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Deshalb forbern wir, baß das Arbeitseintommen fortschreitend| Berein mit den arbeitenden Maffen der Städte bte Feffeln| von der Unsicherheit und den Wechselfällen des Marties und durch Erhöhung des steuerfreien Existenzmini- zu mums entlastet wird. Die Grundsteuer ist in eine einheitliche u sprengen, in die sie Feudalismus und Kapitalismus ( Groß der Spekulation. Weit entfernt davon, den Bauern von seiner grundbesig und Großkapital) geschlagen haben. Eine tiefe Scholle zu verdrängen oder sein Eigentum tonfiszieren zu Grundwertsteuer für die gesamte Landwirtschaft zu verwandeln. Sie Interessensolidarität verbindet die Arbei wollen, sichert die sozialistische Gesellschaft den bäuerlichen richtet sich nach dem Wert des nackten Grund und Bodens ohne Beterschaft mit den selbst arbeitenden Bauern. Massen ihr Eigentum und ihre Arbeitsstätte. Ihr Kampf gilt rücksichtigung des Wertes des Inventars, der Gebäude und der Boden­perbefferungen. Der Grundwert ist nach dem normalen Reinertrag Innerhalb der kapitalistischen Gesellschaft bedeutet der Kampf dem Herreneigentum der Großgrundbesitzer, nicht dem Ar­festzusetzen, den das Grundstück bei ordnungsmäßiger landwirtschaft­um die Demokratie für die Bauernschaft die Selbstverwaltung beitseigentum der Bauern und Landarbeiter. Sie beseitigt licher Bewirtschaftung nachhaltig zu gewähren vermag. Die Steuer- des Dorfes, die Beseitigung der Gutsbezirke, die Verwandlung die Ausbeutung durch das Handels- und Bankkapital und liften find bei der Gemeindebehörde offen zu legen. Der zum Zweck des Herrschaftsstaates der Grundherren und Kapitalisten in stellt die ungeheure Macht der Gesellschaft bewußt und plan­der Besteuerung festgesetzte Wert des Bodens ist maßgebend für die den Wohlfahrts- und Kulturstaat der Arbeiter und Bauern. mäßig in den Dienst der Steigerung der materiellen und Wertberechnung bei der Berpachtung sowie bei der Ausübung eines Die Hebung der Lebenshaltung der industriellen Arbeiter, ihre geistigen Bedürfnisse der arbeitenden Masse in Stadt und gesetzlichen Vorkaufs- und Enteignungsrechtes. Sicherung gegen Verelendung durch Krankheit und Alter zieht Land. die Erhöhung der nur allzu gedrückten Lage der fleinbauer­lichen Bevölkerung nach sich. Die Steigerung der Kauftraft der Industriearbeiter erhöht die Nachfrage nach den wichtigsten Produkten der bäuerlichen Betriebe und sichert ihnen Absatz und besseren Ertrag. Der Sieg der arbeitenden Massen in Stadt und Land unterwirft Großgrundbesitz und Großkapital der Herrschaft der Gesellschaft und befreit die Landwirtchaft

V. Forderungen für die Land- und Forstarbeiter. Die SPD. tritt mit gleicher Entschiedenheit für die Band- und Forstarbeiter ein, wie sie jahrzehntelang für die Verbesserung der Lage der Industriearbeiter gefämpft hat. Sie fordert vor allem, daß die drückende Abhängigkeit beseitigt wird, unter der bei der jetzigen Arbeitsverfassung, insbesondere durch das System der Wertwohnun gen, die Bandarbeiter leiden. Die Bandarbeiter sind in sozialpolitischer Hinsicht den industriellen Arbeitern gleichzustellen. Auch ihnen foll der freie Zutritt zum Grund und Boden wieder möglich gemacht werden, von dem sie durch die jahrhundertelang betriebene Klaffen­herrschaft und Klassenpolitik ihrer Herren ausgesperrt sind. Denen, die fähig und gewillt sind, eine Kleinbauernstelle zu erwerben, foll der Weg dazu erschlossen werden.

