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Kampf um öen Kundgebung der Berliner In der vom Ortsausschuh des ADEB. und dem AfA-Ortskartell zu Donnerstagabend nach dem Eewerkschaftshaus einberufenen und gut besuchten Funktionärversammlung sprach der Genosse S p l i e d t vom ADGB . über den Kampf um den Achtstundentag. Gr widerlegte zunächst die Einwände der Unternehmer gegen das von den Spitzengewertschaften geforderte Notgesetz zur Wieder- Herstellung des Achtstundentages und damit auch die widersinnige Behauptung, die Wiedereinführung des Achtstundentages bedeute eine Verschärfung der jetzigen Krise. Wenn wir in Deutschland in der Vorkriegszeit durchschnittlich etwa 300 000 Arbeitslose hotten, zurzeit jedoch etwa 1,8 Millionen, so muh man doch endlich daran denken, diese anormale Arbeitslosigkeit ernsthaft zu bekämpfen, damit sie nicht zu einer chronischen wird. Wir haben auf der einen Seite gegen die Vorkriegszeit eine Zunahme der Bevölkerung um etwa 3 Millionen und somit einen Zuwachs an Arbeitskräften, auf der anderen Seite eine rapide vor sich gehende technische Umstellung der Produktions- stätten und damit eine kolosiale Freisetzung von Arbeit«- k r ö f t e n. Die Rationalisierung ist nicht aufzuhalten. Trotzdem oder besser gerade deswegen müssen wir alle» daransetzen, um aus der Massenarbeilslosigkeik herauszukommen. Die Gewerkschaften sehen eine Lösung dieses Probleme nur in einer Stärkung der Kaufkraft der Bevölkerung entweder durch eine Senkung der Warenpreise oder Erhöhung der Löhne, verbunden mit der Verkürzung der Arbeits» zeit. Die U n t e r n e h m« r dagegen wollen langeArbeitszeit undniedrigeLöhn«. Sie sträuben sich gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit, weil sie wissen, dah dann die allgemeine unvermeid- liche Lohnbewegung einsetzen würde. Sie haben an einer großen industriellen Reservearmee ein starkes Interesse als Druckmittel auf die in Arbeit Stehenden. Die durchschnittliche Arbeitszeit betrögt in Deutsch - land seit der Arbeitszcitverordnung etwa 51 Stunden wöchent­lich. Die Unternehmer wollen der Oeffentlichkeit glauben machen, daß in einzelnen Industrien aus wirtschaftlichen Gründen länger als acht Stunden gearbeitet werden muß.. Diese Behauptung ist eine grobe Irreführung der Oeffentlichkeit. Genosie Spliedt führt««ine Anzahl von Beispielen an, nach denen in denselben Industrien neben Betrieben mit Kurzarbeit und 48stüradifler Arbeitszeit andere bis zu 51 Stunden und darüber arbeiteten. All« dies« Betrieb«, die verkürzt und auch 48 Stunden arbeiten, gehen genau so wenig zugrunde wie die Betrieb«, die über 48 Stunden arbeiten lassen, ein Beweis, daß fachliche Gründe dafür fehlen, länger als 48 Stunden arbeiten zu lassen. Nach einer am

Ernster Konflikt zwischen Selgien unü China Der Kampf um die europäischen Borrechte. Vrüsiel, 18. November.