threr Tochter zu tödten gesucht. Als Nachbarn das Bimmer rechtigt halten konnten.
betraten, war die Tochter bereits todt. Die Mutter konnte wieder zu sich gebracht werden. Ein von der Hand des Mädchens geschriebener, an den Bruder gerichteter Brief enthielt nur wenige Seilen und die Anzeige, daß Mutter und Tochter beschlossen hätten, aus dem Leben zu scheiden. Der Brief des jungen Mädchens ist jedoch so abgefaßt, daß er nicht genau ertennen läßt, ob die Mutter wirklich mit der Tochter freiwillig hobe sterben wollen oder ob das Kind seine Mutter ohne deren Wissen in den Tod mitnehmen wollte.
Salt! Salt! Umzug bezahle ich!" So lautet die Ueberschrift eines Inserats in einer hiesigen Beitung, mittels dessen ein Hausbesitzer in Moabit einen Miether für seine Wohnung sucht. Die freiwillige Uebernahme der Umzugskosten feitens des Hauswirths ist sicher ein Zeichen dafür, wie schwer gegenwärtig Miether aufzutreiben sind.
aus
diesem
Grunde
die
Die
ein
Zirkus Jandly Leo hat am Mittwoch Abend die lange Pflichten der Mitglieder handelt. Die beiden haben aber nur dann, Bertheidiger Rechtsanwalt eine beantragte, wenn man überverwaisten Räume des ehemaligen Zirkus Schumann bezogen, wenn sie gegen das Gesetz gefehlt haben sollten, nur fahrlässig ge- haupt eine Verurtheilung eintreten lassen solle, auf eine Geldüber dem seit Jahren kein freundlicher Stern geleuchtet. Der handelt und da der§ 34 des Hilfskaffen- Gesetzes feine Fahrlässigkeit strafe zu erkennen, denn der Steuererheber habe sich den Vorsall mit der ganzen Uebermacht des großen Kapitals arbeitende sondern das wissentliche Uebertreten unter Strafe stellt, so sind zum größten Theil selbst zuzuschreiben. Der Beamte sei zwar Birkus Renz läßt hier keinen der kleineren Mitbewerber auf sie aus diesem Grunde freizusprechen. Das Gericht fam aus noch der Meinung, daß er sehr höflich aufgetreten sei, andere fommen. Die zahlungsfähige Moral des„ besseren" Publikums einem anderen Grunde zur Freisprechung. E3 nahm an, Leute hielten das aber nicht für höflich, wenn einem furzweg hat die Ansprüche auf Prunk und Pracht, auf Glanz und Licht daß beide objektiv gegen die§§ 19a, cund 34 des jede Auskunft verweigert werde, die so leicht hätte gegeben werden und Fleisch ungemein gesteigert und schließlich auch die Gesetzes über bie eingeschriebenen Hilfskaffen fönnen. Das sei ohne Zweifel eine schlechte Angewohnheit vieler Schauspielbühne zum Birkus herabgedrückt. So sind denn auch gefehlt haben. Die Bestimmungen der§§ 19 a und c des Beamten, die beffer thäten, sich darauf zu befinnen, daß es ihre im Birtus heutzutage Dressur- und Reittumst nur eine Art Vor- Silfstaffen- Gesetzes laffen keinen Zweifel darüber, daß der Vor- Aufgabe sei, dem Publikum den Verkehr mit den Behörden nach spiel, Zwischenaft für die Augenweide des Massen- ,, Ballets " und fand den Verwaltungsstellen nicht ein für alle mal die Voll- Möglichkeit zu erleichtern. Der Gerichtshof erkannte dem Ander Beleuchtungseffekte. Wer indeß seine Erwartungen nicht so macht zur Vollstreckung solcher Strafen von vornherein geben trage des Staatsanwalts gemäß, wie der Vorsitzende ausführte, hoch gespannt, wer Genüge findet an schönem Pferdematerial, tann. Wenn auch der Vorstand dies gethan, so hat er selbst weil die Beamten eines besonderen Schuhes gegen derartige Unanter Dressur, an exakten equilibristischen Leistungen, an naiver gegen die gesetzlichen Bestimmungen gefehlt und mit der Aus gehörigkeiten des Publikums bedürften. Komit und den gewohnten derben Klownsspäßen, der wurde führung des Kassirens auch die Angeklagten. Das Gericht war Unschuldig verurtheilt. Am 6. April d. J. verurtheilte nicht enttäuscht und verschiedentlich sogar von den gebotenen der Gegenansicht des Vertheidigers und hielt nach§ 34 des Hilfs die 138. Abtheilung des Schöffengerichts I den Fuhrherrn Ludwig Leistungen, z. B. den