Zum Schiedsspruch bei der Reichsbahn. barin vertretene Auffassung unhaltbar ist, Reichsbahn. better her it has cher ein weiterer Beweis bafür, baß die Wären die Banfangestellten nicht organisiert, dann hätten sie In unserer Morgenausgabe konnten wir bereits mitteilen, daß ihr blaues Bunder erleben können über die individuelle" Eines in dem Eisenbahner- Lohn- und Arbeitszeitstreit gestern abend in später Stunde zu einem Schiedsspruch gekommen ist. Ueber hägung ihrer Leistungen durch ihre Direktoren. Die Angestellten werden die richtige Antwort auf die sozialfeindlichen Ausführungen die Arbeitszeitfrage war es zwischen den Parteien und unter des Herrn Direktors Goldschmidt geben müssen, indem sie sich noch der Mitwirkung des Reichsarbeitsministeriums bereits am Bortage enger an ihre Organisation anschließen und den legten Unorganizu einer Vereinbarung gefominen. Diese Vereinbarung befagt fierten dazu heranziehen. finngemäß, daß die regelmäßige Arbeitszeit acht Stunden am Tage und 48 Stunden in der Woche ausschließlich der Bausen beträgt.
Von den Arbeitern der Ausbesserungswerte, Haupt- und Nebenwerfstätten, der Telegraphenwerkstätten, der Holztränkanstalten, sowie der Bahngas- und Kraftmerte sind wöchentlich drei leberstunden zu leisten. Nach Berhandlungen mit der Be. trichsvertretung fann die Anordnung getroffen werden, daß drei weitere Ueberstunden wöchentlich geleistet werden. Im Falle der Anordnung hat die Betriebsvertretung das Recht, das Be: rufungsverfahren nach der Betriebsräteverordnung einzuleiten. Bezüglich der unter die DDV. fallenden Arbeiter sollen im Mai neue Verhandlungen geführt werden.
Wenn bezüglich der Arbeitszeit unter den Parteien eine Einigung möglich war, so kann dies in bezug auf die Lohnregelung nicht gesagt werden. Trotz aller Bemühungen des Schlichters, Herrn Dr. Meves, war es nicht möglich, zu einer Berständigung in dieser Beziehung zu kommen, so daß die Kammer einen Schiedsspruch fällen mußte. Das materielle Ergebnis haben wir bereits in der Morgenausgabe gebracht. Es wäre noch hinzuzufügen, daß die Schichtlohnzulage von 15 auf 27 Pf. erhöht worden ist. Die Erklärungsfrist ist auf Mittwoch, den 14. April, mittags 12 llhr, festgesetzt. Die Lohnbestimmungen sind nach dem Schiedsspruch bis zum 31. März 1928 unfündbar.
Ohne zu dem Ergebnis Stellung zu nehmen, muß gefagt werden, daß das Reichsarbeitsministerium in diesem Falle mit einer anerkennenswerten Schnelligkeit gearbeitet hat. Auf der anderen Seite steh: fest, daß ohne eine starke Organisation auch dieses an und für sich nicht überschwingliche Ergebnis nicht erreicht worden märe. An den Eisenbahnern liegt es, ihre Organisation, den Einheitsverband, noch stärker zu machen, alle Unorganisierten heranzuziehen!
Schiedsspruch für die Gas- und Wasserwerke. Unter Vorsitz des Gewerberats Körner wurde heute vormittag vom Schlichtungsausschuß für die Arbeiter der Berliner Stäbfischen Gas- und Wasserwerte folgender Schiedsspruch gefällt:
Die bisherigen tariflichen Stundenlöhne der männlichen Arbeitsfräfte werden in den Cohnklaffen 1 bis 4 mit Wirkung von der ersten Cohnwoche des Monats April um 5 Pf. und mit Wirkung vcn der ersten Cohnwoche des Monats Oftober um weitere 3 Pf. erhöht. Die Löhne der übrigen Gruppen sind für die gleichen Zeiträume entsprechend zu erhöhen.
Die Vorarbeiter zulage wird für die gesamte Vertragsdauer um 2 f. für die Stunde erhöht. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Vereinbarungen.
Diefes Abkommen gilf bis zum 31. März 1928. Es verlängert fich jeweils um einen Monat, wenn es nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
Erklärungsfrist: Dienstag, mittags 12 Uhr.
Gehaltsfragen der Werkmeister.
