Einzelbild herunterladen
 

Mann wtillschen könne. 200 M. Sehalt, die ich prv Monat ver- langt habe, drückte er noch pro forma auf 180 M. und wollt« dann auch gleich den Vertrag machen. Tief bedauerte ich, die Einlage von 300 M. leider nicht bei mir zu haben, erklärte mich aber sofort bereit. sie gleich zu holen und dann die Sache schriftlich zu' machen. Die allerseits enttSuschlen Gefichler sehe ich jetzt noch immer vor mir. Nach einigem hin und her ließ man mich dann endlich in Frieden ziehen. Froh, aus der Höhle der Löwen, in der ich minutenlang auf alles gefaßt war, noch einmal heil herausgekommen zu fein, ging ich von bannen. In aller Ruhe überlegte ich mir nun die ganze Geschichte. Weiter wollte ich nichts versuchen, sondern glattweg die Stellung bei den, Dr. jur. antreten. Stehe auf, gehe zur Haltestelle, um dort hinzu- fahren. Plotzlj� ganz unverhofft, kamen mir selbst in dieser Sache allerhand Bedenken. Doktor hin, Doktor her, wer weiß, was das eigentlich für eine Firma ist. Kurzerhand ging ich zum Polizei. Präsidium mit der festen Hoffnung, dort irgendetwas über diese Doktor-Finna zu erfahren. Aber... aber.... eine ganze Rundreise machte ich dort. Von einem Dezernat zum andern wurde ich geschickt. Was ich wollte, konnte ich nirgends erfahren. Ich war traurig darüber, daß im Polizeipräsidium kein Dezernat für solche Schwindelfirmen existiert. Viele, sehr viele haben durch solche Gauner ihre letzten Spar- groschen verloren. Diesen dunklen Existenzen Ist absolut nichts heilig. Selbst annseligen Kriegsinvaliden verstehen sie den letzten Pfennig aus der Tasche zu holen, und was das Schlimmste ist: Man kann diese Menschen schwer gerichtlich belangen, weil sie viel zu gerissen sind. Nur durch einen unoerhofften Zufall wurde ich schließ- lich davor bewahrt, dem Herrn Dr. jur. ins Garn zu gehen.

Gegenwartsarbeiten und Zukunstsaufgaben Eine lehrreiche Fahrt durch den 20. Bezirk. Ilm den interessierten Persönlichkeiten der Berliner Zentraloer- waltung die kommunalen Arbeiten der letzten Jahre vor Augen zu führen, hatte das Bezirksamt des'20. Bezirks Reinickendorf zu einer Rundfahrt durch das riesige Gebiet des Bezirks, das zweitgrößte Berlins , eingeladen. Unter Führung des Stadtverordnetenvorstehers, Genossen Haß, war ein« ganze Anzahl Damen und Herren der Einladung gefolgt. Zunächst wurden die reizvollen und schönen Anlagen um den S ch ä f e r s e e besichtigt. Leider sind die Arbeiten an dieser Stelle, die bekanntlich durch Hinzu- nähme eines Cisweihers nebst Gelände in wahrhaft großzügiger Weise zu einem modernen Bad ausgestaltet werden. soll, das den Namen Humboldt-Bad führen wird, ins Stocken geraten. Der nahe Berliner Norden ist karg an Reizen und Schönheiten und so sollte unbedingt dafür gesorgt werden, daß dieses Projekt, dessen Aus- führung vielen Arbeitslosen Arbeit schaffen würde, recht bald