Das Notgesetz der Gewerkschaften.
Es fordert die Rückkehr zum Achtstundentag.
Die Gewerkschaften aller Richtungen haben in eingehenden Be-| ratungen den Entwurf eines Notgesetzes zur Verfürzung der Arbeitszeit ausgearbeitet. Er soll die Grundlage parlamentarischer Berhand lungen bilden. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat sich sofort bereit erklärt, diese gemeinsamen Forderungen aller Gewerkschaften mit größtem Nachdruck zu vertreten.
Soll das große Ziel einer sofortigen Verkürzung der Arbeitszeit erreicht werden, dann ist eine der wichtigsten Vorbedingungen, daß die Arbeiter und Angestellten sich in einer Einheits: front zusammenschließen und ihren Einfluß im Parlament geltend machen.
Diese Einheitsfront der in den Gewerkschaften aller Richtungen organisierten Arbeiter und Angestellten mißfällt der Roten Fahne" im höchsten Grade. Sie fühlt sich berufen,
den deutschen Kapitalisten zu Hilfe zu eilen, indem sie eine wüste Berleumdungskampagne gegen die Gemertschaften und die Sozialdemokratische Partei einleitet. Der Wortlaut des Entwurfs ist ein ungeheuerlicher Skandal und ein Berrat der Arbeiterinteressen, wie er schlimmer nicht gedacht werden kann." ,, Prinzipiell ändert der neue Notgesetzentwurf am bisherigen Zustand nicht das geringste."" Wir stellen fest, daß dieser ADGB.- Entwurf in allen wesentlichen Stellen genau dem Wortlaut der reaktionären. Arbeitszeitverordnung, die heute noch in Kraft ist, entspricht."" Wird der ADGB. - Entwurf Gesetz, so bedeutet, das sogar noch eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand, als die Beseitigung des Achtstundentages und die jetzt herrschenden unmenschlichen langen Arbeitszeiten durch ausdrückliches Reichsgesetz verewigt werden."
Das sind so einige Kraftstellen aus dem kommunistischen Eleborat. Bewiesen" wird das dann alles durch Zitate aus den Abänderungsvorschlägen der Gewerkschaften.
Unter dem Vorwande, die wahren Arbeiterinteressen zu vertreten, versuchen die Kommunisten, die Arbeiter und Angestellten gegen die Vorschläge der Gewerkschaften scharf zu machen. Die Folge davon wird sein, daß die Auseinandersetzungen in die Gewerkschaften getragen werden, statt daß die ganze Kraft der Arbeiter flaffe dafür eingesetzt wird, so schnell wie möglich auf dem Wege einer gefeßlichen Alenderung der geltenden Arbeitszeitverordnung zu einer Berkürzung der Arbeitszeit zu kommen.
Was die Gewerkschaften fordern, ist ein Notgeseh. Auch die gegenwärtige Verordnung ist ein Gesetz, so daß das Gerede der Roten Fahne" über Gesetz und Berordnung ein hilfloses Gestammel ist, das eine totale Unkenntnis verrät. Dieses von den Gewert schaften geforderte Gesetz verlangt, daß sechs Paragraphen der geltenden Arbeitszeitverordnung geändert und fünf Paragraphen
Krieg oder Frieden im Baugewerbe? Langwierige Verhandlungen.
neuen Reichstarifvertrages
dieser Arbeitszeitverordnung, außerdem fünf Artikel der noch geltenden Demobilmachungsverordnungen gestrichen werden. Die Rote Fahne" zitiert die Forderungen der Gewerkschaften sehr will. fürlich; fie verschweigt vor allen Dingen die entscheiden den Forderungen.
Nach dem geltenden Recht können auf Grund der§§ 5 und 6 der Arbeitszeitverordnung auf dem Wege des Tarifvertrages, oder falls ein solcher nicht besteht, durch behördliche Anordnung eine regelmäßige Verlängerung der
Arbeitszeit bis zu zehn Stunden täglich vorgenommen werden. Das sind die einzigen gesetzlichen Bestimmun gen, mit deren Hilfe gegenwärtig die regelmäßige Berlängerung der Arbeitszeit durchgeführt werden kann. Nach den Vorschlägen der Gewerkschaften sollen diese beiden Paragraphen gestrichen werden. Außerdem soll auch dem Unternehmer das Recht genommen werden, an dreißig Tagen im Jahr Mehrarbeit bis zu 3 wei Stunden zu vereinbaren.
