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Stellt tohnsteuer-Erftattungsanträge!

Am St. März läuft die Frist ab!

Die Frist für die Einreichung der Anträge auf Erstattung von Lohnsteuer läuft am Sl. März ob. Die Finanzämter sind ange- wiesen, alle später einlaufenden Anträge zurück- zuweisen: mir wenn ganz besondere Umstände vorliegen, kann ein verspätet«ingegangener Antrag noch angenommen werden. Alle Erstattungsberechtigten, die einen Antrag noch nicht gestellt haben, müssen daher die letzte Woche der Frist wahr- nehmen. Nachstehend wird noch einmal ein kurzer Ueberblick über die Erftattungsvorschriftcn gegeben. 1. Erstattungen wegen Vcrdienstausfall. Einen Erstattungsantrag wegen Verdienstausfall können Lohn- steuerpflichtige stellen, die in, Jahre 1ÜW einen Verdienstaussall gehabt haben. Die Gründe des Lerdienstausfalls sind gleichgültig, es handelt sich vor allem um Erwerbslosigkeit, Krank- heit. Streik, Aussperrung usw. Voraussetzung hierfür ist ober immer, daß überhaupt Lohnsteuer abgezogen war- den ist und dah dabei die Freibeträge nicht voll gut- g e b r a 6) t worden sind» Die Berechnung de» Erstattungsbetrages erfolgt nach P a u s ch b e t r ä g e n, die für jede volle Woche des Verdienstausfolls betragen: bei Arbeitnehmern mit Ehefrau ohne Ehefrau

Anzahl der Kinder

Kein« Kinder... 2,65 M. 2.40 M. 1 Kind..... 2,90. 2,90, 2 Kinder... 3,35. 8,35, 3 Kinder.... 4,80, 4,30, 4 Kinder.... S.75, 5,75, 5 Kinder.... 7,70 7,70, 6 Kinder.... 9,60 0,60, 7 Kinder.... 11.50» 11,50, 8 Kinder.... 13,45. 1346. Ist also z. B. ein verheirateter Arbeitnehmer vom 4, Oktober bis zum 6. November 1926 erwerbslos gewesen, so berechnet sich die Erstattung bei ihm auf 5 X 3,35 16,75 M. Für Kriegs- und Zivilbeschädigte besteht die Sondervergünstigung, daß ihr Erstattungsbetrag um den Prozentsatz ihrer Srwerbsbeschrän- kung erhöht wird. Sie können auch einen Erstollungsantrag stellen, wenn sie keinen Verdienstausfall gehabt, aber versäumt haben, die Erhöhung ihres Frcibctrages zu beantragen. 2. Erstattung wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse. Eine teilweise oder volle Erstattung können Steuerpflichtige be- antragen, deren Leistungsfähigkeit im Jahre 1926 infolge besonderer wirtschaftlicher Lerhältnisie wesentlich beeinträchtigt worden ist. Dies gilt vor ollem bei außergewöhnlichen Belastungen durch Unterhalt oder Erziehung der Kinder, Unter- Haltung mittelloser Angehöriger, durch Krankheit. Körperverletzung, Verschuldung oder Unglücks- fälle. Auch hier handelt es sich um Nechtsansprüche des Steuer- pflichtlgen. jedoch ist die Höhe der Erstattung in da» Ermessen der Finanzämter gestellt. 3. Erstattung wegen Nichterreichung der Frei» betrage. Auch wenn«in Verdienstausfall nicht vorgelegen hat. kann einem Steuerpflichtigen Steuer einb«hallen worden sein, obgleich sein Jahreseinkommen geringer war als die ihm zustehenden Frei- betrüge. In diesen Fällen wird der gesamt« einbehollone Steuer- abzug erstattet. Die Erstattung erfolgt, wenn der Iahreslohn im Kalenderjahr 1926 nochfolgende Frcibeträg« nicht überschritten hat: bei ledigen Arbeitnehmern.... 1 200 M. bei verheirateten bei verwitweten Arbeitnehmern ohne Kinder.. 1 820 M. 1 200 R. mit 1 Kind... 1 440. 1 320. . 2 Kindern.. 1 680, 1 660. . S,.. 2 160, 2 040. . 4... 2 880. 2 760. . 5... 8 840. 3 720, Bei Arbeitnehmern mit mehr als fünf Kindern erhöhen sich die vorbezeichneten Beträge von 3840 M. und 3720 M. für jede» weitere mindersährige Kind um je SSO M.

