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zu betreten, das Essen sei ihr fortan auf die Treppe Beschränkung der Deffentlichkeit zu widersprechen. Der Gerichts- nur damit, ein Geschäft machen zu wollen. Was den§ 166 des hinausgereicht worden. Dabei zeigte das Mädchen den Nachbarn hof lehnt nach längerer Berathung den Antrag des Staats- Strafgesetzbuches betreffe, so treffe er auch nicht zu, weil Steding einen Blechtopf, in dem ihr Weißbier gereicht worden war; anwalts ab. Während der ganzen Dauer der Verhandlung bleibt nur Verkäufer des Pfaffenspiegels" war und nicht die Einrichauf dem Boden sah man noch noch den Kaffeesatz vom die Deffentlichkeit aufrechterhalten. tungen und Gebräuche der römisch- katholischen Kirche beschimpfen Morgen her; dies sei das einzige Trinkgeschirr, erklärte Bei der Vernehmung wird dem Angeklagten Steding vorge- und Gott lästern wollte. das Mädchen, welches von ihm benutzt werden dürfe. halten, folgende seit Dezember 1894 verbotene Schriften und Am Mittwoch, so erzählte Jda H. weiter, sei ihr von Bücher weiter verbreitet zu haben: 1. Das Liederbuch für das schimpfungen der katholischen Kirche enthalte. Vierzig Jahre Rechtsanwalt Heine bestritt, daß der Pfaffenspiegel Beder Herrschaft angekündigt worden, daß ihre Arbeiten fortan von arbeitende Volk", viertes bis fünftes Behntausend, London 1892; lang sei er verbreitet worden und kein Mensch hätte etwas dabei einer Arbeiterfrau verrichtet würden; für den Lohn, den diese 2. den Pfaffenspiegel", 7. Auflage; 3. das Buch„ Die Geißler", gefunden. Die von der Anflage zitirten Stellen enthielten Frau bekäme, hätte sie aufzufommen. Die Bäckermeister Günther ein Ergänzungswerk zum Pfaffenspiegel. Baate wird blos be- sämmtlich, wenn man sie in ihrem Zusammenhange auffaßte, schen Eheleute gelten in der Nachbarschaft für sehr fromm; schuldigt, an Steding 2 Exemplare des Pfaffenspiegel" abge- nur eine wissenschaftliche Kritit, morgens, mittags und abends fleht der Hausherr den Segen des lassen zu haben und giebt dies zit. die nicht zu weit gehe. Dagegen will er Bum größten Theile richteten sie sich auch gar nicht gegen Gin Himmels auf sein löbliches Thun herab. Inzwischen haben die weder den Inhalt des Pfaffenspiegels genau gefannt noch gewußt richtungen der Kirche. Es werde doch wohl in einem protestantischen Herrschaften das Mädchen entlassen, auch den rückständigen Lohn haben, daß auch die siebente Auflage beschlagnahmt war. Lande noch erlaubt sein, über Tegel's Ablaßhandel, über die weltliche herausgezahlt, haben aber merkwürdigerweise vergessen, das Steding ist Inhaber der Mayhöfer'schen Buchhandlung und Herrschaft des Papstes und über den Reliquienkultus sich deutlich Softgeld für die Zeit zu bezahlen, in der das Mädchen zwar bezog früher auch Bücher von Harnisch u. Teistler. Diese auszusprechen. Auch unzüchtig sei das Buch nicht. Es seien aus dem Haushalt entlassen, seine Kündigungsfrist aber noch beiden wurden am 8. November vorigen Jahres verhaftet und wohl geschlechtliche Verhältnisse behandelt, aber nur gelegentlich. nicht