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LinöftrvM'iVäsche. Chemische Reinigung Ludendorffs mit-Hinderniffen. Das württembergische Oberlandesgericht hat eine histo- tische Feststellung gemacht. Es hat entdeckt, daß Ludendorff in der Revolution nicht geflohen, sondern nurabgereist" ist. Mehr noch: man tat ihn dazu zwingen, und die Republikaner sind schuld an diesem Fleck auf seiner Weste. Es war immer- hin nicht einfach, diese Geschichtsklitterung zustande zu bringen. Ein völkischer Schriftleiter sagte einem demokratischen Lüge und Verleumdung nach, weil er von einerFlucht" Ludendorffs gesprochen hatte. Anklage wegen Beleidigung, Verhandlung vor dem Amtsgericht Balingen  . Der Einzelrichter sprach frei mit der Begründung, Ludendorff   sei nicht geflohen. Er hätte tun können, was ihm beliebt. Es wurde Berufung eingelegt. Zweite Instanz Landgericht Hechingen. Das verurteilte zu ZV M. Geldstrafe, indem es feststellte, die Flucht Ludendorffs nach Schweden   sei eine nackte Tatsache. Revision beim Oberlandesgericht Stutt- gart. Das Urteil zweiter Instanz wurde aufgehoben. Be- gründung: es handle sich nicht um eine nackte historische Tat- fache, es müsse der Beweis zugelassen werden, daß General Ludendorff   nur deshalb zur Abreise gezwungen wurde, weil er von den Volksbeauftragten nicht den nötigen Schutz für feine Gastgeber er- hielt. Neue Verhandlung vor der Strafkammer- b i n g e n. Freispruch, obwohl der vom Oberlandesgericht für zulässig erklärte Wahrheitsbeweis weder angetreten noch geführt wurde. Nach den Waschoersuchen in Balingen  , Hechingen  , Stuttgart   war endlich die richtige Mohren- wüsche in Tübingen   gefunden. Stolz verkündet nun das Deutsche Tageblatt", Ludendorff-Lindström habe wieder eine chemisch gereinigte Weste: Damit ist eine von der demokratischen Presse aus Anlaß des Hechinger Urteils in diesem Falle neu ausgewertete Mär über die Flucht" Ludendorffs durch das Gericht endgültig als unbegründet widerlegt." Ein Tübinger   Gericht hat also endlich die Geschichte zu- gunsten Ludendorffs wieder eingerenkt. Es soll aber Leute geben, die weder einen kleinen Juristen in Tübingen   noch die Herren vom Stuttgarter   Ober- landesgericht als historische Autoritäten oder gar als Ge- schichtsquellen ansehen. Solche Leute schütteln die Köpfe über dem Gedanken, Ludendorff in Balingen  , Hechingen   und Tübingen   in die Wäsche zu geben. Kann man denn die Flucht Ludendorffs mit ihren blamablen Begleitumständen, die von ganz gemeiner Angst zeugen, aus der Welt schaffen? Die Lindstromerei, die blaue Brille, den ganzen Habitus des Hals über Kopf Landflüchtigen?