Jongleurkünften des Mr. Antony zu Pferde, faffen- Gesetzes sowohl die vorsätzliche als fahrlässige Zuwider Schulze wegen Unterschlagung und den Schankwirth Wilhelm angenehm überrascht. handlung strafbar. Es nahm aber an, daß die Angeklagten auch bling wegen Hehlerei zu je 50 M. Geldstrafe. Schulze hatte Durch Kohlendunft hat sich in der Mecklenburgischen fie fich durch das Schreiben des Vorstandes zum Kassiren bestimmungsorte nicht los werden konnte, bei dem ihm befreundeten Durch Kohlendunft hat sich in der Mecklenburgischen nicht fahrlässig gehandelt haben und sprach sie deshalb frei, weil ein ihm zum Transport übergebenes Klavier, welches er am BeStraße in Wilmersdorf die Wittwe Ottilie Schreier mit Mitangeklagten gegen Empfang seines Fuhrlohns von 40 M. zur Berechtigter Widerstand gegen einen Beamten. Vom Lagerung untergebracht. Die gegen Edling erfannte Strafe war Landgerichte Neisse ist der Böttcher Karl Maligte in schon aus dem Grunde unhaltbar, weil das Strafgesetzbuch für weil Edling Hillowiß von der Anklage des Widerstandes und der Körperver- Sehlerei eine Geldstrafe überhaupt nicht fennt. letzung freigesprochen und nur wegen Beleidigung verurtheilt Strafe wurde aber dennoch rechtskräftig, weil worden. Die Handlungen, wegen deren er unter Anklage gestellt der irrigen Meinung war, daß die Berufungsfrist zwei betrage und worden war, sind von ihm begangen worden, als ein Gerichts- Wochen vollzieher in der Wohnung seiner Mutter eine Pfändung vor- wöchige Berufungsfrist versäumte. Für Schulze legte Rechtsnehmen wollte. Auf die Frage, ob er eine schriftliche Vollmacht anwalt Leopold Meyer rechtzeitig die Berufung ein und erzielte feiner vorgesetzten Behörde bei sich habe, konnte der Gerichtsvoll in zweiter Instanz auch deffen Freisprechung, da sich der Gerichtszieher keine befriedigende Antwort geben, weshalb sich Malizke hof davon überzeugte, daß Schulze zu seinem Handeln gesetzlich für befugt hielt, den Mann des Gesetzes in nicht über befugt war und von einer Unterschlagung gar teine Rede sein Nunmehr beantragte Rechtsanwalt Meyer auch für mäßig faufter Weise zur Thür hinauszuwerfen. Da der Berte fönne. in der That eine derartige Vollmacht nicht gehabt hatte, sonvern Edling die Wiederaufnahme des Verfahrens, da nur ein Requisitionsschreiben des Magistrats von Falkenberg, so mit der Unterschlagung selbstverständlich auch die Hehlerei fort. nahm das Landgericht an, daß der Beamte in der That nicht in falle. Dem Antrage wurde stattgegeben und gestern stand Edling der rechtmäßigen Ausübung feines Amtes sich befand und daß wiederum vor den Schranken des Schöffengerichts. Lehteres sprach deshalb der Widerstand, den der Angeklagte ihm leistete, sammt unter Aufhebung des früheren Urtheils den Angeklagten nicht der Störperverlegung berechtigt war. Der Staatsanwalt ver- nur frei, sondern folgte auch dem Antrage des Bertheidigers, langte in seiner Revision die Aufhebung des Urtheils, soweit indem es die Kosten der Vertheidigung der Staatstaffe aufes wegen Widerstandes auf Freisprechung erkannt hat, da es erlegte. genlige, wenn der Gerichtsvollzieher das Ersuchungsschreiben Vor der zweiten Ferien- Straffammer des hiesigen derjenigen Behörde vorzeige, welche die Pfändung ausführen Landgerichts I unter Borsiz des Landgerichts- Direktors Lindens laffen wolle. Das Reichsgericht erkannte jedoch auf Verwerfung berg begann gestern Mittag die Verhandlung gegen den der staatsanwaltschaftlichen Revision, indem es folgendes ausführte: Gymnasial- Vorschullehrer Dr. Philipp Bersu wegen Sittlich Schlecht gelohnt wurde Mittwoch Abend mehreren Per- Es ist davon auszugehen, daß die Vorschriften über das Ver- teitsverbrechens. