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Lohnbewegung im Hamburger Hafen .

20 Prozent Lohnerhöhung gefordert. Hamburg , 30. November. ( Eigener Drahtbericht.) Heute haben auch die Hamburger Hafenarbeiter das Lohnabkommen zum 31. Dezember gekündigt. Wie erinnerlich, ift die lehte Lohnbewegung der Hamburger Hafenarbeiter durch die Berbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches, der die alten Löhne beibehielt, erstickt worden. Die Hafenarbeiter fordern 20 Proz. Cohnerhöhung. Der Cohn der Hamburger Schauerleute betrug vor dem Kriege 5,40 m. pro Schicht, so daß fie, wenn man nur eine Teuerung von 50 Proz. in Betracht zicht, pro Schicht 8,10 m. haben müßten, um den Reallohn der Vor­friegszeit zu erhalten. Tatsächlich beträgt der Cohn heute nur 7,20 m. pro Schicht, was besonders in Hamburg gänzlich unzu­reichend ist.

Einigung in den Margarineniederlagen. In den Verbindlichkeitsverhandlungen über den Schiedsspruch für die Arbeiter in den Margarineniederlagen wurde eine Einigung dahingehend erzielt, daß die Spizenlöhne um 1,75 m. pro Woche 4 Proz. und die Löhne aller anderen Arbeiter ebenfalls um 4 Proz. erhöht werden sollen. Die Parteien waren sich darüber einig, daß das neue Lohnabkommen vom 1. November 1926 bis 2. April 1927 gelten soll.

Da bei der Abstimmung über dieses Verhandlungsergebnis, die in der Bersammlung der in der Margarineindustrie Beschäftigten am Sonntag vorgenommen wurde, einige Stimmen an der zum Streit notwendigen Zweidrittelmehrheit fehlten, galt das Ergebnis als angenommen. Als der Organisationsvertreter jedoch am Montag von den Unternehmern die Unterzeichnung des Vertrages forderte, verlangten diese plöglich eine Berlängerung des Ablauf termins bis zum 15. Mai. Da die Arbeiter schon in zwei Ber­fammlungen eine Lohnfestsetzung über den 2. April für unanneh.bar erklärt hatten, lehnte der Organisationsvertreter diese Zu­mutung ab. Als er den Unternehmern bedeutete, daß eine solche Herausforderung der fast restlos organisierten Arbeiter noch am gleichen Tage den Beschluß des sofortigen Streifs ergeben würde, erklärten sich die Unternehmer zur Unterzeichnung des Vertrages in der vereinbarten Form bereit.

Generalversammlung des ZDA.

Die Berliner Ortsgruppe des Zentralverbandes der Angestellten hielt am 26. November ihre Quartals: generalversammlung ab. Auf der Tagesordnung stand ein Referat des Genossen Friz Fride, Leiter der Berliner Gewerf. fajaftsschule, über:" Die neuesten Methoden der unter nehmer im Kampf gegen die Gewertschaften". Fricke machte die Versammelten mit den Versuchen der Unternehmer bekannt, auf dem Wege über die Werksgemein­schaften Lehrlingswerkstätten, Haushaltungsschulen, Alters- und Invalidenheime die Arbeiter den Gewerkschaften zu entziehen und dem Unternehmer gefügig zu machen. Die große Gefahr dieser Bestrebungen und die möglichen Methoden der Abwehr wurden ausführlich dargelegt.

Der Vorfigende der Ortsgruppe, Genoffe Gottfurcht, tonnte in seinem Geschäftsbericht über den außerordentlichen Um fang der Organisationstätigkeit berichten. Die Tarifarbeit, die gerade bei den Angestellten außerordentliche Schwierigkeiten verursacht hat, wurde geschildert. In einigen Fällen ist es schon möglich gewesen, aus der Abwehr zum Angriff überzugehen. So war es möglich, in verschiedenen Branchen, beispielsweise im Berkehrs gewerbe, einen im Frühjahr vollzogenen Gehaltsabbau wieder auszugleichen. Für die Brauereiange stellten war es möglich, eine Gehaltserhöhung zu er wirken. In der Zentralheizungsindustrie wurden durch erfolgreichen Streit die Abbaumaßnahmen der Unternehmer

abremehrt.

