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die Güte der Ware auch das pubiibum zur Höskichkeil zu erziehen und das Personal nicht jeder Willtür neroöser, aufgeregter Kunden schutzlos zu überlassen, hat man sich noch nicht aufgeschwungen. Pein. liche Zusammenstöße kommen, wenn auch unter dem freieren Kurs der Neuzeit das Personal in großen Geschäftshäusern nicht mehr ganz so versklavt und schutzlos wie früher ist, noch alle Tage vor. Ueberdies sollte sich das Publikum daran gewöhnen, nicht bei dem Neinsken Anlaß gleich nach dem SchreckgespenstAussicht" zu schreien. In den weitaus meisten �derartigen Fällen macht beim Publikum, nicht beim Personal, der Ton die Musik, aber das Personal muh dann immer als Prügelknabe herhalten. Reklame- und Er- ziehungsverse in Form von Zweizeilern sind heute in Mode. Es wäre gar nicht so übel, wenn man solche Verse mir trockenem Witz und feinem pädagogischen Einschlag auch für Geschäftshäuser erfinden wollte. Sie könnten, überall deutlich in die Augen fallend, viel un- nützen Zeitaufwand und Aerger ersparen. Jedenfalls steht eins fest: Je höflicher das Personal in gegenseitiger menschlicher Achtung vom Publikum behandelt wird, um so freudiger wird es seine Pflicht erfüllen. * Ein gutes Erziehungsmittel gegen Schroffheit und UnHöflichkeit ist die ruhige Frage:Warum denn so höflich?" Das entwaffnet, ist gemütlicher Sarkasmus, verwirrt den größten Grobian und bringt die Lacher auf die Seite des unhöflich Behandelten. Unser Leben ist heutzutage so schwer und von so vielen Gefahren umlauert, daß man es sich durch Rücksichtslosigkeiten wahrlich nicht noch schwerer machen soll. Höflich kann jeder sein, wenn er nur will. Der Höf- liche, der ohne Kotau seinen Charakter offenbart, wird überall gern gesehen. Dem Unhöflichen geht man in weitem Bogen aus dem Weg«._ Ein Stuüent auf öer Anklagebank. Totschlag oder Notwehr? Bor dem Landgericht II begann gestern morgen der Prozeß gegen den 22iährigen Studenten Felix S., unter der Anklage, am 17. August in der Landshuter Straße in der Wohnung seiner Mutter deren Sozius Barnvater getötet zu haben. Frau S. hatte den B. im Jahre 1320 in einem Sanatorium im Riesengebirge kennengelernt. Seitdem war er täglicher Gast im Hause der Frau S. Mit ihren drei Söhnen stand er in freundschaft- lichem Verkehr. Das Berhältnis zu dem Angeklagten wurde auch dadurch nicht getrübt, daß einer seiner Brüder, der auf die Ber- sprechungen Barnvaters hin, ihm Bertret.;n zu verschaffen, nach Argentinien ausgewandert war, sich dort von B. getäuscht sah und nun mittellos dastand, und als der zweiie Brud«r dos Haus der Mutter verließ. Eine kleine Entfremdung entstand, als im Jahre 1926 B. zu dem S., der die Mutter um die Erlaubnis, eine Er-, holungsreise zu machen, bat, sagte, er bedürfe keiner Erholung, W ' würbe auch nichts tun, wenn erum die Ecke" ging. Barnvater war.' unterdes Sozius der Mutter geworden und speiste täglich bei ihr.: Am 6. August entstand zum erstenmal eine ernste Differenz zwischenl. dem jungen S. und Barnvater, die schließlich zur K a t a st r o p h ek. führte. Als S. mit der Hausangestellten einen Streii hatte, erklärtes B., daß er S. hinaussetzen würde, falls er sich dem Mädchen gegen-« über nicht anders betragen würde. Als dann B. hörte, wie S. seine» Mutter wegen dieser Einmischung in engste Familienangelegenheiten beklagte, drang er auf S. ein und begann ihn derart zu würgen, das S. zu röcheln anfing und ließ von ihm nur los, als die. Mutter mit Selbstmord drohte, S. begab sich in das Polizeipräsidium und