abgelaufen war. am 17. Januar d. J. wegen Verbreitung verbotener Schriften Es fomme auf die Gesammttendenz eines Buches an. Die Bibel Spurlos verschwunden ist seit Montag Morgen der zu anderthalb bezw. einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Die enthalte auch Stellen geschlechtlichen Stoffes, an denen sich wohl 20jährige Kommis Otto Gräz, nachdem er vermuthlich 3000 m. Anklage legt auf seine Verbindung mit Harnisch besonderen hie und da ein dummer Junge auch geschlechtlich aufregen möge, unterschlagen hat. Der junge Mann war seit vier Jahren bei Werth, während Steding erklärt, Sozialist zu sein, während und doch werde man sie nicht als unzüchtige Schrift bezeichnen der Firma Blumenthal u. Ko. in der Alten Schönhauserstr. 46 Harnisch zu den Anarchisten gehöre. Bis zum 28. September wollen. Auch der Pfaffenspiegel sei für reife Menschen geschrieben, angestellt. Seine Prinzipale sandten G. am genannten Morgen vorigen Jahres hat Steding, wie er zugesteht, die angeführten die seine fittliche Tendenz verſtünden. gegen 9 Uhr nach der Nationalbank, um dort einen Wechsel über Schriften vertrieben, seitdem will er es aber nicht mehr gethan Baate müsse außerdem freigesprochen werden, weil ihm weder 3000 M. einzulösen. Auf dem Bureau dieses Bankkomptoirs ist haben, während die Anklagebehörde behauptet, daß er sie bis zu nachgewiesen sei, daß er den Inhalt des Buchs, noch daß er die G. jedoch nicht gewesen, noch tehrte er nach dem Geschäft, den am 6. und 7. Juni d. J. erfolgten Haussuchungen im Ge- Beschlagnahme der 7. Auflage gekannt habe. oder nach seiner am Weinbergsweg 11 belegenen Wohnung zurück. Es ist somit anzunehmen, daß der Kommis, der übrigens vom 1. Oktober d. J. an in den Postdienst übertreten wollte, den 1. Oktober d. J. an in den Postdienst übertreten wollte, den obigen Betrag unterschlagen hat und flüchtig geworden ist.
Gesperrt sind für Fuhrwerke und Reiter die Köpnickerstraße von der Wusterhausener- bis zur Michaeltirchstraße, die Schlesische Straße vom Schlesischen Thor bis zur Cuvrystraße; vom 16. d. M. ab die Hermsdorferstraße von der Ackerstraße bis zur Hussitenstraße, sowie die Wollinerstraße von der Rheinsbergerstraße bis zur Bernauerstraße.
Bewustlos wurde gestern Morgen um 98/4 Uhr vor dem Hause Schiffbauerdamm der 14jährige Hausdiener Rich. Richter aufgefunden, der bei dem Gastwirth Geisler in der Chauffeeſtr. 93 in Stellung ist. Ein Schußmann brachte den Kranken mit einer
Droschte in eine Anstalt.
Der ffalpirte Knabe, der sechsjährige Bruno Heinrich, dem am 30. v. m. in Heinersdorf der Kettenhund eines Bauern die Haut vom Kopfe ris, ist überraschend schnell wieder hergestellt worden. Die furchtbaren Verlegungen sind bereits soweit wieder geheilt, daß der Knabe am Montag aus dem Krankenhause zu seinen Eltern entlassen werden konnte.
Schäfte geführt haben soll.
Gegen das Liederbuch ist wie schon oft die Anklage wegen spiegel" wegen Beschimpfung der katholischen Kirche , und weil er Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten erhoben, gegen den Pfaffenunzüchtig" sei.
