Einzelbild herunterladen
 

Kündigung 10% iger Goldpfandbriefe

der Ostpreußischen Landschaft, der Landschaft der Provinz Sachsen und der Landschaft der Provinz Schleswig­ Holstein und Konvertierungsangebot für diese Goldpfandbriefe.

Bekanntmachung.

Wir fündigen hiermit jagungsgemäß zur Rüdzahlung zu 100%:

nom. GM 79 379 400 10% ige Goldpfandbriefe der Ostpreußischen Landschaft zum 1. April 1927.

Ein entsprechender Betrag 10% iger Pfandbriefdarlehen ist uns von unseren Kreditverbundenen aufgefündigt worden. Von der Auffündigung bleiben frei die Pfandbriefe, deren Nummer die Endziffer 2 trägt bei folgenden Abschnitten: Buchstabe A über

BODE

50 GM Nr. 15 882-16 842

100

27 882-29 382

SP

"

"

C

500

21 132-22 322

4150 GM 14 300 54 000

"

"

"

1000 2000

28 202-29 842

145 000

"

"

H

2

"

21 922-23 232 Zusammen

226 000

= 443 450 GM Alle übrigen im Umlauf befindlichen 10% igen Goldpfandbriefe sind ausgeloft und demgemäß gefündigt.

Diejenigen Inhaber gefündigter 10% iger Goldpfandbriefe, welche diese nicht bis zum 10. März b. J. gemäß der untenstehenden Bekanntmachung eines Konvertierungsangebots des unter der Führung der Reichsbank gebildeten Bantenfonsortiums zum Umtausch in 7% ige Goldpfandbriefe angemeldet und eingereicht haben, werden aufgefordert, gegen Ablieferung ihrer 10% igen Goldpfandbriefe den Gegen­mert zum Rückzahlungskurse von 100% am 1. April d. J. bei den unten verzeichneten Stellen in Empfang zu nehmen. Die Ablieferung der 10% igen Goldpfandbriefe hat mit Zinsscheinen per 1. Ottober 1927 ff. und Erneuerungsscheinen zu erfolgen unter Hinzufügung eines nach Abschnitten und Nummern geordneten Nummernverzeichnisses. Die an den 10% igen Goldpfandbriefen etwa fehlenden Zinsscheine per 1. Oftober 1927 und ff. sind von den Einreichern unter Abzug von 10% Kapitalertrag­Steuer zu erstatten, wobei an Stelle einer Goldmark eine Reichsmart zu zahlen ist. Die Einlösung der gekündigten 10% igen Goldpfandbriefe findet statt durch:

die Reichsbankhauptkasse in Berlin und alle Reichsbankanstalten mit Raffeneinrichtung, die Preußische Staatsbant( Seehandlung), Berlin ,

die Bant der Ostpreußischen Landschaft in Königsberg ( Br.) und alle ihre Geschäfts- und Nebenstellen im Bezirt der Ostpreußischen Landschaft.

Mit dem 1. April 1927 treten die gefündigten 10% igen Goldpfandbriefe der Ostpreußischen Land­fchaft außer Berzinsung.

Rönigsberg( Br.), den 7. Februar 1927.

Offpreußische General- Landschafts- Direktion Don Hippel

Bekanntmachung.

Auf Grund der§§ 29, 30, 93 und 122 der neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen und der von dem Staatsfommiffarius der Landschaft der Provinz Sachsen genehmigten Auslosungs. ordnung für die Roggen- und Goldpfandbriefe der Landschaft der Proving Sachsen hat am 4. Februar 1927 eine Auslojung von 10% igen Goldpfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen stattgefunden.

Die ausgeloften Pfandbriefe im Gesamtbetrage von GM 76 894 520 werden hiermit den Inhabern zur Einlösung durch Barzahlung des Nennwertes am 1. Juli 1927 gefündigt.