bat, ihm zum Schutz einen Beamten mitzu- geben. Als er jedoch zu Hause eintraf, erklärte die Mutter, es(er- schon alles in Ordnung. Als Frau S. nach Paris fahren mußte, bar, sie ihren Sohn, während dieser Zeit außerhalb des Hauses zu wohnen. Er kam ihrem Wunsche auch nach. Trotzdem kam es zu' einem schweren Zusammenstoß zwiscken Barnvater und S., als er eines Tages in der Wohnung seiner Mutter etwas zu erledigen hatte. Barnvater drohte ihm, er würde ihn kurz und klein schlagen, wo er ihn auch träfe. S. kaufte sich nun einen Revolver zum Selbstschutz. Als er am 16. August in der Erwartung eines Tele- phonanrufes von der Mutter aus Paris in deren Wohnung über- nachten mußte, bat er seinen Freund, zu seinem Schutz zu ihm zu kommen. Als dann am nächsten Morgen B. beide in der Wohnung übegraschte, brach er wieder einen Streit vom Zaun, schloß sofort olle Türen ab und schickte das Mädchen zur Polizei. Dann wollte er sich auf den Angeklagten stürzen. Dieser aber zog den Revolver heraus und zeigte"ihm den Weg mit den Worten: Er ist geladen, rühren Sie mich nicht an. Bald darauf kam das Mädchen mit dem Bescheid zurück, daß die Polizei nicht kommen wolle. Er rief nun das Revier an und teilte dem Polizeileutnant mit, daß der S., den die Mutter aus der Wohnung hinausgeworfen habe, ihn mit einem Revolver bedroht und daß er aus der Wohnung einen Spielklub und Bordell gemacht habe. Zlls dann S. seinerseits das Revier anrufen wollte, riß B. ihm das Telephonrohr weg. Gleich dar- auf entstand wegen eines heruntergefallenen Kuverts ein Wort- Wechsel. V. nannte den S. einen Lausejungen und versuchte ihn wieder zu würgen, yetzt feuerte S. auf Barnvater sieben Schüsse ab. Die Mutter schüderte ihren Sohn als äußerst jähzornigen Menschen, aber auch den B. als jähzornig und unberechenbar. Er kiabe sich auch ihr gegenüber derartig« Dinge herausgenommen und ihr Selbstverfügungsrecht derart beschränkt, daß sie sich bereits öfter mit dem Gedanken getragen hatte, sich von ihm zu lösen. Auch alle anderen Zeugen machten äußerst günstige Aussagen über den S. Das Gericht oerurteilte ihn schließlich wegen Ueberschrei- tung der Notwehr zu neun Monaten Gefängnis unter Anrechnung von füns Monaten erlittener Untersuchungshast und gab ihm eine dreijährige Bewährungsfrist. Es bleibt aber doch hingestellt, ob die Untersuchungshast wirklich not- wendig gewesen war und ob hier nicht ein reiner Fall von Notwehr vorgelegen hatte. Der Sanüerolenüiebstah! m Dahlem . Für 84 VUV Mark Banderolen in Breslau gefunden. Wegen des großen Bandcroleneinbruchs im Reichsfinanzzeug- amt in Dahlem wurden, wie wir früher schon berichteten, zwei von den drei Einbrechern, dieKaufleute" Marsal und Miller festgenommen und dann auch der Urheber des gangen Planes, ein Kaufmann Alfred E n d e r s, der auch das Geld zur Anschaffung der Werkzeuge gegeben hatte. Der dritte Einbrecher, ein gewisser Otto", ist noch nicht ermittelt. Cnders hatte seinen drei Mitarbeitern je 36 900 M. versprochen, brackste aber die ganze Beute an sich, angeblich, um sie für die gemeinsame Kasse zu verkaufen, und leistete seinen Helfershelfern nur geringe Zahlungen. Das alles ist festgestellt. Enders bleibt aber trotzdem dabei, daß er von dem Einbruch nichts wisse. Zu- Wendungen von 2000 und 4000 M. an Miller und Marsal bestreitet er nicht, stellt sie aber als Darlehen hin, die er aus seinem Privat- vermögen den beiden gewährt habe, weil sie in Verlegenheit ge- wesen seien. Die Nachforschungen der Kriminalpolizei förderten vor etwa einer Woche für 83000 M. Banderolen bei einer