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Umgruppierung oberschlesischer Gemeinden. Was sich die Großindustrie erlaubt.

In der Fortsetzung der Debatte über die Beteiligung Don Ober- und Niederschlesien am Arbeits

Franten( Wirtsch. Bgg.) stimmt dem Gesezentwurf zu. Die Ab. ftimmung ergibt die unveränderte Annahme in zweiter Lejung. Hierauf vertagt sich das Haus auf Donnerstag, den 2. Dezember, mittags 12 hr.

Gutachten des Fistus lautete: Der Antrag sei abzulehnen, da das Urteil auf Grund des Militärstrafgesetzbuches ergangen und die Bollstreckung laut Vorschriften der Militärstrafprozeßordnung aus geführt worden sei.

beschaffungsprogramm des Reiches setzte sich Abg. Hart. Die Immunität der Reichstagsabgeordneten fungstermin statt. Der alte Reichpietsch war persönlich er­

wig( Soz.) für die durch die Verpachtung des Lebasees( Pommern ) von der Hofkammerherrschaft Schmollin verdrängten 150 Berufs. fischer ein. Für die bedürftigsten Fischer müsse die Möglichkeit zum Weiterfischen unter erträglichen Bedingungen, und für dic anderen neue Eristenzmöglichkeiten durch Förderung von Anliegersiedlungen und Beschäftigung bei Meliorationsarbeiten geschaffen werden.

warte,

Abg. Fink( 3.) wünscht schnelle Berwirklichung des Arbeits­beschaffungsprogramms, da auch das Handwerk darauf sehnlichst Abg. Kidhöffel( Dnat.): Nicht die Verpachtung des Lebasees durch die Hofkammer, sondern die Staatsregierung trägt die Schuld an der Notlage der Fischer.

den vorliegenden Hauptausschußanträgen zu.

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Abg. Hartwig( S03.) stellt demgegenüber feft, daß das un­soziale Berhalten des hohenzollernschen of fammerverwalters gegenüber den Fischern für deren Not­lage rerantwortlich zu machen sei. Die Debatte wird schließlich durch Annahme eines Schlußantrages geschlossen. Das Haus stimmt Es folgt die zweite Beratung des Gefeßentwurfs über Ein und Umgemeindungen in Oberschlesien . Auf Antrag des Abg. Dr. Hamburger( Soz.) wird die vorgesehene dritte Beratung abgefeßt, damit die Fraktionen Gelegenheit haben, zu den inzwischen zahlreich eingegangenen Anträgen Stellung zu nehmen. Mit diesem Bunft ist verbunden der sozialdemokratische rantrag über die Behebung der Notlage der Stadt Hindenburg. Nach den Ausführungen der Bericht­erstatter Abg. Dr. Hamburger( S03.) und Abg. Schmiljahn ( Dem.) nimmt das Wort

Abg. Franz( Soz.):

Die geplante Aenderung der kommunalen Grenzen Ober­ Schlesiens hat große Beunruhigung in der Bevölkerung hervor. gerufen. Bei größerer behördlicher Energie hätte sich die Ursache dazu vermeiden lassen, und zwar ist das der sich im Gesetzentwurf durchseßende Einfluß der reaktionären Groß­industrie. Diesem Einfluß ist es zuzuschreiben, daß zum Beispiel der Landkreis Beuthen aufrecht erhalten und die Bildung von drei leiftungsfähigen Stadtkreisen verhindert wurde. Das rücksichtslose Vorgehen der Großindustrie wird am besten charakterisiert durch die Boykottandrohung der gräflich Schaffgottschen Verwaltung gegen die Handwerker der Stadt Beuthen , falls die Stadt nicht auf die Ein­gemeindung von Schomberg verzichte. Die Regierung betrachtet die Borlage als vorläufige Regelung; sie will der wirtschaftlichen Ent­widlung freien Spielraum lassen. Wir halten diese Auffassung für falsch. In dem Gebiete Oberschlesien ist es notwendig, die Entwid lung in gewisse gewollte Bahnen zu lenten. Die Parteien, die sich den Regierungsstandpunkt zueigen machten, sind aber nicht fon­sequent geblieben, als sie fürchten mußten, daß dadurch Arbeiter mehrheiten zustande kommen.

