Besoldungsreform. Nachdem Taufenden von Beamten im laufenden| Landesfürsorgeverbände, Regierungspräffbenten, Dбerpräsidenten,| Rechtsauskunft; der Magiftrat Habe auf Beranlaffung bestegie Haushaltsjahr ein Härteausgleich zugebilligt ist, fordert sie aus Wohlfahrts- und Innenministerium Fonds zur Berteilung von Wohl- rungspräsidenten nichts unternehmen dürfen, bis der Minister ent Gründen der Gerechtigkeit, der Staats- und der Schulpolitit, daß fahrtsunterstügung erhalten, zu denen das Reichsarbeits- und Reichs- schieden habe. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte aber die Ent die Novelle zum Boltsschuldiensteinkommen- Besoldungsgejet, wie fie innenministerium Mittel zuschießen tönnen, schafft ein starkes Durchscheidung des Bezirksausschusses als zutreffend und führte u. a. aus, im Juli 1926 vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Bolls- einander in der Finanzierungsfrage. der Borderrichter habe die Klage mit Recht wegen Unzulässigkeit bildung vorgelegt worden ist, sogleich durchgeführt und damit jahreabgewiesen. Die Verwaltungsgerichte haben die Pflicht, ihre Zufang erduldetes schweres Unrecht endlich beseitigt wird." ständigkeit zu prüfen. Nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgefeges greife das Verwaltungsstreitverfahren nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Platz. Es gebe tein Gefeß, das das Berwaltungsstreitverfahren gegen Verfügungen des Regierungspräsidenten der in Rede stehenden Art zulaffe.
Die Reform der Wohlfahrtsverwaltung.
Im Rahmen der vom Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt veranstalteten Bortragsabende sprach Gen. Dr. Hamburger über das oben angegebene Thema. Die Reform der Wohlfahrtsverwaltung ist ein Teilproblem der Reform der Verwaltung. Die Reform der Wohlfahrtsverwaltung ist für uns verbunden mit unserem Streben nach Demokratisierung der Berwaltung in fachlicher und personeller Beziehung. Sie ist für uns auch eine Rationalisierung zur Herbei führung der zweckmäßigsten Art, mit geringstem Aufwand größte Ergebnisse zu erzielen. Keine Berwaltung läuft so leicht Gefahr, wie
Diese Zustände können allein geändert werden durch die Ber wirklichung des Reichsgedankens, der Einordnung der Länder als Reichsprovinzen. Um zu diesem Ziele zu gelangen, ist vor allem wichtig, die Selbstverwaltung der Provinzen zu stärken. Die Reform der Wohlfahrtsverwaltung vom Reich bis zur Gemeinde unter diesem Gesichtspunkt muß unser Ziel sein: Eingestellt auf die stärkste Herausarbeitung der Reichseinheit, die politisch brauchbare Lösung des Verhältnisses von Reich und Ländern. Sie muß sich stets bewußt bleiben, daß sie auf ein Minimum an Aufwand be= schränkt sein muß, um ein Marimum von Ergebnissen zu erzielen. Sie ist nicht Selbstzwed, sondern hat der Pflege der Wohlfahrt zu dienen und muß diesem 3wed ihre Form anpassen.
Sobljahrt zu
Die Wohlfahrtsverwaltung, mit einem unwirtschaftlichen Aufwand zu niedergelegte Stadtverordnetenmandate.