Wirtschaftskrise in Dänemark  . Wer soll dieLasten tragen? Vor einerRegierungskrise? (Von unserem Korrespondenten.) Kopenhagen  . 1. Oktober. Der im Oktober zu seiner Winter- tagung zusammentretende dänische Reichstag findet eine äußerst schwierige innenpolitische Lage vor. Die Wirt- s ch a s t s k r i s e hat die Freude an der Erreichung des Paristandcs durch die dänische Krone vergällt, die Lohnherabsetzungen in dies.'m Jahre haben die Arbeiter oerstimmt und den Industriellen nicht geholfen; Aussicht auf eine baldige Besserung der Wirtschaft» lichen Lage besteht nicht. Es ist unter diesen Umständen nicht verwunderlich, daß«ine einheitliche Wirtschaftspolitik nicht zustandskommt. Die konservativen Jndustrieherren und die liberalen Hofbesitzer vermögen sich ebensowenig auf ein beiden Klassen dienendes Rezept zur Be- feitigung der Wirtschaftskrise zu einigen wie die linksraditalen Kleinbauern und die sozialdemokratischen Arbeiter. Die Frage ist mehr, wer die Hauptlast der schlechten Zeiten tragen soll. Die konservative Industrie fordert von der Regierung endlose Zoll- maßnahmen. Das Kopenhagener Gewerkschafts- kartell wünscht dagegen nur einenKrisenzoll" und eineImport- regulierung". Absolut ablehnend aber stehen die industriellen Arbeit- geber dem in diesen Vorschlägen enthaltenen Verlangen auf Auf- besserung der Arbeitslosenunterstützung gegenüber. Es läßt sich immerhin nicht leugnen, daß in weiten Arbeiterkreiscn die Meinung Boden gewinnt, vorübergehende Zollerhöhungen tonnten die Krise besänftigen, während die beiden liberalen Parteien einen desto orthodoxeren Freihandels st andpunkt vertreten. Die Hofbesitzer der Rechtsliberalen wie die Kleinbauern der Links- liberalen fürchten wiederum eine Bedrohung ihres Englnndexportes durch englische Gegenzölle, falls Dänemark   seine Zölle erhöhen würde. Trotzdem aber können auch diese beiden Parteien schwer zusammenkommen, denn während die rein ländlichen Rechtsliberalen ohne Gefahr des Verlustes von Wählerstimmen einen Abbau der Gchqlter und des Beamtentums überhaupt als wirtschaftspolitischen Programmpunkt ausnehmen dürfen, ist die linksliberale Partei eben- sosehr Beamten- und Angestellten- wie Kleinbauernpartei. Sie lehnt es deshalb mit den Sozialdemokraten ab, den Beamten die 5)auptlast der schlechten Zeiten aufzuerlegen. Dieser einen Uebereinstimmung zwischen der Regierung und den beiden sie unterstützenden Parteien stehen endlose Schwierigkeiten in der Zoll- und Arbcitslosenunterstützungsfrage entgegen. In der jüngsten Zeit haben die Radikalen im Ausschuß bereits gegen den Sozialminister und die Sozialdemokratie alle Erhöhungen der Erwerbslosenfürsorgesätze abgelehnt. Diese Stellungnahme trägt der Stimmung unter den Kleinbauern Rechnung, die, selbst belastet mit hohen Papierobligationen und nicht zufrieden mit dem Stand der Preise für die landwirtschaftlichen Produkte, keinen Finger für hohe Arbeitlosensätze oder hohe Arbeitslöhne rühren werden. Der Ton, der in der linksliberalen und der radikalen Presse gegen das sozialistische Kabinett angeschlagen wird, die Art, wie die radi- kalen Parteiführer in den Versammlungen über die sozialistische Regierungstätigkeit reden, ist fast ebenso oppisitionell wie die Sprach« der rechtsliberalen und konservativen Regierungsgegner. Die Frage ist nur, ob es den Radikalen nur darauf ankommt, laut und deutlich die Verantwortung für die Politik des sozialdcmokra- tischen Kabinetts abzulehnen, oder ob sie wirklich in der Hofs- »ung auf Wahlersolge bei den Kleinbauern und bei den Beamten die Dinge zur Wahl treiben wollen. In der Tat weiß heute niemand, wo die Radikale Partei steht. Auf der anderen Seite aber denkt die Sozialdemokratische Partei   Dänemarks   nicht daran, dieses unwürdige Spiel von radikaler Seite mit sich treiben zu lassen. Es ist zu erwarten, daß schon in den ersten Reichstagssitzungen die Regierung Anträge zur Sozialpolitik bzw. Wirtschaftspolitik stellen und die übrigen Parteien zwingen wird, Farbe zu be- kennen. Die Presse der Konservativen, Venstre   und Radikalen wird bis dahin sicher versuchen, das bestehende politisch« Fieber zu steigen». Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, daß bei dem Ja» saunueutust des Reichstages«« Kabinettskrise eintritt.