Das find die entscheidenden Bestimmungen, durch deren Be seitigung eine
fofortige Berkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden täglich eintritt. Was die Rote Fahne" zitiert, sind nur die be= sonderen Ausnahmefälle, wobei auch hier die Voraus fegung ist, daß eine tarifliche Regelung vorliegt. Und nur wenn der Tarifvertrag die Einzelheiten nicht regelt, dann kann der gesetzliche Schlichtungsausschuß über diese Einzelheiten entscheiden, aber auch nur im Ausmaße der allgemeinen Tarifregelung.
Der Borschlag der Gewerkschaften fordert ferner, daß die bestehenden Bestimmungen von Tarif- und Arbeitsverträgen, die eine längere Arbeitszeit zulaffen, sofort aufzuheben sind. Außerdem ist die Straffreiheit des Unternehmers bei Annahme fogenannter freiwilliger Mehrarbeit" nach den Vorschlägen der Gewerkschaften zu beseitigen.
Daraus ergibt sich, daß nach den Vorschlägen der Gewerkschaften der Achtstundentag in vollem Umfange eingeführt wer den soll. Die Arbeiter und Angestellten werden nicht töricht genug sein, sich durch die„ Rote Fahne" und die kommunistischen Manöver von der so notwendigen Unterstüßung der Gewerkschaften in diesem schweren Kampfe abhalten zu lassen. Sie werden über das kommunistische Spaltungsmanöver zur Tagesordnung übergehen und alle Kraft einsetzen für die von den Gewerkschaften geforderte Wiederher stellung des Achtstundentages.
die Bertreter der baugewerblichen Arbeiterorganisationen, der Bor. schlag fähe etwas besser aus, jedoch müsse auch über die sozialen Forderungen der Bauarbeiter mitverhandelt werden. Die Im deutschen Baugewerbe scheint sich der Abschluß eines Unternehmervertreter erklärten, fie seien zu Berhandlungen über ein Am Lohnabkommen bereit, sie würden sich auch zu einigen Zuge vorzubereiten... Am 27. August dieses Jahres waren sich die Bertreter der baugewerbständnissen in der Frage der sozialen Forderungen der Baulichen Arbeiter und Unternehmerorganisationen darüber einig gearbeiter herbeilaffen. In der Arbeitszeitfrage fönnten sie worden, im Oktober neue Verhandlungen zu pflegen über sich endgültig noch nicht festlegen. etwaige. Sicherungen des Friedens für das Baujahr 1927. Diese Verhandlungen fanden statt am 26. Oftober. Dabei hatten sich die Vertreter der baugewerblichen Arbeiterorganisationen auf den Standpunkt gestellt, unter„ Sicherung des Friedens für das Baujahr 1927" tönne man nur verstehen den Abschluß eines regelrechten Reichstarifvertrages, da die Lohnfrage nur einen Teil der sogenannten Friedenssicherungen darstellen könne. Die Unternehmervertreter dagegen erklärten, es tönne sich nur darum handeln, ähnlich wie im Jahre 1926 ein Lohnabkommen zu treffen. Da die Unternehmervertreter fein Mandat über Abschluß eines Reichstarifvertrages von ihren Auftraggebern hatten, ging die Sigung refultatios auseinander.
Es lag nunmehr dem zentralen Schiedsgericht für das Bau
Damit war tatsächlich die Bahn freigemacht für die Beratung eines Reichstarifvertrages. Eine engere Kommission unter Mit wirkung der drei Unparteiischen beriet nunmehr über einen Reichs= tarifvertrag Verhandelt wurde unter anderem über die Einbeziehung der Poliere und Schachtmeister in das zu schaffende Tarifverhältnis, über Lehrlingslöhne, über 3ah lung von Lohnausfall wegen Rrantheit, Todes fall, Materialmangel oder Betriebsstörung, über feste Ferien, Tarifisierung der Affordarbeit, Lohnspanne zwischen lernten, Grenze des Bollarbeiterlohnes, über Fragen der Betriebsvertretung und Bestimmungen für die Schlichtungsinstanzen. In einigen mehr untergeordnicht.
Gelernten und
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Da die Besoldungsordnung zum Teil Grundlage für den Aufbau der Angestellten- und Arbeiterentlohnung besondere bei ben vergleichbaren Gruppen ist, soll durch diese notwendige Nachprüfung ferner festgestellt werden, ob und inwieweit die hierfür in Betracht kommenden Regelungen gebessert werden fönnen.
Keine Anerkennung der Gelben.
