Str. 524 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 269
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Sonnabend, den 6. November 1926
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Der Reichstag hat gestern mit der Plenarberatung des Berichts des Sozialpolitischen Ausschusses über die Erwerbslosenfürsorge begonnen.
Es ist höchste Zeit. Der Winter steht vor der Tür und die Massenarbeitslosigkeit hält an. Die Säße der Erwerbslofenunterstützung, die weit hinter dem Eristenzminimum zurückbleiben, sind im Winter noch ungenügender. Hunderttausende von Arbeitslosen sind ausgesteuert, sie sind auf die Armenunterstüßung angewiesen. Es muß geholfen werden.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat in einer Reihe von Anträgen wesentliche Verbesserungen der Erwerbslofenfürsorge gefordert. Die Reichsregierung, die sich zunächst ablehnend verhielt, hat dem Reichstage eine eigene Borlage über die Verbesserung der Erwerbslosenfürsorge ge= macht. Diese Vorlage war so unzulänglich, daß die Regierungsparteien in den Beratungen des Sozialpolitischen Ausschusses Verbesserungsanträge einbrachten und durchsetzten.
Auch diese Verbesserungsanträge bleiben hinter den Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion zurück. Die Bezüge der Hauptunterstügungsempfänger werden danach um 15 Broz. refp. 10 Proz. erhöht. Die Sozialdemokratie forderte eine Erhöhung um 50 Proz., in einem Eventualantrag um 30 resp. 20 Proz. Der Ausschuß hat die sozialdemokrati schen Anträge abgelehnt.
Die Sozialdemokratie fordert die Aufhebung der Bedürftigkeitsprüfung. Auch diese Forderung wurde abgelehnt. Die sozialdemokratischen Anträge sind nun dem Plenum des Reichstags zur Entscheidung vorgelegt worden. Die Regierungsparteien müssen sich entscheiden, ob sie eine zureichende Hilfe für die Erwerbslosen ermöglichen wollen. Die Haltung der Regierung gegenüber den Erwerbslosenforderungen ist auf Widerspruch selbst in den Reihen der Regierungsparteien gestoßen.
Der Deutsche ", das Organ der christlichen Gewerkschaften, tadelt die Halbheiten in der Erwerbslosenfürsorge. Er hält die von der Reichsregierung angebotene Erhöhung der Unterstützungsfäße um 10 Proz. für zu gering und er flärt eine größere Erhöhung, und zwar um mindestens 20 Bro3. mit allen Auswirkungen auf die Familienzuschläge für notwendig.
Der Sozialpolitische Ausschuß hat indessen nur eine Erhöhung um 15 resp. 10 Proz. beschlossen.
Der Deutsch e" fordert weiter: Die Prüfung der Bedürftigkeit muß fallen." Der Ausschuß hat die Streichung der Bedürftigkeitsprüfung abgelehnt.
Nun hat das Plenum zu entscheiden.
Das Heer der Erwerbslosen blidt voll größter Spannung auf die Verhandlungen des Reichstags. Es geht um ihr Geschick im kommenden Winter. Die Beschlüsse des Reichstags werden sofort tief in ihre Lebenshaltung eingreifen. Sie find wie ein Urteil, das über fie gefällt wird.
In dieser Situation haben die Deutsch nationalen die Not der Erwerbslosen zu einem schmutzigen parlamentarischen Manöver benutzt.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat im Sozial politischen Ausschuß beantragt, die Einrichtung einer besonberen Fürsorge für die Ausgesteuerten abzulehnen und die Unterstützungsdauer unbefristet zu verlängern.
Die Regierungsparteien stimmten dagegen, die Deutschnationalen enthielten sich der Stimme. Dersozialdemo fratische Antrag wurde im Ausschuß angenommen mit den Stimmen der Sozialdemo fraten und Kommunisten.
Was wollen die Deutschnationalen? Wollten sie den Ausgesteuerten helfen? Ausgerechnet sie, die Gegner jeder Ver= befferung der Erwerbslosenfürsorge sind?
Sie wollten etwas ganz anderes. Sie wollten einen Erpreffungsversuch an den Regierungsparteien durchführen. Sie wollten, wenn möglich, die Regierung Marr stürzen, um in die Regierung zu fommen. Die Kommentare der deutschnationalen Presse zu diesem Manöver find deutlich
genug.
Die Not der Erwerbslofen und vor allem der Ausgesteuerten ist für die Deutschnationalen nicht Anlaß zu fach licher Hilfe, sondern nur Anlaß für ein taftisches Manöver. Sie möchten auf dem Rücken der Erwerbslosen in die Reichsregierung, um dann die Erwerbslosenhilfe um so schärfer zu drosseln.
Das deutschnationale Manöver fennzeichnet die wahre Gefinnung der Deutschnationalen. Sie wollen nicht sachliche Politit im Intereffe des Boltes treiben sie wollen nur in bie Regierung und in die Macht.