Um 7/2 Uhr abends verkündete der Vorsitzende, daß gegen Steding auf 9 Monate Gefängniß erkannt, wovon 1 Monat auf Bezüglich der§§ 131 und 184 erfolgte die Freisprechung. Baate die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet wurde. hingegen wurde gänzlich freigesprochen, weil nicht erwiesen war, daß er Kenntniß von dem Inhalte hatte. Der Antrag des Staatsanwalts auf Vernichtung der Geißler" wurde verworfen, da das Exemplar Privateigenthum eines anderen sei.
bem von uns am 4. Auguft veröffentlichten Gewerbegerichts. Herr Simon Grätz, Gertraudtenstraße 18/19, theilt uns zu Urtheil mit, daß der Stücfarbeiter Musial nicht in seiner Werk
Der Gerichtshof beschließt die Titel der Kapitel, sowie einzelne Verse und Abschnitte aus den beschlagnahmten Büchern zu verlesen. Nachdem mehrere Stellen bereits verlesen sind, beantragt der Staatsanwalt noch einmal, die Deffentlichkeit aus- Rechtsanwalt Sonnenfeld stellte sogleich den Antrag auf zuschließen, weil einige Stellen höchst anstößig seien. Dies wird Haftentlassung des Steding, weil kein Fluchtverdacht vorliege und zunächst ohne weiteres abgelehnt, weil das Gericht sich bereits seine Rückkehr zur Ordnung der geschäftlichen Verhältnisse drinSchlüssig gemacht hätte, dann aber mit Genehmigung des Ange- gend geboten sei. Der Staatsanwalt widersprach, indem er die lagten doch für einige kleine Stellen beschlossen. Für die Zuhörer ungerechtfertigte Behauptung aufstellte, daß es eine bekannte Erist das Verlesen sehr unverständlich, einerseits weil die Ver- scheinung sei, daß Sozialdemokraten sich stets der Verbüßung bandlung im großen Schwurgerichtssaale stattfindet, der bekannt einer verhängten Strafe zu entziehen suchen. Der Gerichtshof lich eine sehr schlechte Akustik hat, vielleicht auch weil die Stimme leistete dem Antrage des Vertheidigers Folge und verfügte die des vorlesenden Richters in der vorgerückten Stunde etwas schwächer Haftentlassung des Steding. zal flingt. Bei der Legende von den Dominikanern" bittet ein Vertheidiger, die Stellen ausführlicher zu verlesen, da es nicht möglich sei, aus einzelnen herausgeriffenen Sätzen ein klares Bild zu gewinnen. Es wird ferner festgestellt, daß die Eremplare des Pfaffen- statt beschäftigt war, sondern für sein Konfektionsgeschäft wie spiegels, die Baate au Steding geliefert hatte und die bei Steding für andere Firmen selbständig" gearbeitet hatte. Etwas Anderes Ein Scharmützel mit Wilddieben hat in der Nacht zum dem Titelblatt als 7. bezeichnet sind und daß ihr Text der nur daß wir von der Selbständigkeit eines solchen Arbeiters beschlagnahmt worden sind, auf dem Deckel als 5. Auflage, auf war in unserem Artikel bekanntlich garnicht behauptet worden; vorigen Sonntag der Bächter der Bohnsdorfer Gemeindejagd, 7. Auflage entspricht. Uebrigens sind beide Auflagen beschlagnahmt. andere Begriffe haben, als die Mehrzahl der Unternehmer. Herr Schulz aus Berlin , durchzumachen gehabt, der sich gegen Die Auflage will jedoch in diesem Umstande eine besondere 1/24 Uhr morgens mit einem Freunde auf dem Anstand befand. Als die beiden Jäger noch etwa 300 Meter von der Jagdhütte ist der Angeklagten erblicken. Ebenso darin, daß bei Steding entfernt waren, erblickten sie fünf Mann in voller Jagdausrüstung, nichts vorgefunden wurde, als die Polizei das erste Mal bei begleitet von einem großen Newfoundländer Hunde. Herr Sch. ihm haussuchte. rief die Fremden an, als diese jedoch sich schnell entfernten, wurden Bücher hinter dem Regal versteckt bei Steding vorErst bei der zweiten am 7. Juni erfolgten Haussuchung feuerte der Jagdpächter zweimal, worauf der Hund zusammenbrach; darauf blieben die Wilderer stehen, einer derfelben legte auf Herrn Schulz an, traf jedoch nicht, sondern das Geschoß schlug kurz vor dem Standort des Jagdinhabers in einen Baum ein. Hierauf ergriffen die Fremden die Flucht und entkamen über das Bohnsdorfer Feld nach Grünau , den angeschossenen Hund mit sich nehmend.
