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Chaube b genauer Befanntschaft feiner Glaubigen entraten Säulenheiligen fpielt. Es stehen doch allerlei beherzigensmerte Sachen in den Schriften des Meisters. Zum Beispiel, daß in wirtschaftlichen Rämpfen, mie im Kriege, immer das Heer fiegen wird, unter dessen Hoerhaufen die menigften gegenseitigen Keilereien stattfinden.

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So sieht heute also die Marktlage aus: Die Preise für alle für die Boltsernährung wichtigen Nahrungsmittel sind, gegen das Vor­jahr gerechnet, um 10 bis 80 Broz. gestiegen, und wenn wir nun auch blanke Münzen statt der schmutzigen Scheine mit den vielen Nullen haben, so ist die Kauftraft des Geldes doch derart gesunken, daß die Bare Arbeitskraft heut sozusagen unter dem Selbstkostenpreis" auf dem Marft angeboten wird. Das heißt, aus dem kulturell hoch stehenden deutschen   Arbeiter muß bei dieser Entwicklung eine fulturell bedürfnislose Arbeitsmaschine" werden. An die Stelle des Fach­arbeiters tritt die ungelernte, die angelernte Arbeitskraft, die ohnehin durch Kriegs- und Nachkriegsjahre geschädigte heranwachsende Gene ration fann weder geistig noch förperlich auf denselben Standard fommen, den bislang die Arbeiterschaft Deutschlands   behauptete. Und der Wettlauf der Preise" ist auf diese Weise nicht nur ein Broblem des möchentlichen Marktberichtes, sondern eine Angelegen heit, die alle Probleme der modernen Arbeiterbewegung in fich trägt.

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Probefahrt auf der Nordsüd.

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Neue Großwagen mit selbstschließenden Türen. Die Nordsüdbahn führte gestern einer Schar von geladenen Gästen ihre neuen Großwagen vier an der Zahl, die einen Zug bilden in einer Probefahrt vor. Aeußerlich unterscheidet sich der Zug faum von einem anderen der zurzeit verkehrenden. Die Farben( noch immer 2. und 3. Klasse) find rot und gelb, die Gliederung ist dieselbe, nur die außerordentliche Länge der einzelnen Wagen fällt auf. Mit 18 Meter Länge ist der neue Wagen um 5 meter länger als der alte. Die Stirnfeiten der Wagen weisen eine gefälligere Rundung der Eden auf und das ganze rollende Gebäude repräsentiert sich überhaupt in einer Form, die sich stark an das Auge des Beobachtens wendet. Jeder der Wagen enthält durchschnittlich 50 Sizpläge( gegen 34 früher) und 114 Steh­plätze. Bei Probebelastungen fonnte der einzelne Wagen jedoch bei dichtester Besetzung im Spizenverkehr 250 Personen aufnehmen. Bon diesem Wagentyp sind vorerst 6 Züge von je 4 Wagen in Be­stellung gegeben; jedoch zeigen die einzelnen Züge Verschiedenheiten in der Anzahl der Türen( 4 Türen) und in der Dachferm. Mit 18 Meter Länge dürfte jedoch die größte Länge der Betriebsmittel im- Berliner  Schnellbahnnetz erreicht sein, da die engen Kurven im inneren Stadtfern längere Wagen kaum zulassen. Die volle Ausnutzung der 80 Meter langen Bahnsteige der Nordsüdbahn mit Zügen aus 4 Wagen und der 120 Meter langen Bahnsteige der AEG.- Bahn mit Zügen bis 6 Wagen ist bei der Festsetzung der Wagenlänge von 18 Meter von Einfluß gewesen. Bei der inneren Aus= stattung der Wagen ist an Stelle der bisherigen Eichenholzaus stattung eine solche aus Birkenholz mit Mahagonijo del und Leistenwerf genommen werden. Dementsprechend find in Ab­stimmung dazu die Size in der 2. Klasse in grünem Kunstleder bezogen. Die ganze Innenausstattung ist aus praktischen Rücksichten gewählt und durchaus nicht teurer als die Eichenholzausstattung der älteren Bagen. Die Sie sind wie in den anderen Nordjüdbahn und Hochbahnwagen als Längsfige angeordnet. Auf die Ausbildung der Size selbst ist großer Wert gelegt worden, um diese so bequem mie möglich zu gestalten. Aus diesem Grunde ist die Rückenlehne höher und geneigter als bei den bisherigen Siten ausgebildet. Die Rückenteile der Zweiten- Klaffe- Size zeigen außerdem eine leichte Aus­hählung in der Polsterung. Das Wagenbach bei Schnellbahn und Straßenbahnwagen wird entweder als Laternendach und neuer­dings häufiger als Tonnendach( Berliner   Straßenbahnwagen) aus geführt. Bei diesem Probezug ist ein fombiniertes Dach ein­gebaut, das im Innern des Wagens die größere Saltbarkeit des Tonnendaches mit der besseren Belüftungeigenschaft des Laternen­daches zu gutem Aussehen vereinigt.

