen erfahrungsgemäß Arbeits- und Berwal- Es müßte deshalb in das geltende ständige Handels. tungspersonal aus soliden Betrieben und sicheren Arbeits- recht die Kartellverordnung hat nur vorübergehende Geltung stellen, um später die übernommenen Arbeiter und Angestellten nach der vorgenannte§ 18 der Kartellverordnung( Boykott) und eine dem Zusammenbruch auf die Straße zu feßen und sie und ihre Fa weitere Bestimmung etwa folgenden Inhalts aufgenommen werden: milien der Not preiszugeben. Wiederholt haben waghalsige, ehrgeizige leitende Angestellte einer Gesellschaft eine Konfurrenzfirma Berantwortliche Leiter von Konzernen, Kartellen oder aufgetan und ehemalige Mitarbeiter zu verleiten gewußt, ihnen zu gleichem oder ähnlichem wirtschaftlichem 3wed dienenden anderen folgen. Ist das neue Unternehmen nicht lebensfähig, so haben diese Berbänden werden bestraft wenn sie vorfäßlich oder Mitarbeiter nicht nur ihre Arbeit verloren, sondern sie haben bei fahrlässig für die von ihnen hergestellten oder vertriebenen der gegenwärtigen Krise mit langandauernder Arbeitslosigkeit zu Waren des allgemeinen Gebrauchs oder Verbrauchs Preise rechnen. Häufig spricht bei diesem Vorgehen die mehr oder weniger festsetzen oder fordern, die volkswirtschaftlich als zu hoch nicht große Geschäfts- und Fachunkenntnis dieser Wirtschaftsabenteurer gerechtfertigt werden können, oder aus Eigennutz die mit, die lediglich versuchen wollen, sich selbst zu bereichern, Entgelte für Arbeitsleistungen ihrer Angestellten unangemessen fich aber ganz und gar nicht bewußt sind, daß sie ein Glied der herabsetzen." großen sozialen Wirtschaftsmaschine sind. Ihr Risito ist angesichts Eine Umwälzung ist im Werden, die die Bedeutung der milden Konkursbestimmungen gering; ihre Gläubiger werden im Wege des Zwangsvergleichs mit einer verschwindenden Anteilsumme des Einzelindividuums herabmindert und die der Massen, der Berabgefunden, während die Wirtschaftsraubritter ihren Kapitaleinsatz bände, steigert. Ergreifen wir angesichts dieser Entwicklung nicht und die Gewinne längst im Ausland oder unter nicht faßbaren Deck rechtzeitig Vorsichtsmaßnahmen, so werden wir bald wirtschaftsadressen in Sicherheit gebracht haben. Im Zusammenhang mit diesem kräftigen Trusts als Gegnern gegenüberstehen, Kapitalsverbänden, prachtvollen Verfahren ein Nachweis läßt sich juristisch selten die Preise und Löhne nach ihrem Belieben zu diftieren suchen und daerbringen verfracht nicht selten die eine oder andere um bei womöglich noch durch Schutzzollgesetze unterſtüßt werden. Rönnte hohe Rechnungsbeträge geschädigte Gläubigerfirma und zieht sich die Gesetzgebung nicht rechtzeitig dem Gang der Entwicklung weitere Personalentlassung, Arbeitslosigkeit und Not nach sich. Es sind daher genügend Gründe dafür da, um alle anpassen? Die Inflationszeit gab uns doch genügende Lehren. Verantwortlichen scharf zu tontrollieren. Das Nachwort der Redaktion. Wir geben die vorstehenden Handelsgesetzbuch bedroht jedoch nur absichtlich" oder Ausführungen eines praktischen Juristen wieder, weil sie zeigen, wiffentlich" begangenen Gründungsschwindel, Untreue oder wie schwer das Fehlen einer strafrechtlichen Regelung auf den Bermögensverschleierung(§§ 312, 313, 314) mit Strafe. Anläßlich gekennzeichneten Gebieten bei der Ausübung des Rechtes empfunden des Zusammenbruchs vieler großen und fleinen Attiengesellschaften wird. Der fahrlässigen Geschäftsführung müßte in der mußte festgestellt werden, daß die strafrechtlich verantwortlichen Mit- Tat ein Riegel vorgeschoben werden. Daß vorfäßliche oder fahrglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats fich grober Fahrlässige