vollendet wird. Sodann ist es dem Bezirk durch sehr ge- schickte Transaktionen gelungen, sich einen acht Kilometer langen und bis zu 300 Meter breiten Streifen Landes zu sichern, der aus der Stadt heraus als Grünstreifen in ununterbrochenem Zug unmittelbar?in den Tegeler Dauerwald führen soll: auch ein Stück notwendiger und im edelsten Sinn produkttver Erwerbs- losenarbeit. Ganz unmodernes Berlin lernte man dann mit Entsetzen in dem sehr wichtigen Verbindungsweg Tegel - Kolonie Freie Scholle Waidmannslust kennen. Dieser Weg, der täglich von viele Hunderten von Fahrzeugen benutzt werden muß, ist in einem Zustand, der ihn wohl besähigt, zwei verlorene polnische Dörfer, nicht aber zwei Vororte einer Weltstadt zu oerbinden. Einen besonders erfreulichen Einblick gewann man in die rege Bautätigkeit der im Norden arbeitenden gemein- -nützigen Heimstättengesellschaft Primus. Die Häuser- blocks, die sie in der Lettestraße, der Ragazer Straße und in anderen Straßen mit insgesamt über 600 Wohnungen erstellt hat und noch erstellt, machen einen städtebaulich sehr guten Eindruck. Am Tegelersee wird Großes geplant. Man will quer durch den See : an den Borsigwerken vorbei einen Damm ziehen, der als Straße und Promenade die schöne Seeuferpromenade mit der Tegeler- und weiter..itiit der Iungfernheide verbindet. Von den großen Berliner Seen wäre dann der Tegeler der einzige, dessen Ufer ringsherum für die Bevölkerung frei wären. Auch in dem noch ganz idyllischen Heilig en see wird besonderes geplant. Der im privaten Besitz befindliche Heiligensee soll in Gemeindebesitz übergehen, um auf diese Weise für Wassersport jeder Art. für den er jetzt verboten ist. frei zu werden. Hinter Heiligensee dicht an der zukünftigen e l« k t r i- schen Schnellbahn Kremmen Tegel Berlin wird eine neue Siedlung entstehen. Und in dem ehemaligen Kaiser - liehen Frohnau ist es dem Bezirk gelungen, den Sportplatz des P o l o k l u b s in seinen Besitz zu bringen. Alles dies und noch manches andere, besonders auch Schul wünsche, stellte Bezirks- bürgermeister R e i ch h e l m bei dem abschließenden Beisammensein als Gegenwartsarbeiten und Zukunftsaufgaben geschickt zusammen und lieh dem Wunsch Ausdruck, daß dem starten Drang der Männer und Frauen im Bezirksamt und Bezirksoersammlung nach praktischer Arbeit auch von der Zentrale durch Bereitstellung von Mitteln ent- sprachen werden möge. In seiner Erwiderung wies Stadtoerord- netenoorsteher Genosse Haß mit eindringlichen Worten auf die schwere finanzielle Lage Berlins hin, lieh dann aber seiner und der Mitgekommenen Freude über das Gesehene und der Ueberraschung darüber Ausdruck, wie viel Wertvolles und Schönes im Bezirk Reinickendorf im Werden ist. Man dürfe überzeugt fein, so sagte er, daß nach der sehr lehrreichen Fahrt die Zentral« volles Verständnis für die Wünsch« des 20. Bezirks haben werde.