1. Für die Landarbeiter müssen Wohnungen bereit.

Durchdrungen von dieser Erkenntnis der Interessen­gemeinschaft, die alle Arbeitenden im Kampfe gegen die Profit­wirtschaft verbindet, erblickt die Sozialdemokratie in der Eingliederung der ländlichen Maffen in ihre Reihen eine ihrer dringendsten Aufgaben; denn diese Ver­einigung beschleunigt den Sieg und macht ihn zu unumſtöß­lichen Gewißheit.

Der Barmat- Prozeß.

geftellt werden, in denen fie nicht dem Einfluß des Arbeitgebers Barmat durch kaiserliche Behörden nach Deutschland geholt.- Seine Lieferungen

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unterworfen find. Je nach den örtlichen Verhältnissen sind Miet­wohnungen durch öffentlich- rechtliche oder gemeinnüßige Stellen oder Eigenheime in der Rechtsform des Erbbaurechts oder der Reichs­heimstätte zu schaffen. Dabei ist Borsorge zu treffen, daß der= artige Eigenheime bei Stellenwechsel des Landarbeiters von der ausgebenden Stelle wieder übernommen werden, um den Land­arbeiter vor Berluften zu schüßen. Alle diese neuen Wohnungen müssen von jeder Verpflichtung zur Arbeit bei bestimmten Arbeit gebern frei sein. Verheirateten ständigen Bandarbeitern, die sich in ihrem Beruf bewährt haben und ein Eigenheim erwerben wollen, werden. Die zum Erwerb der Stelle einschließlich der Baukosten notwendigen Mittel sind bis zu 90 Proz. vom Reich und den Ländern darlehnsweise gegen eine

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und des lebenden und toten Inventars

Tilgungsrente zu gewähren.

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2. Arbeiterwohnungen und wohnräume, die im Eigen­tum des Arbeigebers stehen, sind strengen Bestimmungen über die Beschaffenheit, den Luftraum, die Einrichtung und Beheizung zu

unterwerfen.

3. Deputatlohn und Deputatland sind möglichst zu beseitigen. Soweit irgend möglich, ist der reine Barlohn einzu­führen.

4. Die zurzeit noch bestehenden Heuerlingsvertrage find als solche zu beseitigen. An ihre Stelle treten freie Pacht und freie Arbeitsverträge. 5. Arbeitszeit und Sonntagsruhe find durch Reichsgefetz für die Bandarbeiter zu regeln. Die tägliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigen. In diesem Rahmen kann durch Tarifvertrag für den Sommer eine längere, für den Winter eine fürzere Arbeitszeit festgesetzt werden.

Die Sonntagsruhe muß im Sommer 36 Stunden, im Winter 42 Stunden betragen. Für die bei der Biehwartung und Haus­haltungsarbeit am Sonntag Beschäftigten muß zum Ersatz eine ent fprechende Freizeit in der Woche gewährt werden.

Üleberstunden und außergewöhnliche Sonntagsarbeit sind nur bei Gefährdung der Ernte oder des Viehes gegen entsprechende Auf­schläge zuzulaffen.

6. Die Verpflichtung für den Landarbeiter, noch eine weitere Arbeitskraft, einen sogenannten Hofgänger oder Scharwerfer zu stellen, ist völlig zu beseitigen.

7. Dem landwirtschaftlichen Arbeiter muß die Errichtung eines eigenen Hausstandes erleichtert werden. Insbesondere ist bei der

während des Krieges.

Gegen mich ist teine Boruntersuchung geführt

worden, wäre es der Fall gewesen, meine Herren, dann stände ich jetzt nicht hier.( Bewegung im Saal.)