In der vom Bezirk 10 des Deutschen Wertmeisterverbandes zu Donnerstag abend nach dem„ Klubhaus", Ohmstraße, einberufenen Bersammlung der Funtfionäre der in der Berliner Metallindustrie beschäftigten Wertmeister sprach der Geschäftsführer Genosse Rothe über die Auswirkung des legten Schiedsspruches. Dieser allge meinverbindlich erklärte Schiedsspruch sah für die Wert meister eine Gehaltserhöhung von 6 Prozent vor. Der Schiedsspruch hat sich in der Praxis jedoch so ausgewirkt, daß nur menige Firmen das Grundgehalt plus Leistungszulage um 6 Prozent erhöht haben. Einige Firmen haben nur das Grund gehalt erhöht und daneben die bisher gezahlte Leistungs 3ulage bestehen lassen. Die meisten Firmen haben das Grund gehalt zwar erhöht, die Leistungszulagen aber diesen Betrag gefürzt, so daß die Wertmeister praktisch überhaupt teine Gehaltserhöhung bekommen haben. Ob wohl die Firmen nach dem§ 4 Abs. 9 des Tarifvertrages berech tigt sind, die sogenannten Leistungszulagen auf etwaige Tariferhö hungen anzurechnen, besteht doch kein Zweifel, daß der Schiedsspruch allen Werkmeistern eine Gehaltserhöhung bringen sollte. Es wiederholt sich hier die nicht zum ersten Male Dom BBM J. geübte Braris, irgendwelche gegen seinen Willen ausgesprochene Gehaltserhöhungen illusorisch zu machen.
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Art zugesichert sind. Unftreitig war der Beffagte auf ein Jahr in
bem landwirtschaftlichen Betriebe des Klägers als Arbeitnehmer angenommen worden. Ihm war neben Barlohn auch Wohnung und Deputat, mithin Bezüge nicht barer Art zugesichert worden. Ein Tarifvertrag bestand aber nicht.
Unter einem Tarifvertrag ist nur ein solcher Vertrag zu verstehen, der auf Grund der Tarifvertragsordnung von einer tariffähigen Vereinigung abgeschlossen worden ist. Die Parteien haben zwar ihren Vertrag unter Bezugnahme auf den zwischen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmergruppe bes Pommerschen Landbundes vereinbarten Richtlinienvertrag abgeschlossen. Dieser Richtlinienpertrag ist jedoch nicht als ein Tarifvertrag anzusprechen, denn die Arbeitnehmergruppe des Pommerschen Landbundes ist nicht tariffähig.
Es ergibt sich aus dem Wesen des Tarifvertrages die Begren zung, daß nur solche wirtschaftliche Vereinigungen auf der Arbeitnehmerseite tariffähig sein können, die reine Arbeitnehmervereinigungen darstellen, von den Arbeitgebern un abhängig sind und von ihnen finanziell nicht unterstützt werden. Diesen Anforderungen entspricht die Arbeit. nehmergruppe des Pommerschen Landbundes nicht. Sie ist teine selbständige und von den Arbeitgebern unabhängige Arbeiterorganisation. Nach§ 3 der Sagung des Bommerschen Landbundes bilden die Arbeitnehmergruppen Die Arbeitlediglich ein Glied der Gesamtorganisation. nehmergruppen des Landbundes sind auch von den übrigen Gliedern nicht unabhängig.§ 3 Abf. 5 der Sagung bestimmt vielmehr, daß sich alle Glieder stets dem Gesamtinteresse des Landbundes einzufügen und unterzuordnen haben. Die Arbeitnehmergruppe steht a uch finanziell nicht selbständig da. Zwar zieht sie ihre Beiträge selbständig ein und verwaltet fie auch selbständig. Die Organisation als solche wird aber nicht von ihr allein, sondern von dem Gesamtlandbunde als solchen unterhalten." Aus dieser Auffassung der Sachlage erkannte das Gericht den strittigen Arbeitsvertrag als nichtig. Der Beflagte hat daher | teine Rechte aus dem Dienstvertrag, insbesondere auch nicht auf die ftrittige Wohnung. Er muß fie daher an den Kläger herausgeben, da er die Wohnung ohne Grnd befigt."
Nach diesem Urteil des Kösliner Landgerichts dürften sich lang atmige Erörterungen über die Eingaben und Wünsche des Reichslandarbeiterbundes erübrigen. Er ist gerichtet als eine gelbe Gruppe, die mit einer gewerkschaftlichen Organisation nichts ge. mein hat.