Gefahr für die Hausbrandbelieferuug? Der Reichskohlenkommissar teilt amtlich mit: Die Be- lieferung von Groß-Berlin mit Hausbrandbrikett» weist gegenüber dem vergangenen Jahr einen bedeutenden Rückgang auf. In den Monaten April bis einschließlich September sind die Liefe- rungen nach Groß-Berlin über drei Millionen Zentner g e r i n g e r als im vergangenen Jahre. Wenn auch aus den Gruben im Nicderlausitzer Revier zurzeit noch sehr große Bestände lagern, so können doch bei Eintritt von Frost infolge der dann zu er- wartenden Verkehrsschwierigkeiten in der Versorgung der Bevölke- rung Unterbrechungen eintreten, zumal auch die Bestände auf den Händlerplätzen bei der augenblicklich noch sehr schwachen Ein- deckung nur für einen Bedarf von höchstens zwölf Tagen reichen. Es wird daher dringend geraten, schon jetzt wenigstens einen Teil des Winterbedarfs zu beziehen. Zwei schwere Verkehrsunfälle. Ein folgenschwerer Zusammenstoß zwischen einem Straßen- bahn zu g der Linie 154 und einer mit vier Fahrgästen be- setzten Kraftdroschke ereignete sich gestern abend gegen �6 Uhr an der Straßenkreuzung Warschauer und Kopernikus- st r a ß e. Der Triebwagen fuhr der Kraftdroschke in die Flanke und zertrümmerte sie vollständig. Die Insassen, der 37jährige Jnstalla- teur August R., dessen 37jährige Ehefrau Olga, der 11jährige Sohn Gerhard aus der Dirfchauer Str. 7 und der Bäckermeister Erwin G. aus Tornowski, Kreis Flatow , der besuchsweise in Berlin weilt, zogen sich Schnittwunden, Verstauchungen und Haut- abschürsungen zu. Alle vier mußten sich in privatärztliche Behandlung begeben. Der Vorderperron der Straßenbahn wurde schwer beschädigt, sämtliche Scheiben wurden zertrümmert. Die Fahrgäste kamen mit dem Schrecken davon. Die Schuldfrage konnte noch nicht einwandfrei geklärt werden,»eide Fahrzeuge mußten abgeschleppt werden. Ein zweiter Unfall ereignete sich in der zehnten Abendstunde an der Ecke Leipziger und Fried- richstraße. Ein Straßenbahnwagen prallte mit einem Autobus der Linie 4 so heftig zusammen, daß die Fahrgäste de» Autobusses von ihren Sitzen geschleudert wurden. Die Fenster- Ichelbe» zersplitterten. Der Fahrgäste bemächtigte sich eine Panik. OMMBcheaMife wurden«ur mm Perjo»«, oerletzt,«t» Heer

Regelung öer Oer Die Bedeutung des Der Polizeipräsident hat nunmehr, wie die BZ.-Korre- spondenz mitteilt, eine Verordnung über die Polizeistunde heraus- gegeben, die mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt. Nach dieser neuen Polizeiverordnung wird für Gast- und Schank- wirtschaften jeder Art als Polizeistunde von 3 Uhr morgens bis 6 Uhr morgens festgesetzt. In den Frühstunden bis 8 Uhr morgens ist der Ausschank von Branntwein oder oranntweinhaltigen Getränken verboten. Während der Zeit von 3 bis 6 Uhr sind die Schankräume für den Verkehr ge- schlössen zu halten. Ausnahmen können in einzelnen,' besonders gearteten Fällen vom Polizeipräsidenten bewilligt werden. Diese Festsetzung der Polizeistunde gilt auch für geschlossene Gesellschaften (Klubs usw.), in denen Gast- oder Schankwirtschaft betrieben wird oder die mit einer solchen in Verbindung stehen. Das Ver- bleiben der Gäste in den Wirtschaftsräumen über die Polizei st unde hinaus ist verboten, ohne daß es einer be- sonderen Aufforderung zum Verlassen der Schankräume bedarf. Vor- sätzliche Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafen bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen, fahrlässige Zuwiderhandlungen mit der vorgenannten Geldstrafe bestraft. Besonders beachtenswert an der jetzigen Polizeioerordnung ist ein neuer§ 7, der bestimmt, daß der Beginn der Polizeistunde in