Hat also ein verheirateter Heimarbeiter mit drei Kindern im ersten Halbjahr 1926 1200 M., im zweiten Halbjahr dagegen nur 900 M. verdient, so hat er Anspruch auf Erstattung seiner gesamten Lohnsteuer. 4. Erstattung bei unrichtigem Abzug. Ein Anspruch auf Lohnsteuercrstattung besteht ferner, wann der Steuerabzug unrichtig vorgenommen worden ist. Hat z. B.«in Arbeitgeber bat einem Steuerpflichtigen irrtümlicherweise die pro- zevtualen Familienermäßigungen angewendet, während er Anspruch auf die festen Ermäßigungen hatte, so wird auf'Antrag die infolge- dessen zuviel gezahlte Sleucr erstattet. Eine Erstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit s c l b st v e r s ch uld e t hat, z. B. durch Nichtvorlcgung seiner Stcuerkarte» Versäumnis ihrer Berichtigung usw. Z. Erstattung bei Kurzarbeitern und unständigen Arbeitern. Da eine Erstattung wegen Vcrdienstausfall nur erfolgen kann, wenn die steuerfreien Beträge Nicht voll gutgebracht worden sind, so haben Kurzarbeiter in der Regel keinen Erstattungs- anspruch. Es können ober auch bei ihnen die Freibeträge nicht voll gutgcbracht worden sein, wenn entweder der Steuerabzug unrichtig berechnet oder der Wochcnverdicnst ge- r i n g« r war als die ihnen zustehenden wöchentlichen Frei- betrüge. Eine unrichtige Berechnung liegt vor allem dann vor. wenn den Kurzarbeitern an Stelle der Wachenermähigungen nur die Ermäßigungen für die Tage oder Stunden gutgebracht worden sind, an denen sie tatsächlich gearbeitet hoben. Da bei Kurzarbeitern immer ein Teil der Freibeträge gutgebracht sein wird, kann die Berechnung nicht P a u s ch s ä tz e n noch erfolgen, sondern es wird in sedcin Falle festgestellt: 1. was während des ganzen Jahres tatsächlich an Steuer abgezogen worden ist, 2. was bei voller Anrechnung der jährlichen Ermäßigungen zu zahlen gewesen wäre, Der Untcrschiedsbetrag hiervon wird erstattet. Dieselbe Erstattungebcrechnung tritt ein bei u n st ä n d i g e n Arbeitern, deren Steuerabzug nicht unter Anwendung der oll- gemeinen Ermäßigungsbeträge, sondern pauschal mit 1 oder 2 Proz. vorgenommen worden ist. 6. Wie must ein Erstattungsantrag gestellt werden? Der Steuerpflichtige muß einen Antrag an das Finanzamt richten, in dessen Bezirk er am 31. Dezember 1926 gewohnt hat. Für die Erstattungen wegen Verdienstausfall sind auf den Finanz- ämtern Antragsformulare kostenlos erhältlich. Den An- trägen müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: 1. stets die Steuerkarte für 1926, unter Umständen auch die Einlagebogcn mit den entwerteten Steuermarken: 2. die Durchschrift des Lohn- st c u e r ü b e r w e i s u» g o b l a t t e s, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aushändigt: L. bei Verdienstausfall wegen Krank- heit eine Boscheinigung der Krankenkasse: wegen Erwerbslosigkeit, Aussperrung oder Streik die Erwerbslosenkontrollkarte, eine Be- scheinigung der Erwerbslosenfürsorge oder eines Berufsocrbandes: 4. bei besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnungen oder sonstige geeignete Belege. Um die Frist zu wahren, empfiehll es sich jedoch, zunächst einmal die Anträge einzureichen und die Unter- lagen später nachzusenden. 7. Wan« tritt eine Erstattung nicht ein? Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der zu erstattends Bo- trag weniger olS 4 M. botragen würde. Sie erfolgt sernev nicht mehr wegen höherer Werbungskosten und S o n d o r l e i st u n g e n: diese Umstände können nur durch Er» höhung der Freibeträge berücksichtigt werden. Im übrigen ist m zulässig, mehrere Erstattungsanträge zu stellen; wenn z. B.«in Steuerpflichtiger längere Zeit krank gewesen, so kann er zunächst Erstattung wegen Verdienstausfall beantragen, well sein steuerfreier Lohnbetrag nicht voll gutgebracht worden ist. Wenn ihm ober durch die Krankheit besonders hoho Ausgaben erwachsen sind, die die Krankenkasse nicht ersetzt hat, so kann er einen weiteren Erstattungsantrag wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse stellen. In keinem Falle wird jedoch mehr erstattet, als an Lohnsteuer gezahlt worden ist. Erich Rinner.