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte fonen ein Rettungswert, das sie an einem etwa 40 Jahre alten waltungsverfahren unabhängig aus sich selbst zu interpretiren Angeklagte unterrichtete am Falt- Realgymnasium und wird Mann vollbracht hatten. Dieser war von der Jannowißbrücke find. In§ 19 der betr. Berordnung ist vorgeschrieben, daß die beschuldigt, am 7. Juni cr. an dem Vorschüler Friz Müller ins Waffer gesprungen, von Vorübergehenden aber wieder heraus- Vollstreckungsbeamten bei Vornahme einer Zwangsvollstreckung unzüchtige Handlungen vorgenommen und diesen zur Duldung geholt worden, nachdem er bereits bewußtlos geworden war einen schriftlichen Auftrag in der Form eines Ausweises der solcher Handlungen verleitet zu haben und zwar mit dem Um ihm zu helfen, schnitt man ihm schleunigft den Kragen und ihnen vorgesetzten Bollstreckungsbehörde bei sich führen müssen. erschwerenden Umstand, daß er zu dem Knaben in dem die Halebinde auf. Raum aber hatte der Gerettete das Bewußt. Für den Fall, daß die Zwangsvollstreckung durch eine ersuchte Berhältniß eines Lehrers zum Schüler stand. fein wieder erlangt, so schlug er ohne Unterlaß auf seine Retter Behörde ausgeführt wird, ist die ersuchte Behörde die voll- Angelegenheit, die seinerzeit berechtigtes Aufsehen erregt hat, ein. Schließlich wurde der Wüthende auf die Polizeiwache ftreckende. Der Gerichtsvollzieher hätte also eines schriftlichen lockte heute eine große Zuhörermenge in den kleinen Sizungsgebracht. Ausweises der ihm vorgefeßten Behörde, nämlich des GemeindePolizeibericht. verständige sind der praktische Arzt Dr. Ruhemann, Am 21. d. M. fiürzte sich ein etwa vorstandes von Hillowis, bedurft, während er nur das Gr- faal. Die Zahl der vorgeladenen Beugen beträgt 21, als Sach 40 Jahre alter Mann in einem Gasthause aus dem ersten Stock fuchungsschreiben des Magistrats von Falkenberg bei sich Sanitätsrath Dr. Mittenzweig und Profeffor Dr. Rinne auf den Bürgersteig hinab und zog sich so schwere innere Ver- führte. geladen, der lettere ist aber durch Krankheit am Erscheinen vers legungen zu, daß er bald darauf in der Charitee starb. Wegen Unterschlagung von Arbeitsmaterial und hindert. Unter den Zeugen befinden sich mehrere Lehrer und Abbruche eines Stallgebäudes auf einem Grundstücke in der Schlerei standen der Schlosser Blaschke und der Produkten- eine Anzahl von Schülern des Falt Gymnasiums. Der AnDorotheenstraße fiel nachmittags ein Arbeiter aus einer Höhe von Händler Harnisch aus Neu- Weißensee am 19. August vor der geklagte, der die bestimmten Beschuldigungen des kleinen Müller etwa 6 meter herab und erlitt außer mehreren Knochenbrüchen innere Straftammer des fönigl. Landgerichts II. Blaschke hatte im bestreitet, wird von den Rechtsanwälten Dr. Fr. Friedmann, Verlegungen. In der Bellevuestraße wurde ein Mann durch Hause eines gewissen Stübner Rohrlegerarbeiten übernommen, Rothe und Goldmann vertheidigt. Auf Antrag des Staats. einen Geschäftswagen überfahren und am Arme und am Fuße er wozu Stübner das Material lieferte. Sie tamen in Differenzen anwalts wurde die Deffentlichkeit während der ganzen Dauer der heblich verletzt.- An der Ecke der Senefelder- und Danzigerstraße und Stübner behauptete, es feble etwas von dem gelieferten Berhandlung ausgeschlossen. erlitt abends ein Schlächter schwere Verlegungen, indem er beim Rohr. Stübner denunzirte darauf den Blaschke und gab das Abspringen vom Wagen, dessen Pferd durchging, am Geschirr Manto auf 50 Kilogramm an. Da der Gendarm bei Blaschke hängen blieb und eine Strecke weit mitgefchleift wurde. In nichts fand, begab er sich zu dem in der Nähe wohnenden Harnisch Der Grenadierstraße wurde ein fünfjähriger Knabe durch ein von einem Kaufmann geführtes Zweirad überfahren und am Unterschenkel schwer verletzt. In der Nacht zum 22. d. M. sprang ein Kaufmann von der Jannowißbrücke in die Spree, wurde jedoch noch lebend aus dem Wasser gezogen. Im Laufe des Tages fanden vier unbedeutende Feuer statt. Witterungsübersicht vom 22. August 1895.