Meineiü und Alimente. Traum oder Wirklichkeit? Die LOjähnge Arbeiterin K. war unoerhofft Mutter geworden. Dem Berufsvormund benannte sie den gleichaltrigen Arbeiter G. als Vater des Kindes. Das Jugendamt verklagte diesen auf Zahlung von Alimenten. G. erklärte aber, daß dasPfingstfahrtkind" ebenso- gut seinem Freunde L. wie ihm gehören könne. Und damit hatte es folgende Bewandtnis: G. unterhielt seit 1923 mit der K. ein Verhältnis. Ein Viertel- jähr vor Pfingsten 1924 hatte er diesen Vorkehr abgebrochen, dann aber die K. zu einer Pfingstfahrt in die Mark resp. an den Stienitzsee bei Strausberg   eingeladen. Mit bei der Partie waren auch seine Freunde, der 18jährige L. und der 17jährige N. Nach jreudig durch- tolltem Tag legte man sich abends im Zelte eng beieinander zum Schlaf. Die beiden jungen Leute N. und L. unter einer Decke, der G. und die K. unter einer anderen. Da die Nacht ziemlich kühl war, suchte die K. Schutz vor der Kälte zwischen dem G. und dem L. Und da soll das Unvorhergesehene passiert sein. Die K. soll nachts ihren Freund G. geweckt und sich über L. beklagt haben. Er habe sie im Schlafe überrumpelt, und sie habe ihn, im Glauben, daß es G. sei, gewähren lassen. Am nächsten Morgen bestritt L. entschieden, ge- frevelt zu haben. Cr meinte:Du wirst wohl geträumt haben, Martha', und sie mußte schließlich zugeben, daß sie unter Umständen alles nur geträumt haben konnte. Diesen Traum wollte nun G. zur Wirklichkeit werden lassen, als es mit seinen Vaterpflichten ernst werden sollte. Er bat den L., vor Gericht auszusagen, daß er nach der Lage der Dinge auch seinerseits Vater des Pfingstfahrtkindes sein könnte. L. weigerte sich, dies zu tun: Einmal fürchtete er, unter solchen Umständen auch für die Hälfte der Alimente aufkommen zu müssen allerdings ein irriger Standpunkt, und dann wollte er bei der Wahrheit bleiben. So beschwor er vor Gericht, nicht der Vater des Kindes zu sein. Das Mädchen hatte aber bereits früher der Fürsorgerin von ihremTraum" in der Pfingstnacht erzählt und auf Ersuchen des G. auch eine eidesstattliche Versicherung des Inhalts unterschrieben, daß sie während der Pfingstfahrt wie mit dem G. sa auch mit dem L. verkehrt habe. Do außerdem der N. vor Gericht ausgesagt hatte, daß er während der schlaflosen Nacht im Zelt beim Schein seiner Zigarette Wahrnehmungen gemacht habe, die in der Traumrichtung der K. gelegen hätten, so wurde gegen L. das Verfahren wegen Meineides eingeleitet. Unter dieser Anklage stand er nun gestern vor dem Land- gericht I. In bescheidener, aber entschiedener Weiese bestritt der intelligente blonde junge Mensch, für das Zustandekommen des Kindes die Verantwortung zu tragen. G. tonnte seinerseits weder für noch gegen die Vaterschaft des L. etwas bekunden. Dagegen blieben die K. und der jetzt 19jährige N. trotz dringlichster Cr- Mahnungen und Warnungen des Borsitzenden bei ihren Aussagen. So blieb die Frage: War das Ereignis der Pfingstnacht Traum oder Wirklichkeit? Ein Eid der beiden hätte diese Episode für das Gericht unter Umständen zur Wirklichkeit werden lassen. Höchstens daß dieser Eid ein Meineid gewesen wäre. Die weisen und wohlwollenden Richter fanden einen Ausweg: Sie ließen alle drei Zeugen wegen angeblicher Berstandesschwäche, die sie daran hindere, von dem Wesen und der Bedeutung des Eides eine ge- nügende Vorstellung zu haben, unbeeidigt und sprachen den L. frei. L. hatte aber fünf Wochen in Untersuchungshaft gesessen; die Ali- mente wird jedoch G. zu zahlen haben.
