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gelegt. Sie stöhnte und schlief dann ein. Ich bin über fie ins Bett geflettert und gleich eingeschlafen. Am Morgen sah ich, daß sie blaue Flecke im Gesicht hatte. Es tat mir leid, sie so gehauen zu haben. Augen und Mund waren aber zu, und ich dachte, sie schläft. Ich ließ fie schlafen und ging zum Stempeln". Unterwegs fiel mir ein, daß sie doch auch stempeln muß, und ich ging zurüd. Da lag fie auf dem Fled, wo sie gelegen, und ich sah, daß sie tot war. Nun ging ich zur Polizei. Bors.: Sie haben doch vorher die Stube aufgemischt? Angefl.: Nein, ich habe gar nichts gemacht. Nur cinen Bluttropfen habe ich ihr von der Nase weggewischt. Die Bolizei hat, wie die Beweisaufnahme weiter ergab, festgestellt, daß der Angeklagte die Wohnung aufgeräumt und den Fußboden auf gewischt hatte. Die Blutspuren waren noch deutlich erkennbar. Das Mafenbein und die Stirn der Leiche waren blutunterlaufen. An den Schläfen waren große Löcher. Der Angeklagte wollte sich nicht erinnern fönnen, womit er geschlagen habe, ob mit einer Breßkohle ober mit einer Bierflasche. R.-A. Dr. Mag Kantorowicz wies darauf hin, daß der Angeklagte die Tat in schwerer Trunken­heit begangen habe, da er 15 bis 20 Glas Bier und einen großen Teil von dem Liter Kognat getrunken hatte. Das Schwur­gericht billigte dem Angeklagten zwar mildernde Umstände zu, glaubte aber, daß die rohe und schwere Mißhandlung der Frau, die beren Zod verursacht hatte, besonders schwer geahndet werden müsse, weshalb auf zwei Jahre sechs Monate Gefängnis erkannt wurde, unter Unrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft. Der Ange­flagte nahm die Strafe sofort an.

Zur Klinikensperre.

Die Aerzte schreien: Haltet den Dieb! Der Groß Berliner   Aerztebund hat in Nr. 38 des Berliner Lokal- Anzeiger" folgende öffentlich Anfrage an den Ber: band der Krankenkassen gerichtet:" Der Verband hat als Kampf maßnahme gegen die Aerzteschaft eine Anzahl von Privatkliniken gesparrt. Infolgedessen haben in den letzten Tagen diese Kliniken in mehreren Fällen lebensbedrohlich erkrankte Kaffenmitglieder abweisen müssen, obwohl deren anderweitige Krankenhausunterbringung nicht gesichert war. Ist der Berband der Krankenkassen gewillt, die Ver­antwortung dafür zu übernehmen, wenn daraus den Versicherten Schaden an Leib und Leben erwächst?"

Der Verband der Krantenfassen sendet uns darauf folgende Antwort mit der Bitte um Veröffentlichung: 1. Es ist un wahr, daß die Sperrung der Privatkliniken eine Kampfmaßnahme gegen die Aerzte ist; wahr ist, daß die Sperre der Kliniken eine Ab mehrmaßnahme gegen die durch die Aerzteschaft über die Raffentlinit ,, Cecilienhaus" verhängte Sperre darstellt. 2. Es ist unwahr, daß diese Kliniken in mehreren Fällen lebensbedrohlich erfrankte Kassenmitglieder abweisen mußten; mahr ist, daß diese Kliniken gar nicht in die Lage tommen, Kassen­mitglieder abzuweisen. Kassenmitglieder, die ein Krankenhaus auf­suchen müssen, besorgen fich telephonisch oder durch Angehörige einen Aufnahmeschein und werden von der Kasse direkt einem Kranken­hause überwiesen. In jedem Falle ist die Krankenhaus unterbringung gesichert. Den Schluß der öffentlichen Anfrage beantworten wir mit der Gegenfrage: Ist der Groß­Berliner Aerztebund gewillt, die Berantwortung da für zu übernehmen, wenn aus der Sperre des Cecilienhauses" den Versicherten Schaden an Leib und Leben erwächst?"