Der Hufeisenfabrikant Ehrlich aus der Großen Ham burgerstraße ist, dem„ Kl. I." zufolge, geflüchtet, nachdem er eine Menge fleiner Leute um ihr Geld gebracht hat. An der Notkrankheit ist hier der 40 jährige Diener Albert Ackermann gestorben, der in der Thierärztlichen Hochschule au
der Philippstraße 13 wohnte. Ackermann hatte sich an einem widrigkeit fehle in Stellung gewesene Lehrling Barde- der
rozkranken Pferde angesteckt und deshalb am 3. d. M. ein hiesiges Krankenhaus aufsuchen müssen. Hier ist er am Sonntag Mittag der Krankheit erlegen. Die Roßkrankheit, die von Pferden auf Menschen übertragen wird, endet in höchstens 8 bis 4 Tagen ftets mit dem Tode.
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Polizeibericht. Am 12. d. Mis. vormittags versuchte ein Glaser in seiner Wohnung in der Markgrafenstraße sich mittelst Kohlendunft zu vergiften. Er wurde auf ärztliche Anordnung ins Krankenhaus gebracht. Am Maybach User wurde im Landwehrkanal die Leiche eines etwa 25jährigen Mannes angeschwemmt. Nachmittags wurde in der Oranienstraße ein fiebenjähriger Knabe durch eine Droschte überfahren und an beiden Füßen verlegt.- Abends wurde eine Frau in ihrer Wohnung in der Mathieustraße mit einer schweren Schnittwunde am Halse todt aufgefunden. Es liegt offenbar Selbstmord vor. Im Laufe des Tages fanden unbedeutende Feuer statt. Witterungsübersicht vom 13. August 1895.
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Stationen.
Barometer
stand in mm,
reduzirt auf
d. Meeressp.
Windrichtung
Windstärke
Still
761
•
760
761
Still
762
SM
München
765
23
763
28
Haparanda.
768
NO
Petersburg
766
N
Cort
755
753
762
MSM SM G
( 81-1213221312
Metter
Temperatur
nach Celsins
wolfig halb bedeckt
18
16
wolkig halb bedeckt
18
15
16
heiter
16
13
Regen 17 wolfenlos 13 wolkenlos 11 woltig 14 halb bedeckt Regen Wetter- Prognose für Mittwoch, 14. August 1895. Warmes Wetter mit schwachen, südwestlichen Winden, änderlicher Bewöllung, etwas Regen und Gewitterneigung.
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Gerichts- Beifung.
( 5° C. 4° R.)
