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Streitbeschluß der Bauanschläger.

Um die Erhöhung der Löhne.

Die im Metallarbeiterverband organisierten Bauanschläger gatten in ihrer letzten Bersammlung die Branchenleitung beauftragt, bem Schußverband Berliner Schlossereien das Lohnabkommen zu tündigen und eine 10prozentige Erhöhung der Löhne und Akkorde zu fordern. Ebenso sollte eine Erhöhung des Preises für die Er­richtung der Baubude verlangt werden. Es gab bisher für das Bouen einer Bude mit ein oder zwei Plägen 7 M., für jeden weiteren Platz 1,50 M. mehr Gefordert wurden 9 bzw. 2 M. In den Verhandlungen stellten die Unternehmer die Forderung, ben Lohn von 1,50 m. auf 1,25 m., den Affordberechnungssatz von 180 auf 150 und die Fahr und Laufzeitentschädigung ganz abzubauen. Als das die Organisationsvertreter ganz entschieden ablehnten, erklärten sie sich schießlich zur Berlängerung des alten Lohnabkommens bis zum 30. April 1927 bereit, jedoch mit der Ein­schränkung, daß die Fahr- und Laufzeitentschädigung fortfalle. Da auch dieses Verlangen von den Arbeitervertretern abgelehnt wurde, scheiterten die Berhandlungen.

Die Unternehmer riefen daraufhin den Schlichtungsaus­Ichuß an. Dieser fällte am Mittwoch einen Schiedsspruch, durch den das bisherige Lohnablommen bis zum 30 April 1927 verlängert werden soll. Die Forderung auf eine 10prozentige Erhöhung der Löhne und Afforde sowie des Preises für die Er richtung der Baubude trägt der Schiedsspruch nicht Rechnung, sondern sieht im Gegenteil noch eine Verschlechterung des Garantielohnes vor. Die Erklärungsfrist wurde auf den 10. November festgesetzt.

Die Bauanschläger nahmen gestern abend in einer gut be­suchten Versammlung im Verbandshause der Metallarbeiter zu dem Schiedsspruch Stellung und lehnten ihn nach einer kurzen Aus­Sprache in geheimer Abstimmung einstimmig a b. Ein in der Bersammlung anwesendes Mitglied des Vorstandes des Vereins der Berliner Bauanschläger erklärte, seinen Mitgliedern eben falls die Ablehnung des Schiedsspruches zu empfehlen.

Da diese einstimmige Ablehnung zugleich den Streitbe= schluß bedeutet, hängt es von der weiteren Haltung der Unter nehmer ab, ob es in den nächsten Tagen zu einem Streit tommt

oder nicht. Sollten die Unternehmer den Forderungen der Bau­anschläger nicht entgegenkommen, erscheint der offene Konflikt jeden­falls unvermeidlich.

dem

Nach der Erledigung von Branchenangelegenheiten wurde noch beschlossen, den streifenden englischen Bergarbeitern aus Branchenfonds 300 m. zu überweisen.

Lohnerhöhung für Wein- und Liförarbeiter.

Am Donnerstag fanden nochmals Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband der Getränkeindustrien statt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist folgendes: Ab 29. Oftober 1926 erhalten alle männlichen Arbeiter eine Lohnzulage von wöchentlich 2 M., Kutscher eine solche von 3,50 M., Kraftwagenführer 4 m., Arbeiterinnen 1,40 m. Dementsprechend betragen die Wochenlöhne für männliche Arbeiter 41 M., für Kutscher 44,50 M., für Kraftwagenführer 48 m, für Arbeiterinnen 33,60 m. Das Lohnabkommen soll Geltung haben bis zum 31. März 1927. Die Arbeiter werden am Dienstag zu dem Verhandlungsergebnis Stellung nehmen.

Kommunistische Verleumdung.

In ihrer Schuttablagerung Aus den Betrieben" hat die Rote Fahne" versucht, gegen den Betriebsobmann der Deutschen Bauhütte, Genossen Kiaulehn , eine Hege zu veranstalten. Es wurde gefordert, daß die Baudelegierten gegen Kiaulehn Stellung nehmen sollen. Die Baudelegierten haben die Vorfälle geprüft und folgenden Beschluß gefaßt:

im

Mitteldeutscher Mühlenarbeiterstreik.

Magdeburg , 5. November. ( Eigener Drahtbericht.) Der Streit Magdeburger Mühlengebiet hat an Umfang zugenom­men. Nunmehr haben neben den Mühlenarbeitern in Quedlin burg und Burg b. M. auch die Magdeburger Mühlenarbe:- ter die Arbeit niedergelegt. Es befinden sich zurzeit die Arbeiter der Mühlen K. Kraßenstein und A. Kramer in Quedlinburg , der Rolandsmühle in Burg b. M., der Magdeburger Mühlenwerte A.-G. und der Mühle W. A. Drenfmann im Streif.

Wohl wenig Industrien haben seit Jahren eine so gute Be­schäftigung wie die Mühlenindustrie. Die Verdienst- und Gewinn­möglichkeiten sind sehr hoch, wie die Börsenausweise beweisen. Im Bezirk Magdeburg gibt es Mühlen, bei denen die Aktienwerte seit 1924 um das zwanzigfache gestiegen sind. Wer aber glaubt, daß dementsprechend auch die Löhne der Mühlenarbeiter in die Höhe gegangen sind, der irrt sich. Der Spizenlohn der Fach­arbeiter in den Magdeburger Mühlen beträgt seit 1% Jahren 36 M. pro Woche. Auf Grund der guten Geschäftslage forderten die Mühlen­arbeiter eine Lohnerhöhung von 4 M. pro Woche. Die Mühlen lehnten ab. Der Schlichtungsausschuß verlängerte bis auf weiteres durch Schiedsspruch die gegenwärtigen Löhne! Der Schiedsspruch wurde von den Mühlenarbeitern abgelehnt; die Mühlen beantragten Verbindlichkeitserklärung. Diese wurde aber vom Schlichter abge­lehnt. Da die Mühlen von ihrer Hartnäckigkeit nicht abließen, traten zunächst die Mühlenarbeiter in Quedlinburg und Burg b. M. in den Streit, der nun einen größeren Umfang angenommen hat.

Berantwortlich für Bolitik: Dr. Curt Geyer : Wirtschaft: Artur Saternus; und Sonstiges: Frik Karstädt: Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckeret Berlin SW 68. Lindenstraße 3. und Verlagsanstalt Baul Singer u. Co.

" Die Baudelegierten der Deutschen Bauhütte" nehmen Kennt­nis von den Anwürfen der Roten Fahne" und ihren Hinter- Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Ekkorn: Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales männern in der Nr. 239 und 240 gegen den Betriebsratsvorsitzenden Kiaulehn und weisen sie energisch zurück, da die ge­schilderten Vorfälle den Tatsachen nicht entsprechen. Gleichzeitig sprechen sie dem Kollegen Kiaulehn ihr erneutes Vertrauen aus. Eine Berichtigung in der" Roten Fahne" zu geben, halten die Delegierten aus Erfahrung für überflüssig.

Nun ist die Rote Fahne" noch immer nicht zufrieden. Die Belegschaften sollen Stellung nehmen. Warum nicht gleich einen Kongreß der Maulhelden einberufen?

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