Kopf für Kopf wird mit demselben engen Stahltamm durchgefämmt, dann werden mit einer kleinen Klinge die Haare und Schuppen oberflächlich entfernt, und bitte die nächste Dame! Keine Joee, daß der Kamm vor jeder neuen Benutzung desinfiziert wird, nein, Kopfschuppen, Niffe" und Läufe werden in ordnungsgemäßer Reihenfolge von einem auf den anderen Kopf übertragen. Es ist überhaupt bedenklich, in einer derartigen Anstalt Wannenbäder einzurichten, und die Schmutzausschläge, an denen eine große Zahl der Asyliſtinnen leidet, sind wohl nicht zum geringen Teil auf die Benutzung der ewig schmutzigen Bade- und Waschwannen zurückzuführen. Der Hausvater hat erlaubt, daß die Frauen in den Bannen ihre Wäsche waschen, und sicher war das von ihm recht gut gemeint. Es ist ja ein unmöglicher Zustand, daß den fünfhundert Insassinnen des Asyls nicht feinerlei andere Waschgelegenheit für thre Wäsche zur Verfügung steht und daß man wohl an dekorativ abgestimmten Wandanstrich, aber nicht an die primitivsten Forderun gen der Hygiene bei der Neuherrichtung dieses Asyls gedacht hat! Raum ist genügend vorhanden: Es ließe sich leicht eine Wasch füche für die Insafsinnen einrichten, und weder der Ersatz der Wannenbäder durch Brausen, noch die Kosten für eine beffere Aufficht oder die Anschaffung dreier Staubkämine wären für die Stabt unerschwinglich! Weder Schwestern, noch der Hausvater" haben bisher an diesem Zustand Anstoß genommen. Wer sich aber meigert, dieses Bab, diefe" Haarpflege" über fich ergehen zu laffen, wird aus dem Obdach gewiesen. jeber Besichtigung ftandhalten, und vor heimlichen Bisiten" scheint man fich allerorts sehr sicher zu sein. Man vertraut darauf, daß fich für die ärmfte Armut so bald fein Fürsprecher findet.
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Aber die Säle tönnen
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Ein Prozeß um das Fernsprechzählersystem.
es zu einem
Der Reichspostvertreter erklärt:„ Die Post denkt nicht daran, das System zu ändern." Ein interessanter Prozeß, dessen Entscheidung von grundsätz-| sich herausgestellt, daß die Zählergebnisse der Beamtin richtig ges licher und weittragender Bedeutung sein kann, beschäftigte gestern wesen seien. So habe der Kläger angegeben, im Monat Auguft eine Zivilabteilung des Amtsgerichts Charlottenburg. vorigen Jahres nach eigener Zählung 252 Gespräche geführt zuz Bei diesem Rechtsstreit handelt es sich nämlich um eine Klage, die haben, während im Betriebe 305 und durch die Spezialüberwachung 322 Gespräche ermittelt worden seien. Es habe sich herausgestellt. der Berliner Rechtsanwalt Dr. Walter Jaffé gegen die Reichs daß die Betriebszählung günstiger sei als die Spezialbewachung. post angestrengt hat, weil ihm gleich unzähligen anderen Fern. Das Eigenartage sei, daß der Kläger sich gerade auf die Monate sprechteilnehmern eine viel zu hohe Gebührenrechnung April bis Juni in seiner Klage berufe, in der keine Spezial. von seinem Fernfprechamt aufgestellt worden war, die in feinem bewachung eingeführt worden sei. Bei dieser Gelegenheit fam Berhältnis zu den wirklich geführten Gesprächen stand. Um der scharfen Zusammenstoß Poftverwaltung die Mangelhaftigkeit ihres Bahlsystems zu beweisen, hatte der Anwalt in seiner Privatwohnung fämtliche Per sonen, d. h. seine Frau und seine langjährige Hausangestellte verpflichtet, jedes geführte Telephongespäch aufzuschreiben, mit dem Hin meis darauf, daß diese Aufzeichnungen eventuell vor Gericht be. eidigt werden müßten. Diese Aufstellung wurde auch von den Angehörigen vorgenommen, und als die Fernsprechrechnung fam, ftellte fich heraus, daß die Bost etwa 30 Gespräche mehr ge. rechnet hatte, als in dem Haushalt geführt worden waren. Als der Einspruch gegen diese zu hohe Fernsprechrechnung wie üblich erfolglos blieb und die Antwort fam, daß ein Irrtum der Bost unmöglich fei, hatte Dr Jaffé auf Grund der eidesstattlichen Bersicherungen über die geführten Telephongespräche den Prozeß gegen die Reichspost angestrengt.