Die Schwarze Reichswehr. Das Bild rundet sich. Wichtige Aussage» im Feme - prvzest. Im Femeprozeß Wilm« Hot gestern die Zeugenvernehmung«in plastisches Bild von den Verhältnissen in der Schwarzen Reichswehr, ihrer Zusammensetzung und politischen Betätigung geliefert. Di« Atmosphäre des Derschwörertums, der Feme und der Fememorde wurde Aar gezeichnet Die Gegenüberstellung der Zeugen Oberleutnant Venn und Feldwebel Stein, die beide wegen des Mordes an P a n n i« r verurteilt sind, sowie die Vernehmung des Berliner Vizepolizei- Präsidenten Weih, zerstörten die Schleier de» Dunkele, die künstlich um die Vorgänge gezogen wurden. Der Versuch der Verteidigung, Entlastung für die Angeklagten zu bewirken, mit der Behauptung, die preußische Regierung habe Derbrechen der Schivarzen Reichswehr amnestiert, ist zusammen- gebrochen. » Die Verhandlung wurde mir dem Verhör des Oberleuinants Venn fortgeführt. Beim gibt eine Darstellung des Falles W i l m s, die B ü s ch i n g und F a h l b u s ch belastet, Schulz und K l a p p r o t h entlastet. Der Vorsitzende rollt nun den Fall P a n n i e r auf. Venn erklärt, er habe von dem Mord an Pannier erst nachträglich ersahren. Der Vorsitzende ruft den Zeugen Stein aus und stellt ihn Venn gegenüber. Stein sogt aus. Der Feme - komplex wird aufgerollt. Fall W i l m s, Fall L« g n e r, Fall Pannier. Ueberoll. so sagt Stein, war Schulz beteiligt. Stein selbst wurde zum Mord gepreßt. Als er Hemmungen hotte, vertröstet:.Der Putsch kommt doch, dann sind wir sein> craus." Oder auch bedroht:Sie müssen mitmachen oder Sie glauben selbst daran." Stein erzählt von der polittschen Betätigung der AÄs. Er wurde nach Kottbus "i einem Landbündler geschickt, um L c u t e für den Putsch anzuwerben. Venn besorgte«ine Fahne vom Bund nationaler Soldaten für den Putsch. Anfang Mai 1923 war Slahlhelmtag in Kottbus . und Schulz schickte dazu einen Stoßtrupp von acht Mann dorthin, und zwar Z eidler, Fahlbusch, Büsch! ug, Klapproth, Venn, G u t k n e ch t und Geiserowski, allesZbV."-Leute, die mit Pistolen und Handgranaten ausgerüstet waren, um bei Zusammenstößen mit den Kommunisten eine große Sache daraus zu machen. Als sie zurückkamen, schimpften sie aber auf die v e r. dämmte Schupo , die es zu gut aulgefaßt hätte. Di« Fememörder als Lockspitzel! Man erinnert sich der Pläne der Putschisten: einen Kommuni st enputsch zu inszenieren, um dann loszuschlagen..... Schließlich wird Stein gefragt, warum er nicht Anzeige er- stattet, sich unter den Schutz der Polizei gestellt habe. Stein antwortet, man hätte ihn zurückgeholt, verweist auf P a n- vier, der von der Polizei zurückgeholt und ennordet wurde. Der Vorsitzende muß ihm recht geben. Es folgt hierauf die Vernehmung de« Zlnlerfuchungsrichlers. Landgerichtsrat Dr. Graste vom Landgericht III, der in fast allen Femesachen die Voruntersuchung geleitet hat. Er schildert einen Zusammenstoß zwischen Schulz und P o s e r in seinem Zimmer. Schulz tritt von P o s e r entgegen, sein« Aussag« sei unerhört: von P o s e r ohrfeigt ihn und nennt ihn Lügner...... vizepolizelprasiöent Weiß als Zeuge. Der Amnesticschwindel