(Eigener Drahtbericht.) Zwischen Belgien und der chinesischen Republik ist ein ernster Konflikt ausgebrochen, der vermutlich auch internationale Nachwirkungen haben wird. Der. Ursprung des Konflikts ist der folgend«: Am 28. Oktober lief der 18S5 abgeschlossene belgisch­chinesische Vertrag ab. Dieser Vertrag war, wie olle zwischen den Mächten und China zuftandegekommenen Verträge, dem Kaiserreich der Mitte aufgezwungen worden und ganz einseitig zu- Ungunsten Chinas abgefaßt. Abgesehen von der Beschrän- kung der Souveränitätsrechte Chinas hinsichtlich der Zölle, der Ex- territorialität und der Konsulargerichtsbarkeit enthielt dieser merk- würdige Bertrag noch die Bestimmung, daß er wohl durch Belgien , nicht aber durch China gekündigt werden könne. Das heutige China lehnt sich bekanntlich gegen alle derartigen ungleichen Verträge als nationale Demütigung entschieden auf. Vanderoelde, als belgischer Außenminister, zeigte auch V e r- ftändnis für diese Gefühle der Chinesen. Er bestand nicht auf eine einfache Verlängerung des Vertrages um zehn Jahre, wie der Buchstabe des Vertrages ihm gestattet hätte, sondern bahnte mit der chinesischen Regierung Verhandlungen zum Abschluß eines neuen Vertrages an. Diese Verhandlungen zogen sich monatelang hin, ohne zu einem Ergebnis zu führen, da die Chinesen offenbar darauf ausgingen, diesem ungleichen Vertrag einfach ein Ende zu machen. Sie glaubten, Belgien gegenüber um so mehr eine feste Hallung einnehmen zu müssen, als sie dann leichter sich auch der Verträge mit den Großmächten entledigen zu können hofften. Demgegenüber nahm Vanderoelde den Standpunkt ein, daß Belgien die chinesische Republik in ihrem Bestreben, zu gerechteren Verträgen zu gelangen, gern unterstützen wolle, daß es aber bis dahin die belgischen Angehörigen in China nicht in eine un- günstigere Lage versetzen lassen könne, als die Angehörigen anderer Nationen. Vanderoelde schlug deshalb der chinesischen Re- gierung einen modus vivendi vor, wonach die gegenwärtige Rechtslage vorläufig weiterbestehen bleiben soll, bis ein neuer Vertrag zwischen den beiden Mächten zustande kommen würde. Dieser Vorschlag wurde von der chinesischen Regierung a d- gelehnt. Sie machte schließlich den Gegenvorschlag, den modus vivendi auf die Dauer von sechs Monaten zu beschränken. Sollte nach Ablauf dieser Frist kein neuer Vertrag zustondegekommcn sein, dann wäre der alte Vertrag null und nichtig, und Belgien und China stünden im vertraglosen Zustand. Die belgische Regierung lehnte diesen Gegenvorschlag ob. Darauf- hin hat die chinesische Regierung den belgisch-chinesisdicn Vcr- trag einfach für null und nichtig erklärt, und will vom 28. November ab die praktischen Maßnahmen er- greifen, um die bisherigen Vorrechte der Belgier in China abzu- schaffen. Angesichts dieser Haltung Chinas hat Vanderoelde sich ent- schlössen, den Konflikt dem Haager Gerichtshof, dessen Kompetenz China seinerzeit anerkannt hat. zur Entscheidung zu unterbreiten. Welche Haltung heute die chinesische Regierung diesem Vorschlag gegenüber einnimmt, ist nicht bekannt, abe� man hält e» nicht für unwahrscheinlich, daß sie die Ueberweisung des Konfliktes an den Haager Gerichtshof oerweigern wird, da dessen Entscheidung angesichts des klaren Buchstabens des Vertrages kaum zweifelhaft ist. Der Konflikt hat in England, Japan und anderen Ländern, die für die Aufrechterhaltung ihrer Privilegien in China kämpfen, größte Aufmerksamkeit erregt und es werden allerseits Versuche gemacht, um Belgien den Nacken zu steifen. Der schwache Punkt für Belgien liegt darin, daß eine Reihe von großen Ländern China gegenüber die ungleichen Vorrechte nicht mehr genießen. Deutschland , Oe st erreich und die Türkei mußten ihre Vorrechte im Versailler Vertrag « opfern, was so mancher von den siegreichen Alliierten heute bitter bereut. Ruß- land verzichtete im Eifer der bolschewistischen Revolution frei»