früheren Wirtin Marsals zutage. Ein Verdacht, an den Schiebungen der Beute beteiligt zu sein, fiel durch wettere Ermittlungen aus einen Schwager des Enders, einen 43 Jahre alten Kellner Martin Kuchler. Auch dieser wurde zur Rede gestellt und bestritt jede Teil- nähme. Jetzt ergab sich aber, daß er doch seine Hand im Spiel hatte. Kuchler hatte einmal eine Reisebekanntschast gemachf. Dieser gefiel der nette Mann so gut, daß sie ihn einend, sie einmal zu besuchen, wenn er nach Breslau komme. Der Einladung folgte Kuchler in der Zeit nach dem großen Einbruch. Er erzählte der Bskannttchaft in Breslau , daß er auf dem Bahnhof einen großen Koffer stehen habe, der ziemlich schwer und etwas beschädigt sei. Er möchte ihn deshalb nicht gern weit schleppen, sondern lieber in der Nähe des Bahnhofes unterstellen. Die Bekanntschaft, die nichts böses

Der Prozeß Marsthner-Themal. Ungenügende Rechtsbelehrnng. Zweifelhafte Abftimmungsmetchoden.

Die Beweisaufnahme im Prozeß Marschnsr-Themal hat die Erwartungen nicht enttäuscht. Sie hat zwar ergeben, daß von einer Rechtsbeugung keine Rede sein könne, daß aber die Methoden des Beratungszimmers einen Wirrwarr In den Vorstellungen und in der Rechtsüberzeugung der Laienrichter zu verursachen in der Lage sind, die für die Rechtspflege un- h e i l v o l l sein müssen. Sie sind geeignet, das Mißtrauen gegen die Justiz zu erhöhen. Landgerichtsdircltor M a r fch n er gab in äußerst temperament- voller Weise eine Darstellung der Geschehnisse im Bs- ratungszimmer. Es fei alles rechtmäßig vor sich gegangen. Nach- dem der Berichterstatter sein Referat beendet hatte, höbe er den Geschworenen die rein informatorische Frage gestellt, ob sie die Vorfrage, deren Bejahunq für den Tatbestand eines Meineides erforderlich waren, auch als gegeben betrachten. Darauf erklärten jedoch vier Geschworen«, daß sie den Zeugen keinen Glauben schenkten und für Freispruch der beiden Justiz- Wachtmeister seien. Jetzt erst sei man in eine ausführliche Dis- kussion eingetreten, an die sich erst die richtige Abstimmung ange- schloisen habe, die das rechtmäßige Resultat der Verneinung eines wissentlichen Meineides und der Besahung des fahr- lässigen Falscheides ergeben habe. Dieses letzte Resultat sei einstimmig erfolgt. Als er die Eingabe der Geschworenen erhalten liabe, sei er im großen Zweifel gewesen, ob er sie den Akten beifügen solle, da sie ja"das Geheimnis des Beratungszimmers be- troffen haben. Deshalb habe er sich schließlich dahin entschieden, diese Eingabe an den Landaerichtspräsidenten zu übersenden. Als Revi- sionsgrund hätte der Inhalt der Eingabe ja sowieso nicht dienen können. Er habe auch gehofft, daß Rechtsanwalt Themal sich an ihn wegen dieser Angelegenheit wenden würde, und er habe ge- wünscht, seine Meinung darüber zu hören. Zu einem scharfen Zusammercktoß zwischen dem Landgerichts- direktor Marschner und der Verteidigung kam es, als er die Ver- öffentlichung der Themalschen Erklärung auf eine gerichtete Presie- kampagne zurückführen wollte, die sich angeblich gegen ihn als Blutegel" undscharfen Richter" wende. Die Verteidiger wehren sich gegen den Vorwurf, daß ihre Klienten eine Presiekampagne beabsichtigt hätten. Schlecht kommen bei dem Nebenkläger auch die Geschworenen ", die an dem Meineidsprozeß teilgenommen haben, weg: Sie seien von Gott nicht mit den Gaben begnadet gewesen, die für ein Richieramt erforderlich seien. Die beidirn richterlichen Beisitzer in dem Meineidsprvzeß, Jmrath und Meyerhos, bestätigen im großen und ganzen die Dar- stelliing Marschners.

