Um die kleinen und kleinsten Sünder.
Ein fleiner, magerer Mann mit einem etwas schiefen Ropfe und nervösen Händen hat in seinem Leben zum fünften Male eine Tat begangen, die weder mit einem der zehn Gebote der Bibel noch mit der rhundert Paragraphen des Strafgesetzbuchs zu vereinbaren ist. Er hat seiner Frau, die in der Praxis nicht mehr seine Frau ist, etwas Geld und einen Pfandschein gestohlen.
Soweit die Atten.
,, Haben Sie gestohlen?"
Der Arzt und seine Hausdame.
1½ Jahre Zuchthaus wegen Verleitung zum Meineid.
Aus einem siebenjährigen Ehescheidungsprozeß, der sich zu einem Rattenkönig von anderen Zivilprozessen, u. a. Klagen auf Schadenersaz, Herausgabe der Kinder und Strafanzeigen von der geschiedenen Ehefrau gegen den obfiegenden Ehemann, ausgewachsen Nein. Seine Frau sei ihm einen Haufen Geld schuldig. Sie hatte, ist die Anflage gegen den 1880 geborenen praft. Arzt foll ihm nur zuzahlen. Die böse Kreatur! Dr. Hans Hermann hervorgegangen, die ihn jetzt unter der Anklage der Verleitung zum Meineid und der Abgabe einer falschen eides stattlichen Bersicherung vor das Erweiterte Schöffengericht mitte führte.
,, Ach, dann haben Sie ja gar nicht gestohlen?" Nein, das habe er nicht.
Dann müssen wir den Prozeß vertagen, um zu hören, wieviel Ihnen Ihre Frau noch zuzahlen will."
Bertagen? D, er sei gewiß ein Liebhaber von allen guten Dingen, von Fleisch, von Suppe und auch von Mädchen. Aber ,, pertagen" sei doch ebenso gewiß fein gutes Ding. Ja, es sei überhaupt nichts, weder Fleisch, noch Suppe, noch Mädchen. Ja, und dann. Er möchte doch dem lieben Gericht den Anblick seiner Frau ersparen. Ich fann Sie nur verurteilen, wenn Sie sagen, daß Sie gestohlen haben
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,, Ich habe nicht gestohlen!"
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" Ich habe gestohlen!"
Es handelt sich um eine sehr verwickelte Angelegenheit, bei der es sich um die Beziehungen des Angeklagten zu dem früheren Kindermädchen Marie Gundermann dreht, die jetzt die wichtigste Sie war bereits in der ersten Ehe des AnBelastungszeugin ist. geklagten zur Pflege der drei Kinder im Jahre 1915 eingetreten und wurde nach ihrem Ausscheiden im Jahre 1925 vom Angeklagten wegen Diebstahls eines jeidenen Kleides angezeigt. Inzwischen hatte die erste Ehefrau eine Klage wegen Herausgabe ihrer Kinder anund nur freisprechen, wenn Ihre Frau sagt, wieviel sie gestrengt, die sich darauf stützte, daß Dr. Hermann in intimen Bezuzahlen will." ziehungen zu Marie G. gestanden und auch dem anderen weiblichen Dienstpersonal dauernd nachgestellt hätte. In dem Ehescheidungsprozeß vor dem Kammergericht hatte die G. im Jahre 1921 alle Beziehungen zu dem Angetlagten abgestritten. Beziehungen uneiblich vernommen. Sie wurde vom Kammergericht über den Punkt der ehewidrigen Im Jahre 1926 aber hatte sie in einer Klage der Ehefrau zugestanden, daß sie seit dem Jahre 1917 mit Dr. Hermann wie in einer Ehe gelebt habe, und daß Dr. H. ihr auch die Heirat versprochen hätte. Der Angeklagte habe ihr vor ihrer Bernehmung vor dem Kammergericht gefagt, fie dürfe über die Beziehungen zu ihm nichts zugeben, und auch die Aussage nicht verweigern, weil er sonst den Prozeß verlieren würde. Dr. Hermann habe auch sie aufgefordert, nötigenfalls zu schwören. Ter Angeklagte selbst hat im Juli 1926 die eidesstattliche Versicherung abgegeben, daß er mit Marie Gundermann niemals die Che gebrochen habe und sie auch niemals veranlaßte, vor Gericht Unwahres auszusagen. Dr. Hermann bestritt jede Schuld und führte alles auf einen Racheaft zurüd.