, Settel« unS Hausiereft verboten! Plakate dieser Art sind wohl zur Genüge bekannt. Man kann sie in letzter Zeit auch in Variationen, wieBetteln und Hausieren polizeilich verboten" oderVetteln und Hausieren nach 7 Uhr abends polizeilich verboten", lesen. Was zunächst das Betteln anbetrifft, so könnte hieraus geschlossen werden, daß diese Tätigkeit vor 7 Uhr abends polizeilich gestattet sei. Inwieweit jedoch das Hausieren polizeilich oder nicht polizeilich verboten werden kann, soll hier ein- mal vom Standpunkt der Berufshausierer, d. h. derjenigen Hausierer, die mit den vorschriftsmäßigen Ausweispapiere»(Man- dergewerbeschein, Umsatzsteuerheft) ausgestattet sind, untersucht werden. Auf Grund der Reichsgewerbeordnung Z 42b ist so schreibt man uns aus den Kreisen der Berufshausierer der Hau- sierer berechtigt, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus Waren feilzubieten. Es ist das also eine Tätigkeit, die in der Gewerbeordnung festgelegt ist. Auf Grund einer P o- lizeiverordnung ist in Berlin   auch nach 7 Uhr abends der Handel mit geringwertigen Gegenständen im Hausieren gestattet. Die kleinen Händler haben sich durch den Verkauf dieser oder jener Gegenstände auf den Straßen, in den Häusern oder in Gastwirt- schasten eine notdürftige Existenz geschaffen. Die oben erwähnte» Plakate sind geeignet, diese kleinen, rechtmäßig ihr Gewerbe aus- übenden Händler inihrerExistenzzus ch a d i g e n. Zu einem Rechtsstreit, ob beispielsweise der Besitzer eines Hauses einem Hau- sierer die Ausübung seiner Berufstätigkeit in seinem von anderen Mietern bewohnten Hause verbieten kann, ist es noch nicht ge- kommen. Auf Grund der Gewerbeordnung ist der Hausierer berech- ttgt, an öffentlichen Orten, wozu jedes Haus, jede Gastwirtschaft, wie überhaupt jede öffentliche Lokalität gehört, sein Gewerbe aus- zuüben. Aus diesem Grunde ist ein offizielles Verbot, wie es in den betreffenden Schildern zum Ausdruck kommt, unzulässig. Nun wird in diesen Schildern das gesetzlich sanktionierte Hau- steren mit dem ungesetzlichen Betteln in einem Atemzuge genannt. Dabei muß berücksichtigt werden, daß der kleine Hausierer infolge seiner sozialen Stellung nicht im noblen Anzüge erscheint. Wenn man weiter erwägt, daß Schilder dieser Art in der Regel an sogenannten besseren Häusern oder Lokalen zu finden sind, so erweckt es den Anschein, als ob man sich durch einen Schutzwall von der nicht hinwegzuleugnenden Not trennen will. Es mag gewiß keine angenehme Sache für einen in Not geratenen Menscken sein, sich ein Stückchen Brot an der Tür zu erbetteln. Diese Hungerleidenden will man nicht