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Die Regierung mit ihrer Hilflosigkeit und die Regierungsparteien mit ihrer Halbheit im Sozialpolitischen Ausschuß haben den Deutschnationalen dies Spiel auf dem Rücken der Erwerbslosen erleichtert. Sie sind an den Forderungen der Sozialdemokratie wie an den Warnungen aus dem eigenen Lager vorübergegangen.
Was die Deuschnationalen wollen, ist flar: eine Regierung gegen die Erwerbslosen, gegen den Achtstundentag, gegen alle Sozialpolitik. Daher das schmutzige Manöver.
Im Gegensatz zu ihnen ist es die Aufgabe der Sozialdemokratie, die sozialpolitischen Forderungen der Arbeiterschaft mit Entschiedenheit und Umsicht zu vertreten.
Der Hauptgegenstand der gestrigen Tagesordnung des Reichs. tags war der Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über„ Erwerbs lofenfürforge". Berichterstatter ist
Abg. Brey( Soz.):
Er schildert eingehend die Verhandlungen über die von der Sozialdemokratie und anderen Parteien zu dieser Frage gestellten Anträge und Interpellationen. Erst heute mittag ist der Ausschuß zum Abschluß seiner Berhandlungen gekommen. Die wichtigste Rolle spielte die Frage der Erhöhung der Unterstügung, die fchließlich von der Mehrheit des Hauses in der schen bekanntgegeRedner zählt die von uns schon benen Weise festgesetzt wurde. wiedergegebenen endgültigen Beschlüsse des Ausschusses auf und weist dann als Redner der sozialdemokratischen Fraktion mit Nach brud darauf hin, daß die Erwerbslosigkeit noch außerordentlich groß ist und daß die Zahl der Erwerbslosen nur langsam zurückgeht.
Jeder Mensch mit sozialem Empfinden muß sich fragen: Was jetzt, wo der Winter vor der Tür steht; soll man die Erwerbslosen der Not und der Verzweiflung überlassen? Die Sozialdemokratie sagt: Nein! Und darum hat sie sofort beim Zusammentritt des Reichswerbslosenfürsorge wesentlich erhöht werden sollen. Das Ziel der tags einen Antrag eingebracht, nach dem die Leistungen in der ErSozialdemokratie ist leider nicht voll erreicht worden. Insbesondere ist vor allem am Widerstand der Deutschnationalen die gänzliche Beseitigung des Bedürftigkeitsnachweises gescheitert Die Deutschnationalen wiffen ja nichts von dem Elend der Erwerbslofen!( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Auch bei der jetzigen Gestaltung der Unterstühungsfähe fann. man nicht zu der Ueberzeugung lommen, daß die Erwerbslofen in diesem Winter vor der Not geschützt sind. Schon als Sommerfäße würden sie zu niedrig sein, für den Winter reichen sie überhaupt nicht aus, zudem die Lebenshaltungskosten in ben legten Monaten unausgefeßt gestiegen sind. Die ungenügende Rauftraft der Erwerbslosen hat auch solchen Leuten zu denken Anlaß gegeben, die sonst nicht zu den Sozialisten gehören. So hat Profeffor Bedmann von der Landwirtschaftlichen Hochschule in Bonn - Boschels darauf hingewiesen, daß der durch Verarmung erzeugte Käuferstreit die Agrarfrise in Deutschland verschärft habe. Aehnlich sagt Professor Mag Sering, daß sich eine Verschiebung im Konsum von hochwertigen zu minderwertigen Erzeugniffen vollzogen hat. Man muß dem hinzufügen, daß die Einschränkung des Verbrauchs nicht auf die Landwirtschaft beschränkt bleiben, sondern auch andere Erwerbstreise erfassen wird.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)
Es ist nicht von ungefähr, daß alle Seuchen, wie jetzt die Typhusepidemie in Hannover , sich ihre Opfer vor allem aus
" Legaler" Terror in Italien .
Unerhörte Steigerung des Gewaltregimes.
die fiefe Erregung und Entrüstung entgegen, die der Anschlag auf
reizen).
Rom , 5. November. ( Stefani.) Der Ministerrat nahm| und für diejenigen, die an einem Aufstande teilnehmen), 252( für heute zunächst den Bericht des Ministers des Innern Federzoni über diejenigen, die zum Bürgerkrieg und zur Plünderung aufMussolini in ganz Italien hervorgerufen hat, und billigte dann folgende von Federzoni im Intereffe der öffentlichen Ordnung vor
geschlagene Maßnahmen:
1. Revision aller Auslandspässe und Ungültig. feitserklärung aller bewilligten Pässe vom 9. november an mit Ausnahme derjenigen von Inhabern, die sich im Auslande befinden.
2. Festsetzung strenger Strafen für jeden, der das Land ohne Paß zu verlassen versucht, und für diejenigen, die ihm dabei behilflich find. Ferner wird die Verpflichtung zum Waffengebrauch eingeführt, um ein unerlaubtes Ueberschreiten der Grenzpässe zu verhindern.