Det Rassierer, Genosse Beyland, fonnte über eine erfreu: fiche Entwidlung des Mitgliederbestandes und eine nicht unerhebliche Bermögenssteigerung im britten Quartal berichten. Die gut verlaufene Generalversammlung wurde mit einem Hoch auf die Organisation geschlossen.

Verhältnissen und dem guten Willen. Wir haben hier jetzt so um­geheuerlich viele derartige Fälle, daß mit Geldstrafen nicht mehr aus­zukommen ist. Also ziehen Sie zurüc? oder

feine juristische Bewertung eingehend unterfucht. Zeugen werben verzwedlos, man hört bets mur basfelbe von ben allgemeinen fchlechten nommen, dem Kläger wird der Eid zugeschoben. Scharf zugespitzte Reden werden zwischen dem Vertreter des Verkehrsbundes und dem Vertreter der Firma gewechselt. Aus dem Streit der Parteien er­fährt man folgenden Tatbestand.

Bor etwa zwei Jahren wurde einem Angestellten der Firma der Prozeß gemacht, weil Unterschleife im Linoleumlager vorgekommen waren. Als Beweismittel in jenem Prozeß dienten unter anderem einige Hefte, worin der Hausdiener des Linoleumlagers, der jetzige Kläger, Eintragungen über Ein- und Ausgänge von Waren zu machen hatte. Nach Beendigung des Brozeffes gegen den Angestellten wurden die erwähnten Hefte nach dem Linoleumlager zurückgebracht, wo sie seitdem ein unbeachtetes Dasein führten. Kürzlich wurde nun der Prozeß wegen der Unterschleife von neuem aufgerollt. Man brauchte die besagten Hefte wieder als Beweismittel, fand sie aber nicht mehr. Der Hausdiener und jeßige Kläger, nach dem Verbleib der Hefte be­fragt, wußte nichts bestimates darüber zu sagen. Er ist vor Jahr und Tag in eine andere Abteilung des Geschäfts perfekt worden und glaubt, daß er beim Aufräumen des Linoleum­lagers die Hefte, die er für wertlos hielt, mit anderem Gerümpel ver­brannt habe. Die Firma glaubt das nicht. Der Hausinspektor ver­anstaltet eine Suche nach den vermißten Heften. Sie werden schließ­lich neben anderem wertlosen Kram im Garderobenschrant des Klägers gefunden. Dieser weiß nicht, wie sie dahin gekommen find. Es kann sein, daß er sie bei seinem Umzuge aus dem Linoleum­lager nebst anderen Kleinigkeiten, ohne darauf zu achten und ohne Absicht mitgenommen hat. Es kann aber auch sein, daß sie von einem anderen zufällig in den Schrank gelegt und dort unbeachtet liegen geblieben sind.

Das ist der Vorgang, der der Firma genügte, einen Mann, der 28 Jahre bei ihr in Arbeit stand, auf die Straße zu sehen.

Doraus.

Das Urteil des Gerichts ging dahin: Nach der Arbeitsordnung der Beklagten fann wegen Beiseiteschaffung von Geschäftspapieren fristlose Entlassung erfolgen. Das Beiseiteschaffen feht einen Borfag Ein solcher ist dem Rläger nicht nachgewiesen. Es ist möglich, daß er bei seinem Umzug aus der einen in die andere Abteilung die Bücher aus Irrtum mitgenommen hat. Ein absicht liches Beiseiteschaffen liegt nicht vor. Die Firma wurde deshalb ver­urteilt, dem Kläger die geforderten 73 M. zu zahlen. Kam es darauf an, den Hausdiener nach 28jähriger Lebens­stellung" los zu werden und ihm selber die Schuld zuzuschieben, dann hat die Firma ihren Zwed erreicht.

Der Lohntarif der Reichspostarbeiter gekündigt.

Bom Deutschen Berkehrsbund wird uns mitgeteilt: Der Lohn tarif für die Arbeiter der deutschen Reichspost vom 27. Juli 1926 ist heute zum 31. Dezember gefündigt worden. Die Verhandlungen werden Anfang nächster Woche beginnen.