Ein anderes Bild erhätt man jedoch aus den Aussagen der Ge- schworenen der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Ahjisdorff, bezeichnet sie des öfteren versehentlich als Schöffen! Vier chon diesenGe- schworenen" sagen aus, daß sie im Grunde f üs r F r e i s p r u ch der beiden Justizwachtmeister gewesen seien und daß sie diese Ansicht auch bei der informatorischen Abstimmung, sofort nach dem Referat des Berichterstatters, zum Ausdruck gebracht hätten. Sie behaupten auch, daß ihnen eine regelrechte Rechtsbelehrung überhaupt nicht zuteil geworden sei.Und daß für ihre Rcchtsuberzeugung die erste informatorische Abstimmung ausschlag- Sebend gewesen sei. Sehr bezeichnend sind einige Aussprüche dieser ieugen. So sagte einer, Marschner habe nach der. ersten informato- rischen Abstimmung, die anders ausfiel, als er gehofft hatte, gemeint: das ist doch un möglich, dann brauche man ja gar nicht mehr zu verhandeln. Ein anderer Geschworener sagt, daß ein Satz gefallen sei: Im großen und ganzen sind ja di« Richter aus- s ch l a g g e b e n d! Ein dntter sagte:Ich war ifcr Ansicht, wie die Richter vortragen, wird es ja richtig sein. Das Gesetz kennen die Herren doch besser." Innerlich sei er doch bei seiner. Ansicht geblieben, daß ein Freispruch hätte erfolgen müssen. In welch hohem Maße aber die Laienrichter den Berufsrichtern gegenüber von Minderwertigkeitsgefühlen beherrscht werden, beweist das eigenartige Verhören eines der Geschworenen. Marschner hatte gelegentlich gesagt: Alle Richter sind gleichwertig: der Geschworene hatte aber herausgehört:Die Laienrichter sind gleichgültig." Nach diesen Aussagen der vier Zeugen wird es verständlich, daß einige von den Geschworenen zu dem verurteilten Justizwachtmeister Meyer, der als Zeuge vernommen wurde, gesagt haben konnte, daß eigentlich vier Stimmen für den Freispruch gewesen seien. So ist es auch zu dem Mißverständnis gekommen, das zu diesem Prozeß geführt hat. Oberstaatsanwalt Tetzlaff erklärte in seinem Plädoyer: Das Gesetz sehe allerdings nur Abstimmung über die Schuldsrage und das Strafmaß vor. Informatorische Abstimmung über Vorfragen und dergleichen mehr seien zwar als außergewöhnlich zu bezeichnen, jedoch nicht ungesetzlich. Jedenfalls sei der Tatbestand der Beleidi- gung gegeben. Er beantrage daher Geldstrafen, und zwar gegen Rechtsanwalt Dr. Themal 500 Mark, für den Redakteur Rupp.l 2000 Mark und für den Staatsanwaltsasiefsor Kempner , dessen Schuld allein darin bestanden hat, daß er die Erklärung des Rechts- anwalts Themal der Redaktion telephonisch durchgegeben hoc, 100 Mark. Um M12 Uhr war das Urteil noch nicht gesprochen.

