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Die Ratifizierungszusage.

Nur ein Mißverständnis.

WIB. berichtigt: Durch einen Teil der Bresse ist in den letzten Lager eine Notiz über Mitteilungen gegangen, die die Reichsregie rung dem Internationalen Arbeitsamt in Genf   durch den Direktor Thomas in der Frage der Ratifizierung des Washingtoner Ueber­einkommens über die Arbeitszeit habe zukommen lassen.

Diese Notiz ist in mehrfacher Beziehung irreführend. Es handelt sich lediglich um mündliche Auskünfte, die Herr Thomas bei seinem letzten Besuch in Deutschland   im Reichsarbeits ministerium erhalten hat. Diese Auskünfte decken sich durchaus mit den der Deffer tlichkeit mehrfach bekanntgegebenen Erklärungen des Reichsarbeitsministers, daß die Rafifizierung des Washingtoner Uebereinkommens bei entsprechendem Borgehen der wichtigsten anderen Industriestaaten möglich sein werde, falls nicht der Entwurf des Arbeitsschußgefeßes im Berlaufe einer parlamen­tarischen Behandlung wesentliche Aenderungen erfahre. Der Entwurf liegt zurzeit nicht nur dem Reichswirtschaftsrat, sondern auch bereits dem Reichsrat vor. Ueber die Beendigung der Beratung in diesen Körperschafter, von der die Vorlage an den Reichstag abhängt, fonnten sichere Angaben naturgemäß nicht ge­macht werden."

Der Reichsarbeitsminister hat sich damit in glänzender Weise von dem Berdacht gereinigt, in den ihn die berichtigte Notiz bei den Unternehmern gebracht hatte, als ob er die Absicht gehabt hätte, die Ratifizierung des Washingtoner Achtstundentagabtommens energisch zu betreiben. Es bedurfte jedoch kaum erst dieser Recht. fertigung. Der Hinweis auf der Schiedsspruch zur Verlänge. rung des nur vorübergehenden Mehrarbeitszeitabkommens im mitteldeutschen Bergbau hätte vollauf genügt. Deut. licher fonnte nicht gut zum Ausdrud gebracht werden, wie man im Reichsarbeitsministerium zum Achtstundentag und zum Washingtoner Abkommen steht.

Drehte es sich lediglich um die Förderung der Produktion, bann läge nichts näher, als die Einführung des Dreischichten. fystems, bei dem in dreimal achtstündiger Arbeitszeit zweifellos mehr geleistet wird, als in zweimal neun- und zwölfftündiger Schicht. Freilich müßten darn die Unternehmer ein Drittel mehr Arbei ter beschäftigen, die Arbeitslosenreserve per mindern und die Aufwendungen der Erwerbslojenunter st üzung und schließlich vermehrte soziale Lasten tragen. Die Unternehmer aber wollen gerade die sozialen Lasten" nach besten Kräften herabmindern und eine möglichst große Reserve von Arbeitslosen haben, um das Lohrniveau zu halten. Sie darin zu unterstügen, erscheint offenbar dem Reichsarbeitsministerium weit michtiger, als ein Arbeitszeitgefeß, das die Ratifizierung des Acht­stundentagabkommens erleichtert und sie in absehbarer Zeit ohne meiteres ermöglicht.

Klagen des Handwerks. Ueber unerfüllte Hoffnungen".

