Ergebnisse und
Von S. Aufhäuser.
Der Soziale Reichstagsausschuß tritt jetzt in die zweite und entscheidende Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgefeges ein. Die erste Lesung hat bereits ge zeigt, daß auch bei diesem Gesez mit der Sabotagetaftif der Deutschnationalen gerechnet werden muß. Die Deutschnationalen haben es bereits in erster Lesung verhindert, daß einzelne wichtige Paragraphen überhaupt zustande fommen fonnten. Immerhin war es bei den bisherigen Beratungen möglich, die von den Rechtsparteien gewollte 3er= schtagung der sozialen Laiengerichtsbarkeit zu verhindern.
Der grundlegende Antrag von jener Seite: ,, Die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen liegt den ordentlichen Gerichten ob" ist abgelehnt worden, ebenso all die Variationen, in denen er später immer wiederkehrte. Die Ausschußarbeit der Sozialdemokratie war auch im übrigen nicht ohne wesentliche Erfolge geblieben. So darf die Erweiterung der Zuständigkeit und die des Personenkreises vermerkt werden. Der Streit über das Bestehen von Tarifverträgen, aus unerlaubten Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, auch Streitigkeiten, die nach Beendigung des Arbeitsverhält nisses spielen, wie Auskunftserteilung usw., sind in den Bereich der Zuständigkeit mit einbezogen worden. Die leitenden Angestellten und auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie Zwischenmeister, Gruppenführer der Artisten usw., sollen bei ihren Arbeitsstreitigkeiten die Vorzüge der Arbeitsgerichtsbarkeit gewährleistet bekommen. Die Parteifähigkeit ist um grenzt auf die Gewerkschaften und, soweit das Betriebsrätegefez in Frage fommt, auf die Betriebsräte unter Ausschluß der Werksgemeinschaften.
Die eine Rechtsanwaltspragis ausübenden Anwälte sind als Prozeßvertretung vor dem Arbeitsgericht erster Instanz nicht zugelassen. Die Gebühren sind, entgegen dem Regierungsentwurf, für alle Instanzen abweichend von dem Gerichtstoftengesetz ganz bedeutend ermäßigt worden.
Den Gewerkschaften ist bei der Errichtung der Arbeitsgerichte wie der Fachkammern, ebenso bei Erlaß allgemeiner Anordnungen für Verwaltung und Dienstaufsicht eine Mitwirkung zugestanden worden. Die Beisizerausschüsse sollen nicht mehr berufen, sondern gewählt werden. Ihre Mitwirkung erstreckt sich jetzt auch auf die Listenaufstellung für Heranziehung der Beisiger zu den Gerichtssigungen. Auch die Bestimmungen über die Bestellung der Vorsitzenden zeigen nicht mehr das ursprüngliche starre Monopol der ordentlichen Richter. Die Beschlüsse erster Lesung fönnen aber hierin noch feinesfalls befriedigen. Der beschlossene Schutz der Arbeitnehmerbeifizer gegen Maßregelungen ist an die entsprechenden Bestimmungen für Betriebsräte angepaßt worden, so daß für die Beisitzer ein verstärkter Kündigungsschutz besteht. Schließlich war es auch möglich, das Reichsarbeitsgericht innerhalb des Reichsgerichts als selbständigen Senat zu fennzeichnen, wie auch bei den Berfahrensvor schriften Berbesserungen erreicht werden konnten. Viele andere wesentliche Anträge der Sozialdemokratie sind aber noch unerfüllt.
So muß nach wie vor gefordert werden, daß die Festsehung von Strafen bet Verlegung der Arbeiterfchuz bestimmungen und Arbeitsstreitigkeiten der Schiffsbesazungen unter die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen. Die Beifizerausschüsse dürfen nicht auf die Arbeitsgerichte unter= ster Instanz beschränkt bleiben. Der Begriff ,, Gewerkschaft " muß zweds Fernhaltung der Gelben eine für alle einschlägigen Paragraphen des Gesetzes geltende flare Umgrenzung erfahren. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion wird auch ihre Anträge aus erster Lesung hinsichtlich der Uebernahme und Besoldung der bisherigen Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsvorsitzenden wie der dort tätigen Beamten und Angestellten in zweiter Lesung aufrechterhalten, wobei die besondere Lage der bestehenden staatlichen Arbeitsgerichte der Rheinprovinz nicht unbeachtet bleiben kann.
