verständigen, der in bas privattapitalistische RWE.( Rheinisch- Westfälische Elektrizitätswert) blind verliebt ist. Für uns handelt es sich um die rein praktische Frage, aus dem gegenwärtigen Zustand latenter Kriegsführung in einen Zustand des Einvernehmens, aus dem Konkurrenzfampf heraus in ein Kartell zu kommen. Dabei denken wir nicht nur an Gebietskartellierung; es gibt auch Produktionskartelle, Gewinnfartelle usw. Das Haus darf sich nicht programmatisch auf eine bestimmte Kartellform festlegen. Leitend muß bei der Verständigung über die Interessensphären die Wahrung des öffentlichen Interesses sein. Eine Verteilung nach Interessengebieten schafft die Möglichkeit privater oder halb öffentlicher Monopole, die wir vermeiden müssen.
Als Endpunkt der ganzen Entwidlung werden wir mit einem ganz Deutschland umfassenden Elektrotruft zu rechnen haben. Heute aber haben wir es zunächst mit der Ausgestaltung der preußischen Elektrizitätswerte zu tun. Für sie brauchen wir eine Neuorganisation zur rationellen Zusammenfassung der Betriebe über den bisherigen rein fapitalsmäßigen Zusammenhalt hinaus. Die endgültige Entscheidung über diese Organisation sollte nicht ohne Anhörung aller geeigneten Sachverständigen fallen. Letztes Ziel aller staatlichen Elektropolitik muß die möglichst billige Ver forgung des legten Abnehmers mit Licht und Kraft sein. Entscheidend dafür ist die Senkung der Verteilungskosten. Deshalb muß der Staat entweder unmittelbar an den letzten Abnehmer liefern oder sich entscheidenden Einfluß auf die Zwischeninstanzen sichern. Auf diesem Gebiet hat das RWE. manche beachtliche Vorarbeit geleistet. Nicht ausschlaggebend darf die Befürchtung sein, daß die Herabsehung der Zwischengewinne bei der Verteilung des elektrischen Stroms zur Steuererhöhung in den Gemeinden führen fönnte. Die Erhebung überspannter Preise für elektrisches Licht und Kraft ist auch nichts anderes als eine Steuer und eine rückständige und ungerechte obendrein. Unter den aufgezeigten Gesichtspunkten soll die preußische Elektropolitik dem Gemeinwohl dienen. ( Bravo ! links.)
Abg. Pinkerneil( D. Vp.): Wir verlangen völlige Klarheit über den Geldbedarf des preußischen Staates für seine Elektrounternehmungen. Der Staat muß sich schleunigst mit RWE. und Elektrowerken verständigen. Benn er den Wirtschaftsführern so feindlich gegenübersteht wie jetzt in der Eelektroindustrie, fann er feine Aufgabe nicht erfüllen.
Abg. Schwent- Berlin( Komm.): Das Zetergeschrei des Privatfapitals ist ganz überflüssig. Niemand will ihm seine Profite rauben. Der Staat ist viel zu spät und viel zu rücksichtsvoll vorgegangen. Abg. Dr. Falk( Dem.): Wir kommen
bei der Elektrizität zum Staatsmonopol wie bei den Eisenbahnen. Aber heute fönnen wir die Pionierarbeit der Privatunternehmungen noch nicht ausschalten. Immerhin hat Preußen schon heute in diesem wichtigsten aller Wirtschaftszweige große foziale, fulturelle und nationale Interessen. Wir sind entschieden gegen jedes Privatmonopol und wünschen dringend, daß das Reich seine Elektrowerke an Preußen abträte. Der Staat muß vorsichtig an neue Unternehmungen herantreten, aber er darf sich seinen Aufgaben auch nicht entziehen und darf dabei weder vor der Mainlinie noch vor der Rheinlinie zurückschrecken.( Beifall links.)
Nach weiteren Ausführungen des Abg. Müller- Franken( Wp.) schließt die Debatte.
angenommen.
Ein unbequemer Nebenkläger.
Zusammenstöße im Landsberger Prozeß.