meffier. Stann er fte im Arbeitsverhältnis nicht verwerten, wird| pfeift und der Stegen ingehemmt einbringen tann. Der Ofen it

er es auf eigene Faust tun, wenn sich ihm Gelegenheit dazu bietet. Bei ausreichender Beschäftigung braucht er nur seinen Gewerbe betrieb anzumelden, um dem Vorwurf der Schwarzarbeit zu ent gehen. Da jedoch der Betätigung der arbeitslosen Gefellen in der Bragis allerlei Hindernisse entgegenstehen, selbst bei Aufträgen, ist diese Klage nicht allzu tragisch zu nehmen. Sie soll auch nur über leiten zu der Klage, die gegen Staat und Gemeinden erhaben wird. sie machten durch eigene Betriebe dem Handwert ftarte Ronturrenz Auch staatliche oder tommunale Hand­werksbetriebe müssen darin Handwerfer beschäftigen, darunter folche, die vordem selbständig waren oder andere, die sich sonst selbständig gemacht hätten. Das Handwert, das ein Selbständiger ausübt, ist freiheit ist eine derjenigen Einrichtungen, die die Republik   von heute aber fein privilegiertes Ami" mehr! Und die Gewerbe der Monarchie übernommen hat und selbst durch ein faschistisches Regime faum wieder beseitigt werden tönnte.

Schon in der Vorfriegszeit hatten wir Selbständige, die weniger an Steuern zu zahlen hatten als die von ihnen beschäftigten Arbeiter. Es more recht zwedmäßig, daß die Steuerbehörde einmal feststellte, wie hoch die durchschnittliche Steuerleistung der Unter nehmer im Kleinbetriebe heute ist und wie hoch die der Gesellen, wobei die Befreiungen von der Steuerleistung, die nur für Selb­ständige, nicht aber für Arbeiter in Frage fommt, mit anzugeben wären. Es gibt nicht wenige Arbeiter, die jeder für sich mehr an Lohnsteuer zu entrichten haben, als ihre Meister Steuern aufzu­bringen haben. Dennoch flagt das Handwert über übermäßige steuerliche Belastung. Möglich, daß fie in etlichen Fällen vorkommt, in denen dann aber Einspruch erhoben zu werden pflegt. Jedenfalls hat die Arbeiterschaft weit mehr Grund, über steuerliche Belastung zu flagen, die sie nicht abwälzen tann, als das Handwerk", das die Steuern in seine Breise mit einfalkuliert. Auch die gesetzgeberische Tätigkeit sei dem Handwerk nicht günftig. Hier steht vor allem obenan der Entwurf des Breis. abbaugeseßes." Ueber die ganze tläglich gescheiterte Breisabbau­aftion besteht jedoch wirklich auch in Handwerkerfreisen mehr Grund zu lachen als zu flagen. Ferner wird geklagt, daß der Entwurf einer Reichshandwertsordnung dem Reichstog immer noch nicht unterbreitet wurde. Die Reichsverfassung, die nun im 8. Jahre in Kraft ist, sieht Bezirkswirtschaftsräte vor. Wenn der Reichstag   fich damit nicht später beschäftigt als mit einer Reichs bandwerksordnung, müßten wir noch zufrieden sein.

Charakteristisch ist die Klage barüber, daß das Arbeitsgerichts­gesetz den Innungen die Innungsschiedsgerichte ge nommen habe. As nb nicht höchste Zeit gewesen wäre, mit dieser zünftlerischen Einrichtung aufzuräumen. Die Gesellen als Objekte dieser Einrichtung weinen ihnen teine Träne nach. Der Herr Handwerkstammerpräsident, der früher jahrelang der Borfizende eines Verbandes Freier Vereinigungen von Selbständigen war, freut sich zwar, daß die Lehrlingsstreitigkeiten den Inmungsschlichtungsausschüssen in erster Instanz überlassen wurden, flagt jedoch darüber, daß durch die Fassung des Gesetzes der ehrling zum Arbeitnehmer geftempelt werde, zu dem ihm die Handwerksmeister längst gemacht haben, aller dings nur mit der bekannten Kostgeldentschädigung. Es sei aufs äußerste zu bedauern, daß der Lehrling als Arbeitnehmer zu gelten hat, da das Lehrverhältnis dann nicht mehr ein Erziehungs­verhältnis bleiben tann und wird. Es ist nur zu hoffen, daß der Reichstag hier noch Aenderungen schafft.

