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Scheiüemann bei Abrechnung mit den Rechtsparteien. D In d«r Stadthalle Klosterstraße veranstaltete gestern abend das Reichsbanner eine Kundgebung, in der Reichstagsabgeordneter Genosse Philipp Scheid« mann sprach. Schon kurz nach 6 Uhr um 8 Uhr sollte die Kundgebung beginnen rückte Zug um Zug der Kameraden heran. Um 7 Uhr war die Klosterstraße schwarz voller Menschen. Die Eingänge waren noch keine halbe Stunde geöffnet, als die Halle, die Quergänge und die Galerie überfüllt waren. Viele fanden keinen Einlaß mehr. Mit stürmi- scheu Frei-Heil-Rufen wurde Genosse Scheidemann empfangen. In seinem einstündigen Referat, das andauernd von stürmischen Zurufen und Beifall unterbrochen wurde, rechnete Scheidemann ab mit den Rechtsparteien, die immer auf die Linksparteien als Landesverräter weisen. Er führte aus:Bei dem Jahreswechsel ist es Pflicht der Repu. blikaner, Umschau zu halten. In den letzten Monaten ist eine Landcsoerratshetze gegen uns betrieben worden. Wir wisien, wo die wahren Landesverräter zu finden find. DiePost" schrieb 191»: Noch weitere 49 Jahre Frieden, das wäre ein nationales Unglück." Die den Verteidigungskrieg in einen Eroberungskrieg verwandeln wollten, das waren die Parteien von rechts. Wer waren die Loirdesoerräter, die nach dem Zusammenbruch deutsche Lande an Polen , Litauen und die Tschechoslowakei abgeben wollten? Zu den rechten Parteien waren diese ZNänncr zu suchen.(Stürmische Unterbrechungen und Zurufe.)

m Reichsbanner. e Republikaner müssen in die Regierung» M«in« letzt« Reichstagsrede war von vaterländischen Absichten getragen. Es muh dem Ausland einmal gesagt werden, daß das aufrechne Deutschland ehrliche Politik treiben will und diese Dinge niqt deckt. Das Ausland hat die Rede richtig beurteilt. Die Republik ist dem Treiben der Reaktion gegenüber viel zu nachfichrig gewesen. Warum wollen dt« De utsch n at i o na le n in die Regierung?, Weil Zölle zu machen sind und dabei ist zu verdienen. Die Re- publikaner müssen dafür sorgen, daß dies Geschäft zerschlagen wird. Die Republikaner gehören in die Regierung. Selbst auf die Gefahr hin, daß die republikanischen Parteien keine Mehrheit haben, müssen sie die Regierung übernehmen. Je entschlossener die Regierung zupacken würde und den unaus- bleiblichen W a h l g a n g vorbereiten würde, um so sicherer würden die nächsten Wahlen«ine sicher« Mehrheit für die republikanische!: Parteien ergeben. Die Bevölkerung wird den entschiedenen Kämpfern. folgen. Die Republikaner müssen heraus aus der Desensive. heraus zur Attacke, heraus zum entschiedenen Kamps für die Republik . Der hieb ist die beste Parade." Stürmischer, minutenlanger Beifall setzt««in, als Scheidomann endet«. Ein kurzes Musikstück beschloß die Kundgebung.

