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Nr. 608 43. Jahrg. Ausgabe A nr. 310

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Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutfchlands

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Montag, den 27. Dezember 1926

Englands Einlenken in China .

Vorschläge an die Großmächte.

London , 26. Dezember. ( WTB.) Das Foreign Office ver.| öffentlicht heute den Wortlaut des Memorandums, das der britische Geschäftsträger in Beting den Vertretern der Signatar­mächte des Washingtoner Vertrages überreicht hat. Das Memoran dum gibt einen Rückblick auf die jüngste Geschichte Chinas und be tont die beträchtliche Verschlechterung der Lage, die Zerfezung infolge des Bürgerkrieges und das Schwinden des Ein­flusses der Zentralgewalt. Es erklärt, daß es während dieser ganzen Zeit die Politik der britischen Regierung gewesen sei, jede Ein­mischung in die Kämpfe der Parteien zu unterlassen. Die

gegenwärtige Lage sei vollkommen verschieden von derjenigen zur Zeit der Ausarbeitung der Washingtoner Ber­träge. Es sei den Mächten nicht möglich gewesen, das in Washington ter Verträge durchzuführen. Hand in Hand mit der politischen Ber­

in Aussicht genommene Programm einer weitergehenden Revision

segung sei das Anwachsen einer machtoollen nationalisti.

fchen Bewegung gegangen, und jeder Mangel an Bohlwollen gegenüber dieser Bewegung würde den wahren Absichten der Mächte

gegenüber China zuwiderlaufen.

aber durch die wirtschaftliche, politische und intellektuelle Ent­wicklung Chinas überholt waren.

Indem England auf diese Berträge" pochte und nur jene Pefinger Zentralregierung anerkannte, die sich, wenn auch wider Willen, zu deren Einhaltung grundsäglich bereit erklärte, hat es eine schwere Schuld auf sich geladen. Einmal hat sich dadurch diese willfährige Zentralregierung in den Augen des eigenen Volkes unmöglich gemacht und mußte fürzlich einen Banfrott anmelden, der nicht nur finanzieller, son­dern auch politischer Natur war. Außerdem hat England gegenüber den anderen Signatarmächten eine ernste Ber­antwortung übernom: nen, die, wie z. B. Belgien, die Not wendigkeit eines Kurswechsels schon erkannten, aber dazu die Initiative nicht ergreifen konnten, weil sie dadurch ihre Staats­angehörigen in eine ungünstigere Lage gebracht hätten als die britischen .

England hat erst eingelenkt, als die Fortschritte der süd chinesischen Regierung so unverkennbar wurden- und gleich zeitig der Niedergang der Befinger Zentral- und Schatten Die britische Regierung schlägt vor, daß die Mächte eine Er. regierung, daß der britische Einfluß im Fernen Diten voll. Die britische Regierung schlägt vor, daß die Mächte eine Er ständig zusammenzuschmelzen drohte, während umgekehrt flärung erlassen, in der die wesentlichen Tatsachen der gegen. Sowjet Rußlands Einfluß und Ansehen immer mehr wärtigen Lage dargelegt werden und die Bereitschaft ausgewuchfen, sprochen wird, in Verhandlungen über eine Revision der Ber. wuchfen, weil Moskau auf das richtige Pferd gefeht" hatte, sprochen wird, in Berhandlungen über eine Revision der Bernämlich auf die Kanton- Regierung. Diese hat natürlich mit träge und über alle anderen schwebenden Fragen einzutreten, ie Kommunismus nichts zu tun, aber ihr nationales und wirt­bald China felbst eine verhandlungsfähige Regierung ge­bildet habe. Für die Zwischenzeit soll die Absicht bekundet werden, schaftliches Befreiungsprogramm deckte sich durchaus mit den eine fonftruftipe Politit im Einklang mit dem Geifte der anfibritifden Rielen des Mostauer Imperialismus. Es war für England die hödyfte Reit, als es vor wenigen Washingtoner Konferenz, jedoch entsprechend den Forderungen der Tagen seine bisherige rein negative Haltung gegenüber der veränderten Verhältnisse zu betreiben. Weiter wird vorgeschlagen, daß die Mächte keinen Zweifel darüber laffen sollen, daß sie den füdchinesischen Regierung aufgab und einen offiziellen diploma berechtigten Bestrebungen Chinas so weit als möglich ent. tischen Vertreter nach Santa u entsandte, um Verhandlungen über Anerkennung dieser Regierung usw. aufzunehmen. Viel leicht erfolgte dieser Schritt sogar zu spät, vielleicht hat in diesem Falle die fonservative Regierung Baldwin- Chamber­lain- Amern die Zeichen der Zeit nicht rechtzeitig erfannt. Das wird die nächste Zukunft lehren, und es wäre übrigens nicht der erste schwere Fehler dieser Art, den die starrsinnige fonfervative Politik in den zwei Jahren ihrer Regierungs­tätigkeit begangen hätte.

gegentommen wollen.