Unwillkürlich mit Grauen schaut man auf den Mann, dem das Strafregister die Sündenliste vorliest. Diebstahl: drei Monate Gefängnis. Diebstahl: fünf Monate Gefängnis. Urkundenfälschung: fieben Monate Gefängnis. Diebstahl: acht Monate Gefängnis. Betrug: neun Monate Gefängnis. Und so geht es monoton endlos weiter, um bei einer Gesamtstrafe von fünf Jahren innerhalb fünf Jahren einen Augenblic Atem zu schöpfen. Und schon spricht man von neuen Verbrechen. Von einer Unterschlagung.
aus.
Und doch sieht de: gräuliche Verbrecher gar nicht so schlimm Ein Mensch wir irgendein anderer Mensch mit Augen, Händen und Füßen. Nur daß der Krieg aus diesem Menschen ein häuflein Unglück gemacht hat.
Im Jahre 1915 an der Westfront verschüttet, fonnte er sich von den Folgen dieser Verschüttung nicht mehr erholen. Wurde ein halt- und willenloses Geschöpf, ergeben allen zügellofen, dunklen Trieben. Nervosität zermürbte ihn, epileptische Anfälle und Branntwein fraßen ihn auf. Kurz:„ Ein Psychopath durch und durch, ein Mensch, der für seine Taten nicht verantwortlich gemacht werden kann!" stellt der Sachverständige fest.
,, Wenn er die Tat überhaupt begangen hat!" meint der Richter. Nein, er habe sie nicht begangen. Behauptet das Häuflein Unglüd. Ein Retſender wäre zu ihm gekommen und hätte ihm für einige hundert Mart Unterwäsche gegen Ratenzahlungen aufgeschwätzt. Unter Eigentumsvorbehalt. Natürlich hätte er die Hemden
und Hosen nicht bezahlen tönnen.
,, Und dann haben Sie die Ware verkauft?" ,, Nein! Sie ist mir gestohlen worden!"
Die
Eines Tages hätte er mit seiner Frau, wie schon so oft, einen heftigen Streit gehabt. Daraufhin pacte er alle seine Sachen, u. a. auch die fragliche Wäsche, zusammen und rannte in ein Wirtshaus, um mit Branntwein seinen 3orn und Aerger zu verbrennen. Am anderen Tage hätte er sich dann auf einer Bant in einer Anlage gefunden, aber nur sich allein, und nur zur Hälfte bekleidet. andere Hälfte mit allen Habseligkeiten wäre verschwunden gewesen. In der Tat, das Gericht konnte ihm nichts nachweisen, nicht, daß er seine Frau nicht verprügelt, nicht, daß er sich nicht be= trunken, nicht, daß er sich nicht am anderen Morgen halbnadt in einer Anlage gefunden, und nicht, daß er sich selbst bestohlen hätte. Und sprach ihn deshalb auf Staatstoften frei.
Billige Kohlen für städtische Werke. Durch Frachtsenkung um 20 Proz. beim Großbezug. Gestern, Dienstag, fand im Ständigen Ausschuß des Reichs. eisenbahnrats die Beratung einer Tarifvorlage statt, die für die Berlinerstädtischen Werte von größter Wichtigkeit ist. Der neue Tarif gilt für Steintohlen deutscher Gewinnung aus dem Ruhrgebiet , aus Oberschlesien und Niederschlesien und ist nur für folche Rohlen bestimmt, die in den Berliner Städtischen Elektrizitäts, Gas- und Wafferwerken verbraucht werden. Er setzt weiter regel. mäßige Beförderung in gefchloffenen Großgüter wagenzügen voraus und ist an eine Jahresmindestmenge von 800 000 Tonnen gebunden. Unter diesen Bedingungen sieht der Tarif Ermäßigungen gegenüber den Normalsägen von durchschnittlich 20 Pro 3. vor. Die Deutsche ReichsbahnGesellschaft glaubt, diese erhebliche Ermäßigung geben zu müssen, wenn sie nicht nur an den Mehrtransporten, welche die Errichtung des Rummelsburger Wertes bringe, feinen Anteil haben, sondern darüber hinaus auch ihren bisherigen Besitzstand von Transporten
an den Wasserweg verlieren soll.