Scharfmacher. Er» KoPUsl aus der Geschichte des Unternehmertums Bon August Erdmann. Herr Llöckner, der bekannte Zentrumsindustrielle, ist aus dein Langnamenueretn(Verein zur Wahrung der gemein- famen winschastlichen Interessen in Rheinland und Westfalen ) aus- geschieden, weil er die sozialreaktionären Tendenzen, die in diesem Berein hervortreten, für bedenklich häll. Diese Tendenzen Haber» zu einer lebhaften Auseinandersetzung in der Presse des Rhein- lands geführt. Auf der einen Seite steht dieKölnische Z e i- t u n g", das Organ der Volkspartei, auf der anderen dieK ö l n i- sche Voliszeitun g". das große Zentrumsorgan am Rhein . Zur Debatte steht die sozialpolitische Tendenz der kommenden Reichsregierung. Der Hort der Scharsmachertendenzen ist der Lang- namenverein. Er hält auf Scharfmachertradition. ch Dieser Tage ist Dr. Wilhelm B e u m e r, der langjährige Geschäftsführer des Langnamenvoreine und der Nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Stahlindustrieller, gestorben. Ein Düsseldorfer Blatt widmet ihm einen Nachruf, worin ihm bescheinigt wird, daßalles in allem Dr. Wilhelm Beumer der treue Ekkehard der rheinisch- westfälischen und der deutschen Industrie gewesen, nie und nirgends fehlend. wenn sie eines Heroldes und eines schneidigen, furcht- losen Vorkämpfers bedurfte". Das ist richtig. Als Beumer 1887 die Geschäftsführung des Vereins mit dem langen Namen übernahm, da war ihm sein Wirken vorgezeichnet durch seinen Vorgänger im Amte, den Ober- scharsmacher B u e ck. Der Verein war im Jahre 1871 gegründet worden. Im nächsten Jahre lieh er sich zum ersten Male über d Arbeiterfrage aus, und zwar aus Anlaß der Eifenacher Tagung bürgerlicher Eozialreformer, die dort über die englischen Gcwerk- vereine und Einigungsämter verhandelten. Dagegen erhob sich der Bueck-Verein, und sein Ausschuß erklärte: Die Höhe des Lohnes läßt sich ebenso wenig wie die Dauer der Arbeitszeit durch schieds- oder andere qerichtliche Sprüche fest- setzen: st« wird sich wie bisher so auch in Zukunft nach dem ewig gültigen wirtschaftlichen Gesetze von Angebot und Nachfrage regeln... Was aber die G e w e r t- vereine betrifft, io stellen sie, man mag sie betrachten, wie man will, im Grunde genommen, nichts anderes dar, als die O r g a- nifation des sozialen Krieges. Eine Garantie dafür, daß ihre Führung stets nur in den Händen der a n st ä n d i g e n Elemente des Arbeiter st andes ssch befindet, ist nicht vorhanden: die Wahrscheinlichkeit spricht vielmehr für das Gegen- teil." Gewiß waren derlei Gedanken zu jener Zeit keine besondere Eigenart gerade des Vereins mit dem langen Namen, sie waren in Unternehmerkreisen sozusagen ollgemein gültig. Aber die Scharf- macher Bueck-Beumerscher Art blieben das, was sie 1872 waren, auch für die Folgezeit. Als Ende der siebziger Jahre der Reichs- tag die arbeiterschutzgesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung uni ein weniges verbessern wollte, fuhr der Verein mit dem lange» Namen eine ganze Reihe von Beschlüssen dagegen aus. Er war so gütig, von einer Verschlechterung der Bestimmungen für die Kinder abzusehen: es sollte bei dem bisherigen Zustand bleiben, wonach Kinder unter 12 Jahren gar nicht, solche von 12 bis 14 Jahren sechs Stunden in Fabriken beschäftigt werden dursten. Der Verein hieltin Anbetracht der schwierigen Verhällnisse, womit die deutsche industrielle Produktion zu kämpfen hat, die Zeit nicht für geeignet, weitere Beschränkungen in der Verwendung dieser oder jener Arbeitskräfte gesetzlich einzuführen". Ganz allgemein erklärte sich der Vereingegen alle Bestim- wungeu, die bezwecken, weiter als es durch die bestehende Gesetz- gebung