Der Drang nach Orden.
Eine Aeußerung des Reichsministers Dr. Külz auf dem DemoPratischen Parteiausschuß mußte dahin verstanden werden, als ob der Preußische Ministerpräsident Braun Herrn Dr. Külz zur Einbringung eines Gefeßentwurfes betr. Berleihung von Orden und Titeln gedrängt" habe. Das war eine der beliebten Ausreden, um sich Rüdendeckung bei der Sozialdemokratie zu suchen.
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Vor genau einem Jahr, um die Weihnachtszeit 1925, herrschte in Bayern besondere Feststimmung. Ueber die„ bayerische Seele" wurde eine Fülle von Titeln unerhört schönen Klanges ausgeschüttet. Gewerberat, Landesarbeiterrat, Sanitätsrat es regnete nur so Räte. Die Reichsregierung aber tat nichts, um Bayern zu einer Achtung der Verfassung zu veranlassen. Preußen fragte darauf wiederholt das Reichsministerium des Innern an das doch der berufene Schüßer der Verfassung sein soll, ob es etwa Bayerns Vorgehen mit der Verfassung für vereinbar halte. Darauf ist niemals weder von Herrn Schiele noch von Herrn Dr. Külz- eine Antwort erteilt worden. Statt einer Antwort, die man wohl als zu unbequem empfand, stellte man vielmehr immer wieder an Preußen die ausweichende Frage, ob dieses gewillt sei, einer Aenderung der Reichsverfassung durch Einbringung eines Gesetzes zuzustimmen, das die Verleihung der Titel und Orden regeln sollte. Demgegenüber verwies Preußen immer wieder darauf, daß der Kernpunkt seiner Frage sei, ob das Reich das Vorgehen Bayerns für pereinbar mit der bestehenden Reichsverfassung halte.
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In keinem Stadium des Schriftwechsels hat Preußen nur mit einem Wort auf eine Alenderung der Reichsverfassung gedrängt", vielmehr stets ihre Beachtung auch durch den süddeutschen Staat und ihren Schutz durch das Reich gefordert. Der Erfolg war gleich Null.
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Das Reichsministerium, dank den preußischen Einwänden in schwere Verlegenheit versetzt, zog es nunmehr vor, die Tattif des Schweigens zu ergreifen, und erst, als von Preußen erneut eine Klarstellung der Sachlage gefordert wurde, entschloß man sich im Reichsministerium des Innern im April dieses Jahres an die an die Einbringung eines verfassungsändernden Gesezes im Reichstag heranzutreten und das Kabinett mit dieser Frage zu beschäftigen. Ein halbes Jahr lang geschah nichts, und wenn im Oktober der preußische Ministerpräsident Braun sich nach dem Stand der Angelegenheit erkundigte, so gehört schon fühne Phantasie dazu, daraus eine preußische Initiative auf Aende. rung der Reichsverfassung abzuleiten.
Michaelis vor dem Untersuchungsauschuß.
Die päpstliche Friedensaktion von 1917.
Der Untersuchungsausschuß des Reichstages beschloß heute, am tommenden Dienstag die Bernehmung des Reichstanz Iers a. D. Michaelis, gegen den bekanntlich der Abgeordnete Dr. Bredt megen seines Verhaltens zur päpstlichen Friedensaktion schwere Vorwürfe erhoben hat, vorzunehmen. Außerdem sollen auch die noch lebenden Mitglieder des damaligen Siebenerausschusses, der die Antwortnote an den Bapst zu redigieren hatte, vernommen werden. Es sind das die Abgeordneten Scheidemann, Stresemann, Westarp und Vizetangler a. D. Payer.
Mieterhöhungen in Sicht? Hirtfiefer prophezeit ab 1. Januar 1927 10 Prozent Mieterhöhung.
Mörs ( Rhld.), 10. Dezember. ( Mtb.) Auf dem hiesigen Kreisparteitag der Zentrumspartei fündigte der preußische Wohlfahrtsminister Dr. Hirtsiefer eine zehnprozentige Miet erhöhung zum 1. Januar 1927 an, die zum Ausgleich der dann fälligen höheren Verzinsung der Hypotheken um 8 Proz. dienen Der Minister betonte, daß die Friedensmiete von soll. hundert vom Hundert nicht länger beibehalten werden fönne. Da die Mieten in Neubauwohnungen nicht höher gesezt werden könnten, müßten die Mieten in den Altwohnungen erhöht werden, um beide Mietfäße einander anzugleichen. Auch im Auslande seien die Vorkriegsmieten bedeutend überschritten worden.
Die Thesen der Berichterstatter des Reichstagsausschusses.
