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Soziale Rechtspflege.

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44 Pf. für den Meter.

Gerichts- Beitung.

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Urtheil wurde wie

an

Mit dem Ausstand bei der Firma Gehrs beschäftigte

angiebt, sei e3 nie vorgekommen. Das Gericht wies fei auf Pfändegelder angestellt, d. h. er habe ein Recht, ein ohne Beweiserhebung S. mit feinem Entschädigungsanspruch ab; Pfand zu nehmen von allen Leuten, die bei Feld- und Forst­Getverbegericht. Zeytilarbeiter und Arbeiterinnen einige Mart rückständiger Lohn wurden ihm zugebilligt. Die diebstählen von ihm ertappt würden. Das Reichsgericht hielt dürfte ein Prozeß intereffiren, den die Rahmenarbeiterin Klose Abweisung begründete der Vorsitzende Affeffor Leo sonderbarer jedoch alle Erfordernisse des strafbaren Thatbestandes für aus­gegen den Fabrikanten Guttfeld angestrengt und den dieser mit weise wie folgt: Fest stehe, daß des Beklagten Geschäft bis reichend festgestellt und verwarf die Revision. einer Gegenflage beantwortet hatte. Bei Guttfeld ist es Sitte, 10 Uhr geöffnet sei. Da aber in einer Schlächterei noch im daß den Arbeitern beziehungsweise Arbeiterinnen von dem ver- letzten Moment eine nicht vorhergesehene Arbeit nothwendig befassen, unter welchen Bedingungen jedermann der Zutritt zu Das Kammergericht hatte sich gestern mit der Frage zu dienten Sohn ein bestimmter Prozentsatz einbehalten wird, den werden könnte, müsse das Fortgehen des Klägers vor Schluß des den Markthallen gestattet sei. Wie das vielfach üblich ist, hatten fie dann, wenn alles stimmt", entweder beim Jahresschluß oder Geschäfts als ein widerrechtliches Verlassen der Arbeit angesehen sich verschiebene Standinhaber der Bentralhalle von einem der vorher erfolgenden Auflösung des Arbeitsverhältnisses werden, umsomehr, als es ihm verboten war, an anderen gewissen Nagel dorthin warmen Kaffee bringen lassen, natürlich herausbekommen. Frau Klose, die für Guttfeld Kopftücher und Tagen wie am Sonntag auszugehen. Unserer Meinung nach Dem Hallenauffeher paßte Rapotten gearbeitet hatte, verlangte nach Beendigung fällt die Arbeitszeit eines Schlächters erstens nicht mir nichts gegen den entsprechenden Obulus. ihrer Beschäftigung noch 7,20 Mart gezahlt, die ihr bir nichts mit der Verkaufszeit des Meisters zusammen, und das nicht, er verbot beshalb dem Kaffeetier", fein Gebräu Dom Lohn einbehaltenen Brosente". Guttfeld erhob dagegen zweitens ist der Schlächtergeselle nicht als Gesinde zu betrachten in der Halle abzusetzen, welcher sich jedoch nicht das Verbot kehrte, da er fich im vollsten Rechte unter Ablehnung jener Forderung Anspruch auf 75,60 2. und es find deshalb Berbote wie das angeführte, gänzlich wähnte. Nachdem ihn der Aufseher viermal vergeblich zum Ver­für 15 Kilo Rohmaterial, das er noch von Frau Klose hinfällig. zurückfordern zu tönnen behauptete. Die Rammer II hatte sich mit lassen der Halle aufgefordert hatte, zeigte ihn derselbe an. Nagel Reichs- Versicherungsamt. Vorfäßliche Serbei sollte nunmehr mit einer Geldstrafe belegt werden, wurde aber der Sache in nicht weniger wie a cht Terminen zu befaffen. Die führung des Unfalles( Todes) machte die See- Berufs- auf seinen Einspruch vom Schöffengericht freigesprochen. Das Klägerin erklärte, von der Forderung der beklagten Firma keine genoffenfchaft