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Nr. 448+43. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Um die Aktienrechtsreform.

Juristentag und Reichstag.

II.*)

Eine besondere Form der Abschöpfung von Unter nehmungsgewinnen bei Aktiengesellschaften ist sehr oft mit der Erhöhung der Aktienkapitale verbunden. In der Regel soll bei einer Erhöhung des Aktienkapitals den bisherigen Aktionären die Möglichkeit gewährt werden, die neuen Aktien zu beziehen. In diesem Falle wird bei einer Ausgabe der neuen Aktien zu einem Kurse, der unter dem inneren Wert der Attien liegt, der so aus­geschüttete Sondergewinn auf alle Aktionäre gleichmäßig verteilt. Nun hat sich besonders in der Inflationszeit, aber auch darüber hinaus, die Gewohnheit herausgebildet, daß bei Aktiengesellschaften Rapitalserhöhungen beschlossen werden in der Form, daß nur ein Teil der neuen Aktien den bisherigen Aktionären zum Bezug angeboten wird, während ein anderer Teil der Berwaltung oder einer ihr nahestehenden Finanzgruppe zur Verwertung in einem angebrachten Zeitpunkt überlassen wird. Mit der artigen Verwertungsaftien lassen sich nun in außerordentlich be­quemer und unkontrollierter Form Sondergewinne für die beteiligten Verwaltungs- und Banfgruppen abschöpfen. Insbeson dere kann dies auch bei der Verwerfung der Aktien zum Anfauf anderer Unternehmungen geschehen. Die Ausschließung eines der artigen Berfahrens des heimlichen Abschöpfens von erheblichen Ge­winnen wäre nicht nur erwünscht um der Aktionäre willen, die außenstehen, und die aus ehrlicher Ueberzeugung feinen Schwindel dulden wollen, bei dem sie nicht dabei sind, sondern auch um der Unternehmung willen, der auf diese Weise nicht selten Kraft ent­zogen wird zugunsten bestimmter, außerhalb der Unternehmung stehender Nutznießer. Außerdem verschleiert dieses System der Ab­zweigung von Finanzgewinnen der Deffentlichkeit den Einblick in die Gewinnrechnungen der Großunternehmungen noch mehr, als es ohnedies der Fall ist. Der Wunsch, die Ausgabe derartiger Ber­wertungsaftien zu unterbinden oder mindestens unter eine strenge Kontrolle zu stellen, die die Ausbeutung des Unternehmens zugunsten einzelner Interessenten verhindert, ist durchaus berech tigt und liegt auch ohne Zweifel im Interesse der Gesamtwirtschaft. Die dritte Frage endlich betrifft das Stimmrecht, das die Banken als Verwahrerinnen von Aftien im Namen der Aktionäre in den Generalversammlungen ausüben. Diese Ausübung von Stimmrechten für Attien, die bei den Banten im Depot liegen, auf Grund einer Generalvollmacht in den Ge­schäftsbedingungen der Banken anstatt auf Grund einer von Fall zu Fall von dem Aktionär nach seinem Willen zu erteilenden oder zu verweigernden Vollmacht ist ohne Zweifel ein grober Miß. brauch, dessen Vereinbarkeit schon mit dem geltenden Recht um­ftritten war, der aber durch das Reichsgericht sanktioniert worden ist, und auf dem eine Herrschaftsstellung der Banken im deutschen   Aktienwesen beruht, die nicht erworben, sondern, wie man wohl fagen muß, erschlichen worden ist. Da nun unter all gemein- wirtschaftlichen Gesichtspunkten es durchaus in vielen Fällen bezweifelt werden kann, ob der überragende Einfluß der Groß banken auf die Aktienverwaltungen segensreich ist, so liegt nicht der geringste Anlaß vor, ihnen die Sicherung dieses Einflusses durch die Ausübung des Stimmrechtes der bei ihnen im Depot liegenden Aftien weiter zu gewähren. Eine gefeßliche