ahnte, vermittelte dann auch die gesuchte Gelegenheit. Erst als sie aus den Zeitungen von dem Einbruch und dem Verschwinden der Bellte, den beiden Koffern und dergleichen, la», stieg ihr Verdacht auf und sie setzte die Breslauer Kriminalpolizei in Kenntnis. Diese fand denn auch noch den großen und schweren Koffer an der Verwabrungsstelle, während der Gast aus Breslau bereits wieder abgereist war. Der Koffer enthielt für 84 000 Mark Banderolen uns dem Dahlemer Einbruch. Jetzt wurde auch Kuchler in Berlin festgenommen. Jetzt fehlen aber immer noch für 26 3 000 Mark Zigarettenbande- r o l e n zu 2, 3 und 4 Pfennig. Enders, der zunächst nur unter dem VornamenAlfred" bekannt war, hat zwei Koffer erst auf dem Schlesischen Babnbof, dann in der Romintener Straße und endlich in der Eauerstroße untergestellt. Hier ist nichts mehr gesunden worden. Ein« weitere Spür Ist noch nicht entdeckt.

Suche nach einem Kamilienmoröer. Der Leichcnfund im Tegeler Forst noch unaufgeklärt. Wegen eines gräßlichen Mordes an Frau und Kind wird ein 39 Jahre alter Buchdrucker Emil Thiele aus Leipzig - EutriKsch gesucht. Tbiele ermordete in Leipzig Mitte November vorigen Jahres seine 3l Jahre alte Ehefrau und seinen zweijährigen Sohn, indem er ihnen mit einem Hammer den Schädel zertrümmerte. In der Nackt, in der er das Verbrechen verübte, verschwand er auch. Nach gewissen Anhaltspunkten vermutet man, daß er sich nach Berlin gewandt hat. Mitteilungen über sein Austauchen nimmt die Kriminalinivektion A im Polizeipräsidium entgegen. Der Ver- folgte ist 1,68 Meier groß, kräftig und stark be'eibt, hat etwas grau­meliertes Haar und einen kurzgeschnittenen Schnurrbart und trug bei seiner Flucht einen Marengosommerüberzieher mit schwarzem Seidensniegel und einen hellgrauen weichen Hut mit schwarzem Band. Ein besonderes Kennzeichen ist eine 2 Zentimeter lange und 3 Millimeter breite Scknittwunde, die auf der linken Backe nach dem Mundwinkel zu verläuft. Der Leichenfund im Tegeler Forst ist setzt soweit aufgeklärt, daß ein Verbrechen ausgeschlossen erscheint. Der Arbeiter Paul Anton hatte sich infoige verschiedener Vor- kommnisse den Unwillen seiner Angehörigen zugezogen. Als sie ihm am 22. Dezember v. I. wieder Vorwürfe machten, oerließ er die Wohnung und erklärte, daß er sich einen Revolver kaufen werde, um sich zu erschießen. Seitdem wurde er vermißt. Die Angehörigen machten erst am Freitag von seinem Verschwinden Anzeige und zufällig fand man ihn schon am nächsten Tage als Leiche wieder. Weil eine Waffe bei der Leiche nicht gesunden wurde, so vennutet man, daß Anton längere Zeit im Forst umherirrte, bis er in der Kute Schutz suchte, dort entkräftet zusammenbrach und unter der Einwirkung der Kälte starb. Die Todesursache kann aber mit Bestimmtheit erst durch die Obduktion festgestellt werden.