geschieht, die Beschäftigung erwachsener Arbester ein- zuschränken und einzuengen": er erklärt sich also, wie ausdrücklich nochmals betont wird,gegen die Einführung eines sogenannte Normalarbeitstages'. Do ging es im Jahre 188ö, als im Reichstage über Anträge wegen weitere Ausbildung des Arbeitsschutzes verbandest wurde: so ging es, nachdem Herr Beumer die Sache der rheinisch-westfälischen Scharfmacher in die Hand genommen, im Jahre 1899 bei der Reu- regelung der Gewerbeordnung.Unter allen Umständen Ruhe!" Das war der Ruf, den Beumer von jetzt ab jedesmal >n Wort und Schrift ertönen ließ, wenn sich irgendwo der Wunsch oder das Bedürfnis nach sozialpolitischen Maßnahmen äußerte. Als im Mai 1898 die christlichen Bergarbeiter am Piesberge streikten, verkündete Beumer im Preußischen Abgeordnetenhause, es handele sich in diesem Falle darum.werHerrimHauseseinsolle". Im Anschluß daran,»erlangte er den damals bereits angekündigten Schutz der arbeitswilligen Elemente", und als die Vorlage kam, erklärte Beumer in der Ausschußsitzung des Zentral- Verbandes Deutscher Industrieller am 17. November 1899 ausdrücklich feine Zustimmung zu einem Beschluß zugunsten der Zuchthausvor- läge. In demselben Kreise trat er am 25. Februar 1899 gegen die Errichtung von gesetzlichen Einigungsämtern, von Arbeitsämtern und eines Reichsarbeitsamtes auf.Es sei leider so weit gekommen," meinte er bei dieser Gelegenheit,daß wir hier in den industriellen Ver­bänden noch die einzige Stelle sind, die gegen eine derartige Schaffung neuer Einrichtungen, die schließlich nur der Stärkung der Sozialdemokratie und der Mehrung ihres Ein- f l u s f e s dienen, Stellung zu nehmen haben" In diesem Sinn« hat Beumer noch zwei Jahrzehnte lang als der treue Ekkehard der rheinisch-westfälischen und der deutschen In- dustrie" im Dienste des schärfsten Scharfmachertums seines Amtes gewaltet. Während des Weltkrieges niit seinem Burgfrieden war auf wirt- schafts- und sozialpolitischem Gebiete für die Schorfmacher wenig zu machen: sie tobten sich dafür desto heftiger im Ausstellen wohn- sinniger Kriegsziele und Eroberungspläne aus. In den ersten Noch- kriegsjahren hatten sie allen Grund, sich zurückzuhalten: sie sahen ein. daß sie 1918 nicht sofort da wieder anknüpfen konnten, wo sie 1914 aufgehört hatten. Die Dinge und Menschen, über die sie bis dahin mit dem Rechte des Stärkeren glaubten schalten und walten zu können, hatten sich doch«,» wenig geändert. Im Jahre 1924 zog sich der unterdes 78 Jahr« alt gewordene Beumer vom Scharfmachergeschöft zurück. Ob die Zahl der Unternehmer, die das Verfahren der Bueck und Beumer für die Zukunft als unbrauchbar und zweckwidrig ansehen, ob ihr Mut und ihre Ausdauer groß genug sind, um sich gegen die Beschränkthest der anderen durchzusetzen, kann man wünschen, aber leider noch nicht als gewiß annehmen. « Daß im Bereiche des Vereins mit dem langen Namen die scharf- macherische Gesinnung noch lange nicht ausgestorben ist. zeigt ein Borfall, der, wenn er sich auch nicht gerade auf sozialpolitischem, sondern mehr auf gesellschaftlichem Gebiete zugetragen hat, doch gerade deswegen besonders bezeichnend ist für die Anmaßlichkeit und Rückständigkeit namhafter wirtschaftlich führender Leute. Düsseldorf ist der Sitz des Gewerbevereins für Rheinland-West- falen, der in einem der Stadt gehörigen Gebäude ein K u n st»