Borschrift, die die Ausübung des Stimmrechts für einen anderen Attionär abhängig macht von der in jedem Einzelfall erteilten Vollmacht, würde die Banken jeweilig zwingen, viel eingehender und viel offfener, als es jetzt der Fall ist, ihre Interessen an der Vertretung fremder Aktien zu begründen. Es ist ganz begreiflich, daß es sich bei der Aufrechterhaltung des Depotstimmrechtes der Banken um einen Kampf der Banken für eine ihnen sehr wesentliche Machtposition in der deutschen   Wirtschaft handelt. Außer dieſem eigenen Interesse der Banken gibt es feinen Gesichtspunkt, der für die Ausrechterhaltung dieses Mißbrauches sprechen fönnte. Wir sehen, daß man aus losgelöft vom Streite zwischen den einzelnen tapitalistischen Gruppen im Interesse der Sauberkeit unferes Attienwesens, die ihrerseits wiederum eine Voraussetzung der Kreditbasis der deutschen   Aftienunternehmungen ist, und im Interesse der Gesamtwirtschaft zu einer Befürwortung einer Revision der deutschen   Aktiengesetzgebung in den wesentlichen umstrittenen Punkten kommt. Biel   wichtiger noch als die oben dargelegten Punkte, die auf dem Kölner Juristentag im Bordergrund der Debatte standen, ist aber die dort nur gestreifte Frage der Verpflichtung der Aktienunternehmungen zur Publizität, zur Unterrichtung der Deffentlichkeit. Es ist heute auch in vielen Unternehmerkreisen modern, mit dem Hinblick auf das amerikanische Vorbild die Vorteile zu betonen, die eine stärkere Bublizität der Unternehmungen für die Entwicklung der Gesamt­wirtschaft hat. Es ist, wie gesagt, modern, von diesen Vorteilen zu sprechen, aber es ist durchaus nicht üblich, nach dieser Erkennt­nis zu handeln. Man empfiehlt die Publizität den anderen und sucht selbst einen möglichst dichten Schleier über alle Vorgänge in den Unternehmungen zu ziehen. Das Interesse der Gesamtwirt­schaft, das sich in diesem Punkte wieder mit dem Interesse der außerhalb der Verwaltung stehenden Aktionäre berührt, erfordert eine starke Erweiterung und Verbesserung der Publizitätspflichten der Aktienunternehmungen. Geschäftsberichte, Bilanzen, Gewinn­und Berlustrechnungen, die heute in zahlreichen Fällen zur Farce geworden sind, müssen so gestaltet werden, daß sie dem Außen­stehenden einen wirklichen Einblick in das Unternehmen und seine Arbeit gewähren. Die stärkere Durchleuchtung der Wirt schaftsvorgänge bei den Großunternehmungen liegt sowohl im Interesse der Festigung des Kredites der wirklich Kreditwürdigen, als auch im Interesse der Ermöglichung tiefergehender Einsichten in das Leben der Wirtschaft. Denn die Aktiengesellschaften find die wichtigsten Zellen unseres Wirtschaftsförpers. Ihre Durchleuchtung muß als Grundlage für eine gesunde Wirtschaftspolitik dienen. In Köln   hat ein Bankdirektor in Wahrnehmung seiner eigenen Interessen die Attacke gegen jede Reform des deutschen   Aktienrechts geritten, und die mehr oder minder zufällig auf dem Juristentag in diesem Ausschuß zusammengekommenen Juristen haben ihm mit Mehrheit zugestimmt. Besonders charakteristisch war in der De batte als Argument eines Teiles der Redner gegen jeden Wunsch einer Attienrechtsreform die Furcht vor dem Reichstag  . Es könnte paffieren, so meinten diese Herren, daß man einige Kleinigkeiten gern durch den Gesetzgeber geändert sehen würde, daß dann aber der Gesetzgeber die Gelegenheit benutzen würde, um über die gewünschten Kleinigkeiten hinaus Aenderungen des Attien­

*) Bgl. Nr. 446.

