so bedeutet das noch nicht, daß sie ein Rauschgift für den Genuß bereiten, wohl aber, daß sie die Kraftquellen zu neuer Lebens betätigung erschließen. Unser Dank gilt den Wissenschaftlern, die diese unsichtbare Welt erforschen und sie dem höheren Bedarfszwed der Menschen zuführen.
Försterphantasie.
Ein Abenteuer, das mehrere Einwohner von Großbeeren in einer dem Ort benachbarten Waldung erlebten, hatte ein sonder bares Nachspiel vor Gericht. Der Maurer Karl Schlomba ch, der Arbeiter Julius Haupt, der Arbeiter Richard Klabunde und der Maurer Frizz Marquardt wurden auf dem Wege von Mahlow nach Großbeeren durch den Jagdaufseher Fröse angehalten, der in Begleitung des Hilfsförsters Hente und eines Kaufmanns Wieser ihnen entgegentrat. Fröse verlangte, daß Schlombach und seine Begleiter sich auf Waffen untersuchen ließen, und er nahm zwangsweise die Untersuchung vor, doch fand er selbstverständlich keine Waffen. Als Wicfer mit einem photographischen Apparat dabeiftand, wie wenn er die vier im Bilde feft halten wollte, rief Schlombach seinen Freunden zu:„ Laßt euch nicht photographieren!" Blöglich erhielt Schlombach von Fröje einen Fausthieb ins Gejicht, der ihn zu Boden streckte und ihm die Besinnung nahm, so daß er einige Zeit liegen blieb. Seine Freunde bemühten sich um ihn und nachdem er sich erholt hatte, fekten sie zusammen ihren Weg fort.
Schlombach, gegen den, da er als Sozialdemokrat und Reichsbannermann bekannt ist, in rechtsgerichteten Kreisen Großbeerens eine feindselige Stimmung besteht. war zunächst über die Ursachen und Gründe der ihm widerfahrenen Behandlung im unklaren. Er
Bu Eine Rauschgift- Großhandelsgesellschaft.
lich gemacht worden.
Die Haupthändler sind wieder ruffifche Emigranten, die auch im Auslande, nicht nur in Berlin , ihre Hand im Spiel Kokain und dergleichen erwischt wurden, mußten nie die Quellen, haben. Alle die Kleinhändler, die in Berlin im Laufe der Zeit mit aus denen die Gifte in größerer Menge hierher flossen. Das ist erflärlich, weil der
Die größte internationale Schiebergesell.| liner Bentrale entlarot und hinter Schloß und Riegel schaft, die den verbotenen Rauschgifthandel über viele Länder gefeßt, ihre ganze Arbeitsweise enthüllt. Ihre Hauptauftraggeber leben hin forgfältig organisiert hatte und in einem bisher unbekannten in China und Japan . Der Baie glaubt, daß die Rauschgifte gerade. Maße betrieb, ist von der Berliner Kriminalpolizei endlich unschäd- wie es als Rauschgift in den Handel kommt, erft in chemischen von dort her fommen, übersieht aber, daß Kotain, Morphium usw., Fabriken hergestellt wird, und daß China und Japar in der Rich tung doch noch nicht auf der Höhe sind. Die ganze Aufdeckung vollzog sich nun so, daß man zunächst dem Bege des Geldes fernen Often schickten das Kaufgeld direkt nach Berlin a B. und S. nachging, das bei diesen Geschäften route. Die Auftraggeber im Die Rauschgifte machten den umgekehrten Weg. Sie tamen früher direkt nach dem Hamburger Freihafen. Später wählte man den Freihafen von Kopenhagen . Dort hatten die Gauner einige Räume in einem im Freihafengebiet gelegenen Hause zur mehr Glüd, denn sie gewannen einen Broturisten einer angesehenen Speditionsfirma, der ihnen für ihre falsch deflarierten Sandungen Berfügung stellte. Der Prokurist verständigte jedesmal, wenn etwas angekommen war, durch Telegramme, deren Inhalt andere nicht. entziffern fonnten, die beiden Russen in Berlin .