bricht zusammen. Roch einer kurzen Pause wird der neue Berliner Vizepolizei- Präsident Dr. Bernhard Weiß vernommen. Vors.: Herr Vizepräsident, Sie sind in den kritischen Ottobertogen einmal in der Zitadelle Spandau gewesen. Wollen Sie uns oa» einmal näher schildern. Vizepräsident Weiß: In dieser Zelt war ich nicht in Spandau . Das Vorhandensein der Arbeitskomwandoe war der Berliner Polizei seit dem Sommer 1922 bekannt, die Ar- beitskommandos, nicht nur das Spandau «, wurden dauernd da- wacht, well die Polizei innerpolitische Schwisrigkeiten voraussah, wie sie sich dann durch den Küstriner Putsch auch wirklich ergeben haben. Al» es sich dann darum handelte, daß die Reichs- wehr die Formotionen auflösen wollte, ergab sich die Schwierigkeit, daß die Leute fürchteten, von der Polizei ergriffen zu werden, sobald sie aus der Zitadelle heraus waren. Es war nun die Schwierigkeit, die vielen Hunderl« von Mann- schaslcn, die ohne Existenzmittel ein« gewisse Gefahr sür Berlin bedenket hallen, in Buhe au» Spandau herauszubringen. Deshalb hatte ich ein« Unterredung mit dem damaligen Ehef des Stabes beim Wehrkreis III , dem Über st Bock. Der Oberst war der Meinung, man solle die Leute auf dem Lande, besonder« auf dm Tütern unterbringen. Es wurde verabredet, daß nicht etwa irgendwo eine Mafsierung all dieser Kräfte stattsand, sondern daß man die AK.-Leui« in ganz kleinen Gruppen auf die Güter v«r> teille. Oberst Bock teilte mir loyal die Namen aller Unterbringung»- orte mit. und die Polizei überwachte in der Stille die Güter. Ich muß ab« feststellen, daß die uns gegebenen �V er- sprechungen innegehalten wurden und daß sich die Trupps auf den Gütern allmählich völlig auflösten. Bors.: Es wird nun behauptet, daß Sie in der Zitadell« den Leuten von einer Sitzung des Staatsministeriume Kenntnis gegeben hätten, in der eine Amnestie beschlossen worden sei, und daß Sie den Leuten infolgedesim mitgeteilt hätten, sie liefen keine Gefahr, wegen etwaig« Straftaten zur Derant- wortung gezogen zu werden. Dr. Weiß: Ich kann nur sagen, daß davon kein Work stimmt. Jeder, der von der Rechtslage eine Ahnung hat, mutz sich doch sagen, daß das«in« unmögliche Darstellung ist. Ein« Amnestie kann doch nicht von der Polizei gegeben werden, ich habe niemals Erklärungen für das Ministerium, sondern nur sür den Polizeipräsidenten abgegeben. Die Verhandlung in der Zitadelle. Oberst v. Bock: Was Präsident Weiß gesagt hat, deckt sich genau mit meiner Auffassung. R.-A. Bloch: Leutnant v. Pannwitz hat Ihnen doch aber gesagt, daß die Leute nicht aus allgemeinen Grün- den vor der Polizei Angst hatten, sond«n weil sie etwas aus dem Kerbholz holten, sagen wir ruhig. Morde und ähnliches. Da sollen Sid nun, Herr Oberst, nochmal» Herrn Dr. Weiß angerufen und die Auskunst erhalten haben,«s werde freier Abzug, u u ch f ü r solche Taten gewährt. Vors.: Haben Sie«ine Ziisichcrung gegeben, daß für alle ltrasbaren Handlungen, auch sür Alord, Slras» sreihell gewährt wird? Oberst v. Lock: Nein, das halte ich f ü r ausgeschlossen. Oberleutnant u. Senden: Wir haben mit Oberst o. Bock verhandelt und haben ihm erklärt, daß