einzelnen Fällen ans eine frühere Stunde festgesetzt werden kann, wenn sich der Wirt oder sein Stellvertreter in der Aus- führung seines Gewerbes als unzuverlässig erweist, ins- besondere wenn durch das lange Aushalten in einer Gast- oder Schankwirtschaft die Arbeitszeit der darin beschäftig- ten Arbeitnehmer in ungesetzlicher Weise aus- gedehnt wird, vor allem durch Nichtbeachtung der Polizeistunde sich Unzuträglichkeiten ergeben. Im übrigen verbleibt es hinsichtlich der Handhabung der Polizeistunde bei den bisherigen Vorschriften. mit der Aenderung, daß künftig auch für öffentliche Ver- an staltungen die Polizeiämter zuständig sind. Für die Durchführung des neuen§ 7 hat der Polizeipräsident eine Schutzverfügung erlassen, nach der die Herabsetzung der Polizei- stunde wegen ungesetzlicher Ueberspannung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer einer Gast- oder Schankwirtschast im allgemeinen zur Voraussetzung haben muß, daß die Beschwerden von den betreffen- den Arbeitnehmern selbst ausgehen. Nach dem geltenden Tarif-

Ofias Grauberg au» der Schützenstraße zog sich einen Nervenschock und eine Oberschenkelverletzung zu. Eine Dame erlitt eine blutende Kopfwunde. Die Verletzten erhielten auf der nächsten Rettungsstelle erste Hilfe. Auch hier ist die Schuldfrage noch nicht geklärt. In beiden Fällen entstand eine empfindliche Verkehrsstörung von 20 bzw. 30 Minuten Dauer. Der große Kokaknprozeß. Das Urteil berücksichtigt die Notlage der Angeklagten. Im allgemeinen gaben die Angeklagten ihre Beteiligung an dem Kokaingeschäft des Angeklagten Georg von Meyer, der mit 100 Gramm Kokain nach Paris gefahren war, zu. Sie be- stritten aber, daß sie gewerbsmäßig Kotoingeschäfte gemacht hätten und behaupteten, es sei dos der einzige Fall ge- wesen, und sie hätten dabei in der Hauptsache Freundschaftsdienste leisten wollen. Die 100 Gramm Kokain wurden von Meyer und Krause durch Vermittlung einer Frau von Lange aus Riga an eine polnische Tänzerin vom Moulin Rouge verkauft, die das Rauschgift an die Lebewelt des Montmartre absetzte und schließlich von der Pariser Kriminalpolizei dabei erwischt wurde. Der Angeklagte Waldemar von Manteuffel bestritt. sich überhaupt strafbar gemacht zu haben, da er an Meyer und an Eiewers kein Kokain, sondern eine Fälschung verkaust habe. Der Angeklagte Apotheker Hahn ist ein Mann von 63 Iahren. Er besaß früher ein großes Vermögen, dos er Anfang des Jahr- Hunderts beim Zusammenbruch der Leipziger Bank verloren hat Jahrelang ist er als Chemiker und Betriebsleiter tätig gewesen, während des Krieges war er am jkriegsnnnisterium Nahrungsmittel- chemiker und kam dann auch zum Polizeipräsidium. Seit 1025 ist er als gerichtlicher Sachverständiger ver- e i d i g t und wurde auch mehrfach vom Gericht als Gutachter für Rauschgifte in Anspruch genommen. Vors.: Wie kamen Sie, der genau über die Verbote des Verkehrs mit Kokain und über die Folgen der Uebertretting informiert war, dazu, sich auf solch ein Unternehmen einzulassen? Angekl. Hahn: Ich war fast nur mit Gutachten über Preistreibereien beschäftigt und verdiente monatlich etwa 300 M. Nach Aushebung der Wuchergcsetze geriet ich in bit- terste Not. Ich mußte sogar meinen Ring versetzen, um die Miete bezahlen zu können. Vors.: Sie haben mehrsach Kokain aus den Beständen der Staatsanwaltschaft bezogen. Angekl.: Der Dezernent fragte mich, wie die beschlagnahmten Mengen verwertet werden könnten. Einmal habe ich 2 Kilogramm an die Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker(Hageda) gegeben, ein anderes Mal erwarb ich 10 Kilogramm. Beim Oeffnen des Paketes stellte sich ober heraus, daß