Hänfiqste Todesttrsac�rn in Berlin . Im Jahre 1926 hatte Berlin 45 371 Sterbefälle, un- gerechnet 1853 Totgeburten. Eine Zusammenstellung der häusigsten Todesursachen zeigt die Fortdauer der in der Todesursachenhäufig- keit schon seit längerer Zeit bemerkbar gewordenen Aenderungen. Die Tnberkulosesterbefälle, die früher in Berlin stets an der Spitze standen, halien sich allmöblich vermindert und nehmen nicht mehr die erste Stelle ein. Im Jabre 1926 starben an Tuberkulose 4321 Personen, das sind 9,5 Proz. aller Gestorbenen. Häusiger als Tuberkulose sind jetzt Krebs und Herzleiden unter den Todes» Ursachen. In 1926 wurde Krebs 5783 mal als Todesursache ge- bucht, bei 12,7 Proz. aller Gestorbenen. Die erste Stelle unter den Todesursachen haben die Herzleiden erlangt, deren an- dauernde Zunahme schon seit einer Reihe von Jahren ausfällig hervorgetreten war. In 1926 starben an Herzkrankheiten 6022 Per- sonen, 13,3 Proz. aller Gestorbenen. Zu den häufigen Todesursachen gehörte auch Geht rasch lag mit 4213 Fällen. Dann folgen in weitem Abstand Lungenentzündung mit 2510, Altersschwäche mit 1615, Lkrankheiten der Atmungsorgane(ohne Lungenentzündung) mit 1140, Influenza mit 439 Fällen. Unter den Jmekbions- krankheiten treten noch hervor Diphtherie mit 246, Keuchhusten mit 227, Masern mit 85. Scharlach mit 79 Fällen. Die durch T y v h u s verursachten Sterbefälle waren diesmal mit 33 nicht ungewöhnlich hoch. Ein trauriges Kapitel ist die Selbstmordstatistik. Die Zahl der als Selbstmord gemeldeten Sterbefälle stellte sich in 1926 auf 1758. Die Zahl der Grippekranken in den städtischen Krankenhäusern sowie die Zahl der Krankmeldungen bei der Allgemeinen Orts- kiankenkasse zeigt, wie das Hauptgesundheit-amt der Stadt Berlin mitteilt, in den letzten Tagen einen wetteren Rückgang.

Eine Statistik ües Grauens. In Berlin , Düsseldorf und Oppeln die meiste« Morde. Der Preußische Innenmini st er hat dem Landtag einen von diesem geforderten Nachweis über die feil dem 1. Mai 1925 auf preußischem Gebiet begangenen gemeine Schwerver- brechen überreicht. Danach sind in der Zeit vom 1. Mai 1925 bis zum 31. Dezember 1926 in den 35 Regierungsbezirken insgesamt verübt worden: Morde 610, Totschläge 438, Raubübe r- fälle 2819. Davon sind aufgeklärt 522 Morde, 415 Totschläge, 1438 Raubüberfälle. In Prozenten beträgt die Aufklärungszahl der Morde 86 Proz., der Totschläge 95 Proz. und der Raubübersittle 51 Proz.: die Gesamtausklärungszahl beträgt 77 Poz. In Berlin (Stadtl wurden verübt 106 Morde, 49 Totschläge, 514 Roubüberfälle: die Gesamtausklärungszahl beträgt hier 76 Proz.; von den 106 Morden waren 60 Mordversuche. An zweiter Stelle steht Düsseldorf mit 62 Morden, 63 Totschlägen und 414 Raub- Überfällen. Es folgen Oppeln mit 40 Morden, 21 Totschlägen und 193 Raubüberfällen(Aufklärungszahl 74 Proz.): Schleswig : 34 Morde, 20 Totschläge und 140 Roubüberfälle(71 Proz.): Arns- b e rg: 33 Morde, 37 Totschläge und 227 Raubüberfälle(76 Proz.): Stettin : 32 Morde, 11 Totschläge und 92 Roubüberfälle (74 Proz.): Magdeburg : 29 Morde, 13 Totschläge und 51 Raub- Überfälle(69 Proz.): Br eslou: 28 Morde, 14 Totschläge und 01 Roubüberfälle(75 Proz.): Potsdam : 24 Morde, 18 Tot- schlage und 43 Raubüberfälle(78 Proz.): Köln : 16 Morde, 14 Tot- schlüge, 