Nr. 468+43. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Eisenpakt und Eisenverarbeiter.
Ein Vertrag auf Gegenseitigkeit.
Dem Abschluß des internationalen Eisenfartells gingen Ber | Ablauf oder außerfriftlichem Außerkrafttreten des deutsch - französihandlungen voraus, in denen die Schwerindustrie sich die Zustimmung schen bzw. deutsch - belgischen staatlichen Handelsvertrages jederzeit zu der Eisenverarbeiter zu dem Plan eines internationalen Kartells tündigen. 4. Die Firma Vereinigte Stahlwerte A.-G. hat sich gesichert hat. Die Rohstahlgemeinschaft, Düsseldorf , und die Arbeitsgemeinschaft der Eisen verarbeiten. in der Erkenntnis, daß eine Beschränkung sowohl der Eisen schaffenden Industrie, deren Geschäftsführung sich in den Händen des duktionsgebiet ebensosehr im Interesse einer gesunden, volkswirt den wie der Eisen verarbeitenden Industrien auf ihr eigenes ProVereins Deutscher Maschinenbau - Anstalten befindet, veröffentlichen schaftlichen Weiterentwicklung, wie einer wünschenswerten Zusammendarüber folgende gemeinsame Erklärung: arbeit und Verständigung der beiden Industriegruppen liege, durch ein Sonderabkommen mit der Arbeitsgemeinschaft der Eisen perarbeitenden Industrie bereit erklärt, über ihren jetzigen Anteil an der verarbeitenden Industrie nicht hinauszugehen.
Die Verhandlungen über eine internationale Eisenverständigung haben zu einem Abkommen zwischen den Eisen schaffenden Industrien Deutschlands , Frankreichs , des Saargebiets und Luremburgs geführt, das die Gründung einer internationalen Rohstahlgemeinschaft zum Gegenstand hat. Ferner ist mit den Eisenerzeugern schaft zum Gegenstand hat. Ferner ist mit den Eisenerzeugern Frankreichs , des Saargebiets und Luxemburgs ein Abkommen geschlossen worden, das die Einfuhr bestimmter Mengen von Roheisen, Stahl- und Walzwerkserzeugnissen aus diesen Ländern nach Deutschland vorsieht. Ueber die Einzelheiten dieser Abkommen wird noch berichtet werden.
An das Zustandekommen dieser Vereinbarungen wird die 5 offnung geknüpft, daß der europäische Eisenmarkt , der in den letzten Jahren schweren Erschütterungen ausgefeßt war, im Interesse der europäischen Erzeuger und Verbraucher eine Beruhigung er fährt. Ferner wird erwartet, daß die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den beteiligten Ländern dadurch eine Besserung erfahren werden.
Da die deutsche Eisen verarbeitende Industrie be. fürchtete, ein internationales Zusammenwirken der Eisen schaffen den Industrien könne als unbeabsichtigte Rückwirkung schwere Schädigungen für die deutsche Eisen verarbeitende Industrie im Gefolge haben, ist vor dem Abschluß der internationalen Vereinbarungen in häufigen und eingehenden Besprechungen zwischen den Führern der deutschen Eisen schaffenden und Eisen verarbeitenden Industrie eine Einigung über folgende Punkte erzielt worden, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen beider Teile Rechnung tragen sollen:
Der Inhalt der Bereinbarung.
1. Das Ziel der internationalen Eisenvereinbarungen sell eine 2ngleichung der Erzeugung an den Verbrauch und eine Regelung der Auslandspreise für Eisen sein. Die Vereinbarungen sollen sich keinesfalls nur auf eine Regelung der gegen seitigen Belieferung der Innenmärkte der am Eisenpatt beteiligten Länder beschränken, sondern vor allem die gegenseitige Unterbietung auf den Ausfuhrmärkten für Eisen beseiti= gen, die den verarbeitenden Industrien des Auslandes gegenüber den inländischen Eisenverbrauchern vielfach besondere Vorteile brachte.
2. Die Bereinbarungen sollen nicht dazu führen, auch die Inlandspreise der deutschen Syndikate oder Händlerverbände zu erhöhen, jedoch verzichtet die Eisen schaffende Industrie bei Einhaltung dieser Vereinbarung nicht darauf, ebenso wie die Eisen verarbeitende Industrie aus einer etwa eintretenden allgemeinen Konjunk. tur einen angemessenen Nugen zu ziehen. Im übrigen soll Hand in Hand mit der Hebung der Ausfuhrpreise der Unterschied zwischen Auslands- und Inlandseffektivpreisen verringert und möglichst bald ganz zum Verschwinden gebracht werden.