wir zum Aeußerstcn entschlossen seien, und daß wir die Waffen nicht ab- geben wollten. Und im Zlnschllitz daran wurde Herrn Oberst v. Bock mitgeteilt,!ein« Leute in der Zitadelle hätten Angst, von der Polizei unter die Lupe genommen zu werden. Darauf sagte Herr Oberst, er wolle sich mit Severinz in Verbindung setzen. Er rief von der Wache aus telephonisch an�und kam nach längerer Zeit zurück:.,2 a» wohl, auch diese Forderung ist erfüllt." Er gab uns sein Ehrenwort, daß alles richtig sei. was er uns gesagt habe, und darauf haben wir uns verlassen. Oberst v. B o ck: Ich habe ein« etwas ander« Erinne- rung an diese Vorgänge: Di« Leute in der Zitadelle hatten«ine folsche Vorstellung von ihrer Lage. Sie wollten nicht glattben. daß d«s Unternehmen in Küstrin zusammengebrochen sei. Und auf diese Tatsach- habe ich Ihnen mein Wort gegeben. Es iit doch nicht menschenmöglich, daß ich den Leuten Straffreiheit zu- sichern konnte. Em solche» Wort hätte ich ja m»«inlösen können. S- ist ächtig. daß es« de» AnsetmAderseßimgea ziemlich hart

aus hart ging, und daß ich schließlich auch etwas deutlich wurde. Ich sagte nämlich:»Meine Herren, ich stecke Mir eben eine Zigarelle an, wenn sie zu Ende ist, dann wollen Sie sich freundlichst entschlossen hoben, ob Sie die Zitadelle räumen oder nicht." Und als ich aufgeraucht hatte, da hatte man sich entschlossen. Dr. Weiß stellt dann fest, daß am 4. August 1923«in gewisser E n e t a t Anzeige über den Mord an Wilm» erstattet« und zugleich die Lage in der Schwarzen Reichswehr schilderte. Weiß trägt aus den Akten vor, daß Cnskat bekundet hatt er sei in Greifen- Hagen in Pommern , wo er durch den Landbund Stellung bekommen wollte, durch Wilni» aufgefordert worden, in die Schwarze R e i ch s w c hr einzutreten. Er sei mit ihm zum Lager Elsgrund bei Döberitz gekommen. Der Dienst sei rein militärisch ge- mesen und größteittoils auf Stroßenkampf zugeschnitten. Die Ausbildung Hab« den Eindruck gemacht, als ob die Schwarze Reichswehr nur für die Rechlopartelen bei einem eventuellen vuksch zur Verfügung stehen sollte. Sic habe sich vorwiegend aus der Bismarck-Jugend, dem Hoch- schulring sowie an» den Oraanlsationen Roßbach und OE. rekru­tiert. und zwar sei der größte Teil der Leute durch Oberstleut­nant a. D. Ahlemann eingestellt worden. Weiß fährt fort: Ich habe gelesen, daß ein« Abschrist dieser Anzeige von Enskat in den Besitz von Schulz gekommen ist. Ich kann es mir durchon» vorstellen, wie diese Abschrist in die Hände von Schulz und seinen Gesinnungsgenossen gekommen ist. Wir hatten damals in der Abteilung einen Beamten namens F l« m m i n g, dem ich persönlich am 3. Oktober 1923, also unmittelbar nach dem Külttiner Putsch, gekündigt habe. Wir hatten damals mehrere Führer aus den Kreisen, in denen für die Schwarze Reichswehr ge» worden wurde, in Schutzhaft Nehmen lassen, und wollten auch den bekannten Hauptmann lstenne« verhaften lassen. Stenn«» ist aber rechtzeitig lelephonisch gewarnt worden, und zwar siel der vcrdachi aus Flemming, ohne daß sich tatsächlich etwas Positives gegen ihn nachweisen ließ. R.A. Dr. Sack: Sie wissen wohl aber