Im weiteren Verlauf seiner Bernehmung vor dem Gericht| meinen Garantiebant im Jahre 1921, um dann sehr erregt, mit der schildert Julius Barmat, wie zu Beginn des Krieges der Faust auf den Tisch schlagend, zu erklären: Direttor der Kruppschen Wohnstättenverwaltung sich an ihn gewandt und um Lieferung von Lebensmitteln ge beten habe. Begen seiner Lebensmittelſendungen nach Deutschland sei die Firma 1915 auf die schwarze Liste der Entente gekommen; im Jahre 1916 habe er die Amerima, nämlich die ebenfalls megen ihrer Beziehungen zu Deutschland auf die schwarze Liste der Entente fam. Im Jahre 1917 sei er dann von dem holländischen sozialistischen Deputierten Troelstra aufgefordert worden, mit in die Ukraine zu fahren, um

für Holland Getreide zu besorgen.

Bei den Verhandlungen über die Durchfuhr der Güter durch Deutsch land sei er mit dem Gesandten v. Rosenberg in Berührung ge kommen, und seit dieser Zeit habe ihn die Gesandtschaft und die Deutsche Pressestelle gebeten, deutschlandfreundliche Artikel in die holländische Preffe zu lancieren, da die Stimmung damals drüben fehr schlecht gewesen sei. Professor Brinkmann habe ihn dann mehrmals eingeladen, nach Deutschland zu kommen, und er habe dieser Aufforderung seinerseits 1917 Folge geleistet. Bom Jahre 1919 habe er dann in großem Umfange Lebensmittel nach Deutsch land geliefert. Das Geld für die Waren wurde 12 Monate bet der Kommerzbank für ihn durch die Regierung angesammelt, und erst dann habe er frei verfügen dürfen. Er sei der erste Mensch gewesen, der Deutschland damals einen Kredit eingeräumt habe. Bors. Bei dieser zwölfmonatigen Wartezeit müssen Sie doch viel Geld verloren haben? Angefl.: Eigentlich nicht, denn ich habe mich wieder bei meinen Lieferanten gedeckt.

Weiter schildert Barmat, daß er

damals bereits ein Bermögen von faft 3 Millionen holländischen Gulden

befeffen habe und Filialen in New Yort, Berlin und Wien unter hielt. 3u jener Zeit habe sich auch die Doma" an ihn gewandt mit dem Ersuchen, ihr Devisen zu verschaffen. Er habe ihr etwa 400 000 bis 500 000 Gulden vorgefchoffen und die Martbeträge dafür Damals habe er selbst noch bei der Reichsbant disfontieren laffen.

Versicherungsdirektor Hahlo bekundete, daß er in Amerita und Deutschland , später auch in Wien als Versicherungsdirektor tätig gewesen sei, daß man ihn in Desterreich zum Handelsrichter und taiserlichen Rat gewählt habe. Von Wien habe man ihn nach Berlin zurückgerufen, und im Oktober 1924, vier Wochen vor der Ratastrophe im Barmat- Konzern, fei er in den Borstand der Garantiebant eingetreten. Der Angeflagte macht dann eingehende Ausführungen zu den ihm zur Last gelegten Tatbeständen und er­flärt zum Schluß: Jeder rechtlich empfindende Mensch wird mit mir fühlen, wenn ich jetzt nach vierzigjähriger Tätigkeit diese moralische und finanzielle Niederlage erleben muß.

Ich habe die Einleitung einer Boruntersuchung gegen mich be­antragt, der Staatsanwalt hat sie aber abgelehnt, weil ich nicht eines Verbrechens, sondern eines Vergehens schuldig sei, also feinen Anspruch auf Boruntersuchung hätte.

( Große Bewegung im Saal.) Dann wurde noch der letzte der An geklagten, der Finanzobertontrolleur Stachel, vernommen. Der Angeklagte stammt aus Ostpreußen und wurde 1920 von Soldan nach Bentheim versetzt, wo er als Zeichen des Vertrauens seiner Behörde der selbständige Leiter der Personalabfertigung murde Den Hauptangeklagten Barmat hat Stachel 1923 tennengelernt.