Um den süddeutschen Verhältnissen besonders Rech nung zu tragen, werden die von Deutschland aufzunehmenden Eiseneinfuhrkontingente aus Lothringen , Luxemburg und der Saar von den Preduzenten den deutschen Verkaufssyndikaten angedient, aber auf dem Wege über die bisherigen normalen Bezugskanäle verkauft werden; ferner soll die Preispolitik für Eisen in Süddeutsch land so gehandhabt werden, daß etwa die Borkriegsrelation zwischen den süddeutschen und norddeutschen Eisenpreisen, welche früher die Grundlage für den standortsmäßigen Aufbau der Industrien ge= geben hat, eingehalten wird.
werden.
Die Ausfuhr der deutschen Eisen verarbeitenden Industrie darf durch die internationalen Eisenabmachungen nicht beeinträchtigt 3. Um die stets als notwendig erkannte Auswirkung der pri. Daten internationalen Eisenabmachungen auch auf die staatlichen Handelsverträge sicherzustellen, besteht Einverständnis zwischen beiden Industrien, daß die Genehmigung der privaten Eisenabmachungen durch die deutsche Reichsregierung davon abhängig zu machen ist, daß in dem deutsch - französischen staatlichen Handelsvertrag in absehbarer Zeit so weitgehende Zugeständnisse von franzöfifcher Seite für die Ausfuhr der deutschen Eisen verarbeitenden Industrie darunter mindestens die de facto Meistbegünstigung- gemacht werden, daß eine günstige Exportmöglichkeit nach Frankreich gesichert ist. Aus dem gleichen Grunde soll in den privaten Sondervereinbarungen mit der französischen bzw. der bel gisch - luxemburgischen Industrie die Möglichkeit vorgesehen werden, Diejenigen Abmachungen, welche die von der deutschen Eisen schaffen. den Industrie zu übernehmenden Eisenkontingente betreffen, bei
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I
Da die verarbeitende Industrie ein stärkeres Eindringen der Eisen schaffenden Industrie in die Eisen verarbeitende Industrie als eine Schädigung ihrer Interessen betrachtet, haben die Bertreter der Eisen verarbeitenden Industrie den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß auch die übrigen Konzerne der Eisen schaffenden Industrie sich der Erklärung der Vereinigten Stahlwerte A.-G. anschließen. 5. In Anbetracht der Wichtigkeit der internationalen Eisenverhandlungen für die Eisen schaffende Industrie erklärte sich die Eisen verarbeitende Industrie trotz der eingangs erwähnten Befürchtungen bereit, dieser internationalen Vereinbarung
teine Schwierigkeiten in den Weg zu legen, solange nach den Bestimmungen und im Sinne des vorstehenden Abtemmens fich Schädigungen für die Eisen verarbeitende Industrie nicht ergeben. Unter diesen Voraussetzungen besteht bei der Eisen verarbeitenden Industrie auch nicht die Absicht, von sich aus eine autonome Aenderung der gegenwärtigen deutschen Eisenzoll. fäße zu fordern, solange diese Zollsäge für die Eisen schaffende Industrie als Grundlage ihrer internationalen Verhandlungen unentbehrlich sind.
Bei Meinungsverschiedenheiten, die in der Wahrnehmung der beiderseitigen Belange auftauchen, soll in Verhandlungen eine gegenseitige Verständigung angestrebt werden.
Das Zusatzabkommen.
Diese Abrede ist ergänzt durch ein besonderes Abkommen zu dem obenerwähnten Puntt 4, das einen Gegenseitigkeitsvertrag zwischen der Schwerindustrie und den Eisenverarbeitern darstellt und den folgenden Wortlaut hat:
Die Vertreter der Vereinigten Stahlwerte A.-G. und die Vertreter der Eisen verarbeitenden Industrie sind fich darüber einig, daß die Aufgaben der Eisen schaffenden bzw. der Eisen verarbeitenden Industrie je auf ihre eigenen Produk tionsgebiete beschränkt bleiben sellen und daß ein Uebergreifen einer der beiden Industrien auf das Gebiet der anderen grundsäglich vermieden werden soll. Eine Beschränkung jeder der beiden Industrien auf ihr eigenes Gebiet liegt ebensosehr im Interesse einer gesunden, voltswirtschaftlichen Weiterentwicklung, wie einer wünschenswerten Zusammenarbeit und Verständigung.