Gänzlich unhaltbar sind die Beschlüsse erster Lesung, soweit es sich um die bedingungslose Zulassung pri. pater Schiedsgerichte in Einzelstreitigkeiten als Er faz der Arbeitsgerichte und um die Aufrechterhaltung der Innungsschiedsgerichte handelt. Der Zweck einer einheitlichen sozialen Rechtsprechung wäre nie zu erreichen, wenn von Anfang an eine solche Aushöhlung der Arbeitsgerichte zugelassen werden würde. Es wäre von den Regierungsparteien nicht zu verantworten, wenn sie in diesen Grundfragen auf ihrem bisherigen Standpunkt verharren mollten. Das Arbeitsgerichtsgesetz erträgt es nicht, zum Gegenstand parteipolitischer Experimente gemacht zu werden auch dann nicht, wenn es der Graf befohlen" hat, es -, es fann nur mit der Sozialdemokratie zustande kommen oder nicht zustande kommen.
-
Prozeß Stesemann- Müller vertagt. Das Gericht will die Verhandlungen nach Berlin verlegen. B. S. Plauen , 22. November. Im weiteren Verlauf des Pro zeffes Stresemann- Müller wurde die Aussage Dr. Stresemanns zu den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen verlesen. In diesen Aussagen betont Dr. Stresemann, daß er sich feineswegs strafbar ge= macht habe. Die Tatsache, daß Litwin 3u de sei, habe ihn nicht abhalten fönnen, mit ihm zu verkehren. Geduzt habe er sich nicht mit ihm. Er habe die Bitte der Evaporator A.-G. dem Reichswirtschaftsminifter weitergegeben und sich nach dessen Ablehnung um nichts mehr gefümmert.
Eine Anzahl weiterer Fragen des Angeklagten, zu deren Beantwortung Dr. Stresemann sich ausdrücklich bereit erklärte, wurde von dem vernehmenden Richter abgelehnt. Justizrat Hahn stellte darauf erneut den Antrag, Dr. Stresemann in Berlin zu vernehmen.
R.-A. Kunz war dagegen der Meinung, daß, wenn durch die Beweisaufnahme erwiesen sei, daß eine verbrecherische Handlung der Evaporator A.-G. nicht vorliege, auch alle Borwürfe gegen Dr. Stresemann gegenstandslos würden.
R.-A. Rietsch stellte den Antrag, eine Anzahl Beamter des Reichswirtschaftsgerichts zu laden, die bekunden würden, daß da mals sehr viel Kriegsmaterial nach Belen gegangen sei. Ferner sollen die Akten der Naturalisation Litwins herbeigezogen werden, ferner Zeugen, daß Stresemann seine Tantiemen in Form von Devisen bezogen hat, daß Litwin die Zeitung„ Die Beit" in Höhe von 300 000 m. finanziert habe. Dr. Ostar Cohn foll befunden, daß Stresemann Litwin an den russischen Kommissar Krassien empfohlen habe. Der Staatsanwalt bezeichnete diese Anträge als Verschleppungsversuche, da der Angeflagte wohl merke, daß er seine Behauptungen nicht beweisen
fönne.
Als Eventualantrag bat Rechtsanwalt Kunz, den Reichsbank präsidenten Dr. Schacht zu laden.
Neue Maßregelung eines sozialistischen Pfarrers.
Wie uns aus Solingen mitgeteilt wird, hat die dortige Kreis= synode der evangelischen Kirche mit großer Mehrheit folgenden Beschluß gefaßt:
,, Die Synode nimmt mit schmerzlichem Bedauern davon Kenntnis, daß durch das politische Berhalten des Pfar rers Hartmann eine große Erregung in die Kreiskirchengemeinde gebracht worden ist. Sie vertraut, daß das evangelische Konsistorium geeignete Wege und Mittel sinden wird, welche die friedliche Auferbauung der Gemeinde dauernd sichern und fördern."
Dieser Beschluß bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Aufforderung an die Kirchenbehörde, den sozialistischen Pfarrer so schleunig als möglich aus seinem Amt zu entfernen! Charakteristisch ist, daß weder dem Pfarrer noch dem anwesenden Bertreter seiner Gemeinde gestaltet wurde, in der Sizung der Kreis fynode auch nur ein Wort der Verteidigung zu sagen oder die Motive seines Handelns darzulegen.