Damit war die Vernehmung der Angeklagten zur Person vor läufig erledigt. Die Angeklagten, die nicht direkt benötigt werden, wurden bis auf weiteres entlassen, müssen sich jedoch zur Verfügung des Gerichts halten. Der Borsigende vertagte die Berhandlung bis Donnerstag morgen und teilte mit, daß zunächst das erste Kapitel der Anklage, Die Staatsbant", erledigt wird. Hierzu foll der Sachverständige Soldat gehört werden, während Zeugen vor­aussichtlich nicht in Frage tommen. Zu diesem Punkt der Anklage werden sich nacheinander die Angeschuldigten Hellwig und Julius Barmat zu äußern haben.

Schaffung von Wohngelegenheiten auf dem Lande auch größere Martbeträge gekauft. Sein Bermögen habe sich im Jahre Vorträge, Vereine und Versammlungen.

auf die Wohnbedürfnisse dieser Arbeiterschaft Rücksicht zu nehmen. 8. Die schulpflichtigen und die aus der Schule entlaffenen jüngeren Arbeiter und Arbeiterinnen find durch Gesetz unter besonderen Schuh zu stellen. Die Schutzbestimmungen zugunsten der in der Landwirtschaft tätigen Frauen, insbesondere der Schwangeren und Wöchnerinnen, find auszubauen. 9. Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter sind den indu­striellen Arbeitern hinsichtlich der Pflichten und Leistungen in der Sozialversicherung, auch hinsichtlich der Verhütung von Betriebsunfällen gleichzustellen.

10. Das Koalitionsrecht und die Freizügigkeit sind nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich von jeder Beschränkung frei zu halten.

11. Alle ländlichen Wohlfahrtseinrichtungen find weitestgehend zu unterstützen.

12. Bei dem Abschluß von Lohnvereinbarungen und bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sind die Land- und Forstarbeiter den Industriearbeitern nicht nur gesetz lich, sondern auch tatsächlich gleichzustellen.

13. Das Betriebsrätegesetz ist auch für die Landwirt­schaft tatsächlich durchzuführen.

14. Die Vermittlung von Land. und Forstarbeitern darf nur durch öffentliche Arbeitsnachweise erfolgen, an deren Ver­waltung Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch zu beteiligen sind. 15. Alle zum Schutz der Land- und Forstarbeiter erlassenen Bestimmungen sind auch auf die ausländischen Wander= arbeiter anzuwenden. Es muß verboten werden, daß Wander­arbeiter zu niedrigeren als den für die hiesigen Arbeiter festgesetzten Löhnen beschäftigt werden.

16. Die von der internationalen Arbeitsorganisation angeregten Uebereinkommen über den Schutz und die Versicherung der Land- und Forstarbeiter sind zu ratifizieren.

17. Die Durchführung aller zum Schutz der Land. und Forst. arbeiter erlassenen Bestimmungen ist durch staatliche Kontrollbeamte ( 2andarbeiterinspektoren) unter Mitwirkung der Arbeit­nehmerschaft zu übernehmen.

VI. Bäuerliche Sozialpolitik. Durch Familien-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge ist der Berelendung einer landwirtschaftlichen Familie im Falle der Er­tranfung eines Familienmitgliedes vorzubeugen.

Für die kleinen Landwirte ist eine Krantenversicherung zu schaffen, die Zahnbehandlung, Wochenhilfe und Sterbegeld mit umfaßt. Diese Krankenversicherung hat jedoch bei der Berechnung ber Beiträge und bei der Regelung der Leistungen den besonderen Berhältnissen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Für einen schnellen tostenfreien Krankentransport zum nächsten Krankenhaus ist in allen ländlichen Bezirken Sorge zu tragen.

