Einzelbild herunterladen
 
  

L

hörden etwas in der Sache unterlassen hätten. Der Vorsitzende stellt dann aus den Aften fest, daß gegen Alisch ein Verfahren wegen Körperverlegung mit tödlichem Ausgange eingeleitet worden sei, das noch nicht abgeschlossen ist.

Die Tragödie von Großröhrsdorf .

Der Angeklagte kann sich auf nichts mehr besinnen.

Dresden , 8. Oftober. In der weiteren Vernehmung des Sani­tätsrats Dr. Boehme rief der Angeklagte einen merkwürdigen Eindruck dadurch hervor, daß er auf die vielen Fragen des Vor­fitzenden und des Staatsanwalts unausgesetzt nur erwidern konnte: Ich weiß es nicht mehr."" Ich entsinne mich dessen nicht mehr." " Ich habe es vergessen." Der Vorsitzende geht zunächst auf die dritte Ehe des Angeklagten mit der Witwe Trips ein. Dabei kommt zur Sprache, daß des Angeklagten Tochter aus erster Ehe ihr mütter­liches Erbteil in Höhe von 43 000 m. gegen ihn geltend gemacht habe, worauf ihr der Vater, da er das Geld nicht mehr hatte, monatlich 50 M. Zuschuß zu ihrem Lehreringehalt zahlen wollte. Der Vor­sigende stellte aus den Akten dann fest, daß Dr. Boehme versucht habe, seine Tochter durch die Uebereignung einer Hypothek ab= zufinden. Sie habe sich aber geweigert, das anzunehmen, und im September 1916 mußte sich Dr. Boehme verpflichten, seiner Tochter ein Erbteil, das man auf 75 000 m. festgesetzt hatte, durch Monats. raten von 1000 m. bar auszuzahlen. Es steht fest, daß Boehme un­mittelbar nach dem Ableben seiner dritten Gattin auf der Jagd seiner Tochter diefe 75 000 m. in bar ausgezahlt hat.

Nach dem Obduktionsbefund hat Burrmann einen Eiich ins Bein erhalten, der die Schlagader getroffen hat, der Tod ist aber hauptsächlich eingetreten durch Darmbrand, hervorgerufen durch einen Fußtritt. Die Haftentlassungsanträge für Alisch find immer wieder abgelehnt worden, und er ist erst nach dreiviertel Jahren Haft am 17. September entlassen worden, weil seine Mutter im Sterben lag. Der Erstochene befand sich in Begleitung von zwei Kameraden, die bei ihrer Vernehmung angegeben haben, sie seien in der Nacht um 3 Uhr auf dem Heimwege gewesen und wären beim Kriminalgericht Alisch begegnet, den sie, die beiden Ueberlebenden, von der Schule kannten. Sie hätten sich gegrüßt, und dann hätte Alisch, der wohl gehört haben müsse, daß sie in einem Männer­lokal in der Bülowstraße gewesen seien, Schimpfworte nach: gerufen. Burrmann sei zurückgegangen und habe Alisch durch Faustschläge dreimal hintereinander zu Boden geworfen. Dann hätten sie sich getrennt. Alisch hatte bei seiner ersten Bernehmung angegeben, daß er nach der Mißhandlung in seine Wohnung ge laufen sei, sich einen Büchsenöffner geholt habe und in der Türnische auf Burrmann gewartet habe, um sich an diesem zu rächen. Als Burrmann ihn wieder zu Boden geschlagen und ihm selbst mit einem Messer einen Stich gegeben habe, habe er zur Abwehr zugestoßen. Bei einer späteren Vernehmung habe er in brede gestellt, überhaupt gestoßen und getreten zu haben. Ein Antrag von R.-A. Dr. Herold, zwei von ihm gestellte Zeugen über den heute noch in Moabit herrschenden Linksterror zu vernehmen, lehnte das Gericht ab. Auf Grund der Beweisaufnahme beantragte Staats­anwaltschaftsrat Dr. Kirschner gegen die Angeklagten je drei Monate Gefängnis und 300 M. Geldstrafe. Das Schöffenweiter mit der Frage, ob der Angeklagte lediglich aus dem Grunde gericht sprach Dr. Lippert frei, weil er nach dem Preßgesetz für den Artikel nicht verantwortlich sei. Blank wurde wegen Be­schimpfung der Republik zu einer Geldstrafe von 280 m. verurteilt. Es wurde ihm frog der schweren Be fchimpfungen zugute gehalten, daß er sich in einer gewissen politischen Erregung befunden habe.