sehen, während andererseits im noblen Anzug auftretende Berufsbettler, vom ästhetischen Stand- punkt betrachtet, in diesen Kreisen absolut auf keinen Widerstand stoßen. Die allgemeine wirtschaftliche Notlage, deren Begleiterschei- nung das Millionenheer der E r w e r b s l chs e n in Deutschland   ist, hat naturgemäß sehr viele zu kleinen Händlern ge- macht, die ihre Tätigkeit als Lokalhausierer ausüben. Es ist gewiß kein leichtes Gewerbe, den Tag über und sehr häufig auch bis in die späte Nacht hinein in den Häusern oder Gastwirtschaften aus dem Berkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs oder Bonbons und Schokolade einen ganz bescheidenen Lebensunterhalt herauszu- schlagen. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt betrachtet, ist es durchaus zu begrüßen, daß diese aus dem Erwerbsleben Hinaus- geschleuderten noch soviel Kraft besitzen, den Kamps um die E x l st e n z noch einmal selbständig aufzunehmen Die Zahl der kleinen Hausier- und Lokalhändler beträgt z. B. in Groß-Berlin einige tausend, die als steuerzahlende Bürger immer- hin Beachtung verdienen. Jene Schilder, die geeignet sind, die Existenz dieser kleinen proletarischen Gewerbetreibenden zu unter- graben, dürften in den Reihen der Hand- und Kopfarbeiter starken Widerspruch finden. Hier hat man Verständnis für die moralische Kraft, die der Benifshausierer in dem Kampf um seine Existenz aufbringt._ Polizeiausstellnng und Modeinduftrie. Im Rahmen der gesellschaftlichen Vemnstaltungen anläßlich der internationalen Polizeiausstellung und des Polizeikongresses zeigte der Reichsverband der deutschen   Mode- i n d u st r i e ausländischen und heimischen Gästen seine Leistungen auf modischem Gebiete. Walter Kirchhofs srug in einem launigen Prolog von Wiener-Braunsberg, was denn Polizei und Damenmode miteinander zu schaffen hätten, beantwortet« fich aber w, verlaus der lustige« Verse die Frage dcchm. daß Staat«ad!
Wirtschaft, Ordnung und Arbett schließlich den Interessen der Ge- samtheit den Interessen der Gesellschaft dienen. Die kulturelle Industrie und ihr Fortschritt auf den verschiedenen Gebieten also auch aus dem der Mode ist untrennbar verknüpft mit der Eni» Wicklung eines Landes und seiner Beurteilung durch Außenstehende. Die Vielseitigkeit des Stoffmateriales an erster Stell« die un- geheure Entwicklung der Kunstseide und ihre große Verwendungs- Möglichkeit die verschiedenartigste Verarbeitung der Kleider und Mäntel, geben dem Modebild ein wirklich interessantes und leben- diges Gepräge. In leise wiegenden Walzerschritten offenbarten sich all die Herrlichkeiten durch ihre Trägerinnen.