Borsiz des Abg. Schetter( 3.) wieder zu einer Sigung zusammen, dazu bis heute zu mangelhaft und unvollständig. Der Der Femeausschuß des Reichstags trat heute unter| stellen lassen. Die gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen sind um über die Ergebnisse der bisherigen Ausschußverhandlungen Ausschuß hat mit seinen Mitteln feine Möglichkeit, die notwendige über die Münchener Fälle Beschluß zu fassen. Der Vorsitzende kriminalistische Ergänzung der Ermittlung durchzuführen. teilt zunächst mit, daß ein sozialdemokratisches Ausschußmitglied ausgeschieden sei, während die deutschnationale Fraktion ein Mitglied berichterstatters Abg. Dr. Schaeffer( Dnat.); er lautet: Hierauf verliest der Vorsitzende den Beschlußantrag des Mitgewonnen habe. Wie der Vorsigende weiter mitteilt, ist es nicht gelungen, den Zeugen Neunzert, dessen Aufenthalt unbekannt ist, vor den Ausschuß zu laden. Er sei bald im Auslande, bald auf seinen westfälischen Gütern, jedenfalls sei er nicht zu fassen. Der Ausschuß werde also auf die Vernehmung Neunzerts verzichten müssen.
Der Vorsitzende stellt nach längerer Geschäftsordnungsdebatte die Frage, ob der Ausschuß vor Vernehmung von Neun gert und Dobner die bayerischen Fälle nicht als abge schlossen betrachten will. Diese Frage wird von der Mehrheit bejaht.
Reichswehr überzugehen. Er könne als Zeugen 84 Offiziere Abg. Creuhburg( Komm.) regt an, zum Kapitel Schwarze und Verbindungsleute zwischen Schwarzer Reichswehr und legaler Reichswehr mit genauer Adresse namhaft machen.
Der Ausschuß gelangt auf Grund der ihm vorgetragenen gezu folgenden Feststellungen über die Mordaffäre Bauer, Mord richtlichen Akten und auf Grund seiner eigenen Beweiserhebungen anschlag Bauer auf Scheidemann, Sandmeyer, Hartung, Dobner und Gareis: Nachdem in den fünf genannten Fällen durch gesetzmäßig Urteil des Volksgerichts München vom 22. August 1923 der Student zustande gekommene rechtsträftige Urteile im Falle Bauer durch das August 3wengauer wegen des Mordes an dem Studenten Karl Bauer zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust verurteilt worden ist, und der Arbeiter Ernst Berger von der Anklage des Mordes freigesprochen worden ist; im Falle Scheidemann durch Urteil des Vorwärts", Franz v. Puttkamer, wegen Vergehens der Aufforde Münchener Volksgerichts vom 26. Juli 1923 der Korrespondent des rung zum Morde an den Reichstagsabgeordneten Scheidemann und wegen Bergehens gegen das Republikschutzgesetz zu acht Monaten Gefängnis und 500 000 m. Geldstrafe verurteilt worden ist; im Falle Sandmeyer durch Beschluß der Strafkammer des Landgerichts München der Leutnant a. D. Hans Schweichardt wegen der Anschuldigung des Mordes an dem Dienstmädchen Sandmeyer außer Verfolgung gesezt worden ist; im Falle Hartung durch das Urteil des Münchener Schwurgerichts vom 30. März 1925 die Studenten Neunzert und Bally von der Anklage des Mordes an dem Kellner Hans Hartung freigesprochen worden sind, gegen die drei weiteren äußert 3 weifel daran, daß die Behörde von Dobners Heimat- Angeschuldigten das Verfahren wegen deren Abwesenheit durch Gegemeinde Stambach in Oberfranken sich ernstlich um die Herrichtsbeschluß vorläufig eingestellt worden ist; und im Falle Dobner beischaffung des Dobner bemühen werde. Der Gemeinderat durch das Urteil der Straflammer beim Landgericht München vom recht eigenartigen Schreiben geantwortet, in dem ge- je 950 M. Geldstrafe bzw. 95 Tagen Gefängnis verurteilt worden 22. März 1921 die Studenten Schuster und Berchthold wegen gevon Stambach habe auf ein dahingehendes Ersuchen mit einem meinsamer gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung zu beten wird, man möge in den Zeitungen veröffentlichen, daß Dobner find, die böhmische Staatsangehörigkeit befizt, damit die Gemeinde Stambach nicht in den schlechten Ruf tommt, daß„ derartige Individuen, die ihr Vaterland verraten," dort beheimatet sind.