311 Roubüberfälle(75 Proz.). Für Königsberg lauten die Zahlen: 5 Morde, 10 Totschläge, 71 Raubüberfälle(86 Proz.): für Hannover : 8 Morde, 1 Totschlag, 4 Raubüberfälle. Hier beträgt die Aufklärungszahl 100 Proz. Die geringste Ausklärungsziffer mit Ausnahme von Sigmoringen weist Schneidemühl mit 61 Proz. auf. Hier wurden verübt 7 Morde, 4 Totschläge und 14 Raubüberfälle, aufgeklärt 6 Morde, 3 Totschläge und 3 Raubübersälle. Benzinrxplosion und Wohnnngsbrand. Eine recht eigenartig« Explosion, die«wen gefährlichen Wohnungsbrond zur Folge hatte, trug sich gestern abend gegen 1410 Uhr in dem Hause I a b l o n s k i st r a ß e 3 zu. In der dritten Etage des Vorderhauses hat der Mieter M. eme größere Wohnung. Bei ihm ist eine Wirtschafterin, die 22jährige Gertrud K. angestellt. Fräulein K. befand sich in ihrem Zimmer und war mir dem Reinigen einer Bluse und Handschuhen beschäftigt, wozu ste Benzin ver- wandte. Unvorsichligerweise nahm sie die Reinigung u n- mittelbar neben einer brennenden Petroleum- l a m p e vor. Benzingase wurden durch die Lampe unter lauter Detonation zur Entzündung gebracht. Sämtliche Scheiben wurden zertrümmert. Eine Zimmerwand wurde durch den großen Lustdruck völlig eingedrückt. Die Kleider der Wirtschafterin gerieten in Brand, konnten aber durch den hinzueilenden Wohnungs. inhaber bald erstickt werden. Die Explosion hatte ein Feuer zur Folge, das sich auf die ganze Wohnung auszubreiten drohte. Zum Glück erschien die Wehr sehr schnell und beseitigte die Gffahr. Die Verunglückte wurde schwerve''letzt in das Krankenhaus am Friedrichehain gebracht. D:« Wand mußte wegen der gefährlichen Einsturzgefahr völlig abgetrogen werden. HcrabsetzunK der städtischen Miistgebüliren. Die städtische Depittntion für das Stadtreinigungs- und Fuhr- antt beschäftigte sich in der vergangenen Woche mit der Neu fest. setzung der M ü l l a b h o l e g e b ü h r e n für das am 1. Avril neubeginnenöe Geschäftszahr. Auf Grund der Vorschläge der Ver- waltung. die einen ausführlichen Wirffchastsplan sowohl für die zentrale Berwaltu'nz wie auch für die Bezlrksbeiriebe vorgelegt hatte, billigte die Deputation einstimmig den Borarffchlag die G e- bühren für das kommende Jahr wesentlich herabzu- setzen. Die wöchentliche Abholung eines 2v0.Liter-Kastens soll von monatlich 5.35 M. aus 4.90 M. herabgesetzt werden. Die Stadt- Verwaltung hofft nach Ablauf eines weiteren Jahres die Gebühren- Herabsetzung weiter durchführen zu können. Bis dahin sollen die im Jahre 1924 entstandenen Verlust« restlos abgetragen und außer- dem die technischen Einrichtungen der Bezirksbetriebe so modernisiert sein, daß mit größerer Rentabilität gearbeitet werden kann. Für den B e z i r k N e u k ö l l n ist an der Saalburgstraße der R e u b a u einer Müllverlade st elle vorgesehen,'die voraussichtlich im Oktober 1927 wird in Betrieb genommen werden können. Die Ortsteile Britz , Köpenick und Friedrichshagen sollen am 1. April bzw. am I. Mai in den Geltungsbereich des Orts- gesetzss einbezogen werden. Di« Botriebsführung soll den bestehen» den Lezirksbetrieben angegliedert werden. Der Magistrat hat bereits diesen Vorschlägen der Deputation zugestimmt. Die Vor» tage über die Herabsetzung der Müllgebühren geht dieser Tage der Stadtverordnetenversammlung zu.