Die gestrigen Verhandlungen in Landsberg ver
liefen zum großen Teil resultatlos, da sich die 3eugen wei gern, dem Rechtsanwalt Dr. Löwenthal zu antworten, und eine Reihe von Fragen nicht zugelassen wird. R.-A. Löwenthal fragt den Zeugen Oberleutnant a. D. von Senden, wie weit feine Strafgewalt ging und welcher Art sie war. Das Gericht beschließt, die Frage a bzulehnen. R.-A. Dr. Löwenthal beantragt, die Zeugen Schöler und Grohlmann zu laden, um die Richtigkeit der Aussagen von Sendens nachzuprüfen. Der Borsitzende lehnt den Antrag ab und vereidigt den Zeugen. Der Oberstaatsanwalt stellt die Behauptung auf, daß Untersuchungsrichter Graßte vom Landgericht III
wurden die Schuldigen festgenommen. Auf mehrere Fragen ant wortet Lindig zunächst, er wisse nicht, welche Rolle Schulz gespielt habe. Er erinnere sich an nichts mehr. Als aber der Borsigende fragt: Sie sollen Oberleutnant Schulz überhaupt erst informiert haben? sagt plöglich der Zeuge: Ich weiß wohl, daß wir darüber gesprochen haben. Er war durchaus meiner Meinung, daß die Täter dem Gericht übergeben werden müssen. Auf Befragen ven Rechtsanwalt Dr. Sad bestätigte dann Oberlandjäger Gerlach, daß tatsächlich Oberleutnant Schulz ihn mit Hauptmann Lindig vor der Kommandantur Küstrin getroffen habe. R.-A. Dr. Löwenthal: Dann haben sich die Arbeitskommandos eine Polizeigewalt angemaßt, die sie nicht befaßen. leutnant Schulz hat mich als Zeugen angerufen, daß er mir die Es folgt die Vernehmung des Obersten Gudovius. Er sagt: Obera Verhaftung der Gädicke und Janke vorgeschlagen hat. Ich erinnere mich dessen. Ich billigte das auch, um beide vor der Wut der Kameraden zu schüzen. Es habe vollständige Uebereinftimmung darüber geherrscht, Jahnke- Gädide vorläufig festzunehmen und sie dem Gericht zu übergeben. Schulz hatte den Befehl dazu von mir. Borf: Wie faßten Sie die vorläufige Festnahme auf, da doch die Arbeitskommandes eigentlich feine Strafgewalt hatten? R.-A. Dr. Löwenthal: Durch Beantwortung dieser Frage fönnte sich der Zeuge einer Verfolgung wegen Freiheitsberaubung aussehen. Zeuge: Eine Strafgewalt in den Arbeitskomman dos hatte ich nicht, aber es hatte sich in den Arbeitsfommandos mit Einverständnis aller einer gewisse Disziplingemalt. herausgebildet. Das war eine interne Angelegenheit. Die Festspäter den Major Buchrucker festnahm. Es maren beides außer gewöhnliche Fälle, in denen ich mich als Polizei fühlte. Jeder, dem es nicht gefiel, wurde entlassen. Als R.-A. Löwenthal danach fragt: Galt das auch für die Arrestanten? fommt es zu einem scharfen Zusammenstoß mit dem Vorsitzenden. Borf.: Herr Dr. Löwenthal, es ist derselbe Fall wie gestern. Sie gehen zu weit. Ihre nächste Frage wird lauten, ob Gröschte das R.-A. Dr. mit einverstanden war, daß er totgeschlagen würde. Cöwenthal: Ich muß die Unmöglichkeit dieser Antworten doch nach weisen können. Vors.( erregt): So, vielleicht behaupten Sie noch, der Kommandant von Küstrin habe die Hand zum Giftmord ge boten. R.-A. Dr. Löwenthal: Die
bei Schulz Aften vorgefunden hat, die sich mit Verrätern befaffen. Das Gericht beschließt, Dr. Graßfe nicht zu vernehmen, da es ungesetzlich sei, den Untersuchungsrichter über ein schwebendes Verfahren zu hören, dessen Atten den Angeklagten nicht fennen. Es folgt die Bernehmung des ehemaligen Oberleutnants Stantin. Er erklärt, er wisse nicht, ob er über seine Tätigkeit beim Stabe des Wehrkreiskommandos III aussagen dürfe. Das Wehrkreiskommando III habe ihm verboten, über organisatorische Fragen auszusagen, wie ja auch Hauptmann Reiner nur beschränkt aussagen dürfe. Seine Vernehmung verläuft durchaus negativ. Weiterer Zeuge ist Diplomlandwirt Feuerlein, der behauptet, fich nicht als 3ivilangestellter, sonder als Soldat der Reichswehr gefühlt zu haben. Er hat im Bureau des Schulz die Atten über Diebstähle und Verräterei geführt. Er hat die Akten später dem Hauptmann Ebersbachnahme führte ich als Kommandant aus, genau fo, wie ich übergeben, von dem durch Zeugenaussage festgestellt wird, daß er in Wirklichkeit Grafunder hieß. Auch diese Vernehmung verläuft negativ.