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Im Sinne dieser Uebereinstimmung haben die Gründergesellschaften der Vereinigten Stahlwerke mit ihrem Zusammenschluß wie bekannt dem Gedanken der Rationalisierung der Schwer. industrie, das heißt des Steinkohlenbergbaues, der Eisen- und Stahlerzeugung sowie der Gewinnung von Nebenerzeugnissen dieser Industrien, Geltung verschaffen wollen. Ebensosehr wie die Ausnugung aller wirtschaftlichen Möglichkeiten im Rahmen dieses Zusammenschlusses und etwaiger fünftiger Zusammenschlüsse mit industriellen Unternehmungen von wirtschaftlich wesensgleicher Struttur, liegt im Sinne dieses Grundgedankens auf
der anderen Seite die
Ablehnung eines planmäßigen Eindringens in die Zweige der Eisen verarbeitenden Industrie ( vertikale Truftbildung). Ein über den bisherigen Rahmen hinaus gehender Anschluß von Verfeinerungsbetrieben wird somit abgelehnt, unbeschadet des organischen Ausbaus der schon in den Vereinigten Stahlwerken vorhandenen Maschinenfabriten und dergl., wobei auch hier der Status quo des Anteils der Vereinigten Stahlwerke an der Gesamtproduktion der Eisen verarbeitenden Industrie nicht überschritten werden soll. Soweit die Vereinigten Stahlwerke weiterverarbeitende Werke befizen, werden die Unterzeichneten dahin wirken, daß diese Betriebe sich mit der verarbeitenden Industrie in den in Betracht kommenden Verbänden gleichberechtigt zusammen schließen und für sich keine Ausnahmestellung beanspruchen. Bei Streitfällen werden die Parteien zunächst die Regelung der Angelegenheit durch ein Schiedsgericht versuchen.
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Sollten wesentliche Veränderungen der Wirtschaftsverhältnisse eintreten, die die Grundlage dieser Erklärung wesentlich verschieben, so werden die Vereinigten Stahlwerke A.-G. in jedem Falle zunächst durch Berhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Eisen verarbeitenden Industrie einen Weg der Verständigung fuchen. Während der erste Teil des Vertrages schon seit längerem inhaltlich bekannt ist und heute nur noch programmatische Bedeutung hat, ist die Abrede zu Bunft 4 von größerem Allgemeininteresse. Sie
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Dienstag, 5. Oktober 1926
bedeutet, daß die Schwerindustrie den Gedanken der Vertikal= tonzentration vollständig aufgibt und der Verarbeitungsindustrie feine wesentliche Konkurrenz mehr zu machen verspricht. Noch vor drei Jahren war die herrschende Auffassung unserer Industrieführer für den Vertikaltrust. Natürlich handelt es fich nur um ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: die Berarbeitungsindustrie sollte eben mit diesem Versprechen zur An= erkennung des Eifenpattes bewogen oder wenigstens dahin bestimmt werden, der Schwerindustrie in der Staatspolitit feine Schwierig feiten zu machen. Trotzdem verdient festgehalten zu werden, daß hier die Führer der Schwerindustrie, die sich sonst gern als die lich den unfehlbaren Führer der Gesamtwirtschaft hinstellen, öffentBankrott ihrer früheren Wirtschaftspolitik
erklären. Im übrigen haben sich beide Kontrahenten noch mancherlei Hintertüren vorbehalten, was man bei einer sorgfältigen Lektüre des Vertragswertes leicht herausfindet. Insbesondere legt die verarbeitende Industrie darauf Gewicht, daß sie mit ihrer Zusage nur vorläufig auf eine Erhöhung der Eisenzölle verzichtet, sich aber im übrigen handelspolitisch nach feiner Richtung gebunden
fühlt.
Umgruppierungen in der Stahlindustrie. Bor einem mitteldeutschen Stahltrust?