gewerbemuseum unterhält. Die Mitglieder des Vereins sind Einzelpersonen, Industliesirmen, Stadt- und Kreisverwaltungen. Der Staat Preußen und die Stadt Düsseldorf leisten Zuschüsse in erheblicher Größe. Vor einiger Zeit war der Vorstand neu zu wählen. Einige Mit- glicder des Vorstandes(höhere Beamte) waren verzogen oder ge- starben: an ihre Stelle wurden ihre Amtsnachfolger vorgeschlagen. Di« Jahresversammlung erteilte den Vorschlägen ihre Zustimmung bis auf«inen. Dieser betraf den neuen Regier ungspräsi- denken. Gegen ihn lehnte sich der Vorsitzende des Vorstandes, Ge- heimrat Kirdorf, auf mit der Begründung, daß ihm die Richtung des neuen Herrn Präsidenten nicht sympathisch sei. Herr Kirdorf ist zwar reichlich alt und verkalkt, aber so groß ist sein Einfluß doch noch, daß keines der übrigen Mitglieder zu widersprechen wagte. Der sozialdemokratische Regle- rungspräsident wurde, trotzdem er als Vertreter des Zuschuß- leistenden Staates einen Anspruch auf einen Sitz im Vorstände haben sollte, nicht gewählt. Herr Beumer hielt sich als Scharfmacher wenigstens im Rahmen seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben. Herr Kirdorf geht weit darüber hinaus und darum ist seine Scharfmacherei in diesem Falle um so schlimmer und um so dümmer.

Unmögliche Verwendung von Reichsgelöern Weitere Subventionen in Ostpreußen . Die Reichssubventionen für den ostpreußischen Großgrundbesitz, die bereits vor Bewilligung des Reichstages ungesetzlicherweise auf dem Verwaltungsweg« durchgeführt worden sind, sind inzwischen durch«ine neu« Subvention auf Kosten des Reiches ergänzt worden, der wiederum die gesetzliche Grundlage fehlt. Neben den Zuschüssen, die das Reich den ostpreußischen Groß­grundbesitzern zu ihren Zinszahlungen leistet, hat man ihnen jetzt auch noch die ain 1. Oktober 1928 fälligen Renten bankgrund- schuld zinsen nachträglich erlassen. Di« offiziös« Industrie und Handelszeitung" behauptet, es handele sich hierbei ui.» neue Beschlüsse. Seltsam ist nur, daß die ostpveußisch« Landschaft dies« neuen Beschlüsse schon am 1. Oktober angekündigt und am 39. November von neuem als sicher bestätigt hat. Die maßgebenden Erlasse und Verfügungen des Reichssinanzministers sind bis heut« noch nicht bekannt geworden. Di« Transaktion sieht so aus, daß 1,8 Millionen Mark auf Grund des Ostprogramms vom Reich für die Zinszahlung zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag soll etwa gleich der Halste der am 1. Oktober fälligen Rentenbontzinscn! sein. Di« zweit« Hälfte der Zinsen soll überhaupt erlassen werden. Ein solcher Erlaß kann nur vom Reichsfinanzminister verfügt worden sein, da die Rentenbank nicht das Recht hat. die ihr zustehenden Zins- betröge zu erlassen. In der offiziösen Mitteilung derIndustrie- und Handelszeitung" wird behauptet, der Erlaß der Hälfte der ostpreiihi- sehen Rentenbankschuldzinsen werde dadurch tragbar, daß tatsächlich an Zinsen auf die Rentenbankgrundschuld mehr einlaufe, als durch die obligatorischen Berwendungsoorschriften erfordert werde. Diese nähme nur 85 Millionen Mark in Anspruch, an Zinsen liefen dagegen 199 Millionen Mark«in, und der dann verbleibend-Ueberschuß " flösse in den Rentenmarktilgungssonds. Dies« Darstellung, die wohl direkt aus dem Reichsfinanz- Ministerium stammen dürfte, ist natürlich völlig irreführend und unzutreffend. Das Vorhandensein eines jährlichen Ueberschusses in Höhe von rund 15 Millionen Mark über die jetzt neuerdings söge- nanntenobligatorischen Verwendungszwecke" hinaus war vom Gesetzgeber vorgesehen, und sein« Zuführung an den Tikgungsfonds ist genau so obligatorisch wie die anderen beiden Verwendungszwecke. Da jedoch der Tilgungsfonds vor allem der Tilgung der Stabilisierungsschuld des Reiches an die Rentenbank dient, so bedeutet eine Verkleinerung der dem Tilgungsfonds zu- fließenden Mittel einfach«ine Belastung des Reichs. Tatsächlich hat also der Reichsfinanzminister auch hier zu einer Sub- vention der ostpreußischen Großlandwirtschaft auf Kosten der Reichs» lasse sein« Hand geboten. Herr Reinhold wird sich nicht beklagen können, wenn man seine Ausforderungen zur Sparsamtest, die er gelegentlich an den Reichstag richtet, nicht lehr ernst nimmt. Ein Finanzminister, der sich nicht scheut, unter Verletzung des Etatsrechts des Reichstags über 5 Millionen Mark Subventionen an ein paar Tausend ostpreußssche Großgrundbesitzer mit offener Hand zu ver- schenken, hat keinen Anspruch daraus, als Sachwolter vernünftiger Sparsamkeit betrachtet zu werden.