Gewerkschaftsfunktionäre. Sonnabend voriger Woche vom Metallarbeiterverband dem ADGB. übersandten Statistik wurden in einer Woche in 50 Orten mil 234 Betrieben und 145 573 Arbeitern. 1 167 751 lieber- stunden geleistet. In diesen 50 Orten sind 70 837 Arbeitslos« vorhanden. W«nn hier nur 48 Stunden gearbeitet werden würde, könnten nicht weniger als 24 328 Arbeitslose einge stellt werden. Das Ueberschichtenunwesen im Bergbau schreit geradezu zum Himmel. Sind doch 10 bi» 12 lieberschichten im Monat kein« Seltenheit. An den von den Gewerkschaften veröffentlichten Zahlen über ihre arbeitslosen Facharbeiter zeigte Spliedt, daß die Behauptung der Unternehmer, es herrsche ein Mangel an Fach- arbeitern, falsch ist. Die Einwände der Unternehmer gegen den Acht- stundentag halten einer genauen Prüfung in keiner Weis« stand. Die Gewertschaften werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf die s ch n« l l st« V e r a b s ch i« d u n g des von ihnen«in- gebrachten Notgesetzes drängen. Sie können angesichts der katastrophalen Arbeitslosigkeit nicht warten, bis endlich da» geplante Arbeitsschutzgesetz verabschiedet wird, was jedensall» nicht vor dem Frühjahr 1028 geschehen dürste. Mit einem Appell an die Funktionär«, die Ueberstundenmacher auf das Verderbliche ihres Tuns aufmerksam zu machen, und für«in« Eindämmung de» lleberslundenunwesen» zu sorgen, schloß Spliedt seinen Dortrag. Die Funktionäre lehnten jede Diskussion ob und faßten einstimmig folgende Ent- s ch l i« ß u n g: Die am 11. November im Sewerkschostshous versammelten Berliner Gewerkschaftsfunktionär« haben mit Entrüstung festgestellt, in welchem Ausmaße heut« noch in Deutschland der Achtstundentag überschritten wird. Sie sind der Ueberzeugung, daß die übermäßig lang« Arbeitszeit bei fortschreitender technischer Entwicklung die herrschende Arbeitslosigkeit immer mehr vergrößern und sie zu einer chronischen machen wird. Dieser Zustand ist nur möglich infolge der geltenden Arbeitszeitverordnung, die noch aus der Zeit des Ermächtigungsgesetzes stammt und trotz wiederholter Versprechungen der Regierung bis heute nicht geändert wurde. Di« Versammelten fordern daher d i e sofortig«. radikale Abänderung der geltenden' Verordnung, um di« im Interesse der Arbeitenden wie der Arbeitslosen gleichermaßen notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit durchzuführen. Entschlossen, alle Machtmiltel für diese Verkürzung«inzusetzen, richten die Versammelten an Parlament. Regierung und Oeffentlichkeit den dringenden Appell: Schafft ein Notgesetz zur Wiederherstellung de» Achtstundentages! "

willig auf seine Lorrechte. Ob die Angehörigen dieser Nation in China dadurch zu ernstlichem Schaden gekommen sind, scheint man in den anderen Ländern nicht recht zu wissen. Jedenfalls gibt diese Sachlage der chinesischen Regierung wertvolle Waffen in die Hand in ihrem entschlossenen Kampfe um die Abschüttelung jeder Fremdherrschaft. vipiomatisther Konflikt mit Caglauü. London . 