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Daß die Aerzte jegt altet den Dieb!" schreien, wird nicht überraschen. Auf ihnen lastet die Verantwortung für die notwendig gewordene Abwehrmaßnahme der Klinikensperre. Das kann durch teine Berdrehungskunst stücke der tassen­feindlichen Bresse wegbewiesen werden. Der Berliner Lokal- An­zeiger" nennt das Vorgehen des Verbandes der Krankenkassen brüst" Dasselbe Blatt findet kein Wort der Entrüftung über den Boykott der Aerzteschaft gegen die faffeneigene Frauenklinit!

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Läftige" Kranke.

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Unglüds vollzumachen, wurde dem Manne jetzt auch noch die Bortler| Universität zu besuchen. Ein fuger, Marer Geift spricht aus diesen ftelle gekündigt. Alle Sorgen, alle Lasten ruhen heute noch Ausführungen. auf den Schultern der todgeweihten Frau. fussion. Der Vorstand versuchte dann, sich wenigstens gegen die Das Ganze ein Stück Großstadtschicksal der vom Elend Ge- Herausnahme der gewerblichen Räume aus dem Mieterschutz zu wenden, aber vergeblich. Gegen eine Stimme wurde die völlige zeichneten. Aufrechterhaltung des gesamten Mieterschutes gefordert und der Obermeister Holzamer beauftragt, mit aller Energie für die Aufhebung der Hirtfiefer- Berordnung einzutreten. Er wird also entweder sein Amt als Obermeister oder sein Mandat als Reichstagsabgeordneter der Wirtschaftspartei niederlegen müssen. Die Deffentlichkeit ist jetzt wohl mit Recht auf seine Entschlüsse gespannt.

Verdiente Abfuhr.

Tas Handwerk gegen die Wirtschaftspartei.

Noch niemals hat wohl eine Partei einen so raschen und kata­strophalen Niederbruch erlitten wie die künstlich mit Hausbesizer­geldern aufgetriebene Wirtschaftspartei. Unter dem Druck der seit Wochen bestehenden gewaltigen Erregung des Mittelstandes wurde der wirtschaftsparteiliche Reichstagsabgeordnete Holzamer ge­zwungen, am gestrigen Abend im großen Saal der Kammersäle vor über 1000 Innungsmitgliedern den Genossen Landgerichtsrat Ernst Ruben sprechen zu lassen. Er war als Korreferent vorge­sehen. Alls Referent war der Landtagsabgeordnete der Wirtschafts­partei Müller- Franken ausersehen.

Obwohl Müller- Franken möglichst das eigentliche Thema umging und so tat, als wenn der Wohnungsbau durch den Abbau des Mieter­schutzes gefördert werden könnte, konnte er faum sein Referat zu Ende führen. Dauernd ertönten aus der sonst. so lammfrommen Schar der Mittelständler Rufe: Schluß; Ruben soll sprechen. Obwohl er phantastische Mieterhöhungen zugab, bestritt er, daß die Wirtschaftspartei jemals die Herausnahme der gewerblichen Räume aus dem Mieterschutz gefordert hätte, behauptete, sie seien stets für die Aufrechterhaltung von Schutzbestimmungen gewesen, fand aber niemand mehr, der ihm glaubte. Rufe wie: Verräter, weg mit Euch usw., ersetzten den Beifall.