schon VA Kilogramm entwendet waren: diese Menge habe ich an eine Gesellschaft mit Handels- erlaubnis für Kokain verkauft. Iusttzinfpektor Cichler bekundete, daß die.Staatsanwaltschaft die Pflicht gehabt habe, eingezogene Mengen zu verwerten. Zuerst wurde beschlagnahmtes Kokain an die Hageda abgeführt. Da diese aber nicht immer Bedarf hatte, habe er aus Weisung des ersten Staatsanwalts Rück- spräche mit Hahn genommen, ob er als Vertrauensperson der Gerichte die Mengen unterbringen könnte. Hahn sei dabei als Treuhänder aufgefaßt worden, und dieser habe auch von der Hageda und den Höchster Farbwerken gesprochen. Daß die Bestimmungen des Opiumabkommen» durch die Weitergabe an Hahn verletzt wurden, sei ihm nicht zum Bewußtsein gekommen. Staatsanwaltschastsrat Dr. Ortmann venirteilte besonders scharf das Verhalten der russischen Angeklagten, die die deutsche Gast- sreundschaft mißbraucht hätten, indem sie das volksvcrseuchend« Gift in die Menge brachten. Besonders gröblich sei der Vertrauens, bruch des Angeklagten Hahn, der gerade als Gehilfe des Gerichts an der Bekämpfung der Kokainseuche mitzuwirken hatte. Gegen ihn beantragte der Staatsanwalt die schwerste Strafe, näm- lich ein Jahr Gefängnis. Das Schöffengericht berücksichtigte aber bei allen Angeklagten, daß sie aus Not auf Abwege ge- raten seien. Hahn wurde wegen Vergehens gegen das Opium- gefetz in zwei Fällen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, erhielt aber für den noch nicht durch die Untersuchungshaft verbüßten Rest der Strafe Bewährungsfrist und wurde aus der Haft ent- lassen. Der Angeklagte von Manteuffel erhielt wegen Ver- gehens gegen das Opiumgesetz und wegen Betruges vier Monate Gefängnis. Die Angeklagten von Meyer, Krause, von Siewers, Michaeloff und Pavkewitsch wurden zu je drei Monaten, Buhe zu einem Monat und Leseritz zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Leseritz und Papkiwitsch erhielten ebenfalls Bewährungsfrist.

Konkursanlraq des Kaufhauses Hermann Engel. Die be- kannte Berliner Kaufhausfirma Hermann Engel, die sich schon seit langem in Zahlungsschwierigkeiten befand, und bei der zunächst berechtigte Aussichten auf Sanierung bestanden, hat nunmehr, wie der»Konfektionär" erfährt. Infolge de? nicht wieder wettzumachenden llmsatzausfalles sich genötigt gesehen, ihre Zahlungen neuerlich am M. Ottvdee»inzuftelka» imb hal Gericht dt« CtUjituag

Imct poltAeiftunöe. § 7 der Verordnung. vertrag beträgt die Arbeitszeit für diese Arbeitnehmer täglich Stunden, in der Woche also 57 Stunden. Sie dars täglich durch eine zweistündige Pause, über die der Arbeitnehmer frei verfügen kann, unterbrochen werden. Gartengeschäfte könnten die Arbeitszeit der Woche angemessen aus die einzelnen Tage verteilen, wobei die reine tägliche Arbeitszeit 14 Stunden jedoch nicht überschreiten darf. Ueberswnden dürfen nur geleistet werden, wenn sie gesetzlich zulässig sind, also nicht dauernd, sondern nur, wenn besondere Umstände es oerlangen. Jedem Arbeitnehmer ist all- wöchentlich eine einmalige Ruhepause von 24 Stunden anschließend an eine Nachtruhe zu gewährei«. Sollten sich über die Bestimmungen des Tarifvertrages oder über die gesetzlichen Bestimmungen betr. die Arbeitszeit und die Ruhetage Zweifel ergeben, so ist wegen der Aus- legung das zuständige Gcwerbeaussichtsamt anzurufen. Eine V rr- längcrung der abendlichen Theaterspielzeit um eine Stunde ist gleichfalls zu erwarten. » Wir bezweifeln, daß der Inhalt der angeführten Schutzvcr- fügung des Polizeipräsidenten zu dem g 7 richtig wiedergegeben ist. Der Berliner Polizeipräsident weiß natürlich als ehemaliger Gewerkschaftler, daß