Die Aussperrung in Sachsen verschoben. In Erwartung der Verbindlichkeitserklärung? Gera , 30. November. ( WTB.) Auf seiner Greizer Tagung hatte der Sächsisch- Thüringische Webereiverband be. schlossen, alle Aussperrungsmaßnahmen wieder aufzuheben, sobald die Belegschaften der Firmen Schulenburg und Beßler in Gera - 3mögen und Ernst Engländer in Berga a. d. Elster die Arbeit wieder aufgenommen haben. Um dies zu ers leichtern, ist die für gestern abend in Aussicht genommene Aussperrung in den Ortsgruppen der Bezirke Glauchau , Meerane und Neustadt a. d. Orla um einen Tag verschoben worden. Die Nichtannahme des Schiedsspruches wird vom Webereiverband damit begründet, daß eine weitere Steigerung der Löhne eine entsprechende Warenverteuerung und eine Erschwerung des In- und Auslandsabsages zur Folge haben würde.

lungen über die Berbindlichkeitserklärung des Nach einer weiteren WTB- Meldung sollen die Berhand Schiedsspruches voraussichtlich am Donnerstag im Reichs­arbeitsministerium stattfinden.

Nur noch Gefängnis.

In einem der letzten Termine megen Bergehens gegen das Krantenversicherungsgesetz" empfing der amtierende Richter den Be- Angeflagten mit folgender Rede:

Unberechtigte Entlaffung bei Rudolf Herzog . Bor der Schrante des Gewerbegerichts steht am Bult des Flagten nachläffig an die Wand gelehnt der Inhaber der bekannten Firma Rudolf Herzog . Ihm zur Seite als Wortführer ein rede­gewandier Dr. Herzog. Etwas abseits mehrere höhere Ange stellte der Firma. Warum ein solches Aufgebot von Promi­nenten?

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Ein Hausdiener, der 28 Jahre lang bei der Firma tätig war, ist fristlos entlaffen, meil er Geschäftsbücher ber Firma beijeite gebracht haben soll. Er flagt im Beistande eines Bertreters des Verkehrsbundes auf Bezahlung der Kündigungszeit, tenn er fühlt sich der ihm zur Last gelegten Handlung nicht schuldig. In mehrstündiger Berhandlung wird der Tatbestand und

,, Wie fönnen Sie denn gegen ein so gelindes Urteil noch Ein­spruch erheben! Es wird sonst nur noch wegen dieser Bergehen auf Freiheitsstrafe erkannt. Sie tun deshalb gut, Ihren unbegreif­lichen Einspruch gegen das Urteil zurückzuziehen. Eine neue Ber­handlung vermehrt die Kosten empfindlich und Sie kommen nicht ohne Gefängnis davon. Sie haben die Beiträge unbedingt am Lohntage zu allererst an die Krantentaffe abzuführen. Das Geld für dieſe muß fogar vor der Lohnzahlung sichergestellt sein. fönnen denn sonst die Kaffen ihren fo ungeheuren, vielseitigen Ver­pflichtungen einschließlich der Erwerbslosenfürsorge nachtommen?! Alle Einwendungen und Entschuldigungen von Ihnen sind ganz

Wie

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"

Der Angeklagte zog seinen Einspruch gegen das Urteil zurüď. Wir haben den Ausführungen des Moabiter Richters nichts hinzuzu­fügen und können es uns nicht versagen, diesen Ausspruch auch der breiten Deffentlichkeit bekannt zu geben. Vielleicht richtet sich doch dieser oder jener Unternehmer etwas hiernach. Er wird dann seine Pflicht der Kaffe gegenüber mehr als zuvor erkennen. Also War­nung für die, die es angeht!

Verschärfung des Frankfurter Straßenbahnerkonflikts. Frankfurt a. M., 30. November.( Eigener Drahtbericht.) Der Schiedsspruch im Lohnstreit der Straßenbahner in Frankfurt a. M., der die Gruppenlöhne um 2 bis 3 Pfennig pro Stunde erhöhte, ist sowohl von den Arbeitgeber als auch von Sollte es in den Arbeitnehmerverbänden abgelehnt worden. neuen Berhandlungen zu feiner Einigung tommen, dann erscheint ein Streit der Straßenbahner in Frankfurt unvermeidlich.

Der oberschlesische Schiedsspruch verbindlich. Der Schiedsspruch für den oberschlesischen Stein tohlenbergbau, der ab 15. November eine Lohn­erhöhung von etwa 4 Broz. des augenblicklichen Lohnes vorsah, ist am Dienstag vom Reichsarbeitsminister für verbindlich er= flärt worden.

Lohnbewegung der Gasarbeiter im Rheinland .