Eine rohe Thierquälerei wird oftmals gelegentlich der Viehmärkte beobachtet. Die zum Verkauf kommenden Kühe werden häufig 24 Stunden lang nicht mehr gemolfen, um ein recht straffes Euter zu erzielen. Die Thiere haben dadurch entsetzliche Schmerzen zu erdulden. Es wäre angebracht, wenn dieſem Mebelstande einige Aufmerksamkeit geschenkt würde und alle der artige Fälle unnachsichtlich zur Anzeige gebracht würden.
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Versammlungen.
Berliner Kranken- Unterstütungs- und Begräbnißverein für Frauen und Mädchen. Neue Mitglieder werben jederzeit in folgenden Babistellen, fowie bei ben Borstandsmitgliedern aufgenommen: Frau Stolle, S., Drantenstr. 126, 2 Tr.; Frau Berger, NO., Waßmanninaße Mr. 86, 2 r.; Frau Waschau, N., Gichendorffftr. 2, 3 r.; Frau Fehlauer, So. Dresdenerstr. 13, Gof a Tr.; Frau Seinrich, SW Gitschinerstr. 2, Seller; Frl. Schlichting, N., Bring Eugenſtr. 1, 4 Tr.; Frau Niece, SO., Wrangelfir. 72, 2 Tr.; Frl. Schulz, N., Brunnenfraße 172, 3 Z.; Frau Gach fe, O., Roppenstr. 57, Keller; D. Fischer, Borsigender, N., Pantsiraße 21, 4 Zr.; G. Gerlach, Stafstrer, SO., Ma riannen- Ufer 5, of part.
Lese- und Diskutirklub Westen". Jeden Freitag, abends 8% Uhr, bet Hermann Werner, Bülowftr. 59.
und fragte ihn, ob er vielleicht Rohr von Blaschke gekauft Sattler und Tapezirer. In der am 17. d. M. ftatt hätte. Harnisch bestritt dies zwar, aber der Gendarm gefundenen Mitgliederversammlung der Filiale I. des Verbandes glaubte zu bemerken, daß Harnisch ein verdächtiges Beber Sattler und Zapezirer hielt Kollege Mauerer einen mit uehmen" hätte, und deshalb wurde nicht nur gegen Blaschte, großem Beifall aufgenommenen Vortrag über„ Historische Frauensondern auch gegen Harnisch die Anklage erhoben. In der gestalten." Hauptverhandlung wurde Harnisch durch Referendar Dr. Ulrich, Blaschke durch Rechtsanwalt Heine vertheidigt. Da der Gendarm abfolut nicht anzugeben wußte, worin das Verdächtige bei Harnisch bestanden hätte, ließ der Staatsanwalt diesen Theil der Anklage gleich fallen. Blaschke sollte besonders dadurch belastet werden, daß ein Hausbewohner ihn eines Tages mit einem Stück Rohr hatte weggehen gesehen. Durch die geladenen Zeugen wurde aber aufgeklärt, daß Blaschke sich öfter Arbeit zum Einlöthen der Hähne mit nach Hause genommen und sie auch wiedergebracht hatte. Der Hausbesitzer Stübner hielt zwar seine Beschuldigung aufrecht, konnte aber nur befunden, daß er, nachdem die Rohre schon gelegt waren, nach gemeffen und ein Manto festgestellt habe, und daß er dann das Gewicht diefes fehlenden Rohres auf 50 Silogramm aus gerechnet habe. Rechtsanwalt Heine beantragte in erster Reihe, die Arbeit durch einen Sachverständigen nachzumessen; es fei bekannt, daß man sich sehr leicht um einige Meter irren, könne, wenn die Rohre schon im Buzze lägen, und namentlich hier, 14 wo sie wiederholt durch die Decke hindurch geführt worden wären. Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab. Der Staatsanwalt beantragte gegen Blaschke 9 Monate Gefängniß wegen Diebstahls, der Vertheidiger beantragte Freisprechung, indem er herhob, Stübner hätte seinen Streit mit Blaschke um die paar Meter Rohr lieber im Zivilprozeß ausmachen sollen, anstatt den Straf: richter anzugehen. Das Gericht hielt ebenfalls den Vorfall nicht für aufgeklärt und sprach Blaschte frei.
