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Der Schiedsspruch im Braunkohlenbergbau.

Einstimmige Ablehnung

Hannover , 29. Dezember. ( Eigener Drahtbericht.) Die am Tarifvertrag für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau beteiligten Arbeiterorganisationen haben gestern in einer Konferenz zu dem Arbeitszeitschiedsspruch des Reichsarbeitsministers Stellung ge­nommen und einstimmig die Ablehnung dieses Schieds­spruches beschlossen.

Wie wir erfahren, haben die Zechenbefizer beim Reichsarbeits­ministerium den Antrag gestellt, den Schiedsspruch für verbind­lich zu erklären. Dieser Antrag war zu erwarten.

Der Reichsarbeitsminister hat für morgen Berhandlungen darüber festgefeßt. Daß es bei diesen Verhandlungen zu einer Einigung tommen könnte, halten wir für ausgeschlossen. Die Unternehmer stehen auf dem Standpunkt, daß die Arbeitszeit gar nicht lange genug sein fann, während die Arbeiter die Rüd fehr zum Achtstundentag fordern.

Der Reichsarbeitsminister wird also vor die Alternative gestellt sein, die unmenschliche Arbeitszeit im mitteldeutschen Braunkohlen­bergbau entweder durch die Verbindlichkeitserklärung aufrecht zuerhalten, obwohl dafür nicht einmal ernsthafte wirtschaft. liche", geschweige denn foziale Argumente geltend gemacht werden fönnen; oder er wird en Antrag der Unternehmer ablehnen und damit die Wiederherstellung des gefeßlichen Zustandes ermöglichen, der wahrhaftig für Ueberarbeit den weitesten Spielraum läßt. Hier wird der Reichsarbeitsminister offen bekennen müssen, ob es ihm auch nur im geringsten ernft ist mit der Rückkehr zum Achtstundentag.

Wenn die Gewerkschaften sich im Kampfe mit den Unternehmern befinden, dann können es sich die Kommunisten nicht verkneifen, den Unternehmern zu Hilfe zu kommen. So wie das Schiedsgericht, das die zwölfftündige Arbeitszeit defretierte, gegen die Gewerkschaften und mit Hilfe eines Kommunisten und eines Gelben zustande tam, fo versucht jetzt wieder die Rote Fahne", den Zechenbesitzern zu Hilfe zu eilen. Sie schreibt unter anderem:

Der Bergarbeiterverband hatte bisher mit den Braunkohlen­unternehmern das Mehrheitsabkommen getroffen, das die tarif liche zwölfftündige Arbeitszeit vorsah.

der Gewerkschaften.

Nachdem die Rote Fahne" wider besseres Wissen. Behauptungen aufgeftellt hat, deren offensichtlicher Zwed die Diskreditierung des Bergarbeiterverbandes ist, somit also eine Hilfeleistung für die Unternehmer bedeutet, spielt sie sich als Lehrmeister auf, um den Gewerkschaften zu zeigen, wie es gemacht werden müßte. Es verlohnt sich nicht, auf diese findlichen Ausführungen, die bei jedem Gewerkschaftsfunktionär, auch wenn er Mitglied der KPD. ist, nur em mitleidiges Lächeln hervorrufen fönnen, irgendwie zu ant­worten. Wenn aber die Rote Fahne " in der Absicht, eine möglichst große Verwirrung unter den Arbeitern anzurichten, schließlich schreibt:" Darüber hinaus zeigen die Borgänge, daß die bisherige Taftık der ADGB. - Instanzen bankerott ist, und daß der Kurs gründ lich geändert werden muß"- so geben wir dem Bolschewistenblatt den Rat, einmal einen Berichterstatter in das mitteldeutsche Braun. fohlengebiet zu schicken, um festzustellen, wer bankerott ist.

Das mitteldeutsche Braunkohlengebiet war einmal die Domäne der Kommunisten. Nachdem es der KPD. gelungen war, die Gewerf schaften zu zerstören und die Arbeiter dem Kapital hilflos auszu­liefern, hat die KPD . selbst dort so gründlich abgewirtschaftet, daß sie nur noch wie ein Schatten ihrer. vergangenen Herrlichkeit wirft. Inzwischen ist es den Gewerkschaften gelungen, die Organi­fationen in langsamer, außerordentlich schwieriger, aber stetiger Arbeit zum guten Teil wieder aufzubauen. Das ist gelungen trots der Quertreibereien der bankerotten KPD . Und da diese banterott gemacht hat, würde ihr etwas mehr Bescheidenheit viel besser anstehen.

Der Schiedsspruch für Ostfachsen.