arbeiten, der dem Zwecke einen Teil der für ihn in Aussicht genommenen Leistungen entzieht. Die Unfertigkeit der Reichsorganis fation hat sich auch in der Wohlfahrtsverwaltung ausgewirft. Dem Reiche steht lediglich die Wohlfahrtsgesetzgebung zu, während die Wohlfahrtsverwaltung Sache der Länder und Gemeinden ist. Die flare Scheidung ist allerdings dadurch verwischt, daß das Reich in mehreren seiner Haushaltspläne, dem Reichsarbeits- und Reichsinnenministerium Mittel für Wohlfahrtszwecke eingesetzt hat. Werden folche Mittel in den Gefeßentwurf mit aufgenommen, dann entstehen auch auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege für das Reich Berwaltungsaufgaben und damit Doppelarbeiten. Die Beteiligung an den Wohlfahrtsarbeiten des Reiches muß mit einem Finanzausgleich, der den Aufgaben der Länder und Gemeinden gerecht wird, ver schwinden. Die Art der Verwendung der Mittel durch das Reich läßt darauf schließen, daß die Reichsbureaukratie mit der Einstellung wendung der Mittel muß den Ländern überlassen dieser Mittel in den Etat politische Sonderziele verfolgt. Die Ber. bleiben, denen nach einem bestimmten Schlüffel die Gelder zugeteilt werden. Das Reich bemüht sich sogar, eigene Reichsfiedlungsbehörden zu schaffen. Ueberall in den Reichsinstanzen tritt deutlich das Bestreben zutage, neben dem Behördenapparat der Länder noch einen eigenen aufzuziehen. Das Reichsarbeitsministerium ist sogar foweit gegangen, sich zur Verteilung seiner Mittel besonderer Organisationen ber privaten Fürsorgevereine zu bedienen, ohne daß die Träger der öffentlichen Wohlfahrtspflege erfahren, wohin die Gelder im einzelnen fließen. Alle Reibungen und Doppelzuständigkeiten führen zu Doppel unterstützungen, vor allem aber zu einer Schwächung der Wirkungs möglichkeiten und des Ansehens der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Nicht nur zwischen Reich und Ländern, sogar in den Ländern selbst ergeben fich immer wieder Doppelzuständigkeiten. So üben in Breußen der Minister für Volkswohlfahrt, des Innern und für Handel und Gewerbe die staatliche und Selbstverwaltungs- Wohlfahrtspflege aus. Die staatliche und Selbstverwaltung in Preußen verlaufen in zwei getrennten Strömen zwischen der Kreisinstanz und der Staats. leistung und die Funktionen der staatlichen Mittelinstanz verteilen sich abermals auf zwei Behörden, die Oberpräsidenten und die Regierungen. Dadurch sind in der Wohlfahrts- und Jugendpflege eine Reihe von überflüffigen und toft pieligen Behörden. apparaten eingeschaltet. Die Tatsache, daß Bezirksfürsorge-,
Gewinn- Auszug
5. Klaffe 28. Preußisch- Süddeutsche( 254. Preuß.) Alaffenlofferte
Auf jede gezogene Nummer find swet gleich bobe Ge winne gefallen, und zwar je einer auf die Lofe aleider Nummer in den beiden Abteilungen 1 und 2
20. Siebungstag
Ohne Gewähr
3. März 1927, nachmittags
Nachdruck verboten
Es wurden Gewinne über 150 Mark gezogen
4 Gewinne zu je 10000 mr. 177042 313438
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21. Ziehungstag
Die Viehzählung in Berlin vom 1. Dezember 1926 hat ergeben, daß die Zahl der Pferde im vergangenen Jahre um 1406 oder 3,1 Proz. zurüfgegangen ist. Immerhin sind noch 44528 dieser treuen Tiere vorhanden. Der Verkehr mit automatisch angetriebenen Fahrzeugen aller Art ist in ständigem Steigen begriffen. So hat die Reichspoft die Umstellung des Pferdebetriebes in einen Kraftwagenbetrieb jetzt vollendet und die Ein Oberverwaltungsgerichtsentscheid. legten Pferde abgeschafft. Die schon 1925 beobachtete Berringerung der Zahl der Reit- und Luruspferde ist im legten Die Stadtverordnetenversammlung in Wansleben fette sich Jahre weiter fortgeschritten, ebenso die der Rennpferde. Auch die aus 15 Mitgliedern zusammen, von welchen 8 dem Rechtsblod, 3 der Spediteure und andere