im Retursverfahren gegen ein schiedsgerichtliches Landgericht als Berufungsinstanz verurtheilte ihn jedoch wegen Ahnung zu haben. Alles Material, was ihr Guttfeld zur Ver- Urtheil geltend, durch welches der minderjährigen Martha Schoof Verstoßes gegen die Polizeiverordnung vom 10. Juni 1893, fügung gestellt habe, sei von ihr verarbeitet beziehungsweise an eine Hinterbliebenenrente zugesprochen worden war. Arbeiter außer dem Hause" zur Verarbeitung vergeben worden des Mädchens war auf dem Schiffe Suevia als Zwischendecks- Wohnung gefocht hatte, bestellt war; nur in einem Falle Der Vater trotzdem festgestellt wurde, daß der Kaffee, den N. in seiner und Beklagter habe es in feinen Tüchern wieder zurück- fteward bedienstet und machte als solcher im Sommer 1894 eine fonnte bem Angeklagten nachgewiesen werden, in der erhalten. fest- Fahrt Aus den Büchern des Beklagten ließ sich nicht fest Fahrt von Neapel nach New- York mit. Am Morgen des 10. Juni Salle selbst eine Bestellung entgegengenommen zu haben. stellen, ob seine Forderung begründet sei, da sich in denselben wurde er plötzlich vermißt, ohne daß irgend ein merkliches An. Die Revision das gegen Radirungen vorfanden. Die langwierige Beweiserhebung endete zeichen seines Werbleibens oder der Ursache seines Verschwindens begründet: Der Aufseher habe nicht das Recht gehabt, N. den folgt schließlich damit, daß dem Beklagten G. der Eid auferlegt wurde. vorhanden war. Als einzige Annahme blieb, daß er im Meere Aufenthalt in der Halle zu verbieten; diefelbe sei eine öffentliche Das Gericht erkannte: Schwört G., daß er von Frau Klose noch sein Grab gefunden. Die Genossenschaft hielt nun an ihrem Verkehrsanstalt, zu der jeder Zutritt habe, auch Personen, die 15 Kilo Rohmaterial im Werthe von 75 M. zu fordern hat, Standpunkt fest, der sie zur Ablehnung des Rentengefuches des den Standinhabern Waaren zuführten. Der Aufseher habe für dann wird Klägerin abgewiesen und verurtheilt, Guttfeld das Vormundes der M. Schoof veranlaßt hatte, daran nämlich, daß Ordnung und Sicherheit zu sorgen, gegen welche beide N. nicht Material zu vergüten, verweigert er den Eid, dann gilt er als Schoof in selbsimörderischer Absicht den Tod in den Wellen ge- verstoßen hätte. Judem also der Aufseher seine Befugnisse über­verurtheilt, der Klägerin die 7,20 M. und außerdem 10 M. fucht und gefunden habe. Sie führt dafür an, daß am fraglichen Schritt, habe er nicht mehr als Beamter gehandelt. Dagegen bes Berfäumniskosten zu zahlen; sein Gegenanspruch ist in dem Falle Tage das Wetter schön und die See ruhig gewesen sei, daß tonte der Staatsanwalt als entscheidend, daß der Beamte N. natürlich abgewiesen. Schoof also nicht etwa über Bord gespült sein könne. Außerdem aufgefordert hatte, sich hinaus zu begeben. Nagel hätte Für Weber ist eine Entscheidung von großer beruft sie sich u. a. auf böse Erfahrungen, welche der Ber - auf jeden Fall der Aufforderung folgen müffen; frei­Bedeutung, die kürzlich unter dem Vorsitz des Assessors schwundene seinerzeit mit seiner Frau gemacht haben soll, und gestanden hätte es ihm fa, fich dann zu beschweren. v. Schulz gefällt wurde. Der Weber G. in Nowawes hatte von darauf, daß derselbe mehrere Tage vor dem Unfall ein gedrücktes Der Ferien Straffenat des Kammergerichts wies die Revision dem dortigen Vertreter des Berliner Fabrikanten Beermann eine Wesen zur Schau getragen hat, was der Kapitän und ein eben als unbegründet aurück. Indem er sich besonders auf Rette Satinstoff zu arbeiten übernommen. Der Lohn war auf falls als Zeuge vernommener Steward bemerkt haben wollen.