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wolkenlos 21 wolkenlos 19 wolkenlos 22 wolkenlos 18 wolkenlos 17 wolkenlos 14 woltenlos bebeckt Regen bedeckt wolkenlos 21 Wetter- Prognose für Freitag, 23. August 1895. Sehr warmes und schwüles, ziemlich heiteres Wetter mit schwachen südwestlichen Winden; Gewitter nicht ausgeschlossen, sonst trocken.
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Gerichts- Beitung.
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Ein Streit mit dem Stenererheber wurde vor dem föniglichen Schöffengericht I zu Berlin in der Straffache gegen den Die Freiheit der Hilfskaffen. Eine für Hilfskaffen Restaurateur Bogeler verhandelt. Als der Angeklagte eines Vorwichtige Entscheidung wurde vom Leipziger Schöffengericht ge- mittags im April d. J. in seinem Lokale saß, tam der Steuer fällt. Die Zentral Kranken- und Sterbefasse der Tischler und erheber Herrmann und legte ihm eine Quittung über 15 Mart anderer gewerblicher Arbeiter in Hamburg nimmt diejenigen Betriebssteuer vor. Der Angeklagte wunderte sich über die Höhe Mitglieder in Strafe von 50 Pfennigen, die ihren Wohnungs- des Betrages, da er bisher nur den vierten Theil davon hatte wechsel oder ihre Abreise nicht innerhalb einer Woche der Orts- zahlen müssen und ließ sich von dem Steuererheber den Bettel verwaltung anzeigen. Wie in ihren über 680 Ortsverwaltungen, zum durchlesen geben. Der Beamte behauptet nun, daß der Anso hatte der Zentralvorstand auch die Filiale der Krankenkasse geklagte ihn gefliffentlich lange hätte warten lassen, und daß er es in Leipzig - Neudniß diese Strafgelder fassiren lassen, ohne in offerbar darauf abgesehen hätte, ihn zu verhöhnen. Er habe deshalb jedem einzelnen Falle hierzu eine Verfügung zu erlassen. Am die Quittung zurückgefordert und nun habe Vogeler ihm höhnisch ge2. Mai d. J. wurde durch einen städtischen Beamten die Ber: sagt:„ Sie bekommen die Quittung nicht, warum sind Sie so dumm, waltungsstelle revidirt und hierbei gefunden, daß im Geschäfts- sie mir zu geben." Als der Beamte darauf einen Versuch machte, jahr 1894-95 einmal ein derartiger Betrag erhoben war; er dem Vogeler die Quittung zu entreißen und zu diesem Zwecke erstattete Anzeige und wurden der Bevollmächtigte der Kranken- hinter den Ladentisch trat, beförderte Vogeler ihn gewaltfam taffe der Tischler für Neudnik Tischler Karl Gustav Frost und nach vorn. Der Angeklagte behauptete, es hätte ihm die Absicht der Kassirer Tischler Friedrich Franz Waage wegen Vergehen fern gelegen, den Beamten zu beleidigen oder zu verhöhnen, er gegen§ 19a und e und§ 34 des Gesetzes über die eingeschrie- hätte ihn in höflichster Weise gefragt, warum denn die Steuer benen Hilfskaffen angeklagt. Beide bestreiten wider das jetzt so viel höher sei; der Beamte hätte ihm darauf schroff erGesetz verstoßen zu haben, denn es sei hier feine Strafe, die nach widert: Ich habe Ihnen keine Auskunft zu geben, obgleich es doch Belieben des Vorstandes erhöht oder erniedrigt werden könne, dem Erheber ein leichtes gewesen sei, ihm zu sagen, was er sondern sie sei ein für alle mal statutarisch festgesetzt und haben fie sich nicht nur für berechtigt, sondern auch für verpflichtet gehalten, diese Gelder zu erheben. Frost produzirt auch ein Schrift stück vom 6. Mai d. J., in dem der Zentralvorstand erklärt, daß F. nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet sei, die Strafe zu Tafsiren. F. behauptet, daß früher Schriftstücke ähnlichen Inhalts ihm zugegangen seien.