Polizeistunde und Fremdenverkehr.

T

Die zeitweise Verlängerung der Polizeistunde während der Polizeiausstellung bis um 3 Uhr und der Wechsel im preußischen Innenministerium haben sofort wieder einige Interessenten benutzt, um gegen die 1 Uhr Polizeistunde erneut Sturm zu laufen. Angeblich soll die Forderung, die Bars, Tanzdielen, Nepp­lofale, Restaurants, Weinstuben, Cafés usw. die ganze Nacht offen zu haben, eine Kulturforderung sein. Schließlich wird als letzter Trumpf die Behauptung ausgespielt, daß die Fremden Berlin deshalb meiden, weil sie in Berlin selbstverständlich die Nacht zum Tage machen wollen, und es mun nicht fönnen, eine Behauptung. die sich als dreist und dumm zugleich erweist. Es wäre sehr schlimm um Berlin bestellt, wenn es nur durch sein Nachtleben die Fremden in Scharen anzöge. Es mag schon sein, daß die Fremden nicht in jolchen Scharen nach Berlin kommen, wie es sich die Hotel, Restaurant- und Caféhausunternehmer wünschen. Bevor man aber immer wieder mit troziger Beharrlichkeit nach Art kleiner Kinder auf diesen einen Wunsch zurückkommt, sollte man zunächst einmal bei sich selber prüfen, ob dort nicht Ursachen vor­handen sind, die den Fremden den Aufenthalt in Berlin verleiden. Tatsache ist zunächst, daß die Zimmerpreise in den Hotels usw. noch viel zu hoch find. Tatsache ist, daß den Fremden der 3 wang zur Zahlung des Bedienungszuschlages zuwider ist, im übrigen doch auch ein Beweis, daß die Unternehmer die Bezahlung ihrer Angestellten faltschnäuzig dem Publikum, den Gästen, den Fremden überlassen, ein Vorgang, der in dem gesamten Wirtschaftsleben nicht feinesaleichen hat. Und nun einmal eine furze Betrachtung über die Art der Behandlung der Gäste und Fremden in den Berliner Hotels und in jenen Gaststätten, die von den Fremden bevorzugt werden. Ein sehr hoher Berliner Polizeibeamter hat sich fürzlich einmal vor einem Kreis von Interessenten gerade über dieses Thema ausgelassen und dabei folgendes festgestellt: Das deutsche Volk, so sagte dieser Beamte, ift leicht dazu geneigt, anzuordnen, vorzuschreiben, zu bevormunden usw. Wie das Bolt ist, so auch die aus dem Volte hervorgegangenen Be hörden, wie es ja in einem modernen Volksstaate nicht anders möglich ist. Auch im Gastwirtsgewerbe finde man eine Freudigkeit am Anordnen und Vorschreiben, wie er es auf seinen vielen Reisen im In- und Auslande nicht angetroffen. Dafür drei Beispiele der allerlegten Zeit. Erste Episode: Nachmittagstee in einem erstklassigen Hotel. Der Polizeigewaltige fißt vor seinem Tee, als ihn ein ihm bekannter Herr begrüßt. Der Beamte bestellt für seinen Gast einen Kognat, wird aber von dem Kellner darauf hingewiesen, daß es jetzt feinen Rognat gäbe, da Tee stunde sei. 3 weite Episode: Um 11 Uhr abends auf dem Dachgarten eines großen Hotels. Der betreffende Herr verlangte Kaffee. Darauf die Erklärung des Kellners, daß Kaffee nur an Gäste gereicht werden könnte, die dort ihr Abend effen eingenommen hätten. Dritte Episode: In einem großen Lokal bittet der Beamte den Kellner um das Telephon­buch. Der Kellner erklärt, daß das Telephonbuch sich in einem anderen Saal befände und dort eingesehen werden könnte. Diese recht bezeichnenden Beispiele können um viele andere vermehrt werden. Da ist z. B. jene Anordnung, die den Gast mit einem 10- Proz.- Aufschlag bestraft, wenn er feine Getränke zu sich nimmt. Hier wird auf den Gast geradezu ein unerträglicher Zwang cusgeübt, weil noch immer die alte als unwahr erwiesene Be­hauptung gilt, daß am Essen nichts verdient wird. In den von Fremden bevorzugten Gaststätten der Friedrichstadt , die keineswegs Luruslokale find, fann man es erleben, daß man für ein Glas Zitronenwaffer naturell einschließlich Bedienungszuschlag 80 f. und sogar noch mehr zahlen muß. Man kann es dort erleben, daß man in der Nachmittagszeit gezwungen wird, ein Tee- oder Raffeegeded zu 2,50 M. zu nehmen, weil zufällig in dem Raum ein bißchen gefiedelt wird, was man 5- Uhr- Tee nennt. So fügt fich ein Glied ans andere zu der Kette, die den Fremden und den Befuchsgäster, der Ginheimischen den Zutritt an den Gaststätten Berlins verleidet. In nichstt menig Theatern tann man es er­leben, daß man für Garderobe und Programm einen Betrag zahlt, für den man in der Boltsbühne fast die Vorstellung ein schließlich Garderobe und Programm hat. Es wäre gut, wenn die Unternehmer zunächst hier einmal ganz gründlich Remedur schüfen, damit Berlin nicht immer wieder mit dem häßlichen Odium behaftet würde, eine Stätte des Fremden nepps zu sein. Solange dieses Odium nicht von ihm genommen wird, hat es gar keinen Zwed, eine Erweiterung der Polizei­stunde zu propagieren. Ganz abgesehen davon, daß die Angestellten eine Erweiterung der Polizeistunde nach wie vor energisch be­tämpfen, und daß es schließlich ganz unerträglich ist, zu denken, daß ein paar Tausend das Recht haben sollen, weil sie das Geld haben, die Nacht zum Tage zu machen, während Hunderttausende erwerbs- und einkommenlos sind.