Pfarrer Hartmann hat seine vorwiegend aus Arbei tern bestehende, rund 6000 Seelen zählende Gemeinde drei und ein Viertel Jahr lang allein geleitet und ohne jede innere Störung. Der Maßregelungsbeschluß ist nur zurückzuführen auf schriftstellerische Aeußerungen des Pfarrers, der in der Beitschrift„ Das andere Deutschland" im Juli einen Artikel über " Christen im Kriegerverein" veröffentlichte. In diesem versuchte er nachzuweisen, daß die Absichten der Kriegervereins leitung in bezug auf Militarismus und Wehrhaftmachung" über das hinausgehen, was den Mitgliedern zum Bewußtsein tomme.
Im Oktober hat er sich außerdem das„ Berbrechen" zuschulden kommen lassen, in einem Briefe an den Reichspoftminister gegen die Fridericusmarte Einspruch zu erheben.
Blauen kommen würde, erklärte der Vertreter, daß das Kabinett Auf eine Frage des Vorsitzenden, ob Dr. Stresemann nach Dr. Stresemann bezüglich der Thoiry- Frage oder anderer pclitischer Dinge nicht die Aussageerlaubnis geben würde.
Nach längerer Beratung verkündete Amtsgerichtsdirektor Gold. berg, das Gericht sei mit den Beweisanträgen des Angeklagten insofern einverstanden, als die nachfolgenden Beugen geladen werden sollten: Oberleutnant v. Schleicher, Reichswehrministerium, Dezernent Ludewig im Reichswirtschaftsministerium, General referent Rosenberg, Reichswirtschaftsministerium, Abteilungs direktor bei der Reichsbahndirektion Ost Hannermann, Regie rungsrat& cho 1 3. Oberleutnant Betrich und Oberstleutnant a. D. Neidhardt. Das Gericht beschloß ferner, die Aften des Reichs wasserschutzes über den Fall der Brüder Litwin herbeizuziehen. Endlich wurde beschlossen, Reichsaußenminister Dr. Stresemann noch einmal zu vernehmen, ebenfo Dr. Müller- Zehlendorf. Dagegen wurde der Beweisantrag des Nebenklagers, Reichsbank präsidenten Dr. Schacht als Zeugen zu laden, abgelehnt. Der Berfizende verkündete dann weiter:
Die Verhandlung wird vertagt. Da nicht die Möglich feit besteht, sie nach vier Tagen wieder aufzunehmen, vertage ich den Prozeß auf unbestimmte Beit. Die fünftige Verhandlung foll in Berlin stattfinden. Das Gericht wird zu diesem 3wed nach Berlin fommen. Inzwischen soll Reichsaußenminister Dr. Stresemann darüber gefragt werden, wann er durch seine politische Tätigkeit nicht gehindert ist, der Ladung als 3euge Folge zu leisten.
Wie wir hören, wird sich das sächsische Justizministerium bes tigen, daß das Blauener Gericht seinen Wohnfig auf längere Zeit reits in den nächsten Tagen mit der an sich neuen Tatsache beschäf: mechfelt. Bei dieser Gelegenheit wird geprüft werden, ob der Beschluß des Gerichts überhaupt zu Recht besteht und ob die Uebersiedlung nach Berlin nach der Strafprozeßordnung gestattet ist. Jedenfalls wird der Prozeß, wie der Vorsitzende abschließend mitteilte, in diesem Jahre faum mehr stattfinden.
Raphaels Fluchtversuch.
Die Revision der Fememörder verworfen. Leipzig , 22. November. ( Eigener Drahtbericht.) Der erste Straf. senat des Reichsgerichts beschäftigte sich am Montag mit der Revi. fion des Fememörders Raphael, der vom Landgericht in Landsberg wegen Anstiftung zu versuchter Gefangenenbefreiung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war. Raphael, der wegen Fememordes längere Zeit im Untersuchungsgefängnis in Landsberg unter strengster Bewachung faß und später zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, hatte in einem Gefangenen Wachtmeister einen Freund gefunden, der ihm mehr Freiheiten einräumte, als die Anstaltsinspektion erlaubte. Diese Gelegenheit nutzte Raphael zu einem Flucht versuch aus. Mit zwei seiner Mitgefangenen verabredete er, ihm bei seiner Flucht behilflich zu sein. Er hatte dem einen Gefangenen 3000 Mart versprochen, die ihm von der völ tischen Organisation zugestellt würden, wenn sein Blan glückte. Auch sollten sie von den Hintermännern freies Geleit ins Ausland haben.