Der bei Steding
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Die Untersuchung wegen des Untergangs der Elbe ist nun auch vor dem Seeamt in Bremen zu Ende geführt worden. Der Spruch kommt im wesentlichen auf das urtheil heraus, welches vom englischen Seeamt gefällt worden ist. maßen: Am 30. Januar 1895, morgens zwischen 5 und 6 Uhr, Der Spruch des Seeamts in dieser Sache lautet folgendergefunden, sowie eine Kiste mit Schriften, welche sich bei einer hat in der Nordsee etwa 45 Seemeilen südwestlich von Haaks ausbewohnerin, der Grünkramhändlerin Rührmund, befand. Feuerschiff zwischen dem von Rotterdam nach Aberdeen bestimmten Steding will die Kiste ihr nur aus Raummangel zur Auf- englischen Frachtdampfer„ Crathie" und dem von der Weser nach bewahrung gegeben, feineswegs sie dort verborgen haben. New- York bestimmten Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd ,, Elbe " Dromeyer, der unter dem Namen Caspary wiederholt 332 Personen und eine starke Beschädigung der„ Crathie" zur Folge Die Zeugenvernehmung begann mit dem Echuhmann ein Zusammenstoß stattgefunden, welcher den Untergang der ,, Elbe " mit bei Steding gewesen war und sich verbotene Bücher bestellt und hatte. Die Schuld an diesem Zusammenstoß trifft den Steuerglücklich auch den Pfaffenspiegel zugesendet erhalten hatte. Rechts- mann Craig von der Grathie", welcher in der Zeit vor dem anwalt Sonnenfeld protestirte gegen seine Vereidigung, weil er selben die Wache hatte, frivolerweise seinen Posten auf der Brücke als Theilnehmer" angesehen werden müßte. Der Gerichtshof verließ und sich zusammen mit dem Ausguckmann in der Kambüse lehnt diesen Antrag ab, weil der Zeuge als Polizeibeamter aufhielt. Dem wachhabenden Offizier auf der„ Glbe" ist der gehandelt habe und deshalb( 1) das Moment der Rechts- Borwurf jedoch nicht zu ersparen, daß er bei der drohenden Gefahr durch ein rechtzeitiges Rudermanöver oder ein Signal auf leben bekundet, daß er vier Liederbücher gesehen habe, von den aus dem Dampfpfeife nicht versucht hat, der„ Crathie" anderen Echristen wußte er aber nichts. Ob dieselben verkauft derselben auf sich zu lenken. Wege zu gehen oder die Aufmerksamkeit oder die fritischen Stellen aus denselben herausgeschnitten seien, stoß von dem Kapitän v. Gössel angeordneten, von den Offizieren Die nach dem Zusammenbarüber fonnte der Zeuge feine bestimmte Aussage machen. und der Mannschaft der" Elbe " ausgeführten RettungsmaßDie Ehefrau des Angeklagten machte von ihrem Rechte der regeln verdienen Anerkennung. Daß die Elbe " in so furzer Beugnißverweigerung Gebrauch. Sie lebt mit dem Denun- Beit gesunken ist und 332 Menschen ihren Tod gefunden haben, zianten Schüler in Kontubinat und sie war es ist nicht auf Mängel in der Bauart, Beschaffenheit, Ausrüstung, auch, welche der Polizei alle Verstecke ver- Beladung oder Bemannung des Schiffes, sondern lediglich auf rathen hat. die erhebliche Beschädigung zurückzuführen, welche auch das Quer= Die Echwester der Ehefrau, Frl. Triller, hat dagegen die schott 6 in Mitleidenschaft gezogen haben wird, so daß sich Liederbücher nicht nur gesehen, sondern weiß auch, daß dieselben gleichzeitig 2 Abtheilungen mit Wasser gefüllt haben. Als verkauft worden sind. Ob Seiten herausgeschnitten sind, weiß wünschenswerth muß es bezeichnet werden, daß auf den großen Frl. Triller nicht, aber sie bekundet, daß kurz vor Ostern ein transatlantischen Passagierschiffen regelmäßig Bootsmanöver abPfaffenspiegel" verkauft wurde. gehalten und die Bootsrollen der Mannschaft in sicherer als bisheriger Weise mitgetheilt werden. Gegen die Schiffsleiter der Crathie" ist aus den unterlassenen Rettungsversuchen bei der so schnell wegsinkenden Elbe" ein Zadel nicht zu erheben, da die" Grathie" selbst so schwere Beschädigungen erhalten hatte, daß die Befürchtung ihres eigenen Untergangs in der ersten Zeit nach dem Zusammenstoß gerechtfertigt war. Das Arbeiten bei dem schweren Wetter und das Verhalten der Mannschaft der Elbe " in dem Boote, welches die geretteten Passagiere und Lootsen trug, ist lobend anzuerkennen. Die Aufnahme der Schiffbrüchigen an Bord der englischen Fischersmack Wildflower" ver dient höchstes Lob.