Neu!

-

In der Nachmittagsverhandlung beschäftigte sich der Vorsitzende die dritte Heirat geschlossen habe, um seine Tochter, die nun eine gerichtlich verbriefte Forderung auf das mütterliche Erbteil in der Hand hatte, zu befriedigen. Sannitätsrat Dr. Boehme bestritt das energisch. Vors: Wann haben Sie genaue Kenntnis des Ver= mögens Ihrer dritten Frau, der Frau Trips erhalten?" Angeflagter: Ich wußte erst nach den Erzählungen meiner Frau, was los fei. Ich wußte zwar, daß sie sehr schöne Grundstücke besaß, aber die Wertpapiere habe ich erst nach dem Tode meiner Frau gefunden." Vors.: Das ist unrichtig. In einem Prozeß haben Sie im März 1915 das Vermögen Ihrer Frau durch die Kredit anstalt nachgewiesen erhalten. Ihre Frau hatte allein für 82 000 M. Wertpapiere dort." Angeklagter: Das ist mir vollkommen entfallen."( Bewegung.) Vors.: Als Ihre Frau starb, wußten Sie, daß das Bankdepot da war. Sie waren damals mit Ihrem Anwalt bei der Bant, um das Geld herauszubekommen." An­geflagter: Ich habe feine Erinnerung daran." Borf.: Wir wissen aber, daß Sie mit Ihrer Frau bei Lebzeiten bei der Bank waren, und Sie Ihnen das Bankkonto nachwies." Angeklagter: Auch das ist mir entfallen."( Große Bewegung.) Borf.: Sie haben furze Zeit nach der Heirat mit Ihrer Frau ein Testament gemacht, in dem Ihre Frau Sie als Alleinerben einfegte, während Sie Ihre Frau zur Alleinerbin machten. Das durften Sie nicht, denn was wurde nun aus Ihren beiden erbberechtigten Töchtern?" Angeklagter: Das weiß ich nicht mehr. Ich erinnere mich nur, daß meine Frau den Wunsch hatte, ein Testament zu machen." Bors.: Das ist unwahr, Ihre Frau hat zu Zeugen erklärt: Jetzt hat er mich doch herumgekriegt, ein Testament zu machen, und zwar zu feinen Gunsten."