Zunächst wird die Frage erörtert, wie die Zeugen Neunzert und Dobner herangeschafft werden können. Vom Abg. Dr. Mittelmann( D. Bp.) und von anderen Rednern wird bezweifelt, daß bisher die behördlichen Organe den nötigen Eifer zur Ermittlung dieser Zeugen entwickelt hätten. Der Ausschuß dürfe es sich nicht gefallen laffen, daß wichtige Zeugen sich ihm einfach entziehen. Abg. Dr. Levi( Soz.)
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird beschlossen, Dobner für des Aufenthalts des Neunzerts fortzusehen und auch ihn nach Mögnächsten Mittwoch zu laden und die Bemühungen zur Ermittlung lichkeit am Mittwoch vor den Ausschuß zu bringen.
Der Vorsitzende verliest hierauf die Thesen, in denen die Bericht. erstatter des Ausschusses
das bisherige Ergebnis der Untersuchung der bayerischen Fälle zusammengefaßt haben.
Der Bericht des Berichterstatters Dr. Levi( Soz.) lautet:
,, Die Ermordung der am 6. Oftober 1926 tot aufgefundenen Maria Sandmeyer in München , der am 19. Oktober 1920 erDobner, endlich die am 4. März 1921 erfolgte Ermordung des folgte mörderische Ueberfall auf den ehemaligen Reichswehrsoldaten Kellners Hans Hartung find
auf eine einheitlich organisierte, mit der Wirtschaftsstelle der Landesleitung der bayerischen Einwohnerwehren verbundene Personengruppe zurückzuführen.
Die Taten sind begangen worden nach einem gleich mäßigen Plan unter Mitwirkung von Personen, die zu jener Wirtschaftsstelle gehörten oder in deren Diensten tätig waren, im Falle Sandmeyer und Hartung unter Zurverfügungstellung von Geräten zur Ausführung, im Falle Sandmeyer auch unter Gewährung von Mitteln zur Flucht des wegen der Tat Verfolgten. Es ist in diesem Falle auch die Organisation der Einwohner mehr zur Bewerkstelligung der Flucht in Anspruch genommen
worden.
Die Taten find begangen worden als Strafe für ein den Opfern nachgesagtes gemeinschädliches Verhalten"( ,, Baterlandsperrat"). Sie sind aus diesem Grunde von den leitenden Stellen der Landesleitung der Einwohnerwehren mit Genugtuung gesehen worden; es sind von dieser Stelle keine Schritte gegen die Wiederholung unternommen worden. Im Gegenteil: Im Falle Sandmeyer ist durch die dem Berfolgten gewährte Hilfe die Strafverfolgung wirksam vereitelt worden, im Falle Hartung ist durch die von der Landesleitung der Einwohnerwehren über das bayerische Justizministerium durch die von Dr. Gademann ausgeübten Einflüsse auf die amtierenden Staatsanwälte die Rücksichtnahme der geçen die als Täter in Betracht kommenden Personen erlassenen Haftbefehls entgegen allen friminalistischen Erwägungen bewirkt und die Unterlaffung wirk
Dieselbe Entwicklung würde für Deutschland bei einer Aufhebung famer Untersuchungsmaßnahmen veranlagt, auch die Deffentlichkeit
der Wohnungszwangswirtschaft, die nicht ewig aufrechterhalten werden könnte, ohnehin kommen.
In Rom wurde von dem deutschen Botschafter und Mussolini en Ergänzungsabkommen zum deutsch - italienischen Handesvertrag Dom 31. Oftober 1925 unterzeichnet, das einige bisher unerledigte Fragen regelt.
Für Deutschland ist von besonderem Interesse das italienische Sugeständnis der sogenannten Comoflausel, wonach auch diejenigen Waren, die nicht im italienischen Zolltarif aufgeführt sind, von einigen Ausnahmen abgesehen, zu den Vertragsägen derjenigen Baren verzollt werden, denen sie durch das Wort Como gleichgestellt find. Ferner sind die italienischen 3ollfäße für einige Waren, wie Elektrokarren, mechanisches Spielzeug und Hart papierspulen flargestellt worden. Italien gegenüber ist deutscherseits anerkannt worden, daß Marsala wein, dessen Fatturenpreis mindestens einem Betrage von 1,60 m. für die Flasche entspricht, ebenso wie vor dem Kriege als hochwertig anzusehen und infolgedessen nach der deutschen Weingesetzgebung in der Regel ohne Untersuchung zur Einfuhr nach Deutschland zugelassen wird.
Finanz- und Weltwirtschaft.