Die wichtigste Neuerung find die selbsttätigen Tür­schließvorrichtungen. Das Deffnen der Türen müssen die Fahrgäste an den bequemen Handgriffen selbst besorgen, während das Schließen turz vor Abfahrt des Zuges vom Zug führer durch Druckluft erfolgt. Während dieses Schließprozesses leuchten die oberhalb der Tür angebrachten Warnungslampen rot auf. Eine Verlegung durch Einklemmen ist nicht möglich, da die Türkanten mit hohlen Gummileisten versehen sind. Schlösser besitzen die Türen nicht, da diese während der ganzen Fahrt mit Druckluft geschlossen gehalten werden. Erft furz vor dem Halten des Zuges wird die Druckluft abgestellt, um das Deffnen zu ermög lichen. Für diese Türschließung sollen in den einzelnen Probezügen verschiedene Systeme ausprobiert werden, um quch in dieser Be­ziehung die beste Anordnung zu bekommen. Bei der Beleuch tung wurde Wert auf eine blendungsfreie Anordnung gelegt, die auch den fizenden Fahrgästen Gelegenheit zum ungehinderten Lesen geben soll.

Mit diesem Probezug ist die fortschreitende Entwicklung des Schnellbahnwagenbaues noch nicht abgeschloffen. Man will vor allem die Schnellbahnwagen noch leichter und wirtschaftlicher gestalten. Verminderung der Geräusche und Erschütterungen, Ber­nollkommnung der Belüftung, um nur einiges zu nennen, find ferner Forderungen, die noch erfüllt werden müssen.

Rationalisierung und Reich. Am Freitag wurde im Reichstag auf Anregung des Reichswirtschaftsministers die erste Aus­stellung des Reichsturatoriums für Wirtschaft lichfeit eröffnet, die den Abgeordneten Gelegenheit geben soll, sich über den Stand der Arbeiten und insbesondere darüber zu in­formieren, welche Rationalisierungsarbeiten bisher mit den vom Reich bewilligten Mitteln gefördert morden find. Der Borsitzende des Borstandes, Herr Dr. Ing. C. F. von Siemens, eröffnete die Ausstellung mit einigen Aus­führungen über die Aufgaben und Ziele des RKW.; anschließend erfolgte eine Besichtigung, bei der das geschäftsführende Vorstands

mitglied des RKM., Herr H. Rinnenthal, die erforderlichen Er. läuterungen gab. Das außerordentlich interessierte Material er regte lebhaftes Intereffe. Die Dauer der Ausstellung ist auf acht Tage festgesezt; im Anschluß daran wird sie an anderer Stelle der Deffenlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Verfehlungen des Stadtoberinspektors. Wie er's trieb und wie der Bürgermeister ihn faßte.

Die Betrügereten, die der Stadtoberinspektor Wachs muth als ehrenamtlich tätiger Borsteher einer zum Bezirk Brenz­lauer Berg gehörenden Wohlfahrts fommission verübt hat, geben der rechtsgerichteten Bresse wieder willkommene Gelegenheit, durch unzweideutige Hinweise und Unterstreichungen den Vorfall mit der Tatsache in Berbindung zu bringen, daß an der Spizze des Bezirksamts Prenzlauer Berg   ein sozialdemokratischer Bürgermeister steht. Die nationalistische Deutsche Zeitung" spricht mit überfließender Verfolgungsgehässigkeit sofort von einem hervor ragenden Vertrauensverhältnis des Beamten Wachsmuth zu dem Bezirksbürgermeister Genossen Dr. Ostrowiti und leistet sich in diesem Zusammenhange eine ehrverlegende Bemerkung über rote Ehrenmänner", die, wie wir hören, zur Strafverfolgung führen wird. Auch die Tägliche Rundschau" kann sich nicht enthalten, von Wachs­muth zu behaupten, daß er eine Bertrauensstellung inne hatte. In Wahrheit liegen die Dinge ganz anders.