3. Die Herausgabe aller dem Regime feind. lichen Beröffentlichungen tann auf unbegrenzte 3eit untersagt werden.
4. Auflösung aller Parteien, Bereinigungen und Berbände, die eine dem Regime feindliche Tätigkeit ausüben.
5. Einführung der Polizeiaufsicht für diejenigen, die Handlungen begangen haben, die darauf abzielten, gewalsam die foziale, wirtschaftliche oder nationale Ordnung des Staates zu ftürzen, die Sicherheit zu gefährden und die Tätigkeit der Staatsgewalt zu durchkreuzen und zu behindern.(!) Die gleiche Maßnahme fann auch auf diejenigen angewandt werden, die den festen Entschluß fundgetan haben, etwas Derartiges zu tun.
6. Festfehung strenger Strafen für diejenigen, die mitbräuchlich eine Uniform oder Abzeichen irgendeiner Einrichtung, insbesondere faschistischer Organisationen, tragen. 7. Einrichtung eines politischen Nachforschungsdienstes bei jedem faschistischen Kommando.
Dor.
Der Justizminister legt darauf dem Ministerrat einen Gefehentwurf zum Schuh des Staates
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Dieser führt die Todesstrafe für alle diejenigen ein, die einen Anschlag auf das Leben, die Integrität und die persönliche Freiheit des Königs oder Regenten, der Königin, des Kronprinzen und des Leiters der Regierung verüben. Die Todesstrafte wird ferner eingeführt für die Paragraphen des Strafgesetzbuches 104( für diejenigen, die eine Handlung begehen, die darauf abzielt, den Staat in die Abhängigkeit des Aus. landes(?) zu bringen oder die Unabhängigkeit des Staates zu bedrohen und seine Einheit zu gefährden). 107( für diejenigen, die politische oder militärische Geheimnisse betreffend die Sicherheit des Staates verraten), 108( für diejenigen, die sich in den Besitz der erwähnten Geheimnisse sezen), 120( für diejenigen, die Handlungen begehen, die darauf abzielen, die Bürger zu be waffnetem Aufstand gegen die Staatsordnung aufzureizen
Schon die auf eine der vorerwähnten Berbrechen abzielende Verabredung wird mit 15 bis 30 Jahren Zuchthaus bestraft. Auch die Aufforderung zur Berübung der oben erwähnten Berbrechen und deren Verteidigung in der Presse wird mit Zuchthaus von 5 bis 15 Jahren bestraft. Die Neubildung aufgelöster Berbände wird, selbst wenn sie unter anderem Namen erfolgt, mit 3 bis 10 Jahren Zuchthaus und Berluft der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft. Die Mitglieder dieser Verbände werden mit 2 bis 5 Jahren Zuchthaus und Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft. Diejenigen, die für die Grundsätze dieser Verbände Propaganda treiben, erhalten die gleiche Strafe.
Der Bürger, der außerhalb des Staatsgebiets falsche, übertriebene oder tendenziöse Nachrichten über die innere Lage des Staates verbreitet und eine den nationalen Interessen schädliche Tätigkeit entfaltet, wird mit 5 bis 15 Jahren 3uchthaus und Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft.
Eine Berurteilung in contumaciam schließt den Verlust des Bürgerrechts und eine Ronfistation des Eigentums in sich. Ein Berkauf des Eigentums durch den Berurteilten nach Berübung des Verbrechens oder in dem dem Verbrechen vorangehenden Jahre wird als Betrug gegen den Staat angesehen, und das Eigentum wird in die Konfistation und die Beschlagnahme einbegriffen. Die Wirtungen der Verurteilung in contumaciam hören mit der Inhaftnahme des Berurteilten auf. In diesem Fall wird das Eigentum zurüderstattet, ausgenommen, wenn ein Dritter darauf Anspruch hat.
Ein Bürger oder Ausländer, der im Auslande die vorerwähnten Berbrechen begeht, wird auf Grund dieses Gesetzes im Königreich bestraft und abgeurteilt, selbst wenn er schon im Auslande abgeurteilt worden ist. Der Richter fann die Todesstrafe durch lebenslängliche Zuchthausstrafe ersehen und die anderen Strafen verkürzen, wenn Umstände vorliegen, in denen das Strafgesetzbuch eine Strafminderung vorfieht.
Die oben erwähnten Verbrechen werden
von Sondergerichten abgeurtellt, die unter dem Vorsitz eines Generals der Armee oder Marine oder Luftschiffahrt oder miliz stehen und sich außerdem aus fünf Offizieren der Miliz zusammenfeßen. Im Prozeß wird das in Kriegszeiten geltende Militärftrafgefeßbuch angewandt. Prozeffe, die oben erwähnte Berbrechen betreffen und beim Infrafttreten des Gefehes noch im Gange find, werden vor diese Sondergerichte gebracht werden.(!!!)
Der Ministerrat nahm den Gesetzentwurf zum Schutz des Staates an. ( Siehe auch 8, Seite.)