Es find fämtliche Stüde der 10% igen Goldpfandbriefe der Landschaft ber Broving Sachsen zur Austofung gelangt mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Stücke, die im Verkehr bleiben: vom Abschnitt zu 3000 GM die Stüde mit der Endziffer 9 von Nr. 14 519 bis 16.879, vom Abschnitt zu 1000 GM die Stüde mit der Endziffer 8 von Nr. 8 bis 3258, 500 GM die Stüde mit der Endziffer I von Nr. 1 bis 2491,

vom Abschnitt zu

vom Abschnitt zu

100 GM die Stücke mit der Endziffer 7 von Nr. 13 637 bis 15 987, vom Abschnitt zu 50 GM die Stücke mit der Endziffer 6 von Nr. 6 bis 1196, vom Abschnitt zu 20 GM die Stücke mit der Endziffer 7 von Nr. 1277 bis 1487. Alle übrigen im Umlauf befindlichen 10% igen Goldpfandbriefe find ausgeloft und demgemäß gefündigt.

Diejenigen Inhaber gekündigter 10% iger Goldpfandbriefe, welche diese nicht bis zum 10. März b. I. gemäß der untenstehenden Bekanntmachung eines konvertierungsangebots des unter der Führung der Reichsbank gebildeten Bankenkonsortiums zum Umtausch in 7% ige Goldpfandbriefe angemeldet und eingereicht haben, merden aufgefordert, gegen Ablieferung ihrer 10% igen Goldpfandbriefe den Gegen­mert zum Rückzahlungskurse von 100% am 1. Juli d. 3. bei den unten verzeichneten Stellen in Empfang zu nehmen. Die Ablieferung der 10% igen Goldpfandbriefe hat mit Zinsscheinen per 2 Januar 1928 ff. und Erneuerungsscheinen zu erfolgen unter Hinzufügung eines nach Abschnitten und Nummern ge­ordneten Nummernverzeichnisses. Die an den 10% igen Goldpfandbriefen etwa fehlenden Zinsscheine per 2. Januar 1928 ff. find von den Einreichern unter Abzug von 10% Kapitalertragsteuer zu erstatten, wobei an Stelle einer Goldmart eine Reichsmart zu zahlen ist.

Die Einlösung der gefündigten 10% igen Goldpfandbriefe findet statt durch:

die Reichsbanthaupttasse in Berlin und alle Reichsbankanstalten mit Raffeneinrichtung, die Preußische Staatsbank ( Seehandlung), Berlin ,

die Deutsche Bank, Berlin ,

die Landschaftliche Bank der Provinz Schsen, Halle, sowie ihre Niederlaffungen in Magde­ burg und Nordhausen ,

die Kasse der Landschaft der Provinz Sachsen , Halle.

Erfolgt die Einlieferung nicht innerhalb eines Monats nach dem Berfalltage, so hat der fäumige Inhaber nur noch Anspruch auf die bei der Landschaft befindliche Einlösungssumme; mit seinen weiteren Rechten wird er durch Beschluß der Generallandschaftsdirektion ausgeschlossen.

Halle, den 7. Februar 1927.

Generallandschaftsdirektion der Provinz Sachfen. Bertram.

von Trotha.

Petersilie.

Bekanntmachung.

Bir tündigen hiermit jagungsgemäß zur Rüdzahlung zu 100%:

nom. GM 51 500 000 10% ige Schleswig- Holsteinische landschaftliche Goldpfandbriefe zum 1. Juli 1927.

Ein entsprechender Betrag 10% iger Pfandbriefdarlehen ist uns von unseren Kreditverbundenen aufgefündigt worden. Die gefündigten Beträge umfaffen alle von uns ausgegebenen, in Umlauf befindlichen 10% igen Goldpfandbriefe mit Ausnahme der hierunter verzeichneten, durch die Auslosung nicht betroffenen Stüde .

Verzeichnis

der nicht ausgeloften 10% Schleswig - Holsteinischen landschaftlichen Goldpfandbriefe.

3u 5000 GM:

74 865, 74 875, 74 885, 74 895, 74 905, 74 915, 74 925, 74 935.

3u 3000 GM:

73 510, 73 520, 73 530, 73 540, 73 550, 73 560, 73 570, 73 580, 73 590, 73 600, 73 610.

Ju 2000 GM:

16 503, 16 513, 16 523, 16 533, 16 543, 16 553, 16 563, 16 573, 16 583, 16 593, 16 613, 16 623, 16 633, 16 643.