Der Gedanke, daß die Entwicklung Chinas nur unter fremder Vormundschaft gesichert werden könne, müsse aufgegeben werden.

Es müsse die Bereitschaft ausgesprochen werden, das Recht Chinas ouf Tarifautonomie anzuerkennen und jedes Bestreben, China wider feinen Willen eine ausländische Rontrolle aufzuzmingen, müsse ausdrücklich von der Hand gewiesen werden. Während der möglicherweise sehr ausgedehnten Periode der Un gewißheit sollten die Machte eine abwartende haltung einnehmen und sich bemühen, den Ereignissen eine solche Wendung zu geben, daß, wenn die Vertragsrevision schließlich möglich werde, es fich zeige, daß diese Revision wenigftens zum Teil bereits in be friedigender Weise durchgeführt sei. Die Mächte sollten daher auf wirkungslose Proteste für Fälle, in denen es sich um lebens. wichtige Interessen handele, einer gemeinsamen Attion

porbehalten.

Die britische Regierung hoffe ernstlich, daß die Mächte sich die machen. Gewisse bezüg­

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Das Memorandum des britischen Auswärtigen Amtes be­deutet für das Prestige der englischen Staatsmänner und Diplomaten feine leichte Belastung. Seine gewundene Sprache insbesondere an der Stelle über die Heiligkeit der Ver­träge" flingt wie das Geständnis einer bisherigen falschen Politit. Nur gründliche und völlige Ab. fehr von den Methoden der politischen Bevormun dung und der wirtschaftlichen Ausbeutung, die durch die Ententemächte unter Führung Englands bisher in China geübt wurden, fann noch größeres Unheil verhüten.

Erfolge der deutschen Unterhändler. Paris , 26. Dezember. ( WTB.) Die Verhandlungen, die Bot­schafter von Hoesch und Geheimrat Forster in letzter Zeit mit der Botschaftertonferenz über gewiffe Restpunkte des Ent­waffnungsprogramms, nämlich Bolizeifragen, vorübergehende Einstellungen in die Reichswehr und Sportver. bände geführt hatten, haben zu folgendem Ergebnis geführt:

Vorwärts- Verlag G.m. b. H., Berlin SW. 68, Lindenstr.3

Boftichedkonto: Berlin 37 536 Bankkonto: Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Ballftr. 65: Distonto- Gesellschaft, Devofitentaffe Lindenstr. 3.

Sühne für Fechenbach.

Ein lebendiges Denkmal deutscher Justizschmach. Von Alwin Saenger .

Das Reichsgericht hat in dem Wiederaufnahmeverfahren Fechenbach dem Antrage des Oberreichsanwaltes entsprochen und das Urteil des Münchener Boltsgerichtes vom 20. Ot­tober 1922 in den entscheidenden Teilen aufgehoben. Durch dieses Urteil war der Angeklagte Felix Fechenbach wegen pollendetem Berbrechen des Landesverrrats ( Beröffentlichung des sogenannten Ritter- Telegramms) zu zehn Jahren Buchthaus verurteilt worden. Aus dem Rechtsgrunde der Verjährung ist das volksgerichtliche Urteil wegen dieser Beturteilung aufgehoben worden, ohne daß eine Würdigung der anderen, zwingenden Wieder­aufnahmegründe zu erfolgen brauchte. Wegen des Gar gastompleges war eine Festungsstrafe, also eine sogenannte Ehrenhaft, von fünf Jahren ausgesprochen. Wir sind der Ueberzeugung, daß aus Rechtsgründen auch diese Verurteilung zu einer Festungsstrafe unhaltbar ist. Das Ent­scheidende für eine Gesamtwürdigung des Falles Fechenbach ist jedoch die Tatsache, daß nunmehr durch eine Entscheidung des Obersten deutschen Gerichtshofes feststeht, daß ein bayerisches Boltsgericht einen ungeheuer­lichen Rechtsirrtum gegenüber einem In­fchuldigen begangen hat.