Genosse Ruben setzte in etwa dreiviertelstündiger Rede die wirtschaftliche Lage in Verfolg der Inflation, der Arbeitslosigkeit und der Schwächung der Konsumkraft der Bevölkerung die juristische Sinnlofigfeit der Berordnung und an Hand umfang­reichen Materials ihre tatastrophale Auswirkung aus­einander. Während Hirtsiefer bis in den Himmel gehoben wird, zeigte er auf Grund von Berichten, wie gerade die Hausbesitzer vor­dem ihn auf das heftigste bekämpft haben. Der Behauptung, die Berordnung werde nicht aufgehoben, setzte er die Anträge aller Par­teien gegenüber, die am Mittwoch im Landtag gestellt waren. Die Bolkspartei beantragt Hinausschiebung der Frist zur Kündigung auf den 30. September 1927 und Schutzmaßnahmen durch das Miet­schöffengericht bis zum 31. März 1928. Die Deutschnationale Partei spricht in ihrem Antrag von dem verantwortungslosen Treiben der Hausbefizer und verlangt umfangreiche Abschwächungen der Ver­ordnung. Die Sozialdemokratische Partei   hat die glatte Aufhebung der Verordnung beantragt. Die bloße Mitteilung dieser Tatsachen brachte eine ungeheure Erregung in die Versammlung. Bis um Mitternacht versuchte der Vorstand, menn auch vergeblich, die Leitung in der Hand zu behalten. Die Resolution, die er vorlegte, wurde niedergeschrien. Wir sind betrogen. Wir glaubten, eine Partei zu haben, die uns schützt. Wo­hin sollen wir uns jetzt wenden? Wir wollen eine Partei, die die Interessen der Mieterschaft so energisch wahrnimmt, wie die Wirt­schaftspartei die Interessen unserer wirtschaftlichen Gegner! Sollen Partei gründen? glaub­ten, der Innungsvorstand trete für die Interessen der Mitglieder ein. Wir haben uns getäuscht!" So erschollen die Rufe in der Dis

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Funkwinkel.

Nachmittags- und Abendkonzert halten geschmackvolles Familien­niveau. Kleine Stücke von Liszt   und Kreisler bedeuten Lichtpunkte, und die Militärmärsche von Schubert, wie der Meyerbeersche Fackel­tanz am Abend wirken sehr gut in der Interpretation durch das Hart und erbarmungslos arbeitet die Maschine Großstadt. Ein Blasorchester. Problematischer dagegen erscheinen Offenbach   und Augenblick der Schwäche, und das mächtige Getriebe zermalmt und Lorging, Märsche mit friegerisch bestrozten Titeln und wenig mufi­zertritt, was sich ihm hindernd in den Weg stellt. Ein ungemein falischen Einfällen sind überflüssig. An sich ein in fünstlerischer Be­trauriges Zeitbild sei hier kurz geschildert: Die Ehefrau eines Borziehung wenig ergiebiger Tag. Auch die Vorträge befriedigen tiers 30g fich vor langen Jahren, vielleicht als Folge ungesunder nicht durchgängig. Wie immer spricht Prof. Dr. Heilfron le­Wohnverhältnisse, ein schweres Lungenleiden