Ein verhängnisvoller Schuß.

Borf.:,,Am 20. September 1916 sind Sie mit Ihrer Frau nach Großröhrsdorf gefahren. Erzählen Sie nun mal alles." Es kommt nun zunächst jene Episode zur Sprache, daß der Sanitätsrat Boehme versucht haben soll, jeine Frau von einem steilen Felsen zu stürzen. Er soll der Frau einen Stoß mit dem Fuß gegeben haben, und sie ist der Roheit nur dadurch entgangen, daß sie sich an ihren Mann festhielt. Boehme behauptet, er habe mit dem Fuß nach einer Schlange getreten. Borf.: Am 22. September begleitete Ihre Frau Sie also auf die Jagd. Ihr Gewehr war mit Schrot geladen, was passierte dann?" Angeklagter: Wir wollten Hühner schießen und gingen nach dem Totenstein zu. Die Haide ist dort mit dichtem Gestrüpp bewachsen. Mit uns ging der Förster. Mehrere Hühner und Fasane gingen vor uns auf und wir wollten eine Kette bilden, um das Wild zu treiben. Ich ging einige Meter rechts von

Typhusgefahr für Berlin ?

meiner Frau, ganz rechts von mir ging der Förster. Wir näherten uns einer Stelle, wo ich mehrere Hühner hatte einfallen sehen. Blößlich spürte ich eine Hemmung am Fuß, ich schwankte, suchte mich zu halten, fiel dann aber seitwärts über nach der linken Seite. Die Flinte muß meine Rörperbewegung mitgemacht haben. slöglich frachte ein Schuß und dann..." Vors.: Sie haben an­gegeben, ein Schnürjen fel wäre aufgegangen und hätte sich um Ihr Bein geschlungen. Wie fonnten Sie fallen, und merk­würdigweise so, daß Sie auf dem Rücken zu liegen famen?" An­geklagter: Das weiß ich heute alles nicht mehr. Ich war so er­schüttert, daß ich mich nach dem unglücklichen Schuß auf den Boden warf und die Finger in den Boden frallte. Meine Erinnerung an manche Vorgänge dieses Tages ist völlig verblaßt." Vors.: Wo war Ihre Frau, als sie stürzten?" Angeklagter:" Das weiß ich nicht mehr." Borf.: Es fällt weiter auf, daß Ihre Frau in Höhe des entsicherten Gewehres ging. Das läßt fein erfahrener Waidmann zu. Der Leichenbefund gibt an, daß der Schuß auf Ihre Frau aus 50 3entimeter Nähe abgegeben ist." Angeklagter: ,, Auch das weiß ich nicht mehr." Staatsanwalt: haben Sie gesehen, ob Ihr Schuh beim Sturz beschädigt worden ist?" Angeklagter: Das hat zwei Tage später mein Bruder festgestellt." Bors.: So, Sie haben aber an demselben Abend noch zwei Desen aufgehoben und gesagt, sie müßten aufgehoben werden, da sie wichtige Be­weis stüde feien. Ihr Dienstmädchen behauptet, sie habe an dem Schuh nicht die geringste Beschädigung bemertt." Angeklagter: ,, Darüber fann ich nichts mehr sagen." Dann mußte Sanitätsrat Boehme die Stiefel anziehen, die er an dem Unglückstage getragen hat; es follte festgestellt werden, ob der Angeklagte über einen ge­löften Schnürsenkel gestolpert sein könne. Der Borsitzende äußerte Dabei starke Zweifel an der Darstellung des Angeklagten. Hierauf begannen am späten Nachmittag die Zeugenaussagen.

"