Breishochhaltung und Lohnsentung unter Strafe gefeßt werlässigkeit schuldig gemacht hatten, ohne bestraft werden den, würde wahrscheinlich auch bei einer gesetzlichen Regelung auf zu können. Eine gerichtliche Sühne ist in den meisten Fällen aus große Schwierigkeiten stoßen. Ist diese Anregung auch eine Dis geschlossen, weil der erforderliche Nachweis des wissentlichen" oder fussion wert, so wird man sich doch darüber klar sein müssen, daß absichtlichen" Handelns nur äußerst selten möglich ist. Ein Hinweis insbesondere die Verhinderung niedriger Löhne eine Angelegenheit auf die komplizierte Buchführung eines modernen Betriebs und ein des Machtkampfes zwischen Unternehmern und Ar. Leugnen der Beschuldigten wird meist genügen, um diese freitommen beitern bleiben wird, für den die Arbeiterschaft durch Stärkung zu lassen, selbst wenn gröbliche Berstöße gegen faufmännische Sorg- ihrer Gewerkschaften Borkehrung treffen muß.
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der Anleihe, alfo 10 000 000 Dollar, vom 15. September 1932 in 20 Jahresraten bis zum 15. September 1951 getilgt sein. Die restlichen 10 000 000 Dollar sind sodann in einer Summe am 15. September 1951 zurückzuzahlen. Die Zahlung des Gegenwertes wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats an die preußische Fiüber den Gesamtbetrag der Anleihe erfolgen. Die endgültigen Stücke werden im Frühjahr 1927 im Austausch gegen den Interimsschein zur Ablieferung fommen.
Die Verwendung der preußischen Amerika - Anleihe.| von diesem Rechte kein Gebrauch gemacht wird, müssen 50 Brozent Bom preußischen Staate ist eine auf amerikanische Währung lautende, mit 6% Prozent verzinsliche Auslandsanleihe im Gesamtbetrage von 20 Millionen Dollar an ein Bankkonsortium, das unter Führung der Firma Haris, Forbes u. Company, New York , steht, begeben worden. Die Anleihe gelangt unter der Benanzverwaltung gegen vorläufige Lieferung eines Interimsscheines zeichnung:„ 6% amortisable Gold- Schuldverschreibungen des Freistaates Preußen, Auslandsanleihe von 1926", in Stücken von je 1000 Dollar zur Ausgabe. Dem Konsortium gehören folgende Firmen an: Harris, Forbes u. Company, Brown Brothers u. Company, The New York Trust Co., The Equitable Trust Co. of New Dorf, fämtlich in New York , Mendelssohn u. Co., Amsterdam . Die Anleihe ist zum Ausbau der staatlichen Elet trizitätswerfe und Hafenanlagen bestimmt. Die Verwendung ist etwa in folgender Weise vorgesehen: Rund 53 000 000 Reichsmart für die Elektrizitätsunternehmungen; etwa 23 000 000 Reichsmark für Hafenbauten. Für die Anleihe ist eine Laufzeit von 25 Jahren vor= gesehen. Der preußische Staat hat sich indeffen das Recht vorbehalten, die Anleihe nach Ablauf der ersten fünf Jahre, das heißt vom 15. September 1931 ab, jederzeit mit sechswöchiger Frist zu einem Zinstermin im ganzen oder in Teilbeträgen zu fündigen. Sofern
Das Bankentonsortium beabsichtigt, die Anleihe bereits in den nächsten Tagen in Amerita zu 95 Prozent zur öffentlichen Zeichnung aufzulegen. Ein Teilbetrag von 2,5 Millionen Dollar ist für die Zeichnung in Holland reserviert worden. Bei dem Zeichnungskurse von 95 Prozent ergibt sich somit eine Nettover zinsung von nicht ganz 7 Prozent. Der Satz ist nur unwesentlich höher als die Nettoverzinsung der Dames- Anleihe zum gegenwärtigen Kurse. Für den preußischen Staat ergibt sich unter Berück: fichtigung der gesamten Vertragsbedingungen eine Rettozinsenlast von etwa 7,4 Prozent. Die Anleihe stellt sich mithin für den preu Bischen Staat um rund ½ Prozent günstiger als alle bis her zum Abschluß gebrachten, mit dieser Anleihe vergleich baren deutschen Dollar anleihen.