Am 15. Dezember 1925 wurde zum zweiten Male der Plan zur Ausführung gebracht, nachdem der eine mißglückt war. Bei Anproben von Stiefeln waren Raphael und ein anderer Mitgefangener, mit dem er alles besprochen hatte, von dem Gefangenenauffeher in die Schusterzelle gebracht worden. Plötzlich erschien ein dritter Gefangener, schlug den Aufseher nieder und entwendete ihm die Pistole und die Schlüssel. Dieser Borgang war noch rechtzeitig von einem Kalfaftor beobachtet worden, der alle vier in der Zelle einschloß und die Wache verständigte. Auf diese Weise gelang es in legter Minute, Raphaels Fluchtverfuch zu vereiteln. Raphael fand milde Richter, die ihn nur zu einem Jahr Gefängnis verurteilten. Trotzdem legte er Revision ein, die aber am Montag vom Straffenat des Reichsgerichts verworfen wurde.
Subventionen des Reiches. Einigung über die Richtlinien im Ausschuß. In der Donnerstagssigung des Ausschusses für die Subpen tionsmaßnahmen des Reichs wurde von der Regierung die erbetene neue Formulierung der ,, Richtlinien zur Gewährung von Subventionen und Krediten sowie zur Ülebernahme von Garantien" vorgelegt. Diese neuen Richtlinien fommen in mehreren Bestimmungen den sozialdemokratischen Forderungen erheblich entgegen und bebeuten gegen die frühere Faffung jedenfalls einen Fortschritt. Es gelang in der ausgedehnten Debatte die verschiedenen Standpunkte noch näher zu bringen, so daß am Schluß der Sigung die Regierung aufgefordert werden konnte, auf Grund der Ergebnisse der Aussprache eine neue Formulierung aufzustellen, auf die man sich dann vielleicht einigen fönnte.
Auf seine Veröffentlichung im Juli ist zunächst nichts geschehen. Erft als Ende Oftober in der„ Bergischen Beitung" ein groß aufgemachter Angriff gegen den Kriegervereinsartitel veröffentlicht wurde, hat die Kreissynode es für notwendig erachtet, die Maßregelungsaktion einzuleiten.
Man sieht aus diesem Vorfall wieder, daß die evangelische Kirche alle möglichen Heizpriester und Kriegsprcpagandisten in ihren Reihen duldet, daß sie aber mit allen Mitteln, die ihre Verfassung bietet, gegen sozialistische und friedensfreundliche Pastoren vorgeht. Man kann mit gutem Recht von einer Christenverfolgung innerhalb der evangelischen Kirche sprechen!
Solange sich Sozialisten und Republikaner, die noch der Kirche angehören, dieser Verfolgungswut teilnahmslos und widerspruchslos fügen, wird man dagegen auch nichts unternehmen können. Die öffentliche Anprangerung dieser protestantischen Unduldsamkeit ist das einzige Mittel, um dagegen den Protest aller ernst Gesinnten hervorzurufen. Hier und da haben sich religiös gesinnte Sozialisten zusammengeschlossen, um sich an den Kirchenwahlen zu beteiligen. Sie haben neuerdings in Baden, An. halt und Thüringen auch beachtenswerte Anfangserfolge erzielt und gezeigt, daß sie nicht nur Objekt in der kirchlichen Behandlung sein wollen. Andere ziehen es vor, auf Grund solcher Vorgänge der Kirche den Rücken zu fehren.
Auf jeden Fall aber ruft die evangelische Kirche durch ihre Maßregelungssucht immer heftigeren Widerspruch gegen sich hervor. Schließlich muß sie mit sich selbst abmachen, ob ihr diese inneren Kämpfe willkommen sind oder nicht. Aber auch die Deffentlichkeit hat ein Interesse daran, zu erfahren, wie die Dun felmänner im Talar mit den Interessen ihrer sozial und pazififtisch gesinnten Gemeindemitglieder umzuspringen pflegen.
Der Faschismus rüstet.
Die Nationalmiliz ersetzt die Grenzgendarmeric. Rom , 22. November. ( WIB.) Die Ueberwachung der italienischen Grenze ist, wie die Blätter melden, an Stelle der Karabinieri von der faschistischen Nationalmiliz über
nommen worden.