zu. Durch über- bendig und fesselnd über ,, Rechtsfragen des Tages". Dieses Mal behandelt er Ehescheidung. Wie immer sucht er an fleinen große Anstrengung der Mann war im Felde, und die Frau Beispielen, die aus dem Leben gegriffen sind, und die jeder Hörer mußte die schwere Hausarbeit, unter anderem das anstrengende Be­dienen der Zentralheizung und Warmwasseröfen besorgen versteht, den Sinn der Geseze flarzumachen. Ein Redner, der eine aus den verschiedensten Gesellschaftskreisen bestehende Hörer schlimmerte sich der Zustand derart, daß ihr eine Invaliden­rente ausgesezt wurde. Ein längerer Aufenthalt im Krankenhause schaft zu interessieren versteht. Leider kann man dies faum von Edmund Erz behaupten, der über das Thema Als erster brachte nicht nur teine Besserung, sondern insofern eine Verschlechte­rung, als die Kranke durch den furchtbaren Anblick des täglichen Deutscher im Auto durch die Sahara  " spricht. Erz kennt aus eigener Sterbens um sie herum fie befand sich in einer Schwerkranken- Anschauung die Sahara  , aber seine Schilderungen lassen menig abteilung auch noch feelisch vollkommen gebrochen ward. Nun davon merken. Es fehlen Anschaulichkeit und Plastik. Der Vortrag fuchte sie wieder die häusliche Pflege auf, es ging ihr auch wieder selbst wird in trockenem, dozierendem Ton gehalten. In das andere Extrem fällt Otto Zarek  , der über das dichterische Drama der eine kurze Zeit etwas besser, aber das heimtückische Leiden nahm un­beirrt seinen Fortgang. Jezt ist sie soweit, daß sie von der Kranken- Gegenwart spricht. Immer erglüht er in Extase. Auch wenn man Gerhart- Hauptmann  - Schwärmer ist, braucht man nicht über ihn taffe feine Unterstüßung mehr bezieht, ein Aufenthalt in einer Heilstätte kommt wegen der Unheilbarkeit ihres Zustandes nicht in mit dem Tremolo der Rührung zu sprechen. Die Auswahl scheint Frage. Der einzige Ausweg bliebe wieder das Krankenhaus. Aber etwas eigenmächtig und subjektiv, ist aber von Zarets Standpunkt all die Eindrücke ihres früheren Aufenthaltes haben sich zu einem aus gut getroffen. Instruktiven Wert hat das Referat Dr. Lieben grauenvollen Bild in ihrer Erinnerung verdichtet, und sie wehrt sich bergs über 2ktuelle Berufsfragen für Jugend­mit all ihren schwachen Kräften dagegen. Dabei teilt die todfranke liche und Erwachsene". Leider reichte die Zeit nur für die Frau, die man bereits in die Kategorie der Hoffnungslosen eingereiht Jugendlichen aus. Sehr scharf nimmt Liebenberg Stellung gegen hat, mit ihrem Manne ein und dasselbe Lager, außerdem schläft in die Eltern, die ihre Kinder unter allen Umständen dazu zwin­dem Raum auch noch ein 18jähriger Sohn. Um das Maß des gen, das Gymnasium zu absolvieren und, wenn möglich, noch die