12. November. (WTB.) Im Unterhaus wurde mit- geteilt, daß das Beglaubigungsschreiben des neuen britischen Ge- sandten in China , Lampson, an den P r ä s i d« n t e n der chinesischen Republik gerichtet sei. Lampson sei angewiesen worden, die lieber« reichung seines Beglaubigungsschreibens zu verschieben, bi» ein Präsident vorhanden sei, den die britische Regierung anerkennen könne. Er solle jedoch sofort eine Abschrift seines Beglaubigungs- schreibens dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten zuleiten und ihn ersttchen. ihn u n f o r m e l l als Gesandten anzuerkennen, um ihm so zu ermöglichen, sein Amt vorläufig anzutreten. Japantämpfiumverlängerungüeshanüelsvertrages London , 12. November. (WTB.) Einer Reutermeldung aus Peking zufolge besagt die japanische Antwort auf die chinesische Note vom 20. Oktober 1926, daß die japanische Regierung glücklich sein würde, dem Ersuchen nach einer Revision des Handels­vertrages mit China in Verfolg des Artikels 26 stattzugeben. Sie weist dann darauf hin, daß die chinesische Note Stellen enthalte, die zu der Vermutung Anlaß geben könnten, daß eine f u n d a> mentale Revision des Vertrages vorgeschlagen werde, also nicht nur der tariflichen und kommerziellen Artikel, sondern des gesamten Vertrages. Obwohl kein Uebereinkommen zwischen China und Japan bestehe, durch das ein derartiges Borgehen sanktioniert werden könnte, beabsichtige die japanische Regierung nicht, den Um- fang der Erörterung auf die im Artikel 26 vorgesehenen Punkte zu beschränken. Das Fehlen der rechtlichen Grundlage würde die japanische Regierung nicht davon abhalten, einer weitergehen. den Revision des Vertrages z u z u st! m m e n. Zugleich ver- traue die japanische Regierung daraus, daß das Gefühl der Mäßi- gung die Handlungsweise der chinesisdzen Regierung kennzeichnen werde. Die japanische Antwort lenkt dann die Aufmerksamkeit der chinesischen Regierung aus die Stelle in der chinesischen Note, in der es heißt, daß, wenn ein neuer Vertrag nicht innerhalb sechs Mona- ten abgeschlossen wird, die chinesische Regierung gezwungen sein werde, ihre Haltung zu verändern. Di« japanische Regierung ist nicht in der Lage, vor sich selbst das Gefühl der Enttäuschung über derartige Bedingungen zu verbergen. Dieser Vorbehalt und die in der Rote enthaltenen Vorbehaste scheinen nicht in Ueberein- stimmung mit dem Geist« gegenseitigen Vertrauens zu stehen, die allein den Erfolg der vorgeschlagenen Verhandlungen herbeiführen können. Auf alle Fälle glaubt es die japanische Re­gierung der Offenheit sdiuldig zu sein, zu erklären, daß ihre An- nahm« des Vorschlages für eine Revision des Vertrages nicht au». gelegt werden darf als eine Zustimmung zu irgendeiner In der chinesischen Mitteilung geltend gemachten Forderung.

Das Zürflenvermögen. Genosse Kurt Rosenfeld bittet uns mitzuteilen, daß er auch gegenüber der Erklärung des Genossen Paul Hirsch die von ihm in der Berliner Funktionärkonferenz gegebene Darstellung voll aufrecht erhalte. Der Hinweis des Genossen Hirsch darauf, daß Genosse Rosenfeld 1910 als Abgeordneter di« Enteignung des Hohenzollernvermögens beantragt habe, beweise nicht, daß er nicht schon vorher als Justizminister die Enteignung vorgeschlagen Hab«. Ein« Verw«chflung der Vorgänge von 1918 mit denen von 1919 sei ganz ausgeschlossen. Er habe als Justizminister Ende No- vember 1918 dem preußischen Kabinett einen Enteignungeantrag unterbreitet, der aber kein« Mehrheit gesunden Hab«.