Felix Fechenbach ist rehabilitiert. Das an ihm begangene Unrecht, die Tragödiedes Rechtes in dem Fall Fechen­bach", bleibt für alle Beiten ein lebendiges Denkmal einer unerhörten Justizschmach. Dieses Unrecht wird fortwirken, bis es uns gelungen ift, erhöhte Garantien für den Sieg des Rechtes zu schaffen.

Dem einzelnen wurde endlich sein Recht gegeben. Wie viele aber leben auf dieser Erde, leben in der deutschen Repu blif, denen Unrecht im Namen des Rechtes geschah und die auch eine letzte Stunde ungerechter Kerferhaft durchleiden müssen?

Die Justiz des Freistaates Bayern ließ Felig Fechenbach meieinhalb Jahre 3uchthaus als Unschuldi gen verbüßen. Die Tragit liegt in der Erkenntnis, daß diesem Falle noch schlimmere zur Seite gefeßt werden können, in denen die richterliche Erkenntnis eines Fehlspruchs sich nie­mals einstellte.

Die Geschichte der Rehabilitation Fechenbachs ist lehrreich. Wir müssen ihr klassische Bedeutung zuerkennen. Als die Un­schuld dieses Verurteilten Gemeingut der anständigen Deffentlichkeit geworden war, bekannte sich die offizielle Jurisprudenz noch immer zu dem Schuldig". Hätte die Deffentlichkeit nicht den Fall des Politikers als eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung erkannt: der Un­schuldige fäße heute noch.

Wo waren die wortreichsten Verfechter der oft und viel gerühmten richterlichen Unabhängigkeit, als das Prozeß­verfahren des Münchener Volksgerichts einen Grundsatz ge= ordneter Rechtspflege nach dem andern mit Füßen trat? Noch

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eräten Grundläge zu eigen maden Gemiffe Reformen bus: Ergebnis der Entwaffnungsverhandlungen. einmal wird um des Rechtsgewiffens willen begrüßen wi fich der Erterritorialität fönnten ohne großen Auf schub durcheführt werden. Weiter sollten die Mächte sich sofort mit der bedingungslosen Bewilligung der Washingtoner 3ollerhö. hungen eirverstanden erklären. Das Memorandum gibt eine ausführliche Begründung für diesen Vorschlag und weist darauf hin, daß der Haupteinwand, der dagegen erhoben werden könnte, der sei, daß diese Maßnahme auf die Gutheizung eines Vertrags. bruches hinauslaufen würde. Diese Betrachtungsweise trage jedoch der tatsächlichen Lage, insbesondere dem Umstand, daß die Verträge jetzt eingestandenermaßen in vielen Hinsichten ver. altet seien, nicht Rechnung. Die Heiligkeit der Berträge fönne am besten durch eine wohlwollende

Anpaffung der vertraglichen Rechte an die billigen Forderungen der Chinesen geschützt werden. Das ständige Ziel der britischen Regierung sei es gewesen, die Solidarität der Mächte auch dann aufrechtzu­erhalten, wenn sie ihre eigene Auffassung habe opfern müssen. Zum Schluß wird erklärt, die britische Regierung würde es begrüßen, wenn sie so bald als möglich erfahren lönnte, ob die Mächte mit der bedirgungslosen Bewilligung der Washingtoner Zollerhöhungen einverstanden seien.

Es war bisher die Kunst der englischen Staatsmänner, daß fie, bei aller angeborenen Hartnäckigkeit des britischen Wefens, die Zeichen der Zeit rechtzeitig erfannten und einzulenten verstanden. Darin unterscheiden sie sich gerade von den faiserlich- deutschen Staatsmännern( mit Aus­nahme von Bismard), und dieser Kunst verdankt das Britische Weltreich seine Erfolge und seinen Bestand.