3u 1000 GM:

14 009, 14 019, 14 039, 14 049, 14 059, 14 069, 14 079, 14 089, 14 099, 14 109, 14 119, 14 129, 14 139, 14149, 14 159, 14 169, 14 179, 14 189, 14 199, 14 209, 14 219, 14 229, 14 239, 14 249, 14 259, 14 269, 14 279, 14 289, 14 299, 14 309, 14 329, 14 339, 14 349, 14 359, 14 369, 14 379, 14 389, 14 409, 14 419, 14 429, 14 439, 14 449, 14 459, 14 469, 14 479, 14 489, 14 499, 14 509, 14 519, 14 529, 14 539, 14 549, 14 559, 14 569, 14 579, 14 589, 14 599, 14 609.

Zu 500 GM:

63 582, 63 592, 63 602, 63 612, 63 622, 63 632, 63 642, 63 652, 63 662, 63 672, 63 682, 63 692, 63 702, 63 712, 63 722, 63 732, 63 742, 63 752, 63 762, 63 772, 63 782, 63 802, 63.812, 63 822, 63 832, 63 842, 63 852, 63 872, 63 892, 63 902, 63 912, 63 922, 63 932, 63 942, 63 952, 63 962, 63 972, 63 992, 64 002, 64 012, 64 022, 64 032, 64 042, 64052, 64.072, 64 082, 64 092, 64 102, 64 112, 64 122, 64 132,-64 142, 64 152, 64 162, 64 172, 64 192, 64 202, 64 212, 64 232, 64 242, 64 252, 64 262.

Zu 100 GM:

3210, 3220, 3230, 3240, 3250, 3260, 3270, 3280, 3290, 3300, 3310, 3320, 3330, 3340, 3350, 3360, 3370, 3380, 3390, 3400, 3410, 3420, 3430, 3440, 3460, 3470, 3480, 3490, 3500, 3510, 3520, 3530, 3540, 3550, 3560, 3570, 3580, 3590, 3600, 3610, 3620, 3630, 3640, 3650, 3660, 3670, 3680, 3690, 3700, 3710, 3720, 3730, 3740, 3750, 3760, 3770, 3780, 3790, 3800, 3810, 3830, 3840.

Zu 50 GM:

1, 11, 21, 31, 41, 51, 61, 71, 81, 91, 101, 111, 131, 141, 151.

Alle übrigen im Umlauf befindlichen 10% Goldpfandbriefe sind ausgeloft und demgemäß gekündigt.

Diejenigen Inhaber gekündigter 10% iger Boldpfandbriefe, welche diese nicht bis zum 10. März d. I. gemäß der untenstehenden Bekanntmachung eines konvertierungsangebots des unter der Führung der Reichsbank gebildeten Bankentonsortiums zum Umtausch in 7% ige Goldpfandbriefe angemeldet und eingereicht haben, werden aufgefordert, gegen Ablieferung ihrer 10% igen Goldpfandbriefe den Gegen wert zum Rückzahlungskurse von 100% am 1. Juli d. J. bei den unten bezeichneten Stellen in Empfang zu nehmen. Die Ablieferung der 10% igen Goldpfandbriefe hat mit Zinsscheinen per 2. Januar 1928 ff. und Erneuerungsscheinen zu erfolgen unter Hinzufügung eines nach Abschnitten und Nummern ge ordneten Nummernverzeichnisses.

Die an den 10% igen Goldpfandbriefen etwa fehlenden Zinsscheine per 2. Januar 1928 ff. find von den Einreichern unter Abzug von 10% Kapitalertragsteuer zu erstatten, wobei an Stelle einer Gold mart eine Reichsmart zu zahlen ist.. Die Einlösung der gekündigten 10% igen Goldpfandbriefe findet statt durch:

die Reichsbanthauptkasse in Berlin und alle Reichsbankanstalten mit Raffeneinrichtung, die Preußische Staatsbant( Seehandlung), Berlin ,

die Kur und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehnstaffe, Berlin ,

die Norddeutsche Bank in Hamburg , Hamburg ,

die Landschaftliche Bank der Provinz Schleswig- Holstein, Riel,

die Direction der Disconto- Gesellschaft, Berlin .