Firmen haben ihren Bestand an Pferden verunpolitischen Liste und 4 den Sozialdemokraten angehörten. Für kleinert. Bei der Entwicklung, die der Autoverkehr in unserer Stadt die Stadtverordnetenversammlung besteht seit 1919 eine Geschäfts- nimmt, wirken die viel langsamer fahrenden Pferdegeschirre oft ordnung, wonach die Stadtverordnetenversammlung nur beschluß- geradezu als ein Hindernis. Oft halten die schwerbeladenen Lastfähig ist, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. wagen, die wegen anderer stillstehender Wagen oder sonstiger HinderUm die Auflösung durch andauernde Beschluß- nisse nach der Mitte der Straße ausbiegen müssen und sich nun langfam auf den Gleisen der Straßenbahn weiter bewegen, den ganzen unfähigteit zu erzwingen, hatten verschiedene Stadtverordnete Berkehr auf. Auf der anderen Seite ist die Frage, ob der Kraftihr mandat niedergelegt. Als fich aber herausstellte, daß wagenbetrieb in jedem Falle billiger und zweckmäßiger ist, durchaus die Bestimmung der Geschäftsordnung in§ 12 hinsichtlich der Beschlußunfähigkeit der Städteordnung widerspreche, widerriefen noch nicht endgültig entschieden. Die bisher nach dieser Richtung angestellten Untersuchungen scheinen zu dem Ergebnis zu führen, die betreffenden Stadtverordneten ihre Niederlegungserklärung. Der angestellten Untersuchungen scheinen zu dem Ergebnis zu führen, daß der Autobetrieb auf längere Streden unbedingt schieben habe, daߧ 12 der Geschäftsordnung unwirksam sei; die mäßiger bei furzen Streden, wie z. B. bei der Müllabfuhr, bei der Regierungspräsident erließ einen Bescheid, wonach der Minister ent- daß der Autobetrieb auf längere Streden unbedingt das Billigere ist. Dagegen find die Pferdegespanne zwedVorschrift der Städteordnung, daß zur Beschlußfähigkeit mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein müssen, tönne nicht abder Wagen immer nur um einige Häuser weiter fortbewegt wird. geändert werden. Bei der städtischen Müllabfuhr werden zurzeit Bersuche mit den verWas die Erklärung über die Mandatsniederlegung anlange, so habe der Minister entschieden, daß sie schiedenen Systemen gemacht. Das oben Gesagte gilt besonders für unwiderruflich sei. Die betroffenen Stadtverordneten feien Kraftwagen auch bei fürzeren Streden und häufigerem Halten und die Berbrennungsmotoren, dagegen dürften sich elektrisch angetriebene nicht mehr berechtigt, an den Sigungen der Stadtverordnetenverfammlung teilzunehmen. Nunmehr erhoben B. und Genossen Klage Straßenreinigung werden mit elektrischer Kraft angetrieben, und ihre Anrücken bewähren. Die Spreng- und Kehrmaschinen der städtischen beim Bezirksausschuß mit dem Antrage, den Bescheid des Regie Verwendung hat sich im ganzen bewährt. Jedenfalls ist damit zu rungspräsidenten aufzuheben, da die Niederlegung der Mandate nur in der Annahme der Rechtswirksamkeit des§ 12 der Geschäftsord rechnen, daß das Straßenbild Berlins das Pferd noch lange Zeit neben dem Auto zeigen wird. nung erfolgt sei; für den einzelnen Stadtverordneten bestehe teine Veranlassung, die Gültigkeit der Geschäftsordnung anzuzweifeln. Der Bezirtsausschuß wies aber die von P. und Genossen erhobene Klage als unzuläffig ab und betonte, das Verwaltungsstreit verfahren finde nach§ 54( 2) des Landesverwaltungsgesetzes nur in den gefeßlich vorgesehenen Fällen statt. Bei der angegriffenen Berfügung handelt es sich nicht um einen mit Rechtsmitteln angreifbaren Bescheid, sondern um eine Rechtsauskunft; die Feststellung der Liftennachfolger unterlag der Entscheidung des Gemeindevorstandes, gegen welche Einspruch und Klage erhoben werden tönnte. Dieses Urteil griffen B. und Genoffen mit der Berufung beim Obervermal tungsgericht an und behaupteten, es handle sich um mehr als eine
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