Auch in diesem Falle hat London eingelenkt, nachdem es zunächst faft drei Jahre lang die große Bedeutung der Maffen­bewegung, die durch das chinesische Bierhundertmillionenvolt geht, verkannte und durch ein starres Festhalten an dem Buch­staben von Verträgen" festhielt, die zum Teil vor einem Bierteljahrhundert mit Gewalt erpreßt wurden, inzwischen

Die Polizeifrage ist durch einen Notenwechsel zwischen der Botschafterkonferenz und Botschafter von Hoesch endgültig ge. regelt worden. Die deutschen Polizeikräfte sind darin auf ins gefamt 140 000 Mann feftgesetzt, davon 105 000 staatliche Bolizei und 35 000 Kommunalpolizei. Dabei hat aber die Botschaftertonferenz ausdrücklich anerkannt, daß gewiffe polizeiliche Hilfskräfte, die in der Note von Boulogne noch in die Zahl der eigentlichen Polizeikräfte Note von Boulogne noch in die Zahl der eigentlichen Bolizeifräfte eingerechnet worden waren, nicht als solche anzusehen sind und daher zu der Zahl von 140 000 hinzufommen. Dazu ist zu be­mrfen, daß die Note von Boulogne die Zahl dieser Hilfsfräfte auf 15 000 bemessen hatte. Es ergibt sich also eine Vermehrung 15 000 bemessen hatte. Es ergibt sich also eine Bermehrung der zugelaffenen eigentlichen Bolizeifräfte um 5000. Auch die Frage der Anrechnung der Polizei der Hansa städte bei der Berteilung von staatlicher und Kommunalpolizei ist in einer den deutschen Belangen Rechnung tragenden Weise gelöst."

Ferner ist hinsichtlich der Einstellungs- und der Verbandsfrage ebenfalls volle Einigung erzielt worden; der Austausch der im Entwurf bereits vorliegenden Noten wird voraussichtlich in der ersten Januarwoche ftattfinden. In beiden Fragen hat sich die Bot schaftertonferenz von den ihr von der deutschen Regierung mit geteilten Maßnahmen, die sich im Rahmen des allgemeinen deut­fchen Rechtes halten, befriedigt erflärt Insbesondere hat sie von der früher gestellten Forderung einer Auflösung von Verbänden Abst and genommen und das Vertrauen ausgesprochen, daß, wenn sich etwa in Zukunft die getroffenen Maßnahmen nicht als ausreichend erweisen sollten, die deutsche Regierung das Kötige veranlaffen wird.

es dieser ganze Gerichtsstandal fondergleichen lebendig. Troß der flaren Bestimmung des§ 136 des Gerichtsverfassungs gefeßes beanspruchte das bayerische Volksgericht die Zuständig­feit bei einem angeblichen Landesverrat, gegenüber dem Reich begangen, für fich. Die Laienrichter in diesem Prozeß waren ausgesuchte Laienrichter, die nicht der Reihenfolge nach, sondern der Anordnung des Gerichtsvorsitzenden ent­sprechend zum Amt herangezogen wurden. Der Grundsatz der Strafprozeßordnung, daß in der Anklagefchrift ganz genau die einzelnen, dem Angeklagten zur Laft gelegten Delifte genannt werden müffen, wurde geradezu hohnvoll verleugnet. Erst am fünften Tage der Hauptverhandlung ließ sich der Staatsanwalt auf eindringliche Borstellungen der Berteidiger herbei, die An­Mage im einzelnen zu gliedern und zu substanziieren. Ja, am fünften Tage des Prozesses mußte der Staatsanwalt am Nach­mittag die Aussetzung der Berhandlung um eine halbe Stunde beantragen, damit er die Grundlage feiner Anflage im ein­zelnen angeben fönne. Am sechsten Prozeßtage aber mußte der Staatsanwalt unter indirekter Mitwirkung des. Gerichts­vorsigenden seine Anflage nodymals fundieren und einen Be­richt in die Anflage wieder hereinnehmen, den er bereits hatte fallen lassen!

Der erkennende Richter in dem Fechenbach- Prozeß war der gleiche Richter, der wochenlang in der Straffache als Entgegen Ermittelungsrichter tätig gewesen war. den eindeutigen Bestimmungen des§ 35 der Strafprozeß­ordnung verweigerte bas Gericht dem Berteidiger und dem Berurteilten die Zustellung einer Abschrift des Urteils. Erst dann wurde denen, die nach dem Gefeß einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung eines Urteils haben, dieser Rechtsanspruch erfüllt, als der Presse das Urteil in dem Prozeß Fechenbach ausgehändigt worden war und hiervon die Verteidigung Kennt nie erhalten hatte.

Ein deutscher bürgerlicher Rechtsgelehrter von Namen hat nach dem Landesverratsprozeß Fechenbach uns gegenüber er.