organisierte Rauschgiftegroßhandel,
China und Japan hin erstrecte, ganz geheimnisvoll betrieben der sich über Paris , die Schweiz , Italien usm. bis nach wurde und mit allen möglichen Mitteln seine Wege zu verdecken verstand. Es war äußerst schwierig, heranzukommen und Klarheit zu schaffen. Der erste größere Schlag wurde im August und September vorigen Jahres mit der Berhaftung des Berliner Apothefers hahn geführt. Zugleich mit dessen Festnahme trat plöglich eine Stodung in dem ungefeßlichen Handel ein. Aber nach Berlauf von sechs Wochen lebte der Vertrieb wieder auf. Der Berdacht fiel nun auf
murde darüber belehrt durch eine Anzeige, die der Jagdaufseher die gleich nach dem russischen Umsturz nach Deutschland gekommen
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Fröse gegen ihn und die anderen einreichte und die alle vier des Jagdbergehens beschuldigte. Sie sollten die Absicht gehabt haben, in dem Wald auf Hafen zu jagen. Waffen hatte man nicht bei ihnen gefunden, aber die Phantasie des Forstmannes spiegelte diesem das Bild von Wilderern vor, die mit dem Stod auf die Hasenjagd gingen. Er hatte es als auffällig empfunden, daß die vier nicht nebeneinander gingen, sondern( wie er bemerkt zu haben glaubte) in einer auseinandergezogenen Linie bahin schritten, als wenn fie eine Art Treibjagd planten. Wie man dabei einen Hasen erwischen soll, das wird einem gewöhnlichen Sterblichen rätselhaft scheinen; denn Hasen haben die Gewohnheit, auszureißen, wenn ein Mensch sich nähert. Aber der Forstmann joll dem Gericht die Versicherung gegeben haben, daß im Winter die Hafen minder rasch ausreißen und auf dem Schnee fizen bleiben, so daß fie auch mit dem Stock erjagt werden können. Auf solche Annahme hin wurden die Beschuldigten nicht nur auf die Anflage bant gebracht, sondern vom Schöffengericht Lichterfelbe auch tatsächlich wegen vermeintlichen Jagdvergehens verurteilt, Schlombach zu 5 Tagen Gefängnis, Marquardt zu 3 Tagen Gefängnis, Haupt und Klabunde jeder zu 30 M. Geldstrafe. In der Gerichtsverhandlung wurde dem Zeugen Fröse vorgehalten, daß er Schlombach mit einem Fausthieb zu Boden gestreckt hatte. Er ermiderte, aus einer Bewegung Schlombachs habe er, Fröse, auf eine Angriffsabficht geschlossen. Der Herr scheint wirklich eine sehr lebhafte Phantasie zu haben. Die vier Verurteilten legten gegen das Schöffengerichtsurteil Berufung ein, und die Sache tam nun vor bas Landgericht Berlin II. In der erneuten Berhandlung murben diefelben Belastungsaussagen vorgebracht, aber die Straf tammer 5 lehnte es ab, die von dem argwöhnischen Fröse behauptete Hajenjago für erwiesen" zu halten. Die Straffammer erfannte auf Freisprechung aller vier Angeklagten, und die Staatstaffe trägt jegt die Kosten des Verfahrens, das der Forstmann mit seiner ausschweifenden Phantasie und der Schöffenrichter mit
feiner Leichtgläubigkeit verschuldet haben.