§ 1 ber erwähnten Polizeiverordnung vom Juni 1898 ftüßte, 44 Pfennig pro Meter festgesetzt worden. Nachdem er die Das Reichs- Versicherungsamt wies den Rekurs zurück, d. h. es führte er aus, die Hallen feien wohl für jedermann zugänglich, Vorarbeiten ausgeführt, wurde E. inne, daß sich das erhaltene beließ es bei der Rente. Es führte aus: Auch der bedeutsamfte Grund aber nur zu Maritzwecken. Solche habe der Angeklagte fchlechte Material nicht verarbeiten laffe und er suchte deshalb seinen der Genossenschaft, der Hinweis auf die ruhige See und das schöne nicht verfolgt bei seinem Aufenthalt in der Halle, sondern er Auftraggeber auf. Diefer rieth ihm, dasselbe mal mit Leim zu Wetter, sei nicht durchschlagend, soweit es auf den Beweis des babe Kaffee verkauft, ohne Standmiethe zu entrichten. ftärten. Nach breitägigem Proben, wobei er glücklich 2 Meter angeblichen Selbstmordes ankomme; denn die Möglichkeiten Demnach hätte er weggewiefen werden dürfen, und da er der ( à 44 Pf.) fertig gebracht hatte, ging G. wieder zu dem Bertreter feien sehr naheliegend, daß Ech. einer Unachtsamkeit, Fahrlässig Ausweisung nicht Folge leistete, set er mit recht verurtheilt Beermann's und verlangte mindestens 60 Pf. für den Meter. Er feit oder waghalsigen Spielerei erlegen fei. Dann hätte aber worden. ließ sich nochmal gut zureden und machte weitere Versuche, als auch gerade das schöne Wetter einen Selbstmord nicht begünstigt. Versammlungen. es aber absolut nicht mit der Arbeit vorangehen wollte, schnitt Außerdem lägen eine Reihe von Thatsachen vor, welche der An­er die Rette ab. Beermann Hlagte nun auf Schadenersah oder nahme eines Selbstmordes entgegenständen, a. 2. habe sich die Verfertigung der Kette zu dem verabredeten Preise von Sch. am Abend Dor feinem Verschwinden bis 1 Uhr sich eine gut besuchte Metallschleifer Berfamm= anderen Das Gewerbegericht prüfte die mit verschiedenen Zwischendeckspassagieren und Rette und stellte fest, daß der Beklagte, der Weber G., lebhaft vergnügt. Hiergegen liege der Trenbruch seinerung, die vom Vertrauensmann der Berliner Metallarbeiter mit feiner Bemängelung des Materials recht hatte und daß die Frau sehr lange zurück und habe zudem Schoof in feinem um 29. Auguft nach der Naunynstr. 27 einberufen war. Der Kollege Mäther unterbreitete der Versammlung, die haupt­selbe Rette schon von einem anderen Weber angefangen und ab: gesellschaftlichen Auftreten und bei der Erfüllung seiner Berufsfächlich dazu dienen sollte, Klarheit über die Werkstätten der geschnitten worden war. Der Beklagte behauptete, er habe bei pflichten nicht beeinträchtigt. Das bezeugte gedrückte Wesen" Firma zu schaffen, folgenden, dem Ausftande zugrunde feinem letzten Besuch beim Vertreter des Klägers gefagt, wenn desselben während der letzten Tage seines Erdenwallens sei nicht liegenden Sachverhalt: Der bortselbst als Meister fungirende es nicht 60 Pf. gebe, schneide er die Kette ab. Da jener, als näher detaillirt und würde an sich nichts bedeuten, sondern Zeuge vernommen, dies nicht genau zu befunden vermochte, müßte gerade zu Erwägungen und Feststellungen führen, ob es Herr Schröder, welcher zu gegenwärtiger Versammlung geladen wurde