Als R.-A. Dr. Cowenthal fragt, ob der Zeuge die Aften des später ermordeten Sand gesehen habe, fährt der Vorsitzende dazwischen:„ Das gehört zum großen Gebiet der allgemeinen Beschuldigungen."
Ein weiterer Zeuge, der ehemalige Feldwebel Thieme, bearbeitete die Arten vor Feuerlein. Nach seiner Aussage hat ihn Oberleutnant Schulz mit der Funktion eines Gerichtsoffiziers_betraut. Schulz verbot ihm, feine Stellung jemanden wiffen zu laffen. Er hat u. a. auch mit ihm Zusammenstöße gehabt und festgestellt, daß Sand fein Offizier sein durfte. Meistens beschäftigten sich die Atten mit Lebensmittel, Automobilschiebungen und ähnlichen Dingen.„ Unser Hauptgesprächsthema," so führt der Zeuge aus, war: wann geht es los, wann dürfen wir eingesezt werden?" Es hieß hin und wieder,
es sei ein Mann weggekommen.
Die Kommunisten hätten Beseitigung der SR- Leute versucht. Vors.: fann sein, ich weiß es aber nicht mehr. Ich habe oft das Ergebnis Haben Sie die Munitionsschiebung Jante bearbeitet? Zeuge: Das meiner Untersuchung Oberleutnant Schulz vorgetragen. Im Falle Weißtamp bat ich um Entfernung dieses Offiziers, aber Schulz sagte, man solle es doch noch einmal versuchen. Im Falle Sand meinte Schulz:„ Ueberlassen Sie mir das." Sand, der selbst zu Meinung nach bei Oberleutnant Schulz nicht mehr sehen laffen. mir gesagt hatte, er sei ein verfommenes Subjekt, hat sich meiner Borf.: Was wurde denn aus dem Aktenstück? Zeuge: Schulz gab es mir zurüd und ich hob es im Tischkasten auf. Borf.: Haben Sie Kenntnisnahme und weiteren Veranlaffung."" Zeuge: Ein solcher auf einem Aftenstück den Vermert gesehen: An Klapproth zur Vermerk ist niemals angeordnet oder gemacht worden. R.-A. Dr. Löwenthal: Wie ist der Fall Leutnant Boed erledigt worden? Jeuge: Leider wurde nur wenig getan, man war der Ansicht, daß
Das Gesetz wird in zweiter und dritter Lesung Ohne größere Aussprache werden darauf eine ganze Reihe von Anträgen des Hauptausschusses, des Ausschusses für Handel und Gemerbe und des Beamtenausschusses angenommen. Beschlossen merden u. a. Staatsbeihilfen für den Bau der Landsberger WartheBrücke und die Besserung der Verkehrsverhältnisse im Ostpreußischen Moosbruch. Ebenso wird der Antrag angenommen, der Organisation der bildenden Künstler 100 000 m, und der Genossen= schaft Deutscher Bühnenangehöriger sowie deren Benfionstaffe für 5 Jahre je 50 000 m. zuzuweisen. Die Zuschüsse für die notleidenden Grubenbetriebe des Siegerlandes sowie des Lahn - und Dillgebietes, des Sauerlandes und des Hunsrücks werden Ende nach warmer Befürwortung durch den Abg. Offer( Soz.) bis Ende 1926 weiter bewilligt. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste der Mann zuviel ausplaudern könne und ließ ihn laufen. Der Mann Sigung Mittwoch, 12 Uhr: U. a. Abstimmung über das Mißtrauens- trieb sich dann, nachdem er seine Kameraden bestohlen hatte, votum gegen den Innenminister. im Westen Berlins als Juhälter
herum. R.-A. Dr. Löwenthal: Bestand eine Abrede, wie man
Einstellung ist hier allgemein gegen mich.
Als R.-A. Löwenthal die Frage stellt, ob Schulz berechtigt war, Degradationen vorzunehmen, beanstandet Bers teidiger Sad diese Frage. R.-A. Löwenthal: Ich will nachweisen, daß Schulz An stiftung zum Mord getrieben hat. Das Gericht beschließt, die Frage nicht zuzulassen.
Bei der weiteren Vernehmung weigert sich Gudovius, Löwenthal zu antworten. R.-A. Löwenthal stellt den Antrag, Erweiterung hin ist Zeuge Gudovius plötzlich bereit, die Fragen des Anwalts zu der Aussagegenehmigung für Oberst Gudovius zu erwirken. Darauf beantworten, da er nicht an einer Verzögerung der Verhandlung schuld sein wolle. Aber als der Rechtsanwalt fragt, ob der Oberst Gädicke und Jahnte erst dann dem Gericht übergeben habe, als man Garantien hatte, daß die Verhandlung nicht vor aller Deffentlichkeit stattfinden sollte, lehnt Gudovius die Beantwortung ab.