Mehrere Wochen vor der Straffammerverhandlung hatte auf Grund der von Fröse in der Schöffengerichtsverhandlung gemachten Aussagen einer der Angeklagten eine Anzeige bei der Staatsanwaltichaft eingereicht, in der er Fröfe eines Falscheides bezichtigte. Ueber ihre Stellungnahme zu dieser Anzeige hat die Staatsanwalt fchaft fich noch nicht geäußert. 100
Der Moabiter Aktenskandal. Kunerts Beschuldigungen.- Haftbefehl gegen Kunert. Der Bankier Kunert hat von der Schweiz aus durch seinen Berbeidiger Dr. Herbert Fuchs dem Staatsanwaltschaftsrat Binder eine Schuhschrift überreicht, in der sehr schwere Angriffe gegen Rriminalfommissar Dr. Uelzen erhoben werden, von dem Kunert behauptet, daß Dr. Uelzen dem Generalkonsul Tonfé Mitteilungen aus dem Attenstück gegen Kunert gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft wird nun umgehend Ermittlungen anstellen, und man ferner gegen Kunert Haftbefehl erlassen, um den Bantier, der von seinem augenblicklichen sicheren Wohnsiz in der Schweiz aus schwerste Verdächtigungen gegen Beamte und andere Bersonen aufstellt, nach Möglichkeit auf dem Wege der Auslieferung nach Deutschland zu bekommen. Allerdings ist es fraglich, ob Kunert nicht inzwischen den Wohnsiz ändert und nach Frankreich oder Italien geht, so daß, praktisch genommen, eine Festnahme faum möglich erscheint. Inzwischen ist Kriminalfommissar Kanthat nach der Schweiz gefahren. Er will Kunert dort vernehmen, vorausgesetzt, baß er ihn noch antreffen sollte. Es fommt ihm insbesondere darauf an, von Kunert eine Ertlärung darüber zu erhalten, wo sich die umfangreichen Atten befinden, die der Bureauvorsteher Hübner ihm übergeben hat, und die sich bisher an Gerichtsstelle nicht wieder eingefunden haben. Rechtsanwalt Dr. Herbert Fuchs hat für Bantdirettor Kunert eine Sicherheitsleistung in beträchtlicher Höhe angeboten, und der Oberstaatsanwalt ist auch bereit, Kunert, falls er sich selbst stellen sollte, mit der Untersuchungshaft unter diesen Bedingungen zu verschonen. Die Höhe der Kaution dürfte jedoch angesichts der Vermögenslage Kunerts auf etwa eine halbe Million Reichsmart beziffert werden. Wahrscheinlich wird jetzt von der Staatsanwaltschaft die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung gegen Hübner, Kunert, Penser und Genossen beantragt werden, durch welche in erster Reihe Licht in die dunklen Zujamfnen= hänge dieses Falles gebracht werden soll.
Eine Kindestötung.
Die 21jährige K. hatte eines Tages auf der Fahrt von Berlin nach Köpenid, wo sie als Hausstüße in Stellung war, einen jungen Menschen fennengelernt. Man traf sich etwa dreimal. Da aber der Freund den Wunsch äußerte, daß die folgenden Begegnungen in Berlin stattfänden, gab die K. die Bekanntschaft auf. Bald mußte das Mädchen feststellen, daß es Mutter werden würde. Den jungen Mann fannte sie aber gar nicht mit Namen. Ihrer Herrschaft scheute sie sich anzuvertrauen; fie fürchtete, daß ihre Eltern sabon erfahren tönnten. Die waren it renge Leute und hätten fie verstoßen. Die Leute in der Siedlung tuschelten fchon untereinander über den Zustand der K. Ihre Herrschaft nahm sie vor und brang in fie, die Wahrheit zu fagen. Sie leugnete. Dann fuhr fie auf Urlaub zu ihrer Mutter und kam in unverändertem Buftande zurüd. Am 21. September, um 3 Uhr nachts, aber gebar fie; es wurde eine Sturzgeburt. Das Kind fiel auf den 3ementboben und beschädigte fich das Köpfchen. Um es am Schreien zu hindern, drückte die R. ihm das Geficht zusammen, dann wickelte fie es in eine