Revierförster Winter, der als einziger Zeuge dem Vorfall am 22. September 1916 beiwohnte, schilderte, daß er mit Boehme befreundet und deshalb an diesem Tage zur Jagd ein­geladen war. Man habe sich vor dem Unfall getrennt, und Boehme ging links von ihm, dicht neben seiner Frau. Plötzlich fiel ein Schuß. Ich drehte mich um und sah Frau Sanitätsrat am Boden liegen. Boehme lag daneben. Ich eilte hin. Der Schuß hatte die obere Schädeldecke abgehoben und das Gehirn aus dem Kopf heraustreten lassen. Der Sanitätsrat rollte sich am Boden und schrie, was ge­schehen sei. Als er dann das Unglüd erkannte, wollte er sich erschießen, und ich nahm ihm deshalb die Flinte weg." Bors.: Wissen Sie, ob bei dem Unfall der Schuh Boehmes auf­gegangen war?" Beuge: Ich habe mir das selbst sofort nach der Tat angesehen und festgestellt, daß ein Hafen am Schuh ausgerissen war." Bors.: Hat Herr Boehme Ihnen später Versprechungen ge­macht?" Beuge: Er wollte mir etwas schenken, weil ich ihm einen Freundschaftsdienst erwiesen hatte, da ich ihm das Gewehr wegnahm. Ich habe das abgelehnt." Die Zeugin Frau Therese Schoffrath aus Seidenhain, die am Unglückstage auf dem Felde arbeitete, hatte in Abständen zwei Schüsse gehört und nach dem letzten Schuß beobachtet, wie Frau Boehme am Boden lag. Sie habe auch nach dem ersten Schuß den Ruf gehört: ,, Gut, daß du dabeigewesen bist", misse aber nicht, wer gerufen habe. Der Vorsitzende hielt der Zeugin vor, daß sie diese ich werbelastenden Aussagen früher nie gemacht, sondern sich erst jetzt gemeldet habe. Die Frau erklärte dar­auf, daß sie nicht gewagt habe, etwas zu sagen, weil Boehme jeden verklagt habe, der etwas nach dieser Richtung hin ge­äußert hätte. Der Sachverständige Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Schnorl, Dresden , der die erhumierte Leiche der Frau Boehme untersucht hatte, schilderte, daß der Schädel durch den Schuß völlig zertrümmert war. Der Schuß fet offenbar nicht wagerecht durch den Schädel gegangen.

Hierauf wurde die Verhandlung auf Sonnabend morgen ver­tagt. Am Montag wird in Großröhrsdorf dann ein Lo. altermin abgehalten werden, bei dem das Gericht weitere Feſt­stellungen machen will.

Professor Dr. Jürgens, durch Impfung die Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen, so daß sie Vorsicht und Sauberfcit außer acht läßt. Einer Schauspielerin in Hannover habe er auf die Berage, ob sie sich impfen lassen solle, geantwortet: Waschen Sie sich die Hände!"

Die Lehren der Epidemie von Hannover . Im Gesundheitshaus Kreuzberg" sprach auf Wunsch des girtsamts Kreuzberg gestern Professor Dr. Jürgens, dirigierender Arzt am städtischen Urban- Krankenhaus, über die 1031alhygienischen Erfahrungen bei der Be­tämpfung des Typhusepidemie in Hannover . Jürgens war auf Borschlag des Ministeriums nach Hannover gesandt worden und berichtete jetzt über seine dort gemachten Beobachtungen vor geladenen Bertretern der Behörden, der Wissenschaft und der Presse. Ueber die Ursachen der Hannoverschen Typhusepidemie wollte er nicht abschließend urteilen, doch erklärte er es fönne nicht als wirklich bewiesen gelten, daß man die Epidemie auf das Trinkwasser zurückzuführen habe. Seine Schilderung der Bekämpfungsmaßnahmen in Hannover ließ die panifartige Wirkung der Epidemie erkennen. Die Unterbringung der Kranken, die Freimachung von Schulen für sie, die Beschaffung von Betten machten größte Schwierigkeiten. Bei den Folgerungen, die der Redner an seine Erfahrungen knüpfte, zog er besonders Berlin zur Bergleichung heran. Eine Typhusgefahr besteht für Berlin nicht, meint er. Hier seien die hygienischen Verhältnisse so gut, daß man ähnliches wie in Hannover nicht zu befürchten brauche. Den in Hannover beobachteten Eifer, zu impfen, wen man erreichen fonnte, hält Jürgens für Uebertreibung. In der Aussprache äußerte auch der Berliner Stabimedizinalrat Professor Dr. v. Drigalsti die Ansicht, daß man über die Ursachen nichts Sicheres weiß. Aber er hielt freilich auch nicht für erwiesen, daß die Ursache nicht in dem Waffer zu suchen fei, und er will als Kommunalhygieniker lieber das Schlimmste annehmen. Er betonte die Gefährlichkeit der Bazillenträger, die nicht selber erfranken, aber anderen die Erkrankung bringen. In Berlin sei für die Keimfreiheit des Trinkwassers infolge doppelter und dreifacher Sicherungsmaßnahmen eine starke Gewähr gegeben. Viel mehr Sorge müssé uns die Milch machen, weil in manchen für Berlin wichtigen Milchproduktions­gebieten im vorigen und in diesem Jahr der Typhus aufgetreten sei. Die Bevölkerung folle die Borsicht gebrauchen, Milch abzu tochen. Auch durch Gemüse und Rohobst könne Typhus nach Berlin eingeschleppt werden. Kommt es hier etwa doch einmal zu einer Epidemie, dann werde die Betten not der Kranken­häuser sich sehr fühlbar machen. Stadtarzt Dr. Beja chy berichtete über die leichte Mehrung von Typhusfällen in seinem Amtsbezirt Kreuzberg , doch sei fein Grund zu ernsterer Besorgnis gegeben. Es sprachen noch mehrere Redner, darunter Direktor Kühne von den Städtischen Wasserwerken, der Typhusübertragung durch das Wasser dieser Werke nicht für möglich hält. Im Schlußwort warnte