Das Wolff- Bureau teilt mit: In einem Teil der Tagespresse ist auf eine Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages, die eine Ausnahme für Sondertarifverträge enthält, hingewiesen, und daran die Behauptung geknüpft worden, die Reichsarbeitsverwal tung habe hiermit im Gegensatz zu ihrer bisherigen Stellung die wirtschaftsfriedlichen Wertvereine als tarif, fähig anerkannt. Diese Auffassung entspricht, wie der Prä sident der Reichsarbeitsverwaltung mitteilt, nicht den Tatsachen. Ausnahmen für Sondertarifverträge sind auch früher wiederholt gemacht worden. Sie beziehen sich aber nur auf Tarifverträge im Sinne der Tarifvertragsordnung, d. h. auf Berträge, die von tariffähigen Vereinigungen abgeschlossen sind. Als tariffähig fönnen aber die wirtschaftsfriedlichen Werkvereine nicht angesehen werden.
Deutschnationale Propaganda in Berufsschulen.
Im Schöneberger Rathaus ist zurzeit die Ausstellung des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes untergebracht, die bis vor kurzem auf der Gesolei in Düsseldorf gezeigt worden ist. Wenn der DHB. diese Schau der breiten Deffentlichkeit zugänglich macht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Sehr eigenartig muß es aber anmuten, daß Berliner Berufsschulen sowie die Klassen der Schulen der Berliner Industrie und Handelskambenutzt, um unter den jungen Angestellten und Lehrlingen für mer dorthin geführt werden und der DHB. diese Gelegenheit fich Propaganda zu machen.
Wenn die Schüler zum Schluß der Führungen von den dort tätigen Führern aufgefordert werden, sich des Werbemate= rials zu bedienen, das für sie in der Ausstellung ausliegt, so muß man das ebenfalls als eine eindeutige Propaganda ansehen, die nach Beschlüssen der Deputation für das Berufsschulwesen an den Schulen zu unterbleiben hat.
Von der Deputation für das Berufsschulwesen sowie von dem Kuratorium der Schulen der Industrie- und Handelskommer ist zu verlangen, daß sie diesen Dingen ihre Aufmerksamkeit schenken, sonst müßten sich die Aufsichtsbehörden einmal mit der Angelegen= heit beschäftigen.
AfA- Ortskartell und Wohnungswesen.
In der zu Montag abend nach dem Gewerkschaftshaus einberufenen Bertreterversammlung des AfA- Ortstartells gab der Borfizzende des Kartells, Genosse Flatau, zunächst den Tätigkeitsbericht für das 3. Quartal ab. Dann gab er einen sehr interessanten Bericht über seine Eindrücke von Wien , die er als Teilnehmer der Studienfahrt eines Teiles der Berliner Stadtverordneten gewonnen hat. Neben der fortschrittlichen Entwicklung des Wiener Schul- und Berufsschulwesens beleuchtete er besonders eingehend die Steuerber Wohnungsnot. Seine geschickt gewählten Beispiele waren um so politit Wiens und seine vorbildlichen Maßnahmen zur Behebung wirksamer, als er die Wohnungsverhältnisse Wiens in der Vortriegszeit im Vergleich mit den heutigen Verhältnissen schilderte. Benn auch manche Umstände eine Uebertragung der Biener Reformen speziell auf Berlin nicht zulaffen, so müsse doch anerkannt werden, daß der gewaltige Fortschritt nur möglich war durch die zielflare Politik der sozialdemokratischen Stadtver= waltung Wiens.
In der Diskussion wurde die Auffassung vertreten, daß eine großzügige Wohnungspolitik auch in Deutschland möglich wäre, wenn die für den Hausbau aufgebrachten Mittel auch wirklich ihrem 3wede zugeführt werden würden. Immer wieder wurde besonders auf Berlin hingewiesen, das von den in seinem Bezirt aufgebrachten auszinssteuern nur einen ge= ringen Teil für Wohnungsbauzwede zurüderhält. Es wird die Aufgabe der Gewerkschaften sein, immer wieder auf dieses schreiende Unrecht hinzuweisen und mit allem Nachdruck im Parlament seine Beseitigung zu fordern.
gewerbe ob, zunächst in dieser Frage zu vermitteln. Dieses Schieds. neten Fragen ergab sich eine Einigung, über die Hauptpuntic, der Neubau Wertheim , Leipziger Play, und zwar die Bodenleger
gericht trat am 22. November zusammen. Nachdem die beiden Barteien ihren Standpunkt dargelegt hatten, machten die Unparteinschen einen Vorschlag, der von den Arbeitern wie von den Unternehmern abgelehnt wurde.