Zwei nene ABOAG.- Vorortlinien.
Bon nichtamtlicher Seite verbreitete Meldungen über einen von der ABOAG beabsichtigten Vorortschnellvertehr enthalten Angaben, die nicht den Tatsachen entsprechen. Richtig ist, daß die Omnibusgesellschaft ihren Ausflugsverkehr erweitern wird, und zwar durch zwei neue Linien: Bom Stettiner Bahnhof nach Summt( Schorfheide ) und von Zehlendorf= Mitte nach der Glienicer Brüde( Potsdam ). Weiterhin sollen sogenannte Wochenendfahrten in neuen modernen Aussichtswagen( Klubwagen) veranstaltet werden. Die Teilnehmer tönnen auf diese Weise ein- oder mehrtägige Reisen in bequemen Wagen ausführen.
Die Brandstiftung auf Rennbahn Ruhleben. Am 9. Januar 1927 brach, wie erinnerlich, in den Abendstunden auf der Trabrennbahn Ruhleben in dem Heuboden der Stallungen des Trainers Eugen Treuherz ein Brand aus. Die darunter befindlichen Stallungen waren mit Pferden start beseßt, da am Tage ein Trabrennen stattgefunden hatte. Jedoch konnten die Pferde rechtzeitig gerettet werden. Auch das Feuer wurde bald gelöscht. Unter der Anklage, vorsätzlich die Stallungen der Trabrennbahn Ruhleben in Brand gesezt zu haben, wurde der Stallmann Johann Rothmeier dem Schöffengericht Charlottenburg aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Tat des Angeklagten erschien im höchsten Maße sonderbar. Rothmeier erklärte, daß es wohl schon so gewesen sein werde, daß er es aber nicht mehr wisse. Er habe sich das Leben nehmen wollen, weil er arbeits- und mittel los gewesen sei und wisse nur noch, daß er einen Hammer mitgenommen habe, als er auf den Heuboden ging. Landgerichtsdirektor Mäder hielt dem Angeklagten vor, daß er der Polizei angegeben hatte, er habe das Heu angezündet und sich mit dem Hammer vor den Kopf geschlagen, damit er umfalle und mitverbrenne. Die anderen Stalleute bekundeten, daß Rothmeier mit blutüberströmtem Gesicht und einem Hammer in der Hand zu ihnen in den Stall gestürzt kam und rief: Rettet, was ihr retten tönnt, ich habe angesteckt wegen Treuherz und den Schuften." Mit den Worten Ich will Selbstmord machen", stürzte er davon. Der Zeuge Treuherz hält den R. für geistestrant, denn für die Tat lag gar tein Anlaß vor. Sanitätsrat Dr. Leppmann hat den Angeklagten auf seinen Geisteszustand geprüft; er hat er hebliche Zweifel gewonnen, ob die Tat im Zustande des Bewußtseins ausgeführt worden ist. Das Schöffengericht sprach nach kurzer Be ratung den Angeklagten auf Rosten der Staatstaffe frei.