Großer Dachstuhlbrand in Berlin G.

Ein Feuerwehrmann schwer verletzt. Sechs Löschzüge der Feuerwehr wurden gestern nachmittag, turg vor 23 Uhr, nach der Müggelstraße 26 in Berlin D. alarmiert, wo in dem Dachstuhl des Vorderhauses Feuer ausge­brochen war. An dem Haus, einem Eckhaus, werden seit einiger Zeit But- und Reparaturarbeiten ausgeführt. Wahrscheinlich haben Funken, die aus dem Ofen der auf dem Dach arbeitenden Klempner geflogen sind, den Dachstuhl in Brand gefeßt. Das Feuer breitete sich auf dem Dach, das frisch geteert war, mit so großer Schnelligkeit aus, daß die unter Leitung von Oberbranddirektor Gempp herbeis geeilten Wehren nur noch ein großes Flammenmeer vorfanden. Das Feuer hatte sich inzwischen auf den ganzen Dachstuhl des Ecgrund­ftüds ausgedehnt. Von vier Seiten, von den Nachbardächern aus und über mehrere mechanische Leitern wurde der Brandherd mit mehreren Rohren großen Kalibers angegriffen. Durch die überaus starte Qualmentwicklung gerieten die Bewohner der oberen Etage in Besorgnis entfesselte Glement mit großer Gewalt. Ein großer und verließen ihre Wohnungen. Besonders an der Ecke Turm, wie er häufig an Eckhäusern anzutreffen ist, stürzte unter großem Getöse plöglich brennend auf die Straße und riß einen Teil des an dem Hause befindlichen Gerüstes mit sich. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, da rechtzeitig um­fangreiche Absperrungsmaßnahmen getroffen wurden. Nach mehr­stündiger angestrengter Löschtätigkeit gelang es, die Gewalt des Feuers zu brechen. Der Da ch stuhl ist vollständig ausgebrannt, die oberen Wohnungen haben empfindlich unter Wasserschaden gelitten. Die Aufräumungsarbeiten hielten mehrere Löschzüge bis in Die späten Abendstunden hinein an der Brandstelle fest. Leider st bei den Löscharbeiten der Feuerwehrmann 3anke vom Löschzug 20 erheblich verletzt worden.

Ein weiteres gefährliches Feuer beschäftigte zwei Züge der Feuerwehr in der Breiten Str. 17 zu Pankow , wo der Dachstuhl einer Karosseriefabrit und Auto. Ia diererei in Flammen stand. Nach einstündiger Tätigkeit ge­lang es, das Feuer einzufreisen und abzulöschen. Vier Automobile und ein Motorrad wurden durch das Feuer teilweise schwer be­schädigt. Es gelang, den anstoßenden Schuppenkomplex mit seinem wertvollen Inhalt zu retten.

MAGGIS Buchstaben- Suppe

eine feine Eier- Teigwaren- Suppe 1 Würfel für 2 Teller nur 13 Pf.

MAGGIS SUPPEN

Eler- Buchstaben

2 Teller