I ober der betreffenden Atte verfdywand. Damit war die Möglichtetf der näheren Beobachtung eines solchen von ihm zurechtgemachten Antrags in der Regel auf die kurze Zeit beschränkt, in der die rechne rische Nachprüfung erfolgte.

Die in den letzten Monaten in Wachsmuths Wohlfahrtsvorsteher­tätigkeit häufiger wiederkehrenden Höchstunterstügungsfäße, die bei ordnungsmäßigem Verfahren seltener sind, machten die Kalkulatur itu gig und führten zur Vorlegung einiger Antragsbogen beim Bürgermeister. Entgegen allen in der sogenannten nationalen Bresse aufgestellten Behauptungen ist festzustellen, daß gerade vom Bürgermeister persönlich sofort alle Maßnahmen getroffen wurden, Wachsmuth jede Verdunkelungsmöglichkeit zu nehmen. Dr. Ostrowski führte felbft die Untersuchung, legte Belgien  auf die Vermögenswerte des W. und brachte ihn zu einem teilweisen schwerer Urfundenfälschung handelte, übergab er den Betrüger der Geständnis. Weil es sich um Unterschlagung in Verbindung mit Kriminalpolizei, ohne daß. noch einmal Gelegenheit gehabt hätte, mit irgend jemand zusammenzukommen. Der an Hand des vor­liegenden Materials ermittelte Betrag, den W. zum Schaden der Stadt Berlin   veruntreute, beläuft sich auf etwa 6000 bis 7000 marf. Wir sind in der Lage, zu erklären, daß alle von der vorstehenden Darstellung abweichenden Mitteilungen und Anmerkungen der sprechen. Sie werden nur in die Deffentlichkeit getragen, um vers bürgerlichen Presse über diesen Borfall den Tatsachen nicht enta hetzend und vergiftend zu wirken. Es besteht nicht die ges ringste Möglichkeit, diesen Fall von Beamtemuntreue in Bera bindung mit mit sozialdemokratischer Verwaltungsa arbeit zu bringen. Wachsmuth ist zum Verbrecher gemorden ein­mal aus Veranlagung, die er unter einer äußerlich guten Dienst­führung zu verbergen verstanden hat. Möglicherweise fehlten auch dem in altpreußischer Abhängigteit erzogenen Beamten die so wertvollen inneren Abwehrkräfte der Selbst. Zeitungsperantwortung und Selbst zucht. Für den Beamten von heute, der dem Kampf mit dem bewegten Leben unserer Zeit nicht ausweichen fann, sind sie unerläßlich.

Wachsmuth ist ein Beamter vom alten, foge nannten preußischen" Typ. Er ist 53 Jahre alt, steht dreißig Jahre im Dienste der Stadt und ist seit mehreren Jahrzehnten Vorsteher von Wohl. Dis deutschnationalen

fahrtskommissionen.

meldungen haben über die Tätigkeit des Wohlfahrtsvorstehers Wachs muth wahrscheinlich auch hier wieder mit gewisser Absicht falsche Borstellungen erweckt. Der ehrenamtlich tätige Bürger Wachs muth wird verschwiegen und dafür schildert man furzerhand die Dinge so, als wenn Wachsmuth die Unterschlagung als Beamter des Bezirksamtes begangen hätte. Es handelt sich aber bei dem Amt eines Wohfahrtsvorstehers um ein Arbeitsgebiet, das ausschließlich der ehrenamtlichen Tätigkeit der Bürgerschaft vorbehalten ist. Als Beamter hat Wachsmuth feine Unterschlagungen begangen. Er war dazu gar nicht in der Lage, da er, in unselbständiger Dienst­stelle beschäftigt, mit Geldverfehr gar nichts zu tun hatte. Nach den bisherigen Feststellungen haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Wachsmuth seine ehrenamtliche Tätigkeit schon seit dem Jahre 1915 gelegentlich mißbraucht hat und die Bermutung besteht sogar, daß er damit schon in der Borkriegszeit begonnen hat.