dem Beklagten der Gid darüber auferlegt. Das Gericht nicht etwa das Beichen geistiger Störung gewesen, welche die und auch erschienen war, verlangte an dem betreffenden fällte folgendes Urtheil: Beschwört der Beklagte E., daß er freie Willensbestimmung theilweise vernichtet hatte. Beim Vor- Tage, als die, seiner Oberleitung unterstellten Arbeiter sich an­schickten, nach Haus zu gehen, sie sollten nach Feierabend ar­dem Vertreter des Klägers das Abschneiden der Kette angedroht liegen von Geistes gestörtheit könne eben von einer vorfäßbeiten. Da die Prozedur des Waschens, die bei den primitiven hat, so wird die Klage abgewiesen; leistet er den Eid nicht, dannlichen Herbeiführung eines Unfalles nicht die ist er gehalten, die Kette binnen 50 Tagen zu verarbeiten. Rede sein, und§ 8 des See- Unfallversicherungs- Gesetzes wäre in betracht kommenden Abglänzer refp. Schleifer, eine recht um­Waschvorrichtungen und der äußerst schmutzigen Arbeit der hier Grund: In der Weberei sei es gang und gäbe, daß sowohl nicht anwendbar. ständliche und zeitraubende( auf Kosten der Zeit der Arbeiter) ist, Arbeiter wie Fabrikanten häufig von Verträgen zurückgehen. und so ziemlich beendet war, erklärten die betreffenden Arbeiter, Falle es z. B. einem Fabrikanten ein, einen bestimmten Artikel daß ihnen das früher gesagt werden müsse, und sie nicht nicht mehr arbeiten zu lassen, dann gebe er dem Arbeiter den Es entstanden Differenzen, Auftrag, die Kette zurückzubringen, gleich, ob fie schon auf dem Die Frage, ob man eine verschmigte Schwindlerin oder noch einmal anfangen würden. bie fich am folgenden Lage fortsetten und mit Stuhl ist oder nicht. eine bedauernswerthe Geistestrante vor sich habe, lag der Auch ein wiberrechtliches Verlassen der der Untersuchungshaft vorgeführte Eva Diedrich, welche sich daß bei ihm Ueberstunden nicht bezahlt würden. Giner der vom II. Straftammer des Landgerichts I zur Prüfung vor. Die aus dem erwähnten Ausstande abschlossen. Bemerkenswerth hierzu ist die Verheißung Schröder's beim Beginn seiner Meisterschaft, Arbeit. Giner Lohnentschädigungsklage des Schlächters S. hielt der Schlächtermeister P. entgegen, der Kläger habe dadurch Schauspielerin" nennt, sollte sich auf eine ganze Musterfarte daß bei ihm Ueberstunden nicht bezahlt würden. Giner der vom von Anklagepunkten Betrug, versuchter Betrug, Diebstahl der in der betreffenden Werkstatt herrschenden Mißstände dahin, einen Entlaffungsgrund gegeben, daß er des Wochentags aus von Anflagepunkten Betrug, versuchter Betrug, Diebstahl Ausstande betroffenen ergänzte Nather's Ausführungen bezüglich und Urkundenfälschung-verantworten, ihre Bernehmung daß der hier in betracht kommende Raum unbeschreiblich schmutzig gegangen fei, obwohl es ihm verboten gewesen. Der Kläger gab wurde zu, Wochentags öfter fortgegangen zu sein, behauptet aber, fich brochen weinte und schluchzte. aber fast zur Unmöglichkeit, da fie ununter- fei, die Oberlichtfenster feine Scheiben aufweisen und Regen bies nur abends um 1/ 29-9 Uhr erlaubt zu haben, als er Belastungszeugen, Eine große Anzahl von und Rauchniederschlag ungehindert eindringen können; außer zumeist junge war junge Damen mit der Arbeit fertig war. Um 7 Uhr, wie der Beklagte fie aufgeboten worden, doch kam es nicht zu den fehlenden Fensterscheiben existirt überhaupt keine Ventilation, threr die dem, von den Puhmaschinen unten