In der Aussprache über diesen Punkt zeigte sich dann auch, wie es die einzelnen Firmen verstanden haben, die Werkmeister um die ihnen zugesprochene Gehaltserhöhung zu prellen. Weiter zeigte fich aber auch, daß in den Firmen, wo die Werkmeister ge chloffen gegen dieses Borgehen protestierten, in vielen Fällen unter dem Drud dieser Geschlossenheit die Gehaltser höhung durchgesezt werden konnte. Nicht mit Unrecht wurde von einigen Rednern betont, daß auch die Werkmeister wieder mehr Selbstbewußtsein zeigen müßten, da die Abbauperiode nunmehr vorbei sei. Die jetzt noch in den rationalisierten Betrieben vorhandenen Werkmeister sind ein unentbehrlicher Be- Die Aussperrung in den Prachtfälen Märchenbrunnen", am standteil der Betriebe, die auch das Recht geltend machen können, Friedrichshain , Inhaber Pa eschte, wird durch folgende Mitentsprechend ihrer verantwortlichen und für die neuzeitliche Produfteilung illustriert, die uns vom Zentralverband der Hotel -, Restauranttionsmethode wichtigen Stellung eine angemessene Bezah- und Cafèangestellten zugeht: Das Etablissement Märchenbrunnen" ist, für den 8. und 9. Maifür 1500 Faschisten bestellt, die lung zu verlangen. dort bewirtet werden sollen.
Die Berhandlungskommission wurde beauftragt, nochmals mit dem BBMJ. zu verhandeln und dahin zu wirken, daß allen Wertmeistern die Zulage von 6 Prozent auf ihr Grund gehalt gezahlt wird und daneben die bisherige Leistungszulage bestehen bleibt.
Genosse Ro he ging dann näher auf die Gründe ein, die das MantelAfA- Metallfartell bewogen haben, den tarif zum 30. Juni zu kündigen. Im Vordergrund der Verhandlungen wird die Frage der Wiedereinführung des Achtstunden tages und die Bezahlung der Ueber. arbeit stehen. Die jezige Regelung, daß bei einer Leberarbeit bis zu 54 Stunden, die vom Unternehmer angeordnet werden kann, eine in das freie Ermessen des Unternehmers gestellte Pauschale gezahlt werden soll, wirkt sich meist dahin aus, daß die Angestellten für ihnen aufgezwungene Ueberarbeit gar teine Entschädigung betommen.
Eine nicht minder wichtige Frage ist die Form der Bezahlung der Angestellten. Gerade die Auslegung des legten Schiedsspruches burch die Berliner Metallindustriellen muß die Funktionäre veran laffen, sich darüber zu äußern, ob sie den Leistungstarifoder Ben Staffeltarif bevorzugen.
Engherzige Auffaffung eines Wirtschaftsführers. Aus der Generalversammlung der Danatbank. Der Generaldireftor Goldschmidt von det Darmstädter und Nationalbant jah sich in deren Generalversammlung genötigt, feine fozialpolitische Einstellung zu verteidigen. Ein Aktionär, der zugleich Mitglied des Deutschnationalen Handlungsfrage entsprechenden Abänderungsanträge zu formulieren. gehilfenverbandes ist, wandte sich gegen den sozialpolitischen Abschnitt im Geschäftsbetrieb der Bant, der eine Revision ber fozialpolitischen Gesezgebung fordert nach rüdwärts natürlich und nur die individuelle Arbeitsleistung gelten laffen mill, deren Anerkennung abhängig ist von der individuellen Verfassung des Unternehmers oder seines Bertreters.
In der Aussprache über diesen Bunft lehnten alle Redner die Beibehaltung des Leistungstarifes a b. Die Funktionäre beauftragten ihre Organisation, durch eine Umfrage in den Betrieben die Frage gründlich zu flären und dann die dem Ergebnis der IlmZum Schluß machte Genosse Rothe noch auf die fommende Wochenendausstellung aufmerksam, auf der auch der Wert meisterverband vertreten sein wird und empfahl deren
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Dr. Goldschmidt erwiderte auf die Kritit dieses Teiles feines Geschäftsberichtes, die Banfleitung hätte zwar Berständnis dafür, daß die Arbeitnehmer ihre materiellen Interessen in direttem Gebantenaustausch mit der Direttion verträten, kein Verständnis aber dafür, wenn von irgendwelchen, dem Unternehmertum fern stehenden Verbandszentralen aus schematische Regelungen von Lohn und Arbeitszeit vorgenommen würden. Diese Art berücksichtige nicht die individuellen Leistungen und leiste der Produktivität des einzelnen Abbruch.