Bor seiner Beschäftigung im Bezirksamt Prenzlauer Berg   war Wachsmuth Beamter der alten Berliner   Armendirettior, so daß er aus seiner beruflichen Erfahrung heraus mit den Vorgängen im Unterstützungswesen besonders gut vertraut war. Die ihm nunmehr nachgewiesene Veruntreuung war nur dadurch möglich, daß er die bei der Bearbeitung eines Unterstützungsfalles notwendigen mitunterschriften furzerhand fälschte. Er selbst füllte als Vorsteher das ihm zur Verfügung stehende Antragsformular aus, leistete von sich aus die notwendige Unterschrift eines zweiten Kom missionsmitgliedes, gab selbst unter Berufung auf die ihm bekannte wirtschaftliche Lage des vermeintlichen Unterstützungsbedürftigen das Urteil über die Bedürftigkeit ab oder ließ ein ebenfalls wieder fingiertes drittes Mitglied der Kommission Ermittler" sein und leistete schließlich auch mit der gefälschten Unterschrift des angeblichen Unterstütungsempfängers Quittung. In Wirklichkeit war der Unterstützungsempfänger überhaupt nicht vor­handen oder er gehörte zu denjenigen, die wohl vor Zeiten einmal Unterstützung bezogen hatten, inzwischen aber anderswohin verzogen waren. Die Unterſtügungsbeträge, die er auf Grund dieser zurecht gemachten Unterstützungsfälle erwirkt hatte, steckte Wachsmuth in die eigene Tasche.

Bei der Bertuschung seiner Beruntreuungen verfuhr Wachs­muth folgendermaßen: Als Wohlfahrtsvorsteher waren ihm die Bohl­fahrtsatten der von ihm behandelten Unterstützungsfälle zugänglich. Er nutzte das aus, um die von ihm frisierten Antragsbogen, sobald fie die Kalkulatur, die sich mit der rechnerischen Ueberprüfung zu befaffen hat, durchlaufen hatten, wieder aus dem Verkehr zu ziehen und aus den Aften zu entfernen. Wachsmuth hat also feine Gesamtakten vernichtet, sondern nur immer dafür gesorgt, daß der nachkalkulierte Antragsbogen bald wieder aus dem Dienstverkehr

Funkwinkel.

Ibsens Rosmersholm" ist uns auch heute nicht völlig un lebendig, mindestens ist der Auftakt, der Kampf des ehemaligen Paftors Rosmers für die Freiheit, den er in seiner naiven Gläubig­feit an den Anstand seiner Gegner führt, in gewissem Sinne auch heute noch attuell. Das Wert erwies sich für die Sendebühne als geeignet. Der Hörer empfing durchaus ein geschlossenes Bild des ganzen sofern er die Nervenkraft besaß, auszuhalten. Denn die Sendebühne hatte sich diesmal eine neue Technit zugelegt. Hinter die einzelnen Sätze wurden als Buntte Gongschläge gesetzt. Be sonders erregte Reden begleitete ein melodisches Donnergrollen und der verlumpte Ulrich Brendel sprach gar melodramatisch zu schrillen Mißtönen des Klaviers. Die sehr guten Darstellen, Gerda Müller, Paul Bildt  , Albert Steinrüd, Walter Frant, hatten es verdient, daß man die Funfhörer von diesem Sendespiel nicht verscheuchte. Dr. Julius Elias   hatte dem Wert eine an persönliche Jbsen- Erinnerungen reiche Einführung voraus­geschickt. Von den Vorträgen des Tages feien vor allem die Ausführungen Dr. Reichenbachs erwähnt, der in der Vortrags­reihe Bon Kopernifus bis Einstein" über das Thema Der Aether" sprach. Dr. Mar Hochdorf gab eine unterhaltende Abhandlung über Diplomatie und Menschenkenntnis", in der er allerdings von den Diplomaten im allgemeineen ein Bild zeichnete, das nicht alle Hörer als naturgetreu empfinden werden.

Was

Verdorbene Wurst.

Eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts.