auch, Herr Zeuae, daß der Angestelltenrot des Polizeipräsidiums sich damals auf den Standpunkt gestellt hat, daß Flemming zu Unrecht entlassen worden sei. Zeuge Dr. Weiß(loch-ind): Inzwischen hatte sich der Verdacht gegen ihn soweit verstärkt, daß die Stoatsanwallschast gegen Flemming ein Verfahren wegen Begünstigung«inlellen wollte. Diese Absicht scheitert« daran, daß Flemming jetzt dort ist» wo sich der Haiipimann Kutknecht beündet, dem jetzt alles zugeschoben wird. Vors.: Also in A f r i k a. Zeuge Weih: Jawohl. (Heilerkeit.) R.<A. Dr. Sack:Ist Ihnen betamit, daß aus Grund d«r Vor­gänge in der Zitadell«, wo di« A.-K.» botauntlich s«hr stark b«wafsn«t nb bereit waren, auf Lal» zu schieße«, da» preußisch- Staats-

Ministerium zu dem Entschluß gekommen ist, Strassreiheik zu ge» währen, weil Höheres auf dem Spiel stand?" Zeuge Dr. Weiß: Ich selbst war ja nicht Mitglied des Kabinetts, ab« ich halte da» für völlig ausgeschlossen. Die Rolle öer /irbeitskommanöos. Hierauf wurde der Sachverständige Oberst von Hamme?« st e i n vernommen. Vors.: Waren Mannschaften und Führer der Arbeitskom- mandas über ihre Ziele und Aufgaben im klaren? Sachs er st.: Die Führer waren wohl über die Rechtslage im Bilde, aber ich glaube gern, daß die Mannschaften die Ueberzeugung hatten, sie seien Soldaten. R.-A. Dr. Sack: Sagen Sie uns bitte, Herr Sachverständiger, ob die Arbeitskommandos lediglich Waffen zu erfassen oder ob sie noch andere Aufgaben zu«füllen hatten. E a ch v e r st.: An sich hatten die Arbeitskommandos sehr stark mit der Waffenerfassung zu tun, aber man erwog doch auch, wie man diese Formationen sonst noch nutzbar machen könne. Damals wurde die ober- fchlesische Grenze von Jnsurgentenbanden überflutet, und es erwuchs die Aufgabe, die Grenze im Osten vor diesen Banden zu schützen. In den Köpfen der damit betrauten Dienststellen tauchte die Erwägung auf, wie man die bestehenden Verbände und Organi- lationen im Notfall etwa für diese Ausgab« verwenden könne. Wären die Insurgenten noch weiter vorgedrungen, dann hätten nach Auffassung der Dienststellen au» diesen Zivi- listen vielleicht Soldaten werden können. Die Militärbehörde glaubt«, die Mannschaften in Uniform stecken zi« sollen. Daraus erwuchs bei den Leuten der Irrtum, sie seien Soldaten. Iuftizrat Hahn fragt darauf: Dann geben Sie also zu. die Leute glaubten, sie müßten a»ch dann gehorchen, wenn sie Befehl« erhielten, di« einem Landesverräter galten? Sachverst.: Niete der Leute haben tatsächlich aus mangelnder Kenntnis der Dinge söge» dacht. Zum Schluß vernahm der Dorsttzenda ngchlnals MajorBuch» r u ck e r über die Mögllchkett, ob Hauptmann Guttnecht au» dem Wehrkreiskommando da» umstrittene Telspbongespräch mit Ober- leutnant v. Poser nach Rathenow geführt haben könne. Auf Grund dieser Vernehmung stellt der Vorsitzende fest: Es besteht also doch die starke Möglichkeit, daß nicht Schulz, sondern Hauptmann G u t k n e ch t am 17. Juni mit dem Leutnant v. Poser da? umstritten« Tclephongcspräch geführt hat. Das ist allerdings eine sehr wichtig« Tatsache. Daraus wurde die Verhandlung auf Dienstag morgen OH Uhr vertagt,