der Juwelenraub in öer Tauentzienftraße. Die Schwestern Spruch unschuldig. Die bis in die Nacht hinein andauernde Vernehmung der Elisabeth Spruch brachte zunächst keine Klärung. Sie bestritt mtt aller Entschiedenheit, ihren Bruder nach dem Donnerstag der oer- gangenen Woche gesehen oder gesprochen zu haben. Inzwischen hatten die Kriminalbeamten auch die zweite Schwester Spruchs. Charlotte, die in der Schumannstraße wohnt, ermittelt und herbei- geholt. Sie machte durch ihre Angaben das Geständnis des Bruders verständlich. Wie sie erzählte, erschien Johannes am Sonnabend, dem Tage des Ueberfallcs, gegen S14 Uhr in ihrer Wohnung. Er war berußt und beschmutzt und trug ein verstörtes Wesen zur Schau. Nachdem er sich einige Zeit bei der Schwester aufgehalten, gereinigt und er- frischt hatte, ging er wieder fort. Als die Schwester am Abend bis Schilderungen von dem Ueberfall las, hatte sie die Erklärung für das Verhalten ihres Bruders. Sie wußte, daß er in«ine junge Verwandte aus Königshütte stark oerliebt war und sie zu heiraten hoffte. Nach seiner Meinung wies ihn die Kusine nur ab, weil er nicht genügend Geld besaß. Wieder- hott hatte er gesagt, daß er, um in den Besitz einer großen Summe zu kommen,ein Ding drehen" werde. Auch über die gehcimnis» volle Sonja konnte das Dunkel etwas gelüftet werden. Der Bruder lernte das Mädchen, die in Breslau   unter Kontrolle stand, dort kennen und verliebte sich in sie. Sie verleitete ihn zu gemein- schaftlichen Diebstählen und Betrügereien, bei denen Spruch de» Namen seiner Schwester mißbrauchte. Um von der Verführerin los- zukommen, flüchtete der junge Mann nach Berlin  . Sonja aber gab ihn nicht frei. Sie reist« ihm nach, erstattete bei der Kriminal, polizei Anzeige gegen ihn, und Spruch wurde ermittelt und bestraft. Nach seiner Entlassung näherte sie sich ihm wieder und verstand es bald, ihn gefügig zu machen. Sie war es auch, die ihn immer wieder zu neuen Strastaten antrieb. In der Wohnung der Charlotte, die gründlich durchsucht wurde, fand man keine Schmuck st ücke. Es war also klar, daß Spruch hier nichts versteckt hatte. Nachdem durch weitere Ermittlungen die Kriminalpolizei den Eindruck ge- wonnen hatte, daß die beiden Schwestern die Wahrheit gesagt hatten, wuruden sie in ihre Wohnungen entlassen. An der Existenz einer Polin Sonja Igniotew kanst nun nicht mehr gezweifelt wenden, wenngleich es bis- her noch völlig ungeklärt ist, wo sich dieses Mädchen, das zweifelsfrei aus Oberschlesien   gekommen ist, in der letzten Zeit aufgehalten hat. In Reuthen ist sie jedenfalls bekannt. Es konnte jetzt fest- gestellt werden, daß sie am letzten Mittwoch, also an dem gleichen Tage, an dem Spruch in Breslau   verhaftet worden ist, in Beuthcn von einem Kriminalbeamten und auch von einigen Perjonen gesehen worden ist, ohne daß die Betreffenden an diesem Tage eine Ähnung davon hatten, daß die Jgniatew wegen Beteiligung an dem Juwelen- raub in der Tauentzienstrahe gesucht werde. Seit dem Mittwoch ist sie dann aus Beuthen   verschwunden und anscheinend über die polnische Grenze gelangt. Am gestrigen Donnerstag konnte übrigens in Breslau   ein weiteres Perlenhalsband, das zu der Beute aus der Tauentzienstrahe gehört, herbeigeschafft werden. Spruch hatte es einem jungen Mädchen, das er einmal ganz flüchtig kennen gelernt und das seinen Ännäherungsversuch zurückgewiesen hatte, geschenkt, um zu beweisen, was für einfeiner Kerl" er sei._