Decke und legte es in einen Wäscheforb, den fie Schloß. Als die Hausfrau am Nachmittag in das Zimmer ihrer Stüze tam, die fich so elend fühlte, daß sie im Bett geblieben mar, erblidte fie einen großen Blutfled auf dem Fußboden und mußte mun, was geschehen mar. Sie holte das tote Kind aus dem Bascheforb. Die Dbduttion ergab einen Schädelbruch und einen zerbrochenen Kiefer. Bürgemale waren nicht vorhan ben. Der Tod märe auch durch den Schädelbruch erfolgt; herbeigeführt hatte ihn die Erstickung. Vor dem Landgericht II erflärte bas Mädchen, es habe aus Berzweiflung, Angst und Scham das Kind durch das Zusammendrücken des Gesichts am Schreien nerhindern wollen, habe aber nicht die Absicht gehabt, es
Die Ruffen fuhren dann nach Kopenhagen hinüber und besorgten die Verpackungen für den weiteren Bersand, 2Is es soweit war, fuhren deutsche Beamte nach Kopenhagen , durch fuchten in Gemeinschaft mit der Kopenhagener Polizei das Haus im Freihafen und fanden 18 Kilo Morphium und acht leere Morphiumbüchsen. Der Profurist gab alles zu. In der selben Zeit griff die Kriminalpolizei in Berlin zu, nahm 8. und 6- und zahlreiche Helfershelfer fest und beschlagnahmte in der Wohnung Don B. 13 Rilo Heroin und vier Pfund Rohmor phium. Die Ruffen legten alsbald ein umfassendes Geständnis ab.. Bugleich sind auch die Polizeibehörden der übrigen Länder, die durch das internationale Opiumabtommen miteinander in Ber bindung stehen, für weitere Ermittlungen eingehend unterrichtet worden. Damit diese nicht gestört und beeinträchtigt werden, fönnen die Namen der Berhafteten und meitere interessante Einzelheiten
waren und im Westen Berlins wohnten. Die Ermittlungen ergaben denn auch, daß diese beiden das ihnen in Deutschland gewährte Gastrecht inode mißbrauchten. B. und S. lebten ganz unauffällig gut bürgerlich. Eine Großbant bezeichnete fie auf Er fundigungen als höchst ehrenwerte und vollkommen einwandfreie Kaufleute". Das schienen sie auch zu sein. Die Kriminalpolizei hatte aber so viele Verdachtsmomente, daß sie die beiden auf Schritt und Tritt beobachtete, wie fich nach monatelanger Arbeit ergab, sehr mit Recht. B. und S. wurden als die Häupter der Bernicht veröffentlicht werden.
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zu töten. Das Gericht verurteilte die Angeflagte wegen Kindes tötung zu zwei Jahren Gefängnis, unter Anrechnung von zwei Wochen Untersuchungshaft; es ließ sie auf freiem Fuße und stellte ihr Bewährungsfrist in Aussicht. Eine allgemeine Bemerkung scheint an dieser Stelle am Blaze: Es scheint notwendig, daß die Bohlfahrtsstellen mehr als bis jetzt der Fall ist dafür Sorge tragen, Wohlfahrtsstellen mehr als bis jetzt der Fall ist dafür Sorge tragen, daß durch entsprechende Plakate die jungen Mädchen darauf auf merksam gemacht werden, wo sie in derart kritischen Augenblicken Rat und Hilfe finden könnten.
Bettler und Obdachlose.
Aus dem Bereich des Schnellrichters. Ueber dem Gaal des Schnellrichters am Bolizeipräsidium in der Dirdsenstraße befindet sich der Gerichtssaal für Obdachlose, Bettler und Prostituierte. Es ist der penetrante Geruch des Asyls für Obdachlose, der den Gerichtsfaal erfüllt. Hierher verirrt sich fein Berichterstatter; hier gibt es auch teine Deffentlichkeit, feine 3uhörer. Wo sollten die auch hin? Den Raum, der für sie bestimmt ist, besetzen die Angeklagten. Auf der Anflagebant nimmt der Berichterstatter Blaz- so hat er die Angeklagten vor sich. Und diese Angeklagten! Der Menschheit ganzer Jammer pact dich an."