Wir wollen das nicht hoffen und tönnten an vielen Bei­Mit dem gleichen Recht, mit dem das Unternehmertum sich als die Wirtschaft bezeichnet, geben die Bereinigungen der Hand fpielen zeigen, wie es mit dem Erziehungsverhältnis" bestellt ist, mertsmeister sich gewohnheitsmäßig als das Handwerk aus. Es zumal in den Lehrlingszüchtereibetrieben, wo der Unternehmer ift feineswegs Wortlauberei, wenn demgegenüber immer wieder zwanzig, dreißig und mehr Lehrlinge zu erziehen" hat. daran erinnert wird, daß zur Wirtschaft wie auch zum Handwerk Das lebensfähige Handwerk verdient zweifellos Schutz und auch die Arbeitnehmer gehören; daß also die Interessen Förderung. Die zünftlerisch- reaktionäre Einstellung aber fördert Der Unternehmer nicht ohne meiteres gleichbedeutend find mit den feinen Fortschritt nicht, es hemmt ihn nur. Allgemeininteressen.

In einem unerfüllte Hoffnungen" überschiebenen Jahres rücblid des Präsidenten der Berliner   Handwertstammer, Karl Lubert, wird geflagt, daß die Hoffnungen der Optimisten im Handwert sich nicht erfüllt hätten. Das Handwert mag fich in diesem Buntte mit den Optimisten in Arbeitnehmertreifen trösten, deren Hoffnungen noch weit schlimmer enttäuscht wurden. Dem Berichterstatter ist das auch nicht entgangen, denn er erklärt: die Mehrzahl der Konsumenten verfügt über ein so geringes Ein­tommen, daß beinahe von Zahlungsunfähigtett des Kundentreises die Rede sein fann.'

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Die Arbeitslosigkeit treibe die Gefellen zur Schwarzarbeit. wodurch den Selbständigen   Verdienstmöglichkeiten genommen würden. Nun ja, der Arbeiter ist auf die Verwertung feiner Arbeitstraft mindestens so sehr angewiesen wie der Handwerks­

Bom Wohnungselend auf dem Lande. Bei der Besprechung des fürchterlichen Wohnungselends auf dem Lande verdienen auch einige Beobachtungen festgehalten 3 werden, die ein Angestellter des Deutschen   Landarbeiterperbandes fürzlich im Kreise Rügen   gemacht hat.

In Trent   bewohnt eine aus fieben Röpfen bestehende Landarbeiterfamilie eine einzige Stube. Sie ft mehr als ein Loch zu bezeichnen, da fie nur 2,50 meter breit, 3,80 Meter lang und 1,90 Meter hoch ist. Der Bug ist vollkommen verschwunden. Der Fußboden sieht aus wie ein wenig ausgetretener Landweg. Die Wohnung ist derartig feucht, daß sich die Möbel vollständig ver zogen haben und fast unbrauchbar geworden sind. In dem Wohn­loch ist ein Pleines Fenster, durch dessen Rizen der Wind

berartig in Unordnung, daß das Heizen wegen der damit verbun denen Brand- und Erftidungsgefahr unmöglich ist.

Die beim Gemeindevorsteher, Amtsvorsteher, Pastor, Landjäger, bei der Fürsorgeschwester und dem Bohnungsamt eingebrachten Beschwerden haben bis jetzt zu feinerlei Ergebnissen geführt. Der Fall wird noch interessanter, wenn man hören muß, daß in Trent  und in der näheren Umgebung einige Wohnungen schon feit längerer Zeit unbewohnt sind.