heraufdringenden Schmut Vernehmung. Die furge Beit am Carl Schulze - Theater zu Ham- und Staub Abzug verschaffen könnten. Ferner herrscht hier der überstieg; und zwar in den Reihen jener, die noch vor burg als Statistin beschäftigt gewesene Angeklagte ist fast zu ufus, des Mittwochs den Lohn auszuzahlen; selbst wer längere wenigen Jahren als extrem national gebrandmarkt wurden. gleicher Beit mit der in" Tata- Toto" beschäftigten Truppe nach ufus, des Mittwochs den Lohn auszuzahlen; selbst wer längere Das muß eine Wolluft gewesen sein, während des Münchner Berlin übergefiedelt und hat hier allerlei fleinere und größere Beit beschäftigungslos war und nach dem Mittwoch bei Gehrs Arbeit bekommt, erhält trot inständigster Borstellung am Katholikentages als Redner aufzutreten. Die gehobene Hochstapeleien verübt. Sie hat unter Anwendung verschiedenster Sonnabend fein Geld. Trics mehrere Berkäuferinnen beschwindelt, einen Hotelwirth ge den gepflogenen Unterhandlungen Zum Ausstande selbst bemerkt er: Stimmung erinnerte mitanter an die traulichen Familien schädigt u. f. w. Unter den von ihr Dupirten befindet sich auch hatten bie Arbeiter fefte, an denen die gesammte Betterschaft in brausende ein Kaufmann, mit dem sie unter dem Namen einer in Rollegen arbeiten nicht mehr nach Feierabend; 25 pet. Lohn­folgende Forderungen zu grunde gelegt: Sämmtliche Bravorufe ausbricht, kaum daß der Festredner die be- Tata Toto" hervorragend beschäftigten Sängerin ein Ver- Kollegen arbeiten nicht mehr nach Feierabend; 25 pet. Sohn. deutungsvollen Worte:" Verehrte Anwesende" ausgesprochen hältniß angefangen hatte. Sie ließ sich von ihm auch zulage, Entlassung des einen Meisters. Betreffend der Lohns bat. Das war ein geistig Ringen da zu München . Da jeden Abend vom Neuen Theater, wo sie sich furz vor aulage wnrden zwei Bürster eingestellt, bie den Arbeitern die Leuchtete tiefste Erkenntniß auf. Wenn Herr Karl Schluß der Vorstellung einzufinden pflegte, abholen. Als der Lieb- Arbeit prozentual, wie gefordert, erleichterten. Die Aus­Bachem mit dröhnender Stimme ausrief:" Das habe er eines Tages selbst eine Vorstellung von Tata- Toto" besucht ständigen sollten bis auf einen Rollgen eingestellt werben, fie er Endziel aller sozialistischen Weisheit ist die radikale batte und fein Erstaunen darüber ausdrückte, daß er sie in der lärten sich jedoch mit demselben solidarisch. Von anderer Seite Beseitigung aller Religion und Arbeit!", Rolle der Cefarine absolut nicht wiedererkannt babe, antwortete wurde in Distuffion über vorenthaltene Papiere: Invaliden mußte fie, ohne einen Augenblick die Ruhe zu verlieren: Ja, lieber farte, Krankenkassenbuch und Entlassungsschein seitens des Firmen­vor solcher Verworfenheit nicht jeder Fromme er= Freund, das ist die Kunst der Schminke!" Der Mißbrauch, inhabers geklagt, welche erst auf Requirirung polizeilicher Hilfe zu schrecken? Welcher Abgrund that sich da auf! Und wie welchen die Angeklagte mit dem Namen der Operettensängerin erlangen waren, und ferner über gänzlich unberechtigtes Retourſenden gelieferter Arbeit seitens Schröder's. Schröder selbst gerirt zu neuem Rütlibund erhob man die Hände und einmüthig getrieben, fam aber schließlich zu tage und ihr ehe­schwur man: Nein, die Welt soll nicht im Schlamm irdischer maliger Anbeter erstattete selbst die Anzeige bei der sich durchaus als Meifter, erklärt einige