Stabile Zahlungsmittel in Belgien ?
Trog der letzten Schwankungen des belgischen Frankenkurses scheint die belgische Regierung für die Stabilisierung des Franken sehr zuversichtlich zu sein. Wie aus Brüssel gemeldet wird, hält die Regierung an dem Stabilisierungsturs von 175 Fr. für ein englisches Pfund Sterling fest und trifft bereits Vorkehrungen zur Ausgabe Don stabilen 3ahlungsmitteln. Zunächst sollen Münzen im Wert eines halben Goldfranken( franc écu) in Umlauf gebracht werden, denen später größere Münzen folgen sollen. Die Bemühungen, auf dem amerikanischen und englischen Geldmarkt eine 70- Millionen- Dollar- Anleihe unterzubringen, dauern fort. Uebrigens wird das märchenhafte Angebot des belgischen Finanzmagnaten Löwenstein, angesichts der Anleiheschwierigkeiten dem belgischen Staat felbft 50 Millionen Dollar zur Verfügung zu stellen, von der belgischen Regierung dementiert. In der Londoner City hat man dieses Angebot mit der Bemerkung abgetan, daß Löwenstein bestenfalls aus der Finanzierung der Geschäfte, die er sich als Gegendienst von Belgien garantieren lassen wollte, sein Angebot hätte wahrmachen können.
Die deutsche Girozentrale erhöht ihr Kapital. Im Zusammenhang mit der Augsburger Tagung der deutschen Sparkassen, Girozentralen und Kommunalbanken wurden unbestimmte Mitteilungen über eine Erhöhung des Betriebskapitals der Deutschen Girozentrale und Deutschen Kommunalbank Berlin verbreitet. Wie jetzt bekanntgegeben wird, erfolgt diese Erhöhung tatsächlich. Aber nicht um Millionen bzw. 7½ Millionen, wie gemeldet wurde, sondern um 8 Millionen, von 20 Millionen auf 28 Millionen Mart. Die Erhöhung wird ſofort durchgeführt, und zwar durch Umlegung eine halbe Million Mark übernimmt. Der Zwed ist vor allem in auf die der Zentrale angeschlossenen Verbände, von denen jeder dem stark angewachsenen Emissionsgeschäft zu suchen. Eine Beteiligung fremder Banken und Geldinſtitute kommt nicht in Trage. Wie wir hören, dürfte die Kapitalerhöhung damit noch nicht beendet sein. Es ist wahrscheinlich, daß in absehbarer Zeit eine weitere Verstärkung der Betriebsmittel folgen wird, auch unter anderen Modalitäten der Durchführung.
Die AEG. in der Braunkohlenindustrie. Der AEG.- Konzern hatte bisher in der von der AEG. beherrschten Kohlenveredelungs G. m. b. H. ein Unternehmen, das für die Braunkohlenindustrie gemeldet wird, geht der AEG.- Konzern jetzt selbst zur BraunBerschwelungsgeneratoren zur Braunkohlenveredelung baute. Wie fohlen veredelung über. Die G. m. b. 5. wird in eine Aftien. gesellschaft umgewandelt, das Rapital wird erhöht, die Gesellschaft auf anhaltisches Gebiet verlegt. Dort soll eine neue Veredelungsanlage mit 10 Generatoren und einer Tagestapazität von 1000 Tonnen Braunkohle errichtet werden. Rohlenbasis ist die Tenderreserve der Grube Leopold und die Grube Anna des RütgersRonzerns. Das Kapital der neuen Gesellschaft bleibt vollständig im Besiz der AEG.