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Drei weiter vernommene Zeugen tönnen nichts Bestimmtes aussagen. Der Kriminalbeamte Diener, welcher die Beschlagnahme im Juni ausführte, schilderte, wie er hinter einem Regal ein „ Liederbuch" gefunden habe.
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Bei der Zeugenvernehmung befundeten der Lehrling Barde leben sowie Fräulein Triller ganz gleichmäßig, daß, wenn jemand Nachfrage nach dem Liederbuch" hielt, demselben stets ge antwortet wurde: der Chef ist nicht da". Die Reflektanten mußten ihren Namen nennen, damit ihnen das Verlangte ins Haus geschickt wurde. Wiederholt ist eine Anzahlung angenommen worden, ob alsdann die Lieferung ausgeführt wurde, darüber wüßten sie nichts, jedenfalls liefen niemals Reklamationen wegen des angezahlten Geldes ein. Bezüglich der Geißler" wurde festgestellt, daß sie nicht Eigenthum des Angeklagten waren, sondern derselbe sie nur zum Einbinden erhalten hatte.
Aus Steding's Büchern wurden ziemlich viele Fälle fest gestellt, in denen der Pfaffenspiegel oder Liederbücher an nicht genannte Kunden verkauft worden waren.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Heine wurden noch Stellen aus dem Pfaffenspiegel verlesen. Hieraus sollte hervorgehen, daß dieselben aus sittlichem Ernste und zu sittlichen Zwecken geschrieben wurden, nicht aber, um die Unzucht anzuregen.
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Versammlungen.
Die Barbiere hielten am 8. eine ihrer regelmäßigen Mitglieder- Versammlungen ab, die sich mit der vertagten Lohnbewegung befaßte. Die Diskussion hierüber war eine recht rege und wurde allgemein bedauert, daß die Agitation zu gunsten des Geschäftsschlusses um 9 Uhr vorläufig zu keinem Ergebniß ge führt hat.
Die Mittheilung, daß der Arbeitsnachweis unentgeltlich von dem Mitgliede Koppe verwaltet wird, fand allseitigen Beifall. Die Vermittlung geschieht von 10-12 Uhr vormittags Neue Friedrichstr. 20 im Restaurant.
Staatsanwalt Strehler hiel durch die Zeugen und beverschlagnahmten Schriften die Anklage für erwiesen. Das Gericht Der öffentlichen Versammlung der Posamentirer dürfe daher, wenn es auch nur einzelne Handlungen festzustellen und Berufsgenossen am 10. d. M. erstattete, nachdem möge, nicht etwa glauben, nur wegen dieser Handlungen ver dieselbe ihrer Ehrenpflicht dem verstorbenen Genossen Friedrich urtheilen zu können, vielmehr seien die einzelnen Fälle garnicht Engels gegenüber genügt hatte, Georg Berger den Bericht nothwendig, sondern eine allgemeine Feststellung genüge, in wie der Gewerkschaftskommission, gegen den Einwendungen nicht erBei großem Umfange es die Angeklagten betrieben haben. Steding fei zu beachten, daß er vor sechs Monaten, also vor der schaftskommiffion mußte bis zur nächsten Versammlung vertagt hoben wurden. Die Neuwahl eines Delegirten zur GewerkAufreizung zum Klaffenhaß sowie Verbreiten Verjährungsfrist, einen schwunghaften Handel betrieb; wenn er werden. Die Versammlung folgte sodann mit größtem Intereñe polizeilich verbotener Schriften wurde den Buch auch deswegen nicht mehr bestraft werden könne, so sei es doch einem Vortrage des Genossen A. Hoffmann über„ Individuelle händlern Louis Steding und Hans Baate zur Last wenigstens bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Für den Freiheit oder