Der Bertheidiger führte aus, daß der Vorstand der Kranten taffe eine Kollektivverfügung durch die übersandten Schriftstücke gegeben habe, damit nicht in bureaukratischer Weise die Schreibgebühren, wenn er jede einzelne Strafe erst verfügen sollte, höher werden sollten als die Strafe. Im übrigen fönne der§ 19a nicht herangezogen werden, weil die 50 Pf. Strafe eine stehende Enrichtung seien, die gleich den Mitgliedsbeiträgen zu rechnen ist, denn sie ist angedroht im§ 11 des Statuts, der von den Rechten und
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in
Arbeiter- sildungsschule. Freitag, Abends von 7-8% Uhr: Lettüre. 8-10% Uhr: Nord- Schule, Müllerfir. 179 a: Geschichte des 19. JahrEntwickelung des hunderts, speztell: Die Revolution des Jahres 1848. Gozialismus und der politischen Parteien Deutschlands . Südoft Schule Waldemarstr. 14: Deutsch ( Literatur.) Bet allen Unterrichtsfächern werden neue Theilnehmer, Damen und Herren, jederzeit aufgenommen. Arbeiter Sängerbund Berlins und Angegend. Borsitzender av. Neumann, Pafewalterstraße 3. Alle Aenderungen im Vereinstalender sind zu richten an Fried. Kortum, Manteuffelftr. 49, v. 2 Tr. Freitag. ebungsstunde Abends 9-11 Uhr. Aufnahme von Mitgliedern. Collegia, Adalbertstr. 21 bet Stoll.- Raifer'scher Männerchor, Schönhauser Allee 28, bei stelle. Arbeiter- Gefangverein Nord, Kaftanten Allee 11, bei Augustin.- Buchbinder Männerchor, Holzmarttitr. 3, bet Deter. Gesangver. Maig löckchen 1, Binbowerstr. 26 b. Sachs.- Gemüthlich fett, Typographia, Gefangverein Neue Friedrichstraße 44, bet Röllig. Berliner Buchdrucker und Schriftgießer, Gohn's Restaurant( großer Saal). Gefangverein Lorbeerzweig, Swinemünderstraße 35 Beuthfir. 20.bei Hübner. Gefangverein Rheingold, Gollnowfir. 40 bet Miegel.. Gefangverein Melobta, Mirdorf, Bergfir. 142 bei Schimtafe.- FrisMaunynftraße 86 bet Friz Subeil. Brandenburger MännerGesangverein Brandenburg a.., Mengerts Boltsgarten, Bergstraße. Gefangverein Freya II( gemischter Chor), Rixdorf, bet Dantel Böttcher. Freie Liebertafel, sermannstr. 140, Gr. Frankfurter ftr. 74 bei Breuer.- Nord wacht, Chauffeeftr. 72 bei Meißner. Freie Sänger, Schmargendorf , Warnemünderstraße bet M. Schulze. WeißenburgerArbeiter Gefangverein Gängertreis( Weißensee), und Sedanstraßen- Ecke bet Brennert. Boreley, Grünfraße Suftige Sänger, Potsdam , Branbalerstraße 4 bet Sämmerling. denburger Kommuntfation 16 bet Glafer. Bieber'scher MännerGefelligtett, Hennigsdorf , or, Rofenthalerstr. 57 bet Wernau . Gasthaus. Drante, Weißensee, Königschauffee 41 bet Böhmert's Gefangverein Vereinte Moabit, Gangesbrüder Sängerverein Sorgen renfe. bet Hermerschmidt. Perlebergerstraße 28 Märkischer Hof. Sangesfreund, fret, Admiralstraße 18 c, Gefangverein Wacht auf I, Wörther= Dragonerfir. 32 bet Ramlowsty. Gefangverein Stralauer Liedertafel, ftraße 19 bet Schmidt. Gefangverein Treu und Rummelsburg , Hauptstr. 83 bet Bomintel. 58 bet Reben. Ginigkeit, Rigdorf, Prinz Handferystraße Nr. Gefangverein Frohsinn, Rummelsburg , Göthestraße, Ece Kantstraße, bet Mertens.