Lohnerhöhung von 7%, Prozent. Dresden , 29. Dezember. ( Eigener Drahtbericht.) Die die Grundlöhne sowie die Affordrichtsähe und Affordstüdlöhne werden um 7% ½ Pro3. erhöht. Afford­regulierungen, die auf Grund des Rahmentarifvertrages zuläffig find, werden durch diese Regelung nicht ausgeschloffen. Für die 2- Stuhl- Arbeit ist der Grundlohn des 1- Stuhl- Webers um 15 Proz., für die 3- Stuhl- Arbeit um 28 Proz. und für die 4- Stuhl- Arbeit um 36 Proz. zu erhöhen.

Auch in der Redaktion der Roten Fahne" muß befannt sein, daß die zwölfftündige Arbeitszeit nicht vereinbart worden ist zwischen Die endgültige Einführung und Durchführung des Drei- und dem Bergarbeiterverband und den Zechenbefizern, sondern durch Mehrstuhlsystems ist mit der gefehlichen Betriebsvertretung zu einen verbindlich erklärten Schiedsspruch den Arbeitern aufgeregeln; über technische Fragen entscheidet die Betriebsleifung. 3 mungen wurde. Dieser Schiedsspruch kam zustande, nachdem der Bergarbeiterverband seine Beifizer aus dem Schiedsgericht zu rüd gezogen hatte und der Schiedsrichter auf gut Glück ein Schieds­gericht zusammenfeßte, in das er als Arbeitervertreter einen Kommu­nisten und einen Gelben berief.

Beiter schreibt die Rote Fahne", nachdem sie einigen Unsinn über den angeblichen Inhalt des Schiedsspruches verzapft hat, daß. Die Unternehmer hoffen, die Betriebsräte durch den rücksichtslosesten Terror niederzwingen zu fönnen, zumal der Bergarbeiterverband feine Lohnforderungen gestellt habe.

Selbstverständlich weiß die Rote Fahne", daß der legte Lohn schiedsspruch, der eine Lohnerhöhung von 4 Proz. bestimmte, noch nicht abgelaufen ist und also nicht gefündigt werden konnte.

Dieses Cohnabkommen gilt ab 1. Januar 1927 und fann mit monafiger, an den Schluß des Kalendermonats gebundener Friff, frühestens zum 30. September 1927, aufgefündigt werden. Erklä­rungsfrist für die Parteien: Montag, den 3. Januar 1927.

Die Weihnachtsgeschenke der Reichsbahn.

Die Hauptverwaltung ,, berichtigt".

Die Hauptverwaltung der Reichsbahngesellschaft schickt uns eine Berichtigung, in der es heißt:

,, Die Leistungszulagen, die, wie bekannt, für besondere Leistungen bei der Reichsbahn gezahlt werden, erstrecken sich auf alle Beamten

gruppen. Die in dem Artikel angedeuteten Zahlungen für einzelne Beamte gehören ins Reich der Fabel. Es ist hinreichend bekannt, baß insgesamt etwa 20 millionen Mart unter dem Beamtenpersonal verteilt werden, das über 300 000 Röpfe beträgt. Von einer Rorruptionszulage dabei zu sprechen, muß, wie der Leistungserfolg diefer Zulagen gezeigt hat, mit aller Schärfe zurüdgewiesen werben. Wenn in dem Artifel weiter von einem Fonds für persönliche 3mede in Höhe von 285 Millionen Mark gesprochen wird, für den jede Rechnungslegung fehle, so fann nur bedauert werden, daß der Berfasser sich nicht genügend mit der Zusammensetzung der Betriebs­ausgaben der Reichsbahn beschäftigt hat. Diefer Posten von 285 Mil­lionen Mart umfaßt alle Ausgaben, die aufs personelle Gebiet außer Gehälter und Löhne entfallen."

Soweit die Berichtigung, die nur bestätigt, was wir ge­schrieben haben. Niemals ist von uns behauptet worden, daß die Rorruptionszulagen an einzelne" Beamte gezahlt und daß die 285 Millionen nur für Korruptionszulagen verwendet werden. Wir haben ohne die Zahlen näher zu bezeichnen, angegeben, welche Summen an die verschiedenen Beamtenfategorien gezahlt werden und daß hierfür fein Steuerabzug erfolgt.

Das ist der Kern. Das versucht aber auch die Hauptverwaltung nicht zu bestreiten. Daß die Korruptionszulagen an alle Beamte gezahlt wird, ist einfach nicht wahr. Wir staunen über die Kühnheit dieser Behauptung.

Die Spartaffe der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A.-G., Berlin , Wallstr. 65, ist täglich mit Ausnahme von Sonnabend von 9-3 Uhr und 5-7 Uhr, Sonnabends Don 9-1 Uhr geöffnet.

Berantwortlich für Bolitik: Dr, Curt Geyer ; Birtschaft: G. Klingelhöfez; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Lokales R. H. Döscher; und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. H., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3.

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