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Da ist einer, der ist bereits vor kurzem verwarnt worden: er schläft monatelang im Asyl in der Fröbelstraße. Das darf man nicht. Die Asylanten sollen Arbeit suchen. Arbeit? Wo fie finden? Trozdem behauptet der Angeflagte", überall wegen Arbeit nachgefragt zu haben. Beweise?" Ja, die besigt er nicht. Also erhält er vier Wochen Haft. Tragikomödie der modernen Rechts: pflege, daß sie nun einem hilflosen Menschen mit einer Strafe noch tommt er wenigstens eine Suppe .- Der zweite, ein 26jähriger eine Art Wohltat erweist, denn im warmen Polizeigefängnis beKrüppel auf Krüden. Er hat in der Friedrichstraße gebettelt. Das bedeutet Verkehrshindernis; betteln darf man wahr scheinlich nur dort, wo überhaupt feine Menschen sind. 3weimal ist er bereits wegen des gleichen Vergehens vorbestraft. Erst im Dezem ber hatte er drei Tage Haft. Deshalb lautet die Strafe diesmol auf eine Woche. Der dritte, ein 22jähriger. Der lebt mit sich in größter Uneinigkeit; vielleicht ist er auch geistig nicht ganz gesund. Auf die Frage des Richters, wie die Mutter heißt, sagt er: Ich weiß nicht." Was bedeutet das?"" Die geht mich nichts an. Schämt er sich seiner Mutter, hat sie ihm etwas Boses getan, liebt er sie zu sehr? Wer weiß! Er ist wegen Diebstahls bereits vor bestraft uni als„ Strichjunge" bekannt... Drei Wochen aft. Der junge Mensch sigt, den Kopf tief in die Hand gebeugt, ein Häuschen Unglüd. Der vierte ist ein 74jähriger. Fünf Male wegen Bettelns vorbestraft. Seine Woche Haft wegen Bettelns auf der Friedrichstraße nimmt er mit größter Dankbarkeit entgegen. lind dann wieder einer auf Krüden. Auch dieser ist vielmals vorbestraft. Er hat in der Untergrundbahn gebettelt. Die Sache wird vertragt. Der Staatsanwalt will sich sein Strafregister näher anschauen. Es folgt ein 39jähriger Mann. Der ist das leztemal am 26 Oktober verwarnt worden. Auch er behauptet, fich nach Arbeit umgesehen zu haben und besitzt natürlich wie sein Kollege feine Nachweise dafür. Gegen die eine Woche Haft hat auch er nichts zu erwidern. Und schließlich als letzter ein 27jähriger Airlift. Er ist am 27. September verwarnt worden. Nun ist bereits ein Vierteljahr darüber hin. Sein Vergehen war bereits am 26. Deze ber verjährt. Er kann von Glück sprechen und im Asyl weiter sein Logis nehmen.
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Funkwinkel.
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Ein gut zusammengeseztes Nachmittagskonzert der Kapelle Kermbach mit dem Triumphmarsch aus" Aida", der Duverture zum „ Oberon", und mit einer reichhaltigen Phantafie aus Bohéme". Beseelt flingt wieder das Cello in der Bruch'schen Bearbeitung des Kol Nidre" und auch die Bläser entwickeln im Triumphmarsch gelättigten Klang. Am Abend zwei Vorträge: Johannes Müller gibt in seinem Referat Aberglaube und Ahnenfult in China" interessante Einzelheiten. Dr. Herbert Hende behandelt in seinem Zyklus„ Einführung in die physische Geographie" die Lufthülle der Erde". Nach einem historischen Ueberblid tommt er auf die neuesten Forschungs ergebnisse, aber selbst bei schwierigeren mathematischen Fragen las er tlar und verständlich Darauf folgt die Sendung von Bar und Bimmermann". Es überrascht jedesmal die llebersichtlichkeit und Reinheit der Ensemblesäße und Chorszenen. Selbst das für die Uebertragung schwierige Serteit im zweiten Aft und das Finale Laffen jede einzelne Stimme erkennen, ohne daß jedoch die Solisten Chor und Orchester zubeden, wie vor einigen Wochen im Lohengrin. Kraftvoll wirkt die Singschule im dritten Aft. Die Regie sorgt für Konzentration, Nebensächliches ist im Dialog gestrichen morden. Selmar Meŋromig, der die Aufführung leitet, nimmt die Themen ganz leicht und gelöst, betont das Sprühende dieser unverwelften Mufit und toftet nicht einmal das Sentimentale des 3arenliedes aus. Eduard Kandi als van Beet ist mitreißend fomisch allein durch seinen meisterlich nüanzierten Vortrag. Artur Fleischer als Zar bleibt nicht im Rührjeligen steden. Seiner Stimme fehlt allerdings für diese Partie die Weichheit. Kuttner als Imanom, Jöken als Chateneuf und Elfe Knepel als Marie bieten gejanglich einwandfreie Leistungen.