�Keine gewerksihastlkche Veranstaltung!" Eine»überparteiliche" polltische Aktiva. Die Agitation, die von den KPD. -Leuten für einen sogenannten Kongreß der Werktätigen" in die Gewerkschaften hin- eingetragen wurde, hat verschiedene Gewerkschastsvorstände zur Abwehr veranlaßt. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Ge- werkschastsmitglieder sich nicht in den Dienst einer ausgesprochen gewerkschaftsfeindlichen Propaganda stellen können. Wenn sie es dennoch wn, dann verstoßen sie gegen die Verbands- satzungen. Auch der Vorstand des Deutschen Metall- arbeiterverbandes hielt sich verpflichtet, in einem Rund- schreiben seine Ortsverwaltungen daraus hinzuweisen, dah in den Berbandsoersammlungen keine Delegierten zu einem von der Kommunistischen Partei geplanten Kongreß gewählt werden dürfen. In einem weiteren Rundschreiben, das der KPD . so sehr unan- genehm ist. daß dieRote Fahne " eineHetze de» DMD.-Borstandes gegen den Kongreß der Werttätigen' darin sieht, wird schließlich zum Ausdruck gebracht, daß es u n z u l ä s s i g ist, in den Mit- gliederversammlungcn des Verbandes Anträge zu beraten, welche die Beschickung des Kongresses oder seine Unterstützung in anderer Weise bezwecken, und daß auch die Verwendung von Berbands- geldern für Zwecke dieses kommunistischen Kongresses unzulässig ist. Schlimm genug, daß dies verschiedenen Ortsverwaltungen erst noch ausdrücklich bedeutet werden muß! Seit Monaten treibt die KPD.-Zentrale ihre Mitglieder in den Gewerkschaften dazu an, in den Gewerkschaftsoersammlungen für das Kongrehprojskt Propaganda zu machen und Delegierte wählen gu lassen. Und imn, da di« Gewerkschaftsleitungen sich gegen dieses Treiben wenden, kommt dieRote Fahne" und erklärt:Niemals ist jedoch der Kongreß der Werttätigen von seinen Einberusern und Befürwortern als eine gewerkschaftliche Veranstaltung bezeichnet worden.. Der Kongreß trägt den Charakter einer überparteilichen politischen Aktion." E» sei also ein offener Bruch des Statuts, wenn der Verbands­vorstand des DMD. den Berbandsmitgliedern die Beteiligung an dieser ungewerkschaftlichen,überparteilichen", politischen Aktion ver- biete.Was hier der DMD.-Vorstand betreibt, ist Demagogie schlimmster Sorte." Wer noch nicht wissen sollte, was Demagogie ist, dem bietet dieRote Fahne" ein Musterbeispiel dafür. Den Gewerkschaften ist es ziemlich gleichgültig, ob Schulz oder Müller, Hinz oder Kunz sich an der überparteiiich-kommunistischen politischen Aktion beteiligt. Legen doch die Kongreßmacher selber darauf kaum einen Wert. Sie wollen vielmehr, daß in den Ge- merkschaftsoersammlungen Delegierte als Vertreter ihrer Gewerkschaften zur Beteiligung an dieser kommunistischen Aktion gewählt werden, einerAktion", die sich weit weniger gegen die bestehende Kesellsdiaftsordnung wendet, als gegen die Ge- w e r k s d? a s t e n. Und dieses muntere Spiel derüberparteilichen" kommunistischen Drahtzieher können die Gewerkschaften sich nicht gefallen lassen und werden es nicht tun. Rur eine Probe noch von der Art der G e w e r k s di a f t s- freundschoft wie von der Wahrheitsliebe dieser U e b e r- parteilichen: Wenn in dem Rundschreiben(des DMV.) ferner behauptet wird, daß die Gewerkschaften mit allen zweckmäßigen Mitteln für die Verbesserung der Erwerbslosenfürsorge kämpfen, so ist das ein glatter Schwindel." Eine derartige Behauptung sst nur möglich in derRoten Fahne". Derüberparteiliche" Kongreß der Werktätigen der KPD. hat die Aufgabe, diese Hetze gegen die Gewerkschaften zu fördern.

Schieösspruch im mittelüeutjcheu örauokohleogebiet. Halle a. d. S 12. November. (WTB.) Der für den mittel- deutschen Braunkohlenbergbau am 5. November in Berlin gefällte Lohnschiedsspruch, der eine Erhöhung der tariflichen Durchschnitts- löhne um 3,5 Proz. vorsieht, ist von Arbeitgebern und Arbeit- nehmern angenommen worden. Damit hat der Lohnstreit sein Ende erreicht.