Genf , 9. Dezember. ( Eigener Drahtbericht.) In einer dreistündigen Sigung genehmigte der Völkerbundsrat am Donnerstag nachmittag zunächst drei Berichte über die bulgarische und griechische Flüchtlingsfürsorge. Die bulgarische Flüchtlingsanleihe wurde bewilligt. Außerdem wurde beschlossen, zur Frage der internationalen strafrechtlichen Verfolgung von Geldfälschern einen Sachverständigenausschuß einzusehen. Den Bericht über die
Danziger Anleihe
erstattete Vandervelde . Er empfahl Danzig und Polen , mit einander mehr persönlich statt in endlosem Schriftwechsel zu verfehren. Der Reichsaußenminister Stresemann unterstügte diese Empfehlung Vanderveldes, jedoch nicht nur für die Stadt Danzig , sondern für den Verkehr zwischen allen Bölkern. Stresemann erneuerte außerdem das Bekenntnis eines besonderen
über den Berlauf des Verfahrens getäuscht worden. Die dadurch eingetretene Berzögerung und Verdunkelung hat die völlige Aufflärung der Tat erschwert oder unmöglich gemacht.
Im Falle Dobner ist die Tat unter Mitwirkung eines Poli. zeibeamten der Münchener Polizeidirektion veranlaßt worden.
In allen Fällen haben die als Täter in Betracht kommenden Personen die Sympathie hoher ziviler und militärischer Funtfionäre auf ihrer Seite, teilweise auch deren Hilfe gehabt. Der in dem Urteil des Schwurgerichts München in Sachen gegen Neunzert und Genossen festgestellte Glauben der Täter, daß der= artige Bluttaten von den Behörden gar nicht einmal ernstlich ver folgt würden", hatte sachliche Grundlagen.
Die drei oben erwähnten Taten find Femetaten im Sinne der Definition des Ausschusses, die Landesleitung der Einwohnerwehren war eine Femeorganisation.
Blücher bundes ist eine Femetat. Sie erfolgte wegen fchädDie Ermordung des Studenten Bauer durch Mitglieder des lichen Verhaltens auf Grund von Verabredungen von Mitgliedern jener Organisation. Sie war geistig vorbereitet durch die von den Einwohnerwehrleuten begangene Femetaten(, verborgenes Waffenlager zeigen") und unter dem Eindruck der ungenügenden Verfolgung jener Taten.
Es hat sich nicht feststellen lassen, daß der Blücherbund Femeorganisationen als ständige Einrichtungen gebildet oder geduldet hat. Auch in diesem Falle hat der Täter die weitgehende Sympathie staatlicher Stellen gehabt; durch sie ist sein Entweichen ermöglicht worden.
Im Falle der Ermordung des Abg. Gareis hat sich der Täter und der Kreis, aus dem heraus die Tat begangen wurde, nicht fest
Interesses, daß Deutschland an Danzig habe. Der Rat ge nehmigte eine internationale Anleihe von 30 Mil lion en Gulden, die durch Verhandlungen mit der Reparationsfommission noch etwas erhöht werden kann. Als Garantie wird ein staatliches Tabakmonopol eingeführt, das jedoch von einer Privatgesellschaft betrieben werden foll. Senatspräsident Sahm sprach dem Finanzkomitee den Dank für das der Stadt Danzig gewährte Wohlwollen aus. Den Bericht über die
Einberufung der Wirtschaftskonferenz
verlas Dr. Stresemann in englisch . Er sprach der Borbereitenden Wirtschaftskommission den Dant und die Anerkennung des Rates aus und hob die außerordentliche Bedeutung der zum 4. Mai
ist der Ausschuß nach dem Grundfake, daß er nicht berufen ist, in die Rechtspflege einzugreifen, und zwar auch nicht hinsichtlich rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen, nicht in der Lage, andere tatsächliche Feststellungen zu treffen, als fie in den genannten gerichtlichen Entscheidungen vorliegen.
Abgesehen hiervon hat aber auch die Beweis aufnahme vor dem Ausschuß selbst eine weitere Aufklärung hinsichtlich der Tat und der Täter, als wie sie durch die gerichtlichen Untersuchungen erbracht und in den genannten gerichtlichen Entscheidungen nieder gelegt sind, nicht erbracht.
Im einzelnen stellt der Ausschuß folgendes fest:
1. Für das Vorliegen von Feme " im Sinne des Be schlusses des Ausschusses vom 26. April d. J. ist in den erörterten Fällen, abgesehen vom Falle Dobner, ein Nachweis Im Falle Bauer ist der Student Auguſt
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3 mengauer des Mordes aus politischen Motiven, d. h. weil er den Bauer für einen Verräter an der Organisation des Blücherbundes hielt, überführt.