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Das Rittberghaus für heimatlose Kinder in Lichterfelde  ( Oberin E. von Keudell) bittet, bekanntzugeben, daß infolge der Hirtſiefer- Verordnung das für franke Kinder gemietete Unterkunftshaus ihnen durch die Kündigung entriffen werden soll. Und das nennt man Volkswohlfahrt?

Zehlendorf   weiter ohne Schwarzrotgold.

Deutschnationale Beamte wünschen es!

Ein Borgang in der Zehlendorfer   Bezirksversammlung am vergangenen Mittwoch verdient an besonderer Stelle behandelt zu werden. Wie erinnerlich hatte sich in Zehlendorf   der beschämende Zustand ergeben, daß am Verfassungstage weder Schulen noch tom­munale Gebäude in den Farben des Reiches geflaggt hatten und der deutschnationale Bezirksbürgermeister Dr. Schuhmacher als Er. flärung lächerliche Ausflüchte gebracht hatte. Um diesem in Groß Berlin   vermutlich einzigartigen Zustand ein Ende zu machen, hatte unsere Fraktion folgenden Antrag eingebracht:

Das Zehlendorfer   Bezirksamt wird ersucht, sofort für alle Dienstgebäude und Schulen Fahnen in den Reichs­farben zu beschaffen, damit die öffentlichen Gebäude bei ein­tretenden Gelegenheiten in einer in der deutschen Republik üblichen es nur in einem deutschnationalen Bezirk wie Zehlendorf   möglich Weise beflaggt werden können. Genosse Schnorre führte aus, daß sei, die Richtlinien des Magistrats über die Beflaggung der öffentlichen Gebäude zu sabotieren. In der wilhelminischen Zeit wären Verwaltungsbeamte, die einen derartigen Erlaß mißachteten, innerhalb 24 Stunden unmöglich geworden. Die Geduld der Re­publif gegen diese sabotierenden Beamten scheint unerschöpflich zu sein. Als der deutschnationale Bezirksverordnete Hazky sich in wüsten Schimpfereien gegen die Republit mit freundlicher Duldung seiner Fraktionsfreunde erging( er sprach von republikanischer Jämmerlich­keit), erfolgte energischer und lauter Protest der SPD  . Die Er­regung hierüber teilte sich auch den Tribünenbesuchern mit. Dieser Herr Hazky besaß die Dreistigkeit, seine Beschimpfung noch einmal zu wiederholen, und erst das sehr energische Eingreifen des Vor­fizenden v. Seefeld  , der mit Ordnungsruf und Wortentziehung vor­ging, brachte den Deutschnationalen zur Besinnung( übrigens gehört Herr v. Seefeld   nicht wir irrtümlich in der Morgennummer bemerkt wurde, der Deutschnationalen, sondern der Demokratischen Partei an). Damit aber nicht genug, gab der Stadtrat Hoge, Rendant im Reichsarbeitsministerium  , bekannt, die Deutschnationale Partei an). Damit aber nicht genug, erklärte der Stadtrat Hoge, man müsse es dem Bezirksamt überlassen, die Bestimmungen des Magi­strats loyal durchzuführen; seine Partei lehne den Antrag ab. Genosse Draemert ging dann mit den Deutschnationalen noch be­sonders ins Gericht. Der Antrag, der endlich einen geradezu standalösen Zustand beseitigen sollte, wurde mit den Stimmen der folgenden deutschnationalen Bezirksverordneten abgelehnt: Geh. Res cierunosrat fundtner( Schlachtensee), Studienrat Dr. Beez ( Wannsee  ), Stadtrat Hoge, Regierungs- und Baurat z. D. Mir­bach( Dahlem  ), Regierungsbaumeister a. D. Hazky und Kondito­reibefizerin Pärsch. Also ein hoher Regierungsbeamter, ein attiver Studienrat, ein Stadtrat der Stadt Berlin   und zwei staatliche Bensionäre unternehmen es, mit der Begrürdung des Stadtrats Hoge, die einer Verhöhnung gleichkommt, die Beschaffung schwarz­rotgoldener Fahnen unmöglich zu machen. Und der als Bericht­erstatter im Zehlendorfer   Ortsblatt fungierende attive Volks= schullehrer wagt es, in seinem üblen Geschmiersel offen von Schwarzrot gelb zu schreiben. Gibt es denn im Staat und in der Gemeinde niemanden, der diefen Leuten das Handwerk legt? Der Autofchieberprozeß Heinz v. Lehn.

Die Berhandlungen in den Autoſchieberprozeß gegen Heinz v. Lehn wurden in den letzten Sizungen ausgefüllt mit der Ber= nehmung der 15 Angeflagten über ihren Werdegang. Unter den Angeklagten interessiert wohl nur noch besonders Hans Wachsler, der neben Heinz v. Lehn von der Anklage am schwersten beschuldigt wird, und der auch allein noch mit v. Lehn sich in Untersuchungshaft befindet; er sigt bereits 18% Monate. Wachsler war der Leiter der Transmarina G. m. b. H., die ihren Sitz in Hamburg   hatte, und in die v. Lehn später mit eintrat. Genau so wie mit der Firma Apel u. Co. wurden auch mit der Transmarina umfangreiche Autogeschäfte" getätigt, die einen großen Teil der Anklage ausmachen. Auch Wachsler erzählte dem Gericht eine lange Geschichte über sein Abenteuerleben, die nicht weniger romantisch flang als die Erzählung v. Lehns über seine Lebensschicksale. Er behauptet, in der Gegenspionage gegen unseren ehemaligen Feind tätig gewesen zu sein. Die Franzosen hätten deshalb auf seinen Kopf eine Prämie von 50 000 mart ausgesetzt. Damit suchte der Angeklagte auch zu begründen, weshalb er sich bei den Geschäften der Transmarina des Namens v. Brenfen bedient habe. Der Verhandlungsleiter, Amtsgerichtsrat Liebegott, notierte sich alle Angaben des Angeklagten sehr genau und erflärte, daß sie nachgeprüft werden würden, damit das Gericht seine Schlüsse auf die Glaubwürdigkeit des Angeklagten ziehen könne.

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