Nunmehr lag den Unparteiischen ob, einen neuen Vorschlag zu formulieren. Dies geschah unter Mitwirkung der Beisitzer des gen tralen Schiedsgerichts. Der neue Vorschlag hatte nachstehenden Wortlaut:
,, Die Parteien schließen ein zentrales Abkommen, durch das die Arbeitszeit und die Entscheidung über Lohnstreitig feiten geregelt werden.
Als Arbeitszeit wird grundsätzlich der Acht stundentag vorgeschlagen, soweit nicht bezirklich etwas anderes vereinbart wird. Im Falle der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit sind unverzüglich neue Verhandlungen aufzunehmen. Im übrigen scheint den Unparteiischen das zentrale Abkommen nur möglich und dem Wirtschaftsfrieden zu dienen geeignet, wenn in ihm eine über Streitig feiten aus dem Lohnverhältnis endgültig entscheidende zentrale Schlichtungsstelle vorgesehen ist. Das neue Abkommen foll gelten bis zum 28. Februar 1928." Zu diesem Borschlage erklärten am zweiten Berhandlungstage
einen Reichstarifvertrag voll durchzuberaten und wenn möglich abzuImmerhin steht nunmehr fest, daß beide Parteien gewillt sind, schließen. Allerdings werden bis dahin noch einige Monate ver streichen. Es ist auch möglich, daß sich der endgültigen Einigung noch derartige Hindernisse in den Weg stellen, die die Verhandlungen schließlich zum Scheitern bringen. Jedenfall ist beschlossen worden, am 20. Dezember und folgende Tage weiterzuverhandeln.
Achtung, Bodenleger! Begen Lohn- und Arbeitsdifferenzen ist arbeiten der Firma Teising in Münster , gesperrt.
Deutscher Bertmeisterverband. Bersammlung der Funktionäre in der Ber liner Metallindustrie am Dienstag, 30. November, 7 Uhr, in den MusikerFestfälen. Raiser- Wilhelm- Str. 31. Was geht in der Groß- Berliner Metallverpflichtet jeben Funktionär unseres Berbandes zur Teilnahme an dieser Berinduftrie vor?" Referent Rollege Rothe. Die Wichtigkeit der Tagesordnung fammlung. Das Mitgliedsbuch legitimiert. Geschäftsstelle des Bezirks X.
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Freie Gewerkschaftsjugend. Seute, Donnerstag, 7 Uhr, tagen die Gruppen: Köpenid: Gruppenheim Jugendheim Grünauer Str. 5. Bortrag: Soziologie der Revolution". Lichtenberg : Gruppenheim Jugendheim Park aue 10. Spiel, Tanz und Lied. Tempelhof : Jugendheim Engeum GermaniaStraße 4-6. Bortrag: Ueber Selben der Arbeit".. Südosten: Gruppenheim Reichenberger Str. 66( Feuerwehrhaus). Lustiges aus Reuters Werten. Spandau : Gruppenheim Jugendheim Lindenufer 1. Bortrag:„ Alkohol und Nikotin". Moabit : Gruppenheim Städt. Jugendheim Bremer, Ede WiclefStraße. Bortrag:„ Das Jugendprogramm der ADGB ." Landsberger Plag: Bortrag:„ Die Internationale der Arbeit". Jugend des Rentralverbandes der Schornsteinfeger. gesellen: Gründungsfeier im Saal des Deutschen Arantentaffenhauses, CharTottenburg, Berliner Str. 137. Musik, Gesang, Bewegungschor, Ansprache.
Ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion. Die sozialdemokratische Stadtverordnetenfraktion hat folgenden Jugendheim Große Frankfurter Str. 16, Rimmer 8. Antrag eingebracht:
Die Stadtverordnetenversammlung molle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, nachzuprüfen, ob und inwieweit nach der Aufhebung des Sperrgesetzes die Besoldungsordnung anders gestaltet werden tann, vor allem in bezug auf eine Neufestlegung der Eingangsgruppen und eine Besserung der Aufrüdemöglichkeiten.
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Berantwortlich für Bolifit: Dr. Gurt Gener: Wirtſchaft: Artur Saternus; und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen: Th. Glode: fämtlich in Berlin . Bewertfchaftsbewegung: Friedr. Chlorn: Feuilleton: R. S. Döscher; Lofales Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret und Berlagsanftalt Baul Singer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilagen, Unterhaltung und Wiffen" und Frauenstimme".
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BEROLINA
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