Kadavergehorsam" und spendete dem Referenten gelegt, welche sich wegen dieser Strafthaten vor der VII. Straf- Fall nun, daß in dem Auffinden der„ Geißler" nicht der Schlußreichen Beifall. An den Vortrag knüpfte sich eine lebhafte fammer des Landgerichts I zu verantworten hatten. Steding gezogen wird, daß das Buch verkauft war, so möge im befindet sich seit dem 8. Juni d. I. in Untersuchungshaft, objektiven Verfahren auf Vernichtung desselben erkannt werden. Debatte, in welche auch einige sanfte anarchistische Töne hineinwährend Baate auf freiem Fuße ist. Ten Vorsitz führt Land- Gegen Steding beantragte der Staatsanwalt 1 Jahr 9 Monate langen, ohne indessen eine Disharmonie hervorzurufen. Angesichts der Verhältnisse in der Brauche, die nothwendig auf gerichtsdirektor Voigt und die Anklagebehörde wird durch den Gefängniß und gegen Baate 2 Monate Gefängniß. Staatsanwalt Strehler vertreten. Bei Eintritt in die Verhand- Rechtsanwalt Sonnenfeld gab die Bestrafung aus§ 28 des eine Lohnbewegung hindrängen, war seinerzeit beschloffen lung beantragt der Staatsanwalt den Ausschluß der Deffentlichkeit, Breßgefeßes zu, weil während der Dauer der Beschlagnahme die worden, freiwillige Sammlungen zu einem Generalfonds zu ver anstalten. Wie fonstatirt werden mußte, haben diese Sammweil die öffentliche Ordnung gestört werden könnne. Rechtsanwalt betroffenen Druckschriften im Geschäfte des Steding geführt lungen in letzterer Zeit erheblich nachgelaffen, weshalb an alle Sonnenfeld, als Vertheidiger des ersten Angeklagten, wider wurden. Im übrigen beantragte er die Freisprechung, ins Berufsgenossen die dringende Mahnung erging, fich an den freispricht diesem Antrage als unbegründet, stellt es aber dem besondere die Ablehnung des Antrages auf Vernichtung der Berufsgenossen die dringende Mahnung erging, fich an den freiGerichtshofe anheim, bei Verlesung der Schriften die Deffentlich- Geißler", weil es festgestellt sei, daß das Buch nicht Eigenthum willigen Sammlungen reger zu betheiligen als bisher. Teit auszuschließen. Der Vertheidiger des Angeklagten Baate, des Steding war. Bezüglich des Liederbuches" liege eine Auf- Eine allgemeine Buchdruckerversammlung, zu der die Rechtsanwalt Heine, beantragt völlige Aufrechterhaltung der reizung nicht vor, weil es nur demjenigen verabsolgt wurde, der in den Vororten wohnenden Berufsgenossen speziell eingeladen Deffentlichkeit, da die Schriften bereits in hunderttausenden von es verlangte, und der Käufer nur ein solcher war, der die waren, tagte am Sonntag im Rummer'schen Saale in Rixdorf. Exemplaren verbreitet und gewissermaßen in aller Munde seien, Tendenz bereits fannte. Bezüglich des§ 131 St.-G.-B. wurde Ueber die Beschlüsse der Generalversammlung des Verbandes ohne daß die Ordnung gestört worden sei. In dem beschränkten ebenfalls die Freisprechung beantragt, weil der Thatbestand die unter Bezugnahme auf ihre Nüglichkeit für die Allgemeinheit Kreise von Zuhörern werde dies erst recht nicht der Fall sein. Absicht erfordert, eine Staatseinrichtung verächtlich zu machen. referirte Reißmann. Massini nahm das Wort, um die Er halte fich grundsählich für verpflichtet, jeder unnöthigen Ein Buchhändler habe niemals diese Absicht, sondern bezwecke Kassen der Prinzipalsvereinigung des deutschen Buchdrucker
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