Schwierige verhaaölungen in Englanö. London , 12. November. (Eixener Drahtbericht.) Die Bcrhand- lungen zwischen der Exekutive der Bergarbeiter und der Regierung, die nachmittags um 5)4 Uhr begonnen haben, waren am Freitag morgen um 3 Uhr noch nicht abgeschlossen. In den späten Abend- stunden war unterdessen das Gerücht vom unmittelbar bevorstehenden Rücktritt Cooks verbreitet, wurde jedoch von Cook selbst dementiert. Ttod) kein Abschluß. London . 12. November. (WTB.) Die Konferenz zwischen der Regierung und den Bergarbeitern wurde heute früh um 3,15 Uhr vertagt. Da» Memorandum der Regierung. London , 12. November. (WTB.) Das von der Regierung den Bergarbeitern überreicht« Memorandum besagt u. a.: Der Berg- arbeiieroerband oerpslichtet sich, alles zu tun, was in seiner Macht liegt, un:«in« sofortig« Wiederaufnahm« der Arbeiten mittels Be- zirksregelung zu fördern, wobei die Arbeitsstunden nicht aus den Be- zirksoerhandluugen ausgeschlossen werden. Was die Löhne betrifft, so haben die Grubenbesitzer der Regierung mitgeteilt, daß sie in jedem Bezirk, ausgenommen Northumberland , Durham , Cumberland und Northwales, angeboten haben, zeitweilig nach der Wiederaufnahm« der Arbeit einen allgemeinen Bezirksprozentsatz auf die Grundlöhne zu zahlen, der nicht geringer ist als der am 13. April gezahlt« und in den Bezirken ausgenommen die oben genannten wo ein Mindestlohn aus Grund der Klausel 7 des Abkommens vom Jahre 1924 bestand, denselben Mindestlohn. Ein weiterer Punkt des Memo- randmns besagt, die Grubenbesitzer hätten der Regierung mitgeteilt, daß Arbeiter nach Lag« der Umstände eingestellt werden sollen, ohne Beeinträchtigung der ougenolicklich Beschäftigten. Was die ständigen Arbeitsbedingungen betrifft, so wird jedes Bezirksabkommen das ge- wisse allgemeine Grunvjätze enthält, als dasNormalobkornmen" angesehen. Es soll«in Distriksami mit einem unabhängigen Bor - sitzenden«ingefetzt werden und«in« periodisch« Regelung des Bezirks- Prozentsatzes stattfinden. Dje Regierung verpflichtet sich, wenn sie überzeugt ift, daß die zuerst angeführten Bedingungen erfüllt sind, «in Gesetz einzusühren, durch das jedes Bezirtsabkonnnen außer einem Normalabkvmmen", wenn es auf der Grundlag« eines längeren Arbeitstages unter Erde abgeschlossen worden ist, als er in dem Bezirk im April 1926 galt, zum Gegenstand eines Appells an ein« national« Schiedsgerichtsbehörd« von feiten jedes der Teilnehmer an dem Ab- kommen gemacht werden kann. Die national« Schiedsgerichtsbehörde besteht aus den mit dem Bergbau nicht in Verbindung stehenden Mitgliedern des Industriefchiedsgerichtshofes, die der Arbeitsminister instruiert, und aus zwei Beisitzern, von denen die Bergarbeiter und die Grubenbesitzer je«inen ernennen. Das Cesetz, das der nationalen Schiedsgerichtsbehörde diese Bollmachten gewährt, gilt nur für sechs Monate. Di« Regierung unternimmt sofort di« notwendigen Schritt«, um die Bestimmungen des Bergbaugesetzes vom Jahr« 1926 bezüglich Ausrüstung in Kraft zu setzen. Der Vollzugsrat der Bergarbeiter tritt heute vormittag 10)4 Uhr zusammen, um den Entwurf zu prüfen. Di« Delegiertensitzung findet um 12 Uhr mittags statt. Wie oerlautet, wird di« Regierung, wenn die Bergardeiter ihren Entwurf annehmen, im Verlauf der oller- nächsten Tage eine diesbezügliche Vorlage im Parlament einbringen.