Ueber seine erste Ehe machte Dr. Hermann folgende Angaben: Seine Ehe war nicht glücklich. Seine Frau vernachlässigte Haushalt und die drei Kinder. Im Jahre 1916 übernahm Fräulein Gundermann, die jetzige Hauptbelastungszeugin, die Pflege der Kinder. Vorf.: Ihre Frau behauptet, daß fie Sie mit dem Kindermädchen schon 1917 überrascht habe. Angefl: Das ist nicht richtig. Vorf.: Als die Gundermann ihre Ladung zum Termin betam, follen Sie ihr gesagt haben, was fie aussagen solle. Angel L.: Das bestreite ich. Vors: Daß Sie mit der G. vertehrt haben, geben Sie doch zu? Angefl.: Ja. Der Angeklagte
Dem Abschluß entgegen! Plädoyers der Verteidigung im Jürgens- Prozeß. In seinen weiteren Ausführungen suchte Justizrat Dr. Werthauer das Verhalten des Angeklagten bei seiner Vernehmung in Kassel zu erklären. Schon die Art und Weise, wie die alte Frau Kugel ihn in die Sache hineingezogen habe, mußte ihn zu äußerster Vorsicht mahnen. Dazu kam die seelische Erregung wegen der wenige Tage vorher in Berlin erfolgten Haussuchung in seiner Wohnung. Der Beweisschluß des Kaffeler Gerichts war ihm nicht zugestellt, ebensowenig war vor der Vernehmung ein Hinweis darauf erfolgt, daß er eventuell seine Aussage verweigern dürfe, weil es sich um Behauptungen handle, die für seine Frau ehrenrührig waren. Nicht der Vernehmungsrichter, wie es Vorschrift sei, sondern Jürgens selbst in seiner seelischen Erregung habe damals das Protokoll diftiert. Deshalb müsse es im Sinne des Verfassers, aber nicht im Sinne des Richters ausgelegt werden. An dieser Tatsache scheitere jeder Versuch, aus diesem Protokoll einen Meineid zu konstruieren und deshalb hätte der Oberstaatsanwalt in diesem Punkte die Anflage fallen laffen müssen. Der Anklagevertreter sei auch dem Wesen des Angeklagten, dem von zahlreichen Zeugen Fleiß, Klugheit und Gewissenhaftigkeit bescheinigt werde, nicht gerecht geworden. Bei einem Manne wie Jürgens tönne man sich nicht vorstellen, daß er nach Kassel reise, um dort wegen eines Objekts von 500 Goldmark einen Meineid zu leisten. In diesem Zusammenhang bedauerte der Verteidiger, daß der zweite Anklagevertreter, Staatsanwaltschaftsrat Weißder in diesem Prozeß bekanntlich überhaupt nicht hervorgetreten ist, erkrankt sei, da es immerhin interessant gewefen wäre, ob er sich den Anträgen des Oberstaatsanwalts und dessen Beweisführung angeschlossen hätte. Justizrat Dr. Werthauer streifte dann noch kurz die übrigen Anflagepunkte, in denen sich der Oberstaatsanwalt nach diesem Ergebnis der Beweisaufnahme hätte fagen müssen, daß sowohl die Sachverständigen, wie die Zeugen ihn verlassen hätten. Seit über einem Jahr wartet Jürgens darauf, daß er freigesprochen wird, und ich hoffe, daß das jetzt geschieht.
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Funkwinkel.
Sachlichkeit ist das Schlagwort der Gegenwart. Man will nicht mehr die Dinge schildern eingehüllt in romantische Nebel. Man will sie geben, wie sie wirklich sind. Fort mit den psychologischen Irreführungen bei der Schilderung interessanter Helden. Reportage: das ist die neue Kunstform, der schriftstellerische Ausdruck dieser Sachlichkeit. Ein Stenogramm des Zeitgeschehens, in Amerika und Frankreich zur Vollendung gebracht, befindet sich in Deutschland noch in ihren Anfängen. In Deutschland , wo sich jeder in die Geheimnisse seines Berufes einfapfelt. So etwas umreißt Leo Lania den Begriff Gestaltete Gegenwart. Josef Roth , Leo Lania und Artur Holitscher kommen dann als Vertreter dieser Sachlichkeit mit furzen Schilderungen zu Wort, die plastisch, flar, nüchtern, allein das Wesentliche, den Extrakt geben. Leo Lamia liest vollendet, aber Sonja Bog bringt ein gefühlsmäßiges Moment hinein, das diesen Dingen fremd ist. Den Beamten als Ber treter der Staatshoheit behandelt Geheimrat Dr. Tull. Ein paar Säge aus diesem Vortrag sollte jeder Beamte, ob hoch oder niedrig, beherzigen. Der