zwischen dem Vertreter der Reichspost und dem flagenden Anwalt, da Postrat Dr. Breithaupt behauptete, Dr. Jaffe müffe gemußi haben, in welcher Zeit er tontrolliert worden sei. Dies pies der Kläger mit aller Entschiedenheit zurüd und behauptete, daß er doch nicht den Bostbetrieb durdy einen Detektiv ausfpionieren laffe. Boſt rat Dr. Breithaupt: Wie der Prozeß auch ausgehen wird, das 3ählinstem wird von der Boftverwaltung doch nicht geändert werden. Auch im weiteren Verlaufe des Prozesses betonte ber Bertreter der Reichspost, daß an eine Abänderung des Systems nicht im Traum zu denken fei. Rechtsanwalt Dr. Jaffé führte noch zum Beweis dafür, daß auch bei der Post eingestandenermaßen Irr tümer bei ber Geiptächzählung möglich feien, einen Fall an, der einem anderen Berliner Rechtsanwalt, der seinen Wohnsiz während der Ferien aus Berlin verlegt hatte, passiert war. Bei diesem Teilnehmer waren, trojdem das Telephon während der Reisezeit gesperrt war, eine große Anzahl von Gesprächen berechnet morben. Auf die erste Beschwerde war von dem Fernspredjamt 8 mitgeteilt Beschwerben hat dann schließlich das Fernfprechamt nach längereu worden, daß ein Irrtum ausgeschlossen fei. Auf Grund wiederholter nachforschungen festgestellt, daß der Teilnehmer doch im Recht ge wesen sei. Es hatte sich nämlich ergeben, daß sich die Leitung des Gesprächzählers des Beschwerdeführers mit der eines anderen Fernsprechteilnehmers berührt hatte und daß durch diesen Fehler über, daß es sich hierbei um einen ganz feltenen Fall handele, der in der Leitung gar nicht geführte Gespräche zur Anrechnung ge fommen seien. Der Vertreter der Reichspost behauptet demgegen nicht zum Beweise angeführt werden könne. Da die Postverwaltung einen neuen Schriftfag eingereicht hatte, tam es noch zu feiner Entscheidung über diesen bedeutungsvollen Brozeß. Der Kläger bat sich innerhalb vier Wochen zu entscheiden, ob ein schriftliches Urteil erfolgen oder noch ein neuer Termin angesetzt werden soll.
Eine Frau, die das Unglück hat, obdachlos zu werden, muß anscheinend als erstes begreifen, daß sie feinerlei Recht, auch nicht bas Recht auf das natürliche Schamgefühl mehr hat. Um 2 Uhr In der Berhandlung führte der Kläger , Rechtsanwalt nachts kommt der Heizer in die Schlafsäle, um die Heizung zu Dr. Jaffé zum Beweise seiner Klage an, daß ihm eine ganze Reihe fontrollieren, während des ganzen Abends geht das männliche Berüber zuviel geführte Gespräche beschwerten. Von einem Arzt, in von Buschriften zugegangen sei, in denen sich Fernsprechteilnehmer fonal hin und her in dem Mittelsaal, um die Schlafsäle nach dessen Behandlung drei bis vier Telephonistinnen seien, habe er rauchenden oder anderen Sünderinnen" abzusuchen, und oft genug ferner erfahren, daß die Beamten selbst zugegeben hätten, mechselt dann irgendeine der Frauen gerade die Wäsche oder flickt mit daß bei der Fernsprechzählung 3rrtümer vorfämen, nadiem Oberkörper das einzige Hemd, denn keinen Augenblid ist daß aber aus Amts- und Dienstgründen darüber nicht gesprochen eine Afyliftin vor einer derartigen Bisite sicher. Es ist schwer verständlich: Haben wir denn unter allen sozial tätigen Frauen erwähnten Tabellen ein, in der jedes geführte Gespräch von den Es ist schwer werden sollte. Zur Schlüssigkeit des Beweises reichte er die oben Berlins feine, die hier an Stelle des Hausvaters" treten tönnte, Hausangehörigen verzeichnet worden sei. Die betreffenden Personen haben wir denn keine Schwestern, die sich getrauen, den Saaldienst hätten sich bereiterklärt, ihre Aufzeichnungen eidlich zu erhärten. ohne die ständige Assistenz eines Wärters auszuüben? Die Idee, Das ganze bisherige Gesprächzählsystem berge Fehler in sich und daß die Obdachlosen gebändigt" werden müssen, scheint hier eine öffne Differenzen Tür und Tor. Der Vertreter der beklagten Reichs. fröhliche Urständ zu erleben. Und glaubt man wirklich, ein Asyl sei post, Bostrat Dr. Breithaupt, betonte, daß es sich lediglich schon durch ein Kübel Farbe modernisiert"? Ach, den Bibelum eine Differenz von 17 Mart handele, um die geflagt werde. Die Klagen der Fernsprechteilnehmer, auf die sich der Kläger fundigen crinnert dies Verfahren fatal an das Wort von den über- berufe, feien alle nachgeprüft worden, und ein Teil der betreffenden tünchten Gräbern", die in sich Tod und Fäulnis bergen. Personen hätte schon eingesehen, daß die Beschwerden unberechtigt. gewesen seien. Die Post habe mehr als 1½ Millionen Gespräche nachgeprüft, und zwar durch einen Zählapparat, der an die betreffende Nummer des Fernsprechteilnehmers angeschlossen sei und von einer Spezialbeamtin fontrolliert werde. Diese Spezial bewachung, die 150 bis 200 Mark monatlich foste, werde eingeführt, wenn von einem Fernsprechteilnehmer Klagen über zuviel gerechnete Gespräche fämen. Auch der Anschluß des Klägers sei auf diese Weise überwacht worden und werde auch jetzt noch überwacht, und es habe
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Explosion im Elektrizitätswerk Südwest.