ein Tarifvertrag nicht ausgehoben werden kann, auch wenn sich die in einem Betrieb Beschäftigten durch wirtschast- lichen Druck oder aus Unkenntnis dazu verleiten lassen, den Tarif nicht einzuhalten. Zur Ueberwachung der Durchführung des Tarif- Vertrages sind die vertragschließenden Parteien in erster Linie berufen. Geht der Polizeibehörde von einer der beiden Parteien die Mitteilung zu, daß in dem einen oder dem anderen Falle die gewiß nicht engherzig gezogenen Grenzen des Tarif- Vertrages überschritten worden sind, dann ist die Richtigkeit der An- gaben nachzuprüfen bzw. der§ 7 anzuwenden. Eine andere Hand- habung ist praktisch gar nicht möglich. Nur die Organisationen biete» die Gewähr, daß die Anzeigen auch begründet sind. Weiterhin muh nunmehr verlangt werden, daß die Polizei nach§ 7 überall dort mit aller Rücksichtslosigkeit durchgreift, wo sich aus der Verlängerung der Polizeistunde eine Belästigung der Bewohner und eine Störung der Na ch t r u h e ergibt. Der»Vorwärts" hat bereits einige Fälle veröffentlichen müssen, aus denen sich ergab, daß die in ihrer Nachtruhe gestörten Anwohner keineswegs den poli- zeilichen Schutz gefunden haben, den sie erwarteten. Es handelt sich dabei nicht allein um ruhestörenden Lärm in, sondern auch vor den Lokalen.

des Konkursverfahrens zu beantragen. Die Firma teilt gleichzeitig mit, daß der Umsatzrückgang in den ersten neun Monaten des Jahres 1926 etwa 750 000 Reichsmark betrug(der Gesamtumsatz belief sich in diesem Zeitraum auf nur eineinhalb Millionen Reichsmark). Bisher wurden an Gläubiger und Banken 477 000 M. in diesem Zeitraum ausgezahlt. Die Zahlungen auf Unkosten betrugen einschließlich Zinsen gleichzeitig 641 000 M. Nähere Einzelheiten über die Quote können natürsich erst in Ver- Handlungen des Konkursverwalters.mit den Gläubigern festgesetzt werden._ Unterschleife bei der Neichsfilmprufskelle. ..Vorschüsse" für den Regierungsinspektor. Unterschlagungen von Prüfungsgebühren bei der Reichssilm- prüfstelle beschästigen jetzt auch die Berliner Kriminalpolizei. Bei dieser Prüfstelle, die ihre Geschäftsräume in der Moltkestr. 5 hat und die dem Ministerium des Innern untersteht,, ist ein Regierung»- infpettor Hans Köhler tätig, dem die Buchung der von den Film- Herstellern eingezahlten Prüfungsgebühren obliegt. Jetzt kam es zur Kenntnis der Reichsfilmprüsstelle, daß Köhler seit längerer Zeit sich Vorschüsse auf die Prüfungsgebühren hat zahlen lassen, ohne die Bettäge an die Kasse abzuführen. Die Veruntreu- ung verdeckte er durch falsche Buchungen. Wie verlautet, sollen dies« Unregelmäßigketten bis in das Jahr 1024 zurückreichen. Man spricht bisher von etwa 12 000 bis 15 000 M. Wie hoch tat- sächlich die unterschlagenen Summen sind, steht noch nicht fest. Die Reichsfilmprüsstelle hat die Kriminasinspektion Tiergarten n'mmchr mit den Nachsorschungen bettaut. Diese sucht nun zu ermitteln, von welchen Filmfirmen, die Filme zur Prüfung einreichten, Köhler Vorschüsse verlangt und erhalten hat. Der beschuldigte Regierung?- Inspektor K. bestreitet entschieden jede Veruntreuung. K. ist ein ehemaliger Zahlmeister und steht schon 35 Jahre im Dienst. Seine vorqesetzte Behörde selbst gibt ihm da» Zeugnis eines ruhigen soliden Mannes und bestätigt sein« Erklärung, daß er bei der Prüfungsstelle mit Arbeiten überlastet gewesen sei. Er be- hauptet, daß er nicht einen Pfennig an sich genommen hat und will sich das Fehlen von etwa 10 000 M. nur dadurch erklären können, daß Eingänge irgendwo an verkehrter Stelle gebucht worden seien. Die Fehler müßten an irgendeiner Stelle zu finden sein. Der Beschuldigte bleibt auf freiem Fuße.