Daß dieser bald bei dem rückständigsten zünftlerischen Handwerksmeister überholte Herr- im- Hause- Standpuntt fich in solcher Reinkultur in der Leitung einer modernen Großbant erhalten würde, das hätte unglaublich geflungen, wenn der Herr Generaldirektor es nicht ausdrücklich betont hätte. Der Versuch, die rücksichtslose Lehrlingswirtschaft der Banken während der Inflationszeit und dem folgenden, nicht minder rücksichtslosen Personalabbau famt der fich darauf stützenden Gehaltspolitik der Banten theoretisch zu bemänteln, ist doch von vornherein verfehlt. Inwiefern die tollefiive tarifliche Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen die individuellen Leistungen beeinträchtigen soll, ist unerfindlich. Der Tarifvertrag stellt es den Unternehmern durchaus frei, bessere individuelle Leistungen besser zu bezahlen, wie umgefehrt, gegen unproduktive" Leistungen mit Kündigung vorzugehen.
Der einseitige Brofitftandpunkt läßt sich mit guten Gründen nun einmal nicht verfecten. Daß aber ein Generaldirektor zu solchen Ausreden feine Zuflucht nehmen muß, fann als Beweis dafür gelten, auf wie schwachen Füßen die Verteidigung dieses Individual prinzips steht.
Und wenn schon dem Vertreter einer deutsch nationalen Organisation der sozialpolitische Teil des Geschäftsbeirats auf die
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Tarifunfähigkeit der Gelben.
Ein Urteil des Kösliner Landgerichts.
Der Bund der gelben Landarbeiter, der Reichslandarbeiterbund, will als wirtschaftliche Vereinigung von Arbeitnehmern im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen anerkannt werden, als tariffähige Organisation. Nach seiner Meinung liege doch nichts vor, was eine weitere Nichtanerkennung rechtfertigen fönnte,
Der Deutsche Landarbeiterverband hat dieser Anerkennung mit aller Entschiedenheit widersprochen, unter anderem auch mit der Motivierung, daß von einer Unabhängigteit des Reichslandarbeiterbundes besonders seiner stärksten und bedeutsamsten Untergruppe, der Arbeitnehmergruppe des Pommerschen Landbundes von den landwirtschaftlichen Unternehmern nicht ge= sprochen werden fönne.
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Dieser Stellungnahme des Deutschen Landarbeiterverbandes entspricht auch ein Urteil, das die zweite Ziviltammer des Landgerichts in Röslin, also die Zivilkammer eines pommerschen Landgerichts, in diesen Tagen gefällt hat.
Rittergutsbesizer Schmeling- Güdenhagen hatte gegen den von ihm beschäftigten Arbeiter 3ierte megen Räumung ge= tlagt und war in der ersten Instanz mit seiner Klage abge wiesen worden. Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, und die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Köslin gab ihm recht. 3. wurde verurteilt, die von ihm bewohnte Werfwohnung mit Stallung zu räumen. In der Begründung heißt es u. a.:
,, Nach§ 2 der vorläufigen Landarbeitsordnung vom 24. Januar 1919 müffen Dienstverträge mit mehr als halbjähriger Dauer schriftlich abgeschlossen werden, sofern es sich um Berträge in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft handelt, für welche ein Tarifvertrag nicht besteht und in denen Beträge nicht barer
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Die Wiedereinstellung der Ausgesperrten und die Bezahlung der Restlöhne, sowie die Erfüllung des Tarifvertrages lehnt der Inhaber jedoch entschieden ab. Der Betrieb bleibt daher für Organisierte gesperrt.
Achtung, Buchdrucker! Die Mitglieber der Berliner Handfegervereinigung werden nochmals ersucht, vollzählig in der morgen( Sonntag). Dormittags 9 Uhr, in den Musilerfest älen, Raiser Wilhelm- Straße 31, ftait findenden Bersammlung zu erscheinen, da wichtige Beschlüffe zu fassen sind.
Theater der Woche.
Vom 10. April bis 18. April 1927.