Donnerstag, 23. September 1926

Das Erbe eines Wirtschaftsführers.

Hugenbergs Siedlungspolitik.

Die Landbank A.-G. Berlin  , die heute zu zwei Dritteln von der Provinz Grenzmark  , dem preußischen Staat und der Preußischen Staatsbank beherrscht wird und eines der wichtigsten Instrumente our systematischen Siedlungstätigkeit im Often ist, muß saniert werden. Am 9. Oktober soll die entscheidende Generalver. fammlung stattfinden, in der die Zusammenlegung des jeßigen Aftienfapitals von 1,3 Millionen Mark im Verhältnis 20: 1 auf 65000 Mart und die Umwandlung der 100 000 Mart Bor­augsaftien in Stammattien vorgeschlagen werden wird. Außerdem liegt ein Antrag der Landbank bei der zuständigen Auswertungsstelle vor, der Landbank die Aufwertung 1,207 Millionen Mark Vor­triegs obligationen( Aufwertungsbetrag!) der Landbank zu erlassen. Die schon für Anfang September vorgesehene Zu­fammenlegung 10: 1 wird also auf das Doppelte verfchärft.

Die Gründe der Sanierung.

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Die Leidtragenden.

der schon seit 1923 an ihrer Liquidation laborierenden Hugenberg­Berwaltung. Es ist zu hoffen, daß die Generalversammlung darüber die für die Deffentlichkeit absolut notwendige Klarstellung bringen wird. Jedenfalls ergab die Nachprüfung der laufenden und festen Forderungen Wertpapiere und Grundstücke der Landbank allein gegenüber der Bilanz 1925 einen Ausfall von über 3 Millionen Mark. Da die heute 11,45 Millionen betragenden Verpflichtungen unab­änderlich und gerade da am drückendsten sind, wo sie dem eigentlichen Geschäftszwed am wenigsten entsprechen, mußte die Revision der für 1925 mit einem fiktiven Ueberschuß von 18 900 Mart schließenden Bilanz einen großen Berlust, 2,3 Millionen Mark, ergeben. Aus diesem Berlust ziehen die Anträge auf Kapitalzusammen­legung und auf Erlaß der Aufwertungsverpflichtung die kauf­männisch notwendige Konsequenz. Würde die Aufwertung der Obligationen, deren Betrag mit 1,207 Millionen in die neue Bilanz­rechnung noch nicht einbezogen ist, erfolgen müssen, so würde sich auch der Berluft noch um diesen Betrag erhöhen.

Die Stellung der Deffentlichkeit zur Landbank­Sanierung ergibt sich flar aus dem allgemeinen

Interesse an der Siedlungsfrage.

Es ist selbstverständlich, daß die Staatsbehörden, wenn sie zu derartig scharfen Maßnahmen greifen, dafür ernste Gründe haben müffen. Es fommt hinzu, daß eine gesunde und erfolgreiche Siedlung bei der heutigen Wirtschaftslage für den Staat nicht nur ein Lebensinteresse, sondern auch eine Prestigefrage ist. Das allein war für die Provinz Grenzmart und den preußischen Staat maß- So bedauerlich die Abwertung der Obligationen im Interesse der gebend, als er die Landbank dem seinen Aufgaben in feiner Weise Obligationäre erscheinen mag, rein faufmännisch wäre sie für jedes gewachsenen Hugenberg- Konzern Anfang dieses Jahres aus der Hand zu fanierende Unternehmen eine Selbstverständlichkeit, so ist sie doch nahm. Angesichts der Bedrohung der Siedlerinteressen blieb den nur die Folge des Risikos, das jeder Kapitalist bei der kulturell öffentlichen Rörperschaften, nachdem ugenberg durch seine fo wichtigen Anlage feines Geldes eingeht. Abgesehen davon, daß Mittelsleute selbst auf Uebernahme der in Schwierigkeiten gefom- der Staat einen Präzedenzfall für später schaffen würde, sind öffent­menen Bant gestellt hatte, teine andere Wahl, als schnell zuzu- liche Körperschaften feineswegs in erster Linie dazu da, mit dem greifen. Auf der Grundlage der von der kaufmännischen Hugenberg- Konzern der faufmännischen Hugenberg- Ronzern abgeschlossene private Kapitalsanlagen zu Autorität Hugenbergs gebedten Goldbilanz von 1924 war der Kauf- fanieren. Immerhin fönnte, da die Obligationsschuld nicht sofort preis angemessen. Unbestimmt aber war die nur in langer Arbeit fällig ist, fpäter vielleicht noch ein bescheidener Ausgleich ge= zu prüfende 3uverlässigkeit der Bilanz und der innere schaffen werden, falls nicht die Generalversammlung überhaupt die Wert der Erbschaft, die Hugenberg und feine Bankverwaltung hinter Liquidation erzwingt, was durch den Widerstand gewisser Kreise ließen. Nach monatelanger Prüfung der sehr unrationell geführten immerhin möglich wäre. Bücher und Geschäfte durch einen gerichtlich bestellten vereidigten Bücherrevisor und die neue Direktion liegt heute das Ergebnis vor.