Um die Ueberlastung der bäuerlichen Betriebe mit Bestzwechsel Hypotheken und mit Ausgedingelasten zu verhindern, ist eine obliga­terische Lebens-, Invaliditäts­und Altersver= ficherung zu schaffen die auf die besonderen Bedürfnisse der Pleinbäuerlichen Kreise Rücksicht nimmt. Die Ueberlastung des Bodens Bodens mit Notstands Hypotheken ist durch obligatorische staatliche Feuer-, Hagel- und Biehversicherung zu verhüten. Zur Beratung der ländlichen Bevölkerung in allen Rechts­angelegenheiten sind für alle bezirke öffentliche unentgelt= liche Rechtsberatungsstellen zu schaffen.

Zum Kampf um diese Forderungen ruft die Sozialdemo­fratische Partei alle Arbeitenden auf dem Lande auf, um im

1923 auf etwa 3% Millionen Gulden belaufen, bestehend aus Häusern, Barenbeständen und Bargeld. Borf.: Haben Sie an den Markbeträgen verloren? Angefl.: Ja, ich habe etwa 250 000 Gulden an der Mart verloren. Dorf. : Haben Sie denn nun von Ihrem Vermögen auch etwas nach Deutschland gebracht? Julius Barmat: Jawohl. Die Anflage behauptet zwar, ich hätte nur einmal 8000 englische Pfund nach Deutschland gebracht, aber ich fann eine Be­scheinigung von den Grenzbehörden beibringen, daß ich

30 000 Dollar, 10 000 Pfund und 30 000 Gulden mitgebracht habe. Ich bin nicht nach Deutschland gekommen, um hier Geld zu suchen, wie die Anklagebehörde es behauptet. Borf.: Wie sind Sie denn nun an die Preußische Staatsban? gekommen? Julius Barmat: Durch Bauer und Gradnauer im Jahre 1923. Vors.: Mich interessieren nicht Ihre persönlichen Beziehungen, sondern nur aus welchen sachlichen Gründen Sie zur Staatsbank ge­kommen sind. Barmat: In Verbindung mit meinen Beziehungen zur Reichsbant.

Die eigentliche Vernehmung über die Geschäfte mit der Staats­bank und die sonstigen Anklagepunkte wurde dann bis zum Eintritt der Verhandlung über die einzelnen Rapitel der Anflage zurüd­gestellt.

Henry Barmat schildert seinen Lebenslauf dahin, daß er Volks­Schulbildung genossen und seine Vorbereitungen für das Gymnasium später nicht beendet habe, weil er 1911 nach Holland ging. Bei seinem Bruder in Holland war er dann als Angestellter, furz vor dem Krieg ging er nach Rußland zurück und mußte dann infolge des Krieges dort bleiben, bis er erst im Jahre 1919 wieder nach Holland zu seinem Bruder fam.

Der nächste Angeklagte, Alonste, der Geschäftsführer der Amerima in Berlin , ist 1894 in Kolberg geboren, ging mit 20 Jahren nach Hamburg , wo er Korrespondent wurde. Durch einen Angestellten der Amerima namens Spiegel sei er 1922 in die Berliner Filiale gekommen und wurde ein Jahr später dort Geschäftsführer.