Beamte erhält seine Amtsgewalt vom Staat, er ist nur erefutives Organ. Immer sollte er sich Saran erinnern, daß ihm die Macht höhere Pflichten auferlegt. Niemals darf er vergessen, daß er dient und nicht herrscht, eine Regel, die vor allem für Verwaltungs- und Polizeibeamte gilt. Margarete Weinberg spricht über die Frau im Wohlfahrtsdienst. Zunächst ein furzer geschichtlicher Ueberblick, dann eine Schilderung der Wohlfahrtseinrichtungen, denen sich heute Frauen widmen, verknüpft mit einer psychologischen Betrachtung über die Eignung der Frau zum Wohlfahrtsdienst. Auf der Jugendbühne Franz Grillparzers Trauerspiel„ Des Meeres und der Liebe Wellen". Braun führt diesmal musterhaft Regie. Keiner der Beteiligten legt wie sonst eine Arie hin, feine falsche Deflamation stört. Straußned spricht wundervoll den Oberpriester, sehr verinnerlicht Lucie Mannheims Hero, und Lothar Müthet verleiht dem wetchlichen Leander eine fraftvolle Sprache. Sonaten von Händel und Bach beschließen harmonisch den Tag. F. S
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gibt auch zu, daß er anderen weiblichen Hausangestellten nachgestellt hat. Vors: Zu diesem Verfahren wäre es nie gekommen, wenn Sie das Mädchen 1925 nicht entlassen und es, nachdem es fast zehn Jahre bei Ihnen gewesen war, wegen Diebstahls angezeigt hätten. Unverständlich ist es, wie man einen Menschen, von dem man zehn Kleides anzeigen fann. Das spricht doch auch gegen Sie. Als erste Jahre Gutes im Hause gehabt hat, wegen eines lumpigen feidenen 3euçin wurde Marie Gundermann zunächst unvereidigt vernommen. Sie sagte aus: Bis 1917 sei nichts vorgekommen, aber Dr. Hermann habe ihr schon immer nachgestellt. Anfang 1917 sei sie ihres Rufes wegen aus dem Hause gegangen, weil Frau Dr. Hermann behauptete, sie habe ein Verhältnis mit ihrem Manne. Dr. Hermann habe sie zurückgeholt. Bald darauf begannen die in timen Beziehungen, da inzwischen die Frau aus dem Hause gegangen war. Ich habe den Mann geliebt und habe seit 1917 eine richtige Ehe mit ihm geführt. Aus meinem Eide beim Kammergericht wurde alles ausgelassen, was sich auf die persönlichen Beziehungen bezog. Bors.: Haben Sie über die falsche Aussage Gewissensbisse ge= habt? 3eugin: Sehr oft, aber Dr. Hermann vertröstete mich immer mit der fünftigen Ehe. Rechtsanwalt Dr. Jaffé hielt der Beugin entgegen, daß bei dem Eid vor dem Kammergericht nur das ehewidrige Verhalten ausgenommen worden sei. Die Zeugin behauptete jedoch, daß diese Auslassung sich auf die ganzen persön lichen Beziehungen erstreckt habe. Dr. Jaffé: Wie ist Frau Hermann auf Sie gefommen? Sie hatten doch immer versichert, daß nichts passiert sei, solange die Ehe nicht geschieden war. 3eugin: Ich hatte inzwischen in einem Zivilprozeß der Frau Hermann gegen ihren Mann die Aussage verweigert.
Staatsanwaltschaftsrat Jacoby I hielt den Angeklagten Dr. med. Hermann für überführt, die Zeugin Gundermann zum Meineid verleitet und selbst eine falsche eidesstattliche Versicherung in einem Zivilprozeß seiner Ehefrau gegen ihn im Mai 1926 abgegeben zu haben. Er beantragte die Berurteilung des Dr. Hermann zu 1½ Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehr verlust. Rechtsanwalt Dr. Walter Jaffé hielt die Rolle der Bes lastungszeugin Gundermann für eine zweifelhafte und beantragte Freisprechung. Das Gericht verurteilte Dr. Hermann wegen Verleitung zum Meineid und wegen Abgabe einer falschen eidesstatt lichen Versicherung zu einem Jahr einem Monat 3uchthaus. Die Untersuchungshaft von sechs Wochen wurde dem Angeklagten voll angerechnet. Ein Haftbefehl wurde gegen ihn nicht wieder erlassen, da er inzwischen eine Kaution von 10 000 m. ge= stellt hat. Das Schöffengericht hat eine große Reihe von Schuldmomenten gegen den Angeklagten für festgestellt gehalten; er hat
fich außerdem gegen seine Angeſtellte von einer feltenen gegen das Urteil Berufung ein.