Angelegenheiten betreffend Genußwuth ersticken und die behäbigsten Prälaten priesen, Kriminalpolizei. Die Angeklagte wagte nicht, ihre ben Meister Semmisch für seine privaten Angelegenheiten, bestreitet einige Ausführungen, muß aber vielem beipflichten, als wäre jeder einzelne von ihnen ein moderner erkennender Strafthaten zu bestreiten, Fauft, Werth und Heil der Arbeit. Indeß die nichts- fortwährendem Schluchzen, daß sie nichts davon wisse und sehr erklärt, die Waschvorrichtungen, die ja aber 7 Jahre nicht nubigen Sozialisten bekanntlich die Arbeit abschaffen wollen! frank und elend fei. Referendar Dr. Schlesinger, der beanstandet waren( waschen in einem unfauberen Eimer) zu nuzigen Sozialisten bekanntlich die Arbeit abschaffen wollen! ihre Vertheidigung übernommen, stellte den Antrag, zunächst den ändern und Becken anbringen zu lassen, und behauptet, daß die Schleifer einen Durchschnittsverdienst von 30 Mart bu gerechter Bachem, o du weise Versammlung, die sich Geisteszustand der Angeklagten beobachten zu laffen. Er machte zielt hätten; barob fautes Gelächter und Richtigstellung durch solche Dinge bieten läßt, ohne in helles Gelächter auszu- geltend, daß diefelbe seinerzeit einen Mervenschlag erlitten habe, zielt hätten; barob lautes Gelächter und Richtigstellung durch brechen. Die Beft auch über alle bösartigen Erfinder und häufig an Strämpfen leide, eine anormale Gemüthsstimmung zeige einen bortselbst beschäftigten Schleifer dahin, daß, die Juventur Gelehrten und Philosophen. Sie verführen die Menschheit und einen Bruder habe, der auch schon längere Zeit im Frrentage, welche regelmäßig 28 Tage betragen, nicht mitgerechnet find, in denen nicht ein Pfennig verdient wird, so daß wohl zu immer neueren raffinirten Genüssen, statt daß sie hause fize. Der Gerichtshof beschloß, zunächst das Gutachten 16,50 m. im Durchschnitt herauskämen. Wohl tame es dann die Arbeitsmöglichkeit vermehren helfen, das heißt des Sanitätsraths Dr. Mittenzweig darüber einzuholen, die Arbeitsmöglichkeit für die Massen. Es geht dem ob etwa eine Ueberweisung der Angeklagten in eine Frrenanstalt oder wann vor, daß jemand im Sommer 30 M. in einer Woche Helden Bachem und zur Beobachtung ihres Geifteszustandes erforderlich erscheine. herausschlüge, diese Seltenheiten wären aber nicht im ftande, die den Seinen gewöhnlich, wie im Winter häufig vorkommenden Verdienste von 9 oder 11 M. Ein Zeitverlust wird dadurch nicht verursacht, da inzwischenwett zu machen. Hierzu bemerkt ein anderer Arbeiter, daß die ber großmächtigen Kaiserin von Judien und Königin von gegen die Angeklagte noch eine ganze Reihe von Strafanzeigen Kollegen bei Gehrs schon vor acht Jahren für dieselben Löhne England. Die haßt nämlich das elektrische Licht und die eingegangen ist. gearbeitet haben, wie er selbst noch vor fünf bis sechs Wochen; Anwendung der elektrischen Kraft. Jm herrlichen Schloß Ein Beamter wegen Erpreffung verurtheilt. Von der es tommt vor, daß verheirathete Leute 6, 9, 12 und 16 Mart, zu Windsor darf die modische Elektrizität nirgends Ein- Straftammer beim Amtsgericht Wittenberg ist am 5. April mit Hängen und Würgen 17 Mart verdienen tönnen. Nachdem gang finden. In ihrer philanthropischen Weise erklärt die der Nachtwächter und Gemeindediener August Große aus Mäther sich noch ganz energisch gegen die ihm hier privatim Königin als Grund ihrer Abneigung: daß die Gelehrten