Borf.: Herr Rechtsanwalt, ich kann dem Zeugen diese Einstellung nicht verdenken. Wir haben denselben Fall wie gestern, als Sie den Zusammenstoß mit Amtsgerichtsrat Leizmann hatten. Das Vorgehen der Zeugen ist durch die Art Ihrer Fragestellung hervorgerufen worden. Sie können es einem juristisch nicht vorgebildeten Beugen schließlich nicht verdenken, daß er sich so einstellt, wie es Oberst Gudovius tut. Es gibt immer eine Grenze,
tolollieren. Justizrat Mamroth: Herr Oberst, haben Sie von dem R.-A. Dr. Löwenthal beantragt, auch diesen Vorgang zu pro Fall gehört, daß Oberleutnant Schulz jemals eine Strafe verhängt hat? Zeuge: Nein, dazu hatte er auch kein Recht; denn er war nichts anders als Angestellter der Kommandantur. Borf.: Herr Oberst, nach flägers antworten, denn Sie können selbstverständlich
Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiterungen um. erledigen follte? Gollten bie Täter bem Gericht dieser Befragung müssen Sie auch auf Fragen des Herrn Reben
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übergeben werden? Zeuge: Nein, denn dann wäre doch alles verraten worden. Solche Leute ließ man einfach laufen. R.-A. Löwenthal: Hat Schulz Sie einmal angewiesen, die Aften dem Gericht zu übergeben? Zeuge: Das weiß ich nicht, da Hauptmann Reiner und Oberleutnant Schulz die Entscheidung trafen. R.-A. Dr. Löwenthal: Wissen sie etwas über das Zusammenhalten Büschings und Fahlbuschs? Jeuge: Sie hatten hohe Aufgaben, nämlich sie hatten von den Kommunisten Waffen und Munition zu holen. Als R.-A. Dr. habe, daß die drei die Mordkommission hießen, braust der Zeuge auf, er habe den Eindruck, daß er beeinflußt werden solle und wünsche, nur vom Vorsigenden befragt zu werden. Die Befragung wird abgebrocher und nach einer kurzen Pause Oberlandjäger Gerlach vernommen, der die MunitionsSchiebung Gädide- Jahnke aufklärte und
am Freitag, den 12. November, abends 7 Uhr, in den Löwenthal darauf an den Zeugen die Frage richtet, ob er gewußt
Germania - Festsälen, Berlin , Chausseestraße 110 Andreas- Festsälen, Berlin , Andreasstraße 21 Erbes Festsälen, ( früher Kliem), Neukölln, Hasenheide 13 Nationalhof, Berlin , Bülowstraße 37 Tagesordnung:
30 Jahre Gemeinde- und Staatsarbeiter- Organisation Referenten: die Kollegen: Albert Gessner , Willi Gnadt, Carl Polenske, Gustav Schaum In den Versammlungen wirken mit die Chöre des Arbeiter- Sängerbundes Fichte- Georginia, Hegar- Chor, Liederfreunde Norden, Männerchor Moabit. Wir erwarten zahlreiche Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen. Mitgliedsbuch legitimiert! Die Ortsverwaltung
dem Oberst Gudovius darüber Meldung erstattete. Auch er will nur dem Gericht Rede und Antwort stehen, so daß R.-A. Löwenthal den Verdacht äußert, unter den Zeugen beſtehe eine Verabredung, ihm nicht zu antworten. Die Befragung bleibt negativ.
Der nächste Seuge ist auptmann der Reichswehr 2indig, früher bei der Kommandantur Küftrin. Auch er hat nur bedingte Aussageerlaubnis. Nach seiner Ausfage sollte der Fall Gädide- Jahnte wie jeder andere dem Gericht zur Bestrafung übergeben werden. Auf Vorschlag des Leutnants Knüppel
nicht einseitig für Schulz aussagen. Oberst Gudovius erklärt sich dazu auch bereit. Als aber Löwenthat die Frage an ihn richtet, ob Schulz als 3ipilangestellter das Recht hatte, fich einen Gerichtsoffizier zu halten, verweigert der Oberst die Auskunft. Und als Löwenthal fragt, ob der Oberst das Recht hatte, Leute in Arrest zu halten, bis er die Sicherheit hatte, daß die Leute nichts sagen würden, erklärt Gudovius: Aber jetzt lehne ich es definitiv ab, noch irgendein Wort zu fagen. R.-A. Dr. Löwenthal: Diese Erklärung genügt mir. Hierauf wurde die Verhandlung auf Mittwoch vertagt.
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