Disziplinarverfahren bei üer Polizei. Milde bei kleineren Vergehen. Einem Erlaß des preußischen Ministers des Innern an die staat- lichen Polizeibehörden entnimmt der Amtliche Preußisch« Pressedienst folgendes: Bei Durchsicht der Personal- und Disziplinarakten sällt mir wiederHoll die Tatsache aus, daß oft nur geringfügige dienstlich« und außerdienstliche Verfehlungen der Polizeibeamten, insbesondere des Vollzug sdienstes,«ine scharfe Ahndung in Form förmlicher atten-

kundiger Disziplinarstrasen erfahren haben und bei ihrer Feststellung Akten" entstanden sind, die im umgekehrten Verhältnis zur Größe der Straftat stehen. In unzähligen kleinen Fällen aber wird«ine«ingehende Aus» spräche,«in««rn st«Belehrung schon das Ziel der Besserung erreichen und weitere Berfehlungen verhüten. Sind andere Beamte Zeugen des Vergehens gewesen, so kann in ihrer Gegenwart als Abschluß dieser Belehrung die Verwarnung erfolgen. Unter Um- ständen wird auch die ernste Besprechung des Falles vor der Beamten- fchaft, der der Beamte angehört,«in« heilsamere Wirkung und War- nung auf alle Beteiligten ausüben können, als die kalt verhängte Straf«. Wort«, aus denen der warmherzig denkend«, erzieherische und besorgte Vorgesetzt« spricht, werden dabei als solch« empfunden werden und nicht die persönliche Ehre des schuldigen Beamten unnötig verletzen. Ein« derartig auf die Eigenort der dienstlichen Verfehlungen des Beamten abgestellte motivisch« und psychologische Be- Handlung von Disziplinarsällen sst auch um deswillen anzustreben, weil förmliche Strafen In heutiger Zeit, wo der Aufstieg in höhere Stellen bei Bewährung offen steht, den Beamten mittelbar auch wirtschaftlich« Nachteil« verursachen, z. B. wenn«in« Be» förderung gar nicht oder erst wesentlich später infolge einer Diszi» plinarstraf« erfolgt. Außerdem ist zu beachten, daß bis auf weiteres alle Jahre noch«in« bestimmt« Zahl von Schutzpolizeibeamten aus dem staatlichen Dienst wird ausscheiden müssen, ohne bei der Polizei unkündbar angestellt zu werden. Erfahrungsgemäß aber ist den- jenigen Versorgung sanwärtern, die mehrere Dssziplinarstrafen erlitten haben, das Fortkommen bei anderen Behörden erschwert, da vielen Anstellungsbehörden die eigenartigen Berhällnisse der Schutzpolizei , welche ein« besondere straff« Dienstzucht erhesschen, nicht gentium bekannt sind. Ich ersuche deshalb, die beteiligten nachgeordneten Dienststellen anzuweisen, in Zukunft hiernach zu verfahren, und mache es allen Vorgesetzten zur ernsten Pflicht, sich von der richtigen Aus- Übung der Disziplinargewalt durch die nachgeordneten Dienststellen ständig und persönlich zu überzeugen. Durch«in solches Verfahren wird auch das gerade in Disziplinar- fällen oft sehr umfangreich« Schreibwerk erheblich vermindert werden können. Es wirb meist an Stell« zeitraubender Zeugenvernehmungen zu Protokoll dl« mündliche Erörterung des Falles im Beisein aller Beteiligten unter dem frischen Eindruck der Tat ein klares Bild der Vorgänge ergeben und lediglich in ernsteren Fällen nötig sein, in einer kurzen Aktennotiz Tatbestand und getroffene Maßnahmen niederzulegen.