Boltsbühne: 10., 11., 16., 17., 18. Traumspiel. 12., 14. Faust. 13. Gewitter über Gottland. 15. gefchloffen. Staatsoper: 10. Bampnr. 11. Baltüre. 12. 2a Traviata. 13. Slonal Palace, Don Pedros Puppenspiel. 14. Carmen. 15. Kar. freitags Konzert. 16. Tosca . 17. Meisterjinger. 18. 8igeunerbaron. Schauspiel. hans: 10., 13., 17., 18. Gin befferer Serr. 11., 14. Fauft. 12. Wildschüß. 15. Gefchloffen. 16. Ter Barbier von Sevilla. Schiller- Theater: 10., 12. Mazzia. 11. Kilian oder die gelbe Rose. 13., 17., 18. Bring Friedrich von Homburg. 14. Stuart. 15. Geschlossen. 16. Peer Gynt. Theater am Schiffbauerdamm: Tragödie der Liebe. Karfreitag gefchloffen. Thalia- Theater: Der mutige Sce fahrer. Sarfreitag geschlossen. Deutsches Theater: Der Arzt am Scheideweg. Karfreitag geschlossen. Kammerspiele: Bis 11. Toni. Ab 12. Lodvögel. Rat. freitag geschloffen. Die Komödie: Mannequins. Rarfreitag geschlossen. Täglich 11 Uhr Nachtvorstellung: Was Sie wollen. Theater am Rollendorfplag: Drei arme tleine Mädels. Karfreitag geschlossen. Theater in der Königgräger Straße: Die Schule von Uanad). Starfreitag gefchloffen. Komödienhaus: Das zweite Leben. Karfreitag geschloffen. Großes Schauspielhaus: Wie einst im Mai. Theater des Westens : Wissen Sie schon.. Stäbt. Oper Charlottenburg: 10. Der arme Heinrich. 11. Falstaff. 12. Don Juan, Zwölf deutsche Tänze, Die Geschöpfe des Prometheus , 13. Carmen. 14., 15. Barzival. 16. Hoffmanns Erzählungen. 17. Die Zauberflöte. 18. Turandot . Romische Oper: Sünden ber Welt. Deutsches Künstler- Theater: Bis 14. Der Sarewitsch. 15. Geschlossen. Ab 16. Skandal in Amerika . Lustspielbans: Hurra ein Junge. Karfreitag ge schlossen. Leffing- Theater: Der Patriot. Rarfreitag geschlossen. Theater am Kurfürstendamm : Bis 14. Pit Pit. 15. Geschlossen. Ab 16. Die Kleine auf Besuch. Trianon- Theater: Müllers. Residenz- Theater: Die Frau auf Anteil scheine. Bentral- Theater: Der blonde Zigeuner. 15. Rarfreitags- Rongert. Theater in der Kommandantenstraße: Berlin wie es meint und lacht. Rarfreitag geschlossen. Metropol- Theater : Die Birtuspringeffin. Rarfreitag geschlossen. Berliner Theater: Der Hampelmann. Nenes Theater am 300: Estimomäbel. Die Tribüne: Spiel im Gayloß. Aleines Theater: Die goldene Galeere. Wallner- Theater: Rüffe in der Nacht. Renaissance- Theater: Der dreizehnte Stuhl. Tägl. 10,15 Uhr abends Nachtvorstellung: Tu verras Montmartre. Walhalla Theater: Die von der Liebe leben. Rofe- Theater: Die beiden Nachti gallen. Rarfreitag gefchloffen. Theater in der Klosterstraße: 10., 11., 12. Frith fingswahn. 13. Pfarrhauskomödie. 14., 16., 17. Liebe. 15. Veronika. 18. Ben fion Schöller. Theater in der Lügowstraße: Die Frau ohne Mann. Theater im Admiralspalast : Vive la femme. Sarfreitag geschlossen. Wintergarten: Inter nationales Barieté. Scala: Internationales Varieté. Reichshallen Theater: Stettiner Gänger.
Nachmittagsvorstellungen. Boltsbühne 10. Bolpone. 18. Traumspiel. Schauspielhaus: 10., 17., 18. Napolcon. Theater am Schiffbaner. damm: 10., 17., 18. Das Grabmal des unbekannten Soldaten. Thalia Theater: 10., 18. Der Biberpelz. Großes Schauspielhaus: 10., 17., 18. Wie einst im Mai. Theater des Weftens: 10., 17., 18. Wiffen Sie schon. Komische Oper: 10., 17., 18. Günden der Welt. Trianon- Theater: 10., 17., 18. Rlubleute. Theater in der Kommandantenstraße: 10. Hintemann. 17., 18. Die bedrohte Unschuld. Berlince Theater: 10. Der Hampelmann. Neues Theater am 800: 10. mittags Uhr: Spiegelgefecht. Wallner- Theater: 10., 17. Der Herr Senator. Walhalla Theater: 10., 17. Die von der Liebe leben. Rose- Theater: 10., 17., Fomöble. 18. Nora. Theater in Admiralspalast : 10., 17., 18. Bive la femme. 18. Pobinson. Theater in der Klosterstraße: 10. Jphigenie. 17. Pfarrhaus. Scala: 10., 16., 17. Internationales Varieté. Reichshallen Theater: 10., 17. Stettiner Sänger.
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