In Grabiz bei Rambin   herrschen ähnliche Berhältnisse. Kürz­lich wurde ein Arbeiter als Schweinefütterer unter der Bedingung angenommen, daß ihm der Besizer eine Wohnung ausbaut. Is der Arbeiter eintraf, wurde er in Gemeinschaft mit seiner Frau in einem Raume untergebracht, der im Schweineft all mit eingebaut ist. Der Raum gewährt dem Bind, Regen und Schnee ungehindert Einlaß. Der Fußboden ist ebenfalls völlig schadhaft und für eine Wohnung durch­aus unbrauchbar. Das Fenster ist ein Eisengitter mit fleinen Glas scheiben, wie sie in den Schweineställen allgemein üblich sind. Ober­halb des Raumes befindet sich das Kornlager. Das führt dazu, daß der Wohnungsinhaber fortwährend von ungebetenen Gästen in Gestalt von Ratten und Mäusen heimgesucht wird. Es gehört wirklich eine Portion Dreiftigkeit dazu, einer Familie zuzumuten, in solchen Elendslöchern nach vierzehnstündiger Arbeits­zeit zu wohnen und zu schlafen.

Die Wohlfahrts und Gesundheitsbehörden müßten mit Boll machten ausgestattet werden, die es ihnen ermöglichen, rüdsichtslos gegen solche Landwirte vorzugehen, die ihren Arbeitern das Wohnen in Räumen zumuuten, in denen man nicht einmal das Bieh unter­bringt.

Entschädigung Erwerbsloser als Pflichtarbeiter. Antwort auf cine kleine Anfrage, die im Preußischen Landtag ein Der preußische Minister für Bolkswohlfahrt erflärt in emer gebracht wurde, daß es recht und billig sei, Erwerbslosen  , die mit Bflichtarbeit beschäftigt werden, eine Entschädigung für mehr aufwendungen infolge erhöhter Abnugung von Be tleidung und Schuh we'rf zu gewähren. Die geltenden Be ftimmungen schen vor, daß den Bflichtarbeitern ein 3uschuß in Höhe von 50 Pro 3. der Hauptunterstützung gewährt werden muß.

Genfer   Uebereinkommen zur Unfallversicherung. Der Reichsarbeitsminister hat dem Reichstag die von der Internationalen Arbeitsfonferenz während ihrer 7. Jahrestagung angenommenen Entwürfe zu lebereintommen über die Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen und Berufsfrankheiten somie über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigungen aus Anlaß von Betriebsunfällen vorgelegt.

Tarifkündigung in der Ziegelindustrie.

Dortmund  , 29. Dezember.  ( UTB.) Der am 14. April 1926 zwischen dem Verband Rheinisch- Westfälischer Ziegeleien und ver wandter Betriebe Dortmund   und dem Berband der Ziegeleien Rhein­lands e. V. Köln   einerseits, dem Verband der Fabrika arbeiter Deutschlands und dem Gewerkverein Deutscher Ziegler andererseits abgefchloffene Rahmentarif für die Ziegelindustrie des Rheinlands und Westfalens   ist beiderseits zum 31. März 1927 ge kündigt morden.

Freie Gewerkschaftsingenb. Seute, Donnerstag. 7% Uhr, tagen die Gruppen: Röpenid: Gruppenheim Jugendheim Grünauer Str. 5. Silvester ftimmung. Lichtenberg  : Gruppenheim Jugendheim Doffeftr. 22. Silvester feier in Luft und Zaune Tempelhof: Gruppenheim Engeum Germania ftraße 4/6. Gruppenabend fällt aus.- Suboften: Gruppenheim Reichenberger Straße 66( Feuerwehrhaus). Abschied vom alten Jahr. Spandau  : Gruppen Heim Jugendheim Lindenufer 1: Gruppenabend fällt aus. Moabit  : Gruppen belm   Stabtifces Jugendheim Bremen Ede Biclefftraße Seiterer bend, Achtung! Die Griediftunde ber Rugendzentrale findet am Donnerstag in der, arbeiterverbandes, Sebastian str. 37/38, abends 74 Uhr Jugendveriammlung. Reit von 4-7 Uhr abends ftatf. Jugendabteiluna bes Deutschen   Betreibungs

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