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Der Nachweis, daß diesem Morde eine Verabredung im Sinne des Beschlusses des Ausschusses zugrunde liegt, ist nicht geführt, wenn auch- wie das Urteil des Volksgerichts München feststellt ein Verdacht, der aber nicht zur Berurteilung ausreichte, hierfür fortbesteht. Des ferneren besteht der Verdacht, daß eine der Veranlassungen für den Täter zur Ermordung des Bauer, dessen Verkehr mit dem Korrespondenten des Vorwärts", v. Butts tamer, war, der diesen Verkehr des Bauer zum Zwecke der Bespize lung der vaterländischen Verbände gesucht und unterhalten hat. Im Falle Bauer- Scheidemann ist der Student August Bauer überführt, ein Mordattentat auf den Abg. Scheidemann geplant und in seinen Einzelheiten vorbereitet zu haben. Er ist in seinem Vorhaben durch den Korrespondenten des Vorwärts", Franz v. Puttfamer, bestärkt und unterstützt worden. Daß Feme im Sinne des Ausschußbeschlusses verliegt, ist deshalb nicht erwiesen, weil v. Butttamer behauptet, er habe die dem Bauer zur Ausführung des Mordplans zugesagte Unterstützung nicht ernstlich gemeint. Gleichwohl hat der Mordplan des Bauer auf den Abg. Scheidemann durch das Berhalten des v. Buttkamer eine wesentliche Förderung erfahren. Der Mordplan ist nur deshalb nicht zur Ausführung gelangt, weil Bauer inzwischen ermordet worden war. Ob und inwieweit noch andere Mitglieder des Blücherbundes oder der Organisation Roßbach an der Berabredung zur Ermordung des Abg. Scheidemann beteiligt waren, ist nicht nachweisbar.
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beschlusses nicht erwiesen. Es besteht jedoch der Verdacht,
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daß die Sandmeyer wegen Waffenverrats auf Grund einer Verab redung einzelner Männer, die damals mit Waffenbergung zu tun hatten, ermordert worden ist. Im Falle Hartung ist Feme im Sinne des Ausschußbeschlusses nicht erwiesen. Es besteht jedoch auch in diesem Falle der Verdacht, daß Hartung wegen Waffenverrats oder Berrats an der Organisation auf Grund einer Verab. redung einzelner Männer, die damals mit Waffenbergungen zu tun hatten, ermordert worden ist. Im Falle Dobner liegt der begangenen gemeinsamen Körperverletzung eine Verabredung einzelner Mitglieder einer Organisation im Sinne des Ausschußbeschlusses zugrunde.
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2. Es liegt tein Anhalt für die Annahme vor, daß in den gerichtlich abgeurteilten Fällen Bauer, Bauer- Scheidemann und Dobner die in den Urteilen festgestellten Straftaten von den Lei tungen der Organisationen, denen die Täter angehört haben, gefördert oder gebilligt worden sind. Dasselbe gilt auch für die Leitung der Organisation, der in den Fällen Sandgefeßten, trotzdem aber noch im Berdacht der Täterschaft befindlichen meyer und Hartung die freigesprochenen cder außer Verfolgung Angeschuldigten angehört haben. Femeorganisationen im Sinne des Ausschußbeschlusses haben nicht be. ft anden. Es ist im Gegenteil erwiesen, daß die offizielle Leitung der in Betracht kommenden Organisationen jede Privatjust i z abgelehnt hat.
3. Der gegen einzelne Justizbeamte erhobene Vorwurf pflichtwidrigen Berhaltens der Führung der Untersuchungen ist unbegründet. Der Ausschuß erachtet es für widerlegt, daß von Seiten der Beamten der Justiz etwas geschehen ist, um den Täter der Strafverfolgung zu entziehen. Auch der gegen Leiter und Beamte der Polizeidirektion München erhobene Vorwurf der Einflußnahme zur Hemmung des Verfahrens ist widerlegt.
einberufenen Renferenz hervor. Einladungen sollen außer on die Mitgliedstaaten auch an die Vereinigten Staaten , Ruß land , merito, Ecuador und Aegypten erfolgen. Der zum Vorsitzenden der Konferenz gewählte Belgier Theunis dankte für seine Wahl und erklärte, die Wahl der Konferenzdelegierten durch die Regierungen dürfe nicht mit gebundenen Marsch routen erfolgen. Darauf beschloß der Rat, die Konferenz zur Kontrolle der privaten Waffenfabrikation
auf alle Fälle im nächsten Jahr abzuhalten. Im Borberei. tungsausschuß sind die Ratsmächte vertreten und Amerifa und Ruß land eingeladen. Er soll ein neues internationales Abkommen vorbereiten.