Alarmmeldungen von der französisch- italienischen Grenze.
Paris , 22. November. ( Eigener Drahtbericht.) In französischen politischen Kreisen herrscht eine gewisse Aufregung über die Veröffentlichungen, die der Direktor der„ Action française", Maur ras, der sich mehrere Wochen in der Provence aufgehalten hat, über große italienische Truppenzufammenziehungen an der italienischen Grenze zu berichten weiß. In der Provence foll, wie das Blatt ausführt, eine lebhafte Besorgnis wegen dieser Rüstungen herrschen. Auf 100 Kilometer in Italien hinein sollen Tausende von Truppen fonzentriert sein, die eifrig mit der Grenz bejeftigung und der Herstellung großer Eisenbahnlinien von der Grenze nach den großen Truppenzen.ren des Innern beschäftigt sein follen. Das Blatt führt u. a. noch aus, daß unter diesen Umständender franzöfifchen Küste eine le berrumpelung besonders von Toulon und Marseille ein leichtes Spiel ware, um so mehr, als französischerseits dort teine Truppen ständen und die ganze Rifte nur von einem einzigen Jagerbataillon verteidigt würde.
Dis Blätter kommenteren diese Meidungen verschieden. Die Regierung, mit Italien in Berhandlungen einzutreten und jedenfalls Liberte", die mit dem Faschismus liebäugelt, rät der französischen alles zu unterlassen, was den Faschismus herausfordern könnte. Es beschuldigt Briand , mit Absicht jahrelang Mussolini bei seinen diplomatischen Besprechungen mit europäischen Staatsmännern übergangen zu haben und so in gewisser Weise dem antifranzösischen Geisteszustand des italienischen Faschismus Borschub geleistet zu haben.
Frankenbaisse.
Paris , 22. November. ( Eigener Drahtbericht.) Der französische Franken hat an der Montagbörse eine plögliche scharfe Baisse aufgewiesen. Das englische Pfund, das am Sonnabend mit 128,75 Montagvormittag auf 133,50 bzw. 27,55 und im Laufe der Börsenfizung auf 138,45 bzw. 28,52.
und der Dollar mit 26,50 abgeschlossen hatte, stieg im Laufe des
Zeitungsverbote in Tirol.
Einfuhr österreichischer Blätter untersagt. Innsbrud, 22. November. ( WTB.) Zu der Meldung, daß nach einer Verfügung der Präfeftur Bozen , die Einfuhr sämtlicher deutschen Zeitungen nach Südtirol verboten worden sei, wird festgestellt, daß tatsächlich folgende Zeitungen verboten worden sind: ,, Reichs post, Wien , Freie Presse", Wien , " Tiroler Anzeiger", Innsbrud, Innsbruder Nachderen Abendausgabe Neueste richten", Innsbruck und Seitung", Innsbrud, reichsdeutsche Zeitungen sind von diesem Berbot nicht betroffen.
,, Neue
Neue Unterbrechung.
Die Verhandlungen über den Abschluß eines Handels. vertrags zwischen Deutschland und Bolen, der endlich eine friedliche Regelung der deutsch - polnischen Beziehungen bringen sollte, sind wieder einmal gefährdet. Der Borsitzende der pol nischen Delegation Prondzynski ist von Berlin nach Warschau zurückgereift, um neue Instruktionen einzuholen, da man sich bisher über die wichtige Frage des Niederlassungsrechts Deutscher in Polen nicht einigen fonnte. Die Polen wollen bekanntlich deutschen Arbeitern und Angestellten die Niederlassung in ihrem Lande verweigern.
-
Neue Schwierigkeiten ergaben fich, als zur Regelung der fon. fularischen Rechte und der Ausweisungsfrage geschritten werden sollte. Die deutschen Forderungen, die hierzu gestellt wurden, sollten nicht wie von einem Blatte behauptet wurde einseitig zum Vorteil Deutschlands erfüllt werden, sondern sie sollten Grundlage einer gegenseitigen Abrede sein. Die Polen waren damit nicht einverstanden.
Durch die Abreise des polnischen Delegationsführers erfahren die Verhandlungen eine Unterbrechung, die unter Umständen längere Zeit dauern kann. Es wäre wirklich an der Zeit, daß beide Parteien dieses Interesse erkennen und zu einer Verständigung gelangen, die den gegenseitigen Warenaustausch regelt.