Die Notlage der Stadt Hindenburg ist von allen Seiten an­erfannt worden. Leider sind aber daraus die nötigen Schluß­folgerungen noch nicht gezogen worden. In Hindenburg fehlt nicht mehr wie alles: Theater. Turnhallen für 11 000 Boltsschüler, Kanalisation, Grünflächen, Pflasterungen, und das bei einer Ein wohnerzahl von 115 000 nach der Eingemeindung! Wir erwarten deshalb, daß das Haus unserem Urantrag, der die Notlage dieser Stadt beheben will, seine Zustimmung gibt.( Lebhafter Beifall bet den Sozialdemokraten.)

Aba. Kilian( Komm.) bezeichnet den vorliegenden Gefeßentwurf als die Berewigung der oberschlesischen Kulturschande. Abg. Müller­

Ein Uebergriff der sächsischen Polizei.

Im Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags wurde über eine Beschwerde des Abg. Rädel( Komm.) be­raten, bei dem in Verfolg einer Straffache wegen Beiseitebringung von Waffen durch die sächsische Polizei eine aus fu chung abgehalten worden war. Dabei waren auch die Akten und Schriftstücke Rädels genau untersucht worden.

Bon dem Vertreter der sächsischen Regierung wurde erklärt, die Anschuldigung der Beiseitebringung von Waffen habe sich nicht nur gegen Rädel allein gerichtet. Bei Rädel sei also nicht als bei dem Beschuldigten die Haussuchung vorgenommen worden, son­dern lediglich zum Zwecke der Aufhellung einer Strafsache.

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Im Ausschuß wurde demgegenüber allgemein der Standpunkt wäre, wenn man bei ihm Waffen gefunden hätte, daß also auch für vertreten, daß in diesem Falle ficher auch Rädel verfolgt worden ihn das Charakteristikum des Beschuldigten gegeben sei. Ar titel 37 der Berfassung würde aber gegenstandslos sein, wenn durch das öffentliche Recht der Länder die Vornahme von Haussuchungen bei Abgeordneten ohne vorherige Genehmigung durch die betreffenden Parlamente ermöglicht würde. Aus diesem Grunde sah der Ausschuß in dem Verhalten der sächsischen Regie: rung eine unzuläffigkeit, die zu mißbilligen sei.

Das Opfer des Justizmordes.

Den Eltern wird die Rente verweigert.

Im parlamentarischen Untersuchungsausschuß über die Vor­gänge in der Marine 1917 hat Genosse Dittmann das Geheim­nis des Justiz mordes enthüllt, der in Wilhelmshaven an den Matrofen Reichpietsch und Köbis begangen wurde. Es ging in jenem Prozeß nicht um das Recht, sondern darum ,,, ein Erempel zu sta­tuneren". Der Admiralitätsrat Dr. Felisch erklärte am 20. Auguſt 1917, er verstehe nicht, wie man in Wilhelmshaven mit dem Tobesurteil rechnen könne, dazu müsse doch tatsächlich ein Aufstand vorliegen. Trotzdem wurden sechs Tage später fünf Todes­urteile gefällt. Der Oberkriegsgerichtsrat De Barry formulierte sein Gutachten dahin, daß er die Berurteilung wegen vollendeter Auf­standserregung für juristisch anfechtbar halte. Trogdem bestätigte Admiral Scheer, Chef der Hochfeestreitkräfte, die Tobesurteile gegen Reichpietsch und Köbis , obschon der die im Rechts­gutachten geltend gemachten Bedenken nach eigener Aeußerung aus­drücklich anerkannt hatte.

Daß ihr Sohn Opfer eines derartigen Justizmordes geworden war, erfuhren die Eltern des ermordeten Reichpietsch erst zu gleicher Zeit mit der gesamten deutschen Deffentlichkeit. Der Bater des Er­schossenen, ein 57jähriger Mann, Arbeiter von Beruf, hat augen­schoffenen, ein 57jähriger Mann, Arbeiter von Beruf, hat augen Genossen Dittmann beantragte er in Uebereinstimmung mit dem blicklich eine Portierstelle inne. Nach den Beröffentlichungen des Reichsbund der Kriegsbeschädigten die Elternrente. Im Juni erhielt er aber vom Versorgungsamt V Berlin einen abschlägigen Bescheid. Nun legte er Berufung beim Bersorgungsgericht ein. Das