Wenn die aufgekündigten Pfandbriefe nicht spätestens am 1. Auguft 1927 eingeliefert find, werden die fäumigen Pfandbriefinhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrüdten Rechten ausgeschloffen und nach erfolgter Ausschließung mit ihren Ansprüchen auf den hinterlegten Geldbetrag verwiesen werben, Riel, ben 7. Februar 1927.

Schleswig - Holfteinische Generaflandfchaftsdirektios Graf zu Rangau Rasterf

Konvertierungsangebot

für die gekündigten 10% igen Goldpfandbriefe der Ostpreußischen Landschaft, der Landschaft der Provinz Sachsen und der Landschaft der Provinz Schleswig- Holstein .

Das unterzeichnete Ronsortium bietet den Inhabern ber gemäß vorstehender Betanntmachungen der Ostpreußischen General- Landschafts- Direttion, der Generallandschaftsdirektion der Provinz Sachsen , der Schleswig- Holsteinischen Generallandschaftsdirektion gefündigten 10% igen Goldpfandbriefe im Auftrage der genannten Bandschaften den Budouich ber gefündigten 10% igen Goldpfandbriefe

in neue 7% ige Goldpfandbriefe

derselben Landschaften im gleichen Nennmert mit gleichen Zinsfälligkeiten unter folgenden Bebingungen an: 1. Die Anmeldung zum Umtausch und die Einreichung der 10% igen Goldpfandbriefe hat in der Zeit vom 17. Februar bis 10. März d. J.

zu erfolgen: bei der Zeichnungs- Abteilung der Reichsbant, Berlin , Breite Straße 8-9, fomie bei allen mit and Raffeneinrichtung versehenen Reichsbankanstalten, bei der Preußischen Staatsbant( Seehandlung), Berlin , der Central- Landschafts Bank für die Preußischen Staaten, Berlin , der Landschaftlichen Bant der Provinz Sachsen , Halle( Saale) , der Landschaftlichen Bant der Provinz Schleswig- Holstein , Kiel , der Bant der Oste preußischen Landschaft Königsberg ( Pr.) und den Zweiganstalten dieser Banten. Als Konvertierungsstellen find ferner vorgesehen: in Berlin : Berliner Handels- Gesellschaft , S. Bleichröder, Commerz und Privat- Bank Attiengesellschaft, Darmstädter und Nationalbant Rom manditgesellschaft auf Attien, Delbrüd Schidler& Co., Deutsche Bant, Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbant, Deutsche Landesbankenzentrale A. G., Direction der Diconto- Gesellschaft, Dresdner Bant, J. Dreyfus& Co., Hardy& Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung , F. B. Krause& Co. Bantgeschäft, Kommanditgesellschaft auf Attien, Mendelssohn& Co., Mitteldeutsche Creditbant, Preußische Zentralgenossenschaftstaffe, Reichs- Kredit- Gesellschaft Attiengesellschaft, in Braunschweig : Braunschweigische Staatsbant( Leihhausanstalt), in Breslau : E. Heimann, in Dresden : Gebr. Arnhold, Sächsische Staatsbant, in Düsseldorf : Barmer Bank- Berein Hinsberg, Fischer& Comp. Kommandit gesellschaft auf Attien, in Effen: Simon Hirschland , in Frankfurt a. M.: Gebrüder Bethmann, Deutsche Effekten und Wechsel- Bant, Deutsche Vereinsbant Kommanditgesellschaft auf Attien, Lincoln Menny Oppenheimer, Lazard Spener- Ellissen, Jacob S. H. Stern, in Hamburg : L. Behrens& Söhne, Nord deutsche Bank in Hamburg , Bereinsbant in Hamburg , M. M. Warburg& Co., in Karlsruhe : Beit 2. Homburger, Straus& Co., in Köln : A. Levy, Sal. Oppenheimer jr.& Cie., A. Schaaffhausen scher Bankverein A.-G., J. H. Stein, in Leipzig : Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt, in Mannheim : Rheinische Creditbank, Süddeutsche Disconto- Gesellschaft A.-G., in München : H. Aufhäuser, Bayerische Hypotheken- und Wechsel- Bank , Bayerische Staatsbant, Bayerische Bereinsbant, Merd, Find& Co., in Nürnberg : Anton Kohn, in Weimar : Thüringische Staatsbant und alle 3 meiganstalten dieser Banten. Eine Provision für den Umtausch wird den Einreichern von den Konvertierungsstellen nicht berechnet. Für die Ueberlaffung der neuen 7% igen Goldpfandbriefe von den Konsortialmitgliedern und sonstigen Konvertierungsstellen an die Erwerber ist die jeweils fällige Börsenumfassteuer zu entrichten. Nach dem 10. März d. 3. werden 10% ige Goldpfandbriefe zum Umtausch nicht mehr angenommen. 2. Die 10% igen Goldpfondbriefe der Ostpreußischen Landschaft find mit Zinsscheinen per 1. Ottober 1927 ff. und Erneuerungsscheinen, die 10% igen Goldpfandbriefe der Landschaft der Proving Sachsen und der Landschaft der Provinz Schleswig- Holstein sind mit Zinsscheinen per 2. Januar 1928 ff. und Erneuerungsscheinen einzureichen.