Die schöngefärbte Landbankbilanz.

Die Uebernahmebilanz für Ende 1925 war nicht falsch, aber sie war zu günstig. Die Aftien waren, teilweise schuld. haft, teilweise nicht vorherzusehender Wertveränderungen, zu hoch angefeßt, die Schulden waren vielfach nicht dem eigent lichen Geschäftszwed angepaßte Lauftredite, sondern Zwangskredite

rechtes vorzunehmen. Die Herren Juristen, die so argumentieren, haben nicht ganz unrecht. In der Tat wird es nicht die Aufgabe des Reichstages sein, bei einer Aftienrechtsreform nur einzelnen Intereffentenmünschen nachzukommen, sondern er wird darüber hinaus die Frage zu prüfen haben, welche Aenderungen des Attienrechtes fie dürften im besonderen auf dem Gebiete im Interesse der Gesamtwirt der Publizität liegen schaft erforderlich sind.

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Die Abstimmung auf dem Juristentag hat bei der gänzlich willkürlichen Zusammensetzung dieser Tagung feinerlei praktisches Gewicht. Die Debatte aber war sehr wertvoll. Sie hat die Inter­essentenstellung der Gegner jeder Attienrechtsreform sehr scharf be­feuchtet, und sie hat auch gezeigt, wie weit die Gedankengänge dieser Interessentengruppe leider im Reichsjustizministerium Ein­gang gefunden haben. Der Reichstag   fann nur flar erkennen, daß er eine Initiative auf dem Gebiete der Aktienrechtsreform weder von einem Juristentag, noch von dem zuständigen Ministe rialdirektor des Reichsjustizministeriums erwarten darf. Es wird feine Sache sein, nunmehr die Inangriffnahme dieser Gesezgebungsfragen selbst zu fordern. Aus fapita listischen Aktiengesellschaften wird man nicht ohne weiteres soziale Instrumente machen, und der Wahrspruch, der über dem Eingang zu jeder großen Generalversammlung einer Aktiengesellschaft steht, wird wohl auch nach gewissen Gesetzesänderungen noch immer am zweckmäßigsten lauten:

Einer Kinderstube gleicht dies Haus, Die Großen ziehen die Kleinen aus."

Aber es stehen trotzdem bei der Frage der Reform des Aktien­recytes auch Interessen der Gesamtwirtschaft zur Entscheidung; sie müssen entschieden werden nicht unter formal- juristischen, sondern unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten.

Friz Naphtali.

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Jedenfalls hat Hugenberg, den seine Presse noch zu einer Zeit, als er mit seiner Landbank nicht mehr ein noch aus wußte, noch als Helden der Siedlungstätigkeit im Osten feierte, diese kulturell so wichtige Tätigkeit aufs schwerste gefährdet. Der Staat und die Provinz Grenzmart haben nicht nur Verluste zu tragen, ihnen bleibt die Aufgabe, die verfahrene Gesellschaft wieder einer geordneten und auch taufmännisch einwandfreien Förderung der Siedlungstätigkeit nußbar zu machen.