Am Mittwoch fand nun im Versorgungsgericht der Beru= schienen. Seine Sache wurde durch den Berliner Gauleiter des Reichsbundes für Kriegsbeschädigte, Mende, vertreten Dieser führte aus, daß der Tod des Reichpietsch unter den eigentümlichen Berhältnissen des Heeresdienstes erfolgt set, die auf Grund des Reichsversorgungsgesetzes die Eltern des Toten zum Empfang einer Rente berechtige. Die Erschießung des Reichpietsch bedeute einen Justizmord, der unter normalen Berhältnissen während des Friedens nicht möglich gewesen wäre. Er berief sich u. a. auch auf eine Entscheidung des Reichsversorgungsgerichtes, aus der er ersehen zu müssen glaubte, daß für das Versorgungsgericht Urteile ordentlicher Strafgerichte nicht bindend seien.

Das Gericht verwarf jedoch die Berufung. Es er­flärte, daß es nicht befugt sei, lektinstanzliche Urteile pan Straf­gerichten zu überprüfen. Im übrigen fielen die Ansprüche des bleibt für den alten Reichpietsch im Augenblick nur noch die Hoff­Waters des Erschossenen nicht unter das Reichsversorgungsgesetz. So nung auf die letzte Instanz, das Reichsversorgungsgericht.

Der Staat hat es nicht eilig mit der Wiederherstellung des Rechts. Die Marineaften befinden sich bis heute noch bei Brüning­haus. Es ist deshalb vorläufig nicht möglich, die nötigen Schritte zum Wiederaufnahmeverfahren des Militärgerichtsverfahrens zu tun. Man sollte aber in der Republit doch wohl erwarten dürfen, daß offenbare Rechtsverlegungen, die durch Militärinstanzen des Kaiserreichs unter dem Kriegszustand begangen wurden, nach­träglich forrigiert werden.

Neue Handelsverträge. Nachdem die Ratifitationsurkunden zwischen den beteiligten Regierungen ausgetauscht worden sind, ist der deutsch Lettische Handelsvertrag mit dem 1. Dezember in Kraft getreten, während der deutsch - schweizerische Vertrag am 1. Ja­nuar wirksam wird.

Aus der Partei.

Zur Weihnachtsfeier.

Zur bevorstehenden Weihnachtsfeier hat der Reichsaus­schuß für sozialistische Bildungsarbeit ein Weih­nachtslatenspiel, betitelt: Das rote Herz" von Dobo Frank im Arbeiter- Jugendverlag herausgegeben. Dieses Weihnachtsspiel ist auf Grund des vom Reichsausschuß vor einiger Zeit veranstalteten Preisausschreibens für ein Weihnachtslaienspiel mit dem zweiten Preis prämiiert worden. Das Heft erscheint als Doppelnummer in der Serie der vom Arbeiter Jugendverlag bearbeiteten Jugend­spiele und fostet 90 Pf. Gleichzeitig sei verwiesen auf die vom Reichsausschuß in der Schriftenreihe Arbeiter- Bildung" enthaltenen Nr. 2 Die Weihnachtsfeier", bearbeitet von Dr. Lohmann, und Nr. 12 Die Sonnenmendfeier", bearbeitet von H. Löggom, die An­regungen und Material fowie Brogrammvorschläge für die bevpr stehende Weihnachts- und Sonnenmendfeier enthalten. bringt die Dezembernummer der Bücherwarte" in ihrer Beilage " Beihnacht". Sämtliche Schriften sind durch den Reichsausschuß ,, Arbeiter Bildung" eine Vortragsdispofition von R. Breuer über für sozialistische Bildungsarbeit, Berlin SB. 68, Lindenstr. 3, zu beziehen.

Ebenso

Ette Spielt am 4.xu.

nachmittags 3 Uhr

XII.

im» Sportpalast<

Potsdamerstraße zum Erdal- Tanz- Tee mit einer Jazz Band von 70 Mann, der stärksten je in Berlin ge­hörten Jazz- Kapelle.

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Harry Lambertz- Paulsen konferiert während der Putz probe, die die Preisfrage beantworten soll, wieviel Schuhe mit dem Inhalt einer Dose Erdal geputzt werden können. Die Gewinner der ersten Preise von M. 5000.-, M. 2000.- und M. 1000.- er halten die Preise, wenn sie sich vor dem anwesenden Notar ausreichend ausweisen, im> Sportpalast< sofort ausbezahlt. Drum auf am Samstag nachmittag zum

Erdal Tanz- Tee

M- 526.