Zwei Personen leicht verletzt.
In dem Gebäude des Elektrizitätswertes Südwest in der mostraße 48 in Wilmersdorf ereignete sich am gestrigen Sonnabend nachmittag unter heftiger Detonationswirkung eine Er plosion. Der Pförtner des Wertes glaubte zunächst, daß es fich um einen gefährlichen Unglücksfall handelte und alarmierte sofort die Feuerwehr, die alsbald eintraf. Es stellte sich jedoch heraus, daß die Explosion nur leichter Natur war, und daß in einem Affumulatorenraum, in dem die Ladung der Batterien erfolgt, fich tumulatorengase auf bisher noch nicht erklärliche Ursache felbst entzündet hatten. Durch die Erplosion wurden sämtliche Fensterscheiben des im vierten Stod gelegenen Raumes zer trümmert und auch sämtliche Fenster der gegenüberliegenden Front des Borderhauses, in dem sich die Bureauräume befinden, zerstört. Durch die Glasscherben, die mit Donnergepotter auf den Hof praffelten, wurden ein Arbeiter und eine Reine machefrau leicht verletzt. Die Verwundungen waren jedoch glücklicherweise nur geringfügiger Natur, so daß beide nach Anlegung von Heftpflasterverbänden in ihre Wohnungen entlassen werden fonnten. Die Feuerwehr und das Rettungsamt brauchten nicht mehr in Aftion zu treten.
Außer dem Sachschaden der zersprungenen 40 6is 50 FensterScheiben sind keinerlei Störungen in dem Elektrizitätswerk verursacht worden, und der Betrieb, vor allem die Elettrizitätsversorgung, erleidet feinerlei Unterbrechungen. Wodurch sich die Akkumulatorengafe felbst entzünden konnten, liegt noch völlig im Dunkeln. Die Direktion steht noch vor einem Rätsel, da die Unterſtation bisher zwanzig Jahre lang im Betrieb ist, ohne daß sich der geringste Unfall ereignet hat.
Schlechte Zeiten für Einbrecher. Im Zeichen des bargeldlosen Berkehrs.
Die unausgesetzte Propaganda für bargeldlosen Verkehr trägt jezt Früchte, und die Herren Einbrecher werden immer mehr zur Einsicht gezwungen, daß es sich nicht mehr lohnt, die Geldschränke zu fnacken". Dafür drei Beispiele aus einer einzigen Nacht.
Mit den modernsten Werkzeugen ausgerüstet, ging in der Nacht zum Sonnabend eine Kolonne von Geldschrankeinbrechern vor, die es. auf den Geldschrank einer Großschlächterei in der Berliner Straße zu Wilmersdorf abgesehen hatte. Die Spezialisten öffneten mit einem Nachschlüssel die Haustür, stiegen vom ersten Hof aus über eine drei Meter hohe Bretterwand nach dem Schlachthof hinüber, gingen von dort aus durch die Räuchertammer und über ein Glasdach weiter nach den Bureauräumen und gelangten
Seit
in diese hinein, indem sie die Fenstertraillen auseinanderbogen und die Scheibe eindrückten. Einen großen Banzerschrant schweißten jie an, bis sie auf die Stahltasse stießen. Hier feßten sie einen elettrischen Bohrer an, indem sie den erforderlichen Strom von der Lichtleitung ablenkten. Nach Aufbohrung der Stahltaffe arbeiteten sie wieber mit dem Schweißapparat an den Banzer faffetten. Dabei muß ihnen der Sauerstoff ausgegangen sein, und so gaben sie den Berfuch auf. Der Mißerfolg muß fie so enttäuscht und niedergedrückt haben, daß sie nicht einmal daran dachten, sich einige Würfte oder dergleichen aus der Räucherkammer mitzunehmen.