Effen, 30. November.( TU.) Die Essener Arbeitnehmer­verbände haben die Tarifverträge für Löhne und Arbeits­zeit in den Betrieben der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke für Rheinland und Westfalen zum 31. Dezember gekündigt. Die Arbeitnehmer fordern die Wiedereinführung der acht­stündigen Arbeitszeit und eine 15 prozentige Lohn= erhöhung.

Ergebnislofe Verhandlungen der Seeleute.

Hamburg . 30. November. ( WTB.) Die hier geführten Ber­handlungen zwischen dem Berband Deutscher Reeder und der Dr­ganisation der Seeleute, in der über eine Erhöhung der Bezüge der Seeleute Beschluß gefaßt werden sollte, sind ergebnislos verlaufen. Die Seeleute hatten eine 15prozentige Lehnerhöhung verlangt. Die Entscheidung wird vermutlich vom Schlichter getroffen werden.

Der kanadische Eisenbahnkonflikt.

New Bort, 29. November. ( Eẞ.) Obwohl die tanadischen Eisen­bahner im Prinzip den Ausstand beschlossen haben, ist jedoch der genaue Tag der Eröffnung des Streits noch nicht bestimmt worden. Die Möglichkeit einer friedlichen Regelung des Konfliktes hält man noch nicht für ausgeschlossen. Die fanadischen Eisenbahner fordern außer der Erhöhung der Gehälter auch Gleichstellung mit allen amerikanischen Eisenbahnern.

Das Lohnabkommen für die Inftrumententräger war vom Ver­tehrsbund zum 27. November gekündigt und eine Erhöhung des Wochenlohnes gefordert worden. In freier Verhandlung wurde eine Erhöhung des wöchentlichen Garantielohnes von 48 auf 54 m. sowie des Tagelohnes für nicht ständige Arbeiter von 8 auf 9 m. erreicht. Die Stückgelder wurden in ihrer bis­herigen Höhe belassen. Das Lohnabkommen, das unbefristet ab 27. November gilt, ist von beiden Parteien angenommen worden.

Erwerbslofe Mitglieber bes Berkehrsbuubes. Dienstag, 7. Dezember, nach mittags 1 Uhr, im Gaal 1 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24/25, Erwerbs. Losenmitgliederversammlung. Butritt erhält nur, mer arbeitslos ist und neben dem Verbandsausweis die Erwerbslosenkarte vorzeigen kann. Ohne Legitimation lein Einlaß. Die Bezirksverwaltung.

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Freie Gewerkschaftsjugenb. Seute, Mittwoch, 7% Uhr, tagen die Gruppen: Reukölln I: Gruppenheim Jugendheim Bergstr. 29, Sof. Heimbesprechung. Bortrag: Wandern Sport im Winter". Südwesten: Gruppenheim Bezirks­jugendheim Städtische Schwimmhalle Bärwaldstr. 64. Seimbesprechung, Lieber­abend. Schöneberg : Gruppenheim Jugendheim Rubensstraße( Sportplah). Seimbesprechung, Unterhaltungsabend. Charlottenburg : Gruppenheim Jugend­heim Deutscher Krankenkaffenverband, Berliner Str. 137. Heimbesprechung, Lefeabend. Rerbring: Gruppenheim Jugendheim Eberswalder Str. 10. Seim­besprechung Lieberabenb.

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Jugendgruppe bes 8b. Seute, Mittwoch, 7% Uhr, finden folgende Ber anstaltungen fbatt: Bezirk Reukölln: Jugendheim Nogatftr. 53 Gruppen­besprechung. Bezirk Webbing- Gesundbrunnen: Jugendheim Schönstedtstr. 1 ( Lebigenheim 5 Tr.) Gruppenbesprechung. Bezirk Schöneberg: Jugendheim Sauptstr. 15( Frankenlandzimmer) Gruppenbesprechung. berg: Jugendheim Schule Goßlerstr. 61 Gruppenbesprechung. lottenburg: Jugendheim Rosinenft. 4 Proletarische Dichter"( Berna).

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Bezirk Lich'en­Bezirk Char­

Berantwortlich für Bolitik: Dr. Curt Geyer ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Ekkorn: Feuilleton: K. S. Döscher: Lokales und Sonstiges: Fris Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruderet und Verlagsanftalt Baul Singer u. Co. Berlin SW 68 Lindenstraße 3. Sieran 2 Beilagen und Unterhaltuna und Wissen".

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