Bistrik wegen Erpressung zu 8 Monaten Gefängniß verurtheilt gemachten Vorwürfe wegen seines Borgehens gegen die Gehrs'sche und Entdecker doch immer darüber grübeln, wie man den worden. Einige Arbeiter hatten im anhaltischen Forst- Werkstatt verwahrt hatte, erfolgte auf die Anfrage, ob das Vor­Menschen einen Arbeitsantheil entzieht. Es wäre weit reviere trockenes Holz geholt und wurden morgens auf der gehen des Vertrauensmannes die Zustimmung der Versammelten weiser, darauf zu finnen, wie man den Arbeitsantheil er- Chauffee turz vor Klein- Wittenberg vom Angeklagten betroffen. habe, und die Sperre der Werkstatt bei der Firma Gehrs zu recht weitere. Also die Beherrscherin eines mächtigen Reiches im Er forderte sie auf, das Holz nach Pistrit zu fahren, sonst werde bestehe, ein einmüthiges Ja. Bum Punkt: Wahl eines Vertrauens. Westen Europa's ; und sie wird's halt dennoch leiden müssen, er Angeige erstatten, es sei denn, daß sie sich bei ihm abfänden. mannes für die Metallschleifer, wurde der Wunsch laut, Der eine Arbeiter erflärte, Große habe kein Recht, als preußischer daß das Vertrauensmännersystem für die verschiedenen Branchen daß die Anwendung elektrischer Kraft von Tag zu Tag Nachtwächter gegen ihn einzuschreiten, das Holz sei aus Anhalt mit der Beit aufhören möge, und daß der eventuell zu wählende steigen wird, auch wenn im Park von Windsor niemals und er habe habe dort Erlaubniß, Erlaubniß, folches zu sammeln. Vertrauensmann der Schleifer die Hilfsarbeiter mit vertrete. eine Bogenlampe leuchten wird. Und Karl Bachem Die Leute zogen dann ihres Weges, als sie aber einige Zeit Gewählt wurde der Kollege Jörfchel. Nachdem äther für und die Seinen werden es ebenfalls leiden müssen, später mit dem Angeklagten zusammentrafen, fagte dieser Sie rege Unterstützung des öffentlichen Fonds plädirt hatte, tauchte daß die elektrisi rende Kraft, die von der Weltanschauung wollen sich wohl mit mir abfinden? Er meinte dann weiter, es Frau Gubela auf, neuerdings in Erinnerung durch ihre gegen die, in ben weitesten des Sozialismus ausgeht, immer weitere Boltskreise erobern babe schon einmal jemand in einem ähnlichen Falle 3 M. ge- heftige Gegen Agitation wird. Und die Denker werden nicht aufhören zu finnen, sablt, 2 m. müßten Sie wenigftens zahlen. Schließlich war Streifen mit Intereffe verfolgte und vielfach unterstüßte Agitation und die Forscher nicht aufhören zu forschen, und die Er- Große auch mit 1,50 W. zufrieden und ließ sich diesen Betrag der Schneider und Schneiderinnen für Errichtung von Betriebs­aushändigen. Der von ihm erlangte Vermögensvortheil war ein werkstätten, Beseitigung der Hausindustrie und des Zwischens finder nicht aufhören, die Menschheit zu entlasten, trob rechtswidriger, weil er nicht den geringsten Anspruch darauf meister- Systems, und forderte die Anwesenden auf, ihre An­ber nationalökonomischen Lehren der Kaiserin von Indien hatte. Dieser Rechtswidrigkeit war er sich auch, wie das Gericht gehörigen, so weit diese sich mit Mäntelnähen beschäftigen, zu und trotz der hohen sozialpolitischen Erkenntniß eines annahm, bewußt. Der Angeklagte hatte gegen das Urtheil veranlaffen, zwei Versammlungen, die zum 10. September von Bad em. Alpha, Revision eingelegt und die Rechtswidrigkeit bestritten. Er seiten ihrer Richtung einberufen werden, zu besuchen.

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