Die Arbeit öes Lanütags. Wiederbeginn der Ausschußberntungen Im Preußischen Landtag, der seine erste Plenarsitzung nach den Weihnachtsferien am 18. Januar abhalten wird, werden die Ausschuß beratungen bereits am Dienstag mst der Fort- sctzung der Vorberatung der neuen Landgemeindeordnung beginnen, die man in zwei oder drei Sitzungstagen abschließen will. In der folgenden Woche wird am 19. Januar der Hauptaussch'ih mit den Etatsberatungen beim W o h l f a h r t s h a u s h a l-t ye- ginnen. Der für Durchberotung des Städtebaugesetzes neu eingesetzte Ausschuß will am 13. Januar seine Arbeiten aufnehmen. Außerdem werden bis zur Wiederausnahm« der Plenarverhand- lungen der Rechtsousschuß, der Ostausschuß, der Siedlungsausschuß und der Geschästsordnungsausschuß Sitzungen abhalten. Im Rechts- ausschuß steht u. a. der kommunistische Antrag auf S t r a f v e r- solgung des Landgsrichtsdirektors Weßling wegen der Führung der Fememordprozesse in Landsberg sowie die Novelle zum preußsschen Gerichtskostengesetz zur Erledigung.

Deleiöigung des Hamburger Senats. Drei Monate Gefängnis für einen Kommunisten. Hamburg . 3. Januar. (TU.) Das erweiterte Schöffengericht des Hamburger Amtsgerichtes verurteilte heute den verantwortlichen Redakteur Albert Heinrich Meyer von der kommunistischen Hamburger Volkszeitung " wegen öfsenllicher verleumderischer 2 e- leidigung de» Hamburger Senats durch einen Arrikel vom 23. September 1926 zu einer Strafe von drei Monaten Gefängnis.

hek Volt" zweimal täglich. Di« TageszeitungenDe Telegraaf " undDe Courant", die bisher nur in einer tögticher- Morgsnaus- gäbe«ine illustriert« Beilag« brachten, werden von jetzt ab täglich zweimal mit Illustrationen erscheinen. Gestern ist das sozio- listische Parteiorgan �et Volk", das bisher nur einmal täglich erschien, zum erstenmal als Morgen, und Abendaus­gabe herausgekommen. Das Blatt, das bisher ohne Biiderbeilafc erschien, wird fernerhin täglich einmal eine vilderbeilage erhalten ZUeutcrei in der Fremdenlegion. Wie Havae aus Rabat berichtet. melden die Blätter, daß ein Legionär den leitenden Arzt des Lazaretts von Meknes niedergeschossen habe. Eine Airzahl Soldaten hätten in dem Augenblick, als der Legionär verhaftet werden sollte, sürihnPartei ergrissen. Sie seien ebenfalls wie jener festgenommen worden.