Für Dampfteffel und Gasometer 7 ffatt 5 Proz. Dividende. Für die Dampfteffel- und Gasometerfabrik vorm. A. Wilfe u. Co., Braunschweig , haben die letzten drei Monate des am 31. März 1926 geschlossenen Geschäftsjahres bereits die Nachteile der Krisen monate ausgeglichen. Das ist eine beachtliche Feststellung, die in der erhöhten Dividende übrigens bestätigt wird. Wie im Borjahr wird von schärfſter Konkurrenz um die Aufträge berichtet; besonders liege der Maschinenabsatz heute noch danieder. Die Ge. winnrechnung zeigt eine Quelle des von 94 000 auf 136 000 Mart gestiegenen Reingewinns besonders deutlich: obwohl der Ge schäftsumfang offenbar beträchtlich erweitert wurde( die Forderungen stiegen von 0,54 auf 0,74 Mill.), gingen die Handlungsunfosten um den vollen Betrag der ausgewiesenen Gewinnsteigerung zurüd. Die beträchtlichen Gewinne waren aber offenbar höher als die ausgewiesenen, denn die Verpflichtungen erscheinen troß der Geschäftsausdehnung von 0,40 auf 0,25 mill. gesenkt. Auch sind die Material- und Warenvorräte statt mit 0,47 nur mit 0,31 Mill. bewertet, was auf stille Reservenbildung bei diesem Posten schließen läßt.
Stillegung von Zuderfabriken. In der bevorstehenden Zuckerfampagne 1926/27 werden zehn rübenverarbeitende Zuckerfabriken, wie die„ Konjunktur- Korrespondenz" erfährt, den Betrieb nicht aufnehmen. Neun davon werden dauernd stillgelegt. Die für diese Fabriken früher angebauten Zuckerrüben werden zum Teil von anderen Zuckerfabriken übernommen. Insgesamt wurden seit der Rampagne 1918/19 41 rübenverarbeitende Zuckerfabriken und vier Raffinerien dauernd stillgelegt. Durch den Vertrag von Versailles gingen außerdem für Deutschland 29 Zuckerfabriken verloren, so daß sich der Gesamtverlust seit 1918/19 auf 74 Fabriken beläuft. Verschiedene Fabriken werden in der Kampagne 1926/27 zum legten Male arbeiten, um dann gleichfalls endgültig stillgelegt zu werden. Die Zahl dieser Fabriken scheint noch nicht festzustehen.
Deutsche Zechengewinne am englischen Kohlenstreit. Wie aus dem Ruhrgebiet gemeldet wird, hält die Absatzsteigerung für Ruhrtohle infolge des englischen Streits nachdrücklich an. Die Halden der Zechen sind fast vollständig geräumt; ebenso die Lagervorräte an Brifetts. Selbst die erheblichen schwer absehbaren Vorräte an Feinkohle haben vollständig ihre Abnehmer gefunden. Die Rotsvorräte sind zwar noch groß, der August hat aber auch für den Kotsabsatz mit 300 000 Tonnen eine Verdreifachung des Juliabsazes gefunden. Für die Bechenbesitzer bringt die Englandkonjunktur nafürlich sehr große Gewinne, und zwar um so größere, als in den vielerlei Beständen, mit deren Abjay man nicht rechnen konnte, alle vorgenommenen Abschreibungen wieder zu vollen Gewinnen werden. Als Symptome für die innerdeutsche Wirtschaft sehr beachtlich ist die Mitteilung, daß auch der Rohlenabjaz im Inland steigt. Die Kohlenverfäufe ins unbestrittene Gebiet haben sich darart gesteigert, daß der Gesamtabfag des Kohlensyndikats in das bestrittene Gebiet übertroffen wird, obwohl letzterer durch die englischen Verhältnisse ohneh höher liegt als sonst.
NOY
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Einer sagt's dem andern- Die Baccarat ist neu
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