Oberfinanzrat Dr. Hellwig gab bei seiner Bernehmung an, daß er 1885 in Bayern geboren sei und nach Vollendung seiner Studien im August 1913 in das Justizministerium gefommen sei, wo er in der Fideikommißabteilung tätig war. Nach Beendigung des Krieges wurde er im Januar 1919 Amtsrichter in Charlottenburg , wo er vier Monate blieb. Dann trat er in das Justizministerium zurüd und blieb dort bis März 1921. Dann tam er zur Seehandlung. seiner Bernehmung, daß er zunächst in seiner Heimat Bottrop das Der Angeklagte Abgeordnete Lange- Hegermann befundete bei Schneiderhandwerk erlernt und dann die kaufmännische Karriere eingeschlagen habe, um später das elterliche Tuchgeschäft zu über­nehmen. Im Kriege habe er von der Handwerkskammer Münster und 1915 in den Kreistag gewählt worden sei, sei 1920 seine erste große Aufträge erhalten. Nachdem er bereits 1911 in den Stadtrat Wahl in den Reichstag erfolgt, nachdem er 1919 auf der 3en= trumsliste erfolglos für den Preußischen Landtag kandidierte. 1924 sei er dann für den Wahlkreis Westfalen- Nord von neuem in den Reichstag gekommen, sei jedoch nicht im Vorstand der Zentrums­frattion gewesen. Sein Bermögen habe sich am 1. Januar 1924 bei vorsichtiger Schäzung auf 750 000 Goldmark belaufen. Was seine Immunität betreffe, so habe er der Staatsanwaltschaft feiner­zeit selbst erklärt, daß er die Aufhebung der Immunität von sich aus beantragen werde, wenn sich das als notwendig erweisen sollte. Er beanspruche die Immunität nicht als Schuh für sich.

Während sich die Bernehmung der Angeklagten Alfred und Hugo Staub sowie Rabbinowitz furz und unwesentlich gestaltete, verlief das Verhör der Versicherungsdirektoren Walther und Hahlo ziemlich dramatisch und aussehenerregend. Generaldirektor Walther, der dem Lloydkonzern angehört, verbreitete sich über seine Tätigkeit in der Bersicherungsbranche und über die Gründung der Allge

Reichsbanner Schwarz- Rot- Gold". Gefchäftsstelle: Berlin G 14, Sebastianstr. 37/38, Sof 2 Tr. Wintersportabteilung: Fr., b. 14, 8 Uhr, Werbeversammlung mit Vorführung von Wintersportfilmen im Logenheim Joftstr. 4, Ede Tiergarten: Do., d. 13., 8 Uhr, Bollversammlung int Neue Rönigstraße. Artushof. Prenzlauer Berg : Do., d. 13., Ramepadschaft Falle, Milaftr. 5. Blak bei Pfefferbura, Prenzlauer Allee 126. Friedrichshain: Do., d. 13 ft., d. 14., Sumannplak bei Boft, Stargarder Ede Enchener Straße. Wörther 7% Uhr, Schulaula Diestelmeyerstr. 4/5 4. und 5. Geftion Saalschuß. Fr., d. 14., 7 Uhr. 7. Gektion bei Roftin, Memeler Straße. Die Turn- und Sportabende finden von icht ab wieder regelmäßig ftatt und zwar jeden Freitag von 18-10 Uhr in der Turnhalle Memeler Str. 24/25. Charlottenburg : Rame. radschaft Roo Do., d. 13., Versammlung bei Arndt, Kantstraße. Röpenid: des Borstandes. Hermsdorf: Fr., b. 14., 8 Uhr, Generalversammlung mit Ant­Lichtbildervortrag des Rameraden Rüter bei Rönig, Bismardstr. 16. Friedrichshain : Do., b. 13., 8 Uhr, Tegel : Fr., b. 14.,

Fr., d. 14., 8 Uhr, Rameradschaftsversammlung im Stadttheater. Neuwahl

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gehörige aumn Filmvortrag willkommen.

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bei Roftin, Memeler Straße, engere Borstandssikung. 8 Uhr, im Alten Krug, Sauptstr. 14, Versammlung. Bortrag des Kameraben Bornemann über Wilhelm II. Erkner : Do., d. 13., 8 Uhr, Mital.- Bers. int glieder fowie die Mitglieder der Ortsvereine des Unterkreises Ertner find willkommen.

Gesellschaftshaus bei Karbe mit Lichtbildervorträgen. Angehörige unserer Mit­

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Dr. Dunker über Die Religionsfrage in der Entwicklung der Arbeiterparteien". Filehner Landsmannschaft zu Berlin . Donnerstag, 13. Jamuar, 8 Uhr, Joets Vereinshaus, Oranienstr. 36. Gäste willkommen.

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