In derselben Nacht öffneten Einbrecher die Bureaus des 3entralperlages für Heimatdienst im Hause Botsdamer Straße 41 mit einem Nachschlüssel, knabberten einen Schrank auf und erbeuteten ganze 5,30 Mart. Bei der Ortstranten= tasse in der Romintener Straße 34/35 stiegen sie an der Regenrinne zum 1. Stod empor, stiegen ein, erbrachen den Schreibtisch des Kassierers, fanden aber nichts darin und stiegen an der Regengoffe wieder hinab.
Die Stadtverordnetenverjammlung hat ihre nächste Sitzung am Donnerstag um% 5 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Borlagen über die im Borwärts" schon mehrfach erörterten Pläne zur Bereinheitlichung der Berkehrs. mittel, zur Einführung eines Einheitstarifes und zur Aufnahme einer großen Anleihe für Verkehrszwecke.
Werbeversammlung
der Freien Schulgemeinde Berlin Köpenick am Montag, den 17. Januar, abends 71 Uhr, in der Aula Dorotheenschule, Köpenid, Freiheit Tagesordnung:
1. Vortrag:„ Wann bekommen wir unsere weltliche Schule und wie soll sie aussehen?" Referent: Lehrer Richard Schröter. 2. Bericht über den Stand unserer Bewegung. Alle Elfern find herzlichst eingeladen!
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Die Worte des Reichspoftvertreters, der siegesgewiß auftrumpft: Das Zählersystem wird doch nicht geändert werden, wie der Prozeß auch ausgehe", ist ein Symptom für die Einstellung leitender Stellen in der Postvera waltung dem Publikum gegenüber. Der Prozeß fann also ruhig Fehler in einem Zählersystem( und damit eine Benachteiligung des Bublikums) feststellen, die Bost denkt im Traum nicht daran, diese Fehler zu beheben. Treffender kann man die Institution, der man dient, nicht kennzeichnen.
Am Montag, den 17. Januar, wird das Reichsgericht in Leipzig Transportgefährdung mit Todeserfolg oder Mord? sein entscheidendes Wort sprechen: Bedeutete das Leiferde - Attentat Es wird sich
und Willi Webers Leben
ftoe beschränken dürfen. Die ausführliche Begründung des Urteils nicht allein auf die Brufung etwaiger rein formeller Bar gewährt ihm die Möglichkeit, ja, macht es ihm zur Pflicht, auch danach zu sehen, ob die Normen des Strafrechts richtig angemandt worden sind. Denn es geht hier nicht um Schlesingers daß sie letzten Endes begnadigt würden, wer wollte bei der einmütigen Stellungnahme der sozial empfinden den Deffentlichkeit zu dem Hildesheimer Urteil daran zweifeln-, es handelt sich hier um die Frage des Rechts: Ist es angängig, aus friminaltattischen Gründen, aus Gründen der Bergeltung und Abschreckung fünstlich einen psychologischen Tatbestand zu struieren, der nicht vorhanden ist. Dies schien im Hildesheimer Fall um so weniger berechtigt, als zwingende Gründe sozialer Natur vorhanden waren: Not, Arbeitslosigkeit, Landstreicherleben.
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Das Reichsgericht wird zu entscheiden haben: Hätten die Ans geflagten wissen müssen, daß die von ihnen geplante Transportgefährdung Menschenopfer fofte oder nicht? Falls ja, jo find fie jedoch nur auf Grund tiefer Einblicke in das Vorstellungsleben der des Mordes schuldig. Das Reichsgericht fann seine Entscheidung Angeflagten während der Zeit ihrer Wanderschaft treffen. An einer ausschlaggebenden Tatsache wird das Reichsgericht hierbei nicht vorübergehen können; Staatsanwaltschaft, Berteidigung und Urteilsbegründung haben diese Tatsache in Hildesheim un berücksichtigt gelassen. Schlesinger und Willi Weber haben beide gesagt:„ Wir haben mit Absicht einen Zug gewählt, dem nicht unmittelbar ein zweiter folgte. Wir wollten unbedingt einen 3usammenstoß vermeiden, denn wir hatten die Borstellung, daß Menschenleben nur bei dem Aufeinanderfahren von Wagen auf Wagen gefährdet würden, und die wollten wir nicht gefährden. Ihnen schwebte nur die Erfahrung Willi Webers vor: Die Entgreifung des Rangierzuges, bei der die Lokomotive zur Seite fiel und es dem Lokomotivführer gelang, abzuspringen.
Noch zwingender spricht aber gegen ihre Mordschuld eine psychologische Betrachtung, die in Hildesheim nicht an
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