3. Der Zinsschein per 1. April 1927 bei den 10% igen Goldpfandbriefen der Ostpreußischen Land­schaft bzw. per 1. Juli 1927 bei den 10% igen Goldpfandbriefen der Sächsischen Landschaft und der Schleswig- Holsteinischen Landschaft bleibt im Besize der Einreicher und wird bei Fälligkeit zum vollen Betrage von 10% Jahreszinien abzüglich Kapitalertragsteuer eingelöst.

Die an den 10% igen Goldpfandbriefen etwa fehlenden Zinsscheine per 1. Oftober 1927 bzm. 2. Januar 1928 ff. find von den Einreichern unter Abzug von 10% Kapitalertragsteuer zu erstatten, wobei an Stelle einer Goldmart eine Reichsmart zu zahlen ist.

4. Den Pfandbriefen, welche zum Umtausch eingeliefert werden, ist ein mit deutlicher Namens­unterschrift und genauer Wohnungsangabe des Einlieferers versehenes, nach Abschnitten und Nummern geordnetes Verhältnis für jede der 3 Gattungen in doppelter Ausfertigung beizufügen. Formulare hierzu fönnen bei den obengenannten Stellen tostenfrei in Empfang genommen werden.

5. Ueber die zum Umtausch eingereichten 10% igen Goldpfandbriefe wird den Einreichern Quittung erteilt, gegen deren Rückgabe die neuen Stücke von der Stelle, welche die Quittung ausgestellt hat, nach Erscheinen ausgehändigt werden. Die Konvertierungsstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Ueberbringers der Quittung zu prüfen.

6. Die Lieferung der neuen Stücke erfolat baldmöglichft. Der erste Binsschein an den Bogen der neuen 7% igen Goldpfandbriefe der Ostpreußischen Landschaft ist am 1. Oftober 1927. an den Bogen der neuen 7% igen Goldpfandbriefe der Sächsischen Landschaft und der Schleswig- Holsteinischen Land­schaft am 2. Januar 1928 fällig.

7. Die Einführung der neuen 7% igen Goldpfandbriefe wird bei den gleichen Börsen, an denen die 10% igen Goldpfandbriefe gehandelt werden, beantragt werden.

Das Umtauschangebot richtet sich an die Inhaber der über 20 und 50 GM lautenden gekündigten 10% igen Goldpfandbriefe der Landschaften nur insoweit, als sie durch) 100 teilbare Rennbeträge ein­liefern tönnen.

Diejenigen Inhaber gefündigter 10% iger landfchaftlicher Goldpfandbriefe über 20 und 50 GM, welche durch 100 teilbare Beträge nicht zum Umtausch einreichen fönnen oder von dem Umtauschangebot nicht Gebrauch machen wollen, haben diese Pfandbriefe gemäß vorstehender Bekanntmachungen der 3 Landschaften bei den darin genannten Stellen zur Einlösung in bar einzureichen. Berlin , Königsberg ( Br.), Halle( Saale) , Kiel , den 12. Februar 1927. Reichsbank.

Deutsche Golddiskontbant. Preußische Staatsbank ( Seehandlung) Central- Candschafts- Bank für die Preußischen Staaten. Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen . Landschaftliche Bank der Provinz Schleswig- Holstein.

Bant der Offpreußischen Landschaft.