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Die Konjunktur im Ruhrgebiet  . Die Schwerinduftriellen des Ruhrgebiets schweigen zwar, aber die Anzeichen häufen sich, daß die unerwartete Konjunktur für sie auch eine sehr geminnreiche fein wird. Schon fürzlich wiesen wir darauf hin, daß die Großaufträge der Eisen- und Stahlindustrie von ihr offenbar nicht mehr bewältigt werden können und an tschechische Eisenwerte weitergegeben werden. Jetzt wird auch aus der tschechischen Röhren­industrie gemeldet, daß starke deutsche Aufträge an sie weiter geleitet worden sind. Die deutschen   Mannesmann- Röhrenwerke, die bekanntlich mit den tschechischen nicht nur direkt, sondern auch durch ein Syndikat verbunden sind, find mit 80 bis 85 Broz. ihrer Friedens leiftungsfähigkeit beschäftigt. Die Nachfrage nach Mannesmann­Röhren überschritt bereits die Quote der Gesellschaft im Röhrensyndikat. Ein Teil ihrer Aufträge ist bereits den tschechischen Tochterwerfen in Komotau   weitergemandert. Ihr reicher Kohlengrubenbefiz erlaubt ihr auch, Kohlenkonjunktur start zu profitieren. Kein Wunder, daß ein Borbericht über den Juniabschluß sehr günstige Ziffern ankündigt. den Erträgnissen der Konjunktur bereits getilgt zu sein. Die Deffent Die sehr beträchtlichen Bankschulden aus dem Vorjahr scheinen aus lichkeit darf daher nicht nur bei Mannesmann, sondern bei der ganzen Schwerindustrie des Ruhrgebiets auf die bald zu erwartenden Ge­fchäftsabschlüsse gespannt sein. Bezeichnend für die Lage der Kohlen­zechen ist auch die Mitteilung, daß der Klodner Konzern die im üblichen Randgebiet liegende, seit langem stillgelegte Zeche " General" wieder in Betrieb nimmt.

סט.

nach

der

Die Ausnutzung des 300- Millionen- Kredits an Rußland  . Bis­her sind von der Berliner   Sowjethandelsvertretung auf Grund des deutschen   300- Millionen- Kredits 700 Bestellungen im Gesamt­werte von 80 millionen Marf vergeben worden. Bei den bisherigen Bestellungen handelt es sich, wie der Ost- Expreß erfährt, vorwiegend um Lieferung schwerer Installationen, unter anderem von Bergbauanlagen für die Trusts Donugolj"( Donez­ becken  ) und Asneftj"( Bakugebiet) und schwerer Maschinen für die russische Bapier- und Metallindustrie. Leichte Installationen find nur im Werte von einigen Millionen Mark bestellt worden.

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Saisonbelebung in der Schuhinduftrie. Die Saisonbelebung in der Schuhindustrie hat auch im September angehalten und weitere Fortschritte gemacht. Aus den einzelnen Bezirken gehen der Konjunktur- Korrespondenz" nachstehende Beurteilungen zu: Die Schuhwerte in der Provinz Brandenburg   berichten fajt all­gemein über befriedigenden Auftragseingang und Beschäftigungs­grad; auch in den thüringischen Fabriken feßte eine neue weitere

in der Schuhfabrikation im Freistaat Sachsen  , wo es zwar ver­ichiedentlich zu Einstellungen, gelegentlich aber auch zu Entlassungen fam. Weniger start war auch die Besserung in den westdeutschen Bezirken, wo lediglich die Schuhfabriken von Pirmasens   im Gegen jak zu den anderen pfälzischen Werfen einen gebesserten Geschäfts­gang verzeichnen. Besonders ungünstig berichten die Zweibrücker  Fabriken. In Hessen   und Württemberg hat die günstige Entwid­lung angehalten, dagegen ist in Baden nur eine örtliche Besserung