Unoornehmheit gezeigt. Rechtsanwalt Dr. Jaffé legte sofort
Um 2 Uhr wurde die Verhandlung auf Donnerstag früh 9 Uhr vertagt, und zwar werden zunächst die übrigen Verteidiger des Landgerichtsdirektors Jürgens und im Anschluß daran Rechtsanwalt Dr. Alsberg für Frau Jürgens das Wort ergreifen.
Einheitstarif vom 15. März ab.
Der Aufsichtsrat der Berliner StraßenbahnBetriebs- G. m. b. H. beschloß in seiner heutigen Sigung, den neuen Einheitstarif für die drei städtischen Verkehrsunternehmungen vom 15. März ab in Kraft treten zu lassen.
Nach den Einschränkungen, die die Aufsichtsbehörden bei der Einführung des neuen Tarifs vorläufig gewünscht haben, berechtigt der neue Einheitsfahrschein zum Preise von 20 Pf. zur einmaligen Fahrt mit Umsteigeberechtigung innerhalb des Netzes der einzelnen Unternehmungen oder mit Umsteigeberechtigung von der Straßenbahn zur Hochbahn und umgekehrt und vom Omnibus zur Straßenbahn und zur Hochbahn . Die Umsteigeberechtigung von Straßenbahn und Hochbahn zum Omnibus fann erst eingeführt werden, wenn, entsprechend dem Verlangen der Aufsichtsbehörden, der Wagenpark der Omnibusgesellschaft erweitert worden ist. Diese Gr. weiterung wird mit der denkbar größten Beschleunigung betrieben werden.
Aus dem Schaffen jugendlicher Erwerbslofer nennt sich eine Ausstellung, die gestern nachmittag in den Räumen des Tagesheims, Pap pelallee 25, vom Jugendamt Prenzlauer Berg eröffnet wurde. Einleitend wies Stadtrat Genosse Friedlaender auf den Zweck der Tagesheime hin. Sie sollen den jungen Arbeitslosen die Zeit ihrer Arbeitslosigkeit erleichtern, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, sich handwerkliche Kenntnisse zu erwerben. Kostenlos wird ihnen Mittagessen und Nachmittagsfaffee verabreicht und unter fachmännischer Leitung werden ihnen berufliche Kenntnisse in der Schusterei, Schlosserei, Buchbinderei und Tischlerei fowie in Hausarbeiten und Näherei vermittelt. Bon dem Erfolg dieser Kurse gaben die ausgestellten Arbeiten lehrreiche Proben, und es war erstaunlich zu sehen, was hier junge Menschen, die feine fachlichen Vorkenntnisse hatten, geleistet haben. Erstaunlich ist die überaus große Zahl der Arbeiten, die für soziale Einrichtungen und Kameraden anderer Heime angefertigt wurden. In einem an die Besichtigung sich anschließenden Lichtbildervortrag, der Bilder aus dem Leben der Heimbesucher zeigte, erkannte man, daß neben dem Ernst der beruflichen Arbeit auch der Sinn für Spiel, Sport und Wanderungen vorhanden ist. Um die Ausstellung noch einem größeren Kreis von Besuchern zu zeigen, ist fie am Donnerstag und Freitag von 3-7 Uhr und am Sonnabend von 3-5 Uhr geöffnet.
der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinterbliebenen Kriegsbeschädigte und Bodenreform. In einer vom Reichsbund ( Bezirk Westen) nach dem Schubertsaal Berin einberufenen Versammlung wurde nach einem Vortrag des Genossen Victor
Laxin
sicher wirkend bei Verstopfung.
Alle 2 oder 3 Tage ein Laxin- Konfekt nach der Abendmahlzeit reguliert die Verdauung