Die Geliebte vom Balkon gestürzt. Einen Akt unsäglicher Roheit beging der 28 Jahre aste Schlosser Fritz Schulz   aus der Stralsunder Str. 34. Schulz unterhielt seit einiger Zeit Beziehungen zu einer geschiedenen Frau Gertrud St. Bor drei Wochen hotte die Frau den Verkehr abgebrochen und wollte nichts mehr von Schulz wissen. Alle seine Versuche, sie wie- der umzustimmen schlugen zunächst fehl. Gestern abend war es ihm möglich gewesen, sie zu einer Zusammenkunft zu überreden. Um IVi Uhr kehrte das Paar in die Wohnung der Frau zurück, und bald darauf hörten die Hausbewohner, wie in letzter Zeit schon öfter, einen lärmenden Äuftritt. Dann ertönten Hilferufe. Ein Schupobeamter, der auf seinem Rundgang um 1/4 Uhr an dem Hause vorüberkam, hörte das Schreien ebenfalls und wollte nach- sehen, was es gäbe. Ehe er das Haus betteten konnte, sah er vom Balkon im 1. Stock eine Frau auf die Straße herab- stürzen. Auf sein Notsignal kamen andere Beamte herbei, die sich der Verletzten annahmen und sie in das Lazarus-Krankenhaus brachten. Der ungestüme Liebhaber wurde in der Wohnung seiner Freundin festgenommen und wegen oersuchten Mordes der Kriminalpolizei eingeliefert. Er hatte im Streit die Frau gepackt und über die Brüstung des Balkons auf die Straße hinabgeworfen. Premiere der neuen Vsrkehrssignale. Heute vormittag ist in Berlin   die Verkehrsregelung durch Lichtzeichen(Signalampeln), die in der Lust frei schweben und durch Drahtseile an Häuserfronten befestigt sind, v er- s u ch s w e i s e in Betrieb genommen worden. An den Straßen- kreuzungen der Potsdamer Straße  , Königgrätzer Straße, Friedrich st raß«, Leipziger Straße   und Friedrich--Ebert-Straße hängen jetzt diese Ampeln, die abwechselnd rotes, weißes und grünes Licht spenden. Die Be- dienung erfolgt von dem Verkehrsturm auf dem Potsdamer Platz  aus, wo durch«inen Handgrif des oben stationierten Schupo- manne? die Schaltung vorgenommen wird. Schaltet er beispiels- weise grünes Licht, d. h. freie Fahrt in der Richtung Friedrich- straße Hallesches Tor, leuchtet das grüne Licht an sämtlichen Verkehrszeichen auf einmal und gibt die Fahrt frei.. Bisher wurden diese Lichtzeichen, die an verschiedenen Verkehrskreuzungen bereits im Gebrauch sind und sich auch bewähtt haben, von einer unmittelbar in der Nähe angebrachten Schaltvorrichtunsi durch einen dort stationierten Schupomann, der den Verkehr übersehen konnte, bedient. Jetzt werden die Verkehrssignale im Gegensatz hierzu zentral, d. h. von einer Schaltanlage aus bedient. Inwie- weit sich diese Lichtsignale mit zentraler Schaltung bewähren werden, muß erst die Praxis ergeben. Was sich aber heute vormittag an einzelnen Straßenkreuzungen abspielte, war nicht dazu angetan, Befriedigung zu erwecken. In der Nähe des Bahnhofs Friedrich st raß« bis zur Ecke Unter den Linden  , wo aus einer kurzen Strecke allein drei Verkehrszeichen angebracht sind, gab es Verkehrsstockungen, wie sie bisher noch nicht zu verzeichnen waren. Autos und Omnibusse stauten sich und es gab unliebsame Szenen. die sich nicht wiederholen dürfen. Auch weiterhin wirkten in der Fridrichsttaße die zentral bedienten Lichtsignale statt verkehre- regelnd zunächst leider verkehrehemmend. Wie aber wird sich die Maßnahme der zentral bedienten Lichtverkehrsanlage erst zu Hauptverkehrszeiten auswirken?
Boolsunglück auf dem Müggelsee. In der Nähe der Rettungsstation Rahnsdorf   kenterte auf dem Müggelsee ein mit zwei Männern besetztes Ruderboot. Während der S9 Jahre alte Konrad K. aus Friedenau   durch ein anderes Boot gerettet werden konnte, ist der 27 Jahre alte Hermann Peter aus der Laurenzstr. 2 in Köpenick   wahrscheinlich ertrunken. Trotzdem der Reichs- wasserschutz die Unfallstelle abgesucht hat, konnte die Leiche bisher nicht geborgen werden.