- Gefangverein der Metallarbeiter( D), Blumenstr. 16. Morgenroth 2, Charlottenburg , Bismarckstr. 74 bei Krause. Froh Hoffnung no fenthaler Borstabt, Bernauerstr . 47. Brüderschaft, ( Berlin W.), Grunewaldfiraße 110 bei Steßner. Freiheitsglocken, WörtherAlte Jakobftr. 87-88 bet Lamprecht. Rosalia, Blumenftr. 46 bet Tomatscheck. straße bei Buchholz. Gtntracht III, Syrene, Rosenthalerstr. 57 bei Julius Wernau. Eberswalde , Fretenwalderfir. bet Weber. Bund der geselligen Arbeitervereine Berline und Umgegend. Alle Buschriften find zu senden an P. Gent, Adalbertstr. 95. Freitag: stattlub Kairo , Abends 8 Uhr bei Fr. Bothe, Restaurateur, Nitterstr. 32. Musitverein Hoffnung, Große Frankfurterftr. 133 bet Gold. Gefang-, Turn- und gesellige Vereine. Freitag. Quartettverein
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Ver
wedding, abends 8 Uhr, bei Schafer, Steue Sochitraße 49. Gesang verein sitaria, abends 8% uhr, Sigung Blumenftr. 46 bet Tomascheck. Karthaus'ser Gefangverein. Uebungsstunde: abends 9 Uhr bei Wiedemann, Blumenftr. 38. Bitherflub Alpengruß"( Direktion heaterverein Crescendo, 9 Uhr, bei Schulz, Burbuferstr. 35. gnügungsverein Thu snelda, abends 8% Uhr, bei Bubeil, Lindenstr. 106. Musitverein Hoffnung( Oft), abends von 9-11 Uhr. Uebungsstunde Große Frankfurterstraße 138 bet Gold. Zambourverein Fret weg. Bitherflub Waldrose, uebungsstunde bei W. Raddah, Elsafferstr. 11.-- Verein Grüne abends 9 Uhr, Manteuffelfir. 86, Parterre- Restaurant. Vergnügungsverein Gefang anne, abends 9 Uhr, bei Kaifer, Martusstraße 8. Im Brand, Sigung abends 9 Uhr bet Feind, Weinftr. 11. verein der Bauanfchläger Berlins , abends 9 Uhr bet J. Wernau, Bithertlub Frohsinn, abends s½ Uhr bei Reich, Rosenthalerftr. 57. Turnverein Fichte. Blumenstr. 32. Gäfte willkommen. 2. Männerabtheilung turnt Dienstag und Freitag abends von 8-10 Uhr in der Zurnhalle Staligerstraße 66-67. von bis 4. Mannerabtheilung turnt Dienstag und Freitag abends
hinterher gehört habe, daß die Steuer neuerdings für das ganze Jahr auf einmal erhoben werde. Er hätte dem Beamten den Zettel nicht vorenthalten, sondern ihn nur in Ruhe durchlesen wollen, dazu hätte der Beamte ihm aber keine Zeit gelaffen.. Woltewig), bet G. Gomoll, Waldemarstr. 38, abends 9 Uhr.- PrivatAls der Erheber eine Weile später mit einem Schuhmann wieder gekommen sei, hätte er sich auch nicht geweigert, die Quittung herauszugeben, sondern nur zur Erklärung seines Benehmens von vorhin gesagt, er hätte sich die Quittung durchlesen wollen. Der Schutzmann und der Erheber wären gleich wieder weggelaufen, obgleich er ihnen nachgerufen habe:" Ich will ja bezahlen". Durch die Zeugenvernehmung wurde bestätigt, daß der Steuererheber zu dem Angeklagten gefagt hatte:" Ich habe Ihnen darüber keine Auskunft zu geben". Im übrigen blieben sowohl der Beamte als auch der Angeklagte bei ihren Behauptungen. Der Staatsanwalt beantragte 10 Tage Gefängniß wegen Beamtenbeleidigung, der
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