Mit RauchschutzgerSten und Gasmasken. Mehrere Löschzüge der Feuerwehr wurden gestern nachmittag kurz vor'�4 Uhr nach der Giesebrechtstraße 16 zu Eyor- l o t t e n b u r g gerufen, wo mehrere Lagerkeller in Flau,. m e n standen. Dos Feuer war in dem Lagerkeller der Drogerie R. durch Fahrlässigkeit ensstanden. Ein jugendlicher Angestellter hott? den Keller verbotswidrig mit o f s e n« m Licht betteten. Der Keller war in kurzer Zeit vollständig verqualmt. Den Löschmann- schaften war es nur unter größten Schwierigkeiten möglich, gegen den Brandherd vorzurücken. Im Keller lagernde S ä u r« b a l l o n s explodierten. Der Flüssigkeit entströmten stickige Gase, so daß die Feuerwehrleute nur mit Rauchschutzgeräten und Gasmasken versehen ihre gefahrvolle Löschtätigkeit erfolgreich aufnehmen konnte. Erst nach ziemlich zweistündigem Waflergeben konnte das Feuer, das auch auf die Nebenkellereien übergegriffen hatte, gelöscht werden. « Gestern abend gegen s£l0 Uhr kam in den Räumen der Putzlappenfabrik Reibedanz in der Teilestraße 23 zu Tempelhof ein größeres Feuer zum Ausbruch. Mehrere Lösch- züge unter Leitung des Baurates Sttepeldei eilten auf den Alarm an die Brandstelle. Aus mehreren Rohren größten Kalibers wurde etwa eine Stunde lang Wasser gegeben. Der Schaden ist erheblich. Die Ausräumungsarbeiten zogen sich bis gegen Mitternacht hin. Die Entstehungsursache ist unklar. Einzelhandel und Warenhäuser. Bei einem Pressetee, den der V e r b a n d d e u t s ch e r W a r e n- Utrd Kaufhäuser im Anschluß an seine G e n e r a l v o r s u in m- lung veranstaltete, hielt der Vorsitzende des Verbandes. Dicettor Althoff-Münster vom Karstadt -Konzern, einen Vortrag über die Ausgaben des Einzelhandels, in dem er aussührte, daß das Ziel und die Aufgaben jedes Einzelhändlers ist, durch mög- lichst niedrige Gestaltung der Unkosten, durch mäßigen E ctainn- a u f s ch l a g und vorteilhafte Tätigung des Einkaufes die Preise der Waren möglichst billig zu halten. Im Einzelhandel sei ein Kapital investiert, von dessen Größe man im allgemeinen keine Ahnung Hobe. Anlage, und Betriebskapital und Zahl der beschäs- tigten Angestellten stehen nur wenig hinter der Industrie und Land- Wirtschaft zurück und haben den Großhandel überflügell. Dan n wies Direktor Bach darauf hin, daß die großen Sonderoeranstal dingen der Warenhäuser hervorgerufm seien durch den Trieb, den Umsatz zu halten. Gelinge das nicht, dann gehe der Spesensatz über die lArenze dessen, was tragbar ist, hinaus, und die Folge wäre»in Abbme de» Personals. Die WarenHausbesiger lehne» gesetzlich« Regexuagen,