Das Ende des kleinen Barmat- Prozesses.
des Landgerichts I, unter Borsik von Landgerichtsdirettor Dr. Tolt, Nach viertägiger Verhandlung vor der Berufungsstraffammer ging gestern zugleich mit dem Beginn des großen Barmat- Brezelfes der sogenannte„ kleine Barmat- Prozeß" zu Ende. Die erste Ber handlung vor dem Schöffengericht mitte hatte bekanntlich mochenlang stattgefunden. Mehrere Staatsbantbeamte waren beschul bigt, gegen Bestehungsgelder Baufhäusern Krebite ohne ausreichende Effettendedung eingeräumt zu haben. Weil dieser Prozeß aber einen nicht so großen Rahmen hat, wie der Monstre prozeß, wird er der fleine Barmat- Brozeß genannt. Die Berhand lung der zweiten Instanz ergab für die fragliche Zeit ein ziemlich trauriges Bild von den verworrenen Zuständen bei Der Staatsbant. Die Lombardabteilung, die die Darlehen gegen Effetten zu verausgaben hat, und in der naturgemäß ein großes finanzwirtschaftliches Wissen erforderlich ist, war teus mit Militäranmärtern, teils mit ganz jungen Beamten belegt. Diese waren dem Ansturm der geriffenen Inflationsschieber, die sich in die Kundschaft der Staatsbant eingeschlichen haften, nicht ge wachsen. Es fehlte an jeder Aufsicht und jeder Arbeifs. teilung. Die Straftammer trug diesen Umständen im weitesten Maße Rechnung, indem sie zu der Begründung seiner erheblichen Strafherabfegungen im Urteil ausführte, daß den Angeklagten die Bflichterfüllung im höchsten Grade erschwert, die Pflichtnerlegung aber im höchsten Grade erleichtert worden sei. Die Strafen wurden von der Straffammer herabgefeht für die Staatsbanfoberinjpettoren Blodom von einem Jahr fünf Monaten auf ein Jahr, Kersten von einem Jahr neun Monaten auf ein Jahr, für Staatsbanfinspektor Joft von neun Monaten auf sechs Monate, den Staatsbanfober fefretär Neigel von fünf auf drei Monate Gefängnis. Die gezahlten Bestechungsgelder wurden der Staatstaffe für verfallen erklärt. Selbstmord beim Abschied.
Vor den Augen seiner Frau hat sich ein 30 Jahre alter Maurer Friedrich Garme aus der Weserstraße 82 zu Neukölln er schoffen. G. lebte von seiner Frau getrennt. Die Frau wohnte in der Thomasstraße 8 bei ihren Eltern. Gestern abend um 8 Uhr erschien der Mann unter dem Bormande, daß er Papiere brauche. Frau Garwe suchte zwei Aufrechnungen der Invalidenversicherung, die sie noch besaß, heraus und brachte sie ihrem Manne nach dem Hausflur hinunter. Dort erzählte er ihr scheinbar ganz ruhig, daß er Aussicht habe, bald wieder Arbeit zu be tommen. Ganz unvermittelt zog er dann eine Pistole aus der Tasche, schoß sich eine Kugel in den Kopf und brach sofort tot zusammen. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte er schon wiederholt Selbstmordgedanken geäußert und dabei auch gedroht, daß er seine Frau in den Tod mitnehmen werde. Gestern abend jedoch ließ er die Frau ganz unangefochten. Die obdachlosen Schnitterfamilien.
In Berlin sieht man alljähr vom Spätherbst an im Ob. dach der Stadt viele Schnliterfamilien, die in der Provinz Brandenburg auf den Gütern zur Ernte angeworben, aber nach Beendigung der Arbeiten auf die Straße gesetzt wurden. Dbdachlos geworden, kommen diese Familien nach Berlin, und die Stadt fann sich dann nicht der Pflicht entziehen, den Zugewanderten für die Wintermonate eine notdürftige Unterkunft zu gewähren. In gesundheitlicher Hinsicht bilden aber diese Obdachgäste eine große Gefahr für die Bevölkerung Berlins, in den Schnitterfamilien oft Scharlach, Diphtherie und andere Krankheiten vorkommen, die gerade im Obdach sehr leicht weiterverbreitet werden können. Daß man die Schnitterfamilien an anderer Stelle unterbringen müßte, ist
Die Gebote guter Lebensart
verlangen Rücksichtnahme auf die Umgebung. Unreiner Atem stellt die Nerven der Mitmenschen auf eine unerträgliche Probe. Keine Schönheit vermag solch häflichen Makel
ODOL
verbürgt frisch- duftenden Atem.
weil