Die Einkommensteuer in der Sowjetunion  . Bevölkerung getragenen Einkommensteuer in Kraft. Diese Steuer Am 1. Oktober d. I. tritt eine Reform der von der städtischen bestand aus einem festen Sag, zu dessen Zahlung alle Gehalts- Belebung ein. Nicht in demselben Maße beſſerte sich die Situation empfänger verpflichtet waren, und einer Zufagsteuer, die nach einem progressiv steigenden Tarif erhoben wurde. Wie Ekonomitscheffaja Shifn" vom 4. September meldet, wird dieser feste Saß am 1. Of. tober aufgehoben. Die Besteuerung wird nach dem in Europa  herrschenden System der progreffiven Einkommen= best euerung erfolgen." Gleichzeitig ist jedoch bei der Steuer­veranlagung eine Differenzierung nach Klaisen vor­gesehen, die in der Festsetzung von drei verschiedenen Steuerstufen zum Ausdruck tommt. Die niedrigste Stufe wird für Arbeiter, An­gestellte und Benfionsempfänger festgesetzt. Für diese Gruppe be­trägt der höchste Steuerfaß, wie es auch jetzt der Fall ist, 30 Broz. Die Mittelstufe umfaßt die Heimarbeiter, Handwerker, Hausbesitzer und die Angehörigen der freien Berufe. Für diese Gruppe erhöht sich der Höchstsatz auf 35 Proz. Für Geschäftsinhaber, Unternehmer, Rommissionäre und Nuznießer von Geldkapital wird der Höchstfaz

auf 40 Proz. erhöht.

Wie das eben erschienene Heft der Zeitschrift des Finanz­tommissariats ,, Wiestnit Finansow" mitteilt, wird das steuerfreie Eintommen für alle Gruppen der Steuerzahler her abgefeßt. Insbesondere das steuerfreie Lohn einkommen, welches bis jetzt all gemein mit 900 Rubel jährlich angesetzt war, soll von nun ab, je nach der Zone, 700 bis 900 Rubel betragen. Die Einkommensteuer wird nicht mehr für das halbe, sondern für das ganze Jahr berechnet. Die Arbeiter und Angestellten werden nach wie vor ihre Einkommen­steuer in Höhe eines Zwölftels ihrer Jahressteuer abführen müssen. Für die anderen Gruppen ist eine Steuerzahlung in drei Raten vor­gesehen.

eingetreten.

Der Reichsbankpräsident hält die Auslandskredite für unbedenk­lich. In einem Vortrag, den Dr. Schacht in Wien   über die Stabili­fierung der deutschen   Währung hielt, schäßte er die heutige Aus­landsverschuldung Deutschlands   auf 5 Milliarden Mark. Darunter seien vier Fünftel langfristige Kredite. Er fügte hinzu, daß man sich über die Höhe der derzeitigen staatlichen und privaten Auslandsverschuldung Deutschlands   nicht zu beunruhigen brauche, wenn man bedenke, daß ein Land wie Rußland   vor dem Kriege eine Auslandsverschuldung von 16 Milliarden gehabt habe. An diesen Aeußerungen ist zweierlei beachtlich. Einmal die erfreu liche Tatsache, daß nach dem Urteil Schachts der von ihm im vorigen Herbst so beklagte hohe Anteil furzfristiger Schulden stark zurück­gegangen ift. Sodann sein Urteil, daß er die Verschuldung mit 5 Milliarden für unbedenklich hält. Auch wir halten sie für un­bedenklich, weil sie uns unvermeidbar erscheint. Dr. Schacht aber scheint seit dem vorigen Jahre aus den Tatsachen gelernt zu haben. Denn noch unmittelbar nach seiner Amerikareise verhielt er fich gegenüber einer weiteren Auslandsverschuldung Deutschlands  recht steptisch.