Der Kaufmann L. aus Berlin   Tempelhof   war auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 zur Berant wortung gezogen worden, weil er verdorbene Wurst feil. gehalten hatte. Die Tochter eines Kunden hatte im August aus dem Geschäft des Angeklagten frische Landlebermurst geholt, die nachts auf das Fensterbrett gelegt wurde. Als am folgender Tage das Mädchen eine Stulle mit Landleberwurft effen wollte, empfand es einen widerlichen Geruch und meigerte sich, die Stulle mit der Leberwurst zu verzehren. Nachdem dann die Mutter des Mädchens zur Ueberzeugung gefommen war, daß die Leberwurst verdorben war, ersuchte sie den Kaufmann L., die Wurst zurüd­zunehmen und das Geld herauszugeben. Als 2. sich weigerte, die Wurst zurückzunehmen und das Geld herauszugeben, begab sich die betreffende Frau zur Polizei und erstattete dort Anzeige gegen L. Am nächsten Tage begab sich der amtliche Tierarzt Dr. L. nach dem Geschäft von L. urd stellte fest, daß ein Stück Leberwurst schmierig war und widerlich roch, während ein Stüd Schlacwurst grau aus fah und ebenfalls schlecht roch. Vor Gericht erflärte Dr. Sch., daß die Wurst, die auf einer Platte gelegen hatte und vom Publikum ge sehen werden konnte, wenn es dicht am Ladentisch   stand, verdorben gewesen sei. Abweichend vom Schöffengericht verurteilte die Straf Lammer& auf Grund der§§ 10 und 11 des Nahrungsmittelgesetes zu 50 M. Geldstrafe, weil er nach dem glaubwürdigen Zeugnis des amtlichen Tierarztes Dr. Sch verdorbene Wurst fahrlässigerweise als frische unverdorbene Wurst in seinem Laden feilgehalten habe. Es wurde aber nicht für erwieser erachtet, daß die Wurst, die das erwähnte Mädchen gefauft hatte, verdorbeni war, als fie der An geflagte verkauft hatte; diese Wurst fönne in der Wohnung der in Betracht kommenden Familie verdorben sein. Diese Entscheidung focht der Angeflagte durch Revision beim Rammergericht an und betonte durch seinen Anwalt, das Zeugnis des Tierarztes Dr. Sch. tönne nicht ausschlaggebend sein, weil der Angeklagte mit dem genannten Tierarzt während der Revifion in Konflikt geraten sei. Die Feststellung der Straffammer fei unzulänglich, es hätte eir ver eidigter Chemiker gutachtlich vernommen werden müffen. Durch den Geruch allein tönne nicht festgestellt werden, ob Wurst verdorben sei; der Geruchssinn sei auch bei den Menschen ganz verschieden ent wickelt. Der III. Straffenat des Kammergerichts mies aber die Revision des Angeflagten als unbegründet zurück und führte u. a. aus: Die Vorentscheidung sei ohne ersichtlichen Rechtsirrtum ergangen. Einwandfrei sei festgestellt, daß der Angeklagte vers dorbene Wurst feilgehalten habe. Die Wurst habe im Laden des Angeklagten an einer Stelle gelegen, daß fie vom Bublifum gesehen merden fornte. Der Begriff Feithalten" sei insbesondere nicht verfannt. Wurstware werde feilgehalten, wenn sie zum Verkauf bereitgehalten werde. Die Feststellung, daß L. verdorbene Wurst feilgehalten habe, sei nicht zu beanstanden. Angriffe gegen die Be meiswürdigung seien in der Revisionsinstanz nicht beachtlich.( 3. S. 336. 26. Nachdruck verboten.)

Auch in Werder verschwinden Akten.

Auf dem Amtsgericht in Werder   an der Havel   ist das Fehlen von Atten festgestellt worden. Es handelt sich hier um Beiseiteschaffung von Grundbuch- und Aufwertungs­atten. Ob Kanzleibeamte des dortigen Gerichts als Schuldige in Frage kommen, steht bis zur Stunde noch nicht fest. Die sofortige Einleitung einer Untersuchung ist von Potsdam   aus angeordnet worden.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in dieser Woche eine außerordentliche Sigung am Dienstag um 46 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem vier Anträge ver. schiedener Fraktionen( auch der sozialdemokratischen Fraktion) gegen die Loderung der Wohnungszwangswirtschaft. Die ordentliche Sigung am Donnerstag fällt in dieser Woche aus.

Die Grippe in Berlin  . In dem Stand der Belegung der Krantenhäuser mit Grippetranten ist eine wesentliche Aende. rung nicht eingetreten. Bei der Ortsfrankenkaffe betrifft die Zahl der Meldungen am 21. Januar 852.

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