Wir haben kürzlich mitgeteilt, daß die Eisengroßhandelsfirma D. Mansfeld u. Co., Berlin , ihr Aktienpaket an den Sächsischen Gußstahlwerken Döhlen an ein dem Stahltrust nahestehendes Bankenkonsortium verkauft und die Gußstahlwerke Döhlen ihrerseits die Firma Mansfeld u. Co. erworben habe. Jetzt wird gemeldet, daß die Bantengruppe unter Führung der Deutschen Bank das Paket vorläufig behalte und es auch nicht an den anderen Großaktionär der Gußstahlwerke Döhlen( Aquila A.-G. Frankfurt 3 Millionen von 7 Millionen) verkaufen werde. Der Stahltrust seinerseits bestreitet ebenfalls den Erwerb. Das mag an sich richtig sein. Dennoch darf angenommen werden, daß der Stahltrust an dem Kauf durch das deutsche Bankkonsortium interessiert ist. Es ist nämlich wahrscheinlich, daß unter Führung von Linke- Hoffmann es zur Bildung eines mitteldeutschen Stahltrusts fommen wird, in dem die Vereinigte Stahlwerke A.-G. das ihr gehörige Webermert Brandenburg einbringen soll und der mit der Eisenhandelsfirma Mansfeld wohl seine Werkshandelsorganisation ausbauen wird. Der Hintergrund dieser Transaktion der Firma Mans feld u. Co. erfährt übrigens eine interessante Beleuchtung durch eine andere Mitteilung. Danach hat der Inhaber Rohde der Firma Mansfeld u. Co. den Erlös der Verkäufe dazu benut, Dom Stumm- Konzern die Mehrheit der bisher von diesem beherrschauch mehrere andere Werke und eine Anzahl Beteiligungen( Hageten Gelsenkirchener Gußstahlwerte zu erwerben, womit ner und Annener Gußstahlwerke, Brenne, Haugarter u. Co., BreßRohde kommen. Dieser scheint also vom Eisenhandel ganz auf die und Hammerwerke Dahlhausen ) an den früheren Eisengroßhändler Stahlproduktion hinüberzuwechseln. Er folgt damit dem Beispiel Otto Wolfs, der bekanntlich sehr frühzeitig seine Betätigung im Eisengroßhandel mit der Rolle des Großaktionärs im Phönigionzern vertauscht hat.
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5 Proz. Dividende im Klöckner- Konzern. Der erste Geschäfts
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abschluß der großen Ruhrmontankonzerne zum 30. Juni wird demnächst der öffentlichen Kritik unterſtehen. Aus der Aufsichtsratssigung Klöckner- Werke A.-G. wird ein Betriebsüberschuß er 24,92 Millionen( im Vorjahr 19,57 Millionen) gemeldet, aus dem nach Absetzung der Steuern( 5,58 gegen 7,52 millionen:), sozialen Lasten mit 5,97 Millionen und Obligationszinsen mit 0,96 Millionen ein Roh gewinn von 12,41 Millionen und nach Abzug der Abschreibungen mit 7,07 Millionen ein Rein gewinn von 5,34 Millionen verbleibt( im Vorjahr 0,45 Millionen). Daraus werden 5 Proz. Dividende verteilt. Die Börse erwartet, daß auch verteilen werde. der Ruhrmontantrust schon in diesem Jahr eine Dividende
Konkurse und Geschäftsaufsichten im September. Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts wurden im September d. J. ohne die durch den Reichsanzeiger 467 neue Konturie wegen Massemangels abgelehnten Anträge auf Kenkurseröffnung und 147 angeordnete Geschäftsaufsichten bekanntgegeben. Die entsprechenden Zahlen für den Vormonat stellen sich auf 493 bzw. 228. Die Kohlenpreiserhöhung und ihre Genehmigung. Das Ruhrfohlensyndikat hat bekanntlich eine beträchtliche Breiserhöhung für wichtige Kohlensorten beschlossen und ab 1. Oktober in Wirksamkeit treten lassen, nachdem der Reichswirtschaftsminister die Erhöhung
nicht beanstandet hat. Nach der Industrie- und Handelszeitung erhaltung der Preiserhöhungen in den Ausschußfizungen des hat der Reichswirtschaftsminister jedoch verlangt, daß die Aufrech t- Reichskohlenrats und des Reichskohlenverbandes besprochen werden foll. Am 20. Oftober soll ferner eine gemeinsame Gigung bes Reichstohlenrats und des Reichstohlenverbandes stattfinden, auf der in erster Linie die Rücknahme der den Syndikaten des be.. fetten Gebietes übertragenen selbständigen Breisfest fetzung beschlossen werden soll. Die